Baubewilligungsverfahren

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1 Baubewilligungsverfahren

2 Was bedarf einer Baubewilligung? Errichten und Ändern von Bauten und Anlagen Neu-, Um-, An-, Auf- + Nebenbauten jeder Art provisorische Bauten Parkplätze Reklamen Zweckänderungen Abbruch von Bauten (aber nicht von Anlagen)

3 Was bedarf einer Baubewilligung? Unterschied zwischen Baute und Anlage? Bauten treten kubisch in Erscheinung und bieten Mensch, Tier und Sache Schutz vor Witterungseinflüssen Anlagen bieten keinen Schutz vor Witterungseinflüssen, haben jedoch erhebliche Einwirkung auf private und/oder öffentliche Interessen

4 Was bedarf einer Baubewilligung? Unterliegt dies der Bewilligungspflicht?

5 Was bedarf einer Baubewilligung? Unterliegt dies der Bewilligungspflicht?

6 Was bedarf einer Baubewilligung? Unterliegt dies der Bewilligungspflicht?

7 Was bedarf einer Baubewilligung? Unterliegt dies der Bewilligungspflicht?

8 Was bedarf einer Baubewilligung? Unterliegt dies der Bewilligungspflicht?

9 Das ordentliche Baubewilligungsverfahren Visiere aufstellen

10 Das ordentliche Baubewilligungsverfahren Baugesuch einreichen einheitliche Gesuchsformulare im Kanton St.Gallen Pläne, ev. Modell etc. (siehe Vorschriften im BauR) wenn kantonale Fachstellen involviert sind Verfahren nach VKoG

11 Das ordentliche Baubewilligungsverfahren Anzeige- und Auflageverfahren Anzeige an Anstösser (Grundeigentümer, die 30 m von Baute oder Anlage entfernt sind) Auflage während 14 Tagen zur Einsicht Ausnahme: anderes relevantes Verfahren mit längerer Auflage (z.b. Wasserbau, Rodungsgesuch Wald)

12 Das ordentliche Baubewilligungsverfahren Einspracheverfahren Auflagefrist = Einsprachefrist (14 Tage) Zur Einsprache legitimiert sind alle, die ein eigenes schutzwürdiges Interesse nachweisen können Sie müssen mehr als irgend ein Dritter in ihren Interessen betroffen sein

13 Das ordentliche Baubewilligungsverfahren Einspracheverfahren Anstösser nicht gleich zur Einsprache legitimiert und umgekehrt!

14 Das ordentliche Baubewilligungsverfahren Einspracheverfahren Anstösser nicht gleich zur Einsprache legitimiert und umgekehrt!

15 Das ordentliche Baubewilligungsverfahren Einspracheverfahren öffentlich-rechtliche Einsprachen Bauvorhaben widerspricht öffentlichem Recht (Grenzabstände, Zonenkonformität etc.) Entscheid durch Gemeinderat privatrechtliche Einsprachen Bauvorhaben widerspricht privatem Recht (Fuss- und Fahrwegrecht etc.) Gemeinderat verweist auf Zivilrechtsweg

16 Das ordentliche Baubewilligungsverfahren Einspracheverfahren privatrechtliche Einsprache nach 684 ZGB Bauvorhaben hat übermässige Einwirkungen auf fremdes Eigentum (Immissionseinsprache) obwohl privatrechtlich Entscheid Gemeinderat aktuelles Beispiel: DIGNITAS Sterbehilfe in der Wohnzone

17 Das ordentliche Baubewilligungsverfahren Vorbereitung Bauentscheid Gemeinde trifft notwendige Abklärungen und prüft das Bauvorhaben von Amtes wegen Aufgrund des Prüfungsergebnisses Antrag zu Handen des Gemeinderates

18 Das ordentliche Baubewilligungsverfahren Entscheid Gemeinderat Bewilligung Abweisung ev. Rückweisung zur Überarbeitung, sofern Bauvorhaben korrigierbare Mängel aufweist

19 Das ordentliche Baubewilligungsverfahren Rechtsmittelverfahren Rekurs an Baudepartement (14 Tage) Beschwerde an Verwaltungsgericht (14 Tage) ev. Beschwerde an Bundesgericht

20 Das ordentliche Baubewilligungsverfahren Korrigieren ist erlaubt! auch die Änderung von Bauten und Anlagen unterliegt der Bewilligungspflicht dementsprechend sind gegebenenfalls Korrekturpläne einzureichen

21 Das vereinfachte Baubewilligungsverfahren Es werden keine oder nur die Interessen weniger Einspracheberechtigter berührt (z.b. Mauern, Einfriedungen, Terrainveränderungen) Es entfallen die Pflicht zur Visierung und das Auflageverfahren Anzeigeverfahren an Einspracheberechtigte, sofern sie dem Bauvorhaben nicht unterschriftlich zugestimmt haben

22 Das Meldeverfahren Es werden weder Interessen von Einspracheberechtigten noch öffentliche Interessen berührt (z.b. Gewächshaus, Hundehütte, Gartengestaltung etc.) keine Visierung, kein Anzeige- und Auflageverfahren Bauvorhaben darf ausgeführt werden, wenn nicht innert 30 Tagen Verweis in ordentliches oder vereinfachtes Verfahren

23 Das Vorverfahren Vorverfahren dient der Abklärung wichtiger Baufragen (z.b. Überbaubarkeit eines Grundstücks etc.) keine umfassende baurechtliche Vorprüfung Der Gemeinderat ist grundsätzlich an den Vorbescheid gebunden Abweichung möglich, wenn wesentliche neue Tatsachen auftreten, die vorher nicht bekannt waren

24 Baubewilligungsverfahren Übungsfall (Lösung) Handelt es sich um Bauten oder Anlagen? Beim Einfamilienhaus handelt es sich um eine bewilligungspflichtige Baute Bei den Parkplätzen handelt es sich um eine bewilligungspflichtige Anlage Beim Schwimmteich handelt es sich ebenfalls um eine bewilligungspflichtige Anlage

25 Baubewilligungsverfahren Übungsfall (Lösung) Welches Baugesuchsverfahren kommt zur Anwendung? Angesichts des Umfangs des Bauvorhabens kommt das ordentliche Verfahren zur Anwendung

26 Baubewilligungsverfahren Übungsfall (Lösung) Gesondertes Verfahren für Parkplätze oder Schwimmteich? Die ausschliessliche Beurteilung von Parkplätzen und Schwimmteich kann grundsätzlich im vereinfachten Verfahren erfolgen

27 Baubewilligungsverfahren Übungsfall (Lösung) Was für eine Einsprache? Unterschreitung Grenzabstand Diese Rüge stützt sich auf öffentliches Recht (Bauordnung) und ist daher öffentlich-rechtlich.

28 Baubewilligungsverfahren Übungsfall (Lösung) Was für eine Einsprache? Neuregelung Fuss- + Fahrwegrechte Diese Rüge stützt sich auf privates Recht und ist daher privat-rechtlich.

29 Baubewilligungsverfahren Übungsfall (Lösung) Was für eine Einsprache? Übermässige Immissionen Schwimmteich Auch wenn Art. 684 ZGB nicht ausdrücklich erwähnt ist, bezieht sich die Einsprache auf übermässige Einwirkungen und ist daher als privatrechtliche Immissionseinsprache abzuhandeln.

30 Baubewilligungsverfahren Übungsfall (Lösung) Wer entscheidet über Einsprache? Unterschreitung Grenzabstand Öffentlich-rechtliche Einsprachen entscheidet der Gemeinderat (Baubewilligungsbehörde)

31 Baubewilligungsverfahren Übungsfall (Lösung) Wer entscheidet über Einsprache? Neuregelung Fuss- + Fahrwegrechte Privatrechtliche Einsprachen werden auf den Zivilrechtsweg verwiesen (Fristansetzung von 14 Tagen zur Klageeinleitung)

32 Baubewilligungsverfahren Übungsfall (Lösung) Wer entscheidet über Einsprache? Übermässige Immissionen Schwimmteich Immissionseinsprachen sind privatrechtlich begründet, werden jedoch vom Gemeinderat (Baubewilligungsbehörde) beurteilt.

33 Baubewilligungsverfahren Übungsfall (Lösung) Chance Immissionseinsprache? Die Nutzung eines Schwimmteichs in der Wohnzone ist zonenkonform Wohl dürften mit der Nutzung des Schwimmteichs Immissionen verbunden sein Diese sind jedoch meines Erachtens nicht als übermässig zu beurteilen, weshalb die Einsprache abzuweisen wäre

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