Satzung des Vereins"Duisbureer Initiative Tschernobyl-Kinder"

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1 Satzung des Vereins"Duisbureer Initiative Tschernobyl-Kinder" 1 Name und Sitz 1) Der Verein führt nach der Eintragung den Namen "Duisburger Initiative Tschernobyl-Kinder" mit dem Zusatz "e.v." 2) Der Verein hat seinen Sitz in Duisburg 2 Zweck 1) Der Verein dient dem Ziel der Völkerverständigung angesichts der Folgen der Atomkatastrophe von Tschernobyl sowie besonders der Unterstützung und Hilfe von Kindern, die an den Folgen der Atomkatastrophe von Tschernobyl leiden. 2) Insbesondere stellt sich der Verein die Aufgabe Hilfsmaßnahmen für die durch radioaktive Strahlung geschädigten und gefährdeten Kinder zu federn und koordinieren. 3) Der Verein verwirklicht dieses Aufgabe durch -humanitäre Hilfe, -Austausch und Begegnung -Durchführung und Finanzierung von Erholungsaufenthalten und Rehabilitationsmaßnahmen. 3 Gemeinnütziekeit 1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftlichen Zwecke. Der Zweck des Vereins ist in 2 umschrieben. 2) Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins in ihrer Eigenschaft als Mitglieder. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden. 4 Miit=liedschatt 1) Die Mitgliedschaft kann von jeder natürlichen und juristischen Person beantragt werden, die bereit ist, die Ziele des Vereins zu fördern und sich dafür einzusetzen. 2) Die Mitgliedschaft ist durch eine schriftliche Beitrittserklärung zu beantragen. über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Im Falle der Ablehnung ergeht ein schriftlicher Bescheid. 3) Die Mitgliedschaft endet durch schriftliche Austrittserklärung, Ausschluß oder Tod. Der jederzeit möglich Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung an den Vorstand. Der Ausschluß ist möglich, wenn das Mitglied gegen Ansehen oder Interessen des Vereins verstoßen hat. über den Ausschluß entscheidet der Vorstand mit einfacher Mehrheit. Der Ausschluß ist schriftlich zu begründen. Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats beim Vorstand Einspruch erhoben werden, über den die Mitgliederversammlung entscheidet. 5 Mittel 1) Der Verein erhält seine finanzielle Mittel durch -Mitgliedsbeiträge, deren Höhe die Mitgliederversammlung festlegt, -Spenden, -Zuwendungen und Zuschüsse von dritter Seite, -sonstige Einnahmen, Erlöse u.a. 2) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr 6 Organe Die Organe des Vereins sind 1) Die Mitgliederversammlung 2) Der Vorstand 7 Mitgliederversammlung 1) Die ordentliche Mitgliederversammlung findet mindestens aunal im Jahr statt. Sie ist vom Vorstand zwei Wochen vorher unter Angabe von Ort, Zeit und Tagesordnung schriftlich einzuberufen. Der Vorstand ist verpflichtet, eine außerordentliche Mitgliederversammlung innerhalb von zwei Wochen einzuberufen, wenn dies von mindestens einem Drittel der Mitglieder schriftlich unter Angabe der zur Behandlung gestellten Punkte verlangt wird. 2) Die Mitgliederversammlung ist beschlußfähig, wenn ordnungsgemäß eingeladen worden ist. 3) Zu den Aufgaben der Mitgliederversammlung gehören -Entgegenahme des Geschäfts- und Kassenberichts -Wahl und Entlastung des Vorstandes -Wahl und Entlastung des Kassenprüfers -Festlegung der Beitragshöhe -Beschlüsse über Einsprüche gegen Ausschlüsse durch den Vorstand -Beschlußfassung bei Satzungsänderung und Auflösung des Vereins 4) Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder gefaßt. Zu Beschlüssen über Satzungsänderungen oder Auflösung des Vereins ist jedoch eine 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder erforderlich. 5) Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden protokolliert und vom Schriftführer und dem Vorsitzenden unterzeichnet. 8 Vorstand 1) Der gesetzliche Vorstand besteht aus dem/der Vorsitzenden, dem/der stellvertretenden Vorsitzenden und dem/der Kassenwart/in. Zum erweiter- Vorstand gehören der/die Schriftführerin und bis zu drei Beisitzer.

2 Beitrittserklärung An Vorstand Duisburger Initiative Tschernobyl-Kinder e. V. Postanschrift: Fam. Miosga-Hemmersbach Im Neuenkamp Duisburg Hiermit möchte ich als Mitglied in die Duisburger Initiative Tschernobyl-Kinder e. V aufgenommen werden. Name -...Vorname... geb... Anschrift:... Telefon-Nummer den... Ort Datum Unterschrift

3 Duisburger Initiative Tschernobyl Kinder e.v. ( Tag der Eintragung ) Vereinsregister Nr Vorübergehende symbolische Beiträge jährlich Einzelperson 12,00 DM Eheleute 18,00 Juristische Person 80,00 DM Beitragsänderung : Neue Beitragsfestlegung nach Einführung des jährlicher Beitrag Einzelperson 31,00 Ehepaare 42,00 Fam. 2 Personen im Haushalt lebend 42,00 Jur. Personen 120,00

4 MMMINIIIIIIMIBM MMI, Amtsgericht Duisburg Amtsgericht Duisburg Duisburg Frau Anneliese Giesen Albertus-Magnus-Straße Duisburg Aktenzeichen: VR 3489 Bei Antwort bitte angeben! Durchwahl: 0203/ Dienstgebäude und Lieferanschrift: Kardinal-Galen-Straße Duisburg Telefon: 0203/ Telefax: 0203/ registergericht ag-duisburg.nrw.de Sprechstunden: Mo. - Fr. von Uhr bis Uhr Di. von Uhr bis Uhr Internet: Ihre Nachricht vom; Ihr Zeichen: Duisburger Initiative Tschernobyl-Kinder e.v., Duisburg Eintragung im Vereinsregister Sehr geehrte Frau Giesen, auf dem Registerblatt VR 3489 ist die nachstehend wiedergegebene Eintragung erfolgt. Die eingereichten Originalunterlagen erhalten Sie anliegend zurück. Mit freundlichen Grüßen Dörne Justizobersekretärin Dieses Schreiben ist maschinell erstellt und auch ohne Unterschrift wirksam. Registereinsichten jetzt auch Online möglich! Registerportal der Länder: Auf dieser Seite finden Sie die Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister sowie zum Teil die Vereinsregister aller Bundesländer zur Online-Registereinsicht. Daneben ermöglicht das Registerportal die Einsicht in die Registerbekanntmachungen (Veröffentlichungen) und den Abruf von Dokumenten, die auf elektronischem Wege dem Registergericht zugesandt wurden (z. B. Gesellschafterlisten und Gesellschaftsverträge). Die Recherche von Firmen und der Abruf von Veröffentlichungen sind kostenfrei. Für alle übrigen Abrufe fallen Kosten an.

5 Eintragungen beim Amtsgericht Duisburg im Vereinsregister Nummer der Eintragung: 2 3. b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis: 1. Vorsitzender: Miosga, Anni, Frührentnerin, Duisburg Kassenwart: Hemmersbach, Viktor, Duisburg, * Vorsitzender: Bergsch, Bettina, Dinslaken, * Vorsitzende: Giesen, Anneliese, Duisburg, * stellvertretende Vorsitzende: Dresen, Sigrid, Duisburg, * Kassenwart: Caspers-Kopp, Ursel, Dinslaken, * a) Tag der Eintragung: Spüler

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