Kapitel 3. Kooperation und Konzentration von Unternehmen. Universität Greifswald Lehrstuhl für BWL; insb. Marketing
|
|
- Charlotte Hochberg
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Kapitel 3 Kooperation und Konzentration von Unternehmen 1
2 Kooperationen Arten Joint Operations Joint Assets Joint Ventures
3 Eine Hand, die du nicht abschlagen kannst, mußt du schütteln. Arabisches Sprichwort 3
4 Unternehmenskooperation Formen Informelle Kooperation Arbeitsgemeinschaft Interessengemeinschaft Vertikale Kooperation Joint venture Strategische Allianz
5 Joint Venture Eine Form der wirtschaftlichen Zusammenarbeit von zwei oder mehr voneinander unabhängigen Unternehmen (Gesellschaftsunternehmen), die sich darin niederschlägt, dass sie ein rechtlich selbständiges Unternehmen gründen oder erwerben, mit dem Ziel, Aufgaben im gemeinsamen Interesse der Gesellschaftsunternehmen auszuführen. 5
6 Promotoren in Kooperationen Funktionen Kommunikator Mediator Motivator Innovator 6
7 Verbundene Unternehmen Arten ( 15 AktG) in Mehrheitsbesitz stehende und mit Mehrheit beteiligte Unternehmen ( 16 AktG) abhängige und herrschende Unternehmen ( 17 AktG) einheitliche Leitung: Konzern Unterordnungskonzern Unternehmens- Verträge ( 291, 292 AktG) wechselseitig beteiligte Unternehmen mit über 25 % der Anteile ( 19 AktG) - Beherrschungsvertrag ( 18 Abs. 1 AktG) - (Teil-) Gewinnabführungsvertrag Gleichordnungskonzern ( 18 Abs. 2 AktG) - Gewinngemeinschaft - Betriebspacht- oder Überlassungsvertrag 7
8 Konzernbildung einheitliche Leitung B A einheitliche Leitung 18 Abs Abs. 1 C A 35 % 100 % Unterordnungskonzern Gleichordnungskonzern B einheitliche Leitung A 20 % E 18 Abs. 2 C einheitliche Leitung B 8
9 Ökonomische Motive für eine Konzernbildung Konzernbildung durch Ausgliederung von bestehenden Betriebsbereichen bzw. Neugründungen - bessere Strukturierung heterogener Geschäftstätigkeiten - Reduzierung von Haftungsrisiken - Beteiligung von Dritten Akquisition von bestehenden Unternehmen - strategische Diversifikation - Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit - Aufkauf von Konkurrenten - gezielte Gewinnverlagerungen - Reduzierung der Mitbestimmung 9
10 Management Holding Investitions-/ Forschungs- Führungskräfte- Konzern- Öffentlichkeits- Finanzstrategie strategien Entwicklung und controlling arbeit -Planung Management Holding Tochtergesellschaft Tochtergesellschaft Tochtergesellschaft Tochtergesellschaft 10
11 Betriebswirtschaftliche Probleme von Merges und Akquisition Problembereiche Bestimmung des Kaufpreises Finanzierung Integration 11
12 feindliches Übernahmeangebot Kriterien für den Vorstand der Zielgesellschaft überraschend im Hinblick auf das strategische Konzept als unangemessen Versuch der Abwehr der Übernahme 12
13 Feindliche Übernahmeangebote Gegenstrategien Poison Pills Aktientausch Stimmrechtsbeschränkungen weißer Ritter für Sperrminorität Rückkauf eigener Aktien zur Erhöhung des Börsenkurses 13
14 Kapitel 4 Mitbestimmungen im Unternehmen 14
15 Mitbestimmung im Unternehmen Arten Betriebsrat Vertretung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat 15
16 Die personelle Ausstattung des Betriebsrates Betriebsgröße (Mitarbeiter) Zahl der Betriebsräte Betriebsgröße (Mitarbeiter) Freigestellte Betriebsräte Für je 3000 (2000) weitere Mitarbeiter gibt es zwei zusätzliche Betriebsräte (eine zusätzliche Freistellung) 16
17 Mitbestimmung durch den Betriebsrat Rechte Initiativrecht Vetorecht Beratungsrecht Anhörungsrecht Informationsrecht Entscheidungen nicht gegen den Willen des Betriebsrats Mitwirkungsrecht 17
18 Initiativ- und Vetorechte des Betriebsrates I Soziale Angelegenheiten (Initiativrecht) Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Arbeitnehmer Technische Einrichtungen zur Überwachung der Arbeitnehmer Beginn und Ende, vorübergehende Verkürzungen und Verlängerungen der Arbeitszeit, Pausen Urlaubsgrundsätze, Urlaubsplan und zeitliche Lage des Urlaubs für einzelne Arbeitnehmer bei Uneinigkeit Unfallverhütung und Gesundheitsschutz Form, Ausgestaltung und Verwaltung von Sozialeinrichtungen Zuweisung, Kündigung und Nutzungsbedingungen von Werkmietswohnungen Entlohnungsgrundsätze und methoden Sätze leistungsbezogener Entgelte (z.b. Akkordsätze) Zeit, Ort und Art der Auszahlung der Arbeitsentgelte Grundsätze des betrieblichen Vorschlagswesens Betriebliche Berufsbildung Grundsätze über die Durchführung von Gruppenarbeit 18
19 Initiativ- und Vetorecht des Betriebsrats II Personelle Angelegenheiten (Vetorecht) Personalfragebögen Beurteilungsgrundsätze Auswahlrichtlinien bei Einstellungen Veto- bzw. Initiativrechte, Massenentlassungen aufgrund von Betriebsveränderungen (Interessenausgleich; Sozialplan) Vetorecht bei außerordentlicher Kündigung von Betriebsratsmitgliedern vorübergehend notwendige Betriebseinschränkungen wegen ausbleibender Zulieferteile als Folge von Streiks in anderen Unternehmen ( kalte Aussperrung ) 19
20 Mitwirkungsrechte des Betriebsrates Beratungsrecht: vor seiner Entscheidung erörtert der Arbeitgeber die Angelegenheit mit dem Betriebsrat, z. B.: Planung von Bauvorhaben, Investitionen Planung von Einschränkungen, Verlagerung, Stilllegung oder Zusammenschluss von Betrieben Planung der Einführung neuer Arbeitsverfahren und -abläufe Planung von Änderungen der Betriebsorganisation oder des Betriebszweckes Vorschläge des Betriebsrates zur Sicherung und Förderung der Beschäftigung (z.b. flexible Arbeitszeit, Teilzeitarbeit, Altersteilzeit, Qualifizierung von Arbeitnehmern, Alternativen zum Outsourcing) Anhörungsrecht: vor seiner Entscheidung fordert der Arbeitgeber den Betriebsrat unter Fristsetzung zu einer Stellungnahme auf: Kündigung im Einzelfall Informationsrecht: vor seiner Entscheidung informiert der Arbeitgeber den Betriebsrat anhand von Unterlagen; dies betrifft: Personalplanung, auch mit Blick auf die Gleichstellung von Frauen und Männern wirtschaftliche Lage und Entwicklung des Unternehmens Leistungsbeurteilung im Einzelfall Einstellung leitender Angestellter Jahresabschluss Einsicht in Lohn- und Gehaltslisten 20
21 Definition des leitenden Angestellten nach 5 BetrVG Leitender Angestellter ist, wer nach Arbeitsvertrag und Stellung im Unternehmen oder im Betrieb zur selbständigen Einstellung und Entlassung von im Betrieb oder in der Betriebsabteilung beschäftigten Arbeitnehmern berechtigt ist oder 1. Generalvollmacht oder Prokura hat und die Prokura auch im Verhältnis zum Arbeitgeber nicht unbedeutend ist oder 2. regelmäßig sonstige Aufgaben wahrnimmt, die für den Bestand und die Entwicklung des Unternehmens oder eines Betriebs von Bedeutung sind und deren Erfüllung besondere Erfahrungen und Kenntnisse voraussetzt, wenn er dabei entweder die Entscheidungen im Wesentlichen frei von Weisungen trifft oder sie maßgeblich beeinflusst; dies kann auch bei Vorgaben insbesondere aufgrund von Rechtsvorschriften, Plänen oder Richtlinien sowie bei Zusammenarbeit mit anderen leitenden Angestellten gegeben sein... Leitender Angestellter ist... im Zweifel auch, wer ein regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt erhält, das für leitende Angestellte in dem Unternehmen üblich ist, oder,... falls... noch Zweifel bleiben, ein regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt erhält, das das Dreifache der Bezugsgröße nach 18 des Vierten Buches des Sozialgesetzbuches überschreitet ( West, Ost). 21
22 Die personelle Ausstattung des Sprecherausschusses Zahl der leitenden Angestellten Mitglieder des Sprecherausschusses über
23 Mitbestimmung im Aufsichtsrat gesetzliche Grundlagen Drittelbeteiligungsgesetz (seit 2004) - Kapitalgesellschaft und Genossenschaft - bei mehr als 500 Arbeitnehmer 1-3 der Aufsichtsratpositionen an Arbeitnehmervertreter Montan- Mitbestimmung - Kapitalgesellschaft und - Unternehmen zählt zur Montanindustrie mit mind Arbeitnehmer - paritätische Mitbestimmung, aber neutraler Mann - Arbeitsdirektor im Vorstand Mitbestimmungsgesetz - Kapitalgesellschaft mit mehr als 2000 Arbeitnehmer - paritätische Mitbestimmung - zu den Arbeitnehmervertretern zählt ein leitender Angestellter - Aufsichtsratsvorsitzender hat doppeltes Stimmrecht in Pattsituationen - Arbeitsdirektor im Vorstand 23
Kapitel 4. Mitbestimmungen im Unternehmen. Universität Greifswald Lehrstuhl für BWL; insb. Marketing
Kapitel 4 Mitbestimmungen im Unternehmen 1 Mitbestimmung im Unternehmen Arten Betriebsrat Vertretung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat 2 Die personelle Ausstattung des Betriebsrates Betriebsgröße (Mitarbeiter)
MehrModul: Betriebswirtschaftslehre BWL 1 A Veranstaltungsteil: Personal Themenbereich: Überblick Begriffliche Grundlagen
Modul: Betriebswirtschaftslehre BWL 1 A Veranstaltungsteil: Personal Themenbereich: Überblick Begriffliche Grundlagen Fachhochschule Düsseldorf, Fachbereich Wirtschaft Personalmanagement im Überblick Personalbedarfsermittlung
MehrEine generelle MaBnahme als Voraussetzung fiir die Mitbestimmung des Betriebsrats in sozialen Angelegenheiten
Johannes Rockl Eine generelle MaBnahme als Voraussetzung fiir die Mitbestimmung des Betriebsrats in sozialen Angelegenheiten Theorie und Forschung, Bd. 362 Rechtswissenschaften, Bd. 29 S. Roderer Verlag,
MehrPraxis und Verbesserungsmöglichkeiten
Forschungsberichte aus dem Institut der deutschen Wirtschaft Köln Nr. 33 Horst-Udo Niedenhoff Praxis und Verbesserungsmöglichkeiten der betrieblichen Mitbestimmung Ergebnisse einer Fallstudie aus dem Jahr
MehrInhalt. Abkürzungsverzeichnis... 11
Inhalt 5 Inhalt Abkürzungsverzeichnis... 11 1. Einleitung... 13 1.1»Da hätten wir in die Einigungsstelle gehen können«einige typische einigungsstellenfähige Konfliktfälle...... 13 1.2 Die Einigungsstelle
MehrInhaltsverzeichnis VII. Vorwort Vorwort zur 1. Auflage Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis. Einleitung 1
Vorwort Vorwort zur 1. Auflage Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis Rn Seite V VI XIV XVIII Einleitung 1 1 Übersicht über die kollektive Mitbestimmung 1 1 I. Legitimation und Grenzen der Mitbestimmung
MehrInhaltsverzeichnis. Vorbemerkung... 5 Abkürzungsverzeichnis... 13
Inhaltsverzeichnis Vorbemerkung................................ 5 Abkürzungsverzeichnis............................ 13 A. Die Bedeutung von Beschlüssen für eine funktionsfähige und erfolgreiche Betriebsrätearbeit....................
MehrPersonalplanung und Personalentwicklung
Personalplanung und Personalentwicklung Welche Rechte hat der Betriebsrat? (1) Neue Rechte im Betriebsverfassungsgesetz Flexible Arbeitszeiten, Teilzeitarbeit und Altersteilzeit, neue Arbeitsorganisation
MehrLiebe Kollegen, hier nun der zweite Newsletter.
Ausgabe 2 Februar 2016 Liebe Kollegen, hier nun der zweite Newsletter. Hauptthema dieses Newsletters sind die Beteiligungsrechte. Was darf der Betriebsrat? Wo kann er mitbestimmen? Wo hat er nur ein Recht
MehrRecht der Arbeitnehmermitbestimmung
Recht der Arbeitnehmermitbestimmung Betriebsverfassung, Personalvertretungsrecht, Unteraehmensmitbestimmung von Dr. Stefan Edenfeld apl. Professor an der Universität Münster 2., neu bearbeitete Auflage
MehrBetriebsverfassungsrecht für Betriebsräte Umfangreiches Grundlagenwissen, Ihre Aufgaben und Rechte als Betriebsratsmitglied
Betriebsverfassungsrecht für Betriebsräte Umfangreiches Grundlagenwissen, Ihre Aufgaben und Rechte als Betriebsratsmitglied Eine Fortbildung an 3 Tagen Ihre Ansprechpartnerin der Paritätischen Akademie
MehrIII. Der Betriebsrat... 44 1. Bildung... 44 a) Zusammensetzung... 45 b) Wahl... 47 2. Amtszeit... 50 a) Grundsätze... 50 b) Übergangsmandat, 21a
Inhalt Vorbemerkung... 11 A. Formen der Arbeitnehmervertretung... 13 I. Betriebsverfassung... 13 1. Gesetzliche Grundlagen... 14 2. Sonstige kollektiv-rechtliche Regelungen... 15 a) Tarifverträge... 16
MehrIII. Mitbestimmung in allg. pers. Angelegenheiten/bei Berufsbildung. allg. personelle Angelegenheiten ( 92-95) Berufsbildung ( 96-98)
III. Mitbestimmung in allg. pers. Angelegenheiten/bei Berufsbildung Mitbestimmung gem. 92-98 BetrVG allg. personelle Angelegenheiten ( 92-95) Berufsbildung ( 96-98) Personalplanung ( 92) Information, Beratung,
MehrMustervortrag Erläuterungen. Der Weg in den Beruf
Mustervortrag Erläuterungen Der Weg in den Beruf Der vorliegende Mustervortrag richtet sich an Studierende in der Abschlussphase oder kurz davor. Der Vortrag behandelt die Zeit nach einer erfolgreichen
MehrDie andere Demokratie
Die andere Demokratie Zur Bedeutung der Demokratie im Betrieb 1 Die andere Demokratie Politische Freiheit und gleiche politische Rechte für Frauen und Männer Demokratie = gleiches Stimmrecht für alle die
MehrRn Seite Vorwort... V Vorwort zur 1. Auflage... VI Abkürzungsverzeichnis... XIV Literaturverzeichnis... XVIII
Rn Seite Vorwort................................. V Vorwort zur 1. Auflage......................... VI Abkürzungsverzeichnis......................... XIV Literaturverzeichnis...........................
MehrAbkürzungsverzeichnis 14. Betriebsverfassungsgesetz 16
Abkürzungsverzeichnis 14 Betriebsverfassungsgesetz 16 Erster Teil Allgemeine Vorschriften 1 Errichtung von Betriebsräten 16 2 Stellung der Gewerkschaften und Vereinigungen der Arbeitgeber 17 3 Abweichende
MehrInhaltsverzeichnis. Vorwort... 5 Abk rzungsverzeichnis Gesetzestext Erl uterungen Erster Teil: Allgemeine Vorschriften
Vorwort.............................. 5 Abk rzungsverzeichnis..................... 13 Gesetzestext........................... 23 Erl uterungen.......................... 95 Erster Teil: Allgemeine Vorschriften
MehrInhaltsverzeichnis Vorwort 5 Bearbeiterverzeichnis 7
9 Inhaltsverzeichnis Vorwort 5 Bearbeiterverzeichnis 7 In der Fassung der Bekanntmachung vom 25. September 2001 (BGB1.1 S. 2518) (BGB1. ffl 801-7) zuletzt geändert durch Zweites Gesetz zur Vereinfachung
MehrBetriebsverfassungsrecht für Betriebsräte Umfangreiches Grundlagenwissen, Ihre Aufgaben und Rechte als Betriebsratsmitglied
Betriebsverfassungsrecht für Betriebsräte Umfangreiches Grundlagenwissen, Ihre Aufgaben und Rechte als Betriebsratsmitglied Eine Fortbildung an 3 Tagen Ihre Ansprechpartnerin der Paritätischen Akademie
MehrGrundzüge der Allgemeinen Betriebswirtschaftslehre
IV. Betriebsführung Neben den elementaren Produktionsfaktoren Arbeit, Betriebsmittel und Werkstoffe stellt die Betriebsführung bzw. das Management den dispositiven Faktor dar. 1. Aufgaben Oberstes Ziel
MehrBetriebsänderungen & Betriebsratsrechte
Betriebsänderungen & Betriebsratsrechte Seminar BR Stena Line Scandinavia AB 17./18.12.2012 Kiel, Schwedenkai 1 Beteiligungsrechte des BR bei Betriebsänderungen Sozialplan ( 112, 112a BetrVG) Betriebs-
MehrModul 11 Personalmanagement
IWW - Studienprogramm Grundlagenstudium Modul 11 Personalmanagement von Univ.-Prof. Dr. Ewald Scherm Kurs I. Inhaltsverzeichnis Abbildungsverzeichnis...3 Der Autor des Kurses...4 Lehr-/Lernziele...5 1
MehrBeteiligungstatbestände nach LPVG NRW Altfassung und Neufassung
(,MW,A) 72 (1) 1 Einstellung 72 (1) 1 Nebenabreden zum Arbeitsvertrag 72 (1) 1 erneute Zuweisung eines Arbeitsplatzes nach Beurlaubung 72 (1) 1 Verlängerung der Probezeit 72 (1) 1 Anstellung von Beamten
MehrInhaltsverzeichnis. Kommentar zum Betriebsverfassungsgesetz
Vorwort... 5 Autorenverzeichnis... 6 Verzeichnis der Bearbeiter... 12 Abkürzungsverzeichnis... 13 Literaturverzeichnis... 28 Text des Betriebsverfassungsgesetzes... 47 Drittelbeteiligungsgesetz... 98 Für
MehrWerkverträge, Outsourcing, (verdeckte) Leiharbeit und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrates
Werkverträge, Outsourcing, (verdeckte) Leiharbeit und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrates Damiano Valgolio, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin, 19. September 2017 Handlungsmöglichkeiten des BR Initiativrecht
MehrBetriebliche Bündnisse
Marcus Schwarzbach Betriebliche Bündnisse Ein Leitfaden für die Praxis GABLER Einleitung 11 Definition: Betriebliche Bündnisse, Standortpakt und tarifliche Härtefallklauseln... 15 1. Konkrete Ausgestaltung
MehrStoffplan. für die. Arbeitsgemeinschaft des. Berufsfeldes Arbeits- und Sozialrecht. gemäß 58 Abs. 3 Nr. 5 JAPO. (Teil Arbeitsrecht)
Stoffplan für die Arbeitsgemeinschaft des Berufsfeldes Arbeits- und Sozialrecht gemäß 58 Abs. 3 Nr. 5 JAPO (Teil Arbeitsrecht) 2 A. Betriebsverfassungsrecht I. Einführung und Grundbegriffe 1.) Mitbestimmung
MehrBetriebsverfassungsgesetz
Albert Gnade, Karl Kehrmann, Wolfgang Schneider, Hermann Blanke, Thomas Klebe Betriebsverfassungsgesetz Basiskommentar mit Wahlordnung Sechste, überarbeitete und wesentlich erweiterte Auflage Bund-Verlag
MehrWas haben Betriebsräte mit Ressourceneffizienz zu tun?
Informationen für Betriebsräte Was haben Betriebsräte mit Ressourceneffizienz zu tun? Referentin Isabel Eder, Abteilung Betriebsverfassung 2013 IG BCE 24. September 2013 Analyse der Ausgangssituation Welche
MehrBeteiligung der Arbeitnehmer kraft Gesetzes bei einer SE nach deutschem Recht
Beteiligung der Arbeitnehmer deutschem Recht Linke Spalte: Gesetzliche Regelung Rechte Spalte: Eigenes Vertragsangebot 1. SE-Betriebsrat Errichtung des SE-Betriebsrats Aus den Arbeitnehmern der SE, ihrer
MehrZweiter Teil: Betriebsrat, Betriebsversammlung, Gesamt- und Konzernbetriebsrat
Vorwort... 5 Autorenverzeichnis.... 6 Verzeichnis der Bearbeiter... 12 Abkürzungsverzeichnis.... 13 Literaturverzeichnis... 28 Text des Betriebsverfassungsgesetzes... 47 Drittelbeteiligungsgesetz... 95
MehrBetrVG Formularbuch. Arbeitshilfen und Erläuterungen incl. CD-ROM. 1. Auflage. Bund-Verlag
BetrVG Formularbuch Arbeitshilfen und Erläuterungen incl CD-ROM 1 Auflage Bund-Verlag Verlag CH Beck im Internet: wwwbeckde ISBN 978 3 7663 3675 0 Zu Leseprobe schnell und portofrei erhältlich bei beck-shopde
MehrVORANSICHT Thomas Plaßmann
II Arbeits- und Wirtschaftsrecht Beitrag 10 Interessenvertretung der Arbeitnehmer 1 von 30 Mitbestimmung von Arbeitnehmern wer vertritt meine Interessen im Betrieb? Thomas Plaßmann Von Anscha Jöns, Ottendorf
MehrKurzarbeit, Massenentlassung, Sozialplan
Aktuelles Recht für die Praxis Kurzarbeit, Massenentlassung, Sozialplan von Dr. h.c. Günter Schaub, Friedrich Schindele 2. Auflage Kurzarbeit, Massenentlassung, Sozialplan Schaub / Schindele wird vertrieben
Mehr18 Grafik: Arbeitnehmer im Sinne des Gesetzes. 19 Arbeitnehmer im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes
Inhalt Inhaltsverzeichnis Zu diesem Buch Rechtsquellen und Akteure des Rechts Gesetze Verordnungen Verträge Grafik: Hierarchie der Rechtsquellen Grafik: Akteure des Rechts Arbeitsverträge Tarifverträge
MehrTeil B: Gliederung der Vorlesung mit Lesehinweisen
Assessor Thomas Breyer Kollektives Arbeitsrecht, SoSe 2012, Seite 1 Teil B: Gliederung der Vorlesung mit Lesehinweisen 1 Das Recht der Koalitionen I. Bedeutung und Begriff der Koalition 1. Bedeutung 2.
MehrMitbestimmungs- und des Drittelbeteiligungsgesetzes
1. Aufsichtsratspflichtige Unternehmen: Geltungsbereich des Mitbestimmungs- und des Drittelbeteiligungsgesetzes Für die Frage, ob in einem Unternehmen ein Aufsichtsrat gebildet werden muss, ist zwischen
MehrKostendruck: Was tun, wenn Outsourcing droht?
Kostendruck: Was tun, wenn Outsourcing droht? Referentin: Katja Köhler 10.05.2016 Technologieberatungsstelle beim DGB e.v. 2 Outsourcing = Auslagerung Werkvertrag Im Unternehmen Leiharbeit Regional/ Global
MehrGrundsätze für die Abgrenzung der leitenden Angestellten
LEITENDE ANGESTELLTE FÜHRUNGSKRÄFTE Grundsätze für die Abgrenzung der leitenden Angestellten Gemeinsame Positionen des Bundesarbeitgeberverbandes Chemie, der IG Bergbau, Chemie, Energie und des Verbandes
MehrTeil B: Gliederung der Vorlesung mit Lesehinweisen
Teil B: Gliederung der Vorlesung mit Lesehinweisen 1 Das Recht der Koalitionen I. Bedeutung und Begriff der Koalition 1. Bedeutung 2. Begriff Beispielsfall 1 lies: Brox/Rüthers/Henssler, Arbeitsrecht,
MehrHans-Böckler-Stiftung
Hans-Böckler-Stiftung Fachtagung Beschäftigungssicherung Tarifliche und betriebliche Kurzarbeit Nikolai Laßmann, Forba Partnerschaft Berlin, Hannover, 18.01.2011 A. Überblick: Aktuelle Auswertung der Vereinbarungen
Mehr7) Im Betrieb die Aufgaben der an der Ausbildung Mitwirkenden unter Berücksichtigung ihrer Funktionen und Qualifikationen abstimmen
7) Im Betrieb die Aufgaben der an der Ausbildung Mitwirkenden unter Berücksichtigung ihrer Funktionen und Qualifikationen abstimmen Robert Johnen 21.02.14 Seite 1/13 Leitfragen Welche Personen haben außer
MehrForum 8: Interessenvertretung kann Berufsbildung 4.0 Der Bildungsausschuss im Betriebsrat
12. IG Metall Tagung für Personal in der beruflichen Bildung Forum 8: Interessenvertretung kann Berufsbildung 4.0 Der Bildungsausschuss im Betriebsrat Was bringt uns ein Bildungsausschuss des BR? Kompetenz
MehrBetriebsverfassungsgesetz
Thomas Klebe, Jürgen Ratayczak, Micha Heilmann, Sibylle Spoo Betriebsverfassungsgesetz Basiskommentar mit Wahlordnung 16., überarbeitete und aktualisierte Auflage BUND VERLAG Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis
MehrDer Betriebsrat informiert: Ausgabe 1 Jubi 2015
Der Betriebsrat informiert: Ausgabe 1 Jubi 2015 Der Betriebsrat des HIF Die Grundlage für die Arbeit des Betriebsrates bilden die Arbeitsgesetze. Diese beinhalten eine Gesetzessammlung von ca. 60 Gesetzen.
Mehr(1) Die Regelungen der 23 bis 33 über den SE-Betriebsrat kraft Gesetzes finden ab dem Zeitpunkt der Eintragung der SE Anwendung, wenn
TK Lexikon Arbeitsrecht SE-Beteiligungsgesetz 22-33 Abschnitt 1 SE Betriebsrat kraft Gesetzes HI1311026 22-26 Unterabschnitt 1 Bildung und Geschäftsführung HI1311027 22 Voraussetzung HI1311028 (1) Die
MehrAbkürzungsverzeichnis 9. Literatur 11 Teil A: Rechtliche Grundlagen 11 Teil B: Betriebswirtschaftliche Grundlagen 13.
3 Inhalt Abkürzungsverzeichnis 9 Literatur 11 Teil A: Rechtliche Grundlagen 11 Teil B: Betriebswirtschaftliche Grundlagen 13 Vorbemerkung 14 Teil A: Rechtliche Grundlagen 15 I. Errichtung des Wirtschaftsausschusses
MehrBetriebsverfassungsrecht
Studium und Praxis Betriebsverfassungsrecht von Prof. Dr. Gerrick Freiherr von Hoyningen-Huene 6., neubearbeitete Auflage Betriebsverfassungsrecht Hoyningen-Huene schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de
MehrAuszüge aus dem Aktiengesetz:
15 Verbundene Unternehmen Auszüge aus dem Aktiengesetz: Verbundene Unternehmen sind rechtlich selbständige Unternehmen, die im Verhältnis zueinander in Mehrheitsbesitz stehende Unternehmen und mit Mehrheit
Mehrakalogoeinf_2 akaclose
akalogoeinf_2 akaclose Veranstaltungsnummer: 2014 Q 196 MH Termin: 16.06. 18.06.2014 Zielgruppe: neue Betriebsratsmitglieder Ort: Köln Seminarleiter/in: Dr.Thomas Wurm Dozent/in: Dr. Thomas Wurm Fachanwalt
MehrHANDLUNGSMÖGLICHKEITEN DES BETRIEBSRATS. zur Unterstützung der wirtschaftlichen Unabhängigkeit von Frauen
HANDLUNGSMÖGLICHKEITEN DES BETRIEBSRATS zur Unterstützung der wirtschaftlichen Unabhängigkeit von Frauen Gemäß 80 Abs. 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) gehört es zu den Aufgaben des Betriebsrats, die
MehrBildung eines Europäischen Betriebsrates
Bildung eines Europäischen Betriebsrates Zwei Wege zum EBR Artikel 6 der EBR-Richtlinie: Freiwillige Vereinbarung nach Geltung des nationalen Rechts. Gesetzlicher EBR gem. der Subsidiären Vorschriften
Mehr20+1=20 Leiharbeitnehmer und betriebsverfassungsrechtliche Schwellenwerte
20+1=20 Leiharbeitnehmer und betriebsverfassungsrechtliche Schwellenwerte 29.02.2012 Ausgangslage (1) Das Arbeitsrecht ist wie kein anderes Rechtsgebiet von Schwellenwerten geprägt, an deren Erreichen,
MehrBetriebsänderung nach dem Betriebsverfassungsgesetz mit Betriebsübergang ( 613a BGB) und Betriebsübergang bei Umwandlung
Karl Michael Scheriau Betriebsänderung nach dem Betriebsverfassungsgesetz mit Betriebsübergang ( 613a BGB) und Betriebsübergang bei Umwandlung SUB Hamburg A2009/3157 Betrieb - Unternehmen - Konzern 1 Was
MehrKommentar zum B etriebs Verfassungsgesetz
Kommentar zum B etriebs Verfassungsgesetz 4. Auflage von Dr. Harald Hess Dr. Ursula Schlochauer Werner Glaubitz begründet von Dr. Ernst-Gerhard Erdmann Claus Jürging Dr. Karl-Udo Kammann fortgeführt von
MehrMitbestimmungsrechte Arbeitszeit BetrVG und LPVG Ba-Wü
Mitbestimmungsrechte Arbeitszeit BetrVG und Einführung Arbeitszeit: - Zentraler Begriff im Arbeitsrecht - Bestimmt Zeitraum, in dem der AG über die Arbeitsleistung des AN verfügen kann - Vergütung hängt
MehrDie Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats in wirtschaftlichen Angelegenheiten
Betriebsrat und Arbeitnehmervertretung Mitbestimmung Jean-Martin Jünger, Carsten Gebel Die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats in wirtschaftlichen Angelegenheiten Verlag Dashöfer Jean-Martin Jünger,
MehrPersonalrat in der Mitbestimmung & Mitwirkung
PersVG M-V vom 24.02.1993 1 08.10.2007 Mitbestimmungsverfahren Mitwirkungsverfahren stärkste Form der Beteiligung schwächere Beteiligungsform 62 i.v.m. 68 Abs. 1 69 70 62 i.v.m. 68 Abs. 2 2 08.10.2007
MehrAbkÅrzungsverzeichnis... 15 Literaturverzeichnis... 19
Inhaltsverzeichnis AbkÅrzungsverzeichnis................................ 15 Literaturverzeichnis................................... 19 I. Eingehen eines Arbeitsverhåltnisses A. Vertragsanbahnung... 21
MehrWE Seminar ArGUS. Einmischen und Mitbestimmung bei der Gefährdungsbeurteilung Rechtsgrundlagen Arbeit gesund gestalten.
Seminar ArGUS Einmischen und Mitbestimmung bei der Gefährdungsbeurteilung Rechtsgrundlagen Arbeit gesund gestalten Rechtsgrundlagen Arbeit gesund gestalten Warum Gesundheit schützen? Hierarchie der Gesetze
MehrLeiharbeit. Werkvertrag. Leasingkräfte Arbeitnehmerüberlassung Werkvertrag eiharbeit Leasingkräfte Zeitarbeit Werkvertrag Leiharbeit Leasingkräfte
Leasingkräfte Arbeitnehmerüberlassung Werkvertrag Werkvertrag Karl Michael Leiharbeit Scheriau Leasingkräfte Zeitarbeit Werkvertrag Leihrbeit rbeitnehmerüberlassung Leiharbeit Werkvertrag Leiharbeit Leasingkräfte
MehrC. Normalfall: Fristgemäße (ordentliche) Kündigung 44
Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis A. Kündigung als Arbeitgeberrisiko 13 B. Kündigung durch den Arbeitgeber 20 I. Kein Arbeitsverhältnis - kein arbeitsrechtlicher Kündigungsschutz 21 1. Vertrag mit
MehrTarifvertrag Qualifizierung
Tarifergebnis der Metall- und Elektroindustrie 2006 Tarifvertrag Qualifizierung Martin Weiss, IG Metall VSt. Frankfurt/Main Tarifvertrag Qualifizierung - Übersicht Definition von Qualifizierungsarten Vorgehen
MehrRechtsanwälte Dr. Koos & Kollegen, Weißenburger Straße 8, Aschaffenburg
Einführung in das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) unter Berücksichtigung der bisher angewendeten Regelungen des Bayerischen Personalvertretungsgesetzes (BayPersVG) Grundbegriffe des Betriebsverfassungsgesetzes:
MehrWichtige Änderungen Personalvertretungsrecht Berlin 2008 / 2009
Wichtige Änderungen Personalvertretungsrecht Berlin 2008 / 2009 Wolfgang Bräuer, 2008 Wahlrecht Stufenvertretungen - Struktur Land Berlin - PR Direkte Wahlen der Beschäftigten jeder Dienststelle > zum
MehrOffener Brief der Porsche Automobil Holding SE an die Mitarbeiter der VW AG
Abbildung 3-1 Offener Brief der Porsche Automobil Holding SE an die Mitarbeiter der VW AG Staatsverfassung vs. Unternehmensverfassung/Corporate Governance Abbildung 3-2 Regelungsgegenstand Grundrechte
MehrBetriebsverfassungsrecht kompakt Wochen-Crashkurs
Betriebsverfassungsrecht kompakt Wochen-Crashkurs Veranstaltungsnummer: 2017 Q150 MH Termin: 15.05. 19.05.2017 Zielgruppe: Betriebsratsmitglieder, sonstige Interessierte Ort: Bonn Seminarleiter/Dozent:
MehrKollektives Arbeitsrecht. Aus der Arbeit eines Arbeitnehmervertreters im Aufsichtsrat
Absender Kollektives Arbeitsrecht Aus der Arbeit eines Arbeitnehmervertreters im Aufsichtsrat Landesakademie für Fortbildung und Personalentwicklung an Schulen, 29.11.2012 Erster Teil: Der Aufsichtsrat
Mehr'RWGV ...J. Qualifikation braucht einen Partner. Akademie
RWGA Raiffeisenstraße10-16 51503 Rösrath-Forsbach Rundschreiben A207/2016 An die Kreditgenossenschaften Ansprechpartner: K. Egbert/M. Köhler Durchwahl: 0251 7186-8003 Direktfax: 0251 7186-8199 E-Mail:
MehrDie Genossenschaft als herrschendes Unternehmen Im Konzern
Werner Holtkamp Die Genossenschaft als herrschendes Unternehmen Im Konzern PETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften INHALTSVERZEICHNIS Literaturverzeichnis XV Abkürzungsverzeichnis XXXV Einleitung
MehrDie Beteiligungsrechte des Betriebsrates bei der Beschaftigung von Leiharbeitnehmern nach neuem Recht. Inaugural-Dissertation
Die Beteiligungsrechte des Betriebsrates bei der Beschaftigung von Leiharbeitnehmern nach neuem Recht Inaugural-Dissertation Zur Erlangung des Grades der Doktorin des Rechts am Fachbereich Rechtswissenschaft
Mehra) Repräsentativität versus Tariffähigkeit aa) Repräsentativität in Rumänien bb) Tariffähigkeit in Deutschland...
Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis... 15 Einleitung... 17 I. Gegenstand der Untersuchung... 17 II. Gang der Darstellung... 18 Teil A: Der Umbruch vom Sozialismus zur Marktwirtschaft und die Rechtsquellen
MehrBetriebsverfassungsrecht
Betriebsverfassungsrecht von Prof. Dr. Gerrick v. Hoyningen-Huene Ordinarius an der Universitât Heidelberg 3.,neubearbeitete Auflage C.H.BECK'SCHE VERLAGSBUCHHANDLUNG MÛNCHEN1993 Inhaltsverzeichnis Literaturverzeichnis
MehrDie Betriebsvereinbarung
Die Betriebsvereinbarung Begriff: Gegenstand: Form: Wirkung: Schriftliche Vereinbarungen zwischen Betriebsinhaber und Betriebsrat. Angelegenheiten, die durch Gesetz oder KV der BV vorbehalten sind. Schriftlichkeit
MehrAllgemeine Befugnisse der ArbeitnehmerInnenschaft und Mitwirkung in sozialen Angelegenheiten. - Rechtsabteilung Magª. Andrea Komar
Allgemeine Befugnisse der ArbeitnehmerInnenschaft und Mitwirkung in sozialen Angelegenheiten - Rechtsabteilung Magª. Andrea Komar Befugnisse Allgemeine Befugnisse Mitwirkung in sozialen Angelegenheiten
MehrDie Arbeitsgruppe nach 28 a BetrVG
Juliane Tüttenberg Die Arbeitsgruppe nach 28 a BetrVG Neue Mitbestimmungsebene neben dem Betriebsrat Nomos Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 17 Einleitung 21 A. Situation in der Praxis 21 B. Entstehung
MehrEs haben bearbeitet: MitbestG:
Es haben bearbeitet: MitbestG: Vorbemerkung Hellmut Wißmann 1 24 Hellmut Wißmann 25 Claudia Schubert 26 Hellmut Wißmann 27 33 Claudia Schubert 34 Hellmut Wißmann 35 41 Claudia Schubert Montan-MitbestimmungsG
MehrTOCHTERGESELLSCHAFT UND AUSLÄNDISCHE MUTTER MITBESTIMMUNG GESCHWÄCHT? HBS-Tagung für Aufsichtsräte, Berlin,
TOCHTERGESELLSCHAFT UND AUSLÄNDISCHE MUTTER MITBESTIMMUNG GESCHWÄCHT? HBS-Tagung für Aufsichtsräte, Berlin, 30.6.2017 TOCHTERUNTERNEHMEN VON AUSLÄNDISCHEN GESELLSCHAFTEN: Konzerne mit ausländischer Mutter
MehrDie Einigungsstelle. agmav-tagung am 10. November 2016 in Dortmund. Ralf Hubert Vorsitzender
Die Einigungsstelle agmav-tagung am 10. November 2016 in Dortmund Grundlagen 76 BetrVG 71 BPersVG 36a MVG Aufgaben Zusammensetzung Einigungsstelle Grundlage BetrVG 76 BetrVG Zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten
MehrRECHTLICHE ASPEKTE DES BETRVG ZUR BERUFLICHEN ENTWICKLUNG VON BETRIEBSRATSMITGLIEDERN
Abt. Mitbestimmung der IG BCE RECHTLICHE ASPEKTE DES BETRVG ZUR BERUFLICHEN ENTWICKLUNG VON BETRIEBSRATSMITGLIEDERN 38 Abs. 4 BetrVG Gesetzestext: Freigestellte Betriebsratsmitglieder dürfen von inner-
MehrGemeinsamer Workshop mit der VNUPTW, Hanoi, 7. Dezember 2007
Gemeinsamer Workshop mit der VNUPTW, Hanoi, 7. Dezember 2007 Arbeitsbeziehungen und gewerkschaftliche Interessenvertretung in Deutschland 1 Rolf Büttner Weltpräsident Union Network International Post und
MehrZielvereinbarung - Mitbestimmung im Sinne des 87 (1) Nr. 1 BetrVG
Zielvereinbarung - Mitbestimmung im Sinne des 87 (1) Nr. 1 BetrVG Nach 87 (1) Nr. 1 BetrVG hat der Betriebsrat bei Fragen der Ordnung des Betriebes und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb ein Mitbestimmungsrecht.
MehrTeil I DIE ALLGEMEINEN PERSONELLEN MASSNAHMEN
-5- VORBEMERKUNGEN Teil I DIE ALLGEMEINEN PERSONELLEN MASSNAHMEN 1. EINLEITUNG 2. DIE PERSONALPLANUNG 2.1 Definition des Begriffs Planung 2.2 Definition des Begriffs Personalplanung 2.3 Unterteilung der
MehrDer Betriebsrat, die Jugend- und Auszubildendenvertretung
Der Betriebsrat, die Jugend- und Auszubildendenvertretung Der Betriebsrat Grundlage: Betriebsverfassungsgesetz Gesetzlicher Interessenvertreter der Belegschaft Wird von der Belegschaft gewählt (Betriebsversammlung)
MehrRegelungen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Biografie
Regelungen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Biografie Was Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen wollen: Im wesentlichen ein Leben in Sicherheit, dazu gehört die Vereinbarkeit von: Beruf,
MehrBefristung Nein Danke was tun als Betriebsrat?
Prekäre Beschäftigung Befristung Nein Danke was tun als Betriebsrat? Herzlich willkommen! Ihre Referentin: Antonia Schuler, Rechtsanwältin 1 Themenübersicht I.Das Wesen befristeter Arbeitsverträge II.Mitwirkungsmöglichkeiten
MehrDer Aufsichtsrat. Ein Leitfaden für Aufsichtsräte. von Dr. Dietrich Hoffmann, Dr. habil. Peter Preu. 5., neubearbeitete und ergänzte Auflage
Der Aufsichtsrat Ein Leitfaden für Aufsichtsräte von Dr. Dietrich Hoffmann, Dr. habil. Peter Preu 5., neubearbeitete und ergänzte Auflage Der Aufsichtsrat Hoffmann / Preu schnell und portofrei erhältlich
MehrBetriebsverfassungsgesetz
Betriebsverfassungsgesetz mit Wahlordnungen KOMMENTAR begründet von DE.DR. H.C.ROLF DIETZ f weiland o. Professor an der Universität München neubearbeitet von DE.REINHARD RICHARDI o. Professor an der Universität
MehrHromadka/Sieg. Kommentar zum Sprecherausschussgesetz. Prof. Dr. Dr. hc. Wolfgang Hromadka. Dr. Rainer Sieg. 2. neu bearbeitete Auflage
Hromadka/Sieg Kommentar zum Sprecherausschussgesetz Prof. Dr. Dr. hc. Wolfgang Hromadka Universität Passau, Karlsuniversität zu Prag Dr. Rainer Sieg Vorsitzender des Konzern- und des Gesamtsprecherausschusses,
MehrInteressenausgleich und Sozialplan bei Outsourcing und Auftragsneuvergabe
Interessenausgleich und Sozialplan bei Outsourcing und Auftragsneuvergabe Von Gregor Römer Duncker & Humblot Berlin Inhaltsverzeichnis 1. Kapitel Grundlagen 21 I. Einführung 21 II. Erscheinungsformen des
MehrFair Miteinander! Fachtagung für Betriebsräte im Facility- und Industrieservice
Fair Miteinander! Fachtagung für Betriebsräte im Facility- und Industrieservice Rechtliche Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats bei Arbeitszeitfragen Klaus Ulrich Mitbestimmung und Arbeitszeit Ein Pulverfass
MehrVorwort. V Inhaltsübersicht. VII Abkürzungsverzeichnis. XXV Grafik: Das Zustimmungsersetzungsverfahren nach 99 BetrVG. XXXIV
Inhaltsverzeichnis Vorwort. V Inhaltsübersicht. VII Abkürzungsverzeichnis. XXV Grafik: Das Zustimmungsersetzungsverfahren nach 99 BetrVG. XXXIV Abschnitt I. Allgemeiner Teil 1. Begriff und Bedeutung der
MehrZukunft der Call Center mitbestimmen Neue Herausforderungen für Betriebsräte. Forum 2: Leistungsbezogene Vergütung. Inhalt:
Zukunft der Call Center mitbestimmen Neue Herausforderungen für Betriebsräte Forum 2: Leistungsbezogene Vergütung Mark Roach, Bundesfachgruppe Banken, Fachbereich Finanzdienstleistungen, Paula-von-Thiede-Ufer
MehrRechte des Betriebsrates bei der beruflichen Bildung gem. 96, 97, 98 BetrVG
Rechte des Betriebsrates bei der beruflichen Bildung gem. 96, 97, 98 BetrVG 1. Dezember 2010 Larissa Wocken Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht Mönckebergstraße 19, 20095 Tel: 040 30 96 51 14,
MehrSTRATEGISCHE PERSONALPLANUNG
STRATEGISCHE PERSONALPLANUNG Prof. Dr. Türkan Ayan (Projektleitung) Dr. Eva Müller (Stellv. Projektleitung & wiss. Mitarbeiterin) Seite 1 Personalplanung - Definition Personalplanung ist die gedankliche
MehrIntegration und Mitbestimmung
Integration und Mitbestimmung Handlungsansätze des Betriebsrats gegen Diskriminierung - Schwerpunkt: Bildung A. Integration B. Mitbestimmung C. Qualifizierung D. Personalplanung A. Integration Eine gängige
MehrKündigungsschutz schwerbehinderter Arbeitnehmer
Kündigungsschutz schwerbehinderter Arbeitnehmer Rechtsanwältin Sabrina Klaesberg Fachanwältin für Arbeitsrecht Kanzlei Burkhard-Neuhaus & Kollegen Westring 23, 44787 Bochum info@burkhard-neuhaus-kollegen.de
MehrTelearbeit - Geltungsbereich des BetrVG
Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG Der persönliche Anwendungsbereich des BetrVG ergibt sich aus 5 BetrVG. Danach gelten als Arbeitnehmer i.s.d. BetrVG Angestellte und Arbeiter unabhängig davon, ob
Mehr