BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2016 Ausgegeben am 30. Mai 2016 Teil II

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2016 Ausgegeben am 30. Mai 2016 Teil II"

Transkript

1 1 von 5 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2016 Ausgegeben am 30. Mai 2016 Teil II 126. Verordnung: Klavierbau-Ausbildungsordnung Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft über die Berufsausbildung im Lehrberuf Klavierbau (Klavierbau-Ausbildungsordnung 2016) Auf Grund der 8 und 24 des Berufsausbildungsgesetzes (BAG), BGBl. Nr. 142/1969, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 78/2015, wird verordnet: Lehrberuf Klavierbau 1. (1) Der Lehrberuf Klavierbau ist mit einer Lehrzeit von dreieinhalb Jahren eingerichtet. (2) In den Lehrverträgen, Lehrzeugnissen, Lehrabschlussprüfungszeugnissen und Lehrbriefen ist der Lehrberuf in der dem Geschlecht des Lehrlings entsprechenden Form (Klavierbauer oder Klavierbauerin) zu bezeichnen. Berufsprofil 2. Durch die Berufsausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule soll der im Lehrberuf Klavierbau ausgebildete Lehrling befähigt werden, die nachfolgenden Tätigkeiten fachgerecht, selbständig und eigenverantwortlich ausführen zu können: 1. Bestimmen, Beurteilen und Auswählen von Hölzern, Werk- und Hilfsstoffen, 2. Ausführen von Arbeiten an Resonanzböden, Berippungen, Rasten, Stegen und Stimmstöcken, 3. Aufpassen und Druckrichten von Rahmen, 4. Berechnen, Anfertigen und Beziehen von Saiten, 5. Ausführen von Arbeiten an Klaviaturen sowie Zusammensetzen und Regulieren von Flügel- und Pianinomechaniken und Dämpfungen; Abziehen von Hammerköpfen, 6. Ersetzen von Mechanikteilen und Instandsetzen von Mechaniken und deren Teilen, 7. musikalisches Handhaben des Klaviers (wie zb Zupfen, Stimmen, Spielen), 8. Pflegen und Warten von Klavieren, 9. Prüfen der Funktion und Durchführen von Qualitätskontrollen. Berufsbild 3. (1) Für die Ausbildung im Lehrberuf Klavierbau wird folgendes Berufsbild festgelegt. Die angeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sind spätestens in dem jeweils angeführten Lehrjahr beginnend derart zu vermitteln, dass der Lehrling zur Ausübung qualifizierter Tätigkeiten im Sinne des Berufsprofils befähigt wird, die insbesondere selbstständiges Planen, Durchführen, Kontrollieren und Optimieren einschließt. 1. Kenntnis der Betriebsund Rechtsform des Lehrbetriebes 2. Kenntnis des organisatorischen Aufbaus und der Aufgaben und Zuständigkeiten der einzelnen Betriebsbereiche 3. Einführung in die Aufgaben, die Branchenstellung und das Angebot des Lehrbetriebs Kenntnis der Marktposition und des Kundenkreises des Lehrbetriebes

2 BGBl. II - Ausgegeben am 30. Mai Nr von 5 4. Fachübergreifende Ausbildung (Schlüsselqualifikationen) In der Art der Vermittlung der fachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten ist auf die Förderung folgender fachübergreifender Kompetenzen des Lehrlings Bedacht zu nehmen: 4.1 Methodenkompetenz: zb Lösungsstrategien entwickeln, Informationen selbstständig beschaffen, auswählen und strukturieren, Entscheidungen treffen etc. 4.2 Soziale Kompetenz: zb in Teams arbeiten, Mitarbeiter/innen führen etc. 4.3 Personale Kompetenz: zb Selbstvertrauen und Selbstbewusstsein, Bereitschaft zur Weiterbildung, Bedürfnisse und Interessen artikulieren etc. 4.4 Kommunikative Kompetenz: zb mit Kunden/innen, Vorgesetzten, Kollegen/innen und anderen Personengruppen zielgruppengerecht kommunizieren; Englisch auf branchen- und betriebsüblichem Niveau zum Bestreiten von Alltags- und Fachgesprächen beherrschen 4.5 Arbeitsgrundsätze: zb Sorgfalt, Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Pünktlichkeit etc. 4.6 Kundenorientierung: Im Zentrum aller Tätigkeiten im Betrieb hat die Orientierung an den Bedürfnissen der Kunden/innen unter Berücksichtigung der Sicherheit zu stehen 5. Ergonomisches Gestalten des Arbeitsplatzes 6. Führen von Gesprächen mit Vorgesetzten, Kollegen/innen, Kunden/innen und Lieferanten/innen unter Beachtung der fachgerechten Ausdrucksweise 7. Mitwirken beim Beraten und Betreuen von Kunden/innen 8. Kenntnis der Arbeitsplanung Durchführen der Arbeitsplanung; Festlegen von Arbeitsschritten, Arbeitsmitteln und Arbeitsmethoden Beraten und Betreuen von Kunden/innen 9. Lesen von Zeichnungen und Skizzen 10. Anfertigen von Skizzen Anfertigen von einfachen Werkzeichnungen 11. Grundkenntnisse des rechnergestützten Konstruierens und Zeichnens (CAD) sowie der rechnergestützten Produktion (zb mittels CNC) Kenntnis des rechnergestützten Konstruierens und Zeichnens (CAD) sowie der rechnergestützten Produktion (zb mittels CNC) Einfaches rechnergestütztes Konstruieren und Zeichnen (CAD) sowie rechnergestützte Produktion (zb mittels CNC) soweit diese Techniken vom Angebotsprogramm des Lehrbetriebes umfasst sind 12. Handhaben und Instandhalten der zu verwendenden Werkzeuge, Geräte, Maschinen, Vorrichtungen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe 13. Kenntnis der Werkstoffe und Hilfsstoffe, ihrer Eigenschaften, Verwendungsmöglichkeiten, Beund Verarbeitungsmöglichkeiten sowie über deren fachgerechte Lagerung 14. Mitwirken beim Bestimmen, Beurteilen und Auswählen von Hölzern, Werk- und Hilfsstoffen Bestimmen, Beurteilen und Auswählen von Hölzern, Werk- und Hilfsstoffen 15. Messen, Anreißen, Hobeln, Sägen, Stemmen, Bohren, Fräsen, Furnieren, Leimen und Kleben 16. Herstellen von lösbaren und unlösbaren Materialverbindungen 17. Grundkenntnisse über den Umgang mit elektrischen Strom Rüsten, Einstellen, Bedienen und Überwachen von einschlägigen Holzund Metallbearbeitungsmaschinen auch unter Verwendung von im Betrieb vorhandenen, rechnergestützten Anlagen 18. Kenntnis des Anlegens von Dokumentationen sowie des Arbeitens mit Formularen zur Unterstützung bei Reparaturen und Restaurierungen auch unter Verwendung von im Betrieb vorhandenen, rechnergestützten Anlagen 19. Kenntnis der diversen Rastenkonstruktionen 20. Arbeiten an Resonanzböden, Berippungen und Rasten 21. Anfertigen von Stegen, Berippungen und von Stimmstöcken 22. Aufpassen und Druckrichten von Rahmen 23. Anfertigen von Saitenbezügen

3 BGBl. II - Ausgegeben am 30. Mai Nr von Beziehen einschließlich Vorarbeiten wie Bohren des Stimmstockes, Setzen von Agraffen 25. Ausführen von Arbeiten an der Klaviatur 26. Zusammensetzen von Flügel- und Pianomechaniken sowie von Dämpfungen; Abziehen von Hammerköpfen 27. Ersetzen von Mechanikteilen und Instandsetzen von Mechaniken und deren Teilen 28. Regulieren von Flügel- und Pianomechaniken sowie von Dämpfungen 29. Grundkenntnisse der Sonderformen der Klaviermechaniken 30. Grundkenntnisse der Oberflächenbehandlungsmethoden Kenntnis der Oberflächenbehandlungsmethoden 31. Behandeln der Oberfläche 32. Warten und Pflegen des Klaviers 33. Mensurieren (Berechnen von Saiten) 34. Musikalisches Handhaben von Klavieren (wie zb Zupfen, Stimmen, Spielen) 35. Grundkenntnisse des Intonierens 36. Grundkenntnisse über Cembali 37. Kenntnis der Qualitätskontrolle Durchführen von Funktionsprüfungen und von Qualitätskontrollen 38. Kenntnis der Qualitätssicherung einschließlich der Reklamationsbearbeitung und Durchführen von betriebsspezifischen, qualitätssichernden Maßnahmen 39. Kenntnis des betriebsspezifischen Umweltschutzes, die Möglichkeit der Wiederverwertung und die wesentlichen Vorschriften der fachgerechten Entsorgung der im Betrieb verwendeten Materialien 40. Kenntnis der sich aus dem Lehrvertrag ergebenden Verpflichtungen ( 9 und 10 Berufsausbildungsgesetz BAG) 41. Kenntnis der Erstversorgung bei betriebsspezifischen Arbeitsunfällen 42. Kenntnis der einschlägigen Sicherheitsvorschriften insbesondere über den Brandschutz sowie der sonstigen in Betracht kommenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Gesundheit insbesondere Erste-Hilfe-Maßnahmen 43. Grundkenntnisse der aushangpflichtigen arbeitsrechtlichen Vorschriften (2) Bei der Vermittlung sämtlicher Berufsbildpositionen ist den Bestimmungen des Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetzes (KJBG), BGBl. Nr. 599/1987, und der KJBG-VO, BGBl. II Nr. 436/1998, zu entsprechen. Lehrabschlussprüfung Gliederung 4. (1) Die Lehrabschlussprüfung gliedert sich in eine theoretische und in eine praktische Prüfung. (2) Die theoretische Prüfung umfasst die Gegenstände Technologie und Musiklehre, Angewandte Mathematik und Fachzeichnen. (3) Die theoretische Prüfung entfällt, wenn der/die Prüfungskandidat/in das Erreichen des Lehrzieles der letzten Klasse der fachlichen Berufsschule oder den erfolgreichen Abschluss einer die Lehrzeit ersetzenden berufsbildenden mittleren oder höheren Schule nachgewiesen hat. (4) Die praktische Prüfung umfasst die Gegenstände Prüfarbeit und Fachgespräch. Theoretische Prüfung Allgemeine Bestimmungen 5. (1) Die theoretische Prüfung hat schriftlich zu erfolgen. Sie kann für eine größere Anzahl von Prüfungskandidaten/innen gemeinsam durchgeführt werden, wenn dies ohne Beeinträchtigung des Prüfungsablaufs möglich ist. (2) Die theoretische Prüfung sollte in der Regel vor der praktischen Prüfung abgehalten werden.

4 BGBl. II - Ausgegeben am 30. Mai Nr von 5 (3) Die Aufgaben haben nach Umfang und Niveau dem Zweck der Lehrabschlussprüfung und den Anforderungen der Berufspraxis zu entsprechen. Technologie und Musiklehre 6. (1) Die Prüfung hat die stichwortartige Beantwortung je einer Frage aus sämtlichen nachstehenden Bereichen zu umfassen: 1. Werk- und Hilfsstoffe, 2. Maschinen, Werkzeuge und Arbeitsbehelfe, 3. Arbeitsverfahren, 4. diverse Rastenkonstruktionen, 5. Sonderformen der Klaviermechaniken, 6. Oberflächenbehandlung, 7. Wartung und Pflege von Klavieren, 8. Umgang mit Kunden, 9. Akustik, 10. Instrumentenkunde. (2) Die Prüfung kann auch in programmierter Form mit Fragebögen erfolgen. In diesem Fall sind aus jedem Bereich je drei Fragen zu stellen. (3) Die Aufgaben sind so zu stellen, dass sie in der Regel in 90 Minuten durchgeführt werden können. (4) Die Prüfung ist nach 105 Minuten zu beenden. Angewandte Mathematik 7. (1) Die Prüfung hat sich auf folgende Gebiete zu erstrecken: 1. Einfache Kalkulation mit Flächen- und Längenberechnung, Volums-, Gewichts- und Materialbedarfsberechnung, 2. Akustikberechnung. (2) Die Verwendung von Rechenbehelfen, Formeln und Tabellen ist zulässig. (3) Die Aufgaben sind so zu stellen, dass sie in der Regel in 60 Minuten durchgeführt werden können. (4) Die Prüfung ist nach 80 Minuten zu beenden. Fachzeichnen 8. (1) Die Prüfung hat das Anfertigen einer einfachen Werkzeichnung eines wichtigen Klavierteiles zu umfassen. (2) Die Aufgabe ist so zu stellen, dass sie in der Regel in 90 Minuten durchgeführt werden kann. (3) Die Prüfung ist nach 105 Minuten zu beenden. Praktische Prüfung Prüfarbeit 9. (1) Die Prüfung hat nach Angabe der Prüfungskommission eine Auswahl an Arbeitsaufgaben der nachstehend genannten Fertigkeiten zu umfassen: 1. Messen, Anreißen, Hobeln, Sägen, Stemmen, Bohren, Schleifen, Fräsen, Furnieren, Leimen und Kleben, 2. Rüsten, Einstellen, Bedienen und Überwachen von einschlägigen Holz- und Metallbearbeitungsmaschinen, 3. Arbeiten an Resonanzböden und Rasten, Anfertigen von Stegen, Aufpassen und Druckrichten von Rahmen, Anfertigen von Saitenbezügen, Beziehen einschließlich Vorarbeiten wie Stimmstockbohren, Agraffen setzen, 4. Arbeiten an Klaviatur, Zusammensetzen von Flügel- und Pianinomechaniken, Aufsetzen von Dämpfungen, Abziehen von Mechaniken und deren Teilen, Regulieren von Flügel und Pianinomechaniken und Dämpfungen, 5. Musikalisches Handhaben von Klavieren (wie zb Zupfen und Stimmen).

5 BGBl. II - Ausgegeben am 30. Mai Nr von 5 Die einzelnen Schritte bei der Ausführung der Aufgabe sind händisch oder rechnergestützt zu dokumentieren. Die Prüfungskommission kann dem/der Prüfungskandidaten/in anlässlich der Aufgabenstellung entsprechende Unterlagen zur Verfügung stellen. (3) Die Prüfungskommission hat unter Bedachtnahme auf den Zweck der Lehrabschlussprüfung, die Anforderungen der Berufspraxis und das Tätigkeitsgebiet des Lehrbetriebs eine Prüfarbeit zu stellen, die in der Regel in sechs Stunden durchgeführt werden kann. (4) Die Prüfung ist nach sieben Arbeitsstunden zu beenden. (5) Für die Bewertung der Prüfarbeit sind folgende Kriterien maßgebend: 1. Maßhaltigkeit und Sauberkeit, 2. Ausführung, 3. Verwenden der Werkzeuge, 4. Zusammensetzen der Teile. Fachgespräch 10. (1) Das Fachgespräch ist vor der gesamten Prüfungskommission abzulegen. (2) Das Fachgespräch hat sich aus der praktischen Tätigkeit heraus zu entwickeln. Hierbei ist unter Verwendung von Fachausdrücken das praktische Wissen des/der Prüfungskandidaten/in festzustellen. Im Fachgespräch soll der/die Prüfungskandidat/in zeigen, dass er/sie fachbezogene Probleme und deren Lösungen darstellen, die für einen Auftrag relevanten fachlichen Hintergründe aufzeigen und die Vorgehensweise bei der Ausführung dieses Auftrags begründen kann. (3) Die Themenstellung hat dem Zweck der Lehrabschlussprüfung und den Anforderungen der Berufspraxis zu entsprechen. Hierbei sind Unterlagen über Maschinen, Geräte, Werkzeuge und Werkstoffe (zb Sicherheitsdaten- und Verarbeitungsblätter) heranzuziehen. Fragen über einschlägige Sicherheitsvorschriften, Schutzmaßnahmen und Unfallverhütung sowie über einschlägige Umweltschutzmaßnahmen und Entsorgungsmaßnahmen sind mit einzubeziehen. Die Prüfung ist in Form eines möglichst lebendigen Gesprächs mit Gesprächsvorgabe durch Schilderung von Situationen oder Problemen zu führen. (4) Das Fachgespräch soll für jeden/jede Prüfungskandidaten/in 20 Minuten dauern. Eine Verlängerung um höchstens zehn Minuten hat im Einzelfall zu erfolgen, wenn der Prüfungskommission ansonsten eine zweifelsfreie Bewertung der Leistung des/der Prüfungskandidaten/in nicht möglich ist. Wiederholungsprüfung 11. (1) Die Lehrabschlussprüfung kann wiederholt werden. (2) Bei der Wiederholung der Prüfung sind nur die mit Nicht genügend bewerteten Prüfungsgegenstände zu prüfen. Inkrafttreten und Schlussbestimmungen 12. (1) Diese Verordnung tritt mit 1. Juni 2016 in Kraft. (2) Die Ausbildungsordnung für den Lehrberuf Klavierbau, BGBl. Nr. 296/2005, tritt unbeschadet Abs. 3 mit Ablauf des 31. Mai 2016 außer Kraft. (3) Lehrlinge, die am 31. Mai 2016 im Lehrberuf Klavierbau ausgebildet werden, können gemäß der in Abs. 2 angeführten Ausbildungsordnung bis zum Ende der vereinbarten Lehrzeit weiter ausgebildet werden und können bis ein Jahr nach Ablauf der vereinbarten Lehrzeit zur Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Klavierbau auf Grund der in der Ausbildungsordnung gemäß Abs. 2 enthaltenen Prüfungsvorschriften antreten. (4) Die Lehrzeiten, die im Lehrberuf Klavierbau gemäß der in Abs. 2 angeführten Ausbildungsordnung zurückgelegt wurden, sind auf die Lehrzeit im Lehrberuf Klavierbau gemäß dieser Verordnung voll anzurechnen. Mitterlehner

Auf Grund der 8 und 24 des Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 142/1969, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 79/2003, wird verordnet:

Auf Grund der 8 und 24 des Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 142/1969, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 79/2003, wird verordnet: 1 von 5 %81'(6*(6(7=%/$77 )h5',(5(38%/,.g67(55(,&+ -DKUJDQJ $XVJHJHEHQDP$XJXVW 7HLO,, 9HURUGQXQJ.ODYLHUEDX$XVELOGXQJVRUGQXQJ 9HURUGQXQJ GHV %XQGHVPLQLVWHUV I U :LUWVFKDIW XQG $UEHLW EHU GLH %HUXIVDXVELOGXQJLP/HKUEHUXI.ODYLHUEDX.ODYLHUEDX$XVELOGXQJVRUGQXQJ

Mehr

Prüfungsordnung für den Lehrberuf Metallbearbeitung

Prüfungsordnung für den Lehrberuf Metallbearbeitung Lehrabschlussprüfung Gliederung Die Lehrabschlussprüfung gliedert sich in eine theoretische und in eine praktische Prüfung. Die theoretische Prüfung umfasst die Gegenstände Angewandte Mathematik, Mechanische

Mehr

1

1 Diese Prüfungsordnung tritt mit 31.05.2015 außer Kraft! Gliederung Die Lehrabschlussprüfung gliedert sich in eine theoretische und in eine praktische Prüfung. Die theoretische Prüfung umfasst die Gegenstände:

Mehr

Lehrabschlussprüfung Klavierbauer/in WIEN

Lehrabschlussprüfung Klavierbauer/in WIEN Lehrabschlussprüfung Klavierbauer/in WIEN Wo finden die Lehrabschlussprüfungen statt? Bösendorfer Services Schleiergasse 20 1100 Wien 2 Wo gibt es Vorbereitungskurse? Bei folgenden Ansprechpartnern können

Mehr

Prüfungsordnung für den Lehrberuf Informationstechnologie- Informatik

Prüfungsordnung für den Lehrberuf Informationstechnologie- Informatik GLIEDERUNG Die Lehrabschlussprüfung gliedert sich in eine praktische und in eine theoretische Prüfung. Die praktische Prüfung umfasst die Gegenstände Prüfarbeit und Fachgespräch. Die theoretische Prüfung

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2000 Ausgegeben am 30. Juni 2000 Teil II

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2000 Ausgegeben am 30. Juni 2000 Teil II P. b. b. Verlagspostamt 1030 Wien WoGZ 213U BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2000 Ausgegeben am 30. Juni 2000 Teil II 195. Verordnung: Tischlerei-Ausbildungsordnung 1581 195. Verordnung

Mehr

Jahrgang 1988 Ausgegeben am 17. August Stück

Jahrgang 1988 Ausgegeben am 17. August Stück P. b. b. Erscheinungsort Wien, Verlagspostamt 1030 Wien 3313 Jahrgang 1988 Ausgegeben am 17. August 1988 175. Stück 468. Verordnung: Änderung der Lehrberufsliste 469. Verordnung: Erlassung von Ausbildungsvorschriften

Mehr

Dieser Lehrberuf ersetzt den Lehrberuf Produktionstechniker/-in mit !

Dieser Lehrberuf ersetzt den Lehrberuf Produktionstechniker/-in mit ! Dieser Lehrberuf ersetzt den Lehrberuf Produktionstechniker/-in mit 01.06.2015! Lehrberuf Prozesstechnik Der Lehrberuf Prozesstechnik ist mit einer Lehrzeit von dreieinhalb Jahren eingerichtet. Im Lehrvertrag,

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2015 Ausgegeben am 26. Mai 2015 Teil II

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2015 Ausgegeben am 26. Mai 2015 Teil II 1 von 6 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2015 Ausgegeben am 26. Mai 2015 Teil II 115. Verordnung: Gold- und Silberschmied/in und Juwelier/in-Ausbildungsordnung 115. Verordnung des

Mehr

Auszug aus dem Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich

Auszug aus dem Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich BUNDESMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFTLICHE ANGELEGENHEITEN 1011 Wien, Stubenring 1 Telefon: 01.71100.5831, Fax: 01.7142718, e-mail: post@iiia3.bmwa.bmwa.gv.at Auszug aus dem Bundesgesetzblatt für die Republik

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH 1 von 5 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2007 Ausgegeben am 1. August 2007 Teil II 189. Verordnung: Technischer Zeichner/Technische Zeichnerin-Ausbildungsordnung 189. Verordnung des

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2012 Ausgegeben am 30. Mai 2012 Teil II

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2012 Ausgegeben am 30. Mai 2012 Teil II 1 von 5 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2012 Ausgegeben am 30. Mai 2012 Teil II 182. Verordnung: Metallbearbeitung-Ausbildungsordnung 182. Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft,

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2016 Ausgegeben am 30. Mai 2016 Teil II

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2016 Ausgegeben am 30. Mai 2016 Teil II 1 von 6 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2016 Ausgegeben am 30. Mai 2016 Teil II 122. Verordnung: Beschriftungsdesign und Werbetechnik-Ausbildungsordnung 122. Verordnung des Bundesministers

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2016 Ausgegeben am 30. Mai 2016 Teil II

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2016 Ausgegeben am 30. Mai 2016 Teil II 1 von 6 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2016 Ausgegeben am 30. Mai 2016 Teil II 130. Verordnung: Skibautechnik-Ausbildungsordnung 130. Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft,

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2000 Ausgegeben am 30. Juni 2000 Teil II

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2000 Ausgegeben am 30. Juni 2000 Teil II P. b. b. Verlagspostamt 1030 Wien WoGZ 213U BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2000 Ausgegeben am 30. Juni 2000 Teil II 189. Verordnung: Fleischverkauf-Ausbildungsordnung 1539 189.

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2015 Ausgegeben am 26. Mai 2015 Teil II

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2015 Ausgegeben am 26. Mai 2015 Teil II 1 von 7 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2015 Ausgegeben am 26. Mai 2015 Teil II 125. Verordnung: Prozesstechnik-Ausbildungsordnung 125. Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft,

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2016 Ausgegeben am 30. Mai 2016 Teil II

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2016 Ausgegeben am 30. Mai 2016 Teil II 1 von 5 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2016 Ausgegeben am 30. Mai 2016 Teil II 123. Verordnung: Florist/Floristin-Ausbildungsordnung 123. Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft,

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2016 Ausgegeben am 30. Mai 2016 Teil II

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2016 Ausgegeben am 30. Mai 2016 Teil II 1 von 6 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2016 Ausgegeben am 30. Mai 2016 Teil II 128. Verordnung: Luftfahrzeugtechnik-Ausbildungsordnung 2016 128. Verordnung des Bundesministers für

Mehr

LEHRABSCHLUSSPRÜFUNG 5

LEHRABSCHLUSSPRÜFUNG 5 LEHRABSCHLUSSPRÜFUNG 5 Am Ende Ihrer Lehrzeit können Sie die Lehrabschlussprüfung ablegen. Diese gliedert sich in eine praktische und eine theoretische Prüfung (siehe Prüfungsordnung Seite 5 bis 6) und

Mehr

Straße: Straße: PLZ / Ort: PLZ / Ort: Lehrzeitbeginn:. Ausbilder: Lehrzeitende:.. Lehrzeit: 3 Jahre

Straße: Straße: PLZ / Ort: PLZ / Ort: Lehrzeitbeginn:. Ausbilder: Lehrzeitende:.. Lehrzeit: 3 Jahre Ausbildungsdokumentation Lehrberuf: TISCHLEREI Lehrling: Ausbildungsbetrieb: Name: Firma: Straße: Straße: PLZ / Ort: PLZ / Ort: Lehrzeitbeginn:. Ausbilder: Lehrzeitende: Lehrzeit: 3 Jahre 1 1 Grundkenntnisse

Mehr

Auf Grund der 8 und 24 des Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 142/1969, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 79/2003, wird verordnet:

Auf Grund der 8 und 24 des Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 142/1969, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 79/2003, wird verordnet: 1 von 6 %81'(6*(6(7=%/$77 )h5',(5(38%/,.g67(55(,&+ -DKUJDQJ $XVJHJHEHQDP$XJXVW 7HLO,, 9HURUGQXQJ 6WUHLFKXQG6DLWHQLQVWUXPHQWHQEDX$XVELOGXQJVRUGQXQJ 9HURUGQXQJ GHV %XQGHVPLQLVWHUV I U :LUWVFKDIW XQG $UEHLW

Mehr

Gesamte Rechtsvorschrift für Verfahrenstechnik für die Getreidewirtschaft- Ausbildungsordnung, Fassung vom

Gesamte Rechtsvorschrift für Verfahrenstechnik für die Getreidewirtschaft- Ausbildungsordnung, Fassung vom Gesamte Rechtsvorschrift für Verfahrenstechnik für die Getreidewirtschaft- Ausbildungsordnung, Fassung vom 16.04.2010 Langtitel Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Berufsausbildung

Mehr

1

1 LEHRABSCHLUSSPRÜFUNG Gliederung Die Lehrabschlussprüfung gliedert sich in eine theoretische und in eine praktische Prüfung. Die theoretische Prüfung umfasst die Gegenstände Kaufmännisches Rechnen und Buchführung.

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2015 Ausgegeben am 26. Mai 2015 Teil II

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2015 Ausgegeben am 26. Mai 2015 Teil II 1 von 5 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2015 Ausgegeben am 26. Mai 2015 Teil II 124. Verordnung: Platten- und Fliesenleger/in-Ausbildungsordnung 124. Verordnung des Bundesministers

Mehr

Ausbildungsdokumentation

Ausbildungsdokumentation Ausbildungsdokumentation für den Lehrberuf Lehrzeit: 3 ½ Jahre Lehrling: Vorname(n), Zuname(n) Beginn der Ausbildung Ende der Ausbildung Ausbildungsbetrieb Telefonnummer Ausbilder: Titel, Vorname(n), Zuname(n)

Mehr

Berufsbild für den Lehrberuf Tischlereitechnik Planung Lehrzeit 4 Jahre BGBl. II 203/ Juli 2009

Berufsbild für den Lehrberuf Tischlereitechnik Planung Lehrzeit 4 Jahre BGBl. II 203/ Juli 2009 Lehrberuf Tischlereitechnik - Planung Der Lehrberuf Tischlereitechnik ist mit einer Lehrzeit von vier Jahren und folgenden Schwerpunkten eingerichtet: 1. Produktion, 2. Planung. In den Lehrverträgen, Lehrzeugnissen,

Mehr

Prüfungsordnung für den Lehrberuf Installations- und Gebäudetechnik

Prüfungsordnung für den Lehrberuf Installations- und Gebäudetechnik Gliederung Die Lehrabschlussprüfung gliedert sich in eine theoretische und praktische Prüfung. Die theoretische Prüfung umfasst die Gegenstände Grundlagen der, Angewandte Mathematik und Fachzeichnen. Die

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 1999 Ausgegeben am 17. September 1999 Teil II

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 1999 Ausgegeben am 17. September 1999 Teil II P. b. b. Verlagspostamt 1030 Wien WoGZ 213U BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 1999 Ausgegeben am 17. September 1999 Teil II 338. Verordnung: Maschinenfertigungstechnik-Ausbildungsordnung

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2016 Ausgegeben am 30. Mai 2016 Teil II

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2016 Ausgegeben am 30. Mai 2016 Teil II 1 von 6 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2016 Ausgegeben am 30. Mai 2016 Teil II 124. Verordnung: Forsttechnik-Ausbildungsordnung 124. Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft,

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH 1 von 6 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2006 Ausgegeben am 10. April 2006 Teil II 151. Verordnung: Sonnenschutztechnik-Ausbildungsordnung 151. Verordnung des Bundesministers für

Mehr

Berufsbild für den Lehrberuf Textilchemie Lehrzeit 3,5 Jahre BGBI. II Nr.142/ Juni 2013 Lehrberuf Textilchemie

Berufsbild für den Lehrberuf Textilchemie Lehrzeit 3,5 Jahre BGBI. II Nr.142/ Juni 2013 Lehrberuf Textilchemie Lehrberuf Der Lehrberuf ist mit einer Lehrzeit von dreieinhalb Jahren eingerichtet. In den Lehrverträgen, Lehrzeugnissen, Lehrabschlussprüfungszeugnissen und Lehrbriefen ist der Lehrberuf in der dem Geschlecht

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2006 Ausgegeben am 27. Mai 2003 Teil II Jahrgang 2008 Ausgegeben am 30. Juni 2008 Teil II 260. Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 1998 Ausgegeben am 27. August 1998 Teil II

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 1998 Ausgegeben am 27. August 1998 Teil II P. b. b. Erscheinungsort Wien, Verlagspostamt 1030 Wien BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 1998 Ausgegeben am 27. August 1998 Teil II 290. Verordnung: Produktionstechniker-Ausbildungsordnung

Mehr

Ausbildungsdokumentation

Ausbildungsdokumentation Ausbildungsdokumentation für den Lehrberuf Lehrzeit: 3½ Jahre Lehrling: Vorname(n), Zuname(n) Beginn der Ausbildung Ende der Ausbildung Ausbildungsbetrieb Telefonnummer Ausbilder: Titel, Vorname(n), Zuname(n)

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH 1 von 6 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2010 Ausgegeben am 25. Juni 2010 Teil II 189. Verordnung: Steinmetz/in-Ausbildungsordnung 189. Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft,

Mehr

Pos. 1. Lehrjahr 2. Lehrjahr 3. Lehrjahr 3. Einführung in die Aufgaben, die Branchenstellung und das Angebot des Lehrbetriebs

Pos. 1. Lehrjahr 2. Lehrjahr 3. Lehrjahr 3. Einführung in die Aufgaben, die Branchenstellung und das Angebot des Lehrbetriebs 1 von 5 Entwurf 000. Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft über die Berufsausbildung im Lehrberuf Stuckateur/in und Trockenausbauer/in (Stuckateur/in und Trockenausbauer/in-Ausbildungsordnung)

Mehr

Lehrberuf Immobilienkaufmann/-frau

Lehrberuf Immobilienkaufmann/-frau Lehrberuf Immobilienkaufmann/-frau Lehrzeitdauer: 3 Jahre Seit 14. 5. 1998 gibt es den neuen Lehrberuf Immobilienkaufmann/-frau. Erklärend dazu ist zu bemerken, dass nur Immobilienverwalter zur Ausbildung

Mehr

Dieser Lehrberuf tritt ab außer Kraft!

Dieser Lehrberuf tritt ab außer Kraft! Dieser Lehrberuf tritt ab 31.05.2015 außer Kraft! Lehrberuf in der Mechatronik In der Mechatronik ist der Lehrberuf Mechatroniker/-in mit einer Lehrzeit von dreieinhalb Jahren eingerichtet. In den Lehrverträgen,

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2003 Ausgegeben am 14. August 2003 Teil II

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2003 Ausgegeben am 14. August 2003 Teil II P. b. b. Verlagspostamt 1040 Wien GZ 02Z034232 M BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2003 Ausgegeben am 14. August 2003 Teil II 372. Verordnung: Fitnessbetreuung-Ausbildungsordnung 2193

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH 1 von 6 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2011 Ausgegeben am 28. April 2011 Teil II 143. Verordnung: Tapezierer/in und Dekorateur/in-Ausbildungsordnung 143. Verordnung des Bundesministers

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2001 Ausgegeben am 2. März 2001 Teil II

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2001 Ausgegeben am 2. März 2001 Teil II P. b. b. Verlagspostamt 1030 Wien WoGZ 213U BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2001 Ausgegeben am 2. März 2001 Teil II 105. Verordnung: Lagerlogistik-Ausbildungsordnung 659 105. Verordnung

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH 1 von 7 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2011 Ausgegeben am 28. April 2011 Teil II 146. Verordnung: Veranstaltungstechnik- Ausbildungsordnung 146. Verordnung des Bundesministers für

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2013 Ausgegeben am 27. Mai 2013 Teil II

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2013 Ausgegeben am 27. Mai 2013 Teil II 1 von 7 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2013 Ausgegeben am 27. Mai 2013 Teil II 142. Verordnung: Textilchemie-Ausbildungsordnung 142. Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft,

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2003 Ausgegeben am 14. August 2003 Teil II

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2003 Ausgegeben am 14. August 2003 Teil II P. b. b. Verlagspostamt 1040 Wien GZ 02Z034232 M BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2003 Ausgegeben am 14. August 2003 Teil II 371. Verordnung: EDV-Systemtechnik-Ausbildungsordnung

Mehr

Der Lehrberuf Friseur/in und Perückenmacher/in (Stylist/in) ist mit einer Lehrzeit von drei Jahren eingerichtet.

Der Lehrberuf Friseur/in und Perückenmacher/in (Stylist/in) ist mit einer Lehrzeit von drei Jahren eingerichtet. Der Lehrberuf Friseur/in und Perückenmacher/in (Stylist/in) ist mit einer Lehrzeit von drei Jahren eingerichtet. In den Lehrverträgen, Lehrzeugnissen, Lehrabschlussprüfungszeugnissen und Lehrbriefen ist

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2000 Ausgegeben am 30. Juni 2000 Teil II

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2000 Ausgegeben am 30. Juni 2000 Teil II P. b. b. Verlagspostamt 1030 Wien WoGZ 213U BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2000 Ausgegeben am 30. Juni 2000 Teil II 181. Verordnung: Augenoptik-Ausbildungsordnung 1481 181. Verordnung

Mehr

Tischlerei-Ausbildungsordnung (BGBl. Nr. 195/Teil II/ 30. Juni 2000)

Tischlerei-Ausbildungsordnung (BGBl. Nr. 195/Teil II/ 30. Juni 2000) www.tischler.at DIE HOMEPAGE FÜR DIE ÖSTERREICHISCHEN TISCHLER UND IHRE KUNDEN Tischlerei-Ausbildungsordnung (BGBl. Nr. 195/Teil II/ 30. Juni 2000) Auf Grund der 8 und 24 des Berufsausbildungsgesetzes,

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2015 Ausgegeben am 26. Mai 2015 Teil II

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2015 Ausgegeben am 26. Mai 2015 Teil II 1 von 7 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2015 Ausgegeben am 26. Mai 2015 Teil II 122. Verordnung: Metallurgie und Umformtechnik-Ausbildungsordnung 122. Verordnung des Bundesministers

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2012 Ausgegeben am 13. Dezember 2012 Teil II

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2012 Ausgegeben am 13. Dezember 2012 Teil II 1 von 7 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2012 Ausgegeben am 13. Dezember 2012 Teil II 438. Verordnung: Seilbahntechnik-Ausbildungsordnung 438. Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft,

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2015 Ausgegeben am 26. Mai 2015 Teil II

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2015 Ausgegeben am 26. Mai 2015 Teil II 1 von 7 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2015 Ausgegeben am 26. Mai 2015 Teil II 122. Verordnung: Metallurgie und Umformtechnik-Ausbildungsordnung 122. Verordnung des Bundesministers

Mehr

Berufsbild für den Lehrberuf Lebensmitteltechnik Lehrzeit 3 ½ Jahre BGBl. II Nr. 103/ April 2008

Berufsbild für den Lehrberuf Lebensmitteltechnik Lehrzeit 3 ½ Jahre BGBl. II Nr. 103/ April 2008 Der Lehrberuf ist mit einer Lehrzeit von dreieinhalb Jahren als Ausbildungsversuch eingerichtet. In die Ausbildung im Lehrberuf kann bis zum Ablauf des 31. Dezember 2013 eingetreten werden. Die in dieser

Mehr

Straße: Straße: PLZ / Ort: PLZ / Ort: Lehrzeitbeginn:. Ausbilder: Lehrzeitende:.. Lehrzeit: 4 Jahre

Straße: Straße: PLZ / Ort: PLZ / Ort: Lehrzeitbeginn:. Ausbilder: Lehrzeitende:.. Lehrzeit: 4 Jahre Ausbildungsdokumentation Lehrberuf: TISCHLEREITECHNIK - PLANUNG Lehrling: Ausbildungsbetrieb: Name: Firma: Straße: Straße: PLZ / Ort: PLZ / Ort: Lehrzeitbeginn:. Ausbilder: Lehrzeitende: Lehrzeit: 4 Jahre

Mehr

Mechatronik ist ein interdisziplinäres Berufsfeld, in welchem drei Systembereiche zusammenwirken:

Mechatronik ist ein interdisziplinäres Berufsfeld, in welchem drei Systembereiche zusammenwirken: Lehrzeit: 3,5 Jahre Mechatronik ist ein interdisziplinäres Berufsfeld, in welchem drei Systembereiche zusammenwirken: Mechanische Systeme (Maschinenbau) Elektronische Systeme (Mikroelektronik, Leistungselektronik,

Mehr

Ausbildungsdokumentation

Ausbildungsdokumentation Ausbildungsdokumentation für den Lehrberuf Lehrzeit: 3½ Jahre Lehrling: Vorname(n), Zuname(n) Beginn der Ausbildung Ende der Ausbildung Ausbildungsbetrieb Telefonnummer Ausbilder: Titel, Vorname(n), Zuname(n)

Mehr

Lehrabschlussprüfung Bäcker/Bäckerin WIEN

Lehrabschlussprüfung Bäcker/Bäckerin WIEN Lehrabschlussprüfung Bäcker/Bäckerin WIEN Wo finden die Lehrabschlussprüfungen statt? Innungshaus der Bäcker Wiens Florianigasse 13 1080 Wien 2 Wo gibt es Vorbereitungskurse? Bei folgenden Ansprechpartnern

Mehr

Dieser Lehrberuf löst den Lehrberuf Hüttenwerkschlosser mit ab!

Dieser Lehrberuf löst den Lehrberuf Hüttenwerkschlosser mit ab! Dieser Lehrberuf löst den Lehrberuf Hüttenwerkschlosser mit 01.06.2015 ab! Lehrberuf Metallurgie und Umformtechnik Der Lehrberuf Metallurgie und Umformtechnik ist mit einer Lehrzeit von dreieinhalb Jahren

Mehr

Lehrabschlussprüfung Speditionslogistik WIEN

Lehrabschlussprüfung Speditionslogistik WIEN Lehrabschlussprüfung Speditionslogistik WIEN Wo finden die Lehrabschlussprüfungen statt? Wirtschaftskammer Wien - Gewerbehaus Rudolf Sallinger Platz 1 1030 Wien Wo gibt es Vorbereitungskurse? Bei folgenden

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 1998 Ausgegeben am 23. April 1998 Teil II

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 1998 Ausgegeben am 23. April 1998 Teil II P. b. b. Erscheinungsort Wien, Verlagspostamt 1030 Wien BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 1998 Ausgegeben am 23. April 1998 Teil II 129. Verordnung: Entsorgungs- und Recyclingfachmann-Ausbildungsordnung

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 1999 Ausgegeben am 17. September 1999 Teil II

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 1999 Ausgegeben am 17. September 1999 Teil II P. b. b. Verlagspostamt 1030 Wien WoGZ 213U BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 1999 Ausgegeben am 17. September 1999 Teil II 332. Verordnung: Informatik-Ausbildungsordnung 1623 332.

Mehr

Lehrabschlussprüfung Fleischverarbeiter/in WIEN

Lehrabschlussprüfung Fleischverarbeiter/in WIEN Lehrabschlussprüfung Fleischverarbeiter/in WIEN Wo finden die Lehrabschlussprüfungen statt? Fa. Wiesbauer Laxenburgerstraße 256 1230 Wien 2 Wo gibt es Vorbereitungskurse? KUS Netzwerk Hütteldorfer Straße

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2003 Ausgegeben am 14. August 2003 Teil II

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2003 Ausgegeben am 14. August 2003 Teil II P. b. b. Verlagspostamt 1040 Wien GZ 02Z034232 M BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2003 Ausgegeben am 14. August 2003 Teil II 374. Verordnung: Mechatronik-Ausbildungsordnung 2207 374.

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2000 Ausgegeben am 30. Juni 2000 Teil II

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2000 Ausgegeben am 30. Juni 2000 Teil II P. b. b. Verlagspostamt 1030 Wien WoGZ 213U BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2000 Ausgegeben am 30. Juni 2000 Teil II 184. Verordnung: Chemielabortechnik-Ausbildungsordnung 1499 184.

Mehr

Tapezierer/in und Dekorateur/in

Tapezierer/in und Dekorateur/in Änderungen in der Ausbildungsordnung Tapezierer/in und Dekorateur/in Im der neuen Ausbildungsordnung wurden die einzelnen Berufsbildpositionen aktualisiert und ergänzt sowie umfassender formuliert. Weiters

Mehr

Prüfungsordnung für den Lehrberuf Drogist/-in laut BGBl. Nr. 321/1991

Prüfungsordnung für den Lehrberuf Drogist/-in laut BGBl. Nr. 321/1991 6020 Innsbruck, Egger-Lienz-Straße 116 Ihr Partner in allen Fragen der Lehrlingsausbildung Prüfungsordnung für den Lehrberuf Drogist/-in laut BGBl. Nr. 321/1991 Gliederung der Lehrabschlußprüfung 1. (1)

Mehr

Lehrabschlussprüfung Systemgastronomie WIEN

Lehrabschlussprüfung Systemgastronomie WIEN Lehrabschlussprüfung Systemgastronomie WIEN Wo finden die Lehrabschlussprüfungen statt? Wirtschaftskammer Wien - Gewerbehaus Rudolf Sallinger Platz 1 1030 Wien Wo gibt es Vorbereitungskurse? KUS Netzwerk

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH 1 von 7 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2009 Ausgegeben am 30. Juni 2009 Teil II 204. Verordnung: Keramiker/in-Ausbildungsordnung 204. Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft,

Mehr

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH P. b. b. Erscheinungsort Wien, Verlagspostamt 1030 Wien 1999 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 1992 Ausgegeben am 21. August 1992 174. Stück 507. Verordnung: Änderung der Lehrberufsliste

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH 1 von 7 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2008 Ausgegeben am 27. März 2008 Teil II 106. Verordnung: Schalungsbau-Ausbildungsordnung 106. Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH 1 von 7 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2008 Ausgegeben am 27. März 2008 Teil II 103. Verordnung: Lebensmitteltechnik-Ausbildungsordnung 103. Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft

Mehr

Pos. 1. Lehrjahr 2. Lehrjahr 3. Lehrjahr

Pos. 1. Lehrjahr 2. Lehrjahr 3. Lehrjahr Dieser Lehrberuf wird durch den Lehrberuf Milchtechnologie mit 31.05.2016 abgelöst. Berufsbild Für den Lehrberuf Molkereifachmann/-frau wird folgendes Berufsbild festgelegt. Hiebei sind die angeführten

Mehr

Veranstaltungstechnik

Veranstaltungstechnik Änderungen in der Ausbildungsordnung Veranstaltungstechnik Durch die Entwicklungen der Technik und der Berufspraxis wurde es notwendig, die Ausbildungsordnung für den Lehrberuf Veranstaltungstechnik zu

Mehr

Ausbildungsdokumentation

Ausbildungsdokumentation Ausbildungsdokumentation für den Lehrberuf Friseur/in und Perückenmacher/in (Stylist/in) Lehrzeit: 3 Jahre Lehrling: Vorname(n), Zuname(n) Beginn der Ausbildung Ende der Ausbildung Ausbildungsbetrieb Telefonnummer

Mehr

Lehrabschlussprüfung Restaurantfachmann/frau WIEN

Lehrabschlussprüfung Restaurantfachmann/frau WIEN Lehrabschlussprüfung Restaurantfachmann/frau WIEN Wo finden die Lehrabschlussprüfungen statt? Berufsschule für Gastgewerbe - Wien Längenfeldgasse 13-15 1120 Wien 2 Wo gibt es Vorbereitungskurse? Bei folgenden

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH 1 von 8 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2004 Ausgegeben am 19. Jänner 2004 Teil II 23. Verordnung: Kunststofftechnik-Ausbildungsordnung 23. Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 1999 Ausgegeben am 17. September 1999 Teil II

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 1999 Ausgegeben am 17. September 1999 Teil II P. b. b. Verlagspostamt 1030 Wien WoGZ 213U BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 1999 Ausgegeben am 17. September 1999 Teil II 345. Verordnung: Zerspanungstechnik-Ausbildungsordnung 1707

Mehr

Lehrabschlussprüfung Buch- und Medienwirtschaft

Lehrabschlussprüfung Buch- und Medienwirtschaft Lehrabschlussprüfung Buch- und Medienwirtschaft Wo finden die Lehrabschlussprüfungen statt? Berufsschule für Handel und Reisen Hütteldorferstraße 7-17 1150 Wien Wo gibt es Lernunterlagen? IBW Lernunterlagen

Mehr

Lehrabschlussprüfung Restaurantfachmann/frau WIEN

Lehrabschlussprüfung Restaurantfachmann/frau WIEN Lehrabschlussprüfung Restaurantfachmann/frau WIEN Wo finden die Lehrabschlussprüfungen statt? Berufsschule für Gastgewerbe - Wien Längenfeldgasse 13-15 1120 Wien Wo gibt es Vorbereitungskurse? KUS Netzwerk

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH 1 von 7 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2008 Ausgegeben am 27. März 2008 Teil II 107. Verordnung: Seilbahnfachmann/Seilbahnfachfrau-Ausbildungsordnung 107. Verordnung des Bundesministers

Mehr

Lehrabschlussprüfung Reisebüroassistent/in WIEN

Lehrabschlussprüfung Reisebüroassistent/in WIEN Lehrabschlussprüfung Reisebüroassistent/in WIEN Wo finden die Lehrabschlussprüfungen statt? Wirtschaftskammer Wien - Gewerbehaus Rudolf Sallinger Platz 1 1030 Wien (U4 Stadtpark) 2 Lehrabschlussprüfung

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 1999 Ausgegeben am 17. September 1999 Teil II

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 1999 Ausgegeben am 17. September 1999 Teil II P. b. b. Verlagspostamt 1030 Wien WoGZ 213U BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 1999 Ausgegeben am 17. September 1999 Teil II 328. Verordnung: Elektroinstallationstechnik-Ausbildungsordnung

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 1998 Ausgegeben am 13. Mai 1998 Teil II

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 1998 Ausgegeben am 13. Mai 1998 Teil II P. b. b. Erscheinungsort Wien, Verlagspostamt 1030 Wien BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 1998 Ausgegeben am 13. Mai 1998 Teil II 162. Verordnung: Tiefbauer-Ausbildungsordnung 835

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH 1 von 6 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2005 Ausgegeben am 30. Dezember 2005 Teil II 479. Verordnung: Brau- und Getränketechnik-Ausbildungsordnung 479. Verordnung des Bundesministers

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH 1 von 6 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2008 Ausgegeben am 19. Februar 2008 Teil II 64. Verordnung: Werkstofftechnik-Ausbildungsordnung 64. Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft

Mehr

Kenntnis der Marktposition und des Kundenkreises

Kenntnis der Marktposition und des Kundenkreises 1 von 7 Entwurf 000. Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft über die Berufsausbildung im Lehrberuf Prozesstechnik (Prozesstechnik-Ausbildungsordnung) Auf Grund der 8,

Mehr

2 von 6. Fläche und Signatur mittels Grafikprogramm 10. Herstellen eines Kartenausschnittes

2 von 6. Fläche und Signatur mittels Grafikprogramm 10. Herstellen eines Kartenausschnittes 1 von 6 Entwurf 000. Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft über die Berufsausbildung im Lehrberuf Geoinformationstechnik (Geoinformationstechnik- Ausbildungsordnung)

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH 1 von 7 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2008 Ausgegeben am 27. März 2008 Teil II 104. Verordnung: Maurer/Maurerin-Ausbildungsordnung 104. Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 1998 Ausgegeben am 27. August 1998 Teil II

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 1998 Ausgegeben am 27. August 1998 Teil II P. b. b. Erscheinungsort Wien, Verlagspostamt 1030 Wien BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 1998 Ausgegeben am 27. August 1998 Teil II 294. Verordnung: Straßenerhaltungsfachmann-Ausbildungsordnung

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2004 Ausgegeben am 16. Juni 2004 Teil II

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2004 Ausgegeben am 16. Juni 2004 Teil II 1 von 5 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2004 Ausgegeben am 16. Juni 2004 Teil II 244. Verordnung: Verpackungstechnik-Ausbildungsordnung 244. Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft

Mehr

Berufsbild für den Lehrberuf Mechatronik- Büro- und EDV-Systemtechnik BGBl. II Nr. 120/2015 1. Juni 2015

Berufsbild für den Lehrberuf Mechatronik- Büro- und EDV-Systemtechnik BGBl. II Nr. 120/2015 1. Juni 2015 Dieser Lehrberuf tritt mit 01.06.2015 in Kraft! Lehrberuf Mechatronik Der Lehrberuf Mechatronik ist als Modullehrberuf eingerichtet. Neben dem für alle Lehrlinge verbindlichen Grundmodul muss eines der

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH P. b. b. Verlagspostamt 1040 Wien GZ 02Z034232 M 1 von 11 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2004 Ausgegeben am 19. Jänner 2004 Teil II 22. Verordnung: TischlereitechnikAusbildungsordnung

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH 1 von 6 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2010 Ausgegeben am 25. Juni 2010 Teil II 192. Verordnung: Bäcker/in-Ausbildungsordnung 192. Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft,

Mehr

Lehrabschlussprüfung Gastronomiefachmann/frau WIEN

Lehrabschlussprüfung Gastronomiefachmann/frau WIEN Lehrabschlussprüfung Gastronomiefachmann/frau WIEN Wo finden die Lehrabschlussprüfungen statt? Gastgewerbefachschule - Wien Judenplatz 3-4 1010 Wien 2 Wo gibt es Vorbereitungskurse? Bei folgenden Ansprechpartnern

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH 1 von 12 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2009 Ausgegeben am 30. Juni 2009 Teil II 203. Verordnung: Tischlereitechnik-Ausbildungsordnung 203. Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft,

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH 1 von 6 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2010 Ausgegeben am 25. Juni 2010 Teil II 186. Verordnung: Hufschmied/in-Ausbildungsordnung 186. Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft,

Mehr

-DKUJDQJ $XVJHJHEHQDP$XJXVW 7HLO,,

-DKUJDQJ $XVJHJHEHQDP$XJXVW 7HLO,, %XQGHVPLQLVWHULXPI U:LUWVFKDIWXQG$UEHLW 1011 Wien, Stubenring 1 Abteilung III/3 Lehrlingsservice Telefon: 01.71100.5831, Fax: 01.71100.2366, e-mail: lehrlingsservice@bmwa.gv.at Homepage: http://www.bmwa.gv.at/service/leservice_fs.htm

Mehr

Jahrgang 2000 Ausgegeben am 30. Juni 2000 Teil II

Jahrgang 2000 Ausgegeben am 30. Juni 2000 Teil II %XQGHVPLQLVWHULXPI U:LUWVFKDIWXQG$UEHLW 1011 Wien, Stubenring 1 Abteilung III/3 Lehrlingsservice, Dr. Wolfgang Lentsch Telefon: 01.71100.5831, Fax: 01.71100.2366, e-mail: lehrlingsservice@bmwa.gv.at Homepage:

Mehr

Der Lehrberuf Restaurantfachmann/Restaurantfachfrau ist mit einer Lehrzeit von drei Jahren eingerichtet.

Der Lehrberuf Restaurantfachmann/Restaurantfachfrau ist mit einer Lehrzeit von drei Jahren eingerichtet. Lehrberuf Restaurantfachmann/Restaurantfachfrau Der Lehrberuf Restaurantfachmann/Restaurantfachfrau ist mit einer Lehrzeit von drei Jahren eingerichtet. Berufsbild Für die Ausbildung wird folgendes Berufsbild

Mehr