Steuern und Sozialversicherung. Kongresshaus, Zürich (1121.) 13. März 2014

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1 Steuern und Sozialversicherung Kongresshaus, Zürich (1121.) 13. März 2014

2 Ausgewählte Themen im Bereich der Säule 3a Sirgit Meier, lic. iur., MAS Taxation / LL.M. Tax

3 Vorsorgekreis Pensionskassenguthaben Freizügigkeitsguthaben Guthaben bei der Säule 3a Eingang Ausgang 3

4 Eingang

5 Beiträge Art. 33 Abs. 1 Bst. e DBG Von den Einkünften werden abgezogen: Einlagen, Prämien und Beiträge zum Erwerb von vertraglichen Ansprüchen aus anerkannten Formen der gebundenen Selbstvorsorge; der Bundesrat legt in Zusammenarbeit mit den Kantonen die anerkannten Vorsorgeformen und die Höhe der abzugsfähigen Beiträge fest;

6 Beiträge Art. 7 Abs. 1 BVV3 Arbeitnehmer und Selbständigerwerbende können bei den direkten Steuern von Bund, Kantonen und Gemeinden ihre Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen in folgendem Umfang von ihrem Einkommen abziehen: a. jährlich bis 8 Prozent des oberen Grenzbetrages nach Artikel 8 Absatz 1 BVG, wenn sie einer Vorsorgeeinrichtung nach Artikel 80 BVG angehören; b. jährlich bis 20 Prozent des Erwerbseinkommens, jedoch höchstens bis 40 Prozent des oberen Grenzbetrages nach Artikel 8 Absatz 1 BVG, wenn sie keiner Vorsorgeeinrichtung nach Artikel 80 BVG angehören.

7 Beiträge Art. 7 Abs. 2, 3 und 4 BVV3 Sind beide Ehegatten oder beide eingetragenen Partnerinnen oder Partner erwerbstätig und leisten sie Beiträge an eine anerkannte Vorsorgeform, so können beide diese Abzüge für sich beanspruchen. Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen können längstens bis fünf Jahre nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters der AHV (Art. 21 Abs. 1 AHVG) geleistet werden. Im Jahr, in dem die Erwerbstätigkeit beendet wird, kann der volle Beitrag geleistet werden.

8 Beiträge Grundsatz Erwerbstätigkeit Höhe Kleine Säule 3a aktiver Anschluss an 2. Säule Grosse Säule 3a kein aktiver Anschluss an 2. Säule Bei Wechsel US/S Dauer Höchstens bis fünf Jahre nach Erreichen AHV-Rentenalter

9 Beiträge Fragestellung Selbstständiger wird am 1. April Jahre alt Abzugsfähiger Beitrag? Lösung Im Jahr der Aufgabe der Erwerbstätigkeit darf der volle Beitrag geleistet werden (Art. 7 Abs. 4 BVV3) Bis 20% des Erwerbseinkommens, welches insgesamt im 70. Altersjahr erzielt wird Einzahlung vor Geburtstag (Art. 3 Abs. 1 BVV3) Dr. iur. Daniel Dzamko-Locher lic. iur. Sirgit Meier 9

10 Keine Säule 3a ohne AHV-Pflicht: BGE 2C_1050/2011 v (GE) X (CH), ist als selbständig erwerbender Anwalt in der Schweiz und in Frankreich tätig Deklariert bei der direkten Bundessteuer sowie bei Kantons- und Gemeindesteuern Nettoeinkünfte von rund CHF in der Schweiz und CHF in Frankreich Bringt Beiträge an die Säule 3a von CHF in Abzug

11 Beiträge CHF Selbständige Erwerbstätigkeit CH CHF Säule 3a Selbständige Erwerbstätigkeit F CHF

12 2C_1050/2011 Administration fiscale GE Internationale Ausscheidung Ein Teil der Beiträge als Abzug anerkannt Commission de recours Reformatio in peius, kein Abzug möglich Rückweisung zur Neuveranlagung Cours de justice Abweisung der Beschwerde

13 2C_1050/2011 Erwägungen Bundesgericht Bestimmung im DBG BVV 3 erlassen gestützt auf Auftrag aus Art. 82 Abs. 2 BVG Höhe des Abzuges hängt davon ab, ob einer VE der zweiten Säule angehörig Steuerrechtliche Bestimmungen des BVG sind zwingend, kein Spielraum für Kantone Auslegung der steuerrechtlichen Bestimmungen muss sich zwingend am 3 Säulen-Prinzip der BV orientieren

14 2C_1050/2011 Grundsatz: Das BVG ist nur auf Personen anwendbar, die der AHV unterliegen Dieser Verweis ergibt sich aus der BV Erst das Zusammenspiel der 3 Säulen ermöglicht die Fortführung der gewohnten Lebenshaltung Besteht keine AHV-Pflicht ist das BVG nicht anwendbar Ist das BVG nicht anwendbar, gilt weder Art. 82 noch die BVV 3

15 Taggelder der Arbeitslosenversicherung schliessen eine grosse Säule 3a aus: VGE GR, A v X bezieht 2011 Taggelder der Arbeitslosenversicherung von CHF kleinere Arbeitsentgelte Er macht bei Kantons- und Gemeindesteuern sowie direkter Bundessteuer 2011 für die Säule 3a einen Abzug von CHF geltend. Die Steuerverwaltung kürzt den Abzug auf CHF 6 682

16 AHV BVG Auffangeinrichtung Säule 3a Taggelder ALV Arbeitsentgelte

17 VGE GR, A v Erwägungen Verwaltungsgericht Bei Taggeldern ALV besteht AHV-Pflicht und Anschluss Auffangeinrichtung, aber nur Risikobeiträge Beiträge an 2. Säule = aktiver Anschluss Nur kleiner Beitrag Säule 3a möglich

18 Aktiver Anschluss an PK schliesst grosse Säule 3a aus: VGE ZH, SB , SB v Pensionierung X im Oktober 2010 X ist auch nach Pensionierung mit reduziertem Pensum als Lehrerin tätig Einkommen CHF Ausrichtung Altersleistung im Umfang des Teilzeitpensums aufgeschoben Beitrag Säule 3a von CHF Steuerverwaltung kürzt den Abzug auf CHF

19 AHV BVG: Aufschub Altersleistung Säule 3a Arbeitsentgelt Altersleistungen

20 VGE ZH, SB , SB v Kantonales Steueramt ZH Nur kleiner Abzug Säule 3a Steuerrekursgericht Teilweise Gutheissung Grosser Abzug Säule 3a pro rata (Nov. + Dez. inkl. 13. Monatslohn) Verwaltungsgericht Gutheissung der Beschwerde

21 VGE ZH, SB , SB v Erwägungen Verwaltungsgericht Kleiner Abzug, wenn einer 2. Säule angeschlossen Grosser Abzug, wenn keiner 2. Säule angeschlossen Zweck: Gewährleistung einer gleichmässigen Versicherung für US/S-Erwerbstätige, die in 2. Säule und Säule 3a gleichbehandelt werden sollen Vermeidung Überversicherung

22 VGE ZH, SB , SB v Folglich massgebend, ob sich die berufliche Vorsorge im betreffenden Jahr noch in der Aufbauphase befunden hat X war in 2. Säule seit 2008 voll ausfinanziert Grund: Systemwechsel PK und Bestandesgarantie Bis Erreichen Pensionierung Säule 3a lediglich Ergänzung zur 2. Säule

23 VGE ZH, SB , SB v Nov. + Dez. pro rata Abzug grosse Säule 3a? X ist weiterhin erwerbstätig, Beiträge an Säule 3a grundsätzlich möglich X hat Altersrente aufgeschoben und bezahlt keine Rentenbeiträge mehr in 2. Säule Trotz Rentenaufschub weiterhin aktiv angeschlossen Aufschub bewirkt Zinsen und Erhöhung Umwandlungssatz 2. Säule während Aufschub weiterhin geäufnet

24 Im Vorsorgekreis Pensionskassen Säule 3a Freizügigkeits einrichtungen 24

25 Im Vorsorgekreis Steuerverwaltung des Kantons Bern 25

26 Transfer Transfer Säule 3a Säule 3a vor Erreichen 59/60 Transfer Säule 3a zweite Säule vor Erreichen 59/60 Steuerneutral Dr. iur. Daniel Dzamko-Locher lic. iur. Sirgit Meier 26

27 Am Ausgang

28 Ausrichtung der Leistung Art. 3 BVV3 - Systematik Abs. 1: Ordentlicher Bezug Abs. 2: Vorzeitige Ausrichtung - Bei Invalidität - Einkauf in zweite Säule - Transfer Säule 3a - Aufnahme S-Erwerb - Endgültiges Verlassen der Schweiz Abs. 3: WEF-Vorbezug

29 WEF Vorbezug: Steuerrekursgericht AG, 3 RV v X tätigt WEF-Vorbezug aus Säule 3a im 2008 und

30 Steuerrekursgericht AG, 3 RV Kantonales Steueramt Besteuerung der Leistungen zum Gesamtsatz Erwägungen Steuerrekursgericht - Art. 3 Abs. 4 BVV3 differenziert nicht zw. verschiedenen Vorsorgeverträgen - Gesamtheit der Gelder bilden die Altersleistung - Fassung BVV3 bis Ende 1994: nur ein WEF-Vorbezug möglich - Materialen: Festlegung Fünfjahresfrist für im Rahmen der Säule 3a angesparte Gelder - KS Nr. 18 EStV: Vorbezug Gelder alle 5 Jahre (Ziff. 6.2) Zusammenrechnung gesetzeskonform

31 Transfer Säule 3a Transfer Säule 3a Säule 3a Art. 3 Abs. 2 Bst. b BVV3 Vor 59/60 steuerneutral Nach 59/60?

32 Fälligkeit Leistungen: VGE BE, /23216U, v X hat ein Vorsorgevertrag der Säule 3a mit Versicherung, Vertragsende mit 60 X ist weiterhin erwerbstätig X lässt Vorsorgekapital bei Vertragsende auf ein Vorsorgekonto der Säule 3a transferieren SV besteuert die Kapitalleistung in der Höhe von CHF X macht Einsprache, weil Kapitalleistung nicht ausbezahlt sondern auf anderes Konto transferiert wurde Einsprache wird abgewiesen Rekurs wird gutgeheissen

33 VGE BE, /23216U, v

34 VGE BE, /23216U, v Erwägungen Verwaltungsgericht Ansprüche aus Vorsorge dürfen vor Fälligkeit nicht besteuert werden (Art. 84 BVG) Es bestehen keine Gründe, den Begriff der Fälligkeit in Art. 84 BVG abweichend von der allgemein gültigen Regel in Art. 75 OR auszulegen Fälligkeit ist dann gegeben, wenn der Gläubiger die Leistung fordern kann und die Schuldnerin sie erfüllen muss

35 VGE BE, /23216U, v In gebundenen Vorsorge sind die Mittel bis Eintritt der Fälligkeit dem Vorsorgezweck verhaftet Bei gebundener Vorsorgeversicherung tritt der Vorsorgefall «Alter» mit Vertragsablauf ein Die Kapitalleistung ist in Übereinstimmung mit Art. 75 OR mit Eintritt des vereinbarten Vorsorgefalls Alter fällig geworden Umstand, dass Beschwerdegegner die Versicherung angewiesen hat, das Kapital an Bank-Vorsorgeeinrichtung zu überweisen, ändert nichts an Fälligkeit

36 VGE BE, /23216U, v Abweichung vom Grundsatz der Besteuerung bei Fälligkeit gestützt auf eine vorsorgerechtliche Regelung geboten? Art. 3 Abs. 1 BVV3 regelt ordentlichen Bezug Art. 3 Abs. 2 BVV3 regelt vorzeitigen Bezug und nicht das Belassen der Altersleistung im Vorsorgekreislauf Nur wenn Vorsorgefall nicht eingetreten ist, vorzeitiger Bezug i.s.v. Übertragung möglich Ist Vorsorgefall eingetreten vorzeitiger Bezug ausgeschlossen Einlage auf Säule 3a Konto bei Bank nach Eintritt Fälligkeit ausservorsorgliche Neuanlage Steuerneutrale Übertragung nicht möglich

37 Transfer Säule 3a Transfer Säule 3a Säule 3a Nach Erreichen 59/60 Versicherungspolicen - Fälligkeit / Rückkauf Vorsorgekonten Mitteilung des BSV in Vorbereitung

38 Transfer zweite Säule Transfer Säule 3a zweite Säule Vor 59/60 Ganzes Vorsorgekapital Nur teilweiser Transfer? Mitteilung BSV in Vorbereitung Nach 59/60 Steuerneutral?

39 Ordentlicher Bezug Grosse Säule 3a / Anschluss zweite Säule Möglich vor Erreichen des AHV-Rentenalters Aber Praxis Kantone Nicht möglich nach Erreichen des ordentlichen Pensionierungsalters BGE 2C_189/2010

40 Zwei Kapitalleistung im gleichen Jahr werden zusammengerechnet: VGE BE, /381U, v Ehefrau von X erhält im Mai 2008 Kapitalleistung aus Säule 3a von CHF Erste Sonderveranlagung 2008 im Oktober 2008 X erhält im November 2008 Kapitalleistung aus Säule 3a von CHF Überweisung auf FZ-Konto Zweite Sonderveranlagung 2008 im April 2009 Beide Vorsorgeleistungen satzbestimmend

41 VGE BE, /381U, v

42 VGE BE, /381U, v Kantonale Steuerverwaltung Weist Einsprache ab Steuerrekurskommission Heisst Rechtsmittel gut Rechtskraft der ersten Sonderveranlagung steht weiterer Sonderveranlagung im gleichen Steuerjahr entgegen Beschwerde der Steuerverwaltung ans VGer

43 VGE BE, /381U, v Erwägungen Verwaltungsgericht Zweite Sonderveranlagung ist zulässig Kein Verbot für zweite Sonderveranlagung ersichtlich Art. 44 Abs. 4 StG (Zusammenrechnung) betrifft nur Steuersatz Hinweis für Zulässigkeit zweier Sonderveranlagungen: Art. 68 Abs. 1 StHG (Wohnsitzwechsel): Zuständigkeit des Wohnsitzkantons bei Fälligkeit: Zwei Veranlagungen zwingend Rasche erste Veranlagung sinnvoll Bloss provisorische erste Veranlagung wäre unpraktisch

44 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

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