Erstgespräch in der ambulanten Pflege ist erheblich unterbewertet

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Erstgespräch in der ambulanten Pflege ist erheblich unterbewertet"

Transkript

1 Gutachten Erstgespräch in der ambulanten Pflege ist erheblich unterbewertet Berlin (22. März 2011) - Im Auftrag des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) hat Prof. Dr. Stefan Görres vom Institut für Public Health und Pflegeforschung (IPP), Universität Bremen, das Gutachten Grundlagen zur Bemessung des Erstgesprächs/Erstbesuchs in der ambulanten Pflege vorgelegt. Darin kommt der Pflegewissenschaftler zu dem Ergebnis, dass das Erstgespräch oder der Erstbesuch eine zwingend erforderliche Leistung ist, an der sich pflegefachlich die ambulante Pflegesachleistung auszurichten hat. Hierzu ist die Leistung im Einklang mit den Grundsätzen und Maßstäben der Pflegequalität und deren Überprüfung im Rahmen der Qualitätsprüfungen zu beschreiben und insbesondere bezüglich des zeitlichen Umfanges zu bemessen. 1 / 5

2 Gegenwärtig ist die Leistung in allen Bundesländern sowohl bezüglich des Umfanges, als auch hinsichtlich der Vergütung erheblich unterbewertet. Ohne eine entsprechende Aufwertung seien weder die pflegefachlichen, wie jüngst im Rahmen der Überarbeitung der Grundsätze und Maßstäbe bestätigt, noch die im Rahmen der Qualitätsprüflinie (QPR) überprüften fachlichen Anforderungen zu bewältigen. Dies gelte auch für die allgemeinen und in den Leistungskomplexen definierten Beratungs- bzw. Informationspflichten. Der bpa kritisiert, dass umfängliche pflegefachliche Qualitätsanforderungen, insbesondere auch im Rahmen der Qualitätsprüfungen des MDK nach dessen aktuellem 2 / 5

3 Prüfkatalog (QPR), in keinem Verhältnis zu der im Leistungskomplex Erstbesuch gewährten Zeit stehen. Der bpa hat die Kritik der Pflegedienste aufgegriffen und das vorgelegte Gutachten in Auftrag gegeben, so bpa-präsident Bernd Meurer. Prof. Dr. Görres führt in seinem Gutachten den Nachweis, dass Inhalte und Prozesse des Leistungskomplexes Erstgespräch nicht im Rahmen der gegenwärtig hierfür vorgesehenen Ressourcen zu leisten sind. Im Ergebnis stellt er fest, dass der den Leistungskomplexen zugrunde liegende Zeitaufwand für das Erstgespräch bis zum vierzigfachen zu erhöhen ist. Weiterhin kommt das Gutachten zu dem Ergebnis, dass der in den Erstgesprächen betriebene notwendige hohe Aufwand zur Durchführung einer Pflegeanamnese teils eine Wiederholung und Verdopplung des Aufwandes zur Erfassung von Pflegebedarf darstellt, der erstmalig bei der Begutachtung durch 3 / 5

4 den MDK zum SGB XI entstehe. Im Rahmen der Bestrebungen zum Bürokratieabbau und der Vermeidung von Doppeldokumentation wären hier Rationalisierungsreserven zu vermuten, sofern den Leistungserbringern wie auch im übrigen Gesundheitssystem zugetraut würde, (Pflege-)Bedarfe eigenständig zu erheben und zu erkennen. Der bpa stellt zu den Ergebnissen und Empfehlungen des Gutachtens fest: Die Dienste wollen ein intensives Aufnahme- und Beratungsgespräch mit den pflegebedürftigen Kunden nach deren Bedürfnissen und den pflegefachlichen Anforderungen führen können. Die Diskrepanz zwischen Kundenwünschen, den formalen normativen Anforderungen und der zur Verfügung stehenden Zeit zur Durchführung des Leistungskomplexes Erstgespräch muss aufgelöst werden. Die Vergütung muss dringend an den notwendigen Aufwand angepasst werden, fordert bpa-geschäftsführer Bernd Tews. 4 / 5

5 Quelle: bpa Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.v., (tb). 5 / 5

Das Pflege Neuausrichtungs - Gesetz. Was ein FDP Minister bewegt! Hartmut Vöhringer

Das Pflege Neuausrichtungs - Gesetz. Was ein FDP Minister bewegt! Hartmut Vöhringer Das Pflege Neuausrichtungs - Gesetz Was ein FDP Minister bewegt! Von 2,42 Mio. Menschen mit Pflegebedarf werden: 31 % 23 % 46 % Zu Hause nur von Angehörigen gepflegt Zu Hause mit Hilfe ambulanter Dienste

Mehr

Situation von pflegenden. Angehörigen. Zuhause gut versorgt? Zukunftsmodelle für ältere Menschen und ihre. Angehörigen

Situation von pflegenden. Angehörigen. Zuhause gut versorgt? Zukunftsmodelle für ältere Menschen und ihre. Angehörigen Zuhause gut versorgt? Zukunftsmodelle für ältere Menschen und ihre Angehörigen Situation von pflegenden Angehörigen Bernd Tews Geschäftsführer Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.v. Der

Mehr

Pflegequalität. Sicherung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen nach 112 bis 120 SGB XI Hartmut Vöhringer

Pflegequalität. Sicherung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen nach 112 bis 120 SGB XI Hartmut Vöhringer Pflegequalität Sicherung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen nach 112 bis 120 SGB XI Hartmut Vöhringer Prüfungen Einzelprüfungen Stichproben Vergleichende Prüfungen Im Auftrag der Pflegekassen

Mehr

Entbürokratisierte Pflegedokumentation

Entbürokratisierte Pflegedokumentation Entbürokratisierte Pflegedokumentation QM-Netzwerk-Hamburg 16.Juli 2015 Jeanette Kück Themen des Vortrages 1. Historie 2. Projektbüro 3. Multiplikatoren-Prinzip 4. Das Strukturmodell 5. Juristischer Hintergrund

Mehr

NBA - Neues Begutachtungsassessment

NBA - Neues Begutachtungsassessment NBA - Neues Begutachtungsassessment Im November 2006 beauftragte das Bundesministerium für Gesundheit einen Beirat, den Begriff der Pflegebedürftigkeit zu überprüfen und eine Empfehlung zu dessen Neufassung

Mehr

Schulungseinheit Nr. 6: Qualitätsprüfung durch den MDK

Schulungseinheit Nr. 6: Qualitätsprüfung durch den MDK Schulungseinheit Nr. 6: Qualitätsprüfung durch den MDK Schulungsziel Zielgruppe Zeitrahmen Schulungsinhalt Dokumente Vermittlung der Grundlagen und Konsequenzen einer Qualitätsprüfung durch den MDK Pflegefachkräfte,

Mehr

Maßnahmen des Pflegeneuausrichtungsgesetzes im Überblick. Von Martin Lörcher, Freiburg

Maßnahmen des Pflegeneuausrichtungsgesetzes im Überblick. Von Martin Lörcher, Freiburg Maßnahmen des Pflegeneuausrichtungsgesetzes im Überblick Von Martin Lörcher, Freiburg Die pflegerische Versorgung, insbesondere die ambulante Pflege und Betreuung, wird mit der Umsetzung des Pflegeneuausrichtungsgesetzes

Mehr

Kontrakturenprophylaxe. Was bedeutet es für die Qualitätsprüfungen?

Kontrakturenprophylaxe. Was bedeutet es für die Qualitätsprüfungen? Kontrakturenprophylaxe Was bedeutet es für die Qualitätsprüfungen? Matthias Ernst MDK Niedersachsen DBfK Fachgespräch Kontrakturenprophylaxe 22. November 2012 Hannover Geschäftsbereich Qualitätsmanagement

Mehr

Richtlinien. der Spitzenverbände der Pflegekassen. zur Qualitätssicherung der Begutachtung und Beratung

Richtlinien. der Spitzenverbände der Pflegekassen. zur Qualitätssicherung der Begutachtung und Beratung Richtlinien der Spitzenverbände der Pflegekassen zur Qualitätssicherung der Begutachtung und Beratung für den Bereich der sozialen Pflegeversicherung vom 23.09.2004 1 Der AOK-Bundesverband, der Bundesverband

Mehr

Abschlussbericht jetzt veröffentlicht

Abschlussbericht jetzt veröffentlicht Begleitforschung zu den Pflegenoten in der ambulanten Pflege in Rheinland- Pfalz Abschlussbericht jetzt veröffentlicht Köln (30. Mai 2011) - Die Umsetzung der ambulanten Pflege-Transparenzvereinbarung

Mehr

Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar Quelle: bpa

Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar Quelle: bpa Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017 Quelle: bpa Überblick: Das gilt ab 1. Januar 2017 1. Ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff wird eingeführt 2. Es gibt ein neues Verfahren zur Feststellung

Mehr

Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und sein Begutachtungsinstrument

Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und sein Begutachtungsinstrument Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und sein Begutachtungsinstrument mehr als ein Leistungszugang zur Pflegeversicherung Nadine-Michèle Szepan Abteilungsleiterin Pflege beim AOK-Bundesverband Tel: 030

Mehr

Das neue Begutachtungsinstrument Aktuelle Fragen der Umsetzung

Das neue Begutachtungsinstrument Aktuelle Fragen der Umsetzung Das neue Begutachtungsinstrument Aktuelle Fragen der Umsetzung MDK Berlin-Brandenburg Dr. Bettina Jonas Leiterin der Geschäftsbereiche Pflege und Qualitätsprüfungen Gliederung 1. Das NBI Selbständigkeit

Mehr

Einführung in das neue Begutachtungsverfahren. Froese Susanne Leitung Geschäftsbereich Pflegeversicherung MDK im Lande Bremen

Einführung in das neue Begutachtungsverfahren. Froese Susanne Leitung Geschäftsbereich Pflegeversicherung MDK im Lande Bremen Einführung in das neue Begutachtungsverfahren Froese Susanne Leitung Geschäftsbereich Pflegeversicherung MDK im Lande Bremen Definition der Pflegebedürftigkeit 14 Abs. 1 SGB XI Pflegebedürftig sind Personen,

Mehr

Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017

Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017 10 1 8 6 0 Spalte1 SpalteSpalte Zeile1 Zeile Ze ile Ze ile Änderung Pflegereform 017 Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 017 Bitte beachten Sie: Die folgenden Auszüge beziehen sich ausschließlich

Mehr

I. Pflegemodell. Pflegekonzept des Pflegedienstes soleo Seite 02 /6

I. Pflegemodell. Pflegekonzept des Pflegedienstes soleo Seite 02 /6 Pflegekonzept des Pflegedienstes soleo Seite 02 /6 I. Pflegemodell Die Pflege unseres Dienstes orientiert sich nach dem Modell der ganzheitlich fördernden Prozesspflege von Frau Prof. Monika Krohwinkel.

Mehr

Die Neufassung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs und Entwicklung eines neuen Begutachtungsverfahrens

Die Neufassung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs und Entwicklung eines neuen Begutachtungsverfahrens Nevap Jahrestagung 12. Juni 2008, Oldenburg Die Neufassung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs und Entwicklung eines neuen Begutachtungsverfahrens Dr. Klaus Wingenfeld Institut für Pflegewissenschaft an der

Mehr

Qualitätsaspekte in der häuslichen Pflege

Qualitätsaspekte in der häuslichen Pflege Thementag in der Fachhochschule Frankfurt Möglichkeiten und Grenzen der häuslichen Versorgung Qualitätsaspekte in der häuslichen Pflege Bernd Tews Geschäftsführer des Bundesverbandes privater Anbieter

Mehr

Status Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz

Status Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz Status Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz 6. November 2012, Wolfsburg GKV-Spitzenverbandes Gliederung Das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz Bewertung des Gesetzes Fazit 2 Das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz - Aktueller

Mehr

Projekt REDUDOK Abschließende Ergebnisse und Ausblick

Projekt REDUDOK Abschließende Ergebnisse und Ausblick Projekt REDUDOK Abschließende Ergebnisse und Ausblick Dominique Labouvie Teamkoordinator Auditoren Bereich Südbayern Pflegefachtag REDUDOK in Nürnberg, 13.05.2014 Dominique Labouvie Teamkoordinator 2 Projekt

Mehr

Herzlich willkommen zur Schulung!

Herzlich willkommen zur Schulung! Herzlich willkommen zur Schulung! Thema: Dauer: Ziel: Qualitätsprüfung durch den MDK ca. 45 Minuten Vermittlung der Grundlagen und Konsequenzen einer Qualitätsprüfung durch den MDK Inhalt: 1 Hintergrund

Mehr

Der neue Begriff der Pflegebedürftigkeit

Der neue Begriff der Pflegebedürftigkeit Der neue Begriff der Pflegebedürftigkeit Ansprüche der Profession heute und Konsequenzen für das Berufsfeld Fachtagung Wohlfahrtswerk für Baden- Württemberg 16.07.2008 Dr. Andreas Büscher Institut für

Mehr

Pflegestärkungsgesetz II mit Blick auf den ambulanten Versorgungsbereich. 10. Hamburger Demenzgespräch am Hamburg. Sonja Schneider-Koch

Pflegestärkungsgesetz II mit Blick auf den ambulanten Versorgungsbereich. 10. Hamburger Demenzgespräch am Hamburg. Sonja Schneider-Koch Pflegestärkungsgesetz II mit Blick auf den ambulanten Versorgungsbereich 10. Hamburger Demenzgespräch am 22.09.2016 Sonja Schneider-Koch Diakonisches Werk Hamburg Überblick 1. Einführung 2. Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff

Mehr

Forum Neue Wege für die Pflege Alternative in der Messung von Ergebnisqualität. Rechtlicher Rahmen der Qualitätssicherung

Forum Neue Wege für die Pflege Alternative in der Messung von Ergebnisqualität. Rechtlicher Rahmen der Qualitätssicherung Forum Neue Wege für die Pflege Alternative in der Messung von Ergebnisqualität 15. Januar 2014 Hannover Rechtlicher Rahmen der Qualitätssicherung Jörg Addicks Fachanwalt für Sozialrecht Ausgangslage: Die

Mehr

Ansatzpunkte zur Implementierung von SimA-Angeboten in Einrichtungen der ambulanten und stationären Altenhilfe. in der ambulanten Altenhilfe?

Ansatzpunkte zur Implementierung von SimA-Angeboten in Einrichtungen der ambulanten und stationären Altenhilfe. in der ambulanten Altenhilfe? Ansatzpunkte zur Implementierung von SimA-Angeboten in Einrichtungen der ambulanten und stationären Altenhilfe SimA-Tagung Nürnberg, 16. Mai 2009 Christine Fricke (M.A.) SimA 50+ in der ambulanten Altenhilfe?

Mehr

Ergänzungsvereinbarung in der Intensivpflege / eine regionale und bundesweite Betrachtung

Ergänzungsvereinbarung in der Intensivpflege / eine regionale und bundesweite Betrachtung Ergänzungsvereinbarung in der Intensivpflege / eine regionale und bundesweite Betrachtung Dr. Oliver Stegemann Syndikusrechtsanwalt des Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.v. Ausgangslage

Mehr

zwischen «Träger_Name1» «Träger_Strasse» «Träger_PLZ» «Träger_Ort» für «Name» «Straße_HNr» «Plz» «Ort» und

zwischen «Träger_Name1» «Träger_Strasse» «Träger_PLZ» «Träger_Ort» für «Name» «Straße_HNr» «Plz» «Ort» und den Leistungsträgern V E R E I N B A R U N G über die Vergütung der ambulanten Pflegeleistungen und der hauswirtschaftlichen Versorgung gemäß 89 Pflegeversicherung (SGB XI) zwischen «Träger_Name1» «Träger_Strasse»

Mehr

Anlage 3 zu den Qualitätsprüfungs-Richtlinien vom

Anlage 3 zu den Qualitätsprüfungs-Richtlinien vom Anlage 3 zu den Qualitätsprüfungs-Richtlinien vom 17.01.2014 Struktur und Inhalte des Prüfberichtes für die ambulante Pflege Die Erstellung des Prüfberichts erfolgt auf der Grundlage der QPR und auf der

Mehr

zwischen Pflegewohnzentrum Kaulsdorf Nord ggmbh Ambulantes Pflegeteam "Berliner Spatzen" Alfred-Kowalke-Straße Berlin für und

zwischen Pflegewohnzentrum Kaulsdorf Nord ggmbh Ambulantes Pflegeteam Berliner Spatzen Alfred-Kowalke-Straße Berlin für und V E R E I N B A R U N G über die Vergütung der ambulanten Pflegeleistungen und der hauswirtschaftlichen Versorgung gemäß 89 Pflegeversicherung (SGB XI) zwischen Pflegewohnzentrum Kaulsdorf Nord ggmbh Ambulantes

Mehr

Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017

Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017 Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017 Überblick: Das gilt ab 1. Januar 2017 1. Ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff wird eingeführt 2. Es gibt ein neues Verfahren zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit,

Mehr

Entwicklung der Pflegequalität in den vom MDK geprüften stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen

Entwicklung der Pflegequalität in den vom MDK geprüften stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen Sächsischer Landtag - under isch Pflege Entwicklung der Pflegequalität in den vom MDK geprüften stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen Sächsischer Landtag under isch Pflege 29.11.2012 Kerstin Vogt

Mehr

Pflegesachleistungen nach 36, SGB XI

Pflegesachleistungen nach 36, SGB XI Pflegesachleistungen nach 36, SGB XI 36 Pflegesachleistung. (1) 1 Pflegebedürftige haben bei häuslicher Pflege Anspruch auf Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung als Sachleistung (häusliche Pflegehilfe).

Mehr

Die neue Begutachtungssystematik in der Pflege: Wie spiegeln sich tatsächliche Aufwände in den neuen Pflegestufen?

Die neue Begutachtungssystematik in der Pflege: Wie spiegeln sich tatsächliche Aufwände in den neuen Pflegestufen? Die neue Begutachtungssystematik in der Pflege: Wie spiegeln sich tatsächliche Aufwände in den neuen Pflegestufen? MDK-Kongress, 6. November 2014 in Berlin Prof. Dr. Heinz Rothgang Zentrum für Sozialpolitik

Mehr

Fachtag Quo Vadis Altenpflege? Dernbach,

Fachtag Quo Vadis Altenpflege? Dernbach, Demenz rechtliche Grenzen bei der ambulanten Unterstützung durch einen Träger Fachtag Quo Vadis Altenpflege? Dernbach, 7.11.2012 Pflegeneuausrichtungsgesetz (PNG) - Überblick Gilt ab 1.1.2013 Erhöhung

Mehr

Muster Vergütungsvereinbarung gemäß 89 SGB XI für ambulante Pflegedienste in Mecklenburg"Vorpommern. zwischen

Muster Vergütungsvereinbarung gemäß 89 SGB XI für ambulante Pflegedienste in MecklenburgVorpommern. zwischen Muster Vergütungsvereinbarung gemäß 89 SGB XI für ambulante Pflegedienste in Mecklenburg"Vorpommern zwischen den Kostenträgern im Land MecklenburgVorpommern: AOK Nordost Die Gesundheitskasse BKKARGE Pflege

Mehr

ovital GmbH pflege das Leben

ovital GmbH pflege das Leben Seite 1 IK-Nr.: 460 596 807 Um die Qualität unseres nachhaltig zu sichern, arbeiten wir nach dem Pflegeprozess. Der Pflegeprozess besteht aus einer Reihe von logischen, voneinander abhängigen Überlegungs-,

Mehr

Grundsatzpapier zu den Öffnungszeiten in der teilstationären Pflege in Bayern (GP ÖZ)

Grundsatzpapier zu den Öffnungszeiten in der teilstationären Pflege in Bayern (GP ÖZ) Grundsatzpapier zu den Öffnungszeiten in der teilstationären Pflege in Bayern (GP ÖZ) I. Allgemeines Das Angebot der teilstationären Pflege in Bayern soll im Sinne des Sicherstellungsauftrages nach 69

Mehr

Projekt REDUDOK Abschließende Ergebnisse und Ausblick

Projekt REDUDOK Abschließende Ergebnisse und Ausblick Projekt REDUDOK Abschließende Ergebnisse und Ausblick Dominique Labouvie Teamkoordinator Bereich Südbayern 5. Forum Altenpflege 26.09.2013 Projekt REDUDOK Begleitung durch den MDK Bayern Teilnahme an den

Mehr

Vereinfachte Pflegedokumentation aus rechtlicher Sicht. Prof. Dr. jur. Thomas Weiß. 16. Pflege-Recht-Tag Berlin weiss-rechtsanwaelte.

Vereinfachte Pflegedokumentation aus rechtlicher Sicht. Prof. Dr. jur. Thomas Weiß. 16. Pflege-Recht-Tag Berlin weiss-rechtsanwaelte. 16. Pflege-Recht-Tag Berlin 2011 Vereinfachte Pflegedokumentation aus rechtlicher Sicht Prof. Dr. jur. Thomas Weiß Die Verpflichtung zur Dokumentation ergibt sich aus mehreren Rechtsvorschriften, die zum

Mehr

Kontrakturenprophylaxe Durchschnittsnote bei den Transparenzprüfungen schlechter als 4. Woran liegt es? Elise Coners Jörg Gehrke

Kontrakturenprophylaxe Durchschnittsnote bei den Transparenzprüfungen schlechter als 4. Woran liegt es? Elise Coners Jörg Gehrke Kontrakturenprophylaxe Durchschnittsnote bei den Transparenzprüfungen schlechter als 4 Woran liegt es? Elise Coners Jörg Gehrke Auswertung der Prüfergebnisse stationär zu T 28 / T29 in SH (Auswertungszeitraum

Mehr

Preisliste für Pflegesachleistungen

Preisliste für Pflegesachleistungen Leistungspaket / Bezeichnung Leistungen der Grundpflege Pflege Hauswirtschaft Betreuung Ergänzende Hilfe (Helfer/in) 1. Große Körperpflege 27,50 23,56 23,56 18,85 2. Kleine Körperpflege 18,40 15,81 15,81

Mehr

1. Pflegetag RLP, in Mainz. MDK Prüfung ambulant die neue Pflegetransparenzvereinbarung ambulant (PTVA) und

1. Pflegetag RLP, in Mainz. MDK Prüfung ambulant die neue Pflegetransparenzvereinbarung ambulant (PTVA) und 1. Pflegetag RLP, 03.05.2017 in Mainz MDK Prüfung ambulant 2017 die neue Pflegetransparenzvereinbarung ambulant (PTVA) und die Abrechnungsprüfung erste Praxiserfahrungen aus zwei MDK Prüfungen Silke Mathey

Mehr

Preisliste für Pflegesachleistungen

Preisliste für Pflegesachleistungen Leistungspaket / Bezeichnung Leistungen der Grundpflege Pflege Hauswirtschaft Betreuung Ergänzende Hilfe (Helfer/in) 1. Große Körperpflege 28,37 24,31 24,31 19,45 2. Kleine Körperpflege 18,98 16,31 16,31

Mehr

Pflegeprozessplanung mit

Pflegeprozessplanung mit Übersicht Informationssammlung mit RiP(R) Probleme und Ressourcen Pflegeziele Pflegeplan und Tagesstruktur Durchführung KK Training Beratung Weiterbildung Pflegebericht 2 Evaluation 1 Aufbau Regelkreis

Mehr

R i c h t l i n i e n

R i c h t l i n i e n R i c h t l i n i e n des GKV-Spitzenverbandes über die von den Medizinischen Diensten für den Bereich der sozialen Pflegeversicherung zu übermittelnden Berichte und Statistiken (Statistik-Richtlinien

Mehr

Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017

Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017 Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017 Das gilt ab 1. Januar 2017 Ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff wird eingeführt Es gibt ein neues Verfahren zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit,

Mehr

Optionen für die leistungsrechtliche Ausgestaltung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs

Optionen für die leistungsrechtliche Ausgestaltung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs Bündnis für gute Pflege: Kommt nun endlich der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff? Berlin, 12. Juni 2013 Optionen für die leistungsrechtliche Ausgestaltung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs Dr. Klaus

Mehr

Schnittstellenmanagement Strukturierte Zusammenarbeit mit Komplementäreinrichtungen

Schnittstellenmanagement Strukturierte Zusammenarbeit mit Komplementäreinrichtungen Schnittstellenmanagement Strukturierte Zusammenarbeit mit Komplementäreinrichtungen in der Zusammenarbeit zwischen Krankenhaus und Pflege Dieter Eichler Landesbeauftragter Bundesverbandes privater Anbieter

Mehr

Vereinigungen der Träger der Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene

Vereinigungen der Träger der Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene Vereinbarung nach 115 Abs. 1a Satz 6 SGB XI über die Kriterien der Veröffentlichung sowie die Bewertungssystematik der Qualitätsprüfungen der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung sowie gleichwertiger

Mehr

Beratungseinsatz bei Pflegegeld 37 Abs. 3 SGB XI

Beratungseinsatz bei Pflegegeld 37 Abs. 3 SGB XI Beratungseinsatz bei Pflegegeld 37 Abs. 3 SGB XI Nach 37 Abs. 3 Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) müssen Pflegebedürftige in regelmäßigen Abständen einen Beratungseinsatz in Anspruch nehmen, wenn sie

Mehr

Vertrag gemäß 89 SGB XI

Vertrag gemäß 89 SGB XI Vertrag gemäß 89 SGB XI über die Vergütung der ambulanten Pflegeleistungen und der hauswirtschaftlichen Versorgung vom 12.03.2012 für Pflegedienste, die in einem der im Arbeitskreis privater Pflegevereinigungen

Mehr

QPR, Teil 1, ambulante Pflege, Anlage 3

QPR, Teil 1, ambulante Pflege, Anlage 3 QPR, Teil 1, ambulante Pflege, Anlage 3 Struktur und Inhalte des Prüfberichtes für die ambulante Pflege Die Erstellung des Prüfberichtes erfolgt auf der Grundlage der QPR, Teil 1, ambulante Pflege und

Mehr

Jürgen Brockmeyer. AWO Landesverband Berlin e.v. Gemeinnützige Pflegegesellschaft mbh Berlin

Jürgen Brockmeyer. AWO Landesverband Berlin e.v. Gemeinnützige Pflegegesellschaft mbh Berlin Jürgen Brockmeyer AWO Landesverband Berlin e.v. 1 Wohngemeinschaften für ältere Menschen mit Demenzerkrankungen 2 In der Berliner Landschaft findet man ein sehr heterogenes Angebot an Wohngemeinschaften.

Mehr

Strukturelle Anbindung von niedrigschwelligen Betreuungsangeboten. Tania-Aletta Schmidt/ Birgit Wolff

Strukturelle Anbindung von niedrigschwelligen Betreuungsangeboten. Tania-Aletta Schmidt/ Birgit Wolff Strukturelle Anbindung von niedrigschwelligen Betreuungsangeboten Tania-Aletta Schmidt/ Birgit Wolff Gliederung 1. Bedeutung der Anbindung von niedrigschwelligen Betreuungsangeboten 2. Was sind niedrigschwellige

Mehr

Qualitätssiegel für ambulante Dienste

Qualitätssiegel für ambulante Dienste INSTITUT FÜR QUALITÄTS- KENNZEICHNUNG VON SOZIALEN DIENSTLEISTUNGEN GMBH Lembergstr. 26 70794 Filderstadt Tel.: (07158) 98 50-290 E-Mail: info@iqd.de www.iqd.de Handbuch zum Qualitätssiegel für ambulante

Mehr

Weiterentwicklung der stationären Hilfe für alt gewordene Menschen mit Behinderungen und zunehmendem Pflegebedarf

Weiterentwicklung der stationären Hilfe für alt gewordene Menschen mit Behinderungen und zunehmendem Pflegebedarf Landesarbeitsgemeinschaft der öffentlichen und der freien Wohlfahrtspflege in Baden Württemberg Weiterentwicklung der stationären Hilfe für alt gewordene Menschen mit Behinderungen und zunehmendem Pflegebedarf

Mehr

Vergütungsvereinbarung für ambulante Pflege. nach 89 SGB XI. zwischen dem Träger der Einrichtung

Vergütungsvereinbarung für ambulante Pflege. nach 89 SGB XI. zwischen dem Träger der Einrichtung Vergütungsvereinbarung für ambulante Pflege nach 89 SGB XI zwischen dem Träger der Einrichtung Name des Trägers StrasseNr des Trägers PLZ Ort des Trägers für den Pflegedienst Name1 Pflegedienst Name2 Pflegedienst

Mehr

Außerklinische Intensivpflege

Außerklinische Intensivpflege Kongress für außerklinische Intensivpflege und Beatmung Außerklinische Intensivpflege Bernd Tews Geschäftsführer Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.v. Die außerklinische Intensivpflege

Mehr

Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.v. (bpa)

Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.v. (bpa) Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.v. (bpa) Stellungnahme zum Änderungsantrag der Fraktionen CDU/CSU und SPD zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der

Mehr

uni-pvplus Pflegeergänzungsversicherung Einfach mehr Pflege! Angepasst an das Pflegestärkungsgesetz II

uni-pvplus Pflegeergänzungsversicherung Einfach mehr Pflege! Angepasst an das Pflegestärkungsgesetz II uni-pvplus Erhöhen Sie die Leistungen Ihrer gesetzlichen Pflegeversicherung. Einfach mehr Pflege! Angepasst an das Pflegestärkungsgesetz II Einfach mehr Pflege Pflegebedürftigkeit ist nicht nur eine Frage

Mehr

Bestandsaufnahme: Ein Jahr neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff Dr. Peter Pick, Geschäftsführer MDS

Bestandsaufnahme: Ein Jahr neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff Dr. Peter Pick, Geschäftsführer MDS Bestandsaufnahme: Ein Jahr neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff Dr. Peter Pick, Geschäftsführer MDS Kongress Pflege 2018 am 19./20. Januar 2018 in Berlin Gliederung 1. Einführung 2. Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff

Mehr

Häusliche Betreuung gemäß 124 SGB XI zum Rahmenvertrag ambulante Pflege gemäß 75 SGB XI im Freistaat Thüringen. zwischen

Häusliche Betreuung gemäß 124 SGB XI zum Rahmenvertrag ambulante Pflege gemäß 75 SGB XI im Freistaat Thüringen. zwischen Häusliche Betreuung gemäß 124 SGB XI zum Rahmenvertrag ambulante Pflege gemäß 75 SGB XI im Freistaat Thüringen zwischen den Landesverbänden der Pflegekassen in Thüringen AOK PLUS - Die Gesundheitskasse

Mehr

Aufgabenbereich für Sachverständige in der Pflege

Aufgabenbereich für Sachverständige in der Pflege Aufgabenbereich für Sachverständige in der Pflege erforderliches Kompetenzprofil eines Pflegesachverständigen 14.06.2011 1 Ein Sachverständiger ist eine unabhängige integre Person, die auf einem oder mehreren

Mehr

PSG II. Änderungen ab dem

PSG II. Änderungen ab dem PSG II Änderungen ab dem 01.01.2017 Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff Was lange währt, wird endlich gut? BISHERIGER PFLEGEBEDÜRFTIGKEITSBEGRIFF KRITIK: defizitorientiert, somatisch ausgerichtet, verrichtungsbezogen,

Mehr

Das Zweite Pflegestärkungsgesetz Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff

Das Zweite Pflegestärkungsgesetz Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Das Zweite Pflegestärkungsgesetz Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Kathrin Federmeyer Fachgebietsleitung Pflege Gliederung 1. Einführung 2. Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff

Mehr

Vortrag. Niedrigschwellige Betreuungsangebote für den gerontopsychiatrischen Bereich und für geistig behinderte ältere Menschen

Vortrag. Niedrigschwellige Betreuungsangebote für den gerontopsychiatrischen Bereich und für geistig behinderte ältere Menschen Vortrag Niedrigschwellige Betreuungsangebote für den gerontopsychiatrischen Bereich und für geistig behinderte ältere Menschen Netzwerk moderne kommunale Seniorenpolitik Niedersachsen Modul 3 16. Juni

Mehr

4. Stuttgarter Altenpflegetag am 6. Oktober Aktuelles aus der Pflegebranche. Image der Altenpflege. Arzt im Pflegeheim. MDK Prüfungen und PTV

4. Stuttgarter Altenpflegetag am 6. Oktober Aktuelles aus der Pflegebranche. Image der Altenpflege. Arzt im Pflegeheim. MDK Prüfungen und PTV 4. Stuttgarter Altenpflegetag am 6. Oktober 2010 Aktuelles aus der Pflegebranche Image der Altenpflege Arzt im Pflegeheim MDK Prüfungen und PTV Bedeutung der Altenpflege 2015 stehen einem über 75-jährigen

Mehr

PFLEGEZUSATZVERSICHERUNG PFLEGEBEDÜRFTIGKEIT - WAS BEDEUTET DAS?

PFLEGEZUSATZVERSICHERUNG PFLEGEBEDÜRFTIGKEIT - WAS BEDEUTET DAS? PFLEGEZUSATZVERSICHERUNG PFLEGEBEDÜRFTIGKEIT - WAS BEDEUTET DAS? INHALT 1. Wann ist ein Mensch pflegebedürftig?.................................. 3 2. Die fünf Pflegegrade...............................................

Mehr

I. Allgemeines. 1 Ziel der Zusammenarbeit

I. Allgemeines. 1 Ziel der Zusammenarbeit Vereinbarung nach 21 Abs. 1 Satz 3 Landesheimgesetz zur Zusammenarbeit zwischen dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung Baden-Württemberg (MDK), den Landesverbänden der Kranken- und Pflegekassen

Mehr

1 P F L E G E G E L D B E A N T R A G E N

1 P F L E G E G E L D B E A N T R A G E N PFLEGEGELD BEANTRAGEN Der Anspruch auf Pflegegeld kann erst dann geltend gemacht werden, wenn eine versicherte, pflegebedürftige Person nach den Bedingungen der Pflegeversicherung definitiv als Pflegebedürftiger

Mehr

Unabhängige Beratung und Begutachtung im Interesse der Patienten sichern

Unabhängige Beratung und Begutachtung im Interesse der Patienten sichern MDK-Gemeinschaft Unabhängige Beratung und Begutachtung im Interesse der Patienten sichern Essen/Berlin (12. März 2013) - Die Gemeinschaft der Medizinischen Dienste (MDK und MDS) sieht den Ausbau der Patientensicherheit

Mehr

Private Pflegedienstberatung Baake

Private Pflegedienstberatung Baake Vorschläge zur Entbürokratisierung in der Pflege 1. Ergänzung des MDK-Gutachtens zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit Vorschlag: Der MDK-Gutachter benennt im o.g. Gutachten zusätzlich die dauerhaft

Mehr

Ambulant betreute Wohnformen - Auswirkungen des Pflege- Neuausrichtungsgesetzes (PNG)

Ambulant betreute Wohnformen - Auswirkungen des Pflege- Neuausrichtungsgesetzes (PNG) Ambulant betreute Wohnformen - Auswirkungen des Pflege- Neuausrichtungsgesetzes (PNG) Marco Priewisch (MBA), Referent Abteilung Pflege Berlin, 17.09.2014 Agenda 1. Pauschaler Wohngruppenzuschlag 2. Interpretation

Mehr

Auswirkungen der Pflegestärkungsgesetze auf die Selbstverwaltung

Auswirkungen der Pflegestärkungsgesetze auf die Selbstverwaltung Auswirkungen der Pflegestärkungsgesetze auf die Selbstverwaltung AWO Bundesverband e.v. Claus Bölicke, Leiter der Abt. Gesundheit, Alter, Behinderung Aufgaben der Selbstverwaltung früher Gemeinsame Grundsätze

Mehr

QPR, Teil 1, ambulante Pflege, Anlage 3,

QPR, Teil 1, ambulante Pflege, Anlage 3, QPR, Teil 1, ambulante Pflege, Anlage 3, 27.09.2017 Struktur und Inhalte des Prüfberichtes für die ambulante Pflege Die Erstellung des Prüfberichtes erfolgt auf der Grundlage der QPR, Teil 1, ambulante

Mehr

Ökumenische Sozialstation Prien Was bringt das neue Pflegestärkungsgesetz (PSG II)? Ökumenische Sozialstation Prien PSG II

Ökumenische Sozialstation Prien Was bringt das neue Pflegestärkungsgesetz (PSG II)? Ökumenische Sozialstation Prien PSG II Ökumenische Sozialstation Prien Was bringt das neue Pflegestärkungsgesetz (PSG II)? 2 Das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) Kernstück des PSG II ist die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs.

Mehr

Ambulanter Pflegedienst. 24 Stunden Rufbereitschaft ( ) Ihre Ansprechpartnerinnen:

Ambulanter Pflegedienst. 24 Stunden Rufbereitschaft ( ) Ihre Ansprechpartnerinnen: Ambulanter Pflegedienst 24 Stunden Rufbereitschaft (0 28 31) 1 32 51 0 Ihre Ansprechpartnerinnen: Jessica Hannen - Pflegedienstleitung Monika Hoolmann stellvertr. Pflegedienstleitung Unsere Leistungsarten

Mehr

Praxisauftrag LE III.7 Pflegebedürftige und Angehörige im ambulanten Bereich

Praxisauftrag LE III.7 Pflegebedürftige und Angehörige im ambulanten Bereich Praxisauftrag LE III.7 Pflegebedürftige und Angehörige im ambulanten Bereich Kommentar: Der Arbeitsablauf im ambulanten Bereich ist gekennzeichnet durch unterschiedliche Wohnformen und verschiedene häusliche

Mehr

Die Änderungen rund um die Pflege

Die Änderungen rund um die Pflege Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017 Referent: Thorsten Meilahn. Datum: 05.11.2016 1. Überblick Das gilt ab dem 1. Januar 2017 1. Ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff wird eingeführt.

Mehr

Pflegeberatung ein bundesweites Netzwerk des bpa

Pflegeberatung ein bundesweites Netzwerk des bpa Pflegeberatung ein bundesweites Netzwerk des bpa Beratung in bewegten Zeiten: Neue Bedarfe neue Märkte? Henning Kühne Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.v. (bpa) Landesgeschäftsstelle Niedersachsen

Mehr

Positionsnummernverzeichnis für den DTA Pflege nach 105 SGB XI

Positionsnummernverzeichnis für den DTA Pflege nach 105 SGB XI Pflegesachleistungen 01 01 0 001 Leistungskomplex 1 Kleine Morgen-/Abendtoilette außerhalb des Bettes 01 01 0 002 Leistungskomplex 2 Kleine Morgen-/Abendtoilette im Bett 01 01 0 003 Leistungskomplex 3

Mehr

Wohngemeinschaft für Senioren - Ein Modell für die Zukunft?

Wohngemeinschaft für Senioren - Ein Modell für die Zukunft? Wohngemeinschaft für Senioren - Ein Modell für die Zukunft? Anzahl ambulant betreuter WG in den Bundesländern (Stand 09.08.2012) Gesetzliche Grundlagen Die gesetzliche Grundlage für diese neue Wohnform

Mehr

Informationen zu den Änderungen des Pflegestärkungsgesetz II

Informationen zu den Änderungen des Pflegestärkungsgesetz II Informationen zu den Änderungen des Pflegestärkungsgesetz II 26.09.2016 1 Definition der Pflegebedürftigkeit 14 Abs. 1 SGB XI Pflegebedürftig sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen

Mehr

Erfassung von Lebensqualität bei Demenz Die Perspektive des MDK

Erfassung von Lebensqualität bei Demenz Die Perspektive des MDK Erfassung von Lebensqualität bei Demenz Die Perspektive des MDK Dr. Andrea Kimmel, Team Pflege MDS Fachtag Lebensqualität für Menschen mit Demenz am 22.4.2015 in Kronshagen Herausforderungen in der Versorgung

Mehr

Qualität des ambulanten Pflegedienstes

Qualität des ambulanten Pflegedienstes Qualität des ambulanten Pflegedienstes Ambulanter Pflegedienst der Care GmbH Mülheimer Str. 88, 46045 Oberhausen Tel.: 0208/8823609 Fax: 0208/8823084 verwaltung@care-krankenpflege.de www.care-krankenpflege.de

Mehr

Weisse Liste veröffentlicht neue Auswertung des Pflege-TÜV

Weisse Liste veröffentlicht neue Auswertung des Pflege-TÜV Bertelsmann-Stiftung Weisse Liste veröffentlicht neue Auswertung des Pflege-TÜV Gütersloh (24. Mai 2016) - Die sogenannten Pflegenoten des medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) in Deutschland

Mehr

Zweites Pflegestärkungsgesetz (PSG II) Kurzübersicht über die Umwandlung von Pflegestufen in Pflegegrade sowie über ausgewählte Sachleistungsbeträge

Zweites Pflegestärkungsgesetz (PSG II) Kurzübersicht über die Umwandlung von Pflegestufen in Pflegegrade sowie über ausgewählte Sachleistungsbeträge Zweites Pflegestärkungsgesetz (PSG II) Kurzübersicht über die Umwandlung von Pflegestufen in Pflegegrade sowie über ausgewählte Sachleistungsbeträge Stand: 24. Juni 2015 Gliederung: 1.) Überleitung von

Mehr

Medizinischer Dienst stellt Begutachtungsstatistik 2013 vor

Medizinischer Dienst stellt Begutachtungsstatistik 2013 vor Behandlungsfehler Medizinischer Dienst stellt Begutachtungsstatistik 2013 vor Berlin (6. Mai 2014) - Rund 14.600mal haben die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) im Jahr 2013 ein Gutachten

Mehr

Die wichtigsten Schritte bei der Auswahl des passenden Pflegeangebotes

Die wichtigsten Schritte bei der Auswahl des passenden Pflegeangebotes Die wichtigsten Schritte bei der Auswahl des passenden Pflegeangebotes Bis Sie wissen, welche Form der Pflege für Sie passt und bis der Pflegeantrag bewilligt ist, gibt es einiges zu beachten. Unser interaktiver

Mehr

Aufgaben einer Pflegekasse

Aufgaben einer Pflegekasse Fachtagung Niedrigschwellige Betreuungsangebote am 15. Juni 2004, Hannover Aufgaben einer Pflegekasse Torsten Dette Mitglied des Vorstandes, IKK-LV Niedersachsen -Landesverband Niedersachsen Gliederung

Mehr

Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff: Grundlagen und fachliche Entwicklungsperspektiven

Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff: Grundlagen und fachliche Entwicklungsperspektiven Fachtagung des DiCV Münster 19. Oktober 2015 Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff: Grundlagen und fachliche Entwicklungsperspektiven Dr. Klaus Wingenfeld Institut für Pflegewissenschaft an der Universität

Mehr

Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff aus wissenschaftlicher Sicht

Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff aus wissenschaftlicher Sicht Kongress Pflege 2016 Berlin, 22. Januar 2016 Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff aus wissenschaftlicher Sicht Dr. Klaus Wingenfeld Institut für Pflegewissenschaft an der Universität Bielefeld Neues, fachliches

Mehr

PFLEGESACHLEISTUNGEN 36 SGB XI

PFLEGESACHLEISTUNGEN 36 SGB XI GESTERN UND HEUTE Häusliche Pflegeleistungen Angebote zur Unterstützung im Alltag stundenweise Verhinderungspflege zusätzliche Betreuung- und Entlastung niedrigschwellige B- & E- Leistungen Grundpflege

Mehr

Anlage 1 Kriterien der Veröffentlichung

Anlage 1 Kriterien der Veröffentlichung Vereinbarung nach 115 Abs. 1a Satz 8 SGB XI über die Kriterien der Veröffentlichung sowie die Bewertungssystematik der Qualitätsprüfungen nach 114 Abs. 1 SGB XI sowie gleichwertiger Prüfergebnisse von

Mehr

Inhaltsübersicht. Beratungseinsätze nach 37 SGB XI. Normen. 37 Abs. 3 bis 8 SGB XI. Kurzinfo

Inhaltsübersicht. Beratungseinsätze nach 37 SGB XI. Normen. 37 Abs. 3 bis 8 SGB XI. Kurzinfo Beratungseinsätze nach 37 SGB XI Normen 37 Abs. 3 bis 8 SGB XI Kurzinfo Die Beratung dient der Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege und der regelmäßigen Hilfestellung und praktischen pflegefachlichen

Mehr

Anlage 1 Kriterien der Veröffentlichung

Anlage 1 Kriterien der Veröffentlichung Vereinbarung nach 115 Abs. 1a Satz 6 SGB XI über die Kriterien der Veröffentlichung sowie die Bewertungssystematik der Qualitätsprüfungen der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung sowie gleichwertiger

Mehr

Pflegeleistungen ab 2017

Pflegeleistungen ab 2017 Pflegeleistungen ab 2017 Mit dem 2. Pflegestärkungsgesetz wird ab dem 01.01.2017 ein neuer Pflegebegriff eingeführt. Die bisherigen 3 Pflegestufen werden durch 5 neue Pflegegrade ersetzt. Maßgeblich für

Mehr

Schulen für Pflegeberufe Herford/Lippe GmbH Praxisauftrag

Schulen für Pflegeberufe Herford/Lippe GmbH Praxisauftrag LE III.7 Pflegebedürftige und Angehörige im ambulanten Bereich Kommentar: Der Arbeitsablauf im ambulanten Bereich ist gekennzeichnet durch unterschiedliche Wohnformen und verschiedene häusliche Einrichtungen.

Mehr

Pflegetagebuch. Impressum. Zeitraum: Stand: November 2004 ...

Pflegetagebuch. Impressum. Zeitraum: Stand: November 2004 ... Impressum Stand: November 2004 Sozialverband Deutschland e.v. (SoVD) Modellprojekt Patientenberatung Stralauer Straße 63 10179 Berlin Pflegetagebuch Zeitraum: vom:. bis:. für: Name, Vorname:. Redaktion:

Mehr