I N F O R M A T I O N
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- Kilian Sauer
- vor 7 Jahren
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1 I N F O R M A T I O N zur Pressekonferenz mit Landesrat Rudi Anschober 15. Juli 2015 zum Thema Rind aus Österreich, Huhn aus Holland, Schwein aus Polen: Oö. Lebensmittelaufsicht testet, ob oö. Gastronomie die neue Herkunfts-Kennzeichnung für Frischfleisch auf den Speisekarten bereits nutzt und auf regionale Wertschöpfung setzt Weitere Gesprächsteilnehmer: Ing. Heinz Waltenberger, OÖ Lebensmittelaufsicht Georg Friedl, Koch und Gründer von Mühlvierteln
2 LR Rudi Anschober Seite 2 Rind aus Österreich, Huhn aus Holland, Schwein aus Polen: Oö. Lebensmittelaufsicht testet, ob oö. Gastronomie die neue Herkunfts-Kennzeichnung für Frischfleisch auf den Speisekarten bereits nutzt und auf regionale Wertschöpfung setzt Immer mehr Konsumentinnen und Konsumenten wollen ihre Lebensmittel bewusst konsumieren und damit die Entwicklung von Markt, Produktion und der eigenen Gesundheit gezielt beeinflussen. Wir alle wollen wissen, was wir essen. Dafür braucht es Transparenz und bessere Kennzeichnungen. Gerade bei der Außer-Haus-Verpflegung war dies bisher kaum nachzuvollziehen, weil der Großhandel, über den die Gastronomie oftmals ihre Produkte bezieht, vielfach gar keine Herkunft auslobt. Seit 1. April ist dies durch die neue EU- Herkunftskennzeichnung für Frischfleisch aber Pflicht - neben Rind und Kalb nun auch für frisches Schweine-, Geflügel-, Schaf- und Ziegenfleisch. Kritik: Dies gilt nicht für verarbeitetes Fleisch. Die OÖ Lebensmittelaufsicht hat nun überprüft, ob die Gastronomie diese neuen Möglichkeiten bereits nutzt und für die Gäste offenlegt, woher das verkochte Fleisch kommt. Ernüchterndes Ergebnis: Von 56 kontrollierten Betrieben wird dies lediglich von 16 verwirklicht. Das ist schade, denn durch den Griff zu und die Kennzeichnung von guten, regionalen Produkten für die Gäste könnte sich die oö. Gastronomie auch einen Wettbewerbsvorteil schaffen, heimische Erzeuger stärken und für kurze Transportwege sorgen. Vorbild dafür für ist die Schweiz, die dies bereits seit 18 Jahren erfolgreich umsetzt. Konsument/innenschutz-Landesrat Rudi Anschober will nun eine breite Allianz aus Landwirtschaft, Konsument/innenschutz und Gastronomie verwirklichen, damit Oberösterreich in diesem Bereich Schweizer Transparenz erreicht.
3 LR Rudi Anschober Seite 3 EU-Herkunftskennzeichnung für Frischfleisch seit 1. April in Kraft Seit 1. April 2015 gilt in der EU eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung für frisches Schweine-, Geflügel-, Schaf- und Ziegenfleisch (in Verpackung). Damit hat die EU bei der Kennzeichnung für diese Fleischarten nachgezogen, denn für Rind- und Kalbfleisch existiert diese bereits seit dem BSE-Skandal vor mehr als einem Jahrzehnt. Bisher galt nur für Rind- und Kalbfleisch, dass das Land der Geburt, der Mast und der Schlachtung angegeben werden müssen. Finden alle drei Stufen in demselben Land statt, darf z.b. mit Herkunft Österreich gekennzeichnet werden. Für die neu hinzugekommenen Fleischarten müssen das Land der Aufzucht und jenes der Schlachtung am Etikett aufscheinen, jedoch nicht das Geburtsland wenn alle Stufen in einem Land stattfinden, kann das Ursprungsland angegeben werden. Die Regelungen gelten für verpacktes Fleisch und Faschiertes (frisch, gekühlt, tiefgekühlt), für die Abgabe an Endverbraucher/innen und an Gemeinschaftsverpflegung. Bei Rind- und Kalbfleisch zudem auch für unverpacktes Fleisch der gesamten Herstellungskette und bei Lieferung an Verarbeitungsbetriebe. Chance für die Gastronomie: Wettbewerbsvorteil durch regionale Qualität Eine Kennzeichnungspflicht in der Speisekarte für das verwendete Fleisch in der Gastronomie gibt es nicht daran ändert die neue Regelung seit April nichts. Ohne weitere Erläuterung zum gewünschten Gericht auf der Speisekarte, muss man als Gast also weiterhin auf Anfrage auf die Auskunft des/r Wirt/in vertrauen außer, der Betrieb setzt freiwillig auf mehr Transparenz.
4 LR Rudi Anschober Seite 4 Für diesen freiwilligen Schritt gäbe es aber gute Gründe: Der Gastronomiebetrieb könnte sich einen Wettbewerbsvorteil schaffen, in dem er bewusst nur auf heimisches oder regionales Fleisch setzt und somit dem Wunsch von immer mehr Konsument/innen nachkommt. Denn lt. einer Umfrage des SORA-Instituts im März 2014 unter 700 Oberösterreicher/innen ist die Regionalität bei Lebensmitteln für 71 % sehr wichtig, noch wichtiger mit 79 % ist nur die hohe Qualität. Ein günstiger Preis hingegen ist nur für 29 % der Befragten ausschlaggebend. Durch den Bezug von regionalen und heimischen Produkten könnten die Wirt/innen zudem einen wertvollen Beitrag zur regionalen Wertschöpfung und dem Erhalt der kleinstrukturierten Landwirtschaft in OÖ leisten und zu kurzen Transportwegen und damit zum Vorteil für Tiere und Umwelt beitragen. Oö. Schwerpunktaktion: Herkunftskennzeichnung von Fleisch in der Gastronomie Die neue Lebensmittelinformationsverordnung bietet nun also für die Gastronomie die Möglichkeit, die Herkunft von Rindfleisch, Schweinefleisch und Geflügel klar zu erkennen und diese Information an die Gäste in ihren Speiselokalen weiterzugeben. Diese Schwerpunktaktion der OÖ Lebensmittelaufsicht dient dazu, die Angaben der Herkunft des Fleisches zu überprüfen, ob Herkunftsangaben des angebotenen Fleisches, in Anspruch genommen und ausgelobt sowie verifiziert werden können. Im Zuge der Landesaktion L-OB wurden 56 Betriebe in ganz OÖ hinsichtlich einer Auslobung der Herkunft des von ihnen bezogenen Fleisches analysiert. 16 Betriebe rund 29 % - haben diese Information für die Konsument/innen transparent gemacht hauptsächlich auf den
5 LR Rudi Anschober Seite 5 Speisekarten. Die Mehrzahl der Auslobungen bezieht sich dabei auf die Bezeichnung heimisch (28 %) sowie auf bestimmte Betriebe (27 %), wie z.b. Fleischer oder Landwirte. Auf einen Österreich- bzw. Regional-Bezug weisen 18 % der Auslobungen in den Betrieben hin. Einmal wird auf Bio- Produkte hingewiesen. Weiters zeigt die Auswertung, dass der überwiegende Anteil des Fleisches in den Gastronomiebetrieben vom Großhandel bezogen wird. LR Anschober: Die Auswertung zeigt uns, dass einige Betriebe die neue Kennzeichnungs-Verpflichtung nutzen, und die Infos zur Fleisch-Herkunft über ihre Speisekarten auch an die Gäste weitergeben. Es kann hier in der Gastronomie zu einer Trendwende kommen, wenn immer mehr Gastronom/innen den Griff zu heimischen Produkten als Vorteil gegenüber ihren Gästen und für die regionale Wertschöpfung durch eine Vernetzung regionaler Produzent/innen und der Gastronomie erkennen. Transparenz ist im globalen Handel wichtiges Instrument LR Anschober: Jede Kaufentscheidung für ein bestimmtes Produkt ist auch eine politische Entscheidung über Klima, Umwelt, Arbeitsmarkt, Wirtschaftsstruktur und natürlich unsere Gesundheit. Die Konsumentinnen und Konsumenten müssen daher selbst entscheiden können, welches Fleisch sie essen möchten auch wenn sie außer Haus konsumieren. Dafür müssen sie auch die geeigneten Werkzeuge haben. Mit einem Rückblick auf den Pferdefleischskandal einerseits und einem immer stärkeren globalen Markt (Stichwort TTIP) andererseits muss das Vertrauen der Verbraucher/innen wieder hergestellt werden. Kennzeichnung wird Betrug nicht gänzlich ausschließen können, aber Kennzeichnung heißt Transparenz der Handelsströme und gibt den Konsument/innen Wahlfreiheit
6 LR Rudi Anschober Seite 6 bspw. auch über Standards bei Umweltschutz und Tierhaltung und auch über die Länge des Transportweges. Handel und Verpflegungsbetriebe geraten unter Zugzwang, eine größere Sorgfalt bei der Auswahl der Lieferanten und Produkte walten zu lassen. Nächster Schritt: Kennzeichnung auch für verarbeitete Produkte Neben Anstrengungen, auch Betriebe der Außer-Haus-Verpflegung für die Kennzeichnung und die Vorteile regionaler Produkte zu sensibilisieren, muss auf EU-Ebene der nächste Schritt zu mehr Transparenz für Konsument/innen eingeleitet werden: nämlich durch die Herkunftskennzeichnung von Fleisch auch in verarbeiteten Produkten. Denn Fakt ist, dass zwischen 30 und 50 Prozent des in der EU verkauften Fleisches weiterverarbeitet sind im Jahr 2014 wurden in der EU 41 Millionen Tonnen Fleisch verbraucht. So sind etwa Wurst und Schinken von der Herkunftskennzeichnung ebenso nicht betroffen wie Fertiggerichte oder Fleisch, das offen an der Theke verkauft wird. Bei Schweinefleisch etwa werden rund 80 Prozent verarbeitet angeboten. Einen ersten Anstoß dazu gab im Dezember 2013 die Europäische Kommission mit einem Bericht über die Herkunftskennzeichnung von Fleisch in verarbeiteten Produkten. Fazit des Berichts: das Interesse der Konsument/innen an einer Kennzeichnung für Fleisch als Zutat ist mit 90 % erheblich. Es würde zu einer besseren Rückverfolgbarkeit entlang der Produktionskette kommen und dadurch stabilere Beziehungen zwischen Fleischlieferanten und Fleischverarbeitern entstehen, die Betrugsmöglichkeiten vermindern. Im EU-Parlament gibt es nun einen Entschließungsantrag, die Kennzeichnungspflicht auch auf verarbeitete Produkte auszuweiten. Die EU- Kommission hat dies bisher mit dem Argument der zusätzlichen Kosten
7 LR Rudi Anschober Seite 7 abgelehnt. Nun ist die Kommission am Zug, einen entsprechenden Gesetzesvorschlag vorzulegen. LR Anschober: Die österreichische Regierung kann sich hier an der Seite Frankreichs für eine Ausweitung der Ursprungskennzeichnung für Fleisch auf EU-Ebene einsetzen. Der französische Landwirtschaftsminister Le Foll hat diese schon vehement gefordert und klargestellt, dass eine umfassende Ursprungskennzeichnung zur Qualitätssicherung der europäischen Fleischprodukte beitragen werde. Das bisherige Argument der Kommission über zu erwartende spürbare Preisanstiege durch eine umfassende Herkunftskennzeichnung lassen die Franzosen ebenfalls nicht gelten. Bund und EU sind am Zug, objektive Daten zu schaffen und dann für eine optimale Umsetzung der Regelung zur größtmöglichen Transparenz bei den Konsument/innen und für eine Stärkung des Heimmarktes zu sorgen. Dafür werden wir in den kommenden Monaten Initiativen starten und das wollen wir auch als eine Landesförderung im nächsten Regierungsprogramm festschreiben. Mein Ziel ist eine Allianz vieler europäischer Regionen für eine echte Transparenz bei Fleisch." Modell Schweiz: Umfassende Fleisch-Kennzeichnung in Handel & Gastro Vorbildwirkung für ein neues System in der EU könnte die Schweiz haben, wo schon seit mehr als einem Jahrzehnt Herkunftsangaben des Fleisches in der Industrie und in der Gastronomie verpflichtend sind. Fleisch, Fleischzubereitungen, Fleischerzeugnisse und Eier müssen mit dem Produktionsland deklariert werden. Durch die Einbindung sämtlicher Stufen in die Kennzeichnungspflicht (z.b. auch der Lieferanten) kann eine Auslobung auch in der Gastronomie praktikabel erfolgen.
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