Schüler/in mit einem sonderpädagogischen Gutachten

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1 Schüler/in mit einem sonderpädagogischen Gutachten Schüler/in mit Sinnes- oder körperlichen Beeinträchtigungen Schüler/in mit sonderpädagogischem Förderbedarf SPS Schüler/in mit hohem Zuwendungsbedarf Schüler/in mit Autismus Schüler/in mit einer Teilleistungsstörung Schüler/in mit Migrationshintergund Schüler/in mit Hochbegabung Schülerinnen u. Schüler

2 Lernen emo.-soz. Sprache ganzh. Entw. Sinne Schwerpunktschulen SJ 2014/15 Grundschulen: 155 Realschulen plus, Integrierte Gesamtschulen: 115

3 Zielgleichheit Lernvermögen grundsätzlich im Rahmen des Regelschullehrplans Zieldifferenzierung Lernvermögen ist grundsätzlich eingeschränkt Schüler/in mit einem sonderpädagogischen Gutachten differenzierte Hilfen zur vollen Ausschöpfung des Lernpotentials Leistungsbewertung nach allg. Lehrplan Schulabschluss: Abschluss der Grundschule Abschluss der Berufsreife Abschluss der Sekundarstufe I Fachhochschulreife Abitur angepasster Lehrplan ist längerfristig erforderlich (individueller Förderplan) Leistungsbewertung nach angepasstem Lehrplan Schulabschluss: Besondere Form der Berufsreife (Abschluss im Förderschwerpunkt Lernen) Abschluss des Förderschwerpunktes Ganzheitliche Entwicklung

4 Alle Schüler lernen überwiegend in den gleichen Räumen, an gemeinsamen Themen, mit individuell angepassten Aufgaben und unterschiedlichen Anforderungen.

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6 Im Spannungsfeld von Gemeinsamkeit und Individualität: Wie kann das gemeinsame Thema differenziert werden (Wege, Ziele, Inhalte)? Offenheit für die Bearbeitung auf unterschiedlichen Niveaus Wo sind eigene Förderlinien nötig? Welche besonderen Inhalte/Methoden/ Materialien brauchen Kinder mit besonderem Förderbedarf?

7 Werden von der ADD zugewiesen, je nach Verfügbarkeit und Einsatz PFs sind in der Regel Erzieher oder Sozialpädagogen Stundenzahl richtet sich nach pauschalierter Personalzuweisung: Sockel (18) + Klassenfaktor (2,5) + Schülerfaktor (0,2)

8 Liegt in Verantwortung der Schule Kriterien werden von Gesamtkonferenz festgelegt, ist Teil des Förderkonzepts Kann auch eigenständigen Unterricht erteilen, Doppelbesetzung muss dann anderweitig erfolgen Feste Zuordnung zu festen Klassen/Stufen/Teams ist sinnvoll In erster Linie zur Förderung der Gutachten- Kinder (aber auch zur Prävention), Fächer können variieren

9 Werden von ADD zugewiesen Zeitraum: in der Regel vor den Sommerferien In der Regel Förderbedarf Lernen, seltener im Bereich ganzheitliche Entwicklung/motorische Entwicklung, sozial-emotional nur in begründeten Einzelfällen Kinder mit Autismus-Spektrum-Störung gelten als Regelkinder! Sinnes- und körperbeeinträchtigte Kinder haben nicht automatisch ein Gutachten! 2 bis 3 Förderkinder pro Klasse

10 Liegt in Verantwortung der Schule Tipp: Bündelung von Förderkindern bedeutet Bündelung von Förderstunden (nicht: Gießkannen-Prinzip) echte Teamarbeit möglich! Kriterien hierfür erarbeitet Gesamtkonferenz, ist Teil des Förderkonzepts Bei Zuweisung des Klassensaals auf vorhandene Behinderungsarten achten!

11 Verschiedene Formen der Teamarbeit werden praktiziert, je nach Stundenzuweisung Im Vorfeld muss darüber nachgedacht werden, welches Unterrichtsmaterial bzw. Lehrwerk die Förderkinder anschaffen sollen! Ein inklusiver Unterricht fordert offene Unterrichtsformen, nicht Flüsterpädagogik im Frontalunterricht! Wenn möglich arbeiten alle Kinder am gleichen Thema, aber individuell differenziert

12 Im Idealfall sind alle Lehrkräfte gemeinsam für alle Kinder verantwortlich und handeln/fördern auch entsprechend! innere Differenzierung im Klassensaal! Unterrichtsvorbereitung und Förderplanung findet im Team statt! Endverantwortlich für alle Kinder ist der Klassenlehrer! (rein formal) Die Rollen müssen im Vorfeld geklärt sein!

13 Eine evtl. Budget-Erhöhung muss mit dem Schulträger verhandelt werden Man sollte darüber nachdenken, welche zusätzliche Unterstützung man sich organisieren kann, z. B. über PES, Lernpaten, FSJ, Bufdi usw. Inklusion steht und fällt mit der Teamarbeit/Kooperation die Zusammenarbeit der Teams regelmäßig evaluieren

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