Verbindliche Anmeldung zur Teilnahme an der Markterkundungsreise nach Ecuador und Kolumbien, Schwerpunkt Logistik,

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1 IHK Kassel Norbert Claus Fax: Kurfürstenstr. 9 claus@kassel.ihk.de Kassel Anmeldeschluss: 14. September 2012 Verbindliche Anmeldung zur Teilnahme an der Markterkundungsreise nach Ecuador und Kolumbien, Schwerpunkt Logistik, Oktober 2012 Unternehmen: Straße: PLZ / Ort: Reiseteilnehmer: Funktion: Telefon / Fax: Mobiltelefon: Internet: Unternehmensgegenstand: Geschäftssprachen:... Wir haben bereits Geschäftskontakte nach Ecuador Kolumbien Welche Bereiche interessieren Sie besonders: Ausbau von Flug- und Seehäfen Planung von Distributionszentren und Freihandelszonen Erbringung von Transportleistungen Sonstiges: Förderung der Markterkundungsreise: Wir interessieren uns für eine Förderung nach dem Hessischen Außenwirtschaftsberatungsprogramm

2 Teilnahmebedingungen: 1. Veranstalter 1.1. Veranstalter ist die Industrie- und Handelskammer Kassel (im Folgenden: IHK Kassel) Die IHK Kassel plant und organisiert Veranstaltungen in Zusammenarbeit mit anderen Akteuren der Außenwirtschaft. Es besteht kein Anspruch auf Planung oder Organisation bestimmter Veranstaltungen. 2. Anmeldung 2.1. Ankündigungen, Angebote und Programme von Veranstaltungen durch die IHK Kassel sind unverbindlich Die Anmeldung zur Teilnahme erfolgt durch Übersendung des unterschriebenen Anmeldeformulars an die in den Anmeldeunterlagen angegebene Stelle. Eine Anmeldung unter Bedingungen oder Vorbehalten ist unwirksam Die Teilnehmerzahl für Veranstaltungen ist begrenzt. Die IHK Kassel berücksichtigt die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs Der Teilnehmer erhält nach seiner Anmeldung eine entsprechende Bestätigung. Mit Absenden dieser Bestätigung kommt ein Teilnahmevertrag zwischen der IHK Kassel und dem Teilnehmer zustande. 3. Leistungsumfang 3.1. Art und Umfang der von der IHK Kassel im Zusammenhang mit den Veranstaltungen angebotenen Leistungen ergeben sich aus den Anmeldeunterlagen Mit den Veranstaltungen bietet die IHK Kassel dem Teilnehmer die Gelegenheit zur Anbahnung von Geschäftskontakten. In keinem Fall garantiert die IHK Kassel die tatsächliche Anbahnung von Geschäftskontakten oder den erfolgreichen Abschluss von Geschäften Soweit in den Anmeldeunterlagen Leistungen im Zusammenhang mit der Anreise, der Unterkunft oder der Verpflegung der Teilnehmer oder sonstige Reiseleistungen aufgeführt sind, werden diese nicht von der IHK Kassel angeboten. Die IHK Kassel tritt lediglich als Vermittler für den dort angegebenen Leistungsersteller, das Reisebüro oder den Reiseveranstalter auf und übernimmt keine Verantwortung für die Durchführung dieser Leistungen. 4. Teilnehmerbeitrag Die Kosten des Teilnehmers für die Anreise zu den Veranstaltungen, für Unterkunft und Verpflegung sowie sonstige Reiseleistungen sind, soweit in den Anmeldeunterlagen nichts anderes angegeben ist, vom Teilnehmer selbst zu entrichten.

3 5. Zahlungsbedingungen 5.1 Der Teilnehmerbeitrag wird dem Teilnehmer in Rechnung gestellt. Soweit in der Rechnung nichts anderes angegeben ist, ist er mit Zugang der Rechnung fällig. 5.2 Kommt der Teilnehmer mit der Zahlung in Verzug, so werden Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank nach 247 BGB erhoben. Die Geltendmachung weitergehender Verzugsschäden bleibt vorbehalten. 5.3 Bezahlt der Teilnehmer den fälligen Teilnehmerbeitrag bis zum Beginn der Maßnahme nicht oder nur teilweise, so kann die IHK Kassel die Teilnahme an der Veranstaltung verweigern, auch wenn die weiteren Voraussetzungen des Zahlungsverzuges nicht vorliegen. 5.4 Die IHK Kassel kann die Rechnungsstellung und den Einzug des Teilnehmerbeitrages an beauftragte Dienstleister übertragen. 6. Absage und Rücktritt des Veranstalters 6.1 Die IHK Kassel ist berechtigt, die Veranstaltung abzusagen, wenn bis zu dem in den Anmeldeunterlagen angegebenen Anmeldeschluss die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Sofern in den Anmeldeunterlagen nichts anderes angegeben ist, beträgt die Mindestzahl acht Teilnehmer. Bei Absage werden bezahlte Teilnehmerbeiträge erstattet. Darüber hinausgehende Ansprüche der bereits angemeldeten Teilnehmer sind ausgeschlossen. 6.2 Die IHK Kassel. ist berechtigt, die Veranstaltung abzusagen bzw. zu verschieben, zu verkürzen oder zu verlängern oder vorübergehend oder endgültig und in einzelnen Teilen oder insgesamt zu schließen, wenn Streik, Unruhen, Bürgerkrieg, Unglücksfälle, Katastrophen, politische Umstürze, Terroranschläge oder andere unvorhergesehene Ereignisse, die nicht im Verantwortungsbereich der IHK Kassel liegen, eine solche Maßnahme erfordern. Vorbehaltlich der Regelungen in Ziff. 8.1 bis 8.3. hat der Teilnehmer in solchen Fällen keinen Anspruch auf Ersatz ihm entstehender Schäden oder Verluste. Die IHK Kassel teilt dem Teilnehmer den Eintritt der genannten Ereignisse unverzüglich mit. Im Übrigen gilt Ziff Rücktritt des Teilnehmers 7.1 Der Teilnehmer kann vom Vertrag mit der IHK Kassel zurücktreten. Der Rücktritt muss der IHK Kassel schriftlich mitgeteilt werden. Bei Zugang der Rücktrittserklärung bis zu dem in den Anmeldeunterlagen angegebenen Anmeldeschluss entfällt der Teilnehmerbeitrag. Bei Zugang der Rücktrittserklärung bis zwei Wochen vor Beginn der Maßnahme berechnet die IHK Kassel 50 % des Teilnamebeitrages, bei späterem Rücktritt oder bei Fernbleiben des Teilnehmers ohne vorherige Rücktrittserklärung den gesamten Teilnehmerbeitrag. 7.2 Die Stornierung von Leistungen des Reiseveranstalters oder sonstigen Anbieters von Reiseleistungen und die bei einer Stornierung dieser Leistungen anfallenden Kosten und Gebühren richten sich ausschließlich nach den Bedingungen des Veranstalters oder Anbieters. 7.3 Wird die Veranstaltung gemäß Ziff. 6.2 in veränderter Form durchgeführt und ist eine Teilnahme an der veränderten Maßnahme für den Teilnehmer nicht mehr von Interesse, so kann er vom Vertrag zurücktreten.

4 Der Rücktritt muss unverzüglich nach Kenntnis der Änderung schriftlich gegenüber der IHK Kassel erklärt werden. Soweit die Veranstaltung zum Zeitpunkt des Rücktritts bereits teilweise stattgefunden hat, bleibt der Teilnehmer zur Zahlung des auf diesen Teil entfallenden Teilnehmerbeitrages verpflichtet. 8. Haftungsbegrenzung 8.1 Die IHK Kassel haftet für Schadensersatzansprüche, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, nach den gesetzlichen Bestimmungen. 8.2 Die IHK Kassel haftet ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Pflichten aus dem Teilnahmevertrag, sofern durch die Pflichtverletzung der Vertragszweck insgesamt gefährdet wird. Für die Verletzung wesentlicher Pflichten ist die Haftung auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden begrenzt, sofern der IHK Kassel keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung zur Last fällt. 8.3 Für die schuldhafte Verursachung von Personenschäden (Leben, Körper oder Gesundheit) haftet die IHK Kassel nach den gesetzlichen Bestimmungen. 8.4 In den in Ziff.8.1. bis 8.3 nicht genannten Fällen ist die Haftung der IHK Kassel wegen aller Verletzungen von Pflichten aus dem Teilnahmevertrag sowie aus unerlaubter Handlung ausgeschlossen. Der Haftungsauschluss gilt auch, wenn die IHK Kassel Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen eingesetzt hat. 8.5 Die IHK Kassel übernimmt als bloßer Veranstalter insbesondere keine Haftung für den Inhalt von Gesprächen, Abmachungen und Verabredungen zwischen den Teilnehmern von Veranstaltungen. Die IHK Kassel garantiert auch nicht den Erfolg von Geschäftsbeziehungen oder sonstigen Absprachen, die sich aus Veranstaltungen ergeben. 8.6 Die Teilnehmer werden durch Rundschreiben und sonstige Informationen über die Durchführung der Veranstaltung unterrichtet. Vorbehaltlich der Regelungen in Ziff. 8.1 bis 8.3 haben die Teilnehmer Folgen, die durch Nichtbeachtung dieser Rundschreiben entstehen, selbst zu vertreten. 9. Verjährung Alle Ansprüche des Teilnehmers gegenüber der IHK Kassel verjähren innerhalb von 18 Monaten ab dem Zeitpunkt, in dem der Teilnehmer von dem Anspruch Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste. In jedem Fall verjähren die Ansprüche des Teilnehmers innerhalb von 5 Jahren ab dem Ende des Monats, in den der Schlusstag der Veranstaltung fällt.

5 10. Schlussbestimmungen 10.1 Erfüllungsort für Zahlungsverpflichtungen im Zusammenhang mit der Teilnahme an Veranstaltungen der IHK Kassel ist Kassel Die Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Teilnahme an Veranstaltungen der IHK Kassel unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland Ausschließlicher Gerichtsstand ist Kassel. Ort, Datum Unterschrift

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