Arbeitsmarktservice Wien. Leistungsbeschreibung. Lagerlogistik mit Staplerschein für junge Erwachsene bis 21 Jahre

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1 Arbeitsmarktservice Wien Leistungsbeschreibung Lagerlogistik mit Staplerschein für junge Erwachsene bis 21 Jahre FÜR DIE REGIONALE GESCHÄFTSSTELLE JUGENDLICHE

2 Arbeitsmarktservice INHALTSVERZEICHNIS 1 BEZEICHNUNG DER BILDUNGSMAßNAHME ZIELGRUPPE ZIEL DER BILDUNGSMAßNAHME VORGESEHENE TEILNEHMERINNENANZAHL ZEITRAUM SCHULUNGSORT / VERKEHRSANBINDUNG / RÄUMLICHE UND TECHNISCHE AUSSTATTUNG INHALT UND AUFBAU DER BILDUNGSMAßNAHME Grafische Darstellung Informationstag inkl. Screening Qualifizierung: Theoretische Inhalte im Bereich Lagerlogistik und Warenwirtschaft EDV unterstützte Lagerverwaltung Staplerschein mit Staplerfahrpraxis Begleitendes Bewerbungstraining Nachhilfeangebot Deutsch als Fremdsprache SOZIALPÄDAGOGISCHE BETREUUNG BEWERBUNGSBÜRO KALKULATION PERSONAL TrainerInnenqualifikationen: Informationstag inkl. Screening und Begleitendes Bewerbungstraining (Typ 1): Formale Qualifikation: Erfahrung: Mindestalter: TrainerInnenqualifikation: Qualifizierung Theoretische Kenntnisse im Bereich Lagerlogistik und Warenwirtschaft, EDV unterstützte Lagerverwaltung (Typ 2): Formale Qualifikation: Erfahrung:...22

3 Mindestalter: TrainerInnenqualifikationen: Staplerschein mit Staplerfahrpraxis (Typ 3): Formale Qualifikation (60%) Erfahrung (40%) Mindestalter: TrainerInnenqualifikationen: Nachhilfeangebot Deutsch als Fremdsprache (Typ 4): Formale Qualifikation (60%): Erfahrung (40%): Mindestalter: TrainerInnenqualifikationen: Sozialpädagogische Betreuung (Typ 5): Formale Qualifikation: Erfahrung: Mindestalter: SONSTIGES...39 LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2009 Seite 3 von 39

4 1 Bezeichnung der Bildungsmaßnahme Lagerlogistik mit Staplerschein für junge Erwachsene bis 21 Jahre 2 Zielgruppe Bei der regionalen Geschäftsstelle Jugendliche des Arbeitsmarktservice Wien (AMS Wien) als arbeitslos vorgemerkte Personen bis 21 Jahre. Einstiegsvoraussetzungen: Keine akuten psychischen und physischen Beeinträchtigungen Deutschkenntnisse in Wort und Schrift Pflichtschulabschluss Die Einstiegsvoraussetzungen sind seitens des Bildungsträgers vor Antritt in die Qualifizierung (im Rahmen des Informationstages bzw. des Screenings) zu überprüfen. Beim Ergebnis, dass eine Teilnahme am Kurs wegen festgestellter Defizite nicht möglich oder sinnvoll ist, ist die zuständige AMS-Beraterin/der zuständige AMS-Berater der regionalen Geschäftsstelle des AMS Wien unter Angabe der Hindernisgründe umgehend zu informieren. Die Zuweisung der TeilnehmerInnen erfolgt mittels Einladungsschreiben der AMS-Beraterin/des AMS-Beraters. TeilnehmerInnen müssen nach einem Krankenstand ohne neuerliche Zubuchung durch die AMS-Beraterin/den AMS-Berater direkt wieder in die Bildungsmaßnahme einsteigen können. 3 Ziel der Bildungsmaßnahme (Wieder) Aufnahme der Erwerbstätigkeit und Integration in den 1. Arbeitsmarkt Ziel der Bildungsmaßnahme ist es, den TeilnehmerInnen berufsspezifisches Fachwissen zu vermitteln, ihnen die Möglichkeit zu geben, die Prüfung zum Staplerschein abzulegen und sich ausreichend Staplerfahrpraxis anzueignen, um die Integration bzw. Reintegration in den 1. Arbeitsmarkt zu erleichtern. Erfolgsmessung: Erfolgsvorgabe: 40 % LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2009 Seite 4 von 39

5 Der Erfolg der Bildungsmaßnahme wird am Bestand der Personen 3 Monate nach Austritt aus der Bildungsmaßnahme am Hauptindikator Beschäftigung gemessen. Personen, die sich am Stichtag in Qualifizierung befinden, werden in der Grundgesamtheit nicht berücksichtigt. 4 Vorgesehene TeilnehmerInnenanzahl Die Bildungsmaßnahme ist für maximal 120 TeilnehmerInnen vorgesehen. Das AMS Wien behält sich vor, die TeilnehmerInnenanzahl von maximal 120 auf maximal 180 aufzustocken. Jede Änderung der TeilnehmerInnenanzahl erfolgt in Absprache mit dem Bildungsträger. Eine Nachbesetzung der TeilnehmerInnen seitens des AMS Wien ist zumindest innerhalb der ersten 3 Tage jeden Einstiegstermins möglich. Gruppengröße: 10 TeilnehmerInnen pro Gruppe 5 Zeitraum Gesamt-Projektdauer: inkl. Infotage (43 Wochen) Durchführungszeitraum: (42 Wochen) Die in Österreich geltenden gesetzlichen Feiertage haben weder Einfluss auf den Gesamtzeitraum, noch auf die individuelle Verweildauer der TeilnehmerInnen in der Bildungsmaßnahme. Feiertage sind im Kalkulationsformular (Zeitplan) mit 0 Stunden auszuweisen. Die vorgegebenen Gesamt- Maßnahmenstunden sind auf die restlichen Tage des Zeitplans zu verteilen. Gesetzliche Feiertage während des Durchführungszeitraums: Jahr 2010 Mo, Do, Mo, Do, Di, Mo, Ostermontag Christi Himmelfahrt Pfingstmontag Fronleichnam Nationalfeiertag Allerheiligen LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2009 Seite 5 von 39

6 Unterrichtszeiten: Vorgegebene Rahmenschulungszeit: Montag bis Freitag zwischen 8 Uhr und 16 Uhr. Die genaue Gestaltung der tatsächlichen Unterrichtszeiten innerhalb der Rahmenschulungszeiten obliegt dem Bieter. Informationstage inkl. Screening: 4 MS täglich Qualifizierung: 30 MS pro Woche (inkl. 4 MS pro Woche begleitendes Bewerbungstraining) Nachhilfeangebot Deutsch als Fremdsprache: 4 MS pro Woche Bewerbungsbüro: 20 MS pro Woche Einstiege: Informationstage inkl. Screening Qualifizierung 1. Einstieg KW 2/ Einstieg KW 9/ Einstieg KW 16/ Einstieg KW 23/ Einstieg KW 30/ Einstieg KW 37/ Zu jedem Einstiegstermin starten 2 Gruppen à 10 TeilnehmerInnen. Die individuelle Verweildauer der TeilnehmerInnen pro Gruppe beträgt 7 Wochen. 6 Schulungsort / Verkehrsanbindung / Räumliche und technische Ausstattung Schulungsort: Bundesland Wien (schnelle Erreichbarkeit aus ganz Wien). LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2009 Seite 6 von 39

7 Räumliche Ausstattung (siehe Verdingungsunterlage Punkt 7.2.3): Kalkulation räumliche Ausstattung: Gesamt: 4392 MS entsprechend der unter Punkt 10 Kalkulation angeführten MS inkl. Bewerbungsbüro und Sozialpädagogischer Betreuung Technische Ausstattung (siehe Verdingungsunterlage Punkt 7.2.4): Kalkulation technische Ausstattung: Gesamt: 4392 MS entsprechend der unter Punkt 10 Kalkulation angeführten MS inkl. Bewerbungsbüro und Sozialpädagogischer Betreuung 7 Inhalt und Aufbau der Bildungsmaßnahme 7. 1 Grafische Darstellung Informationstag inkl. Screening 4 MS Qualifizierung 7 Wochen à 30 MS Theoretische Inhalte im Bereich Lagerlogistik und Warenwirtschaft EDV unterstützte Lagerverwaltung Staplerfahrpraxis Ablegung der Staplerfahrprüfung / Staplerschein Begleitendes Bewerbungstraining Nachhilfeangebot Deutsch als Fremdsprache 4 MS / Woche Bewerbungsbüro 20 MS / Woche Sozialpädagogische Betreuung 20 MS / Woche LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2009 Seite 7 von 39

8 7. 2 Informationstag inkl. Screening Dauer: 1 MS Informationspräsentation und 3 MS Screening Der Informationstag findet eine Woche vor Beginn der Qualifizierung eines jeden Einstiegstermins in Form einer Informationspräsentation und einem anschließenden Screening im Ausmaß von 4 MS statt. Inhalte: Fundierte Kursinformation Inhalte der Bildungsmaßnahme Abgleichung der Erwartungshaltungen der TeilnehmerInnen mit den realen Entwicklungsmöglichkeiten Kennen lernen des Bildungsträgers Rechte und Pflichten der KursteilnehmerInnen Überprüfung der Deutschkenntnisse Abklärung schulischer und/oder beruflicher Vorkenntnisse Persönliche und fachliche Voraussetzungen müssen abgeklärt werden Zur Abklärung der Einstiegsvoraussetzungen ist der Träger verpflichtet, Einstufungstests zu verwenden. Die Art und Weise, wie diese Tests durchgeführt werden (mündlich, schriftlich, etc.), bleibt dem Bieter überlassen wobei darauf zu achten ist, dass keine Zusatzkosten anfallen. Zu jedem Informationstag bucht die regionale Geschäftsstelle Jugendliche des AMS Wien die doppelte Anzahl an TeilnehmerInnen zu, als für die Gruppengröße in der anschließenden Qualifizierung (2 Gruppen à 10 Personen) vorgesehen sind. So soll während der Informationsveranstaltung und des Screenings sichergestellt werden, dass 20 für die Bildungsmaßnahme passende AMS KundInnen pro Einstieg für eine Teilnahme gewonnen werden können. Insgesamt müssen 120 TeilnehmerInnen tatsächlich in die Qualifizierung eintreten. Um auf jede Interessentin / jeden Interessenten individuell eingehen zu können und zu gewährleisten, dass für alle InteressentInnen ausreichend Zeit zur Verfügung steht um Fragen stellen zu können, müssen die Veranstaltungen jeweils von 2 TrainerInnen durchgeführt werden. Ziel der Informationstage ist die umfassende Informationsweitergabe an alle TeilnehmerInnen, um ihnen eine klare Vorstellung von der Bildungsmaßnahme zu geben, alle etwaigen Fragen im Vorfeld zu klären und die passenden TeilnehmerInnen für die Schulung zu finden. LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2009 Seite 8 von 39

9 Kalkulation Informationsveranstaltung: TeilnehmerInnen TrainerInnen Schlüssel: 40:2 4 MS x 6 Gruppen = 24 MS* 4 MS x 6 Gruppen x 2 TrainerInnen = 48 MSP* *) MS = Maßnahmenstunden TeilnehmerInnen *) MSP = Maßnahmenstunden Personal bzw. TrainerInnen TrainerInneneinsatz : TrainerInnentyp Qualifizierung: Dauer: 7 Wochen à 30 MS Für die Qualifizierung muss jeder Teilnehmerin / jedem Teilnehmer eine Teilnahmebestätigung ausgestellt werden, aus der klar ersichtlich ist, welche Inhalte in welchem zeitlichen Rahmen besucht wurden Theoretische Inhalte im Bereich Lagerlogistik und Warenwirtschaft Im Ausmaß von gesamt 110 MS soll das grundlegende Fachwissen zum Thema Logistik und Warenwirtschaft vermittelt werden, sowie den TeilnehmerInnen die Möglichkeit geboten werden, das gelehrte Wissen bereits in praktischen Übungen umsetzen zu können, wie z.b. Güter verpacken. Inhalte: Lagerarten, Lagerstufen Warenfluss (Wareneingang und Warenausgang) Kommissionierung Regalbau Technische Geräte im Lager Grundlagen der Logistik ( 6 R Grundprinzip) Beschaffungsbewirtschaftung Tourenplanung LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2009 Seite 9 von 39

10 Service und Qualität Unfallverhütung und Sicherheit Güter lagern, verladen, versenden Zusammenarbeit mit verschiedenen Verkehrsträgern Rechnen im Lager Fachgemäßes Verpacken Palettenhandhabung und Palettenkontrolle im Lager EDV unterstützte Lagerverwaltung Den TeilnehmerInnen wird im Ausmaß von 20 MS die Anwendung von unterstützender EDV in der Lagerverwaltung (wie z.b. Tourenplanungsoptimierungssystem) näher gebracht Staplerschein mit Staplerfahrpraxis Den TeilnehmerInnen muss im Ausmaß von 50 MS die Möglichkeit geboten werden, sich die theoretischen Kenntnisse, sowie ausreichend Praxis im Umgang mit Staplern anzueignen. Lerninhalte für die Staplerprüfung Praktische Übungen im Umgang mit verschiedenen betriebsüblichen Staplern Prüfungsvorbereitung, Wiederholungen, Simulation der Prüfungssituation Ablegen der Prüfung zum Staplerschein Hinsichtlich der Durchführung der Prüfung für den Staplerschein gelten die gesetzlichen Vorgaben der Fachkenntnisnachweis-Verordnung (FK-V) 9 (2) in der jeweils geltenden Fassung. Im Falle des Vorhandenseins einer diesbezüglichen Ausbildungsermächtigung des Bieters bzw. eigenständigen Durchführung ist diese vorzulegen. Der Nachweis gilt als Eignungskriterium und ist dem Konzept als Anlage beizufügen. LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2009 Seite 10 von 39

11 Die Prüfung zum Staplerschein ist Teil der Bildungsmaßnahme und muss innerhalb der individuellen Verweildauer in der Schulung erfolgen Begleitendes Bewerbungstraining Während der gesamten Qualifizierung wird begleitendes Bewerbungstraining im Ausmaß von gesamt 30 MS angeboten und ist für jede Teilnehmerin / jeden Teilnehmer verpflichtend. Hauptaugenmerk wird auf die Vorbereitung auf Bewerbungssituationen sowie die aktive Arbeitssuche gelegt. Nach Erstellung bzw. Aktualisierung der Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Bewerbungsschreiben), ist dieses Angebot für intensive Bewerbungen zu nutzen. Die TeilnehmerInnen sollen selbst für sich erkennen, welche Bewerbungsstrategien für sie erfolgreich sind und welche keinen Erfolg bringen. Die Kontrolle und Bearbeitung der Bewerbungen erfolgt laufend durch die Trainerin/den Trainer. Folgende Inhalte sollten in dieser Phase mindestens behandelt werden: Erarbeitung der Planungs- und Umsetzungsschritte für den Arbeitssuchprozess Erstellung individueller Bewerbungsunterlagen Inseratensuche: Zeitungen, Fachzeitschriften, Branchenzeitschriften, Jobdatenbanken im Internet, Jobangebote auf Firmenwebsites Lesen und Interpretieren von Stellenanzeigen: was wird wirklich verlangt? Bewerbungscoaching Vorbereitung auf das Vorstellungsgespräch (Rollenspiele) Umgang mit Fragen hinsichtlich Alter, Geschlecht, sexueller Ausrichtung, kultureller Herkunft und Religion Grundbegriffe des Arbeitsrechts, Vorstellen des Gleichbehandlungsgesetzes, unterschiedliche Beschäftigungsformen Optimale Selbstpräsentation Gehaltsfragen, Wie verhandle ich richtig? Telefonische Bewerbung: worauf kommt es an? Telefontaktiken und Gesprächsverhalten LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2009 Seite 11 von 39

12 Aktive Bewerbung (Was ist das? Wie recherchiere ich Adressen? Was sind die Vorteile? Infos über offenen und verdeckten Arbeitsmarkt) Ziel: Aneignung von Fachwissen im Bereich der Lagerlogistik, sowie Erhalt des Staplerscheins. Kalkulation Qualifizierung: TeilnehmerInnen TrainerInnen Schlüssel: 10:1 30 MS x 12 Gruppen x 7 Wochen = 2520 MS 30 MS x 12 Gruppen x 7 Wochen x 1 TrainerIn = 2520 MSP TrainerInneneinsatz: Theoretische Inhalte im Bereich Lagerlogistik und Warenwirtschaft: TrainerInnentyp 2 EDV unterstützte Lagerverwaltung: TrainerInnentyp 2 Staplerschein: TrainerInnentyp 3 Begleitendes Bewerbungstraining: TrainerInnentyp 1 Bitte beachten Sie die Prüfungskosten für die Staplerschein-Prüfung in Ihrer Kalkulation. Um die Vergleichbarkeit der Angebote zu gewährleisten, sind seitens des Bieters die Prüfungskosten für 100 % der TeilnehmerInnen (= 120) als Kalkulationsgrundlage heranzuziehen. Die anfallenden Kosten sind in der Kalkulation bei den Maßnahmennebenkosten unter der Position TeilnehmerInnenbezogene Kosten zu berücksichtigen Nachhilfeangebot Deutsch als Fremdsprache Ziel dieses Nachhilfeangebots ist unter anderem die Auffrischung der Grammatik und der Rechtschreibung, die Erweiterung der Ausdrucksfähigkeit und die Verbesserung der schriftlichen Kenntnisse. Die Nachhilfe ist ab Beginn der Qualifizierung im Ausmaß von 4 MS pro Woche auf freiwilliger Basis anzubieten und an den Bedarf der TeilnehmerInnen anzupassen. LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2009 Seite 12 von 39

13 Kalkulation: TeilnehmerInnen TrainerInnen Schlüssel: 5:1 4 MS x 6 Gruppen x 7 Wochen = 168 MS 4 MS x 6 Gruppen x 7 Wochen x 1 TrainerIn = 168 MSP Im Zuge der Endabrechnung können nur die tatsächlich stattgefundenen Nachhilfestunden abgerechnet werden. TrainerInneneinsatz : TrainerInnentyp 4 Das AMS Wien geht aus Gründen der Erfahrung von der Annahme aus, dass 5 TeilnehmerInnen je Einstieg im Ausmaß von 4 MS/Woche eine Nachhilfe in Anspruch nehmen werden. Dies ist eine kalkulatorische Annahme, die dazu dient, die Vergleichbarkeit der Angebote sicherzustellen. 8 Sozialpädagogische Betreuung Während der gesamten Bildungsmaßnahme muss durchgehend eine Sozialpädagogische Betreuung, welche jede Teilnehmerin/jeder Teilnehmer nach Wunsch und/oder Notwendigkeit in Anspruch nehmen kann, im Ausmaß von 10 Maßnahmenstunden pro Woche und Gruppe verfügbar sein. Es ist vom Träger proaktiv sicher zu stellen, dass die TeilnehmerInnen von diesem Angebot wissen und dieses auch nutzen (nicht nur zur Krisenintervention). Die sozialpädagogische Betreuung umfasst mindestens folgende Bereiche: Beratung und Hilfestellung bei privaten und/oder psychosozialen Problemen, welche nicht unmittelbar im Zusammenhang mit der Bildungsmaßnahme zu sehen sind. Beratung und Hilfestellung bei interpersonellen Problemen und/oder Konflikten, welche in direktem Zusammenhang mit der Bildungsmaßnahme zu sehen. Aufzeigen von Bewältigungsstrategien was die Thematik des Lernens an sich betrifft. Aufbau von Selbstbewusstsein, Durchhaltevermögen und Perspektivenplanung. LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2009 Seite 13 von 39

14 Kalkulation Sozialpädagogische Betreuung: TeilnehmerInnen TrainerInnen Schlüssel: 1:1 10 MS x 12 Gruppen x 7 Wochen = 840 MSP TrainerInneneinsatz : TrainerInnentyp 5 9 Bewerbungsbüro Das Bewerbungsbüro muss jeden Tag während der gesamten Bildungsmaßnahme im Ausmaß von 20 MS pro Woche geöffnet sein. Das Bewerbungsbüro soll in der Rahmenzeit zwischen 14 Uhr und 19 Uhr zur Verfügung stehen, mindestens aber 2 Stunden täglich außerhalb der regulären Unterrichtszeit. Diese Übungsmöglichkeit soll den TeilnehmerInnen ohne Betreuung zur Verfügung gestellt werden. Ziel des Bewerbungsbüros ist die selbständige Umsetzung von Bewerbungsaktivitäten am Computer und Stellenrecherchen im Internet. Für das Bewerbungsbüro sind in der Kalkulation räumliche und technische Ausstattung 840 Maßnahmenstunden (42 Wochen mal 20 MS) vorzusehen. 10 Kalkulation Veranstaltungen Maßnahmenstunden (MS): TrainerInnenstunden (MSP): Informationstag inkl. Screening Qualifizierung Nachhilfeangebot Deutsch als Fremdsprache Zwischensumme Sozialpädagogische Betreuung Summe gesamt LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2009 Seite 14 von 39

15 2712 MS gesamt sind für die Darstellung der Maßnahmenstunden TeilnehmerInnen heranzuziehen MSP sind für Personalaufwand TrainerInnen heranzuziehen. 840 MSP sind für Personalaufwand unterstützendes Personal heranzuziehen. 11 Personal Während der gesamten Dauer der Bildungsmaßnahme muss qualitativ und quantitativ ausreichend Personal zur Verfügung stehen, um eine reibungslose Durchführung der Koordination der gesamten Umsetzung der Bildungsmaßnahme und der administrativen Abwicklung der Bildungsmaßnahme zu gewährleisten. Die Auspreisung der TrainerInnen im Kalkulationsformular ist entsprechend der TrainerInnen-Typen 1 5 vorzunehmen (siehe Beispiel Personalgruppen in den Allgemeinen Bestimmungen zur Gewährung von finanziellen Leistungen an Bildungsträger Punkt 6.1) TrainerInnenqualifikationen: Informationstag inkl. Screening und Begleitendes Bewerbungstraining (Typ 1): Formale Qualifikation: Muss-Kriterium: abgeschlossene TRAINERINNEN- bzw. COACHINGAUSBILDUNG im Ausmaß von mindestens 110 Stunden (Einheiten á 50 Minuten) Betreffend der TRAINERINNENAUSBILDUNG geht das AMS Wien davon aus, dass mindestens folgende Module bzw. Inhalte enthalten sind: Gruppenprozesse / Gruppendynamik Grundbegriffe der Gruppendynamik, Grundsätze der Gruppenpsychologie, Arbeiten mit Gruppen, Gruppencoaching, Steuerung von Gruppenprozessen, Leiten von Gruppen, etc. LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2009 Seite 15 von 39

16 Grundlagen der Kommunikation Kommunikationsmodelle, Gesprächsführung, Fragetechniken, Feedback, Mimik, Gestik, aktive Sprache, etc. Grundlagen der Moderation / Moderationstechniken Moderation im Trainingskontext, Interventionstechniken, Angewandte Gruppendynamik, Ablauf und Planung einer Moderation, etc. Methodik Didaktik / Methodeneinsatz Situations- und zielgruppengerechter Einsatz, Methodenentwicklung, Trainieren mit heterogenen Gruppen beispielsweise gendergerechte Didaktik, etc. Präsentationstechniken / Medieneinsatz Medieneinsatz im Training, Erstellen des roten Fadens, Strategien zu Sicherheit, Vortragstechniken (Frontalvortrag, Einzelübung, Diskussion, ), etc. Konfliktmanagement Definition, Modelle, Konfliktdynamik, Konfliktdiagnose, Intervention, Vermeiden von Konflikteskalation, etc. Seminarphasen / Seminarplanung Grundlagen effizienter Trainingsgestaltung, Inhaltsplanung, Zeitmanagement, Seminarablauf, Ablaufphasen eines Trainings, Zielgruppendefinition, Seminargestaltung, Erstellen von Konzepten und Unterlagen, etc. Diesbezügliche Zertifikate sind jedenfalls vorzulegen. Einzelne Inhalte/Module müssen nicht ausgewiesen werden. Aus den Zertifikaten muss das Stundenausmaß sowie die Bezeichnung TrainerInnenausbildung bzw. Coachingausbildung hervorgehen. Bewertungsschema: 0 Punkte: Erfüllung des Muss-Kriteriums und sonstige, in weiterer Folge nicht aufgezählte Formalqualifikationen Erfüllung des Muss-Kriteriums und 3 Punkte: abgeschlossene Ausbildung zum/r Lebens- und SozialberaterIn bzw. vorliegender diesbezüglicher Gewerbeschein bzw. abgeschlossene MediatorInnenausbildung (MediatorIn gemäß Zivilrechts-Mediations-Gesetz) lt. Liste des Bundesministeriums für Justiz werden nur jene MediatorInnen, die in der Liste des BM für Justiz eingetragen sind bzw. abgeschlossenes psychotherapeutisches Propädeutikum bzw. abgeschlossene Bildungsanstalt für Sozialpädagogik bzw. abgeschlossenes Kolleg für Sozialpädagogik bzw. abgeschlossene Ausbildung zum/zur zertifizierten Erwachsenenbildner/in bzw. diplomierten Erwachsenenbildner/in Weiterbildungsakademie Österreich LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2009 Seite 16 von 39

17 6 Punkte: Erfüllung des Muss-Kriteriums und abgeschlossene Sozialakademie ( alte Ausbildung = vor der Umstellung auf ein Fachhochschulstudium) bzw. abgeschlossene pädagogische Akademie ( Lehramt für Volksschulen bzw. Hauptschulen bzw. Sonderschulen bzw. polytechnische Schulen) ( alte Ausbildung = vor der Umstellung auf ein Bakkalaureatsstudium) bzw. abgeschlossene berufspädagogische Akademie (Lehramt für Berufsschulen) ( alte Ausbildung = vor der Umstellung auf ein Bakkalaureatsstudium) bzw. abgeschlossener Universitätslehrgang für sozialpädagogische Arbeit und soziokulturelle Animation in offenen Handlungsfeldern (Abschluss: akademische/r Sozial- und Kulturpädagoge/in) bzw. abgeschlossener akademischer Lehrgang Supervision und Coaching (Abschluss: akademische/r SupervisorIn und Coach) bzw. abgeschlossener Grundlehrgang Psychosoziale Beratung (Donau Universität Krems) bzw. abgeschlossene Psychotherapieausbildung (diverse Ausbildungen) (sofern es sich um kein Bakkalaureatsbzw. Magister- bzw. Masterstudium handelt) bzw. abgeschlossener Universitätslehrgang Berufsorientierung (Abschluss: akademische/r Berufsorientierungspädagoge/in) bzw. abgeschlossener Lehrgang universitären Charakters Bildungs- und Berufsberatung (Abschluss: akademische/r Bildungs- und BerufsberaterIn) bzw. abgeschlossener Universitätslehrgang Career Management Laufbahnberatung Grundstufe (Abschluss: akademische/r LaufbahnberaterIn) 8 Punkte: Erfüllung des Muss-Kriteriums und abgeschlossene pädagogische Hochschule neue Ausbildung (ab ) (Lehramt für Volksschulen bzw. Hauptschulen bzw. Sonderschulen bzw. polytechnischen Schulen bzw. Berufsschulen; Abschluss: Bachelor of Education- BEd) bzw. abgeschlossenes Bakkalaureatsstudium Pädagogik bzw. abgeschlossenes Bakkalaureatsstudium/Fachhochschule Soziale Arbeit - Social Work bzw. Soziale Arbeit mit Ausbildungsschwerpunkt Sozialmanagement bzw. Soziale Arbeit bzw. abgeschlossenes Bakkalaureatsstudium Psychologie bzw. abgeschlossenes Bakkalaureatsstudium Psychotherapiewissenschaften bzw. LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2009 Seite 17 von 39

18 abgeschlossenes Bakkalaureatsstudium Kommunikationswissenschaft bzw. abgeschlossenes Bakkalaueratsstudium Kommunikationswissenschaft und Publizistik bzw. abgeschlossenes Bakkalaureatsstudium Soziologie bzw. 10 Punkte: Erfüllung des Muss-Kriteriums und abgeschlossenes Diplomstudium bzw. Magisterstudium Pädagogik bzw. Erziehungswissenschaft bzw. Heil- und Integrationspädagogik (Sonder- und Heilpädagogik) bzw. Sozialpädagogik bzw. Weiterbildung (lebensbegleitende Bildung) bzw. abgeschlossenes Diplomstudium Wirtschaftspädagogik bzw. abgeschlossenes Diplomstudium/Fachhochschule Sozialarbeit bzw. abgeschlossenes Diplomstudium Sozialarbeit im städtischen Raum bzw. abgeschlossenes Masterstudium/Fachhochschule Sozialarbeit (Nachgraduierung für SozialarbeiterInnen) bzw. abgeschlossenes Magisterstudium/Fachhochschule Soziale Arbeit (Master für SOZAK-AbsolventInnen) bzw. abgeschlossenes Masterstudium/Fachhochschule Soziale Arbeit und Sozialwirtschaft bzw. abgeschlossenes Diplomstudium bzw. Magisterstudium Soziologie bzw. abgeschlossenes Diplomstudium bzw. Magisterstudium Kommunikationswissenschaft bzw. abgeschlossenes Diplomstudium bzw. Magisterstudium Kommunikationswissenschaft und Publizistik bzw. abgeschlossenes Magisterstudium bzw. Masterstudium Gender Studies bzw. abgeschlossenes Lehramtstudium bzw. abgeschlossenes Diplomstudium bzw. Magisterstudium Psychologie bzw. abgeschlossener Lehrgang Psychosoziale Beratung - Aufbaustufe (Donau Universität Krems) bzw. abgeschlossenes Magisterstudium Psychotherapiewissenschaften bzw. abgeschlossener Universitätslehrgang Psychotherapie (Abschluss: Master of Science) bzw. abgeschlossener Lehrgang Supervision und Coaching (Masterlehrgang) bzw. Supervision, Coaching und Organisationsentwicklung bzw. Coaching & Organisationsentwicklung Organisationsberatung bzw. Supervision im Gesundheitswesen (Masterlehrgang) bzw. abgeschlossener Lehrgang Career Management Laufbahnberatung (MAS Career Management) bzw. eine der angeführten Ausbildungen die mindestens mit 3 Punkten bewertet werden und mindestens 5 Jahre (1.825 Tage) nachgewiesene Einsatzzeiten in AMS - Bildungsmaßnahmen und/oder in der Arbeit mit AMS LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2009 Seite 18 von 39

19 KundInnen in Sozialökonomischen Betrieben/gemeinnützigen Beschäftigungsprojekten/Beratungs- und Betreuungseinrichtungen und/oder als AMS MitarbeiterIn = AMS Senior Expert. Studienrichtung: sowohl die 1. als auch die 2. Studienrichtung werden anerkannt. Fächerkombinationen werden ausschließlich innerhalb der unter 10 Punkten angeführten Studienrichtungen anerkannt (z.b. anerkannt: Fächerkombination Pädagogik/Psychologie; nicht anerkannt: Fächerkombination: Theaterwissenschaften/Pädagogik). Ausbildungen, die nicht in Österreich absolviert wurden: Im Rahmen der Bewertung der Zuschlagskriterien/Höherbewertung werden ausschließlich jene Ausbildungen anerkannt, die im Bewertungsraster enthalten sind. Aus dem/den vorgelegten Nachweis(en)/Bestätigung(en) in deutscher Sprache, muss unabhängig davon in welchem Staat das Studium abgeschlossen wurde jedenfalls eindeutig hervorgehen, dass es sich um eine im Bewertungsraster aufgezählte Ausbildung bzw. um eine gleichwertige Ausbildung handelt. Bei einem abgeschlossenen Studium im EU-Raum ist eine beglaubigte Übersetzung vorzulegen. Bei abgeschlossenem Studium in anderen Staaten ist eine beglaubigte Übersetzung und eine Bestätigung der Gleichwertigkeit (Nostrifikation oder Bestätigung ENIC NARIC AUSTRIA) vorzulegen. AMS Senior Expert : Für die Berechnung der 5 jährigen Einsatzzeit (EZ) gilt folgendes Schema: Bei Bildungsmaßnahmen sind die Bezeichnung und die kalendarische Dauer der Aufträge/der Rechtsverhältnisse (von bis; Kalendertage inkl. schulungsfreier Zeiten) anzuführen. (Beispiel: BO für Männer und Frauen: ; 365 Tage). Bei der Arbeit mit AMS KundInnen bzw. als AMS BeraterIn ist der Beschäftigungs-/Auftraggeber und die Dauer der Beschäftigungen/der Aufträge/der Rechtsverhältnisse (von bis; Kalendertage) anzuführen. Hinweis: Die Arbeit mit AMS - KundInnen muss nicht in AMS geförderten Sozialökonomischen Betrieben/gemeinnützigen Beschäftigungsprojekten/Beratungs- und Betreuungseinrichtungen erfolgt sein. Jede Kombination von Einsatzzeiten in reinen AMS Bildungsmaßnahmen und diversen Sozialökonomischen Betrieben/gemeinnützigen Beschäftigungsprojekten/Beratungs- und Betreuungseinrichtungen und als AMS-MitarbeiterIn ist zulässig. Wichtig!! Die für die Einsatzzeit vorgelegten Nachweise als Ersatz für nicht den Ausschreibungen entsprechende formale Qualifikationen ( AMS Senior Expert ), können im Sinne des Doppelverwertungsverbots nach dem BVergG 2006 nicht mehr für das Bewertungskriterium Erfahrung herangezogen werden!!! LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2009 Seite 19 von 39

20 Für die Bewertung des Kriteriums Erfahrung sind weitere, den Vorgaben entsprechende, Verbindliche Erklärungen vorzulegen. neue TrainerInnen : Um diesen TrainerInnen einen Einstieg zu ermöglichen, kann einschlägige Praktikumserfahrung zur Erfüllung der Zuschlagskriterien herangezogen werden (Formel Aktivierung, Berufsorientierung: 5 Verbindliche Erklärungen können durch 10 Praktikumsbestätigungen ersetzt werden) Erfahrung: Bewertung: Punkte: Definition: 0 Keine VEs oder Praktikumsbestätigungen Verbindliche Erklärungen (VE) oder 10 Praktikumsbestätigungen, worin bestätigt wird, dass der/die TrainerIn in einer vom Arbeitsmarktservice und/oder von einer im arbeitsmarktpolitischen Umfeld tätigen Organisation beauftragten Maßnahme (MN) oder in einem/in einer in sich abgeschlossenen/abgeschlossener Modul/Teilmodul, Gruppe, Phase bzw. Durchgang als HaupttrainerIn bzw. als PraktikantIn im vorgesehenen Einsatzbereich tätig war. ODER 1 VE, worin bestätigt wird, dass der/die TrainerIn mindestens 1 Jahr (= 12 Monate) in einem durchgehend andauernden Rechtsverhältnis mit ein und demselben Arbeitgeber als TrainerIn im vorgesehenen Einsatzbereich tätig war. mehr als 5 Verbindliche Erklärungen (VE) oder mehr als 10 Praktikumsbestätigungen, worin bestätigt wird, dass der/die TrainerIn in einer vom Arbeitsmarktservice und/oder von einer im arbeitsmarktpolitischen Umfeld tätigen Organisation beauftragten Maßnahme (MN) oder in einem/in einer in sich abgeschlossenen/abgeschlossener Modul/Teilmodul, Gruppe, Phase bzw. Durchgang LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2009 Seite 20 von 39

21 als HaupttrainerIn bzw. als PraktikantIn im vorgesehenen Einsatzbereich tätig war. ODER mehr als 1 VE, worin bestätigt wird, dass der/die TrainerIn mindestens 1 Jahr (= 12 Monate) in einem durchgehend andauernden Rechtsverhältnis mit ein und demselben Arbeitgeber als TrainerIn im vorgesehenen Einsatzbereich tätig war Mindestalter: Muss-Kriterium: Mindestalter: 25 Jahre (wenn nicht gegeben, Ausschluss); keine Punktevergabe im Rahmen eines Bewertungsschemas bei Überschreitung des Mindestalters TrainerInnenqualifikation: Qualifizierung Theoretische Kenntnisse im Bereich Lagerlogistik und Warenwirtschaft, EDV unterstützte Lagerverwaltung (Typ 2): Formale Qualifikation: Muss-Kriterium: Lehrabschlussprüfung als LagerlogistikerIn oder Speditionskauffrau / Speditionskaufmann bzw. Lehrabschlussprüfung in einem dem Einsatzbereich verwandten Beruf bzw. abgeschlossene berufsbildende Schule die eine ähnliche Ausbildung wie der Lehrberuf aufweist bzw. eine (Fach-)Hochschulausbildung im genannten Einsatzbereich (lt. AMS-Berufsdatenbank, zu finden auf der AMS Homepage unter ) Aus dem Zertifikatswortlaut oder einem beigefügten Curriculum muss klar ersichtlich sein, dass es sich um die erforderliche Ausbildung handelt. Bewertung: Punkte Definition 0 Erfüllung des Muss-Kriteriums Erfüllung des Muss-Kriteriums und 10 Abgeschlossene TRAINERINNEN- bzw. COACHINGAUSBILDUNG im Ausmaß von mindestens 110 Stunden (Einheiten á 50 Minuten) LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2009 Seite 21 von 39

22 Erfahrung: Muss-Kriterium: 1 Verbindliche Erklärung (VE), worin bestätigt wird, dass der/die TrainerIn für die Dauer eines Lehrjahres oder ein JASG - Lehrjahres oder für die Dauer einer FacharbeiterInnenintensivausbildung oder innerhalb eines Rechtsverhältnisses als TrainerIn für mindestens 1 Jahr (= 12 Monate) in einem durchgehend andauernden Rechtsverhältnis mit ein und demselben Arbeitgeber im vorgesehenen Einsatzbereich tätig war. ODER 5 Verbindliche Erklärungen (VE), worin bestätigt wird, dass der/die TrainerIn in einer vom Arbeitsmarktservice und/oder von einer im arbeitsmarktpolitischen Umfeld tätigen Organisation beauftragten Maßnahme (MN) oder in einem/in einer in sich abgeschlossenen/abgeschlossener Modul/Teilmodul, Gruppe, Phase bzw. Durchgang als HaupttrainerIn im vorgesehenen Einsatzbereich tätig war. Die Zielgruppe aller VE muss ausschließlich der Zielgruppe Jugendliche bis 21 Jahre entsprechen. Höherbewertung: Punkte: Definition: 0 Erfüllung des Muss-Kriteriums 5 Erfüllung des Muss-Kriterium und 5 zusätzliche Verbindliche Erklärungen (VE), worin bestätigt wird, dass der/die TrainerIn in einer vom Arbeitsmarktservice und/oder von einer im arbeitsmarktpolitischen Umfeld tätigen Organisation beauftragten Maßnahme (MN) oder in einem/in einer in sich abgeschlossenen/abgeschlossener Modul/Teilmodul, Gruppe, Phase bzw. Durchgang als HaupttrainerIn im vorgesehenen Einsatzbereich tätig war. LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2009 Seite 22 von 39

23 10 ODER Erfüllung des Muss-Kriterium und 1 zusätzliche VE, worin bestätigt wird, dass der/die TrainerIn für die Dauer eines Lehrjahres oder eines JASG - Lehrjahres oder für die Dauer einer FacharbeiterInnenintensivausbildung oder innerhalb eines Rechtsverhältnisses als TrainerIn für mindestens 1 Jahr (= 12 Monate) in einem durchgehend andauernden Rechtsverhältnis mit ein und demselben Arbeitgeber im vorgesehenen Einsatzbereich tätig war. Erfüllung des Muss-Kriterium und mehr als 5 zusätzliche Verbindliche Erklärungen (VE), worin bestätigt wird, dass der/die TrainerIn in einer vom Arbeitsmarktservice und/oder von einer im arbeitsmarktpolitischen Umfeld tätigen Organisation beauftragten Maßnahme (MN) oder in einem/in einer in sich abgeschlossenen/abgeschlossener Modul/Teilmodul, Gruppe, Phase bzw. Durchgang als HaupttrainerIn im vorgesehenen Einsatzbereich tätig war. ODER Erfüllung des Muss-Kriterium und mehr als 1 zusätzliche VE, worin bestätigt wird, dass der/die TrainerIn für die Dauer eines Lehrjahres oder eines JASG - Lehrjahres oder für die Dauer einer FacharbeiterInnenintensivausbildung oder innerhalb eines Rechtsverhältnisses als TrainerIn für mindestens 1 Jahr (= 12 Monate) in einem durchgehend andauernden Rechtsverhältnis mit ein und demselben Arbeitgeber im vorgesehenen Einsatzbereich tätig war. Die Zielgruppe aller VE muss ausschließlich der Zielgruppe Jugendliche bis 21 Jahre entsprechen Mindestalter: Muss-Kriterium: Mindestalter 25 Jahre (wenn nicht gegeben, Ausschluss); keine Punktevergabe im Rahmen eines Bewertungsschemas bei Überschreitung des Mindestalters. LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2009 Seite 23 von 39

24 11. 3 TrainerInnenqualifikationen: Staplerschein mit Staplerfahrpraxis (Typ 3): Formale Qualifikation (60%) Muss-Kriterium: Zum Lenken eines Hubstaplers erforderliche theoretische und praktische Kenntnisse gemäß der geltenden Fassung der Fachkenntnisnachweisverordnung (FK-V), kundgemacht mit Bundesgesetzblatt II Nr. 13 aus 2007, Durchführung der Ausbildung 9 (2). Aus dem Zertifikatswortlaut oder einem beigefügten Curriculum muss klar ersichtlich sein, dass es sich um die erforderliche Ausbildung handelt. Höherbewertung: Punkte Definition 0 Erfüllung des Muss-Kriteriums Erfüllung des Muss-Kriteriums und. 10 Abgeschlossene TRAINERINNEN- bzw. COACHINGAUSBILDUNG im Ausmaß von mindestens 110 Stunden (Einheiten á 50 Minuten) Erfahrung (40%) Muss-Kriterium: Die Anforderungen hinsichtlich der Erfahrung für das TrainerInnenpersonal für den Bereich Qualifizierung richten sich nach den gesetzlichen Anforderungen, die in der Fachkenntnisnachweisverordnung, kundgemacht mit Bundesgesetzblatt II Nr. 13 aus 2007, Durchführung der Ausbildung 9 (2), geregelt sind (mindestens 2-jährige einschlägige Tätigkeit). Diese ist mittels einer oder mehrerer Verbindlichen Erklärung/en (VE) zu belegen. Höherbewertung: Punkte: Definition: 0 Erfüllung des Muss-Kriteriums LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2009 Seite 24 von 39

25 5 10 Erfüllung des Muss-Kriterium und 5 zusätzliche Verbindliche Erklärungen (VE), worin bestätigt wird, dass der/die TrainerIn in einer vom Arbeitsmarktservice und/oder von einer im arbeitsmarktpolitischen Umfeld tätigen Organisation beauftragten Maßnahme (MN) oder in einem/in einer in sich abgeschlossenen/abgeschlossener Modul/Teilmodul, Gruppe, Phase bzw. Durchgang als HaupttrainerIn im vorgesehenen Einsatzbereich tätig war. ODER 1 zusätzliche VE, worin bestätigt wird, dass der/die TrainerIn mindestens 1 Jahr (= 12 Monate) in einem durchgehend andauernden Rechtsverhältnis mit ein und demselben Arbeitgeber als TrainerIn im vorgesehenen Einsatzbereich tätig war. Erfüllung des Muss-Kriterium und mehr als 5 zusätzliche Verbindliche Erklärungen (VE), worin bestätigt wird, dass der/die TrainerIn in einer vom Arbeitsmarktservice und/oder von einer im arbeitsmarktpolitischen Umfeld tätigen Organisation beauftragten Maßnahme (MN) oder in einem/in einer in sich abgeschlossenen/abgeschlossener Modul/Teilmodul, Gruppe, Phase bzw. Durchgang als HaupttrainerIn im vorgesehenen Einsatzbereich tätig war. ODER mehr als 1 zusätzliche VE, worin bestätigt wird, dass der/die TrainerIn mindestens 1 Jahr (= 12 Monate) in einem durchgehend andauernden Rechtsverhältnis mit ein und demselben Arbeitgeber als TrainerIn im vorgesehenen Einsatzbereich tätig war Mindestalter: Muss-Kriterium: Mindestalter 25 Jahre (wenn nicht gegeben, Ausschluss); keine Punktevergabe im Rahmen eines Bewertungsschemas bei Überschreitung des Mindestalters. LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2009 Seite 25 von 39

26 11. 4 TrainerInnenqualifikationen: Nachhilfeangebot Deutsch als Fremdsprache (Typ 4): Formale Qualifikation (60%): In weiterer Folge aufgezählte Formalqualifikationen werden im Rahmen der Bewertung berücksichtigt und entsprechend bewertet. Bewertung einer abgeschlossenen Sprachausbildung: Beispiel 1: der/die TrainerIn verfügt über ein abgeschlossenes Bakkalaureatsstudium Deutsche Philologie = 8 Punkte, Beispiel 2: der/die TrainerIn verfügt ausschließlich über eine abgeschlossene nicht staatlich zertifizierte SprachtrainerInnenzusatzausbildung (im Ausmaß von mindestens 100 Stunden) = 0 Punkte, Beispiel 3: der/die TrainerIn verfügt über ein abgeschlossenes Lehramtsstudium Deutsch = 10 Punkte. Bewertung kombinierter (Sprach-)ausbildungen: Beispiel 1: der/die TrainerIn verfügt über eine abgeschlossene nicht staatlich zertifizierte SprachtrainerInnenzusatzausbildung (im Ausmaß von mindestens 100 Stunden) und über ein abgeschlossenes Lehramtsstudium Deutsch = 10 Punkte, Beispiel 2: der/die TrainerIn verfügt über eine abgeschlossene pädagogische Akademie ( alte Ausbildung = vor der Umstellung auf ein Bakkalaureatsstudium) und eine abgeschlossene universitäre Ausbildung Deutsch als Fremdsprache = 8 Punkte, Beispiel 3: der/die TrainerIn verfügt über eine Teilnahmebestätigung an der ÖSD - PrüferInnenschulung und über ein abgeschlossenes Bakkalaureatsstudium Soziologie = 0 Punkte. Andere, in weiterer Folge nicht aufgezählte Formalqualifikationen werden im Rahmen der Bewertung nicht berücksichtigt und führen zum Ausschluss des/der jeweiligen TrainerIn und des Angebotes. Beispiel: der/die TrainerIn verfügt über ein abgeschlossenes Bakkalaureatsstudium Soziologie: da diese Ausbildung im nachfolgenden Bewertungsschema nicht enthalten ist Ausschluss des/der jeweiligen TrainerIn und des Angebotes. LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2009 Seite 26 von 39

27 Bewertungsschema: 0 Punkte: abgeschlossene nicht staatlich zertifizierte SprachtrainerInnenzusatzausbildung (Ausmaß: mindestens 100 Stunden*) bzw. Bestätigung über die Teilnahme an der ÖSD-PrüferInnenschulung bzw. ÖSD- PrüferInnenberechtigung (sofern der/die TrainerIn über keine der anderen aufgezählten Sprachausbildungen verfügt) 5 Punkte: abgeschlossene pädagogische Akademie (Volksschule bzw. Hauptschule bzw. Sonderschule bzw. polytechnische Schulen) ( alte Ausbildung = vor der Umstellung auf ein Bakkalaureatsstudium) (Fach: Deutsch oder Englisch) bzw. abgeschlossene berufspädagogische Akademie ( alte Ausbildung = vor der Umstellung auf ein Bakkalaureatsstudium) (Fach: Deutsch und Kommunikation oder lebende Fremdsprache Englisch) 8 Punkte: abgeschlossene pädagogische Hochschule neue Ausbildung (ab ) (Lehramt für Volksschulen bzw. Hauptschulen bzw. Sonderschulen bzw. polytechnische Schulen bzw. Berufsschulen; Abschluss: Bachelor of Education: BEd) (Fach: Deutsch oder Englisch bzw. Deutsch und Kommunikation oder lebende Fremdsprache Englisch) bzw. abgeschlossener Akademielehrgang Pädagogische Akademie Deutsch als Fremdund Zweitsprache bzw. abgeschlossene universitäre Ausbildung Deutsch als Fremdsprache (Universität Wien) bzw. abgeschlossener Universitätslehrgang Deutsch als Fremdsprache (Universität Graz) bzw. abgeschlossene universitäre DaF/DaZ - Ausbildung (Ausbildung an einer anderen Universität inklusive Fernstudienlehrgänge z.b. Universität Kassel) bzw. abgeschlossener Universitätslehrgang Fremdsprachenunterricht in der Erwachsenenbildung (Universität Graz) bzw. abgeschlossene universitäre Sprachausbildung (Bakkalaureatsstudium): Deutsche Philologie (Germanistik) oder Fremdsprache mit Muttersprache Deutsch oder Lehramtsstudium für Deutsch oder Lehramtsstudium Fremdsprache mit LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2009 Seite 27 von 39

28 Muttersprache Deutsch oder Studium Übersetzen und Dolmetschen (gewählte Sprache Deutsch) oder Studium der Sprachwissenschaften oder Studium Literaturwissenschaften 10 Punkte: abgeschlossene universitäre Sprachausbildung (Masterstudium bzw. Magisterstudium bzw. Diplomstudium bzw. Lehramtsstudium bzw. Doktorat): Deutsche Philologie (Germanistik) oder Fremdsprache mit Muttersprache Deutsch oder Lehramtsstudium für Deutsch oder Lehramtsstudium Fremdsprache mit Muttersprache Deutsch oder Studium Übersetzen und Dolmetschen (gewählte Sprache Deutsch) oder Studium der Sprachwissenschaften oder Studium Literaturwissenschaften Zusatzinformationen: Studienrichtung: sowohl die 1. Studienrichtung als auch die 2. Studienrichtung werden anerkannt. Fächerkombinationen (mit Deutsch oder einer Fremdsprache) werden nicht anerkannt. * Beispiele für nicht staatlich zertifizierte SprachtrainerInnenzusatzausbildungen: Ausbildungslehrgang Alphabetisierung und Deutsch für MigrantInnen - Alfazentrum für MigrantInnen der Volkshochschule Ottakring Lehrgang Lust auf Sprache (228 UE) Verband österreichischer Volkshochschulen Lehrgang für SprachkursleiterInnen Level 1 (Deutsch als Zweitsprache; 110 Stunden) Verband Wiener Volksbildung Lehrgang für SprachkursleiterInnen Level 2 (Deutsch als Zweitsprache; 300 Stunden) Verband Wiener Volksbildung Ausbildungen, die nicht in Österreich absolviert wurden: Im Rahmen der Bewertung der Zuschlagskriterien/Höherbewertung werden ausschließlich jene Ausbildungen anerkannt, die im Bewertungsraster enthalten sind. Aus dem/den vorgelegten Nachweis(en)/Bestätigung(en) in deutscher Sprache, muss unabhängig davon in welchem Staat das Studium abgeschlossen wurde jedenfalls eindeutig hervorgehen, dass es sich um eine im Bewertungsraster aufgezählte Ausbildung bzw. um eine gleichwertige Ausbildung handelt. LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2009 Seite 28 von 39

29 Bei einem abgeschlossenen Studium im EU-Raum ist eine beglaubigte Übersetzung vorzulegen. Bei abgeschlossenem Studium in anderen Staaten ist eine beglaubigte Übersetzung und eine Bestätigung der Gleichwertigkeit (Nostrifikation oder Bestätigung ENIC NARIC AUSTRIA) vorzulegen. Hinweis betreffend Bestätigung über die Teilnahme an der ÖSD-PrüferInnenschulung bzw. ÖSD- PrüferInnenberechtigung: Die Bestätigung über die Teilnahme an der ÖSD-PrüferInnenschulung bzw. die ÖSD-PrüferInnen-Berechtigung erhalten nur jene Personen, die nachweislich an der von der ÖSD- Prüfungszentrale durchgeführten PrüferInnen-Schulung teilgenommen haben. Anforderungsprofil zur Teilnahme an der ÖSD-PrüferInnen-Schulung: muttersprachliches Niveau (Deutsch) mehrjährige Unterrichtserfahrung im Bereich DaF/DaZ Kenntnisse in den Bereichen Methodik und Didaktik sowie sprachwissenschaftliche Auseinandersetzung mit der deutschen Sprache (als Fremdsprache) = Nachweis einer einschlägigen Berufs- oder Fachausbildung, Studienabschluss, etc. soziale Kompetenz und Einfühlungsvermögen Nähere Informationen erhalten sie bei der ÖSD-Prüfungszentrale ( Folgende Universitätslehrgänge werden nicht anerkannt: Deutsch als Fremd- und Zweitsprache DaF/DaZ (für Nicht-Deutschsprachige - Universität Klagenfurt) Deutsch für AusländerInnen (Universität für Musik und Darstellende Kunst Wien) Deutschkurse für AusländerInnen (Universität Wien) Erfahrung (40%): Muss-Kriterium: 2 Verbindliche Erklärungen (VE), worin bestätigt wird, dass der/die TrainerIn 1 Semester bzw. 1 Trimester (bezogen auf die jeweilige Einrichtung) in einer schulischen Einrichtung bzw. in einer Einrichtung, welche die gleiche zeitliche Bemessungsgrundlage anwendet (z.b.: Universität, Volkshochschule,...), im vorgesehenen Einsatzbereich tätig war. LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2009 Seite 29 von 39

30 ODER 5 VE, worin bestätigt wird, dass der/die TrainerIn für die Dauer von mindestens einer Kurswoche (mindestens 5 Werktage) im vorgesehenen Einsatzbereich tätig war. Höherbewertung: Punkte: Definition: 0 Erfüllung des Muss-Kriteriums Erfüllung des Muss-Kriteriums und 5 2 zusätzliche Verbindliche Erklärungen (VE), worin bestätigt wird, dass der/die TrainerIn 1 Semester bzw. 1 Trimester (bezogen auf die jeweilige Einrichtung) in einer schulischen Einrichtung bzw. in einer Einrichtung, welche die gleiche zeitliche Bemessungsgrundlage anwendet (z.b.: Universität, Volkshochschule,...), im vorgesehenen Einsatzbereich tätig war. ODER 5 zusätzliche Verbindliche Erklärungen (VE), worin bestätigt wird, dass der/die TrainerIn für die Dauer von mindestens einer Kurswoche (mindestens 5 Werktage) im vorgesehenen Einsatzbereich tätig war. Erfüllung des Muss-Kriteriums und 10 mehr als 2 zusätzliche Verbindliche Erklärungen (VE), worin bestätigt wird, dass der/die TrainerIn 1 Semester bzw. 1 Trimester (bezogen auf die jeweilige Einrichtung) in einer schulischen Einrichtung bzw. in einer Einrichtung, welche die gleiche zeitliche Bemessungsgrundlage anwendet (z.b.: Universität, Volkshochschule,...), im vorgesehenen Einsatzbereich tätig war. ODER mehr als 5 zusätzliche Verbindliche Erklärungen (VE), worin bestätigt wird, dass der/die TrainerIn für die Dauer von mindestens einer Kurswoche (mindestens 5 Werktage) im vorgesehenen Einsatzbereich tätig war. LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2009 Seite 30 von 39

31 Mindestalter: Muss-Kriterium: Mindestalter: 25 Jahre (wenn nicht gegeben, Ausschluss); keine Punktevergabe im Rahmen eines Bewertungsschemas bei Überschreitung des Mindestalters TrainerInnenqualifikationen: Sozialpädagogische Betreuung (Typ 5): Formale Qualifikation: Muss-Kriterium: abgeschlossene TRAINERINNEN- bzw. COACHINGAUSBILDUNG im Ausmaß von mindestens 110 Stunden (Einheiten á 50 Minuten) UND gültiger Nachweis hinsichtlich des Besuches eines GENDERSEMINARES* (im Ausmaß von mindestens 6 Stunden innerhalb der letzten 2 Jahre vor Ablauf der Angebotsfrist) UND gültiger Nachweis DIVERSITÄTSTRAINING* (im Ausmaß von mindestens 16 Stunden innerhalb der letzten 2 Jahre vor Ablauf der Angebotsfrist) Betreffend der TRAINERINNENAUSBILDUNG geht das AMS Wien davon aus, dass mindestens folgende Module bzw. Inhalte enthalten sind: Gruppenprozesse / Gruppendynamik Grundbegriffe der Gruppendynamik, Grundsätze der Gruppenpsychologie, Arbeiten mit LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2009 Seite 31 von 39

32 Gruppen, Gruppencoaching, Steuerung von Gruppenprozessen, Leiten von Gruppen, etc. Grundlagen der Kommunikation Kommunikationsmodelle, Gesprächsführung, Fragetechniken, Feedback, Mimik, Gestik, aktive Sprache, etc. Grundlagen der Moderation / Moderationstechniken Moderation im Trainingskontext, Interventionstechniken, Angewandte Gruppendynamik, Ablauf und Planung einer Moderation, etc. Methodik Didaktik / Methodeneinsatz Situations- und zielgruppengerechter Einsatz, Methodenentwicklung, Trainieren mit heterogenen Gruppen beispielsweise gendergerechte Didaktik, etc. Präsentationstechniken / Medieneinsatz Medieneinsatz im Training, Erstellen des roten Fadens, Strategien zu Sicherheit, Vortragstechniken (Frontalvortrag, Einzelübung, Diskussion, ), etc. Konfliktmanagement Definition, Modelle, Konfliktdynamik, Konfliktdiagnose, Intervention, Vermeiden von Konflikteskalation, etc. Seminarphasen / Seminarplanung Grundlagen effizienter Trainingsgestaltung, Inhaltsplanung, Zeitmanagement, Seminarablauf, Ablaufphasen eines Trainings, Zielgruppendefinition, Seminargestaltung, Erstellen von Konzepten und Unterlagen, etc. Diesbezügliche Zertifikate sind jedenfalls vorzulegen. Einzelne Inhalte/Module müssen nicht ausgewiesen werden. Aus den Zertifikaten muss das Stundenausmaß sowie die Bezeichnung TrainerInnenausbildung bzw. Coachingausbildung hervorgehen. * Nachweis hinsichtlich des Besuches eines GENDERSEMINARES: Ein Gendertraining wird akzeptiert, wenn es mindestens 6 Stunden innerhalb der letzten zwei Jahre vor Ablauf der Angebotsfrist umfasste und in Form eines Seminars abgehalten wurde. Einzelne Stunden können aufsummiert werden. Als Nachweis vorzulegen sind Zertifikate, Besuchsbestätigungen oder ähnliches, aus denen das Stundenvolumen ersichtlich ist. * Nachweis DIVERSITÄTSTRAINING: Ein Diversitätstraining wird akzeptiert, wenn es mindestens 16 Stunden (Einheiten á 50 Minuten) innerhalb der letzten zwei Jahre vor Ablauf der Angebotsfrist in seminar-istischer Form umfasste. Einzelne Stunden werden addiert. Das AMS Wien davon aus, dass mindestens folgende Module bzw. Inhalte enthalten sind: LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2009 Seite 32 von 39

33 Was versteht man unter Diversität/Vielfalt? Reflexion des eigenen Kulturbegriffs Identitätskonstruktion - Sensibilisierung Identität setzt sich aus unterschiedlichsten Gruppenzugehörigkeiten zusammen soziale Stellung, Geschlecht, ethnische Zugehörigkeit, etc. Grundwissen über Diskriminierungsmechanismen Analysefähigkeit für diskriminierende Situationen Konflikt zwischen Kulturen Interkulturelles Konfliktmanagement Als Nachweis ist ein Zertifikat, Besuchsbestätigung oder ähnliches vorzulegen, aus dem das Stundenvolumen ersichtlich ist. Einzelne Inhalte/Module müssen nicht ausgewiesen werden. Anerkannt wird auch die Teilnahme an Seminaren, die sowohl Gender- als auch Diversitäts-training in einem sind; der Nachweis darüber kann auf folgende Weise erbracht werden: Variante 1: Nachweis in 2 getrennten Urkunden Eine Urkunde muss als Gendernachweis (mit den erforderlichen Angaben) ausgestaltet sein, die andere als Diversitätsnachweis, ebenfalls mit den erforderlichen Angaben. Variante 2: Nachweis in einer gemeinsamen Urkunde Die Urkunde hat, neben den sonstigen erforderlichen Angaben, ein insgesamtes Stundenausmaß von 22 und mehr Stunden und einen auf das Gendertraining entfallenden Stundenanteil von zumindest 6 Stunden auszuweisen. Bewertungsschema: 0 Punkte: Erfüllung des Muss-Kriteriums und sonstige, in weiterer Folge nicht aufgezählte Formalqualifikationen 3 Punkte: Erfüllung des Muss-Kriteriums und abgeschlossene Ausbildung zum/r Lebens- und SozialberaterIn bzw. vorliegender diesbezüglicher Gewerbeschein bzw. abgeschlossene MediatorInnenausbildung (MediatorIn gemäß Zivilrechts-Mediations-Gesetz) lt. Liste des Bundesministeriums für Justiz anerkannt werden nur jene MediatorInnen, die in der Liste des BM für Justiz eingetragen sind! bzw. abgeschlossenes psychotherapeutisches Propädeutikum bzw. abgeschlossene Bildungsanstalt für Sozialpädagogik bzw. abgeschlossenes Kolleg für Sozialpädagogik bzw. LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2009 Seite 33 von 39

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