Harmonisierter Verbraucherpreisindex

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1 Universität Trier Fachbereich IV - Volkswirtschaftslehre Sommersemester 2008 Seminar: Verbraucherpreisindizes Veranstaltungsnummer: 4100 Leitung: Prof. Dr. Peter Hecheltjen Harmonisierter Verbraucherpreisindex

2 Inhaltsverzeichnis II Inhaltsverzeichnis Abbildungsverzeichnis und Tabellenverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Symbolverzeichnis III IV V 1 Hinführung zum Thema 1 2 Begriffsdefinitionen Preisindizes Verbraucherpreisindex (VPI) Harmonisierter Verbraucherpreisindex (HVPI) Laspeyres-Index Wägungsschema und Warenkorb Harmonisierter Verbraucherpreisindex Hintergrund der Einführung und rechtliche Grundlagen Erhebungsverfahren und Methodik Harmonisierung und Festlegung von Mindeststandards Stufe I des Harmonisierungsprogramms Stufe II des Harmonisierungsprogramms Entwicklung des deutschen HVPI Unterschiede zwischen HVPI und anderen VPI Unterscheide zwischen deutschem HVPI und deutschem VPI Unterscheide zwischen deutschem HVPI und europäischen HVPI Fazit 18 Literaturverzeichnis 19 Anhang 24

3 Abbildungsverzeichnis und Tabellenverzeichnis III Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Entwicklung des deutschen HVPI (2005 = 100) Abbildung 2: Erfassungsbereich des HVPI im Vergleich zum VPI Abbildung 3: Unterschiede in der Wägungsbasis für HVPI und VPI Abbildung 4: Entwicklung des HVPI (2005=100) Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Aspekte in Bezug auf die Vergleichbarkeit der HVPI Tabelle 2: Unterschiede in den Wägungsschemata von VPI und HVPI Tabelle 3: Unterschiede in der Gewichtung... 26

4 Symbolverzeichnis IV Abkürzungsverzeichnis bspw. bzw. ca. d.h. EU Eurostat etc. EVPI EZB HVPI i.d.r. jew. mind. o.s. sog. u.u. vgl. VPI VPI-EWU VPI-EWR z.b. beispielsweise beziehungsweise circa das heißt Europäische Union Statistisches Amt der Europäischen Union et cetera Harmonisierter Verbraucherpreisindex für Europäische Union Europäische Zentralbank Harmonisierter Verbraucherpreisindex in der Regel jeweils mindestens ohne Seite so genannte unter Umständen vergleiche Verbraucherpreisindex Harmonisierter Verbraucherpreisindex für Europäische Währungsunion Harmonisierter Verbraucherpreisindex für Europäischen Wirtschaftsraum zum Beispiel

5 Symbolverzeichnis V Symbolverzeichnis (L) P t p j q j t t 0 n Preisindex nach LASPEYRES für die Berichtsperiode t zur Basisperiode 0 Preis des Gutes j Menge des Gutes j Berichtsperiode Basisperiode Anzahl der Waren im Warenkorb

6 1 Hinführung zum Thema 1 1 Hinführung zum Thema Bei den HVPI handelt es sich um einen Satz von EU-Verbraucherpreisindizes, die nach festgelegten harmonisierten Methoden und Konzepten sowie nach einheitlichen Definitionen ermittelt werden. 1 Ein zentrales Ziel der HVPI ist die Zusammenfassung der harmonisierten Indizes, die für jeden einzelnen Mitgliedstaat berechnet werden, zu Aggregaten, die die unterschiedlichen Staatszusammenfassungen abdecken. So existieren HVPI für die EU (EVPI), für die Europäische Währungsunion (VPI-EWU) und darüber hinaus auch für den Europäischen Wirtschaftsraum (VPI-EWR). Die Intention, die mit der Einführung dieser HVPI verfolgt wurde, ist die Schaffung einer Grundlage für den internationalen Vergleich von Preisveränderungen zwischen mehreren Mitgliedstaaten im Zeitverlauf. 2 Zu den Hauptnutzern der HVPI gehören Eurostat, die EZB, die Europäische Kommission sowie die nationalen Zentralbanken. 3 Die vorliegende Arbeit handelt von dem HVPI als wichtiges Messinstrument zur Preisentwicklung. Kapitel 2 befasst sich zunächst mit einigen begrifflichen Grundlagen und Definitionen, die für den Umgang mit dem HVPI unerlässlich sind. Hierbei wird als erstes der Begriff des Preisindexes näher erläutert. Im Anschluss daran erfolgen eine kurze Definition von VPI und HVPI, sowie die Vorstellung des zugrunde liegenden Laspeyres-Indexes. In Punkt 2.2 werden die Begriffe des Warenkorbs und des Wägungsschemas unterschieden. In Kapitel 3 erfolgt eine ausführliche Beschreibung des HVPI, wobei in Punkt 3.1 vorerst die rechtlichen Grundlagen und die Hintergründe zur Einführung des HVPI erläutert werden. In Abschnitt 3.2 werden die methodischen Vorgehensweisen bei der Ermittlung des HVPI detailliert vorgestellt, wobei hier insbesondere die Erhebungsgesamtheit, die Erfassungsbereiche, die Stichprobenbildung, die Berechnungsmethoden und die Veröffentlichung der Ergebnisse aufgezeigt werden. In Abschnitt 3.3 erfolgt dann eine Beschreibung des zweistufigen Harmonisierungsprozesses und der Festlegung von Mindeststandards mit Darstellung exemplarischer Handlungsfelder. Im Punkt 3.4 wird die Entwicklung des HVPI in Deutschland anhand einer Abbildung näher erläutert. Kapitel 4 beschäftigt sich mit den Unterschieden zwischen HVPI und VPI, wobei zuerst die Differenzen zwischen dem deutschen HVPI und dem deutschen VPI dargestellt werden. In Abschnitt 4.2 erfolgt dann ein Vergleich des deutschen HVPI mit europäischen HVPI. Den Abschluss bildet ein Fazit, in dem das Prinzip des HVPI einer kritischen Betrachtungsweise unterzogen wird. 1 Vgl. Friedrich-Klees, Patricia (2002), S. 5; vgl. Europäische Kommission/Eurostat (2004), S Vgl. Friedrich-Klees, Patricia (2002), S. 3; vgl. Europäische Kommission/Eurostat (2004), S Vgl. Statistisches Bundesamt (2007a), S. 2

7 2 Begriffsdefinitionen 2 2 Begriffsdefinitionen 2.1 Preisindizes Da Preise in einer Markwirtschaft über längere Zeiträume hinweg nicht konstant bleiben, ist es nötig, diese Veränderungen des Preisniveaus zu quantifizieren. Hierzu werden die sog. Preisindizes verwendet. Sie sind sowohl von ökonomischer, politischer, als auch sozialer Bedeutung und geben Auskunft über die Entwicklung der Kaufkraft der Einkommen und über die Stabilität bzw. Instabilität des Geldwertes. Der Vorteil eines Preisindexes besteht darin, dass er Informationen über die Preisveränderung vieler Güter geben kann. Er soll deshalb möglichst einfach aufgebaut sein, d.h. aus einer einzigen Zahl bestehen, und neben den Preisen auch die Wichtigkeit der einzelnen Waren und Dienstleistungen einbeziehen 4. Preisindizes werden regelmäßig von den statistischen Ämtern fast aller Länder berechnet. So sind, neben vielen weiteren Preisindizes, auch der VPI und der HVPI wichtige Bestandteile des preisstatistischen Berichtssystems in Deutschland. Beide sind Preisindizes vom Typ Laspeyres Verbraucherpreisindex (VPI) Der deutsche VPI misst die durchschnittliche Preisveränderung aller Waren und Dienstleistungen, die von privaten Haushalten für Konsumzwecke erworben werden. Die Preisveränderungen werden gemäß ihrer Verbrauchsbedeutung gewichtet und mit Hilfe des sog. Wägungsschemas im Preisindex berücksichtigt. Somit ist der VPI ein Maßstab für die Preisentwicklung in Deutschland und liefert ein Gesamtbild der Teuerung Harmonisierter Verbraucherpreisindex (HVPI) Zusätzlich zum VPI wird vom Statistischen Bundesamt auch ein HVPI für europäische Zwecke berechnet. Dies erfolgt nach harmonisierten Konzepten, Methoden und Verfahren, welche durch europäische Verordnungen verbindlich festgelegt sind. Der HVPI dient sowohl zur Messung des Konvergenzkriteriums Preisstabilität und ist damit Maßstab für die Inflationsmessung, als auch für den Vergleich der nationalen Teuerungsraten in Europa. Des Weiteren wird der VPI-EWU, der aus den nationalen HVPI der Mitgliedstaaten der 4 Vgl. Schira, Josef (2005), S. 171f; vgl. Bamberg, Günter/Baur, Franz (2002), S. 54f. 5 Vgl. Schira, Josef (2005), S. 178; vgl. Werner, Patrick (2006), S. 1278f. 6 Vgl. Werner, Patrick (2006), S. 1278; vgl. Statistisches Bundesamt (2007b), o. S.

8 2 Begriffsdefinitionen 3 Eurozone aggregiert wird, als Indikator für die Preisstabilität im Rahmen der Geldpolitik der EZB verwendet Preisindex nach LASPEYRES Formel: P (L) t = n p q jt j0 j = 1 n p q j0 j0 j = Anhand der Formel lässt sich erkennen, dass mit Hilfe des Laspeyres-Index zwei Wertaggregate miteinander verglichen werden. Während im Nenner der tatsächliche Wert des Warenkorbs der Basisperiode steht, enthält der Zähler den Wert des Warenkorbs der Basisperiode bewertet, mit den Preisen der Berichtsperiode. Um den Index als Prozentzahl zu interpretieren, wird eine Multiplikation mit 100 vorgenommen Warenkorb und Wägungsschema Die beiden Begriffe Warenkorb und Wägungsschema werden häufig synonym verwendet, was nicht nur sehr vereinfachend ist, sondern auch oft zu Missverständnissen führt. Der Warenkorb besteht aus ca. 750 ausgewählten Waren und Dienstleistungen. 9 Für sämtliche Güterarten wird die Preisentwicklung ermittelt. Der VPI insgesamt stellt dann einen gewichteten Mittelwert aus der Preisentwicklung aller 750 Waren und Dienstleistungen dar. Eine größere Bedeutung, als der Festlegung des Warenkorbs, kommt allerdings der Bestimmung der Gewichte zu, mit deren Hilfe die Preisentwicklung der einzelnen Preisrepräsentanten in den VPI eingehen. Es handelt sich dabei um das Wägungsschema, das bestimmt, welchen Anteil bestimmte Ausgabepositionen an den gesamten Konsumausgaben der privaten Haushalte haben Vgl. Werner, Patrick (2006), S. 1279; vgl. Statistisches Bundesamt (2003), S. 40f. 8 Vgl. Schira, Josef (2005), S Vgl. Statistisches Bundesamt (2007a), S Vgl. Statistisches Bundesamt (2007d), o. S.

9 3 Harmonisierter Verbraucherpreisindex 4 3 Harmonisierter Verbraucherpreisindex 3.1 Hintergrund der Einführung und rechtliche Grundlagen Jeder Staat berechnet eigene VPI nach eigenen Berechnungsmethoden und Erfassungsbereichen, wodurch eine Gegenüberstellung mit den VPI anderer Länder erschwert wird. Damit die VPI jedoch international oder zumindest auf EU-Basis miteinander verglichen werden können, müssen auch die Methodik und die Erfassungsbereiche vergleichbar sein. Aus diesem Grund wurde von den Mitgliedstaaten der EU ein Indikator eingeführt, der die Vergleichbarkeit gewährleistet und mit dessen Hilfe sich so internationale Preisänderungen aufzeigen lassen: den harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI). 11 Der 1992 unterzeichnete Vertrag von Maastricht schuf die Basis und die Voraussetzungen für die Harmonisierung der VPI. Im Rahmen dieses Vertrags über die Gründung einer Europäischen Union wurden vier sog. Konvergenzkriterien festgelegt (Ex-Artikel 109 j, heute Artikel 121). Eines dieser Kriterien ist die Preisstabilität. Diese ist dann gewährleistet, wenn die durchschnittliche Inflationsrate nicht mehr als 1,5 Prozentpunkte über der Inflationsrate der drei preisstabilsten Mitgliedstaaten liegt. 12 Da die einzelnen Staaten zur Ermittlung der Inflationsrate ihre eigenen VPI heranzogen, und diese nicht nach einheitlichen Methoden berechnet wurden, war eine vergleichbare Grundlage nicht gegeben. 13 Daher war es zur Messung des Konvergenzkriteriums der Preisstabilität notwendig, einen möglichst einheitlichen Index zu entwickeln. Der HVPI war und ist gemeinsam mit den anderen Kriterien eine wichtige Entscheidungshilfe für die Zulassung von Mitgliedstaaten der EU zur Währungsunion. 14 Dennoch bildete die eigentliche rechtliche Grundlage für die Einführung eines HVPI erst die Verordnung (EG) Nr. 2494/95, die vom EU-Ministerrat im Oktober 1995 verabschiedet wurde. Ihr Ziel war es, die erforderlichen statistischen Grundlagen für die Berechnung vergleichbarer Verbraucherpreisindizes [ ] zu schaffen. 15 Ebenfalls in dieser Verordnung festgelegt ist, dass jeder Mitgliedstaat einen eigenen HVPI erstellen muss. Eurostat wiederum erstellt auf dieser Datengrundlage dann sowohl einen Europäischen Verbraucherpreisindex (EVPI), als auch einen Verbraucherpreisindex für die Europäische Währungsunion (alle Länder mit Euro als Währung) den sog. VPI-EWU Vgl. Klees-Friedrich, Patricia (2002), S. 3 und vgl. Bundesamt für Statistik Schweiz (2008), S Vgl. Europäische Union (2006), S. 97f und S Vgl. Rat der Europäischen Union (2004), S Vgl. Statistisches Bundesamt (2007c), o. S. 15 Rat der Europäischen Union (2004), S Vgl. ebenda, S. 3.

10 3 Harmonisierter Verbraucherpreisindex Erhebungsverfahren und Methodik Die Erhebungsgesamtheit bzw. der Erfassungsbereich des HVPI stellen sämtliche im Wirtschaftsgebiet angebotenen Waren und Dienstleistungen dar, sofern es sich dabei um Konsumausgaben der privaten Haushalte handelt. 17 Im Sinne des HVPI sind die Konsumausgaben der privaten Haushalte wie folgt definiert. Es handelt sich dabei um den Teil der Konsumausgaben, der von den privaten Haushalten ungeachtet ihrer Nationalität und ihres Wohnsitzlandes, durch monetäre Transaktion und im Wirtschaftsgebiet des Mitgliedstaats, für Waren oder Dienstleistungen, die der unmittelbaren Befriedigung individueller Bedürfnisse oder Wünsche dienen, in einem der beiden oder in beiden miteinander vergleichbaren Zeiträumen getätigt wird. 18 Die im HVPI verwendeten Anschaffungspreise setzen sich zusammen aus dem Preis, den der Käufer zum Zeitpunkt der Anschaffung tatsächlich entrichtet, einschließlich aller Steuern und nach Abzug von Rabatten, eventuellen Zinsen oder Gebühren. 19 Es existiert jedoch eine Sonderregelung hinsichtlich des Zeitpunktes der Erfassung der Preise von Dienstleistungen. Während bei Waren die Preise zum Augenblick des Kaufs Berücksichtigung finden, werden Preise für Dienstleistungen erst in dem Monat im HVPI erfasst, in dem sie in Anspruch genommen werden (z.b. Pauschalreise wird im Januar gebucht, findet aber erst im Juli statt, daher: Berücksichtigung im Juli). 20 Aufgrund der Tatsache, dass unterstellte Preise nicht in den HVPI einbezogen werden dürfen, ist die Verwendung einer unterstellten Miete bei selbst genutztem Wohneigentum unzulässig. Allerdings werden Ausgaben der Eigentümer für laufende Instandhaltung einer Wohnung bzw. eines Hauses berücksichtigt. Nicht erfasst werden hingegen Kosten für größere Instandhaltungs- oder Reparaturarbeiten sowie Ausgaben für Umbau oder Schaffung neuen Wohnraums. Ebenso nicht beachtet werden Betäubungsmittel, Prostitution und Glücksspiel aus Gründen erschwerter Preiserhebung. 21 Generell untergliedert sich der Erfassungsbereich in den geographischen und demographischen Erfassungsbereich. Unter dem geographischen Erfas- 17 Vgl. Statistisches Bundesamt (2007a), S Klees-Friedrich, Patricia (2002), S Vgl. Europäische Kommission/Eurostat (2000), S Vgl. Klees-Friedrich, Patricia (2002), S Vgl. Statistisches Bundesamt (2007a), S. 3; vgl. Klees-Friedrich, Patricia (2002), S. 9.

11 3 Harmonisierter Verbraucherpreisindex 5 sungsbereich ist die Berücksichtigung von Waren und Dienstleistungen, die im Wirtschaftsgebiet eines Landes verkauft werden, zu verstehen. Dies schließt sowohl Gebietsansässige als auch Gebietsfremde mit ein (Inlandskonzept). D. h., dass Ausgaben in dem Land abgedeckt werden, in dem sie getätigt werden (die Ausgaben Deutscher für Benzin in Luxemburg werden in luxemburgischen HVPI einbezogen). Nicht erfasst werden hingegen Transfers von privaten Haushalten an andere private Haushalte (z.b. Privatkauf eines Gebrauchtwagens). 22 Der demographische Erfassungsbereich berücksichtigt neben den Konsumausgaben der privaten Haushalte auch die der Kollektivhaushalte. Hierzu gehören Bewohner von Anstalten oder Einrichtungen, wie Gefängnisse oder Heimen etc. 23 Aus der Grundgesamtheit der Verbraucherpreisstatistik, bestehend aus allen Verkaufsfällen von Waren und Dienstleistungen an private Haushalte im Wirtschaftsgebiet, erfolgt in einem mehrstufigen Verfahren die Stichprobenbildung. Dabei werden in der ersten Stufe die Berichtsgemeinden und in der zweiten Stufe die Berichtsstellen ausgewählt. In der dritten Stufe erfolgt die konkrete Auswahl von Waren und Dienstleistungen für die Preiserhebung. Diese Auswahlen werden systematisch alle fünf Jahre überarbeitet, wobei bei dringendem Bedarf (bspw. aufgrund eines Wegfalls von Produkten/Berichtsstellen oder Auftreten neuer Produkte/Berichtsstellen mit schnell wachsender Bedeutung) auch Anpassungen zwischen diesen sog. Revisionsterminen erfolgen können. 24 Die Erhebungseinheiten bzw. Berichtsstellen bilden die örtlichen Einheiten aller Anbieter von Waren und Dienstleistungen. Hierzu zählen z.b. Einzelhandelsgeschäfte, Filialen von Handelsketten oder Frisörsalons, etc. 25 Dabei werden die Daten i. d. R. von Preisermittlern direkt vor Ort in den ausgewählten Berichtsgemeinden erhoben. Diese Methode der dezentralen Preiserhebung ist organisiert durch die Statistischen Landesämter und findet für ca. 2/3 der gesamten Verbrauchsausgaben Anwendung. Für das verbleibende 1/3 der Verbrauchsausgaben werden Preiserhebungen von Mitarbeitern des Statistischen Bundesamtes zentral ermittelt. Dies erfolgt durch allgemein zugängliche Quellen wie Internet, Versandkataloge, Gebührenordnungen oder auch Reiseprospekte usw. 26 Die Erhebungsinhalte sind dabei die Verkaufspreise für repräsentativ ausgewählte Waren und Dienstleistungen einschließlich der Umsatzsteuer sowie anderen Verbrauchssteuern (z.b. Tabaksteuer, Mineralölsteuer). Des Weiteren werden ebenfalls genaue Warenbeschreibungen oder andere Preis bestimmende Merkmale wie Geschäftstyp, Gewährleistung, Versandart, Preisnachlässe, Art der Verpackung, Mengeneinheiten oder Zahlungsbedingungen erfasst. 27 Aus dem Verfahren der Stichprobenbildung 22 Vgl. Klees-Friedrich, Patricia (2002), S. 8f.; vgl. Bundesamt für Statistik Schweiz (2008), S Vgl. Klees-Friedrich, Patricia (2002), S. 8; vgl. Bundesamt für Statistik Schweiz (2008), S Vgl. Statistisches Bundesamt (2007a), S. 4f. 25 Vgl. ebenda, S Vgl. ebenda, S Vgl. ebenda, S. 4.

12 3 Harmonisierter Verbraucherpreisindex 6 resultiert der sog. Warenkorb der Verbraucherstatistik. Dieser umfasst derzeit rund 750 Positionen, für die rund Einzelpreise in ca Berichtsstellen monatlich erhoben werden. Aufgrund der bereits oben erläuterten Erhebungsmethoden (zentral bzw. dezentral) findet die weitere Verarbeitung der ermittelten Preise auf zwei Ebenen statt. So berechnen die Statistischen Landesämter auf Basis der Einzelpreismeldungen Durchschnittspreise, als ungewogene arithmetische Mittel, und Messzahlen für sämtliche der 750 Einzelpositionen. Die Messzahlen (sowie die Einzeldaten für Kontrollzwecke) werden dann an das Statistische Bundesamt weitergeleitet. Dieses ermittelt schließlich unter Verwendung der Ländergewichte und des Wägungsschemas den Gesamtindex für die Bundesrepublik Deutschland. Auf der anderen Seite erhalten die Statistischen Landesämter wiederum die Daten für die zentral erhobenen Reihen, die sie dann in die Indexberechnung für die jeweiligen Bundesländer einbeziehen. 28 Die Klassifikation der Waren und Dienstleistungen des HVPI richtet sich nach der international angewandten Classification of Individual Counsumption by Purpose (COICOP). Das Preiserhebungsverfahren des deutschen HVPI entspricht dem des deutschen VPI. Der HVPI ist konzipiert als Preisindex und misst daher lediglich reine Preisveränderungen. 29 Eine große Rolle bei der Beurteilung der Höhe des Preises spielen dabei die Art und Qualität der Waren, denn wenn sich diese Attribute von einem Zeitpunkt zum anderen verändern, dann sind die absoluten Preisangaben nicht mehr vergleichbar. Daher werden bei der Berechnung die Verbrauchsstruktur und alle Preis beeinflussende Faktoren (wie Mengeneinheit, Zahlungsbedingungen, Vertriebsweg, etc.) konstant gehalten. Ergibt sich eine Differenz zwischen dem neuen und dem zuletzt gemeldeten Preis aufgrund einer Veränderung eines der oben beschriebenen Merkmale, so kann eine solche unechte Preisänderung mit Hilfe verschiedener Qualitätsbereinigungsverfahren ausgeschaltet werden. 30 Definiert ist der HVPI als Preisindex vom Typ Laspeyres. Die Laspeyres-Formel kann entweder in direkter (Festbasisindex) oder in einer verketteten Form (Kettenindex) angewandt werden. 31 Der Unterschied liegt dabei in der Aktualisierung der Warenkorbgewichte. Während beim Kettenindex jährlich eine solche Aktualisierung des Warenkorbs erfolgt, werden beim Festbasisindex die Gewichte über einen längeren Zeitraum (in Deutschland jeweils fünf Jahre) konstant gehalten. Der Vorteil des Kettenindex ergibt sich aus der höheren Aktualität der zugrunde liegenden Verbrauchsgewohnheiten. Allerdings misst der Kettenindex nicht nur die reinen Preiseffekte, sondern auch Mengeneffekte, die auf eine Veränderung des Warenkorbs zurückzuführen sind. Solche Indexergebnisse sind daher immer nur im Vergleich zum Vormonat, nicht aber im Vergleich zum Vorjahr im Hinblick auf reine 28 Vgl. Statistisches Bundesamt (2007a), S Vgl. Statistisches Bundesamt (2007c), o. S. 30 Vgl. ebenda, o. S. 31 Vgl. Klees-Friedrich, Patricia (2002), S. 10.

13 3 Harmonisierter Verbraucherpreisindex 7 Preisveränderungen zu interpretieren. Für die Länder, die ihren nationalen VPI mit Hilfe der Festbasisindex-Variante ermitteln, was auf ca. 50 % der Mitgliedsländer der EU zutrifft (Stand: 2004), würde eine zusätzliche Berechnung eines Kettenindexes einen erheblichen Aufwand bedeuten, da die Berechnung des Kettenindexes eine jährliche Aktualisierung der Verbrauchsgewohnheiten zur Ableitung eines Warenkorbs fordert, während bei dem Festbasisindex die Verbrauchsgewohnheiten nur in größeren Abständen ermittelt werden müssen. Um einen entstehenden Mehraufwand (bspw. durch Doppelerhebung mit zwei unterschiedlichen Verfahren) einzugrenzen und dennoch aber dem Ziel der Vergleichbarkeit der einzelnen HVPI gerecht zu werden, erfolgte eine Einigung auf einen Kompromiss. Länder, die mit dem Festbasisindex arbeiten, müssen den Warenkorb nicht jedes Jahr komplett neu berechnen, sondern können die Verbrauchsausgaben, welche in der Basisperiode beobachtet wurden, mit Hilfe der Preisentwicklung fortschreiben. So müssen die Warenkorbgewichte zwar dennoch jährlich angepasst werden, jedoch ist es ausreichend, wenn dies durch eine Neubewertung der Festbasisgewichte mit den aktuellen Preisen erreicht wird. Eine zusätzliche Erhebung der Verbrauchsgewohnheiten ist dabei nicht nötig. 32 Die Veröffentlichung der Ergebnisse des deutschen HVPI wird vom Statistischen Bundesamt vorgenommen und erfolgt in zwei Schritten. Zunächst wird eine vorläufige Schätzung der Ergebnisse etwa zwei bis drei Tage vor Ablauf des Berichtsmonats vorgenommen. Die endgültigen Ergebnisse für den deutschen HVPI werden dann jew. um die Monatsmitte des Folgemonats veröffentlicht. Die europäischen Aggregate werden von Eurostat ca. eine Woche später publiziert. Die durch den deutschen HVPI gemessenen Preisveränderungen für die Verbrauchsausgaben der privaten Haushalte sind sehr zuverlässig, da die Abweichungen der Schätzergebnisse von den jeweiligen Endergebnissen i. d. R. nicht mehr als 0,1 Prozentpunkte abweichen Harmonisierung und Festlegung von Mindeststandards Wie bereits erwähnt, wurde in der Verordnung (EG) Nr. 2494/95 des Rates die Grundlage für die Berechnung vergleichbarer VPI geschaffen. Die Notwendigkeit hierfür ergab sich aus der Tatsache, dass die VPI der einzelnen Mitgliedstaaten jew. nur für landesinterne Zwecke entwickelt worden waren und trotz vieler Gemeinsamkeiten auch erhebliche Unterschiede in konzeptioneller und methodischer Hinsicht aufwiesen. Die Mitgliedstaaten einigten sich auf eine Umsetzung des HVPI in mehreren Stufen, wobei der Schwerpunkt des angestrebten Harmonisierungsprozesses auf der Erfüllung zweier Vergleichbarkeitser- 32 Vgl. Klees-Friedrich, Patricia (2002), S. 10f; vgl. Statistisches Bundesamt (2004), o. S. 33 Vgl. Statistisches Bundesamt (2007c) o. S.

14 3 Harmonisierter Verbraucherpreisindex 8 fordernissen lag: 1. HVPI sind dann vergleichbar, wenn sie lediglich Unterschiede bei Preisänderungen oder Verbrauchsgewohnheiten zwischen den Ländern widerspiegeln; 2. nicht vergleichbar sind HVPI, die aufgrund von Verwendung unterschiedlicher Konzepte, Methoden oder Verfahren, bezüglich ihrer Definition oder Berechnung, voneinander abweichen. Eine wichtige Voraussetzung für den eigentlichen Prozess der Harmonisierung war die Definition von sog. Mindeststandards. Unter dem Begriff Mindeststandard ist zu verstehen, dass offenkundig schlechte Verfahren nicht mehr zulässig sind, wodurch eine Hebung der allgemeinen Standards erreicht wird. Festgelegt wird dabei lediglich was erforderlich ist. Auf welche Weise dies jedoch erreicht wird, bleibt den Mitgliedstaaten selbst überlassen. 34 Die Indizes der Länder gelten immer dann als vergleichbar, wenn die Veränderungsraten des HVPI im Jahresdurchschnitt gegenüber dem vorangegangenen Jahr um nicht mehr als 0,1 Prozentpunkte abweicht Stufe I des Harmonisierungsprogramms Im Jahr 1996 wurden von der Kommission (Eurostat) erstmals ein vorläufiger Satz von VPI entwickelt und veröffentlicht. Dabei stützten sich diese Indizes vollständig auf die bereits bestehenden nationalen VPI. Es wurden lediglich Anpassungen bei der Erfassung von Waren und Dienstleistungen vorgenommen, um so eine größtmögliche Ähnlichkeit zu erzielen. Daher unterschieden sich die vorläufigen Indizes hinsichtlich der verwendeten Methoden, Konzepte und Definitionen nicht von den nationalen VPI. Des Weiteren wurden einige Kategorien ausgeschlossen, da es nicht möglich war, in der zur Verfügung stehenden Zeit, ein vergleichbares Verfahren für die Erfassung jener Waren und Dienstleistungen zu schaffen. Hierbei handelte es sich insbesondere um Ausgaben für den Erwerb von Wohneigentum zur eigenen Nutzung sowie Ausgaben für Gesundheit und Bildung. Auf der anderen Seite wurden Positionen, die in einigen nationalen VPI nicht erfasst wurden, wie alkoholische Getränke und Tabakwaren, nun für alle Mitgliedstaaten einbezogen Stufe II des Harmonisierungsprogramms Im März des Jahres 1997 wurden erstmals die HVPI der Mitgliedstaaten sowie Norwegen und Island und die Aggregate für die Europäische Union und den Europäischen Wirtschaftsraum veröffentlicht. 37 Bereits in der Anfangsphase des Harmonisierungsprogramms hat Eurostat, auf der Grundlage von Expertenmeinungen aus den Mitgliedstaaten, eine Liste mit potenziell wichtigen Aspekten für Abweichungen und Nichtvergleichbarkeit der 34 Vgl. Europäische Kommission/Eurostat (1998), S. 123f. 35 Klees-Friedrich, Patricia (2002), S Vgl. Europäische Kommission/Eurostat (1998), S. 125f. 37 Vgl. Klees-Friedrich, Patricia (2002), S. 5.

15 3 Harmonisierter Verbraucherpreisindex 9 HVPI erstellt (siehe Tabelle 1 im Anhang S. 24). Die einzelnen Aspekte wurden dabei nach ihrer Priorität, hinsichtlich langfristigen negativen Auswirkungen, geordnet. Diese Liste diente als wichtige Orientierungshilfe für die bis heute geleisteten Harmonisierungsansätze. 38 Im Gegensatz zu den vorläufigen Indizes wurden einige Verbesserungen vorgenommen, so wurden die HVPI in mehreren Bereichen der Methodik und in ihrem Erfassungsbereich harmonisiert. Die spezifischen Durchführungsmaßnahmen zur Erstellung des HVPI werden in diversen Verordnungen präzisiert. 39 Nachfolgend werden nun exemplarisch einige Veränderungen und Neuerungen aufgezeigt: a) Erweiterung des anfänglichen Erfassungsbereiches In Artikel 3 der Verordnung (EG) 1749/96 der Kommission wird der anfängliche Erfassungsbereich des HVPI als relativ neue internationale Systematik der Verbraucherausgaben, der sog. COICOP, definiert. Die speziell für den HVPI gewählte Klassifikation dieser Systematik wird als COICOP/HVPI bezeichnet. Je nach relativer Bedeutung der Verbraucherausgaben für die Waren und Dienstleistungen in den einzelnen Ländern sind die zugewiesenen Gewichtungen der einzelnen Kategorien der COICOP/HVPI von Land zu Land unterschiedlich. D. h., es gibt keinen einheitlichen Warenkorb, der für alle Mitgliedstaaten verbindlich ist, was dem Wunsch nach dem Erhalt der nationalen Verbrauchsgewohnheiten nachkommt. 40 Allerdings sind nur die Güter und Dienstleistungen im Warenkorb des HVPI enthalten, die in allen nationalen Warenkörben der einzelnen Staaten zu finden sind. 41 Der eingeschränkte Erfassungsbereich der vorläufigen Indizes wurde nun bspw. durch Versicherungen für Fahrzeuge und Wohnhäuser, Pauschalreisen, Bankdienstleistungen Bildungsgüter- und Dienstleistungen sowie rezeptfrei erhältliche Gesundheitsgüter erweitert. Diese stufenweise Erweiterung des Erfassungsbereiches wird auch zukünftig weiter fortgeführt. 42 b) Signifikant gewordene Waren und Dienstleistungen Der HVPI soll in Bezug auf die Marktentwicklung aktuell sein. Des Weiteren wird durch Artikel 4 der Kommission (EG) Nr. 1749/96 gewährleistet, dass die HVPI weitestgehend aufeinander abgestimmt sind. Die Aufnahme neuer Produkte in den HVPI wird dann vollzogen, sobald ihr Anteil an den gesamten Verbraucherausgaben der privaten Haushalte mindestens ein Tausendstel beträgt. Daher sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, jedes Jahr systematisch nach Ausgabengruppen zu suchen, die zwar noch nicht vom HVPI abgedeckt sind, aber das verlangte Ausgabenvolumen erreicht haben. Wurde eine solche Produkt- 38 Vgl. Europäische Kommission/Eurostat (2000), S. 40; vgl. Europäische Kommission/Eurostat (2004), S Vgl. Europäische Kommission/Eurostat (1998), S Vgl. ebenda, S Vgl. Euro-Informationen (GbR) (2008), o. S. 42 Vgl. Europäische Kommission/Eurostat (1998), S. 127.

16 3 Harmonisierter Verbraucherpreisindex 10 gruppe ausgemacht, so liefert der Mitgliedstaat diese Information an Eurostat. Die Kommission stellt dann jährlich eine Liste mit den so gemeldeten Produkten und Produktgruppen zusammen. Als Beispiel für neu signifikant gewordene Waren und Dienstleistungen können Mobiltelefone oder die Internetnutzung aufgeführt werden. 43 c) Mindeststandards für Qualitätsanpassungsverfahren Aufgrund der Tatsache, dass der HVPI ein Maß für reine Preisveränderungen sein soll, müssen die zugrunde liegenden Preise an Qualitätsveränderungen angepasst werden. Allerdings existiert keine universelle Vereinbarung darüber, wie eine solche Anpassung durchzuführen ist. Dass die Qualitätsanpassung einen großen Einfluss auf die Vergleichbarkeit der HVPI hat, ist durch die Positionierung in der Tabelle 1 (im Anhang S. 24) zu erkennen. Daher wurde in Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1749/96 der Kommission festgelegt, dass die Mitgliedstaaten verpflichtet sind, ihre Qualitätsanpassungsverfahren zu überprüfen. Bei einer Qualitätsanpassung handelt es sich um ein Verfahren, nach dem eine Qualitätsänderung durch Hebung oder Senkung der Preise um einen Betrag oder Faktor, der dem Wert der Qualitätsänderung entspricht, erzeugt wird. Nicht erlaubt sind sog. automatische Verknüpfungen. Darunter ist ein Preisunterschied in zwei aufeinander folgenden Zeiträumen zu verstehen, der ausschließlich auf Qualitätsunterschiede zurückgeführt wird. Eine solche Preisveränderung würde sich nicht im HVPI niederschlagen, wodurch es bspw. zu einer Unterbewertung der Inflation kommen kann. 44 d) Preisindizes für Elementaraggregate Gemäß Artikel 9 der Verordnung des Rates über HVPI soll dieser ein Index vom Typ Laspeyres sein. Er fasst damit die monatlichen Preisentwicklungen zu einem prozentualen Durchschnittswert zusammen. Dabei werden die einzelnen Waren und Dienstleistungen, in Abhängigkeit von ihrer Bedeutung für die jeweilige Indexbevölkerung, unterschiedlich gewichtet. Eine wichtige Rolle für die Gewichtung spielen die sog. Elementaraggregate. Hierbei handelt es sich um die niedrigste Angabenebene, für die Ausgabengewichte bekannt sind. Sind keine solchen Ausgabengewichtungen verfügbar, so werden die Elementaraggregate anhand von Preisaggregierungen ermittelt. Auch hier zeigt sich anhand der Tabelle 1 (im Anhang S. 24), dass die verwendeten Formeln die Vergleichbarkeit der Indizes beeinflussen. Daher wurden die anzuwendenden Formeln für die Berechnung der Elementaraggregate in Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 1749/96 der Kommission festgehalten. Als zulässig wird die Verwendung der Verhältniszahl der arithmetisch oder geometrisch ermittelten Durchschnittspreise erklärt. Die von einigen Staaten verwendete Formel, welche auf durchschnittlichen Preisrelationen beruht, wird als illegitim betrachtet, da sie 43 Vgl. Klees-Friedrich, Patricia (2002), S. 11f; vgl. Europäische Kommission/Eurostat (1998), S Vgl. Klees-Friedrich, Patricia (2002), S. 13; vgl. Europäische Kommission/Eurostat (1998), S. 128f.

17 3 Harmonisierter Verbraucherpreisindex 12 häufig zu Ergebnissen führt, welche nicht mit den Ergebnissen anderer Formeln vergleichbar sind. 45 Allerdings kann der Durchschnitt der relativen Preise im Ausnahmefall verwendet werden, unter der Bedingung, dass nachweislich das Vergleichbarkeitserfordernis gewährleistet ist. 46 e) Festlegung von Mindeststandards für Preiserhebungszeiträume Eine recht aktuelle Neuerung wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 701/2006 des Rates am 25. April 2006 eingeführt. Dabei wurde festgelegt, dass die Preiserhebung während eines Zeitraumes von mind. einer Arbeitswoche in bzw. nahe der Mitte des jeweiligen Kalendermonats erfolgen muss, um so die Vergleichbarkeit, Zuverlässigkeit und Sachdienlichkeit der HVPI zu verbessern. Des Weiteren wurde bestimmt, dass die Preise für Produkte, die innerhalb kurzer Zeit starken und unregelmäßigen Preisschwankungen unterliegen, über einen längeren Zeitraum erfasst werden müssen. Dies gilt insbesondere für Energieprodukte und frische Nahrungsmittel, wie Obst und Gemüse Entwicklung des deutschen HVPI Anhand von Abbildung 1 wird die Entwicklung des deutschen HVPI von Januar 2004 bis Mai 2008 verdeutlicht. Neben dem Gesamt-HVPI sind außerdem exemplarisch auch die Verlaufskurven für die Nahrungsmittel und alkoholfreien Getränke, für die Datenverarbeitungsgeräte, sowie für die Energie insgesamt aufgezeigt, um so die Interpretation der Entwicklung des Gesamt-HVPI zu erleichtern und einige Einflussnehmende Aspekte hervorzuheben. Der Index des gesamten HVPI steigt während des beschriebenen Zeitraums kontinuierlich an. Während der Wert im Januar 2004 noch bei 97 lag, wurden im Mai 2008 schon 107 Indexpunkte verzeichnet. Die Entwicklung der Nahrungsmittel und alkoholfreien Getränke verlief recht ähnlich, wobei hier seit September 2007 Preissteigerungen in diesem Bereich zu einem stärkeren Anstieg der Kurve führten. Im Mai 2008 lag der Indexwert für diese Gruppe bei 110,9. Eine besonders gravierende Entwicklung kann auf dem Gebiet der Energie beobachtet werden. Während der HVPI im Januar 2004 lediglich bei 87,3 lag, wurde für Mai 2008 ein Wert von 126,5 ermittelt. Die Steigerung beträgt also 39,2 Indexpunkte, d.h., dass im aufgezeigten Zeitraum eine Preisteuerung für den Bereich Energie um 39 % stattgefunden hat. Des Weiteren sind deutliche saisonale Schwankungen der Ener- 45 Vgl. Europäische Kommission/Eurostat (1998), S. 130f. 46 Vgl. Europäische Kommission/Eurostat (1996), S Vgl. Rat der Europäischen Union (2006), S. 4.

18 3 Harmonisierter Verbraucherpreisindex 12 giepreise zu erkennen. Eine absolut gegenteilige Entwicklung ist im Bereich der Datenverarbeitungsgeräte (z.b. Computer, Notebooks, Großrechner, etc.) zu verzeichnen. Denn während hier der HVPI im Januar 2004 noch bei 117,5 lag, betrug der Wert für Mai ,4. Es hat also, im betrachteten Zeitraum, eine Preisminderung in dieser Sparte von 46 % stattgefunden. 48 Abbildung 1: Entwicklung des deutschen HVPI (2005 = 100) Gesamt-HVPI Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke Datenverarbeitungsgeräte Energie 110 HVPI Jan 04 Mai 04 Sep 04 Jan 05 Mai 05 Sep 05 Jan 06 Mai 06 Sep 06 Jan 07 Mai 07 Sep 07 Jan 08 Mai 08 Monate Quelle: eigene Erstellung anhand von Eurostat (2008a), o. S. Eine wichtige Rolle bei der Ermittlung des gesamten HVPI spielt die Gewichtung der einzelnen Gruppen, die sich aus den Verbrauchsgewohnheiten der privaten Haushalte ergibt. So wird im Jahr 2008 der Anteil der Nahrungsmittel und alkoholfreien Getränke am Gesamtindex mit einer Gewichtung von 12,2 % berücksichtigt. Die Energie fließt mit ca. 11,9 % Anteil ein, während die Gewichtung der Datenverarbeitungsgeräte nur 0,5 % beträgt. Es wird also deutlich, dass der Einfluss einer Teuerung der Lebensmittel und Energie durch ihre wesentlich höhere Gewichtung größere Tragweiten hat, als die Preissenkungen im Bereich der Datenverarbeitungsgeräte. Diese Tatsache ist darauf zurückzuführen, dass es sich bei Nahrungsmitteln und Energieprodukte um Güter des täglichen Bedarfs (Verbrauchsgüter) handelt, während bspw. Computer den langlebigeren Gebrauchsgütern zuzuordnen sind, die von den privaten Haushalten daher nicht so häufig angeschafft werden Vgl. Eurostat (2008a), o. S. 49 Vgl. Eurostat (2008b) o. S.

19 4 Unterschiede zwischen HVPI und anderen VPI 14 4 Unterschiede zwischen HVPI und anderen VPI 4.1 Unterschiede zwischen deutschem HVPI und deutschem VPI Beiden Indizes gemeinsam ist das Ziel der Inflationsmessung. Der HVPI wird darüber hinaus für internationale Vergleiche von Inflationsraten herangezogen. Außerdem wird er für die Aggregierung europäischer Indizes (HVPI-EWU, HVPI-EU, HVPI-EWR) verwendet. Der bedeutendste Verwendungszweck liegt in der Bereitstellung von Informationen für die Wirtschafts- und Währungspolitik. Der VPI wird neben der Inflationsmessung auch zur Deflationierung wirtschaftlicher Wertgrößen (z.b. für die VGR) verwendet. Des Weiteren dient er der Anpassung regelmäßig wiederkehrender Zahlungen in privatrechtlichen Verträgen. 50 Einige Unterschiede zeigen sich in den verschiedenen Erfassungsbereichen der beiden Indizes (siehe Abbildung 2 im Anhang S. 24). Während der nationale VPI sämtliche Waren und Dienstleistungen des HVPI beinhaltet, werden auch zusätzlich die Ausgaben für selbstgenutztes Wohneigentum, Glücksspiele und Kraftfahrzeugsteuer sowie Zulassungsgebühren berücksichtigt. Diese Bereiche sind beim HVPI aus verschiedenen Gründen bewusst ausgeklammert. So werden Glücksspiele aus Motiven der Erhebungsprobleme einiger Mitgliedstaaten nicht einbezogen. Die Kraftfahrzeugsteuer und die Zulassungsgebühren hingegen, zählen nach dem ESVG nicht zu den Verbrauchsausgaben der privaten Haushalte, weshalb sie unberücksichtigt bleiben. 51 Da es beim HVPI und beim VPI Unterschiede hinsichtlich des Erfassungsbereichs gibt, sind diese auch in den verwendeten Wägungsschemata zu finden. In Tabelle 2 (im Anhang S. 25) sind die Gewichte von VPI und HVPI gegenübergestellt. Anhand dieser Tabelle sind die unterschiedlichen Berechnungsverfahren der beiden Indizes sehr gut zu erkennen. Beim deutschen VPI erfolgt die Berechnung mit Hilfe eines konstanten Wägungsschemas. Die Gewichte entsprechen dabei den Verbrauchsgewohnheiten des Jahres Nach jew. fünf Jahren wird ein neues Wägungsschema, sofern keine gravierenden Änderungen im Verbrauchsverhalten stattgefunden haben, eingeführt. Es handelt sich also um einen Festbasisindex. Der HVPI hingegen, wird als Kettenindex berechnet. Dabei werden zwar die Verbrauchsgewohnheiten konstant gehalten, allerdings werden diese jew. bewertet mit den Dezemberpreisen des Vorjahres. Dies soll anhand eines Beispiels verdeutlicht werden: Die 50 Vgl. Statistisches Bundesamt (2008), S Vgl. ebenda, S. 1f.

20 4 Unterschiede zwischen HVPI und anderen VPI 15 Gewichte des HVPI für das Jahr 2005 entsprechen den Verbrauchsgewohnheiten des Jahres 2000, bewertet mit den Preisen von Dezember Abbildung 3 (im Anhang S. 25) zeigt die Differenzen der beiden Indizes hinsichtlich der Revisionspraxis auf, wobei auch die eben erläuterten Gewichtungsunterschiede noch mal ersichtlich werden. Wie bereits erwähnt, ergibt sich die jährliche Gewichtsänderung beim HVPI aus der Tatsache, dass es sich um einen Kettenindex handelt. Des Weiteren zeigt die Abbildung, dass eine Neuberechnung von Vergangenheitswerten beim HVPI standardmäßig nicht vorgesehen ist, sie kann allerdings vorgenommen werden, wenn dies der besseren Vergleichbarkeit der Daten dient. Beim VPI ist dies anders, denn hier werden die Informationen über die neuen Verbrauchsgewohnheiten des Jahres 2005 rückwirkend im Rahmen einer Revision verwendet. D.h., dass für die Jahre 2005 bis 2007, die ursprünglich mit den Verbrauchsgewohnheiten des Jahres 2000 berechnet wurden, eine Aktualisierung vorgenommen wird. Generell darf das beim HVPI zugrunde gelegte Wägungsschema nie älter als sieben Jahre sein. Außerdem sind Änderungen im Verbrauchsverhalten, die eine Veränderung des Gesamtindexes von 0,1 Prozentpunkten oder mehr zur Folge hätten, im jeweiligen Wägungsschema zu berücksichtigen. Ist dies nicht der Fall, so darf das Wägungsschema, wie bereits erläutert, mit Hilfe der Preisentwicklung fortgeschrieben werden. Diese Regelung hat die BRD in den letzten Jahren genutzt. Allerdings war eine Aktualisierung des Wägungsschemas im Jahr 2008 unumgänglich, da die Frist von sieben Jahren abgelaufen war Unterschiede zwischen deutschem HVPI und europäischen HVPI Zwar basieren sämtliche HVPI, aus Gründen der Vergleichbarkeit, auf einheitlichen Verfahren zur Ermittlung der Konsumausgaben der privaten Haushalte, aber dennoch ist es das Ziel des HVPI, auch den nationalen Besonderheiten in den Verbrauchsgewohnheiten Rechnung zu tragen. Daher weichen die Gewichte der einzelnen Warengruppen der COI- COP-Klassifikation in den jeweiligen HVPI teilweise erheblich voneinander ab. Das Beispiel in Tabelle 3 (im Anhang S. 26) verdeutlicht diese Unterschiede. Der Anteil der Wohnausgaben in der Eurozone betrug 2005 im Durchschnitt 14,5 %. Im Vergleich dazu lagen die Ausgaben für Wohnen in Deutschland mit fast 22 % deutlich darüber, während sie in Spanien oder Italien nur knapp 10 % bzw. 9,7 % betrugen. Ein etwas anderes Bild zeichnet sich bei Betrachtung der Ausgaben für Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke ab. Während hier der Durchschnitt der Eurozone bei 15 % lag, betrug der Anteil in Deutschland nur 11 %. In Frankreich und Italien lagen die Ausgaben bei fast 17 % und in 52 Vgl. Statistisches Bundesamt (2008), S. 2f. 53 Vgl. ebenda, S. 4.

21 4 Unterschiede zwischen HVPI und anderen VPI 16 Spanien sogar bei 22 %. 54 Der Warenkorb, dem der HVPI zugrunde liegt, ist also nicht statisch, da die Zusammenstellung der Gewichte regelmäßig überprüft und u. U. angepasst werden. 55 Abbildung 4 zeigt die Unterschiede in der Entwicklung des HVPI im Zeitraum 1996 bis 2007 für ausgewählte EU-Mitgliedstaaten sowie für die gesamte EU (EVPI) und die Europäische Währungsunion (VPI-EWU) (mit jew. wechselnder Zusammensetzung aufgrund des Beitritts neuer Länder). Abbildung 4: Entwicklung des HVPI (2005 = 100) Deutschland Lettland VPI-EWU Frankreich Griechenland EVPI Jahre Quelle: eigene Erstellung anhand von Eurostat (2008c), o. S. Mit Hilfe der dargestellten Jahresdurchschnittsindizes kann die Inflationsrate bestimmt werden. Es wird deutlich, dass der HVPI von Deutschland während dieser Zeitspanne kontinuierlich angestiegen ist (von durchschnittlich 88,6 im Jahr 1996 bis durchschnittlich 104,1 im Jahr 2007). Die Teuerungsrate im gezeigten Zeitraum betrug also 17,8 %. Die Inflationsrate für die Europäische Währungsunion betrug in dem Zeitraum 19,76 %, während die der EU mit 30,8 % deutlich höher ausfiel. Werden nur die Durchschnittsraten der Inflation von 2006 bis 2007 betrachtet, so war für Deutschland eine Inflationsrate von 2,3 % zu registrieren, die der EU lag bei 2,4 %, während der VPI-EWU eine Inflationsrate von 2,1 % verzeichnete. Eine sehr ähnliche Entwicklung wie Deutschland, zeigte auch Frankreich. 54 Vgl. Warncke, Jörg/Letzgus, Oliver (2006), S Vgl. Euro-Informationen (GbR) (2008), o. S.

22 4 Unterschiede zwischen HVPI und anderen VPI 17 Hier stieg der HVPI in den 11 Jahren um 16,91 Punkte und lag im Jahr 2007 durchschnittlich bei 103,55. Bedeutend höhere Inflationsraten hatte dagegen Griechenland zu registrieren. Hier kam es in den Jahren 1996 bis 2007 zu einer Teuerungsrate in Höhe von 33,72 %. Die extremste Entwicklung zeigt jedoch Lettland auf. Hier lag allein die durchschnittliche Inflationsrate 2007 um 10,75 % höher verglichen mit dem Jahr Noch gravierender fällt die Preissteigerung aus, werden anstelle der Durchschnittsrate der Inflation über 12 Monate die jährlichen Inflationsraten betrachtet. Was darauf zurückzuführen ist, dass diese die Preisveränderungen im laufenden Monat gegenüber dem gleichen Monat im Vorjahr messen, und daher anfälliger für kurzfristige Preisumschläge sind. Im Bezug auf Lettland betrug die jährliche Inflationsrate im April ,4 %. 57 Über den gesamten Zeitraum der 11 Jahre betrachtet, kam es in Lettland zu einer Teuerungsrate von 48 %. Dabei ist festzuhalten, dass in fast sämtlichen COICOP-Gruppen enorme Steigerungen der Indizes zu verzeichnen sind. Allein der Index für Nahrungsmittel und alkoholfreien Getränke stieg von 74,12 im Jahr 1996 auf 122,85 im Jahr Noch gravierender fällt die Entwicklung des Energieindexes aus. Dieser stieg von 59,29 (1996) auf 124,35 (2007). Allerdings sind auch hier im Bereich moderner Kommunikationstechnologien, ähnlich wie bereits bei der Entwicklung des deutschen HVPI beschrieben, z. T. enorme Preissenkungen zu verzeichnen. So sank der Jahresdurchschnittsindex für Telefonapparate und Faxgeräte in den Jahren 1999 bis 2007 von 219,44 auf 68,04. Ähnliches ist bei Datenverarbeitungsgeräten festzustellen, hier nahm der Index von 217,16 im Jahr 1999 auf 73,64 Punkte im Jahr 2007 ab Vgl. Eurostat (2008c), o. S. 57 Vgl. Mrlianova, Tatjana/Wirtz, Christine (2008), S. 2f und S Vgl. Eurostat (2008c), o. S.

23 5 Fazit 18 5 Fazit Der HVPI ist ein wichtiges Instrument zum Vergleich der Verbraucherpreisentwicklung innerhalb der Europäischen Union. Er dient dabei auch zur Messung des Konvergenzkriteriums der Preisstabilität und ist damit ein bedeutendes Werkzeug zur Beurteilung neuer möglicher Beitrittstaaten zur Europäischen Währungsunion. Auch die EZB bedient sich des HVPI (hier: des aggregierten Indexes VPI-EWU) für ihre Währungspolitik zur Beurteilung der Preisstabilität innerhalb der Eurozone. 59 Allerdings ist der HVPI (genau wie der nationale VPI) auch nicht unumstritten. So wird die aus dem Index abgeleitete Inflationsrate mitunter auch als Indikator für die Konjunkturlage verwendet. Allerdings ist die Aussagekraft dabei nur mit großer Vorsicht zu deuten, da ein Anstieg der Inflationsrate nicht zwangsläufig auf eine Erhitzung der Wirtschaft hindeutet, dasselbe gilt für den umgekehrten Fall. Auch die staatlichen Einflüsse sowie die unterschiedliche Gewichtung der einzelnen Positionen empfehlen es, die Differenzen zwischen Inflationsraten verschiedener Länder mit Bedacht zu interpretieren. Daher können die Auswirkungen, die eine Tabaksteuer- oder Mineralölsteuererhöhung mit sich bringen, nicht als Inflationsbeschleunigung im Zusammenhang mit einer Überhitzung der Volkswirtschaft gesehen werden. Denn die Erhöhung dieser indirekten Steuern dient dazu, die Nachfrage nach den entsprechenden Produkten gesamtwirtschaftlich zu senken, was eine Interpretation in diese Richtung als völlig unangebracht erscheinen lässt. Es handelt sich dabei also eher um eine kosteninduzierte, als um eine nachfrageinduzierte Inflation. 60 Was die unterschiedlichen Gewichte anbetrifft, so können sich die Inflationsraten sogar dann unterscheiden, wenn die Preise bestimmter COICOP-Positionen in verschiedenen Ländern dieselben Veränderungsraten aufzeigen, da die Gewichte selbst voneinander abweichen. 61 Des Weiteren wird die EZB von vielen Ökonomen für ihre Fixierung auf den HVPI kritisiert, da dieser für kurzfristige Preisschwankungen sehr anfällig ist. Aus diesem Grund wird der HVPI von Eurostat um hoch volatile Preise, wie Energie und Lebensmittel bereinigt, um so den grundlegenden Inflationstrend nicht zu überlagern. Diese sog. Kerninflationsrate wird von der EZB immerhin auch genutzt, aber dennoch favorisiert sie den HVPI als den entscheidenden Maßstab für ihre Geldpolitik. 62 Zwar ist der HVPI noch nicht völlig ausgereift und seine Aussagekraft teilweise eingeschränkt, aber durch weitere Harmonisierungsschritte wird dem auch zukünftig entgegengewirkt werden. Trotz aller Kritik ist der HVPI mittlerweile weit etabliert und stellt ein wichtiges Instrument für innereuropäische Preisvergleiche dar. 59 Vgl. Statistisches Bundesamt (2007c), o. S.; vgl. Europäische Kommission/Eurostat (2004), S Vgl. Pollan, Wolfgang (2004), S Vgl. ebenda, S Vgl. Trautmann, Peter (2006), o. S.; vgl. Larch, Martin (2000), S. 6.

24 Literaturverzeichnis 19 Literaturverzeichnis Bamberg, Günter/Baur, Franz (2002) Statistik. 12. Auflage. München. Bundesamt für Statistik Schweiz (Hrsg.) (2008) Harmonisierter Verbraucherpreisindex (HVPI). Methodenübersicht und Gewichtung Online im Internet: URL: << (abgerufen am ). Euro-Informationen (GbR) (Hrsg.) (2008) Auf welcher Grundlage beurteilt die EZB die Preisstabilität im Euroraum? Der Harmonisierte Verbraucherpreisindex (HVPI) spiegelt die Preisentwicklung im Euroland. Online im Internet: URL: << (Stand: 2008, abgerufen am ) Europäische Kommission/Eurostat (Hrsg.) (2004) Harmonisierte Verbraucherpreisindizes (HVPI). Ein kurzer Leitfaden für Datennutzer. Online im Internet: URL: << PUB/KS-BE /DE/KS-BE DE.PDF>> (abgerufen am ). Europäische Kommission/Eurostat (2000) Bericht der Kommission an den Rat über die Harmonisierung der Verbraucherpreisindizes in der Europäischen Union, in: Europäische Kommission/Eurostat (Hrsg.) (2001): Sammlung von HVPI Referenzdokumenten, S Online im Internet: URL: << KS-AO /DE/ KS-AO DE.PDF>> (abgerufen am ). Europäische Kommission/Eurostat (1998) Bericht der Kommission an den Rat über die Harmonisierung der Verbraucherpreisindizes in der Europäischen Union, in: Europäische Kommission/Eurostat (Hrsg.) (2001): Sammlung von HVPI Referenzdokumenten, S Online im Internet: URL: << DE/KS-AO DE.PDF>> (abgerufen am ).

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28 Literaturverzeichnis 23 Statistisches Bundesamt (Hrsg.) (2004) Aktualisiertes Wägungsschema beim Harmonisierten Verbraucherpreisindex. Themenkasten der Preisstatistik Nr. 10. Auszug aus Wirtschaft und Statistik, März 2004, S Online im Internet: URL: << cms/sites/destatis/internet/de/content/statistiken/preise/themenkastenwaegungsschemaaktuell,property=file.pdf>> (abgerufen am ). Statistisches Bundesamt (Hrsg.) (2003) Verbraucherpreisindex auf Basis Informationsmaterialien zur Pressekonferenz. Online im Internet: URL: << StatBA/VerbraucherPreise_2000-PI.pdf>> (abgerufen am ). Trautmann, Peter (2006) Bundesbank/Weber: Geldpolitik nicht an Kerninflationsrate ausrichten. Online im Internet: URL: << asp>> (abgerufen am ). Warncke, Jörg/Letzgus, Oliver (2006) Realzinsanleihen. Inflationsschutz für Rentenmarktinvestoren. Stuttgart. Werner, Patrick (2006) Harmonisierter Verbraucherpreisindex zu konstanten Steuersätzen, in: Statistisches Bundesamt (Hrsg.) (2006): Wirtschaft und Statistik, Nr. 12, S Online im Internet: URL: << Preise/HarmonisiertSteuersaetze,property=file.pdf>> (abgerufen am ).

29 Anhang 24 Anhang Tabelle 1: Aspekte in Bezug auf die Vergleichbarkeit der HVPI Quelle: Europäische Kommission/Eurostat (2004), S. 10 Abbildung 2: Erfassungsbereich des HVPI im Vergleich zum VPI Quelle: Statistisches Bundesamt (2008), S. 1

30 Anhang 25 Tabelle 2: Unterschiede in den Wägungsschemata für VPI und HVPI Quelle: Statistisches Bundesamt (2008), S. 2 Abbildung 3:Unterschiede in der Wägungsbasis für den HVPI und den VPI Quelle: Statistisches Bundesamt (2008), S. 3

31 Anhang 26 Tabelle 3: Unterschiede in der Gewichtung Quelle: Veränderte Darstellung nach Warncke, Jörg/Letzgus, Oliver (2006), S. 5

Statistisches Bundesamt

Statistisches Bundesamt Statistisches Bundesamt Wiesbaden, 29. Februar Unterschiede zwischen Verbraucherpreisindex () und Harmonisiertem Verbraucherpreisindex () für Deutschland und dienen teilweise unterschiedlichen Zielsetzungen.

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