Informationen zur Abschlussprüfung an Realschulen 2015
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- Lorenz Huber
- vor 7 Jahren
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1 Oberstadtstraße 64 A, Haigerloch Telefon: 07474/ Sekretariat / 10 Fax em@il: info@realschule-haigerloch.de Informationen zur Abschlussprüfung an Realschulen 2015 Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler, in den vergangenen Wochen wurden wir immer wieder um einen zusätzlichen Vorbereitungskurs auf die schriftliche Abschlussprüfung in Mathematik gebeten. Leider hatten wir keine Ressourcen, dieses anbieten zu können. Nun habe ich überraschend eine Mathematikkollegin zugewiesen bekommen, die diese zusätzliche Vorbereitung anbieten kann. Frau Buckenmaier ist eine sehr erfahrene Kollegin, die bereits viele Schüler zur Realschulabschlussprüfung in Mathematik geführt hat. Somit können wir von dieser Ressource profitieren. Der zusätzliche Kurs ist auf freiwilliger Basis, jedoch sollten die Schüler, die daran teilnehmen, motiviert sein. Ein Besuch des Zusatzkurses zur Gewissensberuhigung wird nicht den gewünschten Erfolg erzielen! Hier habe ich Ihnen kurz aufgeführt, wann die Lernzeiten angeboten werden. Ihr Sohn/ Ihre Tochter kann zu allen angebotenen Terminen erscheinen und mitarbeiten. Die Lernzeiten starten am Montag, 16. März 2015 und werden bis zur schriftlichen Abschlussprüfung in Mathematik am 24. April angeboten. Das Angebot am Montag bzw. Freitagvormittag kann leider nur von den Schülern besucht werden, die in dieser Zeit keinen Pflichtunterricht haben. Für diese Schüler stehen aber alle anderen Möglichkeiten zur Verfügung. Ich hoffe die Schüler nutzen dieses Angebot rege. Std. Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag 10a-d M-Prüf.- 10a-d M-Prüf Vorber. in R c M-Prüf a M-Prüf.- 10b M-Prüf.- 10d M-Prüf.- Nun möchte ich noch einige Informationen zum Ablauf der Prüfung geben. Für offene Fragen stehen die Klassen- und Fachlehrer, sowie die Schulleitung gerne zur Verfügung. Die Prüfungsinhalte sind durch die Arbeit im Fachunterricht der 9. und 10. Klassen vorbereitet worden. Die Aufgaben der schriftlichen Prüfung entstammen überwiegend dem Stoffgebiet des 9. und 10. Schuljahres und werden vom Kultusministerium landeseinheitlich gestellt. Alle Schüler/ -innen müssen an der schriftlichen Prüfung in den drei Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch, sowie an der fächerübergreifenden Kompetenzprüfung teilnehmen. Die Termine der schriftlichen Prüfung sind: Mittwoch, Deutsch Beginn 8:00 Uhr Freitag, Mathematik Beginn 8:00 Uhr Dienstag, Englisch Beginn 8:00 Uhr Die Prüfungskandidaten müssen spätestens 15 Minuten vor Beginn der Prüfung im Prüfungsraum sein. Die Bearbeitungszeit der Prüfungsaufgaben in Deutsch beträgt mindestens 180, höchstens 240 Minuten, in Mathematik mindestens 120 und höchstens 180 Minuten und in der Pflichtfremdsprache 120 Minuten. Am Vortag der schriftlichen Prüfungen findet für die Zehntklässler kein Nachmittagsunterricht statt. Die mündlichen Prüfungen in Deutsch, Englisch und Mathematik finden vom 08. bis 10. Juli 2015 statt. 1
2 Eine mündliche Prüfung in den Fächern der schriftlichen Prüfung (Deutsch, Englisch und Mathematik) ist auf Antrag des Schülers möglich. Ebenso kann der Prüfungsvorsitzende in diesen Fächern die Prüfung auch dann anordnen, wenn das Bestehen der Abschlussprüfung gefährdet ist. Jeder Schüler/ jede Schülerin hat die Entscheidung für bzw. gegen eine mündliche Prüfung bis spätestens ; 09:00 Uhr mit dem durch die Schule bereitgestellten Formblatt bei der Schulleitung vorzulegen (Abgabe im Sekretariat). An diese Entscheidung sind Schüler/ -innen und Prüfungskommission gebunden. Die Anmeldung zu einer mündlichen Prüfung ist nur nach vorheriger Absprache mit dem jeweiligen Fachlehrer/ der jeweiligen Fachlehrerin möglich. Beratungsgespräche können die Schülerinnen und Schüler nach der Notenbekanntgabe am 11. Juni 2015 mit den jeweiligen Fachlehrern führen. Die mündliche Prüfung dauert 10 Minuten. Die Prüfungskandidaten können mit dem Fachlehrer/ der Fachlehrerin ein Schwerpunktthema absprechen, das ca. 5 Minuten lang geprüft wird. In den zweiten 5 Minuten werden allgemeine Themen des Faches geprüft. Im Anschluss an die mündliche Prüfung setzt der Fachausschuss das Ergebnis der Prüfung fest und teilt es dem Schüler/ der Schülerin auf Wunsch mit. Vor Beginn der schriftlichen Prüfungen stellen die Fachlehrer/-innen in jedem einzelnen Fach die Jahresleistung fest. Die Endnote wird in jedem Prüfungsfach jeweils zur Hälfte aus der Jahresleistung und der Prüfungsleistung gebildet. Wird ein Schüler/ eine Schülerin in einem Fach schriftlich und mündlich geprüft, so zählt die mündliche wie die schriftliche Prüfung. Dabei wird die Note bis auf die erste Stelle nach dem Komma ermittelt und dann auf- bzw. abgerundet. Die Endnote im Fach Englisch setzt sich jeweils zur Hälfte aus der Jahresleistung und der Prüfungsleistung zusammen. Die Prüfungsleistung besteht zur Hälfte aus der Note der EUROKOM-Prüfung (50%), die andere Hälfte ergibt sich aus der Note der schriftlichen Prüfung (50%); im Falle einer zusätzlichen mündlichen Prüfung bilden die schriftliche und die mündliche Note zusammen die zweite Hälfte der Prüfungsleistung. In den Wahlpflichtfächern (Französisch, Technik, Mensch und Umwelt) und im Fach Naturwissenschaftliches Arbeiten fand bereits innerhalb des Unterrichts im Verlauf des 10. Schuljahres eine Fachinterne Überprüfung statt. Die in der Fachinternen Überprüfung erreichte Note stellt ein Drittel der Endnote dar. Die Jahresleistung fließt in die Endnote mit zwei Dritteln ein. Die fächerübergreifende Kompetenzprüfung (FÜK) findet ebenfalls am 08., 09. und 10. Juli 2015 statt. Bereits im Herbst wurden die Themen für die Gruppenprüfung bei der Schulleitung zur Genehmigung eingereicht. Zu beachten ist, dass die Regelung zum Bestehen der Abschlussprüfung auch die FÜK-Prüfung betrifft: Der Durchschnitt der Kernfächer (also D, E, M, NWA und Te/MuM/Franz) einschließlich der Fächerübergreifenden Kompetenzprüfung muss 4,0 betragen! Die Intensivphase für die FÜK beginnt am Freitag 12. Juni In der Zeit der Intensivphase soll intensiv am Thema der Fächerübergreifenden Kompetenzprüfung, der Präsentation und der schriftlichen Dokumentation gearbeitet werden. Unterricht nach Stundenplan findet dann nicht mehr statt. Die einzigen Unterrichtsangebote, die ab 12. Juni stattfinden sind die Vorbereitungsstunden für die mündlichen Prüfungen in Deutsch, Englisch und Mathematik. Bis spätestens 17. Juni 2015 findet nach jeweiliger Absprache die dritte und letzte Beratung zur Fächerübergreifenden Kompetenzprüfung statt. Auch dieser Termin ist für alle Schülerinnen und Schüler verpflichtend. Die schriftliche Dokumentation muss spätestens bis Mittwoch 01. Juli 2015, 9:00 Uhr in dreifacher Ausführung von der Gruppe im Sekretariat abgegeben werden. Jede Gruppe gibt eine gemeinsame Dokumentation ab. Bei der Dokumentation muss ersichtlich sein, wer welchen Teil erarbeitet hat (z.b. in der Fußzeile einarbeiten!). Bitte vergesst die Eigenständigkeitserklärungen nicht. Sie muss von jedem Gruppenmitglied selbstständig vorliegen und befindet sich am Ende der Dokumentation (vgl. Anlage). Die Dokumentation dient der Vorbereitung des Prüfungsgespräches während der Kompetenzprüfung, zeigt die Arbeitsschwerpunkte der einzelnen Gruppenmitglieder auf und bildet den Ausgangspunkt für die Prüfungsfragen. (Anmerkung: Die Dokumentation kann natürlich auch vor dem 01. Juli im Sekretariat abgegeben werden) 2
3 Die Fächerübergreifende Kompetenzprüfung dauert pro Gruppenmitglied 15 Minuten (je zur Hälfte für Präsentation und Prüfungsgespräch). Die Prüfungskommission besteht aus den beiden betreuenden Lehrern und einem Prüfungsvorsitzenden. Während der gesamten Prüfung sind alle Gruppenmitglieder anwesend. Am Mittwoch, 11. Juni 2015 findet die Notenbekanntgabe der schriftlichen Prüfungsleistungen und der Jahresleistungen statt. Anschließend stehen die Fachlehrer in Deutsch, Englisch und Mathematik zur Beratung für etwaige mündliche Prüfungen zur Verfügung. Nichtteilnahme an einem Prüfungsteil Nichtteilnahme an einem Prüfungsteil (dies gilt für die schriftliche Prüfung, die Fächerübergreifende Kompetenzprüfung und den mündlichen Prüfungen) ist nur aus wichtigem Grund möglich. Nimmt ein Schüler/ eine Schülerin an einer festgesetzten Prüfung ganz oder teilweise nicht teil, wird dieser Teil der Prüfung mit der Note ungenügend bewertet. Diese Note fließt in die Gesamtprüfungsleistung mit ein. Ein Rücktritt von der Prüfung ist nicht möglich. Die Prüfung kann nur dann wiederholt werden, wenn sie nicht bestanden wurde. Kann ein Schüler/ eine Schülerin aus wichtigem Grund an einem Prüfungsteil nicht teilnehmen, ist unverzüglich die Schulleitung zu benachrichtigen. Über die Anerkennung des Grundes entscheidet der Prüfungsvorsitzende, bei der schriftlichen Prüfung die Schulleitung. Als wichtiger Grund gilt vor allem Krankheit. Bei Nichtteilnahme an einem Prüfungsteil verlangt die Schulleitung grundsätzlich ein ärztliches Attest. Ein amtsärztliches Zeugnis kann als weiterer Nachweis verlangt werden. Gesundheitliche Beeinträchtigung oder ein anderer wichtiger Grund können nicht nachträglich geltend gemacht werden, sondern sind vor Beginn des Prüfungsteils zu klären. Liegt ein wichtiger Grund vor, gilt die Prüfung als nicht unternommen und es wird ein Nachprüfungstermin angesetzt. Täuschungshandlungen, Ordnungsverstöße 9 der Prüfungsordnung (1) Unternimmt es ein Schüler, das Prüfungsergebnis durch Täuschen oder Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel zu beeinflussen oder führt er nicht zugelassene Hilfsmittel nach Bekanntgabe der Prüfungsaufgaben mit oder leistet er Beihilfe zu einer Täuschung oder einem Täuschungsversuch, liegt eine Täuschungshandlung vor. (2) Wird während der Prüfung festgestellt, dass ein Schüler eine Täuschungshandlung begeht oder einen entsprechenden Verdacht hervorruft, ist der Sachverhalt vom aufsichtsführenden Lehrer festzustellen und zu protokollieren. Der Schüler setzt die Prüfung bis zur Entscheidung des Prüfungsvorsitzenden über die Täuschungshandlung vorläufig fort. (3) Liegt eine Täuschungshandlung vor, wird der Schüler von der weiteren Teilnahme an der Prüfung ausgeschlossen, oder in leichten Fällen die Prüfungsleistung mit ungenügend bewertet. Der Ausschluss gilt als Nichtbestehen der Abschlussprüfung. Die Entscheidung trifft bei der schriftlichen Prüfung die Schulleitung, bei der mündlichen Prüfung der Vorsitzende des Prüfungsausschusses. (4) Stellt sich eine Täuschungshandlung erst nach Aushändigung des Zeugnisses heraus, kann das Staatliche Schulamt die Prüfungsentscheidung widerrufen und entweder ein anderes Zeugnis erteilen oder die Prüfung für nicht bestanden erklären, sofern seit der Ausstellung des Zeugnisses nicht mehr als zwei Jahre vergangen sind. (5) Stört ein Schüler durch sein Verhalten die Prüfung so schwer, dass es nicht möglich ist, die Prüfung ordnungsgemäß durchzuführen, wird er von der Prüfung ausgeschlossen; im Übrigen gilt Absatz 3 entsprechend. (6) Das Mitbringen von Handys, zur schriftlichen und mündlichen Prüfung ist nicht gestattet. Diese Geräte müssen vor Beginn der Prüfung ggfs. abgegeben werden. Wird ein mitgeführtes und nicht abgegebenes Gerät entdeckt, gilt dies als Täuschungsversuch! Teilnahmeverpflichtung am Unterricht Mit dem endet der Unterricht in den nicht schriftlich geprüften Fächern. In den schriftlich geprüften Fächern ist den Schülerinnen und Schülern die Teilnahme ab 12. Juni freigestellt; jedoch ist ein auf alle Prüfungsfächer ausgerichtetes Unterrichtsangebot gewährleistet. Mit Beginn der mündlichen Prüfung endet der Unterricht. 3
4 Die Schulleitung erwartet, dass alle Schüler/-innen am Unterrichtsangebot in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik teilnehmen, soweit sie sich in diesen Fächern zur Prüfung gemeldet haben. Alle Schüler/-innen müssen sich regelmäßig über den Prüfungsplan informieren! Einsicht in die schriftlichen Prüfungsarbeiten Einsicht in die schriftlichen Prüfungsarbeiten können alle Prüfungsteilnehmer/-innen und ihre Erziehungsberechtigten innerhalb eines Jahres nach Abschluss der Prüfung nehmen. Eine vorherige telefonische Anmeldung hierzu ist notwendig. Auf Antrag werden den Prüfungsteilnehmern die Prüfungsarbeiten drei Jahre nach Abschluss der Prüfung von der Schule ausgehändigt. Wird kein Antrag gestellt, werden die Prüfungsarbeiten vernichtet. Nichtbestehen der Prüfung Stellt die Schulleitung das Nichtbestehen der Prüfung fest, kann sie den Schüler / die Schülerin für den Rest des Schuljahres als Gastschüler dem Unterricht einer 9. Klasse zuweisen. Am Ende des Schuljahres erhält die Schülerin / der Schüler ein Zeugnis der Klasse 10 (kein Abschlusszeugnis) mit dem Vermerk Abschlussprüfung nicht bestanden und den Einreichungsnoten als Noteneintrag. Jede Gastschülerin / jeder Gastschüler ist verpflichtet nach 72 (4) SchG, den Unterricht und die übrigen verbindlichen Veranstaltungen der Schule regelmäßig zu besuchen. Wer dieser Verpflichtung nicht nachkommt, muss mit der vollen Anwendung des 90 SchG (Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen bis zum Ausschluss aus der Schule) rechnen. Verhalten nach den Prüfungen Schülerinnen und Schüler, die einen Prüfungsteil oder die gesamte Prüfung beendet haben, werden gebeten, das Schulgelände umgehend zu verlassen und den Unterricht der übrigen Schüler/-innen nicht zu stören. Wir erinnern daran, dass der Konsum von Alkohol oder das Rauchen auf dem Schulgelände auch nach der Prüfung nicht gestattet ist. Diesbezügliche Verstöße gegen die Schulordnung werden mit Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen geahndet. Wir bitten alle Eltern sehr eindringlich, mit ihren Kindern über die Gefahren des Alkoholkonsums nach den Prüfungsanstrengungen zu sprechen und sie auf die Gefahren im Straßenverkehr, die durch Alkoholkonsum entstehen, hinzuweisen. Bitte gehen Sie auch umsichtig mit privaten Feierlichkeiten um. Leider gab es in den letzten Jahren wiederholt Probleme, da sich Schüler nach privaten Festen mit Alkoholkonsum (gerade nach den schriftlichen Prüfungen) nicht angemessen verhalten haben. Bitte beachten Sie, dass am Mittwoch, 29. April 2015 ein ganz normaler Schultag ist! Wir werden an diesem Tag alkoholisierte und übernächtigte Schüler vom Unterricht ausschließen und von Ihnen abholen lassen! Zeugnisausgabe Die Abschlusszeugnisse werden am Freitag, im Rahmen der Abschlussfeier überreicht. Wir wünschen allen Beteiligten, Schülern, Eltern und Lehrern einen guten Prüfungsverlauf und erfolgreiche Abschlüsse. B. Heiner Rektor Bitte den Rückmeldeabschnitt bis spätestens Mittwoch, 18. März 2015 beim Klassenlehrer/ bei der Klassenlehrerin abgeben. Name des Schülers/ der Schülerin: Klasse 10 Ich habe den Brief Informationen zur Abschlussprüfung an Realschulen 2015 gelesen. Unterschrift Erziehungsberechtigter Unterschrift des Schülers/ der Schülerin 4
5 Anlage für die FÜK-Dokumentation Oberstadtstraße 64 A, Haigerloch Telefon: 07474/ Sekretariat / 10 Fax em@il: info@realschule-haigerloch.de Versicherung über die selbständige Erstellung Erklärung/Versicherung Ich versichere, dass ich diese Arbeit selbständig und nur unter Anwendung der angegebenen Quellen und Hilfsmittel angefertigt und die den benutzten Quellen wörtlich oder inhaltlich entnommenen Stellen als solche kenntlich gemacht habe. Ort, Datum Unterschrift 5
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