Kreditvergabe der Citibank, Kopplung mit Restschuldversicherungen

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1 Herrn Jochen Sanio Präsident der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Graurheindorfer Str Bonn EM/1/ws Kreditvergabe der Citibank, Kopplung mit Restschuldversicherungen Ihr Zeichen Q 21 O 1000 V 2006/0041, Vorkorrespondenz, zuletzt: Ihr Schreiben vom Sehr geehrter Herr Präsident, die Verbraucherzentralen und der Verbraucherzentrale Bundesverband haben sich bereits mehrfach zuletzt mit Schreiben vom an Ihr Haus gewandt, um auf Missstände im Bereich des Ratenkredites und speziell bei der Kopplung von Ratenkrediten mit Restschuldversicherungen aufmerksam zu machen. Dabei wurde insbesondere auf die Geschäftspolitik der Citibank hingewiesen, zu der die Verbraucherzentralen die mit Abstand häufigsten Beschwerden erhalten. In Ihrem Schreiben vom haben Sie demgegenüber berichtet, dass die Citibank verschiedene Maßnahmen eingeleitet habe, um eine obligatorische Kopplung zu verhindern. Dies habe bereits zu einem merklichen Rückgang der Kopplungsquote geführt und aktuell lägen Ihnen kaum noch Beschwerden vor. Sie hätten deshalb derzeit keinen Grund mehr zu der Annahme, die Citibank kopple die Kreditvergabe obligatorisch an den Abschluss einer Restschuldversicherung. Diese Einschätzung deckt sich leider nicht mit unseren Beobachtungen. Zudem haben wir Grund zu der Annahme, dass die Missstände insgesamt weitaus gravierender sind, als sie von Ihrem Hause bislang wahrgenommen werden. Die Verbraucherzentralen haben in den letzten Monaten Verbraucher gebeten, durch Beantwortung eines Fragebogens und Abgabe einer diesbezüglichen eidesstattlichen Versicherung zu berichten, was beim Abschluss des Ratenkreditvertrags geschah. Inzwischen liegen über 200 Fragebögen mit

2 Seite 2 von 6 Seiten des Schreibens vom eidesstattlichen Versicherungen vor. In einer Reihe von Fällen wurden dabei Kreditunterlagen mit eingereicht, die zusätzlich ausgewertet werden konnten. Die Ergebnisse der Auswertung zeigen zunächst, dass es bei dem Kern des Problems nicht um Restschuldversicherungen geht, die ein paar Hundert Euro kosten. Wie Sie aus der Anlage 1 ersehen können, betragen die Einmalbeiträge für die Restschuldversicherungen häufig mehr als ein Drittel des Nettokreditbetrages und belaufen sich auf mehrere Tausend Euro, zum Teil sogar bis auf nahezu Euro. Dabei ist zu beachten, dass diese Einmalbeiträge regelmäßig über eine Aufstockung des Kredites mitfinanziert werden. Dies führt dazu, dass die tatsächlichen Kosten der Restschuldversicherungen oft annähernd doppelt so hoch liegen wie die Einmalbeträge selbst. Im Falle des dritten Kredites in der Anlage 1 (Nettokreditbetrag Euro; RSV-Einmalprämie Euro) belaufen sich die gesamten Kosten (Restschuldversicherung, Bearbeitungsgebühr und Zinsen) beispielsweise auf Euro. Ohne die Restschuldversicherung wären bei gleicher Ratenhöhe demgegenüber nur Euro an Kosten angefallen. Das bedeutet: die Kosten des Kredites werden in diesem Fall durch die Restschuldversicherung auf gut das Fünffache aufgebläht. Frappierend ist oftmals auch die relative Höhe der RSV-Prämien. In der Spitze betrug der Einmalbeitrag für die Versicherung Euro bei einem Nettokreditbetrag von Euro. Aufgrund dieser hohen Prämien der Restschuldversicherungen liegt die Kostenbelastung der Kredite oftmals über 25 Prozent, teils sogar über 30 oder 40 Prozent wobei dies die Kreditnehmer regelmäßig nicht erkennen können, weil die Kosten der Versicherungen nicht in den effektiven Jahreszins einberechnet werden. Der tatsächliche Effektivzins beträgt deshalb oft das Doppelte und mehr von dem Satz, der in den Verträgen ausgewiesen wird. (Anlage 2) Schließlich ist festzustellen, dass die Prämien für die Restschuldversicherungen zu einem sehr großen Teil offensichtlich nicht der Abdeckung von kalkulatorischen Risikokosten dienen. In der Anlage 3 finden Sie eine Restschuldversicherung mit einem Einmalbeitrag von Euro. Wie aus der Aufstellung zu erkennen ist, würden bei einer Kündigung der Versicherung nach einem halben Jahr lediglich Euro an den Versicherten erstattet. Das bedeutet in dem Fall: Während nach einem halben Jahr lediglich knapp fünf Prozent der Kreditsumme getilgt sind, sind bereits knapp 65 Prozent des Einmalbeitrages für die Versicherung verbraucht. Dies legt den Verdacht nahe, dass die Provision für solche Verträge bei 50 Prozent und mehr liegt.

3 Seite 3 von 6 Seiten des Schreibens vom Angesichts derartig hoher Versicherungsprämien und Provisionen drängt sich der Eindruck auf, dass in systematischer Weise über die Provisionen aus den Restschuldversicherungen die Margen verdient werden, die über den Zinssatz allein wegen der Wucherkredit-Rechtsprechung aus den späten 1980er Jahren - nicht mehr erzielt werden können. Wir bewerten diese Praktiken daher als eine neue Form des Wucherkredites. Von Seiten der betreffenden Banken wird demgegenüber unisono reklamiert, dass die Restschuldversicherungen keine Pflicht seien, sondern stets nur auf Wunsch der Kreditnehmer abgeschlossen würden. Die Fragebogenaktion der Verbraucherzentralen zeigt, dass dies nicht stimmt. Wie Sie aus der Anlage 4 ersehen können, versichern über 50 Prozent der Befragten, dass von ihnen explizit der Abschluss der Restschuldversicherung verlangt wurde; haben lediglich 6 Prozent der Befragten sich von sich aus nach einer Restschuldversicherung erkundigt; wurden die Kunden in 69 Prozent der Fälle gar nicht gefragt, ob sie eine Restschuldversicherung abschließen möchten; war in 39 Prozent der Fälle die Restschuldversicherung bereits im Kreditvertrag angekreuzt; wurde in 94 Prozent der Fälle kein alternatives Angebot ohne Restschuldversicherung unterbreitet; hat in 95 Prozent der Fälle die Bank nicht gesagt, dass die Restschuldversicherung nicht notwendig sei, um den Kredit zu bekommen; wurde in drei von vier Fällen nicht über die Leistungen und Leistungsausschlüsse der abgeschlossenen Versicherungen gesprochen; ist nicht ein einziger Kreditnehmer darüber aufgeklärt worden, dass der angegebene Effektivzins die Kosten der Restschuldversicherung nicht enthält. Diese Zahlen belegen, dass die Initiative fast immer von den betreffenden Banken ausgeht und dass in systematischer Weise bei den Kreditnehmern der Eindruck erweckt wird, sie müssten die Restschuldversicherung abschließen. Selbst in den 50 Prozent der Fälle, in denen die Verbraucher an Eides statt versichern, dass von Ihnen explizit der Abschluss der Restschuldversicherung verlangt wurde, erfolgte in keinem einzigen Fall die Einbeziehung der Kosten in den Effektivzins. Es liegt somit eine klarer Verstoß gegen 6 Abs. 3 Nr. 5 PAngV vor. Aufgrund der hohen Zahl der Fälle liegt damit unseres Erachtens auch ein Misstand gemäß 6 Abs. 2 KWG vor.

4 Seite 4 von 6 Seiten des Schreibens vom Anzumerken ist, dass in über 40 Prozent der Fälle neben der Restschuldversicherung noch weitere Versicherungen insbesondere Rentenversicherungen sowie Bausparverträge vermittelt wurden. Da eine schnellere Tilgung des teuren Kredites die einzig vernünftige Alternative gewesen wäre, ist hier eine verbreitete zusätzliche Falschberatung festzustellen. Viele Kreditnehmer berichten zudem, dass ihnen signalisiert wurde, dass sie ohne diese zusätzlichen Produkte den Kredit ebenfalls nicht bekommen würden. Die festzustellenden Missstände betreffen folglich nicht nur Restschuldversicherungen. Es sei deshalb nur angemerkt, dass hier vermutlich ein wichtiger Grund für horrend hohe Stornoquoten einzelner Versicherer zu suchen ist. Wie Sie aus der Anlage 4 weiterhin ersehen können, betrifft der mit Abstand größte Teil der Fälle die Citibank, für die insgesamt 118 Fragebögen eingereicht wurden. Wir haben deshalb für sie die Ergebnisse der Fragebogenaktion gesondert ausgewiesen. Zudem haben wir zu prüfen versucht, ob es sich tatsächlich nahezu ausschließlich um Fälle handelt, in denen der Kreditvertrag vor 2006 abgeschlossen wurde, wie es Ihre Bewertung im Schreiben vom nahe legen würde. Leider liegen uns nur in einem Teil der Fälle die Kreditunterlagen vor, so dass wir nicht in allen Fällen sagen können, wann der Kredit oder der letzte Kredit abgeschlossen wurde. Festzustellen ist aber, dass zumindest in 17 Fällen die (letzte) Kreditaufnahme im Jahr 2006 erfolgte. Die Auswertung der betreffenden Fragebögen zeigt, dass in sechs Fällen explizit der Abschluss der Restschuldversicherung verlangt wurde und in allen anderen Fällen der Abschluss ebenfalls nicht auf Wunsch des Kunden erfolgte. Wie die Auswertung für die zweite Gruppe zeigt, wurde demnach in keinem der Fälle eine Alternative ohne Restschuldversicherung angeboten, bestand in vier Fällen bereits eine Lebensversicherung, war in zwei Fällen die Wahl der Restschuldversicherung bereits angekreuzt, haben zwei Kreditnehmer zunächst gar nicht gemerkt, dass eine Restschuldversicherung abgeschlossen wurde, und geben zwei der Befragten ausdrücklich an, dass sie glaubten, dass die Versicherung abgeschlossen werden musste. Dieses Ergebnis unterscheidet sich daher kaum von dem Gesamtergebnis der Fragebögen.

5 Seite 5 von 6 Seiten des Schreibens vom Wir reichen Ihnen in der Anlage die Kopie von 112 Fragebögen ein, die die Citibank betreffen und bei denen wir die Erlaubnis zur Weitergabe an Ihr Haus besitzen (Anlage 5). Die Fälle, in denen der Kredit 2006 abgeschlossen wurde, finden Sie gesondert. Wir bitten um vertrauliche Behandlung der personenbezogenen Daten. Insgesamt müssen wir feststellen, dass die Missstände bei der Kopplung von Ratenkrediten mit Restschuldversicherungen nicht beseitigt worden sind und nach wie vor Handlungsbedarf besteht. Dies gilt umso mehr, als sich die Anzeichen mehren, dass zusehends mehr Banken versuchen, diese Geschäftsstrategie der systematischen Kopplung von Ratenkrediten und Restschuldversicherungen zu verfolgen. Negativ aufgefallen sind uns neben der Citibank insbesondere die HypoVereinsbank, die frühere Norisbank und die Santander Consumer Bank. Aber auch bei weiteren Kreditinstituten mehren sich die Versuche, den Kunden Restschuldversicherungen aufzuzwingen. Wir verweisen diesbezüglich auch auf die Untersuchungen der Stiftung Warentest, zuletzt im aktuellen Heft. Überdies haben Gespräche mit Vertretern von Banken und Sparkassen, die die Kosten einer etwaig geforderten Restschuldversicherung im Effektivzins ausweisen, erkennen lassen, dass sie diese Praxis überdenken, weil Verstöße gegen die PAngV ersichtlicher Weise nicht geahndet werden und sie dadurch einen Wettbewerbsnachteil erleiden. Wir bitten Sie, diese Missstände zu beseitigen. Ihre Verantwortung ergibt sich aus dem Auftrag Ihrer Behörde, dafür Sorge zu tragen, dass das deutsche Finanzsystem integer bleibt und die Marktteilnehmer sich fair verhalten. Ein Finanzsystem, in dem systematisch gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen wird und in dem Verbrauchern Versicherungsverträge aufgezwungen werden, ist weder integer, noch ist dieses Verhalten fair. Die Verhinderung der systematischen Verstöße gegen die Preisangabenverordnung kann nicht den Preisbehörden der Länder überantwortet werden. Diese werden bei Verstößen gegen die Preisangabenverordnung nur im Einzelfall tätig und können lediglich Geldbußen verhängen. Es liegt jedoch ein verbreiteter Misstand im Kreditwesen vor Nach 6 Abs. 2 und 3 KWG ist deshalb die BAFin gefordert, gegen die anhaltenden Gesetzesverstöße bei der Kopplung von Krediten und Restschuldversicherungen einzuschreiten und diesen Missstand durch Anordnungen gegenüber den Instituten und ihren Geschäftsleitern zu beseitigen. Wir regen an, dass Sie sich bei der Prüfung der Kopplungsquoten nicht nur die Gesamtquote nennen lassen, sondern differenziert auch die Quoten bei größeren Krediten, bei Krediten an Bürger ausländischer Herkunft sowie

6 Seite 6 von 6 Seiten des Schreibens vom insbesondere bei Krediten, die ein oder mehrfach umgeschuldet und aufgestockt wurden. Wir wären Ihnen für eine Mitteilung dankbar, was Sie tun werden, um dem durch das geschilderte Befragungsergebnis deutlich werdenden Missstand zu begegnen. Dabei bitten wir Sie, auch auf folgenden Punkt einzugehen: Wie Ihrem letzten Schreiben zu entnehmen ist, räumen Sie selbst zumindest für die Jahre 2001 bis 2003 ein, dass die vorgebrachten Beschwerden berechtigt waren und die Citibank daher Gründe hatte, Ihnen Änderungen in ihrer Geschäftspolitik zu versprechen. Unseres Erachtens kann es aber nicht sein, dass die bisherigen Verstöße gegen die PAngV als lässliche Sünden der Vergangenheit betrachtet werden. Es handelt sich um Zigtausende von Fällen, in denen Kreditnehmer durch aufgezwängte überteuerte Restschuldversicherungen finanziell geschädigt wurden und in den meisten Fällen tragen die Betroffenen noch heute an Belastungen, weil die Kredite noch laufen. Wir bitten Sie deshalb auch um Mitteilung, welche Maßnahmen Sie zur Kompensation der bereits eingetretenen Verstöße beabsichtigen. Abschließend möchten wir darauf hinweisen, dass wir die Ergebnisse unserer Fragebogenaktion am 29. Januar auf einer Pressekonferenz in Berlin der Öffentlichkeit bekanntgeben werden. Mit freundlichen Grüßen Prof. Dr. Edda Müller Anlagen: - Anlage 1: Rahmendaten ausgewählter Einzelfälle - Anlage 2: Vergleich Effektivzins lt. Vertrag und tatsächlicher Effektivzins - Anlage 3 (folgt per Post) - Anlage 4: Fragebogen zur RSV Antwortverteilung - Anlage 5: Fragebögen/eidesstaatliche Versicherungen zur Citibank (folgt per Post)

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