Hansestadt Bremen. Feuerwehr Bremen. Technische Anschlußbedingungen

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1 Hansestadt Bremen Feuerwehr Bremen Technische Anschlußbedingungen für die Aufschaltung von Übertragungseinrichtungen (ÜE, Hauptfeuermelder) und Brandmeldeanlegen (BMA) an die öffentliche Übertragungsanlage für Gefahrenmeldungen (ÜAG) der Feuerwehr Bremen Stand Dezember 2010

2 Inhalt 1. Allgemeines 2. Begriff / Zweck / Geltungsbereich 3. Konzessionär 4. Allgemeine Anforderungen an BMA 5. Brandmelder 5.1. Nichtautomatische Brandmelder 5.2. AutomatischeBrandmelder Projektierung 6. Verdeckte Melder 6.1. Melder in Zwischendecken 6.2. Melder in Doppelböden 6.3. Melder in Schächten 7. Orientierungshilfen für die Feuerwehr 7.1. Kennzeichnung 7.2. Beschilderung 7.3. Löschanlagen / Sprinkleranlagen 7.4. Feuerwehreinsatzpläne 7.5. Feuerwehrlaufkarten 7.6. Orientierungsplan / Übersichtsplan 7.7. Anlaufpunkt für die Feuerwehr 8. Zugang für die Feuerwehr 9. Bremer Anschaltung / Verlassen des Gebäudes 10. Unterzentralen 11. Feuerwehrschließungen 12. Feuerwehrschlüsseldepot 13. Freischaltelement 14. Blitzleuchten Blitzleuchte für BMA Blitzleuchte für Gaslöschanlagen 15. Abnahme 16. Aufschaltung Terminvereinbarung Aufschaltgebühr Gebühr gemäß Kostenordnung 17. Fehlalarmierung der Feuerwehr Kostenersatz 18. Betrieb der BMA Nachforderungen / technische Änderungen Prüfung / Wartung / Revision Alarmierung der Feuerwehr durch die BMA Rückstellen der BMZ 19. Anlagen Feuerwehr Bremen - Technische Anschlußbedingungen BMA

3 1. Allgemeines Die Stadtgemeinde Bremen, vertreten durch die Feuerwehr Bremen, unterhält eine Übertragungsanlage für Gefahrenmeldungen, an die Übertragungseinrichtungen für Brandmeldeanlagen angeschlossen werden können. Sie gestattet den Anschluß an die öffentliche ÜAG im Rahmen der nachstehend aufgeführten Bedingungen. Ein Rechtsanspruch auf die Aufschaltung besteht nur aufgrund von Forderungen öffentlich rechtlicher Vorschriften. 2. Begriff / Zweck / Geltungsbereich Die Technischen Anschlußbedingungen für Brandmeldeanlagen der Feuerwehr Bremen, nachfolgend TAB genannt, enthalten Vorgaben der Feuerwehr für den Aufbau und Betrieb von Brandmeldeanlagen, die auf die Empfangseinrichtung der Feuerwehr Bremen aufgeschaltet werden sollen. Sie berücksichtigen besonders die einsatztaktischen Belange der Feuerwehr. Sie ersetzen nicht die einschlägigen Vorschriften für den Aufbau und Betrieb von BMA, sondern dienen als Ergänzung. Sie dienen den Planern, Errichtern sowie Betreibern von BMA als Handlungsanweisung für die Ausführung von BMA unter Berücksichtigung der einsatztaktischen Grundsätze der Feuerwehr Bremen. Sie gelten für Neuanlagen sowie für Erweiterungen und Änderungen bestehender Anlagen im Zuständigkeitsbereich der Feuerwehr Bremen. Mit Antrag auf Aufschaltung auf die Empfangseinrichtung der Feuerwehr Bremen erkennt der Betreiber der BMA diese Anschlußbedingungen einschließlich der Anhänge als verbindlich an und verpflichtet sich zu deren Einhaltung. 3. Konzessionär Die Feuerwehr Bremen hat den Betrieb der Übertragungsanlage für Gefahrenmeldungen an die BreKom GmbH Am Weser-Terminal Bremen als Konzessionär, übertragen. Die Anschaltung einer Übertragungseinrichtung an die Empfangseinrichtung für Gefahrenmeldungen erfolgt auf Antrag. Der Antrag ist vom Anschlußnehmer oder von einer beauftragten Person des Anschlußnehmers an den Konzessionär zu richten. Die Antragsunterlagen sind vom Konzessionär abzufordern. Feuerwehr Bremen - Technische Anschlussbedingungen BMA Seite 1 von 8

4 4. Allgemeine Anforderungen an BMA Brandmeldeanlagen sind nach den jeweils gültigen Vorschriften zu errichten. Insbesondere sind folgende Bestimmungen zu beachten. DIN EN 54 Brandmeldeanlagen DIN Brandmeldeanlagen, Aufbau und Betrieb DIN Feuerwehr-Bedienfeld für Brandmeldeanlagen DIN Feuerwehr.-Anzeigetableau für Brandmeldeanlagen DIN Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen DIN VDE 0833 Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall Teil 1 Allgemeine Festlegungen Teil 2 Festlegungen für Brandmeldeanlagen (BMA) Planer und Errichter von BMA müssen gemäß DIN zertifiziert sein. Vier Wochen vor Installationsbeginn / Baubeginn ist das Konzept mit der Feuerwehr Bremen abzustimmen. Die Feuerwehr behält sich vor, Änderungen oder Abschaltungen von Brandmeldeanlagen / Übertragungseinrichtungen der zuständigen Bauaufsichtsbehörde zu melden, wenn der Anschlußnehmer bauaufsichtlich verpflichtet ist eine dauernde Brandmeldung zur Feuerwehr sicherzustellen. Den Bediensteten der Feuerwehr und des Konzessionärs, die sich auf Verlangen ausweisen, ist der Zutritt zu allen Teilen der BMA zum Zwecke der Überprüfung, zu gewähren. Der Anschlußnehmer muß im Raum der BMZ Namen, und Anschrift sowie Telefonnummer unterwiesener Personen hinterlegen, die ständig erreichbar sind. Bei baurechtlich geforderten Anlagen sind geeignete Ersatzmaßnahmen bei Ausfall oder Abschaltung der Anlage zu treffen. 5. Brandmelder 5.1. Nichtautomatische Brandmelder Es ist auf die Einhaltung der Anbringungshöhe besonders zu achten. Die Höhe der nichtautomatischen Melder soll 1,40 Meter über dem fertigen Fußboden sein. Der Meldebereich in Treppenhäusern erstreckt sich bei Druckknopfmeldern ohne Einzelidentifizierung von der Ebene 0 aus nach oben und unten jeweils nur über maximal drei Ebenen. Der Melder muß hinter der Glasscheibe beschriftet sein. Außer Betrieb - Schilder müssen für jeden Melder vorhanden sein. Es sind 10 Ersatzscheiben im Raum der BMZ vorzuhalten Automatische Brandmelder Projektierung Grundsätzlich ist der Betrieb von automatischen Meldern täuschungs - bzw. fehlalarmsicher auszuführen. In Absprache mit der Feuerwehr sind geeignete Maßnahmen gemäß VDE 0833 durchzuführen. Unter erschwerten Betriebsbedingungen ist eine Meldertechnik einzusetzen, die Täuschungsalarme ausschließt. Jeder Melder muß leicht, ohne Benutzung von Hilfsmitteln, zugänglich sein. Feuerwehr Bremen - Technische Anschlussbedingungen BMA Seite 2 von 8

5 Die Anzahl, Anordnung und Aufteilung der Meldergruppen ist in Absprache mit der Feuerwehr festzulegen. Melder in Zwischendecken, Doppelböden, oder ähnlichen, verdeckten Einbauorten müssen immer zu eigenen Meldergruppen zusammengefaßt werden. Alle nicht sichtbaren Melder in Doppelböden, Zwischendecken, Lüftungskanälen oder ähnlichen verdeckten Einbauorten sind am Melder und auf der Abdeckung zu beschriften. Der Melderstandort muß mit der Feuerwehrlaufkarte eindeutig auffindbar sein. Andernfalls ist eine Parallelanzeige zu setzen. Zum Überprüfen des verdeckten Meldebereiches sind Revisionsklappen, Mindestgröße 0,4m x 0,4m einzubauen. 6. Verdeckte Melder 6.1 Melder in Zwischendecken Melder in Zwischendecken müssen ohne besonderen Aufwand zugänglich sein. Für die Zugänglichkeit ist eine geeignete Steighilfe (Leiter) vorzuhalten. Der Aufbewahrungsort ist mit der Feuerwehr abzustimmen. Die Leiter ist nach Absprache mit der Feuerwehr gegen unbefugte Nutzung zu sichern. Der Standort ist in den Feuerwehreinsatzplänen / Feuerwehrlaufkarten aufzunehmen. 6.2 Melder in Doppelböden Melder in aufgestelzten Fußböden / Doppelböden müssen leicht auffindbar sein. Die Fußbodenplatten müssen dauerhaft gekennzeichnet und gegen Vertauschen gesichert sein. Für Bodenplatten sind entsprechende Hebewerkzeuge, wie Saugheber oder ähnliches, gut sichtbar vorzuhalten. Der Anbringungsort ist in den Feuerwehreinsatzplänen / Feuerwehrlaufkarten aufzunehmen. 6.3 Melder in Schächten Für Melder in Schächten, z.b. Lüftungskanäle, Kabelschächte, oder ähnliche gelten die vorgenannten Bedingungen sinngemäß. 7. Orientierungshilfen für die Feuerwehr 7.1 Kennzeichnung Jeder Melder ist zu kennzeichnen. Die Schriftgröße der Melderkennzeichnung muß mindestens, wie in DIN 1450 beschrieben, ausgeführt werden. Leseentfernung (Meter) 0,3 = Schriftgröße(mm) 7.2 Beschilderung Der Weg zur BMZ / Anlaufpunkt für die Feuerwehr ist zu bsechildern. Feuerwehr Bremen - Technische Anschlussbedingungen BMA Seite 3 von 8

6 7.3 Löschanlagen / Sprinkleranlagen Die Standorte von automatischen Löschanlagen sind in den Feuerwehreinsatzplänen aufzunehmen. Der Weg zu den Einbauorten ist mit Hinweisschildern gemäß DIN 4066 auszuschildern. 7.4 Feuerwehreinsatzpläne Feuerwehreinsatzpläne sind nach DIN auszuführen und mit der Feuerwehr abzustimmen. Die Feuerwehreinsatzpläne sind der Feuerwehr in 10-facher Ausfertigung zu übergeben (10-fach in Papier, nicht laminiert und 1mal in digitaler Form, CD in pdf) Die abgestimmten Pläne müssen der Feuerwehr vier Wochen vor der Aufschaltung vorliegen. Muster siehe Anlage Feuerwehrlaufkarten Feuerwehrlaufkarten sind nach DIN auszuführen und mit der Feuerwehr abzustimmen. Die abgestimmten Feuerwehrlaufkarten müssen vor der Aufschaltung an der BMZ hinterlegt sein. Je Meldergruppe ist eine Feuerwehrlaufkarte anzufertigen. Muster siehe Anlage Orientierungsplan / Übersichtsplan Im Bereich der BMZ ist ein Übersichtsplan / Lageplan anzubringen. Der Plan ist lagegerecht anzubringen. Muster siehe Anlage 7 (dieser Plan ist analog des Feuerwehreinsatzplanes (lagegerecht) herzustellen). Der Anschlußnehmer verpflichtet sich, die Feuerwehreinsatzpläne / Feuerwehrlaufkarten regelmäßig zu überprüfen und, wenn es aus Sicht der Feuerwehr erforderlich ist, zu erneuern. 7.7 Anlaufpunkt für die Feuerwehr Der Anlaufpunkt für die Feuerwehr ist in unmittelbarer Nähe des Zugangs zum Objekt einzurichten. Hier sind mindestens folgende Anzeige-und Bedienteile zu installieren. 1. Brandmeldezentrale, oder vorzugsweise ein Feuerwehranzeigetableau nach DIN Feuerwehrbedienfeld nach DIN Übertragungseinrichtung (Hauptfeuermelder) 4. Feuerwehrlaufkarten nach DIN gemäß Anlage 6 (in einem verschlossenen Depot, Schließung gemäß Rücksprache mit der Feuerwehr Bremen) 5. Orientierungsplan gemäß Anlage 7 (lagegerecht) 6. Feuerwehrschlüsseldepot (FSD Typ 3, hohe Sicherheit, Standort nach Abstimmung mit der Feuerwehr Bremen) 7. Freischaltelement (mit VdS-Zulassung) 8. Blitzleuchte (rot) 9. Blitzleuchte (gelb) bei Betrieb von Gaslöschanlagen 10. Meldergruppenverzeichnis gemäß Anlage 5 Feuerwehr Bremen - Technische Anschlussbedingungen BMA Seite 4 von 8

7 8. Zugang für die Feuerwehr Der gewaltfreie Zugang im Alarmierungsfall muß für die Feuerwehr Bremen jederzeit, auch in untervermietete Bereiche, ohne Verzögerung möglich sein. Dies ist durch den Einbau eines Feuerwehrschlüsseldepots, Typklasse 3, und Hinterlegung eines Generalschlüssels zu gewährleisten. Ist dies mit einem GHS nicht zu realisieren, zum Beispiel in Einkaufzentren mit mehreren Einzelgeschäften, ist ein Schlüsselwächter mit Einzelfreigabe und Einzelüberwachung zu installieren. Die Vorschriften des VdS Schadenverhütung e.v. sind einzuhalten. 9. Bremer Anschaltung / Verlassen des Gebäudes Das Vorhandensein des GHS ist über die BMA, wie im folgenden Text beschrieben, zu überwachen. Bevor die BMA zurückgesetzt werden kann, muß der GHS deponiert werden und in Stellung verriegeln gebracht werden. Solange der GHS nicht wie beschrieben deponiert ist, darf sich die Übertragungseinheit nicht betriebsbereit schalten lassen. D.h., die ÜE muß im ausgelösten Zustand gehalten werden. Die Freigabe des FSD und somit der Zugriff auf den GHS darf nur möglich sein bei einem anstehenden Brandalarm an der BMZ und ausgelöster ÜE. (Undverknüpfung) Diese Anschaltung ist gemeinsam mit dem Konzessionär zu realisieren. Bedingt durch diese Schaltung ist es der Feuerwehr nach einem Brandmelde-Einsatz nicht möglich das Gebäude versicherungstechnisch zu verschließen. Das Gebäude kann lediglich geschlossen werden, ohne es zu verschließen. Der Anschlußnehmer hat für das ordnungsgemäße Verschließen selbst Sorge zu tragen Die letzte Tür, durch die die Feuerwehr das Gebäude verläßt, ist deshalb als Schlupftür, mit einem außen angebrachten Knauf, oder als selbstverriegelnde Tür herzustellen. Hierzu Anlage 3 -Vereinbarung FSD- 10. Unterzentralen Unterzentralen sind nur zulässig, wenn die Bedienung über das Feuerwehr-Bedienfeld der Hauptzentrale möglich ist und alle angeschlossenen Meldergruppen an der Hauptzentrale, bzw. dem Feuerwehr-Anzeigetableau erkennbar sind. 11. Feuerwehrschließungen Die Feuerwehr Bremen hält drei Feuerwehrschließungen vor, die folgendermaßen einzusetzen sind. 1. Feuerwehrschließung für FSD. Profil-Halbzylinder als Einzelschließung. Diese Schließung wird bei Aufschaltung der BMA gegen Kostenersatz bereitgestellt. 2. Feuerwehrschließung für Freischaltelement, Zugang zu Grundstücken mit Zaunanlage zu BMA-überwachten Gebäuden, oder nach besonderer Absprache mit der Feuerwehr Bremen. Diese Einzelschließung ist nach Freigabe durch die Feuerwehr Bremen, mit dem Freigabeschein, bei einem besonders benannten Unternehmen zu beziehen. Feuerwehr Bremen - Technische Anschlussbedingungen BMA Seite 5 von 8

8 3. Altschließung der Feuerwehr Bremen, Fabrikat BKS, Anlagennummer OZZZ. Die Schließung wird verwendet für das FBF, Laufkartenbehälter oder ähnliche Bestandteile der BMA 12. Feuerwehrschlüsseldepot Die zweite Klappe des FSD muß vorgerichtet sein für die Aufnahme eines Profil- Halbzylinders. Der GHS des Anschlußnehmers muß direkt in die Überwachung der BMA integriert sein. Hierzu ist ein Halbzylinder der Schließanlage des Objektes, für die Aufnahme des GHS, in das FSD einzubauen. 13. Freischaltelement Es ist ein Freischaltelement (FSE) mit VdS-Zulasssung einzubauen. Das FSE muß vorgerichtet sein für die Aufnahme eines Profil-Halbzylinders. 14. Blitzleuchten 14.1 Blitzleuchte für BMA Es ist eine rote Blitzleuchte für die BMA einzubauen Blitzleuchte für Gaslöschanlagen Wird eine Gaslöschanlage eingebaut, so ist zusätzlich eine gelbe Blitzleuchte einzubauen, die das Auslösen der Gaslöschanlage signalisiert. Beide Blitzleuchten sind eindeutig zu beschriften. 15. Abnahme Vor der ersten Inbetriebnahme und nach jeder Änderung ist eine Abnahme erforderlich. Diese erfolgt durch die Brekom und die Feuerwehr unter Mitwirkung des Errichters der Anlage sowie eines Beauftragten des Betreibers. Die Abnahme durch die Feuerwehr und die Brekom beinhaltet eine Überprüfung durch Stichproben auf die Einhaltung dieser TAB. Der Errichter muß die vorschriftsmäßige Errichtung der BMA schriftlich bestätigen. Ergeben sich bei den Stichproben Mängel, so ist die Feuerwehr berechtigt zu Lasten des Betreibers eine Abnahme durch einen Sachverständigen vornehmen zu lassen. Durch die Abnahme der Feuerwehr wird nicht die Einhaltung der einschlägigen Vorschriften bestätigt, sondern lediglich die Aufschaltung auf die Empangseinrichtung der Feuerwehr. Es werden keine Vorabnahmen durchgeführt. Die Aufschaltung erfolgt nur bei mängelfreier Ausführung. 16. Aufschaltung 16.1 Terminvereinbarung Die Aufschaltung ist mindestens vier Wochen vor dem gewünschten Termin mit der Feuerwehr Bremen - Technische Anschlussbedingungen BMA Seite 6 von 8

9 Feuerwehr Bremen Abteilung 2, Vorbeugender Brandschutz Sachgebiet 21 Am Wandrahm Bremen Telefon: / Fax: schriftlich zu vereinbaren. Ein Termin wird nur vergeben, wenn die Bestätigung, Anlage 1, Antrag auf Abnahme / Aufschaltung einer BMA, vorliegt und die genannten Punkte erfüllt sind Aufschaltgebühr Gebühr gemäß Kostenordnung Für die technische Abnahme mit anschließender Aufnahme in die Empfangseinrichtung der Feuerwehr Bremen wird eine Gebühr gemäß Kostenordnung für die Feuerwehr der Stadtgemeinde Bremen fällig. Sind Nachabnahmen, oder Abnahmen von Anlagenerweiterungen erforderlich, so wird zusätzlich der anfallende Aufwand nach den Stundenverrechnungssätzen gemäß Kostenordnung für die Stadtgemeinde Bremen fällig. Kostenschuldner ist für die Feuerwehr in jedem Falle der Anschlußnehmer. 17. Fehlalarmierung der Feuerwehr 17.1 Kostenersatz Die Feuerwehr kann dem Anschlußnehmer im Falle einer Fehlalarmierung die Kosten für das Anrücken der Feuerwehr in Rechnung stellen. Eine Fehlalarmierung liegt immer dann vor, wenn es zu einer Auslösung der ÜE kommt, ohne daß ein Brand vorliegt. Dabei ist es unerheblich, ob der Anschlußnehmer die Auslösung direkt zu vertreten hat, oder die Fehlalarmierung auf eine Störung zurückzuführen ist, die auf dem, dem Anschlußnehmer gehörenden, oder ihm überlassenen Grundstück entstanden ist. Im Falle von Fehlalarmierungen oder Störungen der öffentlichen ÜAG durch die BMA kann die BMA durch die BREKOM von der ÜE getrennt werden. 18. Betrieb der BMA Wenn die Voraussetzungen zum Anschluß an die ÜAG nicht mehr gegeben sind, kann die ÜE auf Verlangen der Feuerwehr abgeschaltet werden. Dieses gilt insbesondere bei - nicht ordnungsgemäßen Aufbau und Betrieb der BMA - Störung der ÜAG durch die BMA - Behinderung der Feuerwehr / BreKom bei Prüfung und Wartung der ÜE - Häufung von Fehlalarmierungen - Nichtbefolgen behördlicher Anordnungen Feuerwehr Bremen - Technische Anschlussbedingungen BMA Seite 7 von 8

10 18.1 Nachforderungen / technische Änderungen Die Feuerwehr ist berechtigt, den Anschlußnehmer zu verpflichten, auf seine Kosten Einrichtungen oder Änderungen an der Brandmeldeanlage vornehmen zu lassen, wenn diese nach dem Stand der Technik, oder aus einsatztaktischer Sicht der Feuerwehr, erforderlich sind. Dies gilt auch im Falle einer Änderung einschlägiger Vorschriften Prüfung / Wartung / Revision Die Prüfung, Wartung und Entstörung der ÜE sowie das Auslösen der ÜE darf nur durch die BreKom oder die Feuerwehr erfolgen. Der Anschlußnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass seine BMA entsprechend den einschlägigen Vorschriften geprüft und gegebenenfalls instandgesetzt wird. Dieses ist durch den Abschluß eines Wartungsvertrages mit einer Fachfirma sicherzustellen. Öffentlich-rechtliche Verpflichtungen, die Prüfung durch anerkannte Sachverständige durchführen zu lassen, bleiben unberührt. Störungen sind unverzüglich zu beheben. Vor Beginn von Prüfungs-und Wartungsarbeiten hat der Anschlußnehmer dafür zu sorgen, dass die ihm überlassene ÜE nicht ausgelöst werden kann. Die Wartungsfirma muß sich mit dem Konzessionär über eine Revisionsnahme der ÜE verständigen. Ersatzmaßnahmen sind zu treffen. Aus dem Anschluß an die ÜAG können vom Anschlußnehmer Ansprüche irgendwelcher Art nicht hergeleitet werden. Insbesondere können Schadenersatz oder sonstige Ansprüche nicht mit der Begründung geltend gemacht werden, dass infolge von Störungen im Netz der ÜAG oder an der BMA oder infolge von Abschaltungen die Feuerwehr nicht oder nicht rechtzeitig benachrichtigt werden konnte und dadurch ein Schaden entstanden ist Alarmierung der Feuerwehr durch die BMA Nach dem Empfang einer Brandmeldung über die BMA werden durch die Leitstelle der Feuerwehr sofort die nächstgelegenen Einsatzkräfte alarmiert. Die Feuerwehr fährt unverzüglich das Objekt an und leitet geeignete Maßnahmen der Gefahrenabwehr ein. Dies geschieht auch im Falle einer Fehlalarmierung durch die BMA Rückstellen der BMZ Das Rücksetzen der BMZ nach einer Alarmierung der Feuerwehr über die BMA erfolgt durch die Feuerwehr. 19. Anlagen Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Antrag auf Abnahme / Aufschaltung einer BMA Bescheinigung der Abnahme / Aufschaltung Vereinbarung FSD Muster-Textversorgung FAT Muster-Meldegruppenverzeichnis Muster-Feuerwehrlaufkarten Muster-Feuerwehreinsatzpläne Feuerwehr Bremen - Technische Anschlussbedingungen BMA Seite 8 von 8

11 Feuerwehr Bremen - Technische Anschlußbedingungen BMA Anlage 1 - Antrag auf Abnahme / Aufschaltung einer Brandmeldeanlage Absender: Name/Firma: Straße: Ort: (Ort, Datum) Feuerwehr Bremen Vorbeugender Brandschutz Sachgebiet 21 Am Wandrahm Bremen Antrag auf Abnahme / Aufschaltung einer Brandmeldeanlage Firma:/Objekt: Straße: PLZ/Ort Facherrichter, Name, Firma: Straße: PLZ/Ort: Die Brandmeldeanlage in o. g. Objekt ist fertiggestellt, ein Termin für die Aufschaltung kann vereinbart werden. Folgende Punkte sind erfüllt, bzw. liegen vor. Das Konzept der BMA ist mit der Feuerwehr Bremen, Abteilung 2 / Vorbeugender Brandschutz (Name des Beamten, Datum) abgestimmt. Die Feuerwehr-Laufkarten sind an der BMZ hinterlegt (mindestens als Entwurf) Die abgestimmten Feuerwehreinsatzpläne liegen der Feuerwehr Bremen vor Der Lageplan / Übersichtsplan ist lagegerecht neben der BMZ angebracht Zur Aufschaltung der BMA werden folgende Punkte erledigt sein: Wartungsvertrag Feuerwehr Bremen - Technische Anschlussbedingungen BMA Seite 9 von 8

12 Meldergruppenverzeichnis gemäß Anlage 5 Kurzbedienanleitung (Abschalten einer Meldergruppe / eines Melders) Betriebsbuch 10 Ersatzscheiben für nichtautomatische Melder Außer-Betrieb-Schilder für alle nichtautomatischen Melder Zur Abnahme anwesende Personen: Vertreter des Betreibers: Facherrichter: Konzessionär: Feuerwehr: Sonstige: Errichterbescheinigung über die Errichtung der Anlage nach den einschlägigen Vorschriften (gemäß Abnahmeprotokoll aus DIN 14675) Nachweis der jeweiligen Facherrichter über die gemeinsame Prüfung von zusätzlichen Brandschutzeinrichtungen bei Ansteuerung durch die BMA, wie z.b. Rauch-und Wärmeabzugsanlagen Aufzugsteuerung (Brandfallsteuerung) Fluchttürsteuerung Rauch-oder Feuerschutzabschlüsse Sonstige Prüfprotokoll über die Abnahme von Löschanlagen (sofern an die BMA angeschlossen) Der/die zu deponierende(n) Schlüssel wird / werden bereitgehalten Der Halbzylinder für die Aufnahme des zu deponierenden Schlüssels ist vorhanden Feuerwehr Bremen - Technische Anschlussbedingungen BMA Seite 10 von 8

13 Anlage 2 Feuerwehr Bremen Am Wandrahm Bremen Bescheinigung über die Abnahme einer Brandmeldeanlage durch die Feuerwehr Bremen Die Stadtgemeinde Bremen, vertreten durch die Feuerwehr Bremen, Abteilung Vorbeugender Brandschutz, Sachgebiet 21-1 hat heute im (Objekt) (Straße, Haus-Nr.) der/des (nachstehend Objekt genannt) (PLZ, Ort) (Name / Firma) (Straße, Haus-Nr.) (nachstehend Betreiber genannt) (PLZ, Ort) die Brandmeldeanlage abgenommen. Bei der Abnahme am /im Objekt waren folgende Personen anwesend: (Betreiber) (Errichter der Brandmeldeanlage) (Konzessionär) (Feuerwehr) (Name, Firma) (Name, Firma) (Name, Firma) (Name, FW) Feuerwehr Bremen - Technische Anschlussbedingungen BMA Seite 11 von 8

14 Bei der Abnahme hat folgendes vorgelegen: Installationsattest nach VdS 2095 Inbetriebsetzungsprotokoll nach DIN Abnahmeprotokoll nach DIN (inkl. des Nachweises der Errichtung der Anlage nach den geltenden Vorschriften) Nachweis über die gemeinsame Prüfung der beteiligten Facherrichter, bei Ansteuerung von zusätzlichen Brandschutzeinrichtungen, wie Ansteuerung von: Rauch-und Wärmeabzuganlagen Aufzugssteuerung (Brandfallsteuerung) Fluchttürsteuerung Rauch-oder Feuerschutzabschlüsse Sonstige Prüfprotokoll über die Abnahme von Löschanlagen (sofern an BMA angeschlossen) Instandhaltungsvertrag für die BMA Liste mit Personen die im Bedarfsfall zu erreichen sind Feuerwehrlaufkarten Übersichtsplan "Außer Betrieb" - Schilder für alle nichtautomatischen Melder Ersatzglasscheiben für nicht automatische Melder je BMZ mindestens ein Schlüssel für nichtautomatischen Melder Der Feuerwehr wurden folgende Bescheinigungen in Kopie ausgehändigt: Errichterbescheinigung aus dem Abnahmeprotokoll nach DIN Prüfprotokoll über die Abnahme von Löschanlagen (sofern an die BMA angeschlossen) Instandhaltungsvertrag für die BMA Die Feuerwehr Bremen hat sich heute von der Einhaltung der Anschlußbedingungen vergewissert und Einzelheiten durch Stichproben überprüft. Die Abnahme durch die Feuerwehr ist keine Bestätigung der fachgerechten Installation der BMA nach den einschlägigen Vorschriften. Feuerwehr Bremen - Technische Anschlussbedingungen BMA Seite 12 von 8

15 Die Brandmeldeanlage wurde auf die Empfangseinrichtung der Feuerwehr Bremen aufgeschaltet Bei der Überprüfung der BMA durch Stichproben wurden folgende Mängel festgestellt Die Aufschaltung der BMA wäre somit noch nicht angezeigt. Da sie aber im wesentlichen funktionsfähig erscheint, wird die BMA unter dem Vorbehalt der Beseitigung der Restmängel auf die Empfangseinrichtung aufgeschaltet. Der Betreiber verpflichtet sich die Restmängel innerhalb von Wochen, bis zum zu beseitigen. Andernfalls wird die Aufschaltung zurück genommen. Nach Beseitigung der Restmängel und Bestätigung durch den Facherrichter / Sachverständigen wird der Vorbehalt gegenstandslos Bremen, den Im Auftrag (Betreiber der BMA) (Feuerwehr Bremen) Feuerwehr Bremen - Technische Anschlussbedingungen BMA Seite 13 von 8

16 Anlage 3 Vereinbarung über den Betrieb eines Feuerwehrschlüsseldepots in Verbindung mit einer Brandmeldeanlage auf Grundlage der Technischen Anschlußbedingungen der Feuerwehr Bremen Zwischen der Stadtgemeinde Bremen vertreten durch die Feuerwehr Bremen, Am Wandrahm 24, Bremen nachfolgend Feuerwehr genannt und der (Name, Firma) (Straße, Hausnr.) (Ort) nachstehend Betreiber genannt, wird für das Objekt: (Name, Firma) (Straße, Hausnr.) (Ort) folgendes vereinbart: Der Betreiber der o. g. BMA will der Feuerwehr im Einsatzfall den gewaltlosen Zugang zu seinem Objekt ermöglichen. Der Betreiber läßt auf seinen Wunsch und seine Kosten ein Feuerwehrschlüsseldepot, Typklasse 3, hohes Risiko, auf seinem Grundstück oder an seinem Gebäude anbringen. Die Innentür des FSD muß vorgerichtet sein für die Aufnahme eines Profil-Halbzylinders. Der Betreiber verpflichtet sich vor Einbau des FSD seinen Einbruchdiebstahl-Versicherer über die geplante Maßnahme in Kenntnis zu setzen. Der Betreiber verpflichtet sich das FSD nach den Vorschriften des VdS-Schadenverhütung zu installieren und zu betreiben. Der Profil-Halbzylinder (PHZ) aus der Schließung der Feuerwehr Bremen wird gegen Kostenerstattung zur Verfügung gestellt. Feuerwehr Bremen - Technische Anschlussbedingungen BMA Seite 14 von 8

17 Der PHZ wird nicht zum Eigentum des Betreibers, sondern verbleibt zur Sicherung der Feuerwehr-Schließung im Eigentum der Feuerwehr Bremen. Alle aus der Errichtung, Unterhaltung sowie Änderung der Feuerwehrschließungen sowie aus sonstigen Maßnahmen, die sich auf diese beziehen, trägt der Betreiber. Dies gilt auch für auftretende Schäden, die aus technischen oder einsatztaktischen Gründen erforderlich werden. Für die Feuerwehr entstehen aus der Durchführung dieser Vereinbarung keine Kosten oder Vermögensnachteile. Die Feuerwehr Bremen haftet nicht für Diebstahl, Verlust oder sonstiges Abhandenkommen von Schlüsseln sowohl Generalschlüssel der Feuerwehrschließung, als auch der darin deponierten Objektschlüssel und für daraus entstehende unmittelbare und mittelbare Schäden, soweit der Feuerwehr nicht vorsätzliches Verhalten nachgewiesen werden kann. Die persönlichen Haftungsansprüche des Anschlußnehmers gegen einen Schlüsselträger der Feuerwehr bei vorsätzlichem Mißbrauch bleiben unberührt. Die Feuerwehr verpflichtet sich, nur eine begrenzte Anzahl von Schlüsseln einem kleinen Kreis von Schlüsselträgern zugänglich zu machen. Die Schlüsselträger verwenden die Schlüssel zu den FSD und die, in diesen deponierten, Objektschlüssel nur im Einsatzfall nach pflichtgemäßen Ermessen. Die Feuerwehr ist nicht verpflichtet, die in dem FSD hinterlegten Schlüssel zu verwenden. Sie erfüllt vielmehr ihre Aufgaben nach pflichtgemäßem Ermessen, ohne das irgendeine Bindung durch das Vorhandensein von Feuerwehrschlüsseldepots und der darin deponierten Schlüssel entsteht. Die Feuerwehr haftet nicht für Schäden, die durch gewaltsames Eindringen in das Objekt entstehen, wenn das FSD im Alarmfall die Objektschlüssel durch eine technische Störung sowie bei Fehlalarm oder bei einer Feuermeldung durch Dritte nicht freigibt und soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Feuerwehr vorliegt. Verläßt die Feuerwehr nach einem Einsatz das Objekt, ohne dass ein Beauftragter des Betreibers anwesend ist, so wird die Feuerwehr das Gebäude im Rahmen der vorbereiteten Möglichkeiten schließen. Die Feuerwehr übernimmt keine Haftung für Schäden, die bis zu einer abschließenden Sicherung durch den Betreiber von Dritten verursacht wurden. Zu diesem Punkt sind die Technischen Anschlußbedingungen der Feuerwehr Bremen, Punkt 8. / 9. (Zugang zum Objekt / Bremer Anschaltung / Verlassen des Gebäudes) besonders zu beachten. Diese Vereinbarung tritt mit dem Datum der Unterzeichnung in Kraft. Feuerwehr Bremen (Stempel) Für die Feuerwehr Bremen, den im Auftrag Für den Betreiber (Stempel) für den Betreiber, den Feuerwehr Bremen - Technische Anschlussbedingungen BMA Seite 15 von 8

18 Beispiele Feuerwehr Bremen - Technische Anschlußbedingungen BMA Anlage 4 - Programmierung von Feuerwehr-Anzeigetableaus Meldergruppe / Melder Melder / Art Erste Meldung Letzte Meldung / D K M. 3. O G. B Ü R O E X P O R T / A U T O. M E G E I N G A N G Meldergruppe / Melder Melder / Art Erste Meldung Letzte Meldung / S P R I. G R. 2 E G. L A G E R V E R S A N D / D K M F L U R V E R W A L T U N G Meldergruppe / Melder Melder / Art Erste Meldung Letzte Meldung / A U T M. M E G E D V - R A U M D B / I G. L B O G L A B O R U. L A G E R Abkürzungen: Argon Löschbereich = ARG.LB CO² Löschbereich = CO2.LB. FM-200 Löschbereich = IG.LB Inergen Löschbereich = IG.LB. Sprinkler-Gruppe = Spri. Gr. Sprühflut Löschbereich = Spri.GR. Druckknopfmelder = DKM Automatische Brandmelder = Autom. M Zwischendecke = ZD Doppelboden = DB Strömungswächter = Ström.W. Ansaugbrandmelder (Rauchansaugsystem) = RAS Feuerwehr Bremen - Technische Anschlussbedingungen BMA Seite 16 von 8

19 Feuerwehr Bremen - Technische Anschlußbedingungen BMA Anlage 5 - Muster-Meldegruppenverzeichnis Meldergruppenverzeichnis Mustermannstr Schulz-Logistic Instandhaltungsfirma: Elektro-Mustermann, Musterstr. 7, Bremen Telefon 0421 / Meldergruppe Gebäude Etage Raum Löschanlag e 6 Baut. 2 EG Flur Sprinkler Gr. 2 Handfeuermelde r auto m. Melde r 7 Bau 01 UG Flur 2 8 Bau 01 UG Flur 1 9 Bau 01 EG Büro 5 10 Bau 02 UG- Flur 5 Bemerkung 1 Bau 01 UG EDV- Raum LB 1 2 Bau 01 UG EDV- LB 2 Raum 3 Bau 01 EG EDV- LB 3 Raum 4 Bau 01 EG EDV- LB 4 Raum 5 Baut. 2 UG Flur Sprinkler Gr.1 Argon- Löschbereich Argon- Löschbereich Argon- Löschbereich Argon- Löschbereich 1 Strömungswächt er 2 Strömungswächt er 4.OG 11 Bau 01 EG Eingang 6 Zwischendecke 12 Bau 03 Halle 3 Lichtstrahlrauch m. 13 Bau 04 Lager 4 RAS-System Feuerwehr Bremen - Technische Anschlussbedingungen BMA Seite 17 von 8

20 Feuerwehr Bremen - Technische Anschlussbedingungen BMA Seite 18 von 8

21 Der kostenlose Download von über 250 TAB s (technische Anschlussbedingungen für Brandmeldeanlagen) wird Ihnen zur Verfügung gestellt von: Unternehmensberatung Wenzel Beratung und Zertifizierung DIN Dipl.-Ing. Stephan Wenzel Flößerstr Gaggenau Tel.: Fax: info@din de Jede TAB erhalten Sie inhaltlich und sachlich komplett unverändert, lediglich diese beiden Infoseiten wurden angehängt.

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