Große Rundreise Polen

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1 Auf dieser große Rundreise erwarten Sie Polens schönste Städte und Landschaften! Sie beginnt im Süden in der alten Königsstadt Krakau, führt Sie durch Schlesien über Großpolen in den Norden, zur Ostseeküste und an die Masurische Seenplatte im ehemaligen Ostpreußen. Am Ende der Reise wartet die Hauptstadt Warschau. Sie erleben zahlreiche geschichtliche und kulturelle Höhepunkte, wie den berühmten Wallfahrtsort Tschenstochau mit dem Paulinenkloster und der Schwarzen Madonna oder eine Fahrt auf dem Oberländer Kanal, auf der das Schiff teils über Land gezogen wird. Machen Sie sich Ihr Bild von unserem faszinierenden Nachbarland und lassen Sie sich von herrlichen Landschaften und bezaubernden Städten beeindrucken! Mit Aufenthalt in Breslau - Europäische Kulturhauptstadt 2016 Leistungen 10 Übernachtungen/Frühstücksbuffet in guten Mittelklassehotels im DZ mit DU/WC (2x Krakau, 2x Breslau, 1x Thorn, 2x Danzig, 2x Masuren, 1x Warschau) Begrüßungsgetränk am 1. Tag 10 x Abend-, 1 x Mittagessen Klezmerkonzert (beim Abendessen in Kazimierz) Deutschsprachige Reiseleitung auf der gesamten Rundreise Transfer- und Programmfahrten gemäß Reiseverlauf Großes Besichtigungsprogramm inkl. Eintritt gemäß Reiseverlauf mit deutschsprachiger Führung Seite 1

2 Reiseverlauf 1. Tag Krakau Individuelle Anreise nach Krakau. Falls gebucht: Hoteltransfer. Abends Begrüßungsgetränk mit Ihrem Reiseleiter, Besprechung des Programms. Abendessen im Hotel. Übernachtung in Krakau. 2. Tag Krakau-Wieliczka (40 km) Nach dem Frühstück beginnt Ihr erster Programmtag mit einer Stadtführung in Krakau, Sitz der polnischen Könige und bis 1596 Hauptstadt Polens. Sie ist eine der schönsten polnischen Städte und untrennbar mit der polnischen Geschichte verknüpft. Auf dem mittelalterlichen Marktplatz befinden sich die Tuchhallen sowie die Marienkirche mit Hochaltar. Im Anschluss spazieren Sie entlang des auf dem weltberühmten Wawel-Hügel gelegenen Krakauer Königsschlosses, bis heute ein fantastischer, stummer Zeitzeuge der Pracht vergangener Tage. Auf dem Areal sind die kostbaren Krönungsinsignien der polnischen Herrscher in den Königlichen Kammern ausgestellt und die Sigismund-Kathedrale ist eine Perle der Renaissance. Am Nachmittag bestaunen Sie die unterirdische Welt in Wieliczka. Das aus dem 13. Jahrhundert stammende Salzbergwerk führt über eine unterirdische Trasse durch ein Labyrinth von Galerien und Stollen, reich verziert mit unzähligen in Salz gemeißelten Skulpturen. Zu den größten Attraktionen im Bergwerk zählt die Kapelle der Heiligen Kinga, die sich in einer Tiefe von 101 Metern befindet. Zurück in Krakau spazieren Sie durch das historische jüdische Viertel im Stadtteil Kazimierz. Eines der wichtigsten Gebäude ist die im 15. Jahrhundert errichtete Alte Synagoge, ältestes jüdisches Bauwerk des Landes und gleich neben der im Renaissance-Stil erbauten Remuh Synagoge befindet sich der jüdische Friedhof aus dem frühen 16. Jahrhundert. Das Abendessen, zu dem Sie den Klängen eines Klezmerkonzertes lauschen, wird Ihnen in einem Restaurant in Kazimierz serviert. Übernachtung in Krakau. 3. Tag / Tschenstochau Breslau (330 km) Sie verlassen Krakau nach dem Frühstück und fahren nach Schlesien, um den größten und wichtigsten Pilgerort Tschenstochau zu besuchen, in dessen Paulinerkloster das Gnadenbild der Schwarzen Madonna verehrt wird. Der Schwarzen Madonna werden zahlreiche Wundertaten zugeschrieben, wovon die mit Dankesgaben der Geheilten geschmückten Wände zeugen. Auf der Weiterfahrt passieren die schlesischen Ortschaften Oppeln und Brieg und erreichen mit Breslau, Europäische Kulturhauptstadt im Jahres 2016, Ihr heutiges Etappenziel. Nach dem Zimmerbezug und Abendessen empfehlen wir Ihnen einen ersten Bummel durch die vielleicht schönste Stadt des ganzen Landes. Übernachtung in Breslau. 4. Tag Breslau (30 km) Der heutige Tag ist komplett der niederschlesischen Metropole gewidmet und die ganztägige Führung durch die Europäische Kulturhauptstadt 2016 beinhaltet bereits die Eintrittskosten zum Breslauer Dom und der Aula Leopoldina. Auf der Dominsel mit ihren vielen Gotteshäusern ist noch heute die Atmosphäre vergangener Zeiten spürbar und ein originelles Kuriosum ist ihre zweistöckige Kirche. Da die Breslau von zahlreichen Oderarmen durchzogen wird, bezeichnet man die Stadt gerne als Schlesisches Venedig und mit ein wenig Phantasie kann man sich in der Tat ein wenig wie in Italien fühlen. Imposantestes Gebäude auf dem Marktplatz ist das Rathaus. Und mit der Aula Leopoldina, untergebracht in der Breslauer Universität, sehen sie den wichtigsten und prunkvollsten Empfangssaal der Stadt. Zum Abschluss der Stadtführung spazieren Sie entlang der vom deutschen Architekten Max Berg entworfenen Jahrhunderthalle, die aufgrund ihrer einzigartigen Bauweise in die UNESCO-Liste des Weltkulturerbes aufgenommen wurde und heute als Austragungsort für Sport- und Kulturveranstaltungen mit mehreren tausend Besuchern genutzt wird. Anschließend haben Sie Freizeit. Ihr Abendessen nehmen Sie in einem schönen Altstadtrestaurant ein. (Wir empfehlen Ihnen die Teilnahme an den Veranstaltungen im Rahmen des Festivals Europäische Kulturhauptstadt 2016 auf verschiedenen Bühnen in der ganzen Stadt). Übernachtung in Breslau. 5. Tag Posen - Thorn (340 km) Nächste Station auf Ihrer Rundfahrt ist die Region Großpolen, wo mit einer Stadtführung in Posen der nächste Höhepunkt auf Sie wartet. Posen ist eine der ältesten polnische Städte, deren Geschichte bis ins 9. Jahrhundert zurückreicht. Hauptanziehungspunkt für Touristen sind der Dom sowie der Altstädtische Marktplatz, auf dem die berühmte Geißbockuhr die Stunde schlägt. Danach geht es weiter gen Osten in die Kopernikusstadt Thorn, wo Sie Ihre Hotelzimmer beziehen und an einer Stadtführung teilnehmen. Die Hauptsehenswürdigkeiten befinden sich größtenteils in der Altstadt, deren gesamter Bereich einem einzigartigen, monumentalen Bauwerk gleicht. Ihre mehr als 300 Baudenkmäler aus dem Mittelalter und der frühen Neuzeit wurden 1997 Teil des UNESCO-Welterbes und eine außergewöhnliche Attraktion ist der schiefe Turm sowie das Geburtshaus des Gelehrten Nikolaus Kopernikus. Zum Abendessen kehren Sie in ein uriges Altstadtrestaurant ein und übernachten in Thorn. 6. Tag Marienburg - Kaschuben - Danzig (210 km) Gleich nach dem Frühstück setzen Sie Ihre Reise in Richtung Marienburg fort. Die hiesige und gleichnamige Burg war einst Hauptstadt des Deutschen Kreuzritterordens und gehört zu den wertvollsten europäischen Baudenkmälern. Sie nehmen an einer interessanten Führung teil, die mit einem Besuch im bedeutenden Bernsteinmuseum abgeschlossen wird. Weiter geht die Fahrt durch die Kaschubische Schweiz. Nach Ankunft in Danzig checken in Ihrem Hotel ein. Vor und nach dem Abendessen haben Sie Zeit und Gelegenheit, erste Bekanntschaft mit der wunderschönen Architektur in Polens Perle an der Ostsee zu schließen. Übernachtung in Danzig. 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3 Reiseverlauf 7. Tag / Danzig (90 km) Am heutigen Tage steht eine ganztägige Rundfahrt durch Danzig und seine Nachbarstadt Zoppot auf dem Programm. Sehr sehenswert ist die Danziger Altstadt mit ihren malerischen Gassen, der imposanten Marienkirche und so bekannter Touristenmagnete wie Krantor, Langer Markt, Frauengasse, Neptunbrunnen und Artushof. Am Mittag besuchen Sie das Orgelkonzert in der Basilika zu Oliwa, bevor Sie den mondänen und bei Kurgästen sehr beliebten Ostseebadeort Zoppot besuchen, dessen hölzerne Ostseemole die längste in Europa ist. Zurück in der Danziger Altstadt haben Sie Freizeit, sich in einem der vielen Gartenlokale zu entspannen oder Souvenirs für ihre Lieben daheim zu kaufen Besonders beliebte Mitbringsel sind Bernsteinerzeugnisse, die als Ringe, Ketten oder Anstecker in der ganzen Altstadt angeboten werden und zum Abschluss des Tages dinieren Sie in einem bekannten Altstadtrestaurant. Übernachtung in Danzig. 8. Tag / Allenstein - Ostpreußen (275 km) Nach der Abreise aus Danzig wartet schon der nächste Höhepunkt auf Sie: der Besuch des 150 Jahre alten Oberländer Kanals. Hier geht es per Schiff über die einmaligen und weit über die Landesgrenzen hinaus bekannten schiefen Ebenen. Der Mitte des 19. Jahrhunderts gebaute Kanal überwindet dabei an mehreren geneigten Ebenen einen Höhenunterschied von ca. 100 Metern, auf denen die Schiffe jeweils auf Schienen über Land transportiert werden. So passieren Sie im Schiff sitzend grüne Wiesen und Hügel und bestaunen die einmaligen Hebevorrichtungen, die den Kanal weltberühmt machten. Per Bus erreichen Sie mit Allenstein dann Ihr nächstes Etappenziel. Die Hauptstadt von Ermland und Masuren gehörte lange Jahre zum Königreich Preußen und einer ihrer berühmtesten Einwohner war Nikolaus Kopernikus, der in der Burg als Domverwalter arbeitete. Allenstein befindet sich bereits mitten in Ostpreußen und gilt als Tor in die Masuren. Deshalb dauert es auch nicht mehr lange, bis Sie Ihr gemütliches Hotel im Herzen der Masurischen Seenplatte beziehen. Gemeinsam mit dem Reiseleiter spazieren Sie entlang des Sensburger Stadtsees und nehmen Ihr Abendessen in Ihrer Unterkunft ein. Übernachtung in Masuren. Auf den Straßen sieht man noch häufig alte Pferdefuhrwerke, die Schornsteine und Strommasten werden von Storchennestern besiedelt, die Landschaft formt sich aus grünen Wäldern und tausender glasklarer Seen. In der Nähe von Rastenburg besichtigen Sie das als Wolfsschanze berühmtberüchtigte Führerhauptquartier, das tief versteckt in dichten Wäldern liegt. Sie besichtigen weiter die Wallfahrtkirche Heilige Linde, die als Perle des Barock gilt und nehmen dort an einem Orgelkonzert teil. Mittagessen gibt es für Sie im Restaurant Zacisze, das sich auf die Zubereitung fangfrischen Fisches spezialisiert hat und direkt an das Ufer der Krutyina gebaut wurde. Danach besteigen Sie die Stakboote zu einer entspannenden Schifffahrt auf der Krutynia und erleben die Masuren aus einer neuen Perspektive. Kurz hinter dem Dorfausgang bestaunen Sie das einsam und idyllisch gelegene Philipponenkloster, welches der Gemeinschaft der Altgläubigen als Gotteshaus dient, und zum Abschluss flanieren Sie über die belebte Hafenpromenade der polnischen Sommerhauptstadt Nikolaiken. Ihr Abendessen nehmen Sie in einem schönen und gemütlichen Masurenrestaurant ein. Übernachtung in Masuren. 10. Tag / Warschau (250 km) Am frühen Morgen setzen Sie Ihre Reise in die polnische Hauptstadt fort und erkennen schnell den Kontrast zwischen den ruhigen, verschlafenen Masuren und der hektischen, zwei Millionen Einwohner zählenden Metropole Warschau. Nach dem Zimmerbezug in Ihrem Hotel geht es auf eine Rundfahrt durch die größte Stadt des Landes. Mit ihren modernen und komfortablen Hotels, eleganten Restaurants, Opernhäusern und Musicalbühnen, gigantischen Einkaufszentren, Wolkenkratzern und Bürogebäuden repräsentiert sie alles, was am fortschrittlichen Polen so anziehend ist. Aber auch die Altstadt hat viel an Charme zu bieten, denn sie wurde nach Plänen der alten Baumeister originalgetreu auferbaut. Bei einem Spaziergang durch die Altstadt werden Sie kaum glauben, dass sie nur ein paar Jahrzehnte alt ist. Das ausdrucksvollste Symbol ihres historischen Erbes ist das Königsschloss in der Altstadt, das sich gleich hinter der König-Sigismund-Säule befindet. In diesem historischen Ambiente nehmen Sie Ihr Abendessen ein und genießen einen wahrhaft krönenden Abschluss Ihrer Polenreise. Ihr Reiseleiter begleitet Sie natürlich noch zurück zum Hotel und verabschiedet sich dann von Ihnen. Übernachtung in Warschau. 11. Tag Heimreise Letztes Frühstück im Hotel und Check-out. Falls nicht gebucht, erfolgt der Transfer zum Flughafen oder Bahnhof in Eigenregie. Individuelle Heimreise. 9. Tag / Masuren (220 km) Nach dem Frühstück begeben Sie sich auf Entdeckungsreise durch die Wunderwelt Masurens. Es scheint, als habe sich in den vergangenen Jahrhunderten nicht viel geändert. Seite 3

4 Reise Termin Preis EZZ* PKW ,- 242,- PKW ,- 269,- PKW ,- 242,- PKW ,- 229,- *EZZ= Einzelzimmerzuschlag, Garantierte Durchführung! Änderungen vorbehalten. Ermäßigungen 5 % Frühbucherrabatt bei Buchung bis Sonstige Ermäßigungen Kinderermäßigung bis 12 Jahre (Unterbringung des Kindes im Zimmer der Eltern) 30 % Ermäßigung bis 18 Jahre (Unterbringung des Jugendlichen im Zimmer der Eltern) 20 % Ermäßigung bei Unterbringung im Dreibettzimmer 10 % Kleingruppenrabatt ab der 5. Personenbuchung für einen Reisetermin 5 % Nicht im Reisepreis enthalten: Anreise - Wir buchen gern den tagesaktuell günstigsten Flug für Sie. Hoteltransfer pro Strecke ab/an Flughafen / Bahnhof pro Strecke bis zu 3 Personen: Krakau 50,- / 45,- ; Warschau 45,-/ 40,- Getränke Trinkgelder Zusatzübernachtung / Frühstückbuffet: Krakau: 55,- p.p./nacht im DZ (EZZ 45,-) Warschau: 60,- p.p./nacht im DZ (EZZ 48,-) Seite 4

5 REISEANMELDUNG Anschrift der / des Reisenden (Rechnungsanschrift) Nachname Vorname Straße PLZ / Ort Telefon Fax Geb. Datum Reisepass-Nr. Staatsbürgerschaft Weitere Reisende Nr. Nachname Vorname Geb. Datum Reisepass-Nr. Staatsbürgerschaft Pauschalreise Reiseziel Reisetermin Reise-Nr. Abflugort ggf. Alternativtermin Zimmerart Doppelzimmer Grundpreis pro Person Einzelzimmer Einzelzimmerzuschlag halbes Doppelzimmer Programmpaket (auf Anfrage) Individualreise Flug Fähre eigene Anreise Reiseziel Hotelkategorie / -wunsch Reisedatum Sonstiges Bemerkungen Versicherung Ich möchte eine Versicherung abschließen Ja (siehe Rückseite) Nein Visum Visumbesorgung durch OST & FERN Ja Nein Die Reise- und Zahlungsbedingungen werden hiermit anerkannt. Nach Eingang der Anmeldebestätigung ist die Anmeldung für mich bindend. Ort / Datum Unterschrift Bitte senden an: OST & FERN Reisedienst GmbH An der Alster 40 Fax: Hamburg info@ostundfern.de Telefon: 040 / Internet:

6 Reisebedingungen der OST & FERN Reisedienst GmbH, im folgenden genannt OST & FERN. 1. Anmeldung und Reisebestätigung. Die Reiseanmeldung ist das verbindliche Angebot des Kunden auf Abschluss eines Reisevertrags zu den im Prospekt angegebenen Bedingungen. Die Reiseverträge kommen durch die Annahme der Anmeldung durch OST & FERN zustande. Die Annahme erfolgt in der Regel durch eine schriftliche Bestätigung von OST & FERN bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss. Weicht die schriftliche Bestätigung inhaltlich von der Anmeldung ab oder fehlt die Bestätigung von Sonderwünschen des Kunden, so ist dies ein neues Angebot von OST & FERN gegenüber dem Reisekunden, an welches OST & FERN zehn Tage gebunden ist. Der Vertrag kommt auf Grundlage dieses Angebots zustande, wenn der Kunde die Annahme erklärt. Zusätzliche Vereinbarungen und Zusicherungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der ausdrücklichen Bestätigung durch OST & FERN. 2. Zahlung, Berechnung, Reiseunterlagen. a) Mit Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 15 % des Reisepreises fällig, die auf den Reisepreis angerechnet wird. Der Sicherungsschein i.s. von 651k Abs. IV BGB wird mit der Buchungsbestätigung verschickt. b) Die Restzahlung wird fällig, wenn die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 5b) genannten Gründen abgesagt werden kann, also spätestens 2 Wochen vor Reiseantritt. c) Ohne vollständige Zahlung des Reisepreises hat der Reisende keinen Anspruch auf Aushändigung der Reiseunterlagen und Erbringung der Reiseleistungen seitens OST & FERN. d) Umbuchungs- und Rücktrittsgebühren sind sofort fällig. Maßgeblich für die Berechnung sind grundsätzlich die von OST & FERN zuletzt bekannt gegebenen Preise. Aufwendungen für Nebenleistungen, z.b. Besorgen von Visa, Devisen sowie bei kurzfristigen Buchungen oder telefonische Reservierungen oder Anfragen, gehen zu Lasten des Reisekunden und werden gesondert in Rechnung gestellt. Sie sind, wenn nicht anders vereinbart, mit dem Reisepreis zu zahlen. 3. Versicherungen. a) Insolvenzversicherung: Sicherungsscheingeber für OST & FERN ist: R + V Allgemeine Versicherung AG, Taunusstrasse 1, Wiesbaden b) Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Rückführungsversicherung bei Krankheit oder Unfall im Rahmen einer Reisekrankenversicherung. Den Abschluss vermitteln wir Ihnen gern. Das gilt auch für Reisegepäck-, Reiseunfall- und Reisehaftpflichtversicherungen. 4. Inhalt des Reisevertrages. Der Inhalt des Reisevertrages bestimmt sich nach dem Reiseprospekt und der Buchungsbestätigung. Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.b. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, usw.) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden. OST & FERN haftet nicht für Leistungsstörungen bei solchen Veranstaltungen, die der Reisende sich am Zielort von Reiseleitern, Agenturen oder Hotels vermitteln lässt. 5. Leistungs- und Preisänderungen, Rücktritt und Kündigung durch OST & FERN. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von OST & FERN nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. OST & FERN ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder einen Rücktritt vom Vertrag unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird OST & FERN dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten. OST & FERN kann vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen, a) ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung einer Reise trotz Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist. Kündigt OST & FERN, so behält OST & FERN den Anspruch auf den Reisepreis, muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt werden, einschließlich der von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge. b) bis 4 Wochen vor Reisebeginn bei Nichterreichen einer mit der Reiseausschreibung und Reisebestätigung angegebenen Mindestteilnehmerzahl. Der Reisekunde ist unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzungen für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und erhält die geleistete Anzahlung unverzüglich zurück, sofern er nicht ein gegebenenfalls mögliches Angebot auf kostenlose Umbuchung innerhalb des Programms von OST & FERN annimmt. OST & FERN behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgabenfür bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie sich die Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat OST & FERN den Kunden unverzüglich, spätestens jedoch 20 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Übersteigen die Preiserhöhungen 5 % des Reisepreises oder erfolgt eine erhebliche Änderung einer wesentlichen Reiseleistung, so ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn OST & FERN in der Lage ist, eine solche ohne Mehrpreis aus ihrem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von OST & FERN über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reise gegenüber OST & FERN geltend zu machen. 6. Ersatzpersonen, Rücktritt, Umbuchung, Nichtantritt und Nichtinanspruchnahme von Leistungen. Der Kunde hat das Recht, bis zum Reisebeginn zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter an der Reise teilnimmt. OST & FERN kann der Teilnahme eines Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften auch des Reiselandes oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften der Kunde und der Dritte gegenüber OST & FERN als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die entstehenden Mehrkosten. Der Reisende kann bis Reisebeginn durch Erklärung gegenüber OST & FERN vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblich für die Berechnung aller Fristen ist jeweils der Eingang der Erklärung bei OST & FERN. OST & FERN steht bei Rücktritt des Reisekunden vom Vertrag unter Verlust des Anspruchs auf den vereinbarten Reisepreis eine angemessene Entschädigung gem. 651i BGB zu. Deren Höhe bestimmt sich nach dem vereinbarten Reisepreis unter Abzug des Wertes der von OST & FERN ersparten Aufwendungen sowie dessen, was OST & FERN durch anderweitige Verwertung der Reiseleistungen erwerben kann. OST & FERN kann diesen Entschädigungsanspruch gem. 651i Abs. 3 BGB pauschalieren. Wir behalten uns vor, im Einzelfall den vollen Entschädigungsanspruch geltend zu machen. Die Rücktrittsgebühren betragen: 6.1. Gruppenreisen (Katalogreisen sowie geschlossene Gruppen mit individuell vereinbarten Terminen und Leistungen) bis 36 Tage vor Reisebeginn 15 % des Reisepreises, Tage vor Reisebeginn 40 % des Reisepreises, Tage vor Reisebeginn 55 % des Reisepreises, 14-7 Tage 75 % des Reisepreises, 6-0 Tage vor Reisebeginn 80 % des Reisepreises 6.2. Individualreisen Es gelten die Stornobedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft / Reederei oder Vertragspartner, die bei der Buchung mitgeteilt werden Rundreisen mit individueller Fluganreise / Armenien + Georgien, Baltikum + Polen: Es gelten die Stornobedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft / Reederei oder Vertragspartner, die bei der Buchung mitgeteilt werden City Trips in die Ukraine: Es gelten die Stornobedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft / Reederei oder Vertragspartner, die bei der Buchung mitgeteilt werden Vermittlung von Flügen und Fähren, auch in Zusammenhang mit 6.2. bis 6.4.: Es gelten die Stornobedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft / Reederei, die bei Buchung mitgeteilt werden.

7 Das Recht des Kunden, OST & FERN einen geringeren Entschädigungsanspruch nachzuweisen als gefordert, bleibt ihm in jedem Fall unbenommen. Erscheint der Reisende nicht oder verspätet zur Abfahrt bzw. zum Abflug, kündigt er am Tage des Reisebeginns aus Gründen, die nicht von OST & FERN zu vertreten sind oder muss er vom Antritt der Reise ausgeschlossen werden, so steht OST & FERN das Recht zu, alternativ die individuellen Stornokosten oder 80% des Reisepreises als pauschale Entschädigung zu verlangen oder den tatsächlich entstandenen Schaden nachzuweisen oder zu berechnen. Auch hier steht dem Reisenden der Nachweis offen, dass ein geringerer als der geltend gemachte Schaden entstanden ist. Eventuell OST & FERN entstehende Mehrkosten aufgrund der Bemühungen, den Kunden an dessen Reiseziel zu bringen oder weiterzufördern, gehen zu Lasten des Reisenden. Eine Erstattung erfolgt nur insoweit, als auch OST & FERN von den Leitungsträgern nicht in Anspruch genommene Leistungen vergütet werden. Letzteres gilt auch bei nicht in Anspruch genommenen Teilleistungen durch den Reisenden, sofern die Nichtinanspruchnahme nicht von OST & FERN zu vertreten ist. Umbuchungswünsche des Reisekunden, die nach Ablauf der obigen Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag durch Neuanmeldung durchgeführt werden. 7. Verspätung / außergewöhnliche Umstände. Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl OST & FERN als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann OST & FERN für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. OST & FERN ist in diesen Fällen verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Beförderung umfasst, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last. 8. Gewährleistung, Mitwirkungspflicht / Abhilfeverlangen. Treten Leistungsstörungen auf, kann der Kunde unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den OST & FERN nicht zu vertreten hat. Der Reisende ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden gering zu halten. Beanstandungen sind unverzüglich bei der zuständigen Reiseleitung, sofern vorhanden, oder bei OST & FERN anzuzeigen. OST & FERN ist zu erreichen: Telefon: 040/ , Fax: 040/ Vor einer Kündigung ( 651e BGB) ist OST & FERN eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von OST & FERN verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird. Ansprüche auf Minderung und Schadensersatz hat der Kunde gem. 651g I BGB innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise bei OST & FERN geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Die Ansprüche verjähren gem. 651g II BGB in 24 Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise laut Vertrag enden sollte. Hat der Kunde Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tage gehemmt, an dem OST & FERN die Ansprüche schriftlich zurückweist. 9. Beschränkung der Haftung. Die vertragliche Haftung von OST & FERN für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt: a ) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder b ) soweit OST & FERN für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. OST & FERN haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind. Ein Schadensersatzanspruch gegen OST & FERN ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als auf Grund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist. Kommt OST & FERN die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag und Guadalajara. Das Warschauer Abkommen beschränkt in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste oder Beschädigung von Gepäck. Abweichend davon sind bei Flugreisen nach dem Montraler Übereinkommen Gepäckschäden innerhalb von 7 Tagen und Gepäckverspätungen innerhalb von 21 Tagen nach Aushändigung schriftlich bei der Fluggesellschaft zu melden. Sofern OST & FERN in anderen Fällen Leistungsträger ist, haftet sie nach den für diese geltenden Bestimmungen. 10. Abtretungsverbot. Ausgeschlossen ist eine Abtretung von Ansprüchen eines Reiseteilnehmers gegen OST & FERN an Dritte. Ebenso ist die gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche des Reiseteilnehmers durch Dritte im eigenen Namen unzulässig. 11. Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsbestimmungen. OST & FERN informiert den Kunden über die Bestimmungen von Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften seines Urlaubslandes. Der Kunde ist verpflichtet, Besonderheiten in seiner Person und in der seiner Mitreisenden, die im Zusammenhang mit diesen Vorschriften von Wichtigkeit sind, zu offenbaren. OST & FERN übernimmt bei Reisen in Länder mit Visumpflicht für alle Teilnehmer die Beantragung der Visa, informiert über die geforderte Gültigkeit der Pässe sowie die Fristen, bis wann die notwendigen Unterlagen bei OST & FERN einzureichen sind. Die Ausstellung eines neuen Reisepasses kann 6-8 Wochen dauern. Eine Haftung für die rechtzeitige Erteilung eines Visums kann OST & FERN nicht übernehmen. Jeder Reiseteilnehmer ist für die Einhaltung der entsprechenden wichtigen Vorschriften in den von ihm bereisten Ländern selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Reiseteilnehmers, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation durch OST & FERN bedingt sind. Für die ausgeschriebenen Reiseziele sind derzeit keine Gesundheitsvorsorgemaßnahmen vorgeschrieben. 12. Gültigkeit der Prospektangaben. Sämtliche Angaben und Hinweise in jedem Prospekt von OST & FERN über Leistungen, Programme, Termine, Abflugzeiten, Preise und Reisebedingungen entsprechen den vor Drucklegung eingeholten Erkundigungen. Änderungen der Leistungen und Preise gegenüber den Angaben der Prospekte sind durch OST & FERN bis zur Aushändigung der Reisebestätigung jederzeit möglich. 13. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. 14. Gerichtsstand. Es findet Deutsches Recht Anwendung. Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist der Sitz des Reiseveranstalters Hamburg. Reiseveranstalter OST & FERN Reisedienst GmbH Geschäftsführerinnen: Christine Kuhn, Birgit Preschel An der Alster 40, Hamburg. Telefon: 040/ , Fax: 040/ Amtsgericht Hamburg HRG USt-ID-Nr.: IBAN: DE SWIFT ( BIC ): HY VED EMM 300 Stand April 2016.

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