GESPRÄCHSKREIS ARBEITSRECHT: UPDATE BETRIEBSÜBERGANG UND OUTSOURCING. Umsetzung von Outsourcing/Betriebsübergang
|
|
- Dennis Maus
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 GESPRÄCHSKREIS ARBEITSRECHT: UPDATE BETRIEBSÜBERGANG UND OUTSOURCING Umsetzung von Outsourcing/Betriebsübergang Dr. Katrin Haußmann, 1. Juli 2014
2 Inhalt Zuordnung der Mitarbeiter 1 Interessenausgleich/Sozialplan 10 Überleitungsvereinbarungen 18 2
3 Zuordnung der Mitarbeiter Problemstellung Querschnittsaufgaben/Overhead/Service (HR, Buchhaltung, etc.) Springer, Zweifelsfälle Negativauslese? Verwaltung 30 MA Verwaltung 10 MA? Produktion 70 MA Vertrieb 30 MA 613a BGB Vertrieb 30 MA 3
4 Zuordnung der Mitarbeiter BAG, Urteil v. 24. Januar AZR 706/11, DB 2013, 1556 Sachverhalt Begründung Die Zuordnung zu einem der beiden Betriebsteile richtet sich nicht nach einer vorrangig zu beachtenden vertraglichen Vereinbarung zwischen Veräußerer und Erwerber Gesamtschau: übereinstimmende Zuordnungsentscheidung zwischen Arbeitnehmer und bisherigem Arbeitgeber sowie objektive Kriterien Übereinstimmender Wille der Beteiligten Schwerpunkt der Tätigkeit Tatsächliche Eingliederung 4
5 Zuordnung der Mitarbeiter BAG, Urteil v. 17. Oktober AZR 763/12, NZA-RR 2014, 175 Sachverhalt Begründung Schwerpunkt der Tätigkeit entscheidend, objektive Kriterien wertende Gesamtbetrachtung Zeitlicher Aufwand und Arbeitseinsatz einfach zu ermittelndes, sachgerechtes, quantitatives Kriterium Überwiegender Arbeitsort Betrachtung des Lohnaufkommens Verrichtung von Tätigkeiten ohne Einbindung in die Struktur des Betriebs nicht ausreichend Ausrichtung der Verwaltungstätigkeit auf einen Bereich der Weiterverarbeitung widerspricht fester Integration in Verwaltung nicht 5
6 Zuordnung der Mitarbeiter Grundsätze In erster Linie Vertrag sowie tatsächliche Eingliederung und Schwerpunkt der Tätigkeit In Zweifelsfällen Zuordnung durch den Arbeitgeber im Rahmen von 106 GewO möglich Offene Fragen Bedeutung von Interessenausgleich oder Anhängen zum Kaufvertrag? Grenzen der Zuordnungsentscheidung bei Umgehung von 613a IV BGB? Lösungsmöglichkeiten Dreiseitige Verträge Arbeitsvertragsbestätigungen Namensliste nach 323 Abs. 2 UmwG Vorheriges Zuschneiden eines übergangsfähigen Betriebsteils durch Versetzung oder Änderung von Berichtslinien 6
7 Interessenausgleich/Sozialplan Relevanz beim Betriebsübergang Interessenausgleich und Sozialplan nur bei Vorliegen einer Betriebsänderung Generell ist ein Betriebsübergang keine Betriebsänderung, da nur ein bloßer Inhaberwechsel vorliegt Aber Betriebsänderungen finden häufig im Vorfeld oder im Nachgang eines Betriebsübergangs statt Beteiligungsrechte des Betriebsrats Unterlassungsanspruch/einstweilige Verfügung? Nachteilsausgleich 7
8 Interessenausgleich Schwierigkeiten Betriebsrat kann Interessenausgleichsverhandlungen nutzen, um Betriebsteilübergang zu verzögern Betriebsrat kann ggf. einstweilige Verfügung erlangen Lösungen: Bei Spaltung: Zunächst nur gemeinsamer Betrieb von Erwerber und Veräußerer Inhaberwechsel ist keine Betriebsänderung Kartellrecht ermöglicht dies häufig nur bei konzerninternen Übertragungen Bei Zusammenschluss: Zunächst nur Betriebsübergang ohne Zusammenschluss Abkaufen des Verzögerungsrisikos durch Folgeregelungen oder Sozialplan 8
9 Sozialplan Überblick Ziel: Ausgleich oder Milderung wirtschaftlicher Nachteile Wirkung einer Betriebsvereinbarung Tarifvorbehalt gilt nicht Erzwingbar in der Einigungsstelle (Ausnahme: reiner Personalabbau) Schriftform Verhandlungspartner? 9
10 Sozialplan Volumen Kann null sein Nur die Nachteile der Betriebsänderung, nicht des Betriebsübergangs sind auszugleichen (BAG v ABR 32/96) Häufig wird Verzögerungsrisiko beim Interessenausgleich abgekauft durch Sozialplan Sozialplan für widersprechende Arbeitnehmer? Nach Betriebsübergang gibt es keinen Betriebsrat beim Veräußerer mehr, also auch keinen Sozialplan Bei Betriebsteilübergang gibt es ggf. noch einen Betriebsrat, jedoch können die Widersprechenden von der Sozialplanpflicht ausgenommen werden, da sie einen zumutbaren anderen Arbeitsplatz abgelehnt haben (BAG v AZR 448/05) 10
11 Überleitungsvereinbarungen Grundsätze Drei- bzw. vierseitiger Vertrag zwischen Veräußerer, Erwerber und dem jeweils dort bestehenden Betriebsrat oder einer Gewerkschaft Regelt arbeits- und tarifrechtliche Überleitungsbedingungen zum neuen Arbeitgeber Vorteile: Beseitigung von Unklarheiten bei der Frage des Übergangs- und Restmandates des Betriebsrats Ersetzt ansonsten notwendige einzelvertragliche Änderungen Frühzeitige Beteiligung des Betriebsrats bzw. der Gewerkschaft an der aktiven Mitgestaltung der kollektiven Regelungen konstruktive Begleitung durch den Betriebsrat Ausdrückliche Regelung möglich, welche tarifvertraglichen Regelungen zukünftig gelten Kann Widersprüchen von Arbeitnehmern entgegenwirken 11
12 Überleitungsvereinbarungen Möglicher Inhalt Fortgeltung und/oder Änderung von Betriebsvereinbarungen Ausschluss betriebsbedingter (Änderungs- oder Beendigungs-)Kündigungen für einen bestimmten Zeitraum Rückkehrrechte, zum Teil mit der Option der Arbeitnehmerüberlassung an den Erwerber Regelungen zur Gewährleistung der betrieblichen sowie zusätzlichen Alters- und Hinterbliebenenversorgung mit mindestens gleichwertigen Versorgungsleistungen Beibehaltung des Beschäftigungsortes Verpflichtung, im Fall erneuter Outsourcingmaßnahmen Überleitungsvertragsverhandlungen zu führen Fortführung zugesagter Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen Regelungen der weiteren Betriebsratsbildung Beitritt zu einem Arbeitgeberverband oder Abschluss eines Anerkennungsvertrags 12
13 Überleitungsvereinbarungen Zu beachten: Je nach Regelungsgegenstand sind unterschiedliche Parteien zuständig: Gewerkschaft nur für tarifliche Regelungen Betriebsrat nur für betriebliche Regelungen Vierseitige Vereinbarungen mit Erwerber, Veräußerer, Gewerkschaft und Betriebsrat ( Standortsicherungsverträge ) sind unwirksam, wenn nicht eindeutig ist, wer Urheber welcher Regelung ist und was für eine Rechtsquelle jede Regelung darstellt (BAG v AZR 86/07) 13
14 Überleitungsvereinbarungen Regelungstechnik / Optionen Überleitungsvereinbarung zwischen Veräußerer und BR + Zustimmungserklärung des Erwerbers Überleitungsvereinbarung zwischen Veräußerer, BR und Erwerber Überleitungsvereinbarung zwischen Veräußerer und BR + Verpflichtung des Erwerbers im Kaufvertrag, nach Closing eine inhaltsgleiche Vereinbarung mit dem BR zu schließen Überleitungsvereinbarung zwischen Veräußerer und Veräußerer-BR sowie Erwerber und Erwerber-BR Überleitungsvereinbarung zwischen Veräußerer und Gewerkschaft + Zustimmungserklärung des Erwerbers Überleitungsvereinbarung zwischen Veräußerer, Erwerber und Gewerkschaft 14
15 Berlin Friedrichstraße Berlin Deutschland T F Hamburg Hohe Bleichen Hamburg Deutschland T F Brüssel Rue de Loxum Brüssel Belgien T F Prag Kooperationspartner: Kubánek & Nedelka v.o.s. nám. Republiky 1a Prag 1 Tschechische Republik T F Düsseldorf Bleichstraße Düsseldorf Deutschland T F München Karl-Scharnagl-Ring München Deutschland T F Budapest Kooperationspartner: Bán, S. Szabó & Partners József nádor tér Budapest Ungarn T F Warschau Kooperationspartner: Cvak Sp. k. ul. Próżna 9, II piętro Warschau Polen T F Frankfurt Taunusanlage Frankfurt am Main Deutschland T F Stuttgart Lautenschlagerstraße Stuttgart Deutschland T F Gleiss Lutz Hootz Hirsch PartmbB Rechtsanwälte, Steuerberater (Sitz Stuttgart, AG Stuttgart PR 136)
VERMEIDUNG GERICHTLICHER AUSEINANDERSETZUNGEN. Gesprächskreis Arbeitsrecht Sozialplan 2020 Wege durch das Dickicht
VERMEIDUNG GERICHTLICHER AUSEINANDERSETZUNGEN Gesprächskreis Arbeitsrecht Sozialplan 2020 Wege durch das Dickicht Dr. Gerhard Röder, 3. Juli 2013 Inhalt I. Freiwilligenprogramm/Turboprämien 3 II. Ausschlussfristen
MehrALLGEMEINES. Gesprächskreis Arbeitsrecht Sozialplan 2020 Wege durch das Dickicht
ALLGEMEINES Gesprächskreis Arbeitsrecht Sozialplan 2020 Wege durch das Dickicht Dr. Doris-Maria Schuster, 26. Juni 2013 Sinn und Zweck Ausgleich/Milderung der wirtschaftlichen Nachteile, die infolge der
MehrWAS KANN SCHIEFGEHEN? BETRIEBSRATSWAHLEN 2014 AUS ARBEITGEBERSICHT. Jahrestagung Arbeitsrecht 2014
WAS KANN SCHIEFGEHEN? BETRIEBSRATSWAHLEN 2014 AUS ARBEITGEBERSICHT Jahrestagung Arbeitsrecht 2014 Dr. Jens Günther, 31. Januar 2014 Gliederung I. Rolle des Arbeitgebers bei Betriebsratswahlen II. III.
MehrGESPRÄCHSKREIS ARBEITSRECHT: UPDATE BETRIEBSÜBERGANG UND OUTSOURCING
GESPRÄCHSKREIS ARBEITSRECHT: UPDATE BETRIEBSÜBERGANG UND OUTSOURCING Unterrichtungsschreiben Neues zum notwendigen Inhalt und zur Verwirkung des Widerspruchsrechtes Dr. Jens Günther, 1. Juli 2014 Inhalt
MehrGESPRÄCHSKREIS ARBEITSRECHT: UPDATE BETRIEBSÜBERGANG UND OUTSOURCING. Strukturierung von Outsourcing Projekten
GESPRÄCHSKREIS ARBEITSRECHT: UPDATE BETRIEBSÜBERGANG UND OUTSOURCING Strukturierung von Outsourcing Projekten Dr. Stefan Lingemann, 1. Juli 2014 Inhalt I. Sicherstellung oder Verhinderung des Betriebsübergangs
MehrPUMPSPEICHERKRAFTWERKE IM MARKT. Rechtlicher Rahmen für Strombezug und -vermarktung
PUMPSPEICHERKRAFTWERKE IM MARKT Rechtlicher Rahmen für Strombezug und -vermarktung 2. Pumpspeichertagung des Energie-Forschungszentrums Niedersachsen Dr. Jacob von Andreae, Goslar, 20. November 2014 Inhalt
MehrBEFREIUNGSRECHT UND DIE URTEILE DES BSG VOM 4. MÄRZ 2014: WAS BLEIBT, WAS IST NEU?
BEFREIUNGSRECHT UND DIE URTEILE DES BSG VOM 4. MÄRZ 2014: WAS BLEIBT, WAS IST NEU? Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung für Unternehmensanwälte!? Was ist nach den Syndikus-Urteilen des BSG
MehrCompliance Investigations aus arbeitsrechtlicher Sicht
Compliance Investigations aus arbeitsrechtlicher Sicht Osnabrück, den 11. Juni 2008 Dr. Frank Merten Rechtsanwalt in München Inhalt Ausgangssituation Befragungen von Arbeitnehmern Kronzeugenregelung Einsichtnahme
MehrBetriebsänderung nach dem Betriebsverfassungsgesetz mit Betriebsübergang ( 613a BGB) und Betriebsübergang bei Umwandlung
Karl Michael Scheriau Betriebsänderung nach dem Betriebsverfassungsgesetz mit Betriebsübergang ( 613a BGB) und Betriebsübergang bei Umwandlung SUB Hamburg A2009/3157 Betrieb - Unternehmen - Konzern 1 Was
MehrBetriebsänderungen & Betriebsratsrechte
Betriebsänderungen & Betriebsratsrechte Seminar BR Stena Line Scandinavia AB 17./18.12.2012 Kiel, Schwedenkai 1 Beteiligungsrechte des BR bei Betriebsänderungen Sozialplan ( 112, 112a BetrVG) Betriebs-
MehrStudienvereinigung Kartellrecht Arbeitsgruppe Schweiz
Studienvereinigung Kartellrecht Arbeitsgruppe Schweiz Spannungsfeld Selbstanzeigen und Akteneinsicht - Die Perspektive des Kronzeugen / Schadenersatzbeklagten Dr. Ingo Brinker, Bern, 8. Februar 2012 EuGH-Urteil
MehrINNENAUSGLEICH ZWISCHEN MUTTER- UND TOCHTERGESELLSCHAFT BEI GESAMTSCHULDNERISCH VERHÄNGTER GELDBUßE
INNENAUSGLEICH ZWISCHEN MUTTER- UND TOCHTERGESELLSCHAFT BEI GESAMTSCHULDNERISCH VERHÄNGTER GELDBUßE Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs in Sachen Calciumcarbid-Kartell II vom 18. November 2014 Dr. Birgit
MehrPersonal und Arbeitsrecht. Landesakademie Esslingen Martin Röll, IG Metall Stuttgart
Personal und Arbeitsrecht Landesakademie Esslingen 06.12.2018 Martin Röll, IG Metall Stuttgart 1 Programm o Arbeitsrecht individuell und Kollektiv im Überblick: Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Betriebsrat
MehrProf. Dr. Wolf-Dietrich Walker 1
Kollektives Arbeitsrecht 25. Teil: Betriebsverfassungsrecht XV Die Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten II: Interessenausgleich, Sozialplan, Nachteilsausgleich I. Sozialplan ( 112) 1.Begriff
MehrRECHTSFRAGEN DER GEMEINSAMEN INHABERSCHAFT AN PATENTEN. Stuttgarter Patentkreis 2015
RECHTSFRAGEN DER GEMEINSAMEN INHABERSCHAFT AN PATENTEN Stuttgarter Patentkreis 2015 Dr. Herwig Lux, 8. Juli 2015 Inhalt Einführung 3 Abgrenzung Bruchteilsgemeinschaft zu BGB-Gesellschaft 4 Zentralbegriff
MehrArbeitspapier 11: Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten II
Arbeitspapier 11: Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten II I. Betriebsänderungen ( 111-113 BetrVG) (zweiter Teil) 1. Begriff der Betriebsänderung ( 111 BetrVG) a) Grundsatzpositionen zur Betriebsänderung
MehrUnterrichtung und Beratung
IV. Grundsätze der Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten Vorgehensweise bei einer geplanten Betriebsänderung 111 BetrVG Unterrichtung und Beratung 112 I III BetrVG Versuch eines Interessenausgleichs
Mehr5. Beteiligungsrechte des Betriebsrats
5. Beteiligungsrechte des Betriebsrats IV. Grundsätze der Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten 1. Die Mitwirkung des Wirtschaftsausschusses 2. Die Beteiligung des Betriebsrats bei Betriebsänderungen
MehrKONSEQUENZEN AUS DEN URTEILEN DES BSG FÜR DIE PRAXIS: ABWARTEN ODER AGIEREN?
KONSEQUENZEN AUS DEN URTEILEN DES BSG FÜR DIE PRAXIS: ABWARTEN ODER AGIEREN? Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung für Unternehmens-Anwälte!? Was ist nach den Syndikus-Urteilen des BSG vom
MehrEinstweilige Verfügungen bei Betriebsänderungen
Einstweilige Verfügungen bei Betriebsänderungen Rechtsanwälte Kasper Knacke Partnerschaftsgesellschaft mbb Werfmershalde 22 D-70190 Stuttgart Referent: Dr. Wolfram Sitzenfrei Fachanwalt für Arbeitsrecht
MehrENTWICKLUNGSPOTENTIALE IN DER IMMOBILIENTRANSAKTION WEITSICHT BEI DER KÄUFER DUE DILIGENCE ALS GRUNDLAGE FÜR EIN EXIT- ORIENTIERTES ASSET MANAGEMENT
ENTWICKLUNGSPOTENTIALE IN DER IMMOBILIENTRANSAKTION WEITSICHT BEI DER KÄUFER DUE DILIGENCE ALS GRUNDLAGE FÜR EIN EXIT- ORIENTIERTES ASSET MANAGEMENT Revitalisierung und Neukonzeption von Einkaufs- und
MehrPRODUKTHAFTUNG IN DER PRAXIS Produktsicherheitsgesetz und Qualitätssicherungsvereinbarungen
PRODUKTHAFTUNG IN DER PRAXIS 2014 Produktsicherheitsgesetz und Qualitätssicherungsvereinbarungen Dr. Detlef Schmidt, 22. Januar 2014 Inhalt Thema und Thesen des Vortrags 3 Systematik des Produktsicherheitsrechts
MehrGENEHMIGUNGSRECHTLICHE FRAGESTELLUNGEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER PCI-VERORDNUNG UND ANPASSUNGSBEDARF IN DEUTSCHLAND
GENEHMIGUNGSRECHTLICHE FRAGESTELLUNGEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER PCI-VERORDNUNG UND ANPASSUNGSBEDARF IN DEUTSCHLAND Energie-Workshop der WWU Münster/Forschungsstelle Regulierungsrecht (ITM) Prof. Dr. Tobias
MehrARBEITSRECHTLICHE PROBLEME BEI BESTEHENDER BETRIEBLICHER ALTERSVERSORGUNG - UND WIE KÖNNEN DIESE VERMIEDEN WERDEN? AXA bav-symposium 2014
ARBEITSRECHTLICHE PROBLEME BEI BESTEHENDER BETRIEBLICHER ALTERSVERSORGUNG - UND WIE KÖNNEN DIESE VERMIEDEN WERDEN? AXA bav-symposium 2014 Dr. Martin Diller, 20. Februar 2014 A. Gesetzgebung Rente mit 63
MehrRECHTLICHE HERAUSFORDERUNGEN: PROBLEMSTELLUNGEN UND FALLSTRICKE FÜR DEN VERKÄUFER. Bundesverband der Unternehmensjuristen M&A Summit 2013
RECHTLICHE HERAUSFORDERUNGEN: PROBLEMSTELLUNGEN UND FALLSTRICKE FÜR DEN VERKÄUFER Bundesverband der Unternehmensjuristen M&A Summit 2013 Dr. Jan Bauer, 18. Juni 2013 Inhalt Einleitung: Ablauf eines Verkaufsverfahrens
MehrArbeitspapier 12: Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten III
Arbeitspapier 12: Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten III I. Betriebsänderungen ( 111-113 BetrVG) (dritter Teil) 1. Inhalte und Grenzen des freiwilligen Sozialplans BAG vom 08.12.1976, AP
MehrArbeitsrecht in Sanierung und Insolvenz. Priv.-Doz. Dr. Georg Annuß Universität Regensburg 3. Vorlesung, 2. Juni 2006
Arbeitsrecht in Sanierung und Insolvenz Priv.-Doz. Dr. Georg Annuß Universität Regensburg 3. Vorlesung, 2. Juni 2006 Restrukturierung - Beteiligungsrechte des Betriebsrats (1) 2 Das BetrVG sieht unterschiedlich
MehrGesetzlicher Know-how-Schutz: Möglichkeiten und Grenzen. Seminar Know-how-Schutz. Dr. Björn Kalbfus, LL.M., Rechtsanwalt. Gleiss Lutz, 6.
Gesetzlicher Know-how-Schutz: Möglichkeiten und Grenzen Seminar Know-how-Schutz Dr. Björn Kalbfus, LL.M., Rechtsanwalt Gleiss Lutz, 6. März 2013 Themenübersicht Welches Know-how ist als Betriebs- oder
MehrTarifvertragsrecht - Grundlagen
Rechtliche Grundlagen gewerkschaftlicher Tarifpolitik 1. Koalitionsfreiheit und Tarifautonomie 2. Die Wirkungen des Tarifvertrages 3. Das Günstigkeitsprinzip 4. Betriebsrat und Tarifvertrag 5. Aktuelle
MehrGemeinsamer Betrieb als Gestaltungsmittel
Gemeinsamer Betrieb als Gestaltungsmittel ZAAR-Vortragsreihe 11.02.2010 Stand: Februar 2010 Entstehung Ursprung: Ausdifferenzierung von Unternehmen Z.B.: BAG, Beschl. v. 25.11.1980 6 ABR 108/78 AP Nr.
Mehr20. Oktober 2012 Arbeitsrechtliche Aspekte der Betriebsübernahme
Arbeitsrechtliche Aspekte der Betriebsübernahme Arbeitsrechtliche Aspekte beim Betriebsübergang Gliederung Gliederung A. Schutzzweck des 613 a BGB B. Voraussetzungen des 613 a BGB C. Rechtsfolgen bei einem
MehrStoffplan. für die. Arbeitsgemeinschaft des. Berufsfeldes Arbeits- und Sozialrecht. gemäß 58 Abs. 3 Nr. 5 JAPO. (Teil Arbeitsrecht)
Stoffplan für die Arbeitsgemeinschaft des Berufsfeldes Arbeits- und Sozialrecht gemäß 58 Abs. 3 Nr. 5 JAPO (Teil Arbeitsrecht) 2 A. Betriebsverfassungsrecht I. Einführung und Grundbegriffe 1.) Mitbestimmung
MehrBLEIBT ALLES ANDERS? DIGITALE REVOLUTION UND ARBEIT 4.0. Jahrestagung Arbeitsrecht 2016
BLEIBT ALLES ANDERS? DIGITALE REVOLUTION UND ARBEIT 4.0 Jahrestagung Arbeitsrecht 2016 Dr. Jens Günther, 22. Januar 2016 A. Industrielle Entwicklung 2 B. Industrie 4.0 Big Data 3 B. Industrie 4.0 Smart
MehrInhaltsverzeichnis. A. Einleitung
Rz. Seite Literaturverzeichnis... XV A. Einleitung... 1... 1 B. Das Recht des Betriebs(teil)übergangs in der Insolvenz... 8... 3 I. Anwendbarkeit des 613a BGB in der Insolvenz und europäisches Recht...
MehrInteressenausgleich und Sozialplan bei Outsourcing und Auftragsneuvergabe
Interessenausgleich und Sozialplan bei Outsourcing und Auftragsneuvergabe Von Gregor Römer Duncker & Humblot Berlin Inhaltsverzeichnis 1. Kapitel Grundlagen 21 I. Einführung 21 II. Erscheinungsformen des
MehrFALLEN BEI DER BEENDIGUNG VON ARBEITSVERHÄLTNISSEN FREISTELLUNG, URLAUB, WETTBEWERBS- VERBOT
FALLEN BEI DER BEENDIGUNG VON ARBEITSVERHÄLTNISSEN FREISTELLUNG, URLAUB, WETTBEWERBS- VERBOT Praktikerseminar Arbeitsrecht der Universitäten Heidelberg und Mannheim Dr. Christian Arnold, LL.M. (Yale),
Mehr1. Übergang eines Betriebs oder Betriebsteils
Wiss. Mit. Oliver Aldea 1 Betriebsübergang, 613a BGB I. Regelungszwecke - Sicherung von Bestand und Inhalt des Arbeitsverhältnisses! Der Bestand des AV soll von der Person des Arbeitgebers unabhängig sein,
MehrInteressenausgleich und Sozialplan
Arbeitshilfen für Betriebsräte Weinbrenner Meier Antworten für die Praxis Interessenausgleich und Sozialplan Verhandlungen Inhalte Durchführung 3. Auflage Verlag Vahlen Einleitung Interessenausgleich und
MehrArbeitsrechtliche Chancen und Risiken des Outsourcing Arbeitsrechtliche Chancen und Risiken des Outsourcing
Arbeitsrechtliche Chancen und Risiken des Outsourcing Arbeitsrechtliche Chancen und Risiken des Outsourcing Dr. Andreas Walle Outsourcing Chancen und Risiken Chancen Kostenreduzierung und Kostentransparenz
MehrArbeitsrechtliche Rahmenbedingungen von Sanierung und Insolvenz
Arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen von Sanierung und Insolvenz Rechtsanwalt Priv.-Doz. Dr. Georg Annuß NÖRR STIEFENHOFER LUTZ, München georg.annuss@noerr.com Universität Regensburg, 12. Januar 2006 Allgemeine
MehrArbeitsrecht. GSK. Der Unterschied.
Arbeitsrecht. GSK. Der Unterschied. Unsere Leistungen. Beratungen und Gestaltungen im kollektiven Arbeitsrecht, insbesondere: > Verhandlungen mit Betriebsräten und Gewerkschaften > Sozialplanverhandlungen
MehrArbeitsrechtliche Besonderheiten bei dem Erwerb und der Veräußerung von (Teil-)Betrieben oder Gesellschaften
Arbeitsrechtliche Besonderheiten bei dem Erwerb und der Veräußerung von (Teil-)Betrieben oder Gesellschaften Rechtsanwälte Dr. Olaf Lampke und Lars Wenzel 613a Abs. 1 Satz 1 BGB: Geht ein Betrieb oder
MehrGrundlagen der Betriebsratsarbeit. Betriebsänderung
Grundlagen der Betriebsratsarbeit Karl Michael Scheriau Betriebsänderung nach dem Betriebsverfassungsgesetz mit Betriebsübergang ( 613a BGB) und Betriebsübergang bei Umwandlung 2. überarbeitete und erweiterte
MehrInhaltsverzeichnis. Vorwort... 5 Abk rzungsverzeichnis... 13 Literaturverzeichnis... 17 613 arechte und Pflichten bei Betriebs bergang..
Vorwort............................ 5 Abk rzungsverzeichnis................... 13 Literaturverzeichnis.................... 17 613 arechte und Pflichten bei Betriebs bergang.. 19 A. Betriebs bergang und
MehrInhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis... 13
Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis... 13 I. Einleitung... 15 A. Problemstellung und Gang der Untersuchung... 16 B. Abgrenzung der Kündigung auf Grundlage eines Erwerberkonzeptes von anderen Personalentscheidungen
MehrTalk am Fleet
Talk am Fleet 15.11.2017 Zusammenstellung: BLC GmbH Hamburg, November 2017 BLC BUSINESS & LAW CONSULTING GMBH Van-der-Smissen-Str. 2a 22767 Hamburg fon +49 (0)40 39 99 90-0 fax +49 (0)40 39 99 90-29 info@bl-con.de
MehrDAS NEUE EU-BEIHILFENRECHT NACH DER STATE AID MODERNISATION (SAM) FIW 43. Brüsseler Informationstagung 7. November 2014
DAS NEUE EU-BEIHILFENRECHT NACH DER STATE AID MODERNISATION (SAM) FIW 43. Brüsseler Informationstagung 7. November 2014 Dr. Ulrich Soltész, 7. November 2014 Hintergrund: Anwendungsbereich des EU-Beihilferechts
MehrRechtsfolgen betriebsverfassungswidriger Betriebsänderungen
Rechtsfolgen betriebsverfassungswidriger Betriebsänderungen Inauguraldissertation zur Erlangung der Doktorwürde der Juristischen Fakultät der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg vorgelegt von Rechtsanwalt
MehrInhaltsübersicht. 1. Kapitel Unternehmensumstrukturierungen und ihre Erscheinungsformen
Vorwort... V Bearbeiterverzeichnis... VII Inhaltsverzeichnis... XV Abkürzungsverzeichnis... XLI Literaturverzeichnis...XLIX 1. Kapitel Unternehmensumstrukturierungen und ihre Erscheinungsformen A. Motive
MehrPersonalabbau in der Krise. Dr. Dirk Freihube. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
Personalabbau in der Krise Dr. Dirk Freihube Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht 1. Vorüberlegungen Abfindungsrisiko es gibt keine allgemeingültige Formel Annahmeverzugsrisiko Abfindungshöhe ist
MehrAbkürzungsverzeichnis 14. Betriebsverfassungsgesetz 16
Abkürzungsverzeichnis 14 Betriebsverfassungsgesetz 16 Erster Teil Allgemeine Vorschriften 1 Errichtung von Betriebsräten 16 2 Stellung der Gewerkschaften und Vereinigungen der Arbeitgeber 17 3 Abweichende
MehrArbeitsrecht -Unbekanntes Risiko bei der Praxisübergabe. Referent: Thomas Lackmann Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht
Arbeitsrecht -Unbekanntes Risiko bei der Praxisübergabe Referent: Thomas Lackmann Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Musterfall Arzt A beschäftigt seit 20 Jahren die MFA B in Vollzeit zu einem Monatsbruttogehalt
MehrInhaltsverzeichnis. Vorwort... 5 Abk rzungsverzeichnis Gesetzestext Erl uterungen Erster Teil: Allgemeine Vorschriften
Vorwort.............................. 5 Abk rzungsverzeichnis..................... 13 Gesetzestext........................... 23 Erl uterungen.......................... 95 Erster Teil: Allgemeine Vorschriften
MehrArbeitsrecht Ausgabe 2/2008
Arbeitsrecht Ausgabe 2/2008 I. Neue Entscheidungen 1. Kündigung eines Low Performers BAG vom 17.01.2008, 2 AZR 536/06, PM Nr. 5/08 Die verhaltensbedingte Kündigung eines leistungsschwachen Arbeitnehmers
MehrÜBERBLICK ARBEITNEHMERÜBERLASSUNG 2.0
ÜBERBLICK ARBEITNEHMERÜBERLASSUNG 2.0 Arbeitnehmerüberlassung 2.0 2 - Zum 01.04.2017 treten zahlreiche Änderungen zur Arbeitnehmerüberlassung in Kraft. - Wichtige Aspekte sind: Keine Scheinwerkverträge
MehrBetriebsübergang/-übernahme Arbeitsrechtliche Risiken für den Erwerber IHK Existenz am von Dr. Cornelia Stapff
Betriebsübergang/-übernahme Arbeitsrechtliche Risiken für den Erwerber IHK Existenz am 09.10.2017 von Dr. Cornelia Stapff 1 Persönlicher Geltungsbereich Recht, Steuern, Wirtschaft. Wann findet 613a BGB
MehrBetriebsübergänge in der Insolvenz
Eva Rose Betriebsübergänge in der Insolvenz Die arbeitsrechtlichen Regelungen in Deutschland und Italien Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 15 Einleitung 17
MehrDie Ahlhorn-Entscheidung des OLG Düsseldorf Konsequenzen für die Praxis
Dr. Olaf Otting, Gleiss Lutz Büro Frankfurt Dieser Artikel ist erschienen in: INSIGHT Newsletter by heuer-dialog.de, Nr. 4, Dezember 2007 Die Ahlhorn-Entscheidung des OLG Düsseldorf Konsequenzen für die
MehrBESONDERHEITEN BEIM VERKAUF VON NOTLEIDENDEN UNTERNEHMENSTEILEN. Bundesverband der Unternehmensjuristen M&A Summit 2013
BESONDERHEITEN BEIM VERKAUF VON NOTLEIDENDEN UNTERNEHMENSTEILEN Bundesverband der Unternehmensjuristen M&A Summit 2013 Dr. Ralf Morshäuser, 18. Juni 2013 Inhalt Ausgangssituation Haftungsrisiken beim Share
MehrArbeitsrecht in Sanierung und Insolvenz
Arbeitsrecht in Sanierung und Insolvenz 2. Skript: Grundlagen Betriebsverfassungs-, Tarif- und Betriebsübergangsrecht Prof. Dr. Georg Annuß Universität Regensburg Sommersemester 2011 Betriebsverfassungsrechtliche
MehrDie Gestaltungsformen des Sozialplans
Die Gestaltungsformen des Sozialplans Einzel-, Rahmen-, Dauer-, vorsorglicher und Transfersozialplan und ihr Verhältnis zueinander Von Andreas Wolff Duncker & Humblot Berlin Einleitung 1. Teil Abgrenzung
MehrDie Betriebsvereinbarung nach Wegfall des Betriebsrats
Armin Lange Die Betriebsvereinbarung nach Wegfall des Betriebsrats PETER LANG Europäischer \fertag der Wissenschaften Inhaltsverzeichnis Teil 1 Einführung 15 A. Problemstellung 15 B. Abgrenzung des Themas
MehrHans-Böckler-Stiftung
Hans-Böckler-Stiftung Fachtagung Beschäftigungssicherung Tarifliche und betriebliche Kurzarbeit Nikolai Laßmann, Forba Partnerschaft Berlin, Hannover, 18.01.2011 A. Überblick: Aktuelle Auswertung der Vereinbarungen
MehrZur Unterrichtungspflicht nach 613 a V BGB Nach der neu eingeführten Vorschrift des 613 a V BGB hat der bisherige Arbeitgeber oder der neue Inhaber di
Unterrichtungspflicht & Widerspruchsrecht beim Betriebsübergang Durch das "Gesetz zur Änderung des Seemannsgesetzes und anderer Gesetze" hat der Gesetzgeber mit Wirkung zum 01.04.2002 unter anderem auch
MehrWikipedia: Sozialplan
Wikipedia: Sozialplan Nach der Legaldefinition des 112 Abs. 1 S. 2 BetrVG ist ein Sozialplan eine Vereinbarung zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber über den Ausgleich oder die Milderung der wirtschaftlichen
MehrHandlungsmöglichkeiten und Beteiligungsreche des Betriebsrat. Abgrenzung Betriebsänderung und Betriebsübergang. Betriebsänderungen frühzeitig erkennen
Umstrukturierung und Digitalisierung Handlungsmöglichkeiten und Beteiligungsreche des Betriebsrat Abgrenzung Betriebsänderung und Betriebsübergang Betriebsänderungen frühzeitig erkennen www.ifb.de Seite
MehrDie Betriebsvereinbarung
Die Betriebsvereinbarung Begriff: Gegenstand: Form: Wirkung: Schriftliche Vereinbarungen zwischen Betriebsinhaber und Betriebsrat. Angelegenheiten, die durch Gesetz oder KV der BV vorbehalten sind. Schriftlichkeit
MehrSanierungsarbeitsrecht.
Sanierungsarbeitsrecht. GSK. Der Unterschied. Unsere Leistungen. Beratungen und Gestaltungen im kollektiven Arbeitsrecht, insbesondere: > Sozialplanverhandlungen > Interessenausgleichsverhandlungen > Vertretung
MehrTeil B: Gliederung der Vorlesung mit Lesehinweisen
Assessor Thomas Breyer Kollektives Arbeitsrecht, SoSe 2012, Seite 1 Teil B: Gliederung der Vorlesung mit Lesehinweisen 1 Das Recht der Koalitionen I. Bedeutung und Begriff der Koalition 1. Bedeutung 2.
MehrArbeitspapier 10: Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten I
Arbeitspapier 10: Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten I I. Unterrichtung in wirtschaftlichen Angelegenheiten ( 106-110 BetrVG) 1. Unterrichtung des Wirtschaftsausschusses ( 106-109 BetrVG)
MehrUnterrichtung und Beratung. Versuch eines Interessenausgleichs (kollektive Vereinbarung eigener Art)
IV. Grundsätze der Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten Vorgehensweise bei einer geplanten Betriebsänderung 111 BetrVG Unterrichtung und Beratung 112 I III BetrVG Versuch eines Interessenausgleichs
MehrARBEITSRECHTLICHE ASPEKTE BEIM VERKAUF EINES LAUFENDEN GESCHÄFTSBETRIEBES IM RAHMEN EINES INSOLVENZVERFAHRENS
2. Französisch-Deutscher Sanierungsgipfel 04.09.2015 ARBEITSRECHTLICHE ASPEKTE BEIM VERKAUF EINES LAUFENDEN GESCHÄFTSBETRIEBES IM RAHMEN EINES INSOLVENZVERFAHRENS V E RGLEICH F R A N K R E I C H U N D
MehrDie in der Anlage 1 erwähnten Listen der Arbeitnehmer liegen im Original vor, werden aber aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht auf dem Laufwerk
Die in der Anlage 1 erwähnten Listen der Arbeitnehmer liegen im Original vor, werden aber aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht auf dem Laufwerk eingestellt. LANXESS Überleitungsvereinbarung zur Übertragung
MehrInhaltsverzeichnis Vorwort 5 Bearbeiterverzeichnis 7
9 Inhaltsverzeichnis Vorwort 5 Bearbeiterverzeichnis 7 In der Fassung der Bekanntmachung vom 25. September 2001 (BGB1.1 S. 2518) (BGB1. ffl 801-7) zuletzt geändert durch Zweites Gesetz zur Vereinfachung
MehrE-Learning und Betriebsrat
Grundlagen-Seminar E-Learning und Betriebsrat Einbindung des Betriebsrats bei IT-gestützten Bildungsvorhaben und Erstellen von Betriebsvereinbarungen Oft wird zu Beginn eines E-Learning Projekts oder IT-gestützten
MehrBetriebsübergang. 613 a BGB MIT BESTIMMUNG
Betriebsübergang 613 a BGB Betriebsübergänge ereignen sich, wenn Betriebe/Betriebsteile auf ein anderes Unternehmen übertragen werden. Sie sind mit vielfältigen Risiken für die betroffenen Arbeitnehmer/-innen
MehrKapitel A Einleitung 15
Kapitel A Einleitung 15 Kapitel B Formen, Motive und Auswirkungen von Betriebsaufspaltungen und > sonstigen Unternehmensteilungen : 22 I. Technische, arbeitsorganisatorische und unternehmensorganisatorische
MehrTeil B: Gliederung der Vorlesung mit Lesehinweisen
Teil B: Gliederung der Vorlesung mit Lesehinweisen 1 Das Recht der Koalitionen I. Bedeutung und Begriff der Koalition 1. Bedeutung 2. Begriff Beispielsfall 1 lies: Brox/Rüthers/Henssler, Arbeitsrecht,
MehrBetriebsverfassungsgesetz
Thomas Klebe, Jürgen Ratayczak, Micha Heilmann, Sibylle Spoo Betriebsverfassungsgesetz Basiskommentar mit Wahlordnung 16., überarbeitete und aktualisierte Auflage BUND VERLAG Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis
MehrUnternehmenskauf. A. Die Entwicklung und Bedeutung von Unternehmenskäufen
Arbeitsprogramm A. Die Entwicklung und Bedeutung von Unternehmenskäufen B. Überblick über den Ablauf eines s I. Motive der Kaufvertragsparteien 1. Verkaufsentschluss 2. Kaufentschluss 3. Sonderfall: Management-Buy-Out
MehrKündigungsschutz schwerbehinderter Arbeitnehmer
Kündigungsschutz schwerbehinderter Arbeitnehmer Rechtsanwältin Sabrina Klaesberg Fachanwältin für Arbeitsrecht Kanzlei Burkhard-Neuhaus & Kollegen Westring 23, 44787 Bochum info@burkhard-neuhaus-kollegen.de
MehrNewsletter Nr. 03/05. (Employment-Newsletter Januar 2005) Missbräuchlicher Widerspruch gegen einen Betriebsübergang nach 613a BGB
Newsletter Nr. 03/05 (Employment-Newsletter Januar 2005) Missbräuchlicher Widerspruch gegen einen Betriebsübergang nach 613a BGB Anke Körber Rechtsanwältin Taylor Wessing, Düsseldorf Seite 1 von 5 1. Einleitung
MehrBetriebsvereinbarung Sozialplan Standortverlagerung. Betriebsvereinbarung: Sozialplan - Betriebsänderung Standortverlagerung
Zwischen dem Hessischer Turnverband e.v. Betriebsvereinbarung Sozialplan Standortverlagerung Huizener Str. 22 24, 61118 Bad Vilbel sowie dem Betriebsrat des Hessischer Turnverband e.v. Huizener Str. 22
MehrWillkommen im ifb-seminar: BetrVG III Part 2
Willkommen im ifb-seminar: BetrVG III Part 2 Ihr Referent: Urs Peter Janetz Fachanwalt für Arbeitsrecht Wirtschaftliche Angelegenheiten (WA & BR) Mehr als 100 ständig beschäftigte AN Wirtschaftsausschuss
MehrPersonelle Einzelmaßnahmen. Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten. 13 Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten
Prof. Dr. Olaf Deinert Arbeitsrechtsvertiefung, SoSe 2006 13 Mitbestimmung in personellen 14 Mitbestimmung in wirtschaftlichen Mitbestimmung in personellen Mitbestimmung bei personellen nach 99 BetrVG:
MehrBetriebsverfassungsgesetz
Albert Gnade, Karl Kehrmann, Wolfgang Schneider, Hermann Blanke, Thomas Klebe Betriebsverfassungsgesetz Basiskommentar mit Wahlordnung Sechste, überarbeitete und wesentlich erweiterte Auflage Bund-Verlag
MehrPersonalabbau und lange Kündigungsfristen
Personalabbau und lange Kündigungsfristen Veranstaltung der IHK Saarland am 14.09.2006 Referenten: Heike Last, Personalberatung, Saarbrücken Dr. Norbert Pflüger, Pflüger Rechtsanwälte GmbH, Frankfurt am
MehrInformationspflichten und Widerspruchsrecht beim Betriebsübergang
MERKBLATT Informationspflichten und Widerspruchsrecht beim Betriebsübergang Ansprechpartner: Kathleen Spranger +49 371 6900-1122 +49 371 6900-19 1122 sprangerk@chemnitz.ihk.de Karla Müller +49 3741 214-3120
MehrDas Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers beim Betriebsübergang in Deutschland und Österreich
Stefan Freuding Das Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers beim Betriebsübergang in Deutschland und Österreich PETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften INHALTSVERZEICHNIS LITERATURVERZEICHNIS ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
MehrMitbestimmungsrecht II
Mitbestimmungsrecht II Formelles Betriebsverfassungsrecht & Unternehmensmitbestimmungsrecht Wintersemester 2015/2016 1 Wählbarkeit gekündigter Arbeitnehmer zum Betriebsrat (BAG vom 14.05.1997 7 ABR 26/96
MehrArbeitnehmerüberlassung neue gesetzliche Regelungen. RA Reinhard Gaidies RA Thomas Pristin
Arbeitnehmerüberlassung neue gesetzliche Regelungen Das Prinzip vorübergehender Überlassung "Die Überlassung von Arbeitnehmern an Entleiher erfolgt vorübergehend" ein schlichter Satz mit erheblichen Auswirkung:
MehrUnternehmenssanierung mittels Transfergesellschaften
Markus Wimmer Unternehmenssanierung mittels Transfergesellschaften PETER LANG InternationalerVerlag der Wissenschaften Inhaltsverzeichnis Literaturverzeichnis XV Abkürzungsverzeichnis XXVII 1 Einleitung
MehrANFORDERUNGEN AN DEN NACHWEIS DER ASV-BERECHTIGUNG FÜR KRANKENHÄUSER UND MEDIZINISCHE VERSORGUNGSZENTREN
ANFORDERUNGEN AN DEN NACHWEIS DER ASV-BERECHTIGUNG FÜR KRANKENHÄUSER UND MEDIZINISCHE VERSORGUNGSZENTREN Rechtssymposium des G-BA am 29.04.2015 Dr. Reimar Buchner Fachanwalt für Verwaltungsrecht Fachanwalt
MehrFORUM Leiharbeit und Werkverträge
EDEKA TAGUNG 2015 Eine Tagung für Mitglieder von Betriebsräten, Jugend- und Auszubildendenvertretungen der EDEKA-Gruppe FORUM Leiharbeit und Werkverträge Dr. Sérgio Fernandes Fortunato, Rechtsanwalt AfA
MehrHERBSTTAGUNG DER DAV-ARGE
HERBSTTAGUNG DER DAV-ARGE VERWALTUNGSRECHT (LANDESGRUPPE NRW) Aktuelle Entwicklungen im Umweltrecht Die höchstrichterlichen Urteile zum störfallrechtlichen Abstandserfordernis d Konsequenzen im Bauplanungsrecht
MehrAbkürzungsverzeichnis... IX. A. Einleitung...1 I. Ausgangspunkt und Fragestellung...1 II. Gang der Darstellung...3
Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis... IX A. Einleitung...1 I. Ausgangspunkt und Fragestellung...1 II. Gang der Darstellung...3 B. Die übertragende Sanierung in der Insolvenz...7 I. Begriff übertragende
MehrTarifvertragliche Regelung von Arbeitsbedingungen
Tarifvertragliche Regelung von Arbeitsbedingungen Voraussetzung für die Geltung von TVen Normative Wirkung ( 4 Abs. 1 TVG) Beendigung der Geltung Änderung der Inhalte des TVes während der Laufzeit Tarifvertragliche
MehrBetriebsverfassung in globalisierter Wirtschaft
Wolfgang Däubler Betriebsverfassung in globalisierter Wirtschaft Eine Momentaufnahme Juristische Gesomtbibliothek Technische Universität Darmstadt >O Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden Inhaltsverzeichnis
MehrIII. Mitbestimmung in allg. pers. Angelegenheiten/bei Berufsbildung. allg. personelle Angelegenheiten ( 92-95) Berufsbildung ( 96-98)
III. Mitbestimmung in allg. pers. Angelegenheiten/bei Berufsbildung Mitbestimmung gem. 92-98 BetrVG allg. personelle Angelegenheiten ( 92-95) Berufsbildung ( 96-98) Personalplanung ( 92) Information, Beratung,
MehrWerkverträge, Outsourcing, (verdeckte) Leiharbeit und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrates
Werkverträge, Outsourcing, (verdeckte) Leiharbeit und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrates Damiano Valgolio, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin, 19. September 2017 Handlungsmöglichkeiten des BR Initiativrecht
Mehr