Erläuterungsbericht. Anlage 1

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1 Anlage 1 Festsetzung der Überschwemmungsgebiete an: - Donau (Fluss-km 2230,700 bis 2221,700), - Inn (Fluss-km 4,230 bis 0,000) und - Ilz (Fluss-km 4,600 bis 0,000), jeweils Gewässer I. Ordnung, in der Stadt Passau Erläuterungsbericht 1. Anlass, Zuständigkeit Nach 76 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sind die Länder verpflichtet, innerhalb der Hochwasserrisikogebiete die Überschwemmungsgebiete für ein 100-jährliches Hochwasser (HQ 100 ) bis zum 22. Dezember 2013 und die zur Hochwasserentlastung und -rückhaltung beanspruchten Gebiete ohne Frist festzusetzen bzw. vorläufig zu sichern. Zudem können nach Art. 46 Abs. 3 BayWG sonstige Überschwemmungsgebiete festgesetzt werden. Nach Art. 46 Abs. 1 Satz 1 BayWG sind hierfür die wasserwirtschaftlichen Fachbehörden und die Kreisverwaltungsbehörden zuständig. Nach Art. 46 Abs. 2 Satz 1 BayWG ist als Bemessungshochwasser für das Überschwemmungsgebiet ein HQ 100 zu wählen. Die Ausnahmen der Sätze 2 und 3 (Wildbachgefährdungsbereich bzw. Wirkungsbereich einer Stauanlage) greifen hier nicht. Das HQ 100 ist ein Hochwasserereignis, das mit der Wahrscheinlichkeit 1/100 in einem Jahr erreicht oder überschritten wird bzw. das im statistischen Durchschnitt in 100 Jahren einmal erreicht oder überschritten wird. Da es sich um einen statistischen Wert handelt, kann das Ereignis innerhalb von 100 Jahren auch mehrfach auftreten. Abweichend von diesen Regelungen beabsichtigt die Stadt Passau, das Überschwemmungsgebiet auf der Grundlage des Hochwasserereignisses vom Juni 2013 festzusetzten. Dieses Hochwasserereignis führte zu einem Gesamtabfluss der Donau (ab Passau), der deutlich über einem HQ 100 lag. Bisher galt für die bauliche Entwicklung ein festgelegter Sicherheitsaufschlag von "HW cm" (Wasserstand am Pegel Passau/Donau 12,20 m + 0,60 m = 12,80 m). Im Juni 2013 wurde jedoch ein Wasserstand von 12,89 m erreicht und damit waren Bereiche betroffen, die außerhalb der bisherigen Regelung lagen. Diese Räumlichkeiten befinden sich in Höhenlagen, die auch bei dem Hochwasserereignis 1954 nicht betroffen waren und bei denen demzufolge

2 2 in der Vergangenheit entsprechende Festlegungen nicht erforderlich waren. Die hier entstandenen materiellen Schäden waren jedoch erheblich und auch das Gefahrenpotential der Heizöllagerung gerade in dicht bebauten, städtischen Bereichen birgt ein erhebliches Risiko, dem mit der Festsetzung eines Überschwemmungsgebietes am wirkungsvollsten begegnet werden kann. Durch die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes auf das Hochwasserereignis im Juni 2013 wird ein bedeutender Sicherheitsgewinn für die bauliche Nutzung erreicht. Auch im rechtlichen Vollzug erlaubt eine Festsetzung eine umfassende und konsequente Beurteilung und ist für eine Reduzierung des Schadenspotentials unerlässlich. Die hier betrachteten Abschnitte von Donau, Inn und Ilz liegen innerhalb des Hochwasserrisikogebiets nach 73 Abs. 1 in Verbindung mit 73 Abs. 5 Satz 2 Nr. 1 WHG und sind daher verpflichtend als Überschwemmungsgebiet bis zum 22. Dezember 2013 festzusetzen bzw. vorläufig zu sichern. Da das Überschwemmungsgebiet ausschließlich im Bereich der Stadt Passau liegt, ist für die Ermittlung des Überschwemmungsgebietes das Wasserwirtschaftsamt Deggendorf und für das durchzuführende Festsetzungs- bzw. Sicherungsverfahren die Stadt Passau sachlich und örtlich zuständig. Mit den hier vorliegenden Unterlagen ist eine amtliche Festsetzung des Überschwemmungsgebietes möglich. 2. Ziel Die Festsetzung von Überschwemmungsgebieten dient dem Erhalt von Rückhalteflächen, der Bildung von Risikobewusstsein und der Gefahrenabwehr. Damit sollen insbesondere: - ein schadloser Hochwasserabfluss sichergestellt werden, - Gefahren kenntlich gemacht werden, - freie, unbebaute Flächen als Retentionsraum geschützt und erhalten werden und - in bebauten und beplanten Gebieten Schäden durch Hochwasser verringert bzw. vermieden werden. Die amtliche Festsetzung des Überschwemmungsgebietes dient zudem der Erhaltung der Gewässerlandschaft im Talgrund und ihrer ökologischen Strukturen. Dies deckt sich insbesondere auch mit den Zielen des Natur- und Landschaftsschutzes. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei dem Überschwemmungsgebiet nicht um eine behördliche Planung handelt, sondern um die Ermittlung und Darstellung einer von Natur aus bestehenden Hochwassergefahr.

3 3 3. Örtliche Verhältnisse und Grundlagen 3.1 Hydrogeologische Situation Der Großteil der Stadt Passau ruht auf dem kristallinen Gneis des Grundgebirges des Bayerischen Waldes. Diese Gesteine zeichnen sich durch eine nur geringe Wasserspeicherfähigkeit und Wasserwegsamkeit aus, die zudem auf die oberen verwitterten Bereiche begrenzt ist. So wurden in der Vergangenheit im Neuburger Wald eine Vielzahl von nur gering schüttenden Quellen zur Wasserversorgung der Stadt Passau herangezogen. Größere Wassermengen können innerhalb der kristallinen Gesteine nur auf Störungszonen erwartet werden, wie sie z. B. für die Wasserversorgung auf der Soldatenau erschlossen sind. Das kristalline Grundgebirge wird flächig von quartären Lösslehmdecken und tertiären Sedimenten überlagert. Die Lösslehme, die nahezu im gesamten Stadtbereich anzutreffen sind, besitzen nur eine geringe Durchlässigkeit. Diese ist aber ausreichend zur Ausbildung von Schichtwässern in den Hangbereichen, die zu Schwierigkeiten bei Aushubarbeiten, Gründungen oder auch bei Sanierungen von Untergrundverunreinigungen führen können. Im Stadtgebiet sind entlang von Donau und Inn flussnahe Brunnen errichtet, die z. T. auch innerhalb kleinerer Schotterflächen im Talgrund, z. B. Grubweg stehen. Diese fördern i. d. R. ein Mischwasser aus Flusswasserinfiltrat und Zusickerungen aus dem Kristallin, abhängig auch vom Wasserstand der Flüsse. 3.2 Gewässer Das ermittelte Überschwemmungsgebiet umfasst die Gewässerabschnitte: - der Donau vom Unterwasser des Kraftwerkes Kachlet (Fluss-km 2230,700) bis zur unterstromigen Stadtgrenze (Fluss-km 2221,700; Bereich Löwmühle), - des Inn vom Unterwasser des Kraftwerkes Passau/Ingling (Fluss-km 4,230) bis zur Mündung in die Donau und - der Ilz vom Unterwasser des Kraftwerkes Hals (Fluss-km 4,600) bis zur Mündung in die Donau. Die Stauhaltungen der Wasserkraftanlagen Kachlet, Passau/Ingling und Hals sowie der Gewässerlauf der Gaißa (Gewässer II. Ordnung) wurden nicht miteinbezogen, da hier nicht mit signifikantem Hochwasserrisiko zu rechnen ist. Im Staubereich Kachlet findet der Hochwasserabfluss zwischen der Bundesstraße B 8 (rechtsufrig) und den Stauhaltungsdämmen bzw. der Staatsstraße 2125 (linksufrig) statt. Für die Stauhaltung Passau/Ingling ist wasserrechtlich geregelt, dass im Hochwasserfall durch Vorabsenkung das Regelstauziel von 303,00 m ü. NN bis zu einem 100-jährlichen Abfluss

4 4 von m³/s nicht überschritten werden darf. Ausuferungen bis zur Stadtgrenze bei Flusskm 4,790 finden somit nicht statt. 3.3 Hydrologische Daten Die nachfolgenden Abflusswerte wurden dem Internetportal des bayerischen Hochwassernachrichtendienstes ( entnommen, wobei die Daten für die Ilz vor Mündung in die Donau vom Pegel Kalteneck abgeleitet wurden. Im Internetportal sind für die einzelnen Pegelmessstellen neben Ganglinien von Wasserstand und Abfluss mit wählbarem Zeitbezug auch wichtige Stammdaten der Messstelle, Hochwassermarken mit Auswirkungen, gefährdeten Objekten und Maßnahmen in Abhängigkeit der Pegelstände, statistische Kennzahlen und Jährlichkeiten, Gebietsdaten und Laufzeiten, Abflusstafel sowie Lagekarte mit Bild dargestellt. Jährlichkeiten der Hochwasserabflüsse: Pegel A EO HQ 5 HQ 10 HQ 20 HQ 50 HQ 100 km 2 m 3 /s m 3 /s m 3 /s m 3 /s m 3 /s Passau/Donau , (vor Mündung des Inn) Achleiten/Donau , (nach Mündung des Inn) Passau Ingling/Inn , (vor Mündung i. Donau) Ilz (vor Mündung i. Donau) Während die Abflüsse von Donau (vor Mündung des Inn) und Ilz im Winter- und Sommerhalbjahr jeweils ähnliche Größenordnungen (ausgeglichener Abfluss übers Jahr) erreichen, sind die Sommerabflüsse des Inn aufgrund seines überwiegend alpinen Einzugsgebietes etwa doppelt so groß wie die Winterabflüsse. Bei den außergewöhnlichen Hochwasserereignissen von 1954 (ca. HQ 100 ), 2002 (ca. HQ 50 ) und 2013 (> HQ 100 ) ist der Scheitelabfluss des Inn dem der Donau mit etwa 3 bzw. 2 Tagen zeitlich deutlich vorgelaufen. Die Abflussspitze der Donau (nach Mündung des Inn) betrug beim Hochwasser 2013 ca m³/s bei einer Wasserführung des Inn von ca m³/s und der Donau mit ca m³/s. ( Junihochwasser 2013 Wasserwirtschaftlicher Bericht, LfU, Februar 2014) Allgemein lässt sich festhalten, dass seltene Hochwasserereignisse vom Inn geprägt werden. Der bisher höchste Abfluss in der Ilz wurde im Dezember 1993 (Schmelzhochwasser mit Starkniederschlägen) mit 480 m³/s (vor Mündung in die Donau) gemessen.

5 5 Auf die extremen Hochwasserverhältnisse in der Stadt Passau hat die Ilz mit ihrem vergleichsweise kleinen Einzugsgebiet nur einen geringen Einfluss. 3.4 Gewässercharakter, Natur und Landschaft Die Donau ist im Stadtgebiet als Bundeswasserstraße ausgebaut. Die Stadtwerke Passau betreiben hier die Länden Altstadt und Lindau. Naturnahe Gewässerabschnitte, wie z. B. der Bereich der Lüftenegger Insel bilden die Ausnahme. Der Gewässercharakter des Inn im Stadtgebiet wird durch das in den 60er Jahren gebaute Laufkraftwerk Passau/Ingling geprägt. Der Feststoffhaushalt ist durch die Kraftwerkskette am Inn erheblich beeinträchtigt. Der ehemals stark geschiebeführende Strom transportiert fast ausschließlich Schwebstoffe und Sande. Die Restbestände an Flussfelsen sind als Naturdenkmal Fluss und Uferfelsen am Inn geschützt. Die Ilz weist im Mündungsbereich sowie im Stadtteil Hals infolge der dicht anstehenden Bebauungen und Straßen einen naturfernen Zustand auf. Nördlich des Stadtteiles Hochstein ist der landschaftlich reizvolle Abschnitt der Halser Ilzschleifen bis zum Kraftwerk Oberilzmühle als Naturschutzgebiet ausgewiesen. 3.5 Hochwasserschutzmaßnahmen Übliche Hochwasserschutzmaßnahmen, wie die Errichtung von Dämmen und Mauern ließen sich in der Vergangenheit wegen der hohen Wasserstände von bis zu 5 m über Gelände sowie des sensiblen historischen Stadtbildes in Passau nicht verwirklichen. Deshalb wurde bisher der passive Hochwasserschutz, das Ausweichen nach oben bzw. die Sicherung von Einzelöffnungen (mit Dammbalken) angewandt. Als Grundsatz gilt dabei, die hochwassergefährdeten Geschosse nur für untergeordnete Zwecke (z. B. als Garagen, Lager und Ausstellungsräume) und die höher angeordneten Räume uneingeschränkt (z. B. Wohn- oder Büroräume) zu nutzen. Auf die leichte Räumbarkeit der gefährdeten Erdgeschosse und den Einsatz geeigneter Baustoffe ist dabei besonders zu achten. Diese Vorgaben werden auch heute noch für alle baulichen Veränderungen im Überschwemmungsgebiet zugrunde gelegt. Als erste größere geschlossene Maßnahme dieser Art wurde in den 60er Jahren der Hochwasserschutz der Ilzstadt, die Ilzstadtsanierung in Angriff genommen. Das Sanierungsgebiet erstreckte sich am Ufer der Ilz und der Donau von der alten Ilzbrücke rund 450 m flussabwärts in einer Breite von ca. 80 m. Unter der Trägerschaft der Stadt Passau wurden sämtliche hochwassergefährdete Gebäude abgebrochen. Von den insgesamt 60 Anwesen wurden 28 Gebäude auf angeschüttetem Niveau vor Ort neu aufgebaut, während die übrigen Ersatzbauten im benachbarten hochwasserfreien Stadtteil Grubweg errichtet wurden.

6 6 Die Fußbodenoberkante der untersten Wohngeschosse wurde 1 m über dem Wasserspiegel des größten bekannten Hochwassers von 1501 und damit auf 300,00 m ü. NN festgelegt. Die zwischen den neu errichteten Gebäuden und der Ilz verlaufende Bundesstraße B 388 wurde auf die Höhe des 25-jährlichen Hochwassers angehoben. Der Altstadtbereich im Umgriff der Höllgasse wurde Zug um Zug im Rahmen der Städtebausanierung umgestaltet. Die wasserwirtschaftlichen Vorgaben sind in den Richtlinien für die Altstadtsanierung (siehe Niederschrift der Regierung von Niederbayern vom Nr /11H-2) festgehalten. Danach ist eine Höhenkote von 299,25 m ü. NN (HW 1954 = HW ,60 m Sicherheitsmaß) für eine uneingeschränkte Nutzung einzuhalten. Um den Verlust an Wohnfläche möglichst gering zu halten, konnte die Ilzstadt- Marke, d. h. 300,00 m ü. NN hier nicht übernommen werden. 4. Bestimmung der Überschwemmungsgrenzen Grundlage für die Bestimmung der Überschwemmungsgrenzen an Donau und Inn ist das Hochwasser vom Juni 2013, das im Bereich der Stadt Passau als über-100-jährliches Ereignis einzustufen ist. Dazu liegt eine Fixierung der Wasserspiegellagen vor. Da für eine Festsetzung mindestens ein HQ 100 anzusetzen ist (siehe Ziffer 1), mussten am Inn für den Abschnitt unterhalb des Kraftwerkes Passau/Ingling bis Fluss-km 1,60 ( Innsteg ) die Grenzen des Überschwemmungsgebietes von 1954 (wird als HQ 100 für den Inn bewertet) herangezogen werden, da der Hochwasserscheitel des Inn im Juni 2013 den Stand von 1954 nicht erreichte. Auch das Überschwemmungsgebiet der Ilz bis zum Unterwasser der Stauanlage Hals wird vom Hochwasser 2013 (Rückstau der Donau) bestimmt. Eigenhochwasser der Ilz sind in diesem Abschnitt nicht maßgebend (s. auch Ziffer 3.3). Die aus der Fixierung gewonnenen Wasserspiegelhöhen wurden mit dem digitalen Geländemodell der Stadt Passau (Vermessungsamt) verschnitten und so die Überschwemmungsgrenzen ermittelt, die in den Detailkarten M = 1:2.500 flächig, abgesetzt mit Begrenzungslinie, dargestellt sind. Grundlage der Pläne sind aktuelle digitale Flurkarten. Die festzusetzenden Bereiche sind farbig hinterlegt. Die ermittelten Überschwemmungsgebietsgrenzen wurden durch Ortsbegehung insbesondere in den bebauten Bereichen zusätzlich auf Plausibilität geprüft. Die o. g. Begrenzungslinie wird auch im Maßstab M = 1: in der Übersichtskarte dargestellt (zur Veröffentlichung im Amtsblatt).

7 7 Kleinstflächige Bereiche (etwa < 20 m²) wie z. B. Gartenterrassen, welche inselartig oberhalb des Wasserspiegels bei HQ 100 liegen, sind aus Gründen der Lesbarkeit nicht von der farbigen Darstellung im Lageplan ausgenommen. Gleiches gilt auch für Rückstaueffekte an (Straßen-) Gräben, Seitengräben o.ä., soweit es zu keinen flächigen Ausuferungen kommt. 5. Rechtsfolgen Nach der Festsetzung des Überschwemmungsgebietes gelten die Regelungen des 78 WHG in Verbindung mit der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Überschwemmungsgebiets. 6. Vorschläge für Regelungsgegenstände in der Verordnung aus wasserwirtschaftlicher Sicht 6.1 Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Aus fachlicher Sicht wird vorgeschlagen, auf die Neuerrichtung von Anlagen zum Lagern von wassergefährdenden Stoffen zu verzichten, wenn der Lagerraum ganz oder teilweise unterhalb der HW2013-Linie liegt. Bestehende Heizölverbraucheranlagen in Gebäuden, die sich ganz oder teilweise im Bereich der HW2013-Linie befinden und die nicht den technischen Anforderungen entsprechen, sind innerhalb einer angemessenen Frist nachzurüsten. Wegen der dichten, in vielen Bereichen auch geschlossenen Bauweise im Stadtgebiet ist ein besonders hohes Schadenspotential anzusetzen - dies hat sich auch beim Hochwasser 2013 gezeigt. Der Ansatz eines Sicherheitszuschlages auf die HW2013-Kote für die technische Ausführung der Anlagen ist daher aus fachlicher Sicht berechtigt. 6.2 Grünlandumbruch Aus fachlicher Sicht wird vorgeschlagen, für häufig überflutete, landwirtschaftliche Flächen mit Dauergrünland einen Genehmigungsvorbehalt in die Verordnung aufzunehmen. 7. Sonstiges Es wird darauf hingewiesen, dass die zahlreichen Nebengewässer von Donau, Inn und Ilz nicht Gegenstand dieses Verfahrens sind. Die Überschwemmungsgrenzen dieser Bäche wären für ein HQ 100 gegebenenfalls separat zu ermitteln und können lokal größer als die hier ermittelten, rückstaubedingten Überschwemmungsflächen sein.

8 8 Für die Festlegung von Regelungen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen ist die Fachkundige Stelle für Wasserwirtschaft zu beteiligen. Passau, den Wasserwirtschaftsamt Deggendorf (Dienstort Passau) Halser

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