Montag, , 19:00 Uhr. Tagesordnung. Öffentliche Sitzung
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- Magdalena Schwarz
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1 Bekanntmachung Sitzung: Termin: Bezirksausschuss Istrup Montag, , 19:00 Uhr Ort: Istrup, Mittelstraße, Bürgerhalle - Musikraum- Tagesordnung Öffentliche Sitzung 1. Wahl des Bezirksverwaltungsstellenleiters für den Stadtbezirk Istrup 2. Unterbringung von Asylbewerbern 3. Umwelttag Aktualisierung des Dauerprotokolls 5. Aktualisierung der Prioritätenliste 6. Bekanntgaben/Verschiedenes 7. Anfragen der Ausschussmitglieder 8. Bekanntgaben/Verschiedenes Nichtöffentliche Sitzung 9. Anfragen der Ausschussmitglieder Brakel, Tobias Gadzinksi Vorsitzender des Bezirksausschusses
2 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Brakel 39. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Brakel Genehmigung gem. 6 Baugesetzbuch (BauGB) Die Bezirksregierung Detmold hat mit Verfügung vom Az /B die 39. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Brakel genehmigt. Die Genehmigung hat folgenden Wortlaut: Ihren mit o.a. Bericht vorgelegten Flächennutzungsplan habe ich überprüft. Gemäß 6 (1) BauGB genehmige ich den v.g. Flächennutzungsplan. Detmold, Bezirksregierung Detmold Im Auftrag gez. Stender Änderungspunkt ist: - Ausweisung von Fläche für die Landwirtschaft in jeweilige Sonderbauflächen (S) für Photovoltaik in Brakel
3 Die 39. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Brakel nebst Begründung und zusammenfassender Erklärung wird vom Tage der Bekanntmachung an bei der Stadtverwaltung Brakel, Rathaus, Zimmer 35, während der allgemeinen Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht bereitgehalten; über deren Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Hinweise: 1. Eine nach 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und nach 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs sind nur beachtlich, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Brakel unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht werden. 2. Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der z.zt. geltenden Fassung beim Zustandekommen dieser Flächennutzungsplanänderung kann nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
4 b) diese Flächennutzungsplanänderung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Brakel vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Bekanntmachungsanordnung: Die Genehmigung der 39. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Brakel durch die Bezirksregierung Detmold sowie Ort und Zeit der Bereithaltung dieser Planänderung mit Begründung und zusammenfassender Erklärung sowie die aufgrund des Baugesetzbuches und der Gemeindeordnung NRW erforderlichen Hinweise werden hiermit ortsüblich bekanntgemacht. Brakel, den Hermann Temme, Bürgermeister der Stadt Brakel
5 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Brakel 43. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Brakel Genehmigung gem. 6 Baugesetzbuch (BauGB) Die Bezirksregierung Detmold hat mit Verfügung vom Az /B die 43. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Brakel genehmigt. Die Genehmigung hat folgenden Wortlaut: Ihren mit o.a. Bericht vorgelegten Flächennutzungsplan habe ich überprüft. Gemäß 6 (1) BauGB genehmige ich den v.g. Flächennutzungsplan. Detmold, Bezirksregierung Detmold Im Auftrag gez. Stender Änderungspunkt ist: - Ausweisung einer Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Schule in eine Wohnbaufläche in der Kernstadt Brakel
6 Die 43. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Brakel nebst Begründung und zusammenfassender Erklärung wird vom Tage der Bekanntmachung an bei der Stadtverwaltung Brakel, Rathaus, Zimmer 35, während der allgemeinen Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht bereitgehalten; über deren Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.
7 Hinweise: 1. Eine nach 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und nach 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs sind nur beachtlich, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Brakel unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht werden. 2. Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der z.zt. geltenden Fassung beim Zustandekommen dieser Flächennutzungsplanänderung kann nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) diese Flächennutzungsplanänderung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Brakel vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Bekanntmachungsanordnung: Die Genehmigung der 43. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Brakel durch die Bezirksregierung Detmold sowie Ort und Zeit der Bereithaltung dieser Planänderung mit Begründung und zusammenfassender Erklärung sowie die aufgrund des Baugesetzbuches und der Gemeindeordnung NRW erforderlichen Hinweise werden hiermit ortsüblich bekanntgemacht. Brakel, den Hermann Temme, Bürgermeister der Stadt Brakel
8 Die Stadt Brakel informiert: Bürgerbusverein Brakel - Fahrerbesprechung Die nächste Fahrerbesprechung des Bürgerbusvereins Brakel findet am heutigen Donnerstag, statt. Die Versammlung beginnt um Uhr im Gasthaus Tegetmeier, Hanekamp 14. Alle ehrenamtlichen Fahrer/innen und alle interessierten Bürger/innen sind zu der Fahrerbesprechung willkommen. Weitere Informationen erhalten Sie unter oder
9 Bürgersprechstunde des Bürgermeisters Bürgermeister Hermann Temme führt die nächste Bürgersprechstunde für alle Brakeler Bürgerinnen und Bürger am Donnerstag, 05.März 2015 von bis Uhr im Rathaus, 1. Stock, Zimmer 20 durch. In dieser Zeit ist der Bürgermeister selbstverständlich auch telefonisch erreichbar unter /
10 Die Stadt Brakel informiert: Betreuung Asylbewerberwohnheim Bei der Stadt Brakel ist eine befristete Teilzeitarbeitsstelle als Hauswart mit 20 Wochenarbeitsstunden zu besetzen. Die Tätigkeit umfasst insbesondere die Unterbringung und Betreuung von ausländischen Flüchtlingen im städt. Wohnheim und externen Wohnungen. Zu den weiteren Aufgaben gehört die Wartung, Unterhaltung und Pflege des Asylbewerberwohnheimes. Daher wird ein Bewerber mit handwerklichem Geschick gesucht. Interessierte können sich bis zum beim Personalamt der Stadt Brakel, Postfach 14 61, Brakel melden. Ansprechpartner: Elmar Cordes, Tel / ,
11 Die Löschgruppe Erkeln trauert um Anton Giefers Im Alter von 84 Jahren verstarb der Oberfeuerwehrmann Anton Giefers. Seit 1955 war der Verstorbene Mitglied der Löschgruppe Erkeln und hat jahrelang seinen Dienst in der Freiwilligen Feuerwehr verrichtet. Auch nach seinem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst im Jahre 1990 hat er sich stets für die Belange der Feuerwehr interessiert und eingesetzt. Wir werden ihm ein ehrendes Andenken bewahren. Sven Heinemann Leiter der Feuerwehr Andreas Kleibrink Löschgruppenführer
12 Presseinfo [Ort], [Datum] Heizen mit Strom? Nachtspeicherheizung und Infrarot-Flächenheizung im Fakten-Check Pressekontakt ergänzen (bitte nicht veröffentlichen) Heizen mit Strom ist ineffizient und teuer. Dennoch wurde die gesetzliche Vorschrift, elektrische Nachtspeicherheizungen auszutauschen, zurückgenommen, und elektrische Infrarot-Flächenheizungen werden von den Herstellern sogar als besonders kostengünstig und klimafreundlich beworben. Herr Bender, Energieexperte der Verbraucherzentrale Brakel, erläutert, was von den beiden Technologien zu halten ist. Der Austausch elektrischer Nachtspeicherheizungen ist nicht mehr verpflichtend. Die Heizungen könnten nämlich, so das Argument, eine wichtige Rolle für die Energiewende spielen, indem Strom aus erneuerbaren Energien, z.b. der Windkraft, in privaten Speicherheizungen zwischengespeichert würde. Die Idee ist gut, bestätigt Herr Bender. Die Praxis ist aber leider schwierig: In den entsprechenden Regionen sind gar nicht genug Speicherheizungen angeschlossen, um die Netze tatsächlich spürbar zu entlasten. Außerdem sind viele Anlagen nicht vom Netzbetreiber aus der Distanz regelbar damit können sie gar nicht bei Bedarf zugeschaltet werden. Und so bleiben Nachspeicherheizungen in erster Linie Strom- und Geldfresser. Als kostengünstige und umweltfreundliche Alternative zur Nachspeicherheizung wird die Infrarot-Flächenheizung beworben. Da sie mit Strahlungswärme heizt, reichen laut den Herstellern niedrigere Raumtemperaturen aus für ein behagliches Wohnklima. Allerdings verbraucht die Infrarotheizung vor allem tagsüber Strom, zu durchschnittlich 28 Cent pro kwh (zum Vergleich: Gas ca. 5,5 Cent/kWh, Heizöl umgerechnet ca. 6 Cent/kWh, Holzpellets ca. 5 Cent/kWh). Die hohen Betriebskosten machen die relativ niedrigen Anschaffungskosten auch nicht wett, stellt Axel Bender klar. Und klimafreundlich sind Elektroheizungen übrigens auch nur mit einem zertifizierten Ökostromtarif sonst ist die Klimabilanz schlechter als bei anderen Energieträgern. Generell sind Elektroheizungen also nur in wenigen Einzelfällen sinnvoll, fasst Herr Bender zusammen. Allerdings ist der Umstieg auf ein anderes Heizsystem auch nicht ganz unkompliziert, Leitungen müssen verlegt und Heizkörper montiert werden. Bevor über den Austausch der Heizung entschieden werde, sollten Verbraucher daher unbedingt eine unabhängige Beratung in Anspruch nehmen. Bei Fragen zu effizienten Heizsystemen in privaten Haushalten geben die Energieberater der Verbraucherzentrale NRW gerne Auskunft Eine halbstündige Beratung von einem Energieberater für 5 Euro, findet am in der Verwaltungsnebenstelle am Markt 4 in Brakel statt. Terminvereinbarung beim Klimaschutzmanager Dipl. Ing. Hendrik Rottländer unter Tel / oder h.rottlaender@brakel.de. Falls Sie aus der Nähe von Borgentreich kommen, so können Sie sich dort einen persönlichen
13 Beratungstermin für den bei Herrn Stromberg unter 05643/ holen.
14 Thermografie-Wanderung in Brakel In Brakel findet am Mittwoch, , ab 18 Uhr eine Thermografie-Wanderung statt. Treffpunkt zu dieser Wanderung durch die Kernstadt Brakel ist am Rathaus, Am Markt 12. Die Stadt Brakel, die Verbraucherzentrale NRW, Energieberater Herr Bender und Schornsteinfegermeister Hans Jörg Koch laden hierzu alle interessierten Bürger zur Teilnahme an der Wanderung durch das abendliche Brakel ein. Die Wanderung erfolgt mit einer Wärmebildkamera und führt an Gebäuden unterschiedlicher Baujahre vorbei. Von dem Gebäude wird ein Thermografie Foto durch einen Energieberater gemacht der zu den Aufnahmen informiert. Die Teilnahme an der Wanderung ist kostenlos. Die Aktion wurde vom Klimaschutzmanager Hendrik Rottländer initiiert. Kontakt Tel / oder per an
15 Die Stadt Brakel informiert: Aus gegebenem Anlass weist das Ordnungsamt darauf hin, dass auf Grund entsprechender Regelungen in der Ordnungsbehördlichen Verordnung in Brakel alle Hunde innerhalb der geschlossenen Ortslage nur angeleint geführt werden dürfen. Außerdem müssen die Personen, die die Hunde führen, die von den Tieren verursachten Verunreinigungen, insbesondere durch Kot, umgehend beseitigen. Verstöße gegen diese Bestimmungen sind als Ordnungswidrigkeiten bußgeldbewährt.
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