Benutzungsentgelte für alle Dorfgemeinschaftshäuser der Stadt Dillenburg, Glück-Auf-Halle, Oberscheld und Gemeinschaftshalle, Niederscheld

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1 Benutzungsentgelte für alle Dorfgemeinschaftshäuser der Stadt Dillenburg, Glück-Auf-Halle, Oberscheld und Gemeinschaftshalle, Durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom wurden die Benutzungsentgelte für alle Dorfgemeinschaftshäuser der Stadt Dillenburg, Glück- Auf-Halle, Oberscheld und Gemeinschaftshalle,, wie folgt festgesetzt: I. Benutzungsentgelt Als Benutzungsentgelt wird, soweit nicht nach Ziffer II a ausdrücklich eine unentgeltliche Benutzung vorgesehen ist, entweder 1. eine Vergütung für die Überlassung der Räumlichkeiten und des Inventars einschließlich einer Nebenkostenpauschale für Wasser, Abwasser, Heizung Reinigung für Veranstaltungen Ortsansässige/Auswärtige - ohne Einnahmen - oder 2. für Veranstaltungen Ortsansässige/Auswärtige - mit Einnahmen - erhoben. II. Unentgeltliche Benutzung Die Benutzung der öffentlichen Einrichtungen ist unentgeltlich, a) zur Durchführung von Veranstaltungen der Stadt Dillenburg und ihrer Organe (Magistrat, Stadtverordnetenversammlung, Ausschüsse und Ortsbeiräte) III. Mietfreie Nutzung Die Benutzung der öffentlichen Einrichtungen ist mietfrei, a) zur Durchführung von Veranstaltungen ortsansässigen politischen Parteien und deren Gliederungen, sofern es sich um öffentliche politische Veranstaltungen ohne Einnahmen handelt; b) zur Durchführung von Veranstaltungen der im Bereich der Stadt Dillenburg ansässigen gemeinnützigen, kultur- u. sportfördernden Vereinigungen und Vereine, soweit die Veranstaltungen in unmittelbarem Zusammenhang mit den satzungsmäßigen Vereinszwecken stehen sowie öffentlich-rechtlichen Körperschaften und Religionsgemeinschaften, soweit keine Einnahmen erzielt werden (z.b. Jahreshauptversammlungen, Vorstands- und Mitgliederversammlungen, interne Weihnachtsfeiern). Gleiches gilt für ortsansässige politische Parteien.

2 c) zur Durchführung von Veranstaltungen, die regelmäßig von Vereinen oder Gruppierungen durchgeführt werden (z.b. wöchentliche Chorprobe, Turnen, Gymnastik oder sonstige Übungsstunden) Für Veranstaltungen nach Ziffer III a c, werden die anfallenden Stromkosten (0,30 /kwh), sowie die Kosten für evtl. Verlust und Schäden an Einrichtungsgegenständen berechnet. IV. Berechnungsmaßstab für das Benutzungsentgelt 1. Das Benutzungsentgelt wird nach Nutzungstagen berechnet. 2. Das volle Entgelt für einen Nutzungstag ist auch zu entrichten, wenn die Dauer der Benutzung weniger als einen Tag beträgt. V. Höhe des Benutzungsentgeltes 1. Die Vergütung (einschl. Nebenkostenpauschale) nach Ziffer I, 1 beträgt bei Veranstaltungen für Ortsansässige ohne Einnahmen - : DGH Frohnhausen 80,00 40,00 DGH Manderbach 80,00 40,00 DGH Donsbach 80,00 40,00 DGH Oberscheld 80,00 40,00 DGH Nanzenbach 80,00 40,00 DGH 80,00 40,00 DGH Eibach (großer 80,00 40,00 DGH Eibach (kleiner 40,00 20,00 DGH Eibach (gr. und kl. 120,00 60,00 Glück-Auf-Halle, Oberscheld 120,00 57,00 Gemeinschaftshalle, 105,00 69,00 25,00 12,00 2. bei Veranstaltungen für Ortsansässige mit Einnahmen - : DGH Frohnhausen 110,00 55,00 DGH Manderbach 110,00 55,00 DGH Donsbach 110,00 55,00 DGH Oberscheld 110,00 55,00 DGH Nanzenbach 110,00 55,00 DGH 110,00 55,00 DGH Eibach (großer 110,00 55,00 DGH Eibach (kleiner 55,00 27,00 DGH Eibach (gr. und kl. 165,00 82,00

3 Glück-Auf-Halle, Oberscheld 165,00 82,00 Gemeinschaftshalle, 125,00 80,00 Ausnahme: Für die Benutzer nach Ziffer III a c wird eine Veranstaltung - mit Einnahmen pro Jahr nach Ziffer V 1 (ohne Einnahmen) berechnet. Weitere Veranstaltungen werden nach V 2 berechnet. 2. bei Veranstaltungen für Auswärtige ohne Einnahmen - : DGH Frohnhausen 110,00 60,00 DGH Manderbach 110,00 60,00 DGH Donsbach 110,00 60,00 DGH Oberscheld 110,00 60,00 DGH Nanzenbach 110,00 60,00 DGH 110,00 60,00 DGH Eibach (großer 110,00 60,00 DGH Eibach (kleiner 65,00 40,00 DGH Eibach (gr. und kl. 160,00 85,00 Glück-Auf-Halle, Oberscheld Gemeinschaftshalle, 140,00 95,00 45,00 30,00 3. bei Veranstaltungen für Auswärtige mit Einnahmen - : DGH Frohnhausen 150,00 85,00 DGH Manderbach 150,00 85,00 DGH Donsbach 150,00 85,00 DGH Oberscheld 150,00 85,00 DGH Nanzenbach 150,00 85,00 DGH 150,00 85,00 DGH Eibach (großer 150,00 85,00 DGH Eibach (kleiner 90,00 55,00 DGH Eibach (gr. und kl. 220,00 120,00 Glück-Auf-Halle, Oberscheld Gemeinschaftshalle, 185,00 125,00

4 Der jeweilige Stromverbrauch nach Ziffer V 1-4 (außer Gemeinschaftshalle ist in der Gebührenpauschale abgegolten ) wird gesondert mit einem Preis von z.zt. 0,30 /kwh berechnet. Beschädigungen und Verluste an Mobiliar bzw. Inventar (Geschirr etc.) werden ebenfalls gesondert berechnet. VI. Durchführung von Beerdigungs- / Trauerfeierlichkeiten Die Vergütung (einschließlich Nebenkostenpauschale) beträgt für: das Dorfgemeinschaftshaus Eibach Großer Saal 60,00 Kleiner Saal 30,00 alle anderen Dorfgemeinschaftshäuser 60,00 die Glück-Auf-Halle Oberscheld 70,00 die Gemeinschaftshalle (nur Empore) 20,00 Der jeweilige Stromverbrauch (außer Gemeinschaftshalle, ) wird gesondert mit einem Preis von z. Zt. 0,30 /kwh berechnet. Beschädigungen und Verluste an Mobiliar bzw. Inventar (Geschirr etc.) werden ebenfalls gesondert berechnet. VII. Vorsteuer Für Vorsteuerabzugsberechtigte wird die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzugerechnet. VIII. Kaution 1. Generell wird eine Kaution in Höhe von mindestens einer Tagesmiete erhoben. 2. In Ausnahmefällen kann hiervon abgesehen werden. Die Entscheidung trifft der Magistrat oder der von diesem dafür Bevollmächtigte. IX. Sonstiges 1. Zur Durchführung der Benutzung erforderliche Maßnahmen sind von dem Benutzer auf eigene Kosten vorzunehmen. 2. Werden solche Maßnahmen auf Antrag des Benutzers von der Stadt getroffen, so werden dem Benutzer die Kosten dafür gesondert in Rechnung gestellt. 3. Eine gebührenfreie Nutzung der städtischen Einrichtungen ist im Einzelfall möglich, wenn der Erlös einer Einrichtung der Stadt Dillenburg komplett zufließt, sofern die Höhe der Spende die zu zahlende Benutzungsgebühr übersteigt; dies ist der Verwaltung nachzuweisen.

5 4. Die nähere Ausgestaltung der Benutzungsverhältnisse wird durch Vertrag geregelt. 5. Über Ausnahmen bzw. Sonderregelungen der Benutzungsentgelt-Verordnung sowie tariflichen Änderungen (z.b. Stundensätze Hausmeister, Strompreise) entscheidet der Magistrat. Diese Änderungen treten mit Wirkung vom in Kraft. Dillenburg, Stadt Dillenburg Der Magistrat Lotz Bürgermeister

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