zu der Mitteilung des Ministeriums für Arbeit und Soziales vom 16. Oktober 2008 Drucksache 14/3350
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1 14. Wahlperiode Beschlussempfehlung und Bericht des Sozialausschusses zu der Mitteilung des Ministeriums für Arbeit und Soziales vom 16. Oktober 2008 Drucksache 14/3350 Unterrichtung des Landtags in EU-Angelegenheiten; hier: Ausdehnung der Mutterschutzzeiten Beschlussempfehlung Der Landtag wolle beschließen, von der Mitteilung des Ministeriums für Arbeit und Soziales vom 16. Oktober 2008 Drucksache 14/3350 Kenntnis zu nehmen Die Berichterstatterin: Andrea Krueger Die Vorsitzende: Brigitte Lösch Bericht Der Sozialausschuss beriet die Mitteilung des Ministeriums für Arbeit und Soziales vom 16. Oktober 2008, Drucksache 14/3350, in seiner 22. Sitzung am 20. November Einführend wies die Ausschussvorsitzende darauf hin, dem Landtag seien mit Schreiben des Ministeriums für Arbeit und Soziales vom 16. Oktober 2008 entsprechend der Vereinbarung zwischen Regierung und Landtag in Ausführung von Artikel 34 a der Landesverfassung zwei Vorhaben der EU-Kommission zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben zugeleitet worden. Bei dem Vorhaben A handle es sich um den Vorschlag für eine Mutterschutzrichtlinie, bei dem Vorhaben B um den Vorschlag für eine Richtlinie für selbstständig erwerbstätige Frauen. Die Landesregierung habe die Vorhaben nach Nummer 1 der Vereinbarung zwischen Regierung und Landtag als Vorhaben von herausragender politi- Ausgegeben: Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter:
2 scher Bedeutung, die wesentliche Interessen des Landes unmittelbar berührten, eingeordnet. Das federführende Ressort sei das Ministerium für Arbeit und Soziales. Das Plenum des Bundesrats werde voraussichtlich am 19. Dezember 2008 zu den Vorhaben Stellung nehmen. Die Vorhaben seien vorberatend dem Europaausschuss und federführend dem Sozialausschuss des Landtags zugewiesen worden. Die Beschlussempfehlung und der Bericht des vorberatenden Europaausschusses seien den Mitgliedern des Sozialausschusses zugegangen. Auf Bitte der Berichterstatterin für den Europaausschuss habe das Sozialministerium dem Sozialausschuss eine Übersicht über die Finanzierung der Entgelte für berufstätige Frauen während des Mutterschaftsurlaubs in den EU- Mitgliedsstaaten sowie eine Übersicht über die Dauer des Mutterschaftsurlaubs in den EU-Mitgliedsstaaten übermittelt (Anlage). Eine Abgeordnete der CDU dankte dem Sozialministerium für die Übersicht über die Dauer des Mutterschaftsurlaubs und über die Finanzierung der Entgelte für berufstätige Frauen während des Mutterschaftsurlaubs in den EU- Mitgliedsstaaten. Sie führte aus, unter alleiniger Betrachtung der Dauer des Mutterschaftsurlaubs bilde Deutschland zusammen mit Schweden und Malta mit einer Dauer von jeweils 14 Wochen das Schlusslicht unter den EU-Mitgliedsstaaten. Unter diesem Blickpunkt wäre eine Verlängerung der Schutzfrist in Deutschland als positiv für Kind und Mutter anzusehen und müsste gerade von den Sozial - politikern befürwortet werden. Allerdings zeige die Übersicht auch, dass der rechtliche und finanzielle Rahmen zwischen den Mitgliedsstaaten höchst unterschiedlich sei. Berücksichtigt werden müsse, dass die gesellschaftlichen Verhaltensweisen in den EU-Mitgliedsstaaten unterschiedlich ausgeprägt seien. Sie vermute, dass der Vorschlag der EU zur Ausdehnung der Mutterschutzzeiten eher auf dem französischen Modell basiere, wonach die Frauen sehr bald nach der Niederkunft ihre Erwerbstätigkeit wieder aufnähmen. Hingegen schließe sich in Deutschland an die Mutterschutzfrist meist eine längere Elternzeit an, die mit dem Bundeselterngeld und in Baden-Württemberg im Anschluss daran mit dem Landeserziehungsgeld finanziell unterstützt werde. In Deutschland würde eine Verlängerung der Mutterschutzfrist zu dem absurden Ergebnis führen, dass dadurch öffentliche Leistungen eingespart würden, was sicherlich nicht der Intention der EU entspräche. Im Übrigen würde eine Verlängerung der Mutterschutzfrist zu höheren finanziellen Belastungen der Arbeitgeber führen, was möglicherweise negative Auswirkungen auf das Einstellungsverhalten gegenüber Frauen hätte. Den Richtlinienvorschlag der EU-Kommission zum Mutterschutz von selbstständig erwerbstätigen Frauen halte sie für völlig abwegig, weil dieser die Lebenswirklichkeiten grundsätzlich verkenne, auch wenn er in seiner Ziel - setzung gut gemeint sei. Festzuhalten sei, dass der Mutterschutz in den EU-Mitgliedsstaaten unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Gesellschaftsstrukturen, der sozialen Sicherungssysteme und der Arbeitgeberanteile an den Leistungen angemessen geregelt sei. Die CDU-Fraktion nehme den Vorschlag der EU-Kommis- 2
3 sion zur Kenntnis, sehe aber weder die Notwendigkeit noch den Bedarf einer weiteren Regelung durch die EU. Eine Abgeordnete der SPD trug vor, der Vorschlag der EU zur Ausweitung der Mutterschutzfristen, insbesondere im Vergleich der EU-Mitgliedsstaaten, sei zwar gut gemeint, lasse sich aber nicht einfach auf das deutsche System übertragen. Mit einer Ausweitung der Mutterschutzfrist in Deutschland wären vielerlei Probleme verbunden, für die sie derzeit keine Lösung sehe. Vereinbarkeitsprobleme gebe es z. B. mit dem Elterngeld, dessen Zielsetzung sei, zu ermöglichen bzw. zu erleichtern, dass ein Elternteil während des ersten Lebensjahrs des Kindes eine berufliche Pause einlege, oder mit dem von Bund und Ländern vereinbarten Ausbau der Kleinkindbetreuung, der ab 2013 in einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder nach Voll - endung des ersten Lebensjahres münde. Zudem sei zu befürchten, dass eine Ausweitung der Schutzfristen nachteilige Auswirkungen auf das Einstellungsverhalten von Arbeitgebern Frauen gegenüber haben könnte. Insofern sei der Richtlinienvorschlag der EU-Kommission skeptisch zu bewerten. Aus der Mitteilung des Ministeriums für Arbeit und Soziales gehe hervor, dass noch keine abschließende Bewertung des Richtlinienvorschlags durch die Bundesregierung vorliege. Sie bitte daher die Landesregierung, nach der Vorlage der Bewertung den Ausschuss über deren Inhalt zu informieren. Da das Plenum des Bundesrats voraussichtlich am 19. Dezember 2008 zu den Vorhaben Stellung nehmen werde, gehe sie davon aus, dass eine Bewertung der Bundesregierung bis zur Sitzung des Sozialausschusses im Dezember 2008 vorliege. Eine Abgeordnete der Grünen äußerte, während das Vorhaben einer Ausdehnung der Mutterschutzfristen auf EU-Ebene fraktionsübergreifend begrüßt worden sei, werde dieses Vorhaben auf Bundesebene und auf Landesebene kontrovers diskutiert. In der Beratung der Mitteilung Drucksache 14/3350 im Europaausschuss habe ein Abgeordneter der CDU darauf hingewiesen, dass es sich bei dem Vorhaben A um einen Vorschlag zur Änderung einer bestehenden Richtlinie handle, womit die Frage nach der Zuständigkeit eindeutig geklärt sei. Die Zielsetzung des Richtlinienvorschlags, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern, halte sie für richtig. Ein längerer Mutterschutz wirke sich positiv auf die Gesundheit der Mütter aus. Zu begrüßen seien ferner die in der Initiative genannten Zielsetzungen, die Beteiligung der Frauen auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen und dem demografischen Wandel entgegenzuwirken. Grundsätzlich sei es positiv zu bewerten, wenn die Mutterschutzzeiten verlängert würden, um den Müttern eine längere Erholung von den mit Schwangerschaft und Geburt verbundenen Belastungen zu ermöglichen. Aus Sicht einer Sozialpolitikerin gebe es in dieser Hinsicht keinen Grund, die Ausweitung des Schutzniveaus von Müttern abzulehnen. Zwar gelte es zu berücksichtigen, dass im Gegensatz zu vielen anderen EU- Mitgliedsstaaten in Deutschland eine Elternzeit an den Mutterschaftsurlaub anschließe. Allerdings sollten die Überlegungen daran ansetzen, eine Verlängerung der Mutterschutzfrist mit der anschließenden Elternzeit im positiven Sinne zu verknüpfen. Die Überlegung der EU-Kommission, dass Frauen nach einer Verlängerung des Mutterschutzes auf eine ergänzende Elternzeit verzichten und schneller in den Beruf zurückkehren könnten oder aber bei einer Verlängerung der Mutterschutzfrist mit anschließender Elternzeit sich länger 3
4 um die Kindererziehung kümmern könnten, halte sie für einen interessanten Gedanken, den es zu diskutieren gelte. Von der vorliegenden Mitteilung des Ministeriums für Arbeit und Soziales habe der Landtag lediglich Kenntnis zu nehmen. Für die weitere Diskussion über die zugrunde liegenden Vorhaben sei sie sehr daran interessiert, wie die Bewertungen durch die unterschiedlichen Gremien ausfielen. Die bereits zu Wort gekommene Abgeordnete der CDU bekundete ebenfalls das Interesse ihrer Fraktion an dem Ergebnis der Bewertungen. Eine Abgeordnete der FDP/DVP bemerkte, sie schließe sich den kritischen Einschätzungen der Vorredner an. Grundsätzlich seien Maßnahmen, die den Schutz von Müttern erhöhten, wünschenswert. Zu hinterfragen sei jedoch, ob die von der EU vorgeschlagenen Möglichkeiten einen über die in Deutschland etablierten Schutzmechanismen hinausreichenden Schutz böten und das angestrebte Ziel tatsächlich erreichten. Im Bereich des Mutterschutzes sei Deutschland im europaweiten Vergleich gut aufgestellt. Die Vorschläge der EU-Kommission seien mit einer gewissen Skepsis zu betrachten. Bedacht werden müssten u. a. mögliche Auswirkungen auf das Elterngeld und auf die Bereitschaft der Arbeitgeber, Frauen einzustellen. Ohne Gegenstimmen beschloss der Ausschuss, dem Plenum zu empfehlen, von der Mitteilung des Ministeriums für Arbeit und Soziales vom 16. Oktober 2008, Drucksache 14/3350, Kenntnis zu nehmen Andrea Krueger 4
5 Anlage 5
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zu der Mitteilung der Landesregierung vom 14. Juli 1998 Drucksache 12/3099
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