LLP ERASMUS 2007/2008 Informationen für Outgoings Sommersemester

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1 Seite 1 von 7 LLP ERASMUS 2007/2008 Informationen für Outgoings Sommersemester 1. WICHTIGE FORMULARE 1.1. Annahmeerklärung: vollständig ausfüllen und bis spätestens beim International Office abgeben (Adresse s. u.) 1.2. Certificate of Erasmus Grant: nach Ankunft an der Gasthochschule von den zuständigen Personen die erste Unterschrift für die Anreise einholen. Dieses Formular innerhalb der ersten Woche nach der Ankunft als Kopie ins International Office der FHW Berlin schicken oder faxen! am Ende des Aufenthaltes die zweite Unterschrift (departure) von der Gasthochschule einholen und mit an die FHW Berlin bringen bzw. ebenfalls faxen. genaues Datum (Tag/Monat/Jahr) des Aufenthaltes angeben Bei Fehlen des Formulars können wir das Erasmusgeld zurückfordern Learning Agreement: gewünschte Lehrveranstaltungen der Gasthochschule mit der Anzahl der ECTS-Punkte eintragen Informationen auf der Homepage der Gasthochschule und mit der ECTS-Koordinatorin Prof. Dr. Laila Hofmann bzw. einem der anderen Beauftragten besprechen. Dazu tragen Sie die jeweiligen Kurse in die Tabelle ein. das Learning Agreement muss unterschrieben werden von: a) dem/der Studierenden b) Prof. Dr. Laila Hofmann oder einem anderen Beauftragten c) einem Beauftragten der Gasthochschule. Liste der Beauftragten der FHW: Für die Doppel-Diplomstudiengänge gibt es fest geschriebene Kurspläne. Ansprechpartner für diesen Bereich ist Prof.Dr.Axel Hellmann. Für den Bachelor-Studiengang Business-Administration: Prof.Dr.Laila Maija Hofmann. Für den Bachelor-Studiengang Economics: Prof.Dr.Miriam Beblo. Für den Bachelor-Studiengang Wirtschaftsrecht: Prof.Dr.Susanne Meyer. Für den Bachelor-Studiengang Wirtschaftsinformatik: Prof. Manfred Soeffky. Für den Master-Studiengang Economics: Prof.Dr.Trevor Evans. Für den Master-Studiengang Management: Prof.Dr.Laila Maija Hofmann. Für das Studium an einer türkischen Partnerhochschule: Prof.Dr.Pakize Schuchert-Güler. Für das Studium an einer russischen Partnerhochschule: Prof.Dr.Martin Kronauer.

2 Seite 2 von 7 Wenn Sie das Learning Agreement aufgrund fehlender Informationen zu dem Kursangebot der Gasthochschule nicht vor der Abreise abschließen können, erstellen Sie es aufgrund des Kursangebots vom Vorjahr vor der Abreise. Sobald Sie an der Gasthochschule angekommen sind und Ihre endgültige Kursauswahl getroffen haben, können Sie das Agreement an der Gasthochschule ändern und noch einmal zu uns schicken. Sprechen Sie alles mit Prof. Dr. Laila Hofmann vorher ab. das Learning Agreement muss vor Ihrer Abreise an das International Office der FHW Berlin geschickt werden, ggf. mit noch fehlenden Unterschriften. *Falls die Gasthochschule eigene Formulare des Learning Agreements hat, nehmen Sie bitte trotzdem unser Formular.

3 Seite 3 von 7 2. ECTS-PUNKTE / ANERKENNUNG DER STUDIENLEISTUNGEN (ECTS = European Credit Transfer System) Nach den ECTS Richtlinien müssen Sie 20 ECTS-Punkte pro Trimester, 30 ECTS- Punkte pro Semester und 60 ECTS-Punkte in einem Studienjahr zu erbringen. Alle Anerkennungsfragen, Fragen zur Punkteverteilung, bzw. Problemfälle müssen mit Prof. Dr. Laila Hofmann besprochen werden. Die endgültige Entscheidung bzgl. der Kurswahl und Anzahl der zu erwerbenden ECTS- Punkte liegt bei Prof. Dr. Laila Hofmann, nicht beim International Office!!! 3. MOBILITÄTSZUSCHUSS 3.1. Berechnung die endgültige Berechnung des Zuschusses basiert auf den Angaben des Certificate of Erasmus Grant bei einem einsemestrigen Aufenthalt werden höchstens 5 Monate, bei einem zweisemestrigen Aufenthalt höchstens 10 Monate gefördert Auszahlung in mehreren Raten: Rate Ende Oktober nach rechtzeitigem Eingang des Certificate of Erasmus Grant und des Learning Agreements die 2. Rate im März nach rechtzeitigem Eingang des Abreise-Certificate of Erasmus Grant die 3. Rate ist eine eventuelle Nachzahlung im August alle Formulare müssen vollständig ausgefüllt und unterschrieben sein und fristgerecht abgegeben werden. Falls Sie die Unterlagen nicht fristgerecht einreichen, verlieren Sie den Anspruch auf Mobilitätszuschuss! 4. KRANKENVERSICHERUNG: Verpflichtung auf der Annahmeerklärung: selbst für ausreichend Versicherungsschutz zu sorgen Zwischen den gesetzlichen Krankenkassen der EU- Mitgliedsstaaten gibt es ein Krankenversicherungsabkommen. Wenn Sie gesetzlich versichert sind, können Sie sich von Ihrer Krankenkasse je nach Gastland eine Europäische Versichertenkarte ausstellen lassen Sie sollten sich auf jeden Fall bei Ihrer Krankenkasse über den Versicherungsschutz während des Auslandsaufenthaltes und die Notwendigkeit einer zusätzlichen privaten Versicherung informieren. Rücktransporte sind beispielsweise nicht in den gesetzlichen Versicherungen eingeschlossen 5. RÜCKMELDUNG für die Dauer Ihres Auslandsaufenthaltes ist eine Rückmeldung im Immatrikulationsamt der FHW Berlin und damit verbunden die Überweisung des

4 Seite 4 von 7 entsprechenden Beitrags erforderlich (bei zweisemestrigem Auslandsaufenthalt je Semester). Sie können auch ein Urlaubssemester beantragen, beachten Sie jedoch die Auswirkungen bei anderen Behörden, wie z.b. Kindergeld, Finanzamt etc. Sie können sich beim AStA vom Semesterticket befreien lassen, bekommen den Betrag dann zurück erstattet, wenn Sie eine Bestätigung der Gasthochschule vorlegen. 6. BERICHTE Verpflichtung für alle Austauschstudierende: nach der Rückkehr einen Evaluierungsbogen (DAAD-Bericht) auszufüllen und einen Erfahrungsbericht zu schreiben. der Evaluierungsbogen und ein Infoblatt zur Erstellung des Erfahrungsberichts werden zeitgleich mit der Ankündigung zur Auszahlung der 3. Rate zugeschickt; beide Formulare sind auch im Internet abrufbar dieser Bericht ist wichtig zur Auswertung des Programms und verpflichtend für alle dieser Bericht hilft den zukünftigen Outgoings, sich auf den Auslandsaufenthalt vorzubereiten Der unterschriebene Evaluierungsbogen muss sofort nach der Rückkehr im International Office abgegeben werden. Am besten zugleich mit Ihrer Abreisebescheinigung. 7. VERLÄNGERUNG formlose Beantragung einer Verlängerung beim International Office der FHW Berlin und den Gasthochschulen am besten per ist möglich ein neues Learning Agreement ist erforderlich wenn Genehmigung vorliegt Fortsetzung des Aufenthalts ohne den Sokrates- Status eine Auszahlung des Mobilitätszuschusses für den Zeitraum der Verlängerung ist nicht möglich, ggf. kann eine andere Finanzierung gefunden werden 8. PRAKTIKUM Wenn Sie beabsichtigen, ein Praktikum im Erasmusraum zu absolvieren, so kann auch dieses über Erasmus gefördert werden, bitte wenden Sie sich dazu an die Erasmus-Hochschulkoordinatorin. Es ist möglich, während eines Studiums einmal ein Erasmus-Auslandsstudium und einmal ein Erasmus-Auslandspraktikum zu absolvieren. 9. STUDIERENDE OHNE MOBILITÄTSZUSCHUSS Studenten, aus Nicht- EU- Ländern Ausnahme: Bildungsinländer, Studierende mit uneingeschränkter Aufenthaltsgenehmigung oder förderfähige Studierende nach 8 BAföG

5 Seite 5 von 7 Studenten, die bereits an einem Erasmus- Auslandsstudium teilgenommen haben oder über das alte akademische Jahr hinaus ihren Auslandsaufenthalt verlängert haben (dann ggfs. Free Mover Stipendien möglich) Studierende, die erst im Nachrückverfahren oder späterer Ausschreibung einen Studienplatz erhalten haben. Studierende an Hochschulen, die nicht am Erasmus-Programm teilnehmen Diese Studenten erhalten keinen Mobilitätszuschuss.!!! Auch die Studierenden ohne Mobilitätszuschuss sind wie alle anderen Erasmus- Studenten dazu verpflichtet, alle Formulare vollständig ausgefüllt beim International Office abzugeben!!! Bitte beachten Sie die Erasmus-Studierendencharta als Anhang auf der letzten Seite. 10. STUDIERENDE MIT SCHWERBEHINDERUNG / KINDER Für Studenten mit Schwerbehinderung oder Studenten mit außergewöhnlichen Sonderbedürfnissen (zum Beispiel Kinder) können beim DAAD über das International Office zusätzliche Fördermittel beantragt werden. Bitte melden Sie sich gegebenenfalls bei Frau Fürstenberg. 11. NICHT- ANTRITT BZW. FRÜHZEITIGE BEENDIGUNG DES AUSLANDS-AUFENTHALTES Sollten Sie Ihren Auslandsaufenthalt nicht antreten bzw. frühzeitig abbrechen, sind Sie verpflichtet, uns umgehend darüber zu informieren. Der Mobilitätszuschuss muss dann gegebenenfalls zurückgezahlt werden. (s. Annahmeerklärung) 12. ANSPRECHPARTNERINNEN IM INTERNATIONAL OFFICE: Susanne Fürstenberg fuerstenberg@fhw-berlin.de Tel. +49 (0) Fax: +49 (0) Annette Nogly (stud. Mitarbeiterin) erasmus@fhw-berlin.de Postadresse: FHW Berlin International Office Badensche Straße Berlin Persönliche Sprechzeiten: Dienstag: Uhr Donnerstag: Uhr

6 Seite 6 von 7 Alle Informationen und Formulare finden Sie auch unter Internationales Auslandsstudium!!!Vor Anfragen per bitte alle Informationen im Internet (s. o.) und im Infoformular lesen!!! s werden nicht immer sofort, aber so schnell wie möglich beantwortet. Bitte nutzen Sie Ihren Erasmus- Aufenthalt auch dazu, Ihre Kommiliton/innen an den Gasthochschulen auf das Studien- und Serviceangebot der FHW Berlin aufmerksam zu machen. Versuchen Sie, sie als zukünftige Erasmus- Studierende für die FHW Berlin zu gewinnen! Falls Sie Informationsmaterial benötigen, so schicken wir dieses Ihnen gerne zu. Informationen erhalten Interessenten auch auf unserer Homepage Das Team des International Office wünscht Ihnen einen wunderschönen und erfolgreichen Auslandsaufenthalt!

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