Durchführungsbestimmungen für die Qualifikationsturniere im Handballkreis Münster für die Altersklasse C-Jugend zum Bezirk-Nord des HVW
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- Falko Dresdner
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1 Durchführungsbestimmungen für die Qualifikationsturniere im Handballkreis Münster für die Altersklasse C-Jugend zum Bezirk-Nord des HVW Allgemeine Bestimmungen Es gelten die Satzung des HV Westfalen sowie die Ordnungen des DHB mit den dazu ergangenen Zusatzbestimmungen des WHV in den jeweils gültigen Fassungen in Verbindung mit den Durchführungsbestimmungen (DB) des HV Westfalen. Auf das Dopingverbot ( 85 SpO/DHB) wird besonders hingewiesen. Gespielt wird nach den DHB-Spielregeln für Hallenhandball in der aktuellen Fassung und nach den Richtlinien des HV Westfalen für eine einheitliche Wettkampfstruktur im Kinderund Jugendhandball (aktueller Stand 1. Juli 2007) - es sei denn, diese DB sagen in Bezug auf einzelne Regeln etwas anderes aus. Verstöße gegen die Durchführungsbestimmungen werden nach den Bestimmungen der RO geahndet. A. Ausrichter, Spieltermine und Spielpaarungen Ausrichter der Veranstaltungen und verantwortlich für den reibungslosen Ablauf ist der Verein im Handballkreis Münster, der durch ein Losverfahren die Ausrichtung erhalten hat. Die Qualifikationsturniere finden vom bis zum statt. Jede gemeldete Mannschaft muss auf Einladung der spielleitenden Stellen an den Qualifikationsturnieren teilnehmen. Die Einladung zu den einzelnen Turnieren erfolgt durch den Handballkreis Münster. Die Spielpaarungen werden im Rahmen der Arbeitstagung der Technischen Kommission des Handballkreises Münster ermittelt. Die amtlichen Aufsichten werden durch den Handballkreis Münster bestellt. Das Verfahren über evtl. Einsprüche ist unter Punkt G gesondert geregelt. B. Teilnehmermeldungen, Kaderlisten Die teilnehmenden Vereine haben ihre Jugendmannschaften bis zum an den Handballkreis Münster zu melden. (Siehe Meldeformular des HK Münster) 1
2 Die Kaderliste der teilnehmenden Mannschaft ist spätestens bis zum der zentralen Meldestelle (s. Anhang) des Handballkreises Münster postalisch zuzusenden. Der entsprechende Vordruck des Handballkreises Münster ist dafür zu nutzen (HKM_Kaderliste_JBLH-OL-LL-BZL-Quali_2013). Veränderungen in der eingereichten Kaderliste sind möglich, dieses ist dem Jugendausschuss-Vorsitzenden des Handballkreises Münster zeitnah anzuzeigen. Bei Missachtung dieser Frist handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die gemäß 25 RO geahndet wird. C. Altersklassen Spielberechtigt sind Spieler/innen, die am oder später geboren und im Besitz eines gültigen Spielausweises sind. D. Spielpläne Die amtlichen Spielpläne mit Anwurfzeiten, Hallenangaben und Schiedsrichteransetzungen im SIS-Handball sind verbindlich. Sie gelten als Einladung für die Gastvereine und die Schiedsrichter. Bezüglich aller Anschriften (Vereine, Schiedsrichter, Hallen) gelten die Eingaben im SIS-Handball-Programm. Der Modus zu den Qualifikationen wird durch die spielleitenden Stellen in den einzelnen Turniergruppen unter INFO im SIS-Handball hinterlegt. E. Spieltechnische Bestimmungen 1. Die organisatorische und spieltechnische Überwachung liegt bei den spielleitenden Stellen des Handballkreises Münster (Adressen s. Anhang). 2. Gespielt wird nach den Internationalen Hallenhandball-Regeln in der derzeit für den DHB gültigen Fassung. 3. Es gelten die Satzung des HV Westfalen und die Ordnungen des DHB und WHV einschließlich der dazu ergangenen Zusatzbestimmungen des WHV in Verbindung mit der Jugendordnung des WHV. 4. Die Spielzeit bei Spielen in Turnierform Bei Turnieren mit... a. 6 Mannschaften 2 x 10 Minuten mit 2 Minuten Halbzeitpause (ohne TTO) b. 5 Mannschaften 2 x 10 Minuten mit 2 Minuten Halbzeitpause (ohne TTO) c. 4 Mannschaften 2 x 12 Minuten mit 5 Minuten Halbzeitpause (ohne TTO) d. 3 Mannschaften 2 x 20 Minuten mit 10 Minuten Halbzeitpause (mit TTO) (bei diesem Turniermodus müssen die Spiele im 2-Stundentakt angesetzt werden) Der Erstgenannte hat das Anwurfrecht. 2
3 5. Verbindliche Vorgaben zur Spielweise Folgende Richtlinien der Wettkampfstruktur des DHB sind einzuhalten: Es muss eine offensive Abwehrformation gespielt werden. Folgende Varianten sind erlaubt: 0-6, 3-3, 3-2-1, 4-2, 2-4 und 1-5 Folgende Varianten sind verboten: 6-0 und 5-1 Einzelmanndeckung (kurze Deckung) ist grundsätzlich verboten. Spezialistenwechsel sind nicht erlaubt. Gewechselt werden darf nur bei Ballbesitz der eigenen Mannschaft sowie beim Team-Time-Out und Time-Out. 6. Entscheidungen bei Punktgleichheit Sind zwei Mannschaften punktgleich, erfolgt die Wertung: a. Nach dem direkten Vergleich. b. Ist dieser unentschieden ausgegangen, erfolgt im Anschluss an die Vorrunde ein 7m-Werfen gem. Kommentar zur Regel 2:2 IHR. Sind alle drei Mannschaften punktgleich, erfolgt die Wertung: 7. Sperren a. Nach der besseren Tordifferenz. b. Bei gleicher Tordifferenz nach der Mehrzahl der erzielten Tore. c. Bei gleicher Anzahl der erzielten Tore erfolgt im Anschluss an die Vorrunde ein 7m-Werfen gem. Kommentar zur Regel 2:2 IHR. Disqualifikationen nach Regel 8:6 und Regel 8:10 a) und b) der Internationalen Handballregeln ziehen eine automatische Sperre für die nächsten beiden Spiele und eine Disqualifikationen nach Regel 8:10 c) und d) der Internationalen Handballregeln für das nächste Spiel der Qualifikationsrunde nach sich. Die sich aus 17, 18 Rechtsordnung (RO) ergebenden Rechte der Spielleitenden Stelle, weitere Maßnahmen zu treffen, bleiben unberührt. 8. Die für die Austragung der Spiele vorgesehenen Sporthallen bedürfen der Anerkennung des HV Westfalen. Die Spielfläche muss 40 x 20 m betragen. Die Hausordnung der Sporthallen ist von den Vereinen genau zu beachten. 9. Die Sporthallen sind mindestens eine Stunde vor Spielbeginn zu öffnen. 10. Der Einsatz von Ordnern obliegt dem Heimverein. Er ist auf jeden Fall für die Sicherheit der Spieler/innen und Schiedsrichter verantwortlich. 11. Ist eine öffentliche Zeitmessanlage vorhanden, muss diese benutzt werden. Die Bedienung erfolgt am Zeitnehmertisch und nur durch den Zeitnehmer. Ist keine regelgerechte öffentliche Zeitmessanlage vorhanden, bedient sich der Zeitnehmer einer auf dem Zeitnehmertisch aufzustellenden angemessenen Tischstoppuhr. Sind beide Möglichkeiten nicht gegeben, so können in Abstimmung mit den Schiedsrichtern andere Zeitmessungen abgesprochen werden. 3
4 12. Die Technische Kommission des HK Münster lädt die Vereine ein und fordert Lizenzschiedsrichter beim Kreisschiedsrichterwart an. Der Turnierbeginn darf ohne Zustimmung der spielleitenden Stellen an Samstagen nicht vor 11:00 Uhr, an Sonntagen nicht vor 10:00 Uhr liegen. Der austragende Verein stimmt sich bezüglich des Turnierbeginns mit der spielleitenden Stelle ab. Die Eingabe der Anwurfzeiten erfolgt durch die spielleitende Stelle. Spielverlegungen sind grundsätzlich nicht möglich. Die im Spielplan genannten Anwurfzeiten sind bindend. 13. Der spielleitenden Stelle bleibt das Recht vorbehalten, die Spiel- und Zeitpläne festzusetzen und Spielplankorrekturen auch aus hallentechnischen Gründen vorzunehmen. Diese sind für die beteiligten Vereine ohne Einspruchsmöglichkeit bindend. 14. Die ausrichtenden Vereine stellen den Schiedsrichtern eine von diesen zu verschließende Kabine, falls dieses nicht möglich ist, einen zu verschließenden Schrank zur Verfügung. Ist beides nicht möglich, so übergeben die Schiedsrichter ihre persönlichen Sachen dem Mannschaftsverantwortlichen des gastgebenden Vereins zur Beaufsichtigung. Ausgenommen von dieser Regelung sind Wertsachen (Schmuck, Barbeträge usw.). 15. Die Regelungen zum Team-Time-Out finden bei Turnierspielen gemäß E 4. Abs (a; b; c) keine Anwendung. 16. Dem Ausrichter der Veranstaltung ist es erlaubt, für die Dauer des Turniers die Aufgaben für Zeitnehmer und Sekretär auf Sportkameraden des Vereines mit gültigem Zeitnehmerausweis zu übertragen. Dieses ist im Spielbericht zu vermerken. Auch sind alle Gastvereine frühzeitig darüber zu unterrichten. Sollte der Ausrichter der Veranstaltung keine Zeitnehmer stellen, ist wie folgt zu verfahren: Der Zeitnehmer wird vom erstgenannten, der Sekretär vom zweitgenannten Verein gestellt. Der Zeitnehmer und der Sekretär haben sich in den Spielbericht einzutragen. 17. Die angesetzten Anwurfzeiten sind einzuhalten. Alle Mannschaften sollten pünktlich zum Turnier anreisen. Spätestens 30 Minuten vor Spielbeginn müssen die Mannschaften spielfähig im Sinne des 50 Abs.1 (c) Spielordnung (SpO) anwesend sein. Tritt eine Mannschaft zu einem Qualifikationsspiel unpünktlich oder gar nicht an, so scheidet sie automatisch aus dem Turnier. Die Ansetzung wird gem. 50 Abs.1 Spielordnung (SpO) gegen die fehlbare Mannschaft gewertet. Gegen die schuldhafte Mannschaft wird neben der Spielwertung eine Geldstrafe in Höhe von 75,00 verhängt. 18. Die Spielergebnisse sind spätestens 2 Stunden nach Turnierschluss durch den Ergebnisdienst im SIS-Handball-Programm an die spielleitende Stelle zu melden. Verantwortlich hierfür ist der ausrichtende Verein. 4
5 19. Jeder Verein füllt vor Spielbeginn eine Mannschaftsliste aus, diese ist spätestens 10 Minuten vor Spielbeginn den Schiedsrichtern zur Kontrolle zu übergeben. Für jedes Turnierspiel ist ferner ein Spielbericht auszufüllen, in dem nur noch die Rückennummern, Namen und Vornamen der Spieler/innen einzutragen sind. Jeder Spielbericht ist von den beteiligten Mannschaften und den Schiedsrichtern zu unterschreiben. Es sind nur die Originalspielberichte des Handballkreises Münster zugelassen. 20. Der ausrichtende Verein ist für die Versendung der Spielberichtsformulare unmittelbar nach dem Turnierende verantwortlich. Die Spielberichte sind an den zuständigen Staffelleiter (s. Anhang), die Durchschriften an den Schiedsrichter-Lehrwart (s. Anhang) zu senden. 21. Bei gleicher oder verwechselbarer Spielkleidung (Entscheidung durch die Schiedsrichter) wechselt der zweitgenannte Verein die Trikots. 22. Der Veranstalter hat für einen ausreichenden Ordnungs- und Sanitätsdienst in den Sporthallen sorgen. 23. Die amtliche Aufsicht (Beauftragte/r des Kreises Münster) als Turnierleitung wird vom Vorsitzenden der Technischen Kommission in Abstimmung mit dem Vorsitzenden des Jugendausschusses benannt. F. Wirtschaftliche Bestimmungen 1. Die Spiele in den Kreisqualifikationen des HK Münster sind Veranstaltungen der ausrichtenden Vereine. 2. Gem. Beschluss des erweiterten Kreisvorstandes werden die Schiedsrichter sowie die amtlichen Aufsichten wie folgt abgerechnet: a. Spielleitungsentschädigung nach E4 Abs. (a; b; c) werden in Höhe von 7,50 je Spiel vergütet. b. Spielleitungsentschädigung nach E4 Abs. (d) werden in Höhe der Ausbleibezeit je Spiel vergütet. (gültig ist hier die aktuelle Ausbleibezeittabelle für SR gem. WHV FinO) c. Fahrtkosten gem. gültiger WHV FinO. 3. Die Kosten für die Schiedsrichter und der amtlichen Aufsicht werden wie folgt auf die teilnehmenden Vereine umgelegt: Der Ausrichter zahlt immer 40 % der anfallenden Kosten, die weiteren beteiligten Vereine teilen sich den Rest zu gleichen Teilen. Die Abrechnung erfolgt unmittelbar im Anschluss an das jeweilige Turnier durch den ausrichtenden Verein. Dieser bezahlt die Schiedsrichter und die amtliche Aufsicht und belastet die Vereine wie o.g. mit den Kosten. Die Vereine haben die notwendigen Finanzmittel mitzubringen. 4. Eintrittspreise werden nicht erhoben. 5
6 G. Rechtliche Bestimmungen 1. Ein Einspruch ist unmittelbar nach Spielende dem Schiedsrichter anzuzeigen und auf dem Spielbericht zu vermerken. Er ist innerhalb von 30 Minuten nach Spielende, spätestens jedoch vor Beginn des nächsten Spiels der einspruchführenden Mannschaft, bei der mit der amtlichen Aufsicht beauftragten Person unter gleichzeitiger Zahlung der Einspruchsgebühr von 50,00 durch den Mannschaftsverantwortlichen schriftlich einzulegen und zu begründen. Über den Einspruch entscheidet die mit der amtlichen Aufsicht beauftragte Person als Vorsitzende unter Beteiligung von zwei neutralen Beisitzern (Sportgericht). Diese werden von der mit der amtlichen Aufsicht beauftragten Person aus den am Turnier beteiligten Vereinen oder sonstigen anwesenden Personen berufen. Über den Einspruch ist unverzüglich zu entscheiden. Er erlangt mit seiner Verkündung Rechtskraft und ist endgültig. Über die Entscheidung ist eine kurze Niederschrift anzufertigen und von der mit der amtlichen Aufsicht beauftragten Person und den Beisitzern zu unterzeichnen. 2. Turnieransetzungen, die aufgrund eines Sportsgerichtsverfahrens annulliert wurden, sind am selben Turnierspieltag auszutragen. Die letztendliche Entscheidung diesbzgl. trifft die amtliche Aufsicht des HK Münster vor Ort. 3. Hierfür muss ein Exemplar dieser Durchführungsbestimmung in aktueller Fassung, die aktuelle Fassung der Spielordnung (SpO), ein Exemplar der HVW- Richtlinien für eine einheitliche Wettkampfstruktur im Kinder- und Jugendhandball (aktueller Stand 1. Juli 2007) und eine aktuelle Fassung der IHF- Handball-Regeln in Papierform am Kampfgericht vorliegen. H. Sonstige Hinweise Die ausrichtenden Vereine sind verpflichtet, einen Verkauf (Getränke, Imbiss) einzurichten. Da es sich um eine Jugendveranstaltung handelt, sollte ein Ausschank von alkoholischen Getränken maßvoll gehandhabt werden. Auf jeden Fall ist sicher zu stellen, dass kein Alkohol in den Wettkampfbereich gelangt. Für die ordnungsgemäße organisatorische Abwicklung der Veranstaltung ist der ausrichtende Verein zuständig. Im Namen der Mitglieder der technischen Kommission und des Jugendausschuss des Handballkreises Münster wünschen wir den Spielen einen guten Verlauf und allen Mannschaften den erhofften sportlichen Erfolg. Münster, den 6. Januar 2013 Jörg Wesemann (Vorsitzender der Technischen Kommission) Alexander Seitz (Vorsitzender des Jugendausschusses) 6
7 Anhang Zentrale Meldestelle des HK Münster Eduard Leufgen, Gleiwitzer Straße 29, Münster Tel.: Mobil: - maennerwart@handballkreis-muenster.de Vorsitzender der TK Jörg Wesemann, Norderneyerweg 16, Münster Tel.: Mobil: tk-vorsitz@handballkreis-muenster.de Staffelleiter C-Mädchen Dieter Benten, Erich-Kästner-Straße 56, Sassenberg Tel.: Mobil: maedchenwart@handballkreis-muenster.de Staffelleiter C-Jungen Christian Hülsmann, Schürenstraße 38, Sassenberg Tel.: Mobil: - jungenwart@handballkreis-muenster.de Schiedsrichterwart: Andreas Averbeck, Schnepfenweg 66, Warendorf Tel.: Mobil: schiedsrichterwart@handballkreis-muenster.de Schiedsrichterwart-Lehrwart: Marcus Heins, Venne 5, Senden Tel.: Mobil: - schiedsrichterlehrwart@handballkreis-muenster.de Vorsitzender des KSA: Wolfgang Bosse, Bahnhofstraße 8, Greven Tel.: Mobil: - rechtswart@handballkreis-muenster.de Vorsitzender des Jugendausschusses: Alexander Seitz, Fanny-Hensel-Straße 17, Telgte Tel.: Mobil: jugendausschussvorsitzender@handballkreis-muenster.de 7
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