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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Yvonne Ploetz, Ulla Jelpke, Jan Korte, weiterer Ageordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/10894 Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Bund und Ländern Vorbemerkung der Fragesteller DerFalldes18-jährigenEhsanJafarierschüttertedieÖffentlichkeit.AusführlichwurdeindensaarländischenMedienderFalldesafghanischenFlüchtlings dargestellt.zumdrittenmalinkürzesollernachitalienrücküberstelltwerden.zweimalwurdeerbereits damalsnochminderjährig nachitalienabgeschoben und landete in Flüchtlingslagern in Mailand bzw. in Rom. DasSchicksalvonEhsanJafaristehtstellvertretendfürdietraumatischenErlebnisseTausenderjungerMenschen.JährlichfliehenTausendejungeMenschenvordenZuständeninihrerHeimatnachDeutschlandundwerdenbei ihrereinreisezumeistdurchdiebundespolizeiaufgegriffenunddannentwederandiegemäß 42desAchtenBuchesSozialgesetzbuch (SGBVIII)zuständigenJugendämterübergebenoder,soferninGrenznähe,direktdurchdie Bundespolizeizurückgewiesenbzw.einemAltersfeststellungsverfahrenunterzogen.BeidenJugendämterninDeutschlanddifferenzierensichallerdingsdie VerfahrensweisenmitdenJugendlichenvonBundeslandzuBundesland. SelbstdenengagiertenAnlaufstellenvorOrtistzumeistnichtklar,wieeinige KilometerweiterdieSituationenundInfrastrukturenfürunbegleiteteminderjährige Flüchtlinge aussehen. Vorbemerkung der Bundesregierung ZumFalldesafghanischenStaatsangehörigenEhsanJafariistdaraufhinzuweisen,dassdaszuständigeVerwaltungsgerichtSaarlandinmehrerenBeschlüssen keinebedenkengegendieüberstellungvonehsanjafarinachitaliengeltend gemachthat.nacherkenntnissenderbundesregierungwarehsanjafaribei früherenaufenthalteninitaliennichtinflüchtlingslagern,sonderninjugendeinrichtungenuntergebracht.beiderfürseptember2012vorgesehenenerneutenüberstellungvonehsanjafariwardiecaritasincataniadurchdiedeutsche VerbindungsbeamtinüberdieAnkunftdesEhsanJafariinformiertwordenund solltedasverfahrenhinsichtlichunterbringungundverfahrensganginitalien betreuen.dieüberstellungsfristendeteam23.september2012;eineüberstellungvonehsanjafarifandjedochnichtstatt,dasichehsanjafarizumzeit- DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsdesInnernvom15.Oktober2012 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode punktderüberstellungimsog.kirchenasylbefand.diezuständigkeitfürdie DurchführungseinesAsylverfahrensistdanachgemäßArtikel20Absatz2 Satz 1 der Dublin-VO auf die Bundesrepublik Deutschland übergegangen. 1.WievieleunbegleiteteminderjährigeFlüchtlingewurdenindenJahren 2012,2011und2010nacheinemAufgriffdurchdieBundespolizeiund nachkenntnisderbundesregierungdurchdiepolizeienderländerunverzüglichandieörtlichzuständigenjugendämterübergeben (bittestaatsangehörigkeiten,dieübergebendenstellenderbundespolizei,diefallzahlenbeidenjeweiligenjugendämternindenaufnehmendenbundesländern auflisten)? a)wievieledieserminderjährigenwarenjüngerals14jahre,wieviele warenzwischen14und16jahren,undwievielewarenzwischen16und 18 Jahren? Angabenzunach 80desAufenthaltsgesetzes (AufenthG)bzw. 12desAsylverfahrensgesetzes (AsylVfG)nichtVerfahrensfähigenkönnendenfolgenden Tabellenentnommenwerden.EineweitereDifferenzierungnachAlterwirdstatistischnichterhoben.GleichfallsliegenkeineErkenntnissedazuvor,obindiesen Fällen die Flüchtlingseigenschaft vorlag oder nicht. 2010: StaatsangehörigkeitAnzahl Dienststelle der BundespolizeiAnzahl Afghanistan132BPOLI Kiel38 Somalia 8 BPOLI V Flughafen Frankfurt/Main28 Indien 6BPOLI Düsseldorf22 Irak 6BPOLI Bexbach20 Marokko 5 BPOLI Flughafen München12 Syrien 5 BPOLI Bad Bentheim10 Algerien 3BPOLI Rosenheim10 Guinea 3BPOLI Kassel 8 Palästina 3BPOLI Aachen 7 ungeklärt 3BPOLI Kaiserslautern 7 Ägypten 2BPOLI Offenburg 7 Armenien 2BPOLI Freyung 5 Iran 2 BPOLI Flughafen Berlin-Schönefeld 4 Kongo, Dem. Republik 2BPOLI Frankfurt/Main 3 Serbien 2BPOLI Karlsruhe 3 Sri Lanka 2BPOLI Dortmund 2 Tunesien 2BPOLI Kleve 2 Angola 1BPOLI Waidhaus 2 China 1 BPOLI Altenberg (Zinnwald) 1 Kamerun 1BPOLI Flensburg 1 Kroatien 1 BPOLI Flughafen Berlin-Tegel 1 Libyen 1 BPOLI Flughafen Düsseldorf 1 Nigeria 1BPOLI Hannover 1 Pakistan 1BPOLI Stralsund 1 Sudan 1 BPOLI Weil am Rhein 1 Türkei 1Gesamt197 Gesamt197

3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/ : StaatsangehörigkeitAnzahl Dienststelle der BundespolizeiAnzahl Afghanistan239BPOLI Bexbach72 Irak11 BPOLI Flughafen München35 Syrien 9 BPOLI V Flughafen Frankfurt/Main35 Iran 6BPOLI Aachen21 Marokko 5BPOLI Kleve19 Eritrea 4BPOLI Kiel17 Indien 4BPOLI Freyung14 Angola 3BPOLI Düsseldorf13 Kongo, Dem. Republik 3BPOLI Rosenheim12 Pakistan 3 BPOLI Bad Bentheim11 Somalia 3BPOLI Offenburg11 Algerien 2BPOLI Frankfurt/Main 8 Kolumbien 2BPOLI Kaiserslautern 8 Kongo 2 BPOLI Flughafen Berlin-Tegel 6 Serbien 2BPOLI Dresden 3 Tunesien 2BPOLI Kassel 3 Äthiopien 1BPOLI Trier 3 Guinea-Bissau 1 BPOLI Flughafen Köln/Bonn 2 Jamaika 1 BPOLI Flughafen Stuttgart 2 Kamerun 1BPOLI Karlsruhe 2 Libyen 1BPOLI Waidhaus 2 Nigeria 1BPOLI Flensburg 1 Türkei 1 BPOLI Flughafen Berlin-Schönefeld 1 Gesamt307 BPOLI Flughafen Düsseldorf 1 BPOLI Flughafen Hamburg 1 BPOLI Konstanz 1 BPOLI Leipzig 1 BPOLI Waldmünchen 1 BPOLI Weil am Rhein 1 Gesamt307

4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 2012 (Stand: 31. August 2012): StaatsangehörigkeitAnzahl Dienststelle der BundespolizeiAnzahl Afghanistan176BPOLI Bexbach65 Algerien 8BPOLI Kiel21 Irak 7BPOLI Aachen20 Syrien 6 BPOLI Flughafen München20 Marokko 5 BPOLI V Flughafen Frankfurt/Main20 Libyen 4 BPOLI Bad Bentheim11 Kongo, Dem. Republik 3BPOLI Rosenheim 9 Guinea 2 BPOLI Weil am Rhein 8 Iran 2BPOLI Freyung 6 Pakistan 2BPOLI Kaiserslautern 6 Palästina 2BPOLI Kleve 6 Somalia 2BPOLI Trier 6 Äthiopien 1 BPOLI Flughafen Stuttgart 5 Bangladesch 1BPOLI Frankfurt/Main 5 Burkina Faso 1BPOLI Offenburg 4 Eritrea 1BPOLI Düsseldorf 3 Jemen 1BPOLI Kassel 3 Mauretanien 1 BPOLI Flughafen Berlin-Schönefeld 2 Tunesien 1 BPOLI Flughafen Hamburg 2 Zentralafrikanische Republik 1BPOLI Dresden 1 Gesamt227 BPOLI I Flughafen Frankfurt/Main 1 BPOLI Karlsruhe 1 BPOLI Stuttgart 1 BPOLI Waidhaus 1 Gesamt227 ZudenFallzahlenderJugendlichenliegenderBundesregierungkeineErkenntnisse vor. b) Wie viele dieser Kinder und Jugendlichen waren Mädchen? c)wievielevonihnenwareninbegleitungihrergeschwisterbzw.minderjähriger Verwandter? Die Fragen 1b und 1c werden zusammen beantwortet. Daten im Sinne der Fragestellung werden nicht erfasst. d)istimrahmenderanhaltendenfinanz-undwirtschaftskriseeineverstärktesekundärmigration (asylsuchender)alleinreisenderminderjähriger aus Drittstaaten innerhalb der Dublin-Staaten zu beobachten? Aus welchen Daten leitet die Bundesregierung ihre Aussage dazu ab? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Daten und Erkenntnisse vor. 2.WieunterscheidetsichnachKenntnisderBundesregierungderVerfahrensablaufbzw.dieUmsetzungderRegelungendes 42SGBVIIIindenBun-

5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/11014 desländern,wennalleinreisendeminderjährigedrittstaatsangehörige durch die Bundespolizei übergeben wurden? DasJugendamtistzurInobhutnahmevonunbegleitetenminderjährigenFlüchtlingenberechtigtundverpflichtet,wennsichwederPersonensorge-nochErziehungsberechtigteimInlandaufhalten ( 42Absatz1Satz1Nummer3des AchtenBuchesSozialgesetzbuch SGBVIII).WährendderInobhutnahmeist zusammenmitdemkindoderjugendlicheneinsog.clearingverfahrendurchzuführen ( 42Absatz2SGBVIII).DieUnterbringungist beieinergeeignetenperson,ineinergeeigneteneinrichtungoderineinersonstigenwohnform ( 42 Absatz1 Satz2 SGBVIII) vorgesehen. DieInobhutnahmekannnurbeendetwerden,wennderweitereVerbleibdes Kindes bzw. des Jugendlichen abschließend geklärt ist. 42SGBVIIIerforderteineZusammenarbeitvonBundes-undLandesbehördensowiederkommunalenVerwaltung,insbesonderezwischenJugend-und Ausländerbehörden. GrundsätzlichhatdieEinführungderRegelungzum1.Oktober2005durchdas GesetzzurWeiterentwicklungderKinder-undJugendhilfeindenLändernzu feststellbaren positiven Veränderungen geführt. DieUmsetzungderRegelungendes 42SGBVIIIzurBehandlungvonunbegleitetenminderjährigenFlüchtlingenist jenachlandundkommune sehr verschiedenausgestaltetunddauertunterschiedlichlang (zwischeneinigen Tagen und drei Monaten). InmanchenKommunenwirddassog.ClearingverfahrendirektbeimJugendamtdurchgeführt,inanderendagegeninspeziellensog.Clearinghäusern.Nach beendetemverfahrenwerdendieminderjährigenbeieinergeeignetenperson, ineinerkinder-undjugendeinrichtungodereinersonstigenwohnformuntergebracht.dasspektrumderverschiedenenunterbringungsformenfürdieunbegleitetenminderjährigenundderjeweilsverfügbarensozialpädagogischenbetreuungistgroß.unterschiedebestehenzwischendeneinzelnenbundesländern, aber auch innerhalb der Bundesländer und Kommunen. 3.WelcheAbstimmungenübereineinheitlichesBehördenhandelnhates hierzugegebenenfallsnachkenntnisderbundesregierungindenzuständigen Fachgremien der Länder bzw. der Länder und des Bundes gegeben? InregelmäßigenAbständenistdasThemaGegenstandderSitzungender Jugend-undFamilienministerkonferenz,ArbeitsgemeinschaftderObersten Landesjugend-undFamilienbehördenundderLänderarbeitsgemeinschaftfür Flüchtlingsfragen und Integration. 4.WelcheArtenvonVerfahrenzurBestimmungdesAltersvonPersonen,die erklären,minderjährigzusein,werdenvonderbundespolizeioderaufveranlassungderbundespolizeiangewendet,undaufwelcherrechtlichen Grundlage? a)aufwelcherrechtlichengrundlagewerdennachdemaufgriffdurch diebundespolizeimedizinischeverfahrenzuraltersfestsetzungund durch wen durchgeführt? DieBundesregierungverweistaufihreAntwortzuFrage3derKleinenAnfrage vom 21. Oktober 2011 (Bundestagsdrucksache 17/7433).

6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode b)warumundinwelchenfällenwerdendieunbegleitetenminderjährigen Flüchtlinge durch die Bundespolizei geröntgt? DerartigeMaßnahmenkönnenerfolgen,wennZweifelandemBestehenoder NichtbestehenderMinderjährigkeitvorliegenundübereineZurückweisung, ZurückschiebungoderAbschiebungentschiedenwerdenmuss.DiemedizinischeMaßnahmerichtetsichnachdenRegelnderärztlichenKunstundfindet nachdenbehördlichenerfahrungennurinwenigenfällenstatt,dienichtgesondert statistisch erfasst werden. c)überwelchekenntnisseundausbildungenverfügendiefürdieinaugenscheinnahmenzuständigenmitarbeiterinnenundmitarbeiterder Bundespolizei? DieAltersschätzungerfolgtbeiderBundespolizeidurchBeamte,welchenach MöglichkeitüberlangjährigeErfahrungenbeiderGrenzkontrolleverfügenund dieüberentsprechendeerfahrungenbeiderpolizeilichenidentitätsprüfungverfügen. d)welcheunterschiedezumvorgehenderbundespolizeigibtesnach KenntnisderBundesregierungindenVerfahrenzurAltersfeststellung bei den zuständigen Behörden in den einzelnen Bundesländern? Hierzu liegen keine Erkenntnisse vor. e)teiltdiebundesregierungdieauffassung,dassdiealtersfeststellung einesunbegleitetenminderjährigenerstimgeschütztenrahmeneines sogenanntenclearingverfahrenserfolgensollte,wennja,dasseine solchealtersfestsetzunggeradezueinedereigentlichenaufgabensolcher Clearingverfahren ist, und wenn nein, warum nicht? ReisteinunbegleiteterMinderjährigernachDeutschlandein,hatdasörtlichzuständigeJugendamtalszuständigeBehördedesBundeslandesu.a.dieVerpflichtung,denJugendlicheninObhutzunehmen ( 42Absatz1Satz1Nummer3SGBVIII).IndiesemRahmenwirdbeiZweifelnanderAltersangabedes JugendlichendurchdasJugendamteineAltersfeststellungdurchgeführt,um feststellenzukönnen,obessichüberhauptumeinenminderjährigenhandelt und demzufolge Leistungen aus der Jugendhilfe zustehen. DieBundesregierungvertrittdieAuffassung,dasssichdieVerfahrenzurFeststellungdesLebensaltersgrundsätzlichbewährthaben,soweitBehördendes Bundes hieran beteiligt sind. 5.WievieleunbegleiteteMinderjährigewurdennachKenntnisderBundesregierungindenJahren2012,2011und2010nachdersogenanntenDublin-II-VerordnunganwelcheanderenMitgliedstaatenderEUrücküberstellt (bitteaufschlüsseln),undbeiwievielenwurdeaufdierücküberstellung verzichtet (bittenach0bis13jahren,14bis16jahren,17bis18jahren aufschlüsseln)? WievieleJugendlichebefandensichvorderDurchführungderRückführungsmaßnahmeinJugendschutzeinrichtungen (bittenachbundesländern aufschlüsseln)? HierzuwerdenbeimBundesamtfürMigrationundFlüchtlingekeineStatistiken geführt. (vgl.auchantwortderbundesregierungvom10.august2012aufdie KleineAnfragederFraktionDIELINKE.,Bundestagsdrucksache17/10454, Antwort zu den Fragen 6a und 6b).

7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/11014 a)welcheaspektedesschutzesmussdiebundesregierungdabeibeachten, und wie werden diese umgesetzt? DieZuständigkeitzurPrüfungvonAsylanträgenunbegleiteterMinderjähriger richtetsichnachartikel6derdublin-verordnung.danachistdermitgliedstaat zuständig,indemsicheinfamilienangehörigerdesminderjährigenrechtmäßig aufhältoder istkeinfamilienangehörigeranwesend indemerseinenerstasylantrag gestellt hat. Artikel18derRichtlinie2003/9/EGvom27.Januar2003 (betreffendmindestnormenfüraufnahmebedingungenfürasylbewerber)sowieerwägungsgrund14derrichtlinie2005/85/egvom1.dezember2005 (betreffendmindestnormenfürdasasylverfahren)stellendaswohldeskindesmaßgeblichin den Vordergrund. b)plantdiebundesregierungaussetzungenderrücküberstellungvon unbegleitetenminderjährigenschutzsuchendennachderdublin-ii- VerordnunginandereLändernebenGriechenland,undwennja,für welche? SeitHerbst2009werdenkeineunbegleitetenMinderjährigenimRahmendes Dublin-VerfahrensnachMaltaüberstellt.Darüberhinausistderzeitnichtbeabsichtigt,unbegleiteteMinderjährigeumfassendvonderÜberstellungin anderedublin-staatenauszunehmen.ungeachtetdessenwirdgeprüft,obim Einzelfall,z.B.aushumanitärenGründen,voneinerÜberstellungabgesehen unddassog.selbsteintrittsrechtnachartikel3absatz2derdublin-verordnung ausgeübt wird. c)hegtdiebundesregierungbefürchtungen,dassitaliengegenwärtig seinedurchunterzeichnungvölkerrechtlicherabkommen (etwader GenferFlüchtlingskonvention GFK unddereuropäischenmenschenrechtskonvention EMRK)übernommenenVerpflichtungengegenüberunbegleitetenminderjährigenSchutzsuchendenundFlüchtlingennichteinhält,unddassjeneauchtatsächlichkeineMöglichkeit haben,dieeinhaltungderverpflichtungeninangemessenerzeitrechtlich durchzusetzen? DieBundesregierunggehtdavonausunderwartet,dassItalienwieauchalle MitgliedstaatenderEuropäischenUniondieGewährleistungendereinschlägigenRegelungendesinternationalenRechtsunddeseuropäischenRechtsinBezug auf minderjährige Asylbewerber und Flüchtlinge einhalten. d)istderbundesregierungderfallehsanjafaribekannt,undbefürwortet sieeinenstoppderrücküberstellungimrahmenderdublin-ii-verordnungaushumanitärengründen,undwennja,welchemaßnahmenhat sieergriffen? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 6.WiesichertdieBundesregierung,dassrücküberstelltebzw.zurückgeschobeneminderjährigeFlüchtlingeindenAnkunftsländernsicher,geschützt unddersituationentsprechendsensibelundkindgerechtaufgenommen werden? a)wieistdieaufnahmeindenländerngeregelt,indievondeutschland ausunbegleiteteminderjährigeschutzsuchendeundmigrantinnenund

8 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode MigrantenimRahmendesDublin-VerfahrensoderimRahmenvon Rückübernahmeabkommen rücküberstellt werden? EineDarstellungderSituationvonunbegleitetenMinderjährigeninMitgliedstaatenderEuropäischenUnionundanderenamDublin-VerfahrenteilnehmendenStaaten,indieausDeutschlandÜberstellungendurchgeführtwerden,ist kurzfristig nicht möglich. b)welcherollespieltbeiderrückführungsentscheidungderkonkrete UmgangmitunbegleitetenminderjährigenSchutzsuchendeninden ZielstaatenvonZurückweisungenundZurückschiebungen,undwie gewährleistetdiebundesregierung,dassdieindenrückführungsländernvorgefundeneinfrastrukturmitdenforderungenderun-kinderrechtskonvention in Einklang steht? DieBundesregierungverweistaufihreAntwortzuFrage2aufBundestagsdrucksache17/7433unddieAntwortzuFrage24aufBundestagsdrucksache17/7584). 7.WievieleunbegleiteteMinderjährigewurdenindenJahren2012,2011 und2010ohnevorherigenkontaktmitderbundespolizeibzw.nach KenntnisderBundesregierungmiteinerLänderpolizeiinwelchenBundesländernfestgestellt,undwievielemeldetensichdirektbeieiner Erstaufnahmeeinrichtung, bei Jugendämtern oder anderen Behörden? Hierzu werden keine gesonderten Statistiken geführt. 8.InwelcherFormwerdennachKenntnisderBundesregierungunbegleitete Minderjährige in den einzelnen Bundesländern beschult? IndenletztenJahrenistdieSituationfür Flüchtlingskinder grundsätzlichverbessertworden.soistetwaderzugangzuschulischenundberuflichenbildungsangeboten erheblich verbessert worden. DerSchulbesuchistmittlerweileinfastallenBundesländernauchfürgeduldete Kinderundsolche,diesichnochimAsylverfahrenbefinden,obligatorisch.ZudemwurdemitdemsogenanntenZweitenRichtlinienumsetzungsgesetz 87 AufenthGdahingehendgeändert,dassSchulensowieBildungs-undErziehungseinrichtungenvondenÜbermittlungspflichtennach 87Absatz1und2 AufenthG ausgenommen sind. 9.InwelchenBundesländerngibtesnachKenntnisderBundesregierung seitwanngegebenenfallsinterkulturellangelegteangebotezurfachlichen Schulung, Weiterbildung und Qualifizierung z. B. von a)inasylerstaufnahmeeinrichtungenbzw.clearingstellenbeschäftigten, b)polizistinnenundpolizistenbzw.vonjustizbeamtinnenund-beamten, c)beamtinnenundbeamteninjugendämternundausländerbehörden bzw. d)vormündern improfessionellenumgangundinderbetreuungvonunbegleitetenminderjährigen (bittenachdenländernsowiedenhierbeientstandenenkosten aufschlüsseln)? EswirdaufdieAntwortderBundesregierungzuFrage29aufBundestagsdrucksache 16/13166 vom 27. Mai 2009 verwiesen.

9 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9 Drucksache 17/ WievieleClearingstellenfürunbegleiteteMinderjährigestehennach KenntnisderBundesregierungindenBundesländernzurVerfügung,in welcherträgerschaftbefindensiesich,undwelcheunterschiedebestehen in deren Einrichtung, bei Betreuungsangeboten und Ausgestaltung? a)isteinbundesweitflächendeckendesangebotanclearingstellenfür unbegleitete Minderjährige gegeben? WieinderAntwortzuFrage2dargestellt,istderUmgangmitunbegleiteten minderjährigenflüchtlingenjenachlandundkommunesehrunterschiedlich ausgestaltet.konkretezahlenliegenderbundesregierungimübrigennicht vor. b)wievieleminderjährigewurdenindenjahren2012,2011und2010in ClearinghäuserninObhutgenommen (bittenachbundesland,jahr, Geschlecht, Herkunftsland und Alter aufschlüsseln)? ÜberdieErhebungzudenInobhutnahmennach 42SGBVIIIimRahmender amtlichenkinder-undjugendhilfestatistikliegeninformationenzudenfällen vor,beidenenalsgrund unbegleiteteeinreiseausdemausland einesoder einerminderjährigenangegebenwordenist.hierbeihandeltessichumdie Fälle,beidenendieJugendämterseitOktober2005nach 42Absatz1Satz1 Nummer3SGBVIIIberechtigtundverpflichtetsind,unbegleiteteingereiste ausländischekinderundjugendliche,derenpersonensorge-odererziehungsberechtigtesichnichtiminlandaufhalten,inobhutzunehmen.eineausführlicheanalysederergebnissederamtlichenkinder-undjugendhilfestatistikzu denunbegleitetenminderjährigenflüchtlingenistauchunterberücksichtigung deralters-undgeschlechterverteilungfürdeutschlandinsgesamtnachzulesen inderausgabe3/2011desinformationsdiensteskomdatjugendhilfederarbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik ( FürdasnochlaufendeJahr2012liegenkeineErgebnissederamtlichenKinderundJugendhilfestatistikvor.VerfügbarsindhingegendieDatenfür2010und 2011imRahmendesStandardtabellenprogramms.HierüberkönnennachBundesländernAussagenzudenInobhutnahmenaufgrundeinerunbegleitetenEinreiseeinesMinderjährigenausdemAuslandinsgesamtgemachtwerden.Eine DifferenzierungdieserAngabennachGeschlecht,HerkunftslandundAlterist hingegennichtmöglich,einerseits,weilimfalledesherkunftslandesdieses Merkmalnichtberücksichtigtwird,andererseits,weildieDatenzuGeschlecht undalterfürdiesegruppenachbundesländernnurüberdiemikrodatender Forschungsdatenzentren verfügbar sind. Tabelle1:UnbegleiteteminderjährigeFlüchtlingeimRahmendervorläufigenSchutzmaßnahmennachBundesländern (2010 und 2011, Anzahl) Schleswig-Holstein Hamburg Niedersachsen Bremen4625 Nordrhein-Westfalen Hessen Rheinland-Pfalz97136 Baden-Württemberg Bayern Saarland48176 Berlin9275

10 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Brandenburg138 Mecklenburg-Vorpommern1513 Sachsen8494 Sachsen-Anhalt619 Thüringen716 Deutschland insgesamt Quelle:StatistischesBundesamt:StatistikenderKinder-undJugendhilfe VorläufigeSchutzmaßnahmen,2009 (StandardtabellenfürdieBundesländer); Zusammenstellung und Berechnung Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik. 11.WiewirdnachKenntnisderBundesregierungderÜbergangderunbegleitetenminderjährigenSchutzsuchendenbzw.MigrantinnenundMigranten imhinblickaufunterbringungundversorgungnacherreichendervolljährigkeitund/odernachbeendigungvonjugendhilfemaßnahmengestaltet, aufgeschlüsselt nach Bundesländern? FürdasJahr2009werdenüberdieErgebnissederamtlichenStatistikzuden Inobhutnahmengemäß 42SGBVIII1949Fälleerfasst,beidenenalsGrund unbegleiteteeinreiseausdemausland einesodereinerminderjährigenangegebenwordenist.hierbeihandeltessichumdiefälle,beidenendiejugendämterseit2005nach 42Absatz1Satz1Nummer3SGBVIIIdazuverpflichtetsind,unbegleiteteingereisteKinderundJugendlicheinObhutzunehmen. BiszumJahr2011sinddieseFallzahlenbeiJugendämternundzumTeilbei freien Trägern auf gestiegen. AufderGrundlagevonAnalysenderArbeitsstelleKinder-undJugendhilfestatistikmitdenMikrodatenderamtlichenKinder-undJugendhilfestatistik2009 zeigtsich,dassvonden1949erfasstenfällenknappdiehälfteohneeineanschließendehilfeendet (48Prozent,vgl.Tabelle1).ÜberdenweiterenVerbleibdieserjungenMenschenliefertdieamtlicheKinder-undJugendhilfestatistikkeineweiterenInformationen.EsliegenhierzukeinekonkretenHinweisevor.GanzallgemeingehörenindieseKategorieauchdiejenigenjungen Menschen,diesichderInobhutnahmeentzogenhaben,die auswelchengründenauchimmer denordnungsbehördenübergebenwordensindoderauch die, die aus der Inobhutnahme heraus abgeschoben wurden. Bei24Prozentderrund1900erfasstenFällefolgtimAnschlussandie InobhutnahmeeinezumeiststationäreMaßnahmeimRahmenderHilfenzur Erziehungsowieinweiteren17ProzenteinestationäreUnterbringungjenseits derhilfenzurerziehung.einerückkehrzudenpersonensorgeberechtigten stellt mit 6 Prozent die Ausnahme dar (vgl. Tabelle 2). Tabelle2:UnbegleiteteminderjährigeFlüchtlingeimRahmendervorläufigenSchutzmaßnahmennachAufenthaltsort bzw. Inanspruchnahme einer Hilfe (Deutschland; 2009) AnzahlVerteilung (%) Rückkehr zu dem/den Personensorgeberechtigten1246,4 Übernahme durch ein anderes Jugendamt824,2 Erzieherische Hilfen außerhalb des 46423,8 Elternhauses Sonstige stationäre Hilfe34117,5 Keine anschließende Hilfe93848,1 Insgesamt ,0 Quelle:ForschungsdatenzentrumderStatistischenÄmterdesBundesundderLänder:StatistikenderKinder-undJugendhilfe VorläufigeSchutzmaßnahmen, 2009; Zusammenstellung und Berechnung Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik.

11 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 11 Drucksache 17/ DurchwelcheMaßnahmenundInstrumentefördertdieBundesregierung dieintegrationderindenjahren2012,2011und2010eingereistenminderjährigenschutzsuchendenbzw.flüchtlinge,undwievielemittelstehenfürdiesemaßnahmenzurverfügung (bittenachjahrenaufschlüsseln)? KinderundJugendliche,dieineinemfremdenLandZufluchtsuchen,benötigen mehrundbesonderehilfeundbetreuungalserwachsenemigranten.maßgeblichergesichtspunktimumgangmitminderjährigenflüchtlingenistdaskindeswohl.ganzbesondererunterstützungbedürfenminderjährigemigranten, die unbegleitet nach Deutschland einreisen. DieBundesregierungfördertaufallenEbenenzahlreicheMaßnahmenfürunbegleiteteminderjährigeFlüchtlinge,umihnendieIntegrationzuerleichtern.InsbesonderewerdenauchunterdemDachdesEuropäischenFlüchtlingsfondsauf regionalerebeneverschiedeneprojektedurchgeführt,hierzusieheetwa UnbegleiteteminderjährigeMigranteninDeutschland AufnahmeRückkehrund Integration,Seite60derStudiedesBundesamtesfürMigrationundFlüchtlingeoderDritterundVierterStaatenberichtderBundesrepublikDeutschland zudemübereinkommendervereintennationenüberdierechtedeskindes, beispielsweise Rn NachgeltenderRechtslage ( 43Absatz1AufenthG)wirddieIntegrationvon Ausländern,diesichrechtmäßigundaufDauerimBundesgebietaufhalten,gefördert. WennminderjährigeSchutzsuchendenachAbschlussdesAsylverfahrenseinen Aufenthaltstitelerhalten,stehenihnenalleIntegrationsmaßnahmen insbesondere spezielle Jugendintegrationskurse offen. 13.ÜberprüftdieBundesregierung,obinallenBundesländerndieEU-Aufnahmerichtlinienerfülltwerden,nachwelcherdieMitgliedstaatenverpflichtetwerden,derspeziellenSituationvonPersonenmitbesonderem Schutzbedarf (Alten,Kranken,Behinderten,Minderjährigen,Schwangerenetc.)beiderGestaltungderAufnahmebedingungen,dermedizinischen Versorgung, der Beschulung etc. Rechnung zu tragen (Artikel 17)? a)wiewirdindeneinzelnenbundesländernderspeziellensituationvon Personen mit Schutzbedarf Rechnung getragen? b)wirdinallenfällenindenerstenschrittenderindividuelleschutzbedarf ermittelt und diesem Rechnung getragen? c)liegenderbundesregierungerkenntnissevongegenteiligenfällen vor? Welche sind dies? NachdemGrundsatzderinnerstaatlichenGeltungdesUnionsrechtsgiltdieses alssolchesimrechtsraumdermitgliedstaaten.inbezugaufdieländerbedeutetdies,dasseinenrechtsetzungsauftragenthaltendesunionsrecht,somitauch dieaufnahmerichtlinie,innerstaatlichegeltunghat,undsichdaherzugleichan dienachderinnerstaatlichenzuständigkeitsverteilungmaßgeblichenstellen, alsoauchandieländerundihreorgane,richtet.anlasszurüberprüfungder landesrechtlichen Umsetzung besteht derzeit nicht. d)hatdiebundesregierungerkenntnissedarüber,obinderaufnahmestelleimsaarländischenlebachdieeu-aufnahmerichtlinieerfüllt wird? WenngegenteiligeErkenntnissevorliegen,wiemüsstenachAnsicht derbundesregierungdas KonzeptLebach verändertwerden,um

12 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode deninderaufnahmerichtliniegefordertenschutzmaßnahmenrechnung zu tragen? NachKenntnisderBundesregierungwerdeninderAufnahmeeinrichtung LebachkeineunbegleitetenMinderjährigenuntergebracht.DerenUnterbringungerfolgtinJugendhilfeeinrichtungen,z.B.derDiakonie.EineUnterbringunginderAufnahmeeinrichtungerfolgtallenfalls,wenndieAltersfeststellung ergibt, dass der Betroffene bereits volljährig ist. DarüberhinausliegenderBundesregierungüberdieSituationinderAufnahmeeinrichtung Lebach keine Erkenntnisse vor. 14.WirddieBundesregierunggesetzgeberischinitiativwerden,umimSinne deskindeswohlsdieverfahrensrechtlichehandlungsfähigkeitvonasylsuchenden von 16 auf 18 Jahre heraufzusetzen? DieFrageistderzeitGegenstandderlaufendenVerhandlungenzurAsylverfahrensrichtlinieundzurDublin-VerordnungaufEU-Ebene.DieBundesregierung wirdnachabschlussderverhandlungendenumsetzungs-bzw.anpassungsbedarf prüfen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN

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