Statistischer Bericht Z A H L E N. D A T E N. F A K T E N. Thüringer Landesamt für Statistik. Lohn- und Einkommensteuer in Thüringen 2010.
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- Sebastian Oskar Grosser
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1 Z A H L E N. D A T E N. F A K T E N Statistischer Bericht L IV - 3 j / 10 Lohn- und Einkommensteuer in Thüringen 2010 Teil 1 Bestell Thüringer Landesamt für Statistik
2 Zeichenerklärung nichts vorhanden (genau Null) 0 weniger als die Hälfte von 1 in letzten besetzten Stelle, jedoch mehr als nichts. Zahlenwert unbekannt o geheim zu halten Zahlenwert lag bei Redaktionsschluss noch nicht vor x Tabellenfach gesperrt, weil Aussage nicht sinnvoll p vorläufige Zahl r berichtigte Zahl / Zahlenwert nicht sicher genug ( ) Aussagewert eingeschränkt Anmerkung: Abweichungen in den Summen, auch im Vergleich zu anen Veröffentlichungen, erklären sich aus dem Runden von Einzelwerten. Herausgeber: Thüringer Landesamt für Statistik Europaplatz 3, Erfurt Postfach , Erfurt Telefon: / Telefax Internet: auskunft@statistik.thueringen.de Auskunft erteilt: Referat: Steuern und Recht Telefon: Herausgegeben im Januar 2015 Heft-: 267/14 Preis: 6,25 Euro Thüringer Landesamt für Statistik, Erfurt, 2015 Vervielfältigung und Verbreitung, auch auszugsweise, mit Quellenangabe gestattet.
3 Inhaltsverzeichnis Vorbemerkungen 2 Tabellen Seite 1. Gesamtübersicht Entwicklung Steuern vom Einkommen Unbeschränkt Lohn- und Einkommensteuerpflichtige nach Grund-/Splittingtabellen-Glieung und Größenklassen des Gesamtbetrags Sonausgaben unbeschränkt Lohn- und Einkommensteuerpflichtige nach Grund-/Splittingtabellen-Glieung und Größenklassen des Gesamtbetrags Berechnung des Gesamtbetrags aus Summe für die unbeschränkt Lohn- und Einkommensteuerpflichtigen nach Grund-/Splittingtabellen-Glieung und Größenklassen des Gesamtbetrags Unbeschränkt Lohn- und Einkommensteuerpflichtige nach Grund-/Splittingtabellen-Glieung, Geschlecht und Größenklassen Summe individuellen Unbeschränkt mit n aus Gewerbebetrieb als Einzelunternehmer/in nach Wirtschaftsabschnitten Lohn- und Einkommensteuerpflichtige mit n aus freiberuflicher Arbeit nach ausgewählten Berufsgruppen Unbeschränkt Lohn- und Einkommensteuerpflichtige mit positivem Einkommen nach Kreisen Lohn- und Einkommensteuerfälle mit Summe individuellen nach Alter und Geschlecht 36 Grafiken Unbeschränkt Lohn- und Einkommensteuerpflichtige 2007 und 2010 nach Größenklassen des Gesamtbetrags im Vergleich 10 Gesamtbetrag 2007 und 2010 nach Größenklassen des Gesamtbetrags im Vergleich 10 Festgesetzte Einkommensteuer 2007 und 2010 nach Größenklassen des Gesamtbetrags im Vergleich 11 Gesamtbetrag je n 2007 und 2010 nach Größenklassen des Gesamtbetrags im Vergleich 11 Durchschnittliche in ausgewählten freien Berufen in Euro 33 mit postivem Einkommen nach kreisfreien Städten und Landkreisen 35 Gesamtbetrag je Lohn- bzw. Einkommensteuerpflichtigen in den kreisfreien Städten und Landkreisen Thüringens
4 - 2 - Vorbemerkungen Rechtsgrundlagen Die Lohn- und Einkommensteuerstatistik wurde nach dem Gesetz über Steuerstatistiken (StStatG) vom 11.Oktober 1995, veröffentlicht als Artikel 35 im Jahressteuergesetz 1996 (BGBl. I S. 1250, 1409), in jeweils geltenden Fassung, in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz (BStatG) vom 2. Januar 1987 (BGBl. I S. 462, 565), in jeweils gültigen Fassung, durchgeführt. Methodische Hinweise Die Lohn- und Einkommensteuerstatistik ist eine sekundärstatistische Erhebung. Die Datenbasis für die Statistik bilden: 1. Die Ergebnisse aus dem Steuerfestsetzungsverfahren Lohn- und Einkommensteuer 2010 durch die Finanzverwaltung sowie 2. Die elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen und die Papier-Lohnsteuerkarten 2010 für die n, für die von Finanzverwaltung keine Veranlagung durchgeführt wurde. Die Ergebnisse Lohn- und Einkommensteuerstatistik für das Jahr 2010 sind mit den Ergebnissen früherer Jahre nur bedingt vergleichbar, da bis zum Jahr 2001 lohnsteuerpflichtige Personen, die vom Finanzamt nicht veranlagt wurden, nur in sehr geringem Umfang in Statistik enthalten waren. Mit dem Veranlagungsjahr 2004 begann die Übermittlung elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen an die amtliche Statistik, zunächst jedoch nur in eingeschränktem Umfang. Mit dem Veranlagungsjahr 2010 haben nahezu alle Arbeitgeber auf die elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen umgestellt, so dass die nichtveranlagten n weitgehend vollständig nachgewiesen werden. Zur Wahrung des Steuergeheimnisses ( 30 Abgabenordnung) werden durch das Landesamt für Statistik nur anonymisierte Einzeldaten verarbeitet. Aktualität Die Ergebnisse Lohn- und Einkommensteuerstatistik können erst vier Jahre nach Ende des Veranlagungsjahres veröffentlicht werden. Grund hierfür sind die langen Veranlagungsfristen, die dem Steuerzahler eingeräumt werden. Begriffsbestimmungen Lohn- und Einkommensteuer Einkommensteuerpflichtig sind nach 1 EStG nur natürliche Personen. Dabei zählen Ehegatten, die beide Einkommen bezogen haben und zusammen veranlagt wurden, als ein r. Natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz o ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind unbeschränkt steuerpflichtig. Natürliche Personen, die we im Inland einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, unterliegen nach 1 Abs. 4 EStG beschränkten Einkommensteuerpflicht (ausgenommen Personen i.s. des 1 Abs. 2 und 3 EStG). Lohn- und Einkommensteuer Der Einkommensteuer unterliegen folgende Einkunftsarten : 1. aus Land- und Forstwirtschaft ( 13 EStG) 2. aus Gewerbebetrieb ( 15 EStG) 3. aus selbständiger Arbeit ( 18 EStG) 4. aus nichtselbständiger Arbeit ( 19 EStG) 5. aus Kapitalvermögen ( 20 EStG) 6. aus Vermietung und Verpachtung ( 21 EStG) 7. sonstige im Sinne des 22 EStG Die Lohnsteuer ist eine Steuer, die auf aus nichtselbständiger Arbeit erhoben wird. Sie ist eine Form Einkommensteuer und wird nach dem Arbeitslohn bemessen. Als einbehaltene Lohnsteuer
5 - 3 - werden die monatlichen Abzugsbeträge, die vom Arbeitgeber ermittelt und abgeführt werden, ausgewiesen. Veranlagte Einkommensteuerpflichtige werden zur Einkommensteuer veranlagt, wenn nach Ablauf des Kalenjahres vom n eine Einkommensteuererklärung o vom Finanzamt ein Einkommensteuerbescheid erstellt wird und diese durch die Finanzverwaltung in einem Verfahren festgesetzt wird. Im 26 des EStG ist die Veranlagung von Ehegatten geregelt. Ehegatten können zwischen getrennter Veranlagung ( 26 a) und Zusammenveranlagung ( 26 b) wählen. Im Jahr Eheschließung wird eine besone Veranlagung ( 26 c) durchgeführt. Bei einer Zusammenveranlagung haben die Ehegatten nur eine gemeinsame Einkommensteuererklärung abzugeben. Die Festsetzung bei Zusammenveranlagung erfolgt nach Splittingtabelle, bei Einzel- o getrennter Veranlagung nach Grundtabelle. Nichtveranlagte Aus den elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen und Lohnsteuerkarten, welche die Arbeitgeber den Finanzverwaltungen übermittelt hatten, wurden die Angaben für die Auswertung Lohnsteuerpflichtigen entnommen die nicht zur Einkommensteuerveranlagung verpflichtet waren und die keinen Antrag auf Veranlagung zur Einkommensteuer (Antragsveranlagung ) gestellt hatten. Das zu versteuernde Einkommen laut 2 Absatz 5 EStG wird nach folgendem Schema ermittelt: aus 1. Land- und Forstwirtschaft 2. Gewerbebetrieb 3. selbständiger Arbeit 4. nichtselbständiger Arbeit - Versorgungsfreibetrag 19 Abs. 2 EStG 5. Kapitalvermögen 1) 6. Vermietung und Verpachtung 7. sonstigen n = Summe aus den Einkunftsarten + Hinzurechnungsbetrag ( 52 Abs. 3 Satz 3 EStG, 8 Abs. 5 Satz 2 Auslandsinvestitionsgesetz) = Summe ( 2 Abs. 2 EStG) - Altersentlastungsbetrag ( 24 a EStG) - Entlastungsbetrag für Alleinerziehende ( 24 b EStG) - Freibetrag für Land- und Forstwirte ( 13 Abs. 3 EStG) = Gesamtbetrag ( 2 Abs. 3 EStG) - Verlustabzug ( 10 d EStG) - Sonausgaben ( 10, 10 a, 10 b, 10 c EStG) - außergewöhnliche Belastungen ( 33 bis 33 b EStG) - Steuerbegünstigung zu Wohnzwecken genutzten Wohnung, Gebäude und Baudenkmale sowie schutzwürdigen Kulturgüter ( 10 e bis i EStG, 52 Abs. 21 Satz 6 EStG i.d.f. vom , BGBl. I S. 821 und 7 Förgebietsgesetz) + zuzurechnendes Einkommen gemäß 15 Abs.1 AStG = Einkommen ( 2 Absatz 4 EStG) - Kinfreibetrag ( 31, 32 Absatz 6 EStG) - Härteausgleich nach 46 Abs. 3 EStG, 70 EStDV = zu versteuerndes Einkommen ( 2 Absatz 5 EStG) Versorgungsfreibetrag ( 19 Abs. 2 EStG) Von Versorgungsbezügen, wie z. B. Altersrenten, Renten infolge Berufs- o Erwerbsunfähigkeit, Witweno Waisengel, die im Rahmen aus nichtselbständiger Arbeit bezogen wurden, bleiben ein nach einem Prozentsatz (2010 = 32,0%) ermittelter, auf einen Höchstbetrag begrenzter Betrag (Versorgungsfreibetrag 2010 = EUR) und ein Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag (2010 = 720 EUR) steuerfrei. Werbungskosten Laut 9 EStG sind Werbungskosten Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung des Einkommens. Sie sind von Einkunftsart abzuziehen, bei sie erwachsen sind.
6 - 4 - Solche Kosten können u. a. sein: Kosten Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte Kosten für doppelte Haushaltsführung Beiträge zu Berufsverbänden Aufwendungen für Arbeitsmittel Wenn als Werbungskosten nicht höhere Beträge nachgewiesen werden, gelten folgende Pauschbeträge: EUR Arbeitnehmerpauschbetrag von den Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit, EUR (1602 EUR bei zusammen veranlagten Ehepaaren) von Einnahmen aus Kapitalvermögen, EUR bei wiekehrenden Bezügen im Sinne des 22 1 und 1a EStG. Sonausgaben Sonausgaben sind nach 10 EStG im Gesetz genau fixierte Aufwendungen, die vom Gesamtbetrag abgezogen werden und we Betriebsausgaben noch Werbungskosten sind. Wenn nicht höhere Aufwendungen nachgewiesen werden, gilt ein allgemeiner Sonausgaben-Pauschbetrag nach 10 c EStG von 36 EUR (außer für Vorsorgeaufwendungen), sich bei zusammen veranlagten Ehegatten verdoppelt. Zu den Sonausgaben zählen u. a. folgende Aufwendungen: Unterhaltsleistungen an den geschiedenen o dauernd getrennt lebenden Ehegatten, Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Unfall- und Haftpflichtversicherung, zur gesetzlichen Rentenversicherung und an die Bundesagentur für Arbeit, Beiträge zu Versicherungen auf den Lebens- o Todesfall, gezahlte Kirchensteuer, Steuerberatungskosten, Spenden, Ausbildungskosten. Außergewöhnliche Belastungen Der Begriff außergewöhnlichen Belastungen ist im 33 des EStG geregelt. Dort heißt es sinngemäß: Erwachsen einem n zwangsläufig größere Aufwendungen als überwiegenden Mehrzahl n gleicher Einkommens- und Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstandes (außergewöhnliche Belastung), so wird auf Antrag die Einkommensteuer ermäßigt, dass Teil Aufwendungen, die zumutbare Belastung übersteigt, vom Gesamtbetrag abgezogen wird. Außergewöhnliche Belastungen sind z. B. Ausgaben, die durch Krankheit, Behinung, Todesfall, Unwetterschäden und Ehescheidung entstehen. Die festzusetzende Einkommensteuer ( 2 Abs. 6 EStG) wird nach folgendem Schema ermittelt: Steuerbetrag laut Grundtabelle/Splittingtabelle o nach dem bei Anwendung des Progressionsvorbehalts ( 32 b EStG) sich ergeben Steuersatz + Steuer auf Grund Berechnung nach den 34, 34 b EStG + Steuer auf Grund Berechnung nach den 32 d Absatz 3 EStG + Steuer auf Grund Berechnung nach den 34 a Absatz 1, 4-6 EStG = tarifliche Einkommensteuer ( 32 a Abs. 1, 5 EStG) - Minungsbetrag nach Punkt 11 Ziffer 2 des Schlussprotokolls zu Artikel 23 DBA Belgien in durch Artikel 2 des Zusatzabkommens vom geänten Fassung (BGBl II S. 1615) - ausländische Steuern nach 34 c Abs. 1 und 6 EStG, 12 AStG - Steuerermäßigung nach 35 EStG - Steuerermäßigung für mit Kinn bei Inanspruchnahme erhöhter Absetzungen für Wohngebäude o Steuerbegünstigung für eigengenutztes Wohneigentum ( 34 f Absatz 1, 2 EStG) - Steuerermäßigung bei Zuwendungen an politische Parteien und unabhängige Wählervereinigungen ( 34 g EStG) - Steuerermäßigung ( 34 f Absatz 3 EStG) - Steuerermäßigung ( 35 a EStG) + Nachsteuer nach 10 Abs. 5 EStG i. V. m. 30 EStDV + Steuern nach 34 c Abs. 5 EStG + Zuschlag nach 3 Abs. 4 Satz 2 Forstschäden-Ausgleichgesetz + Anspruch auf Zulage für Altersvorsorge nach 10a Abs. 2 EStG + Kingeld o vergleichbare Leistungen, soweit in den Fällen des 31 EStG das Einkommen um Freibeträge für Kin gemint wurde = festgesetzte Einkommensteuer ( 2 Abs. 6 EStG) Steuerbelastete Steuerbelastete sind, für die eine Einkommensteuer von mindestens 1 EUR festgesetzt worden ist.
7 - 5 - Nichtsteuerbelastete Nichtsteuerbelastete sind, en Veranlagung nicht zur Festsetzung einer Einkommensteuer führt. Verlustfälle Um Verlustfälle handelt es sich, wenn die Veranlagung einen negativen Gesamtbetrag aufweist. 1) Durch die Einführung Abgeltungsteuer für aus Kapitalvermögen zum (Quellensteuer) sind die n nicht mehr verpflichtet, ihre aus Kapitalvermögen in Steuererklärung zu deklarieren. In Einkommensteuer können seitdem nicht mehr sämtliche aus Kapitalvermögen nachgewiesen werden. Hinweis Der Teil 1 dieses Statistischen Berichtes beinhaltet die Statistiken über die Steuern vom Einkommen 2010 in Thüringen. Er enthält die Daten sämtlicher Lohn- und Einkommensteuerpflichtigen. Die Teile 2 und 3 liefern Ergebnisse Lohn-und Einkommensteuerstatistik 2010 auf Gemeindeebene. Im Teil 2 werden unbeschränkt Lohn- und Einkommensteuerpflichtige mit Glieung nach positivem und negativem Einkommen in regionaler Glieung dargestellt. Im Teil 3 sind die Ergebnisse unbeschränkt Lohn- und Einkommensteuerpflichtigen, Gesamtbetrag und die festgesetzte Einkommensteuer/Jahreslohnsteuer nach Größenklassen des Gesamtbetrages in regionaler Glieung ausgewiesen. Abkürzungsverzeichnis Abs. Absatz AGS Amtlicher Gemeindeschlüssel AO Abgabenordnung AStG Außensteuergesetz BGBl. Bundesgesetzblatt DBA Doppelbesteuerungsabkommen einschl. einschließlich EStDV Einkommensteuer-Durchführungsverordnung EStG Einkommensteuergesetz EStV Einkommensteuerveranlagung EUR Euro FördG Förgebietsgesetz GdE Gesamtbetrag gem. gemäß ggf. gegebenenfalls i.v.m. in Verbindung mit Mill. Millionen Nummer S. Seite StStatG Gesetz über Steuerstatistiken Stpfl. r u. und u. a. unter anem UmwStG Umwandlungssteuergesetz v. H. von Hunt VermBG Vermögensbildungsgesetz z. B. zum Beispiel
8 Gesamtübersicht Entwicklung Lfd. Merkmal Gesamtbetrag Anzahl Einkommensteuer 1 natürliche Personen Unbeschränkt insgesamt Grenzpendler Unbeschränkt 4 mit positivem Einkommen zusammen nach Grundtabelle Besteuerte nach Splittingtabelle Besteuerte davon 7 ein Einkommensbezieher zwei Einkommensbezieher mit n überwiegend aus 9 Land- und Forstwirtschaft Gewerbebetrieb selbständiger Arbeit nichtselbständiger Arbeit Kapitalvermögen Vermietung und Verpachtung sonstigen n mit einem Gesamtbetrag von... bis unter... EUR Mill Mill. und mehr ) festgesetzte Einkommensteuer zum Gesamtbetrag * 100
9 - 7 - Steuern vom Einkommen Gesamtbetrag je n Festgesetzte Jahreslohnsteuer / Einkommensteuer Steuerbelastungsquote 1) EUR Prozent Lfd ,4 13,6 13, ,4 13,6 13,3 2 x x 24,8 18, ,4 13,6 13, ,6 13,1 12, ,2 13,9 13, ,1 8,1 9, ,0 14,5 14, ,0 20,5 18, ,9 16,2 14, ,6 25,4 25, ,8 13,0 12, ,2 21,3 10, ,5 13,8 14, ,8 1,8 1, ,7 0,9 1, ,0 2,7 2, ,5 6,4 6, ,6 8,5 8, ,2 10,3 9, ,8 10, , ,0 12, ,9 19,3 17, ,2 28,3 27, ,7 32,7 32, ,7 34,3 34, ,3 35,9 33,4 27
10 - 8 - Noch: 1. Gesamtübersicht Entwicklung Lfd. Merkmal Gesamtbetrag Noch: Unbeschränkt mit positivem Einkommen zusammen nach kreisfreien Städten Erfurt Gera Jena Suhl Weimar Eisenach Summe kreisfreie Städte nach Landkreisen Eichsfeld Nordhausen Wartburgkreis Unstrut-Hainich-Kreis Kyffhäuserkreis Schmalkalden-Meiningen Gotha Sömmerda Hildburghausen Ilm-Kreis Weimarer Land Sonneberg Saalfeld-Rudolstadt Saale-Holzland-Kreis Saale-Orla-Kreis Greiz Altenburger Land Summe Landkreise Unbeschränkt mit 53 Verlust Beschränkt mit 54 Einkommen veranlagt Verlust ) festgesetzte Einkommensteuer zum Gesamtbetrag * 100
11 - 9 - Steuern vom Einkommen Gesamtbetrag je n Festgesetzte Jahreslohnsteuer / Einkommensteuer Steuerbelastungsquote 1) EUR Prozent Lfd ,6 15,7 15, ,1 13,8 13, ,4 16,6 16, ,8 14,6 14, ,6 15,5 15, ,7 14,6 14, ,4 15,4 15, ,6 12,0 11, ,9 13,0 12, ,6 12,9 12, ,3 12,6 12, ,9 12,0 11, ,7 12,9 12, ,0 13,2 12, ,9 13,0 12, ,4 13,2 12, ,4 13,8 13, ,4 13,8 13, ,3 12,5 11, ,7 13,1 13, ,4 13,7 13, ,8 12,3 11, ,7 12,6 12, ,2 12,4 12, ,6 12,9 12, , ,0 18,1 23, ,1 55
12 von...bis unter...eur 1 Mill. und mehr Unbeschränkt Lohn- und Einkommensteuerpflichtige 2007 und 2010 nach Größenklassen des Gesamtbetrags im Vergleich Mill Anzahl Thüringer Landesamt für Statistik Gesamtbetrag 2007 und 2010 nach Größenklassen des Gesamtbetrags im Vergleich von...bis unter...eur 1 Mill. und mehr Mill Gesamtbetrag 2010 Gesamtbetrag Millionen EUR
13 Festgesetzte Einkommensteuer 2007 und 2010 nach Größenklassen des Gesamtbetrags im Vergleich von...bis unter...eur 1 Mill. und mehr Mill Festgesetzte Jahreslohnsteuer / Einkommensteuer 2010 Festgesetzte Jahreslohnsteuer / Einkommensteuer Millionen EUR von bis unter EUR 1 Mill. und mehr Mill Gesamtbetrag je n 2007 und 2010 nach Größenklassen des Gesamtbetrags im Vergleich Gesamtbetrag je n 2010 Gesamtbetrag je n EUR
14 Lfd. Gesamtbetrag von... bis unter... EUR 2. Unbeschränkt Lohn- und Einkommensteuerpflichtige nach Grund-/Splitting Land- und Forstwirtschaft Gewerbebetrieb selbständiger Arbeit Einkommensteuerpflichtige insgesamt und mehr Insgesamt Verlustfälle Einkommensteuerpflichtige nach Grundtabelle besteuert und mehr Insgesamt Verlustfälle Einkommensteuerpflichtige nach Splittingtabelle besteuert und mehr Insgesamt Verlustfälle ) Die Summe enthält nicht nur die Summe positiven und die Summe negativen Einkunftsarten, sonn auch die Hinzurechnungen.
15 tabellen-glieung und Größenklassen des Gesamtbetrags aus nichtselbständiger Arbeit Kapitalvermögen Vermietung und Verpachtung sonstigen n Summe 1) Einkommensteuerpflichtige insgesamt Einkommensteuerpflichtige nach Grundtabelle besteuert Einkommensteuerpflichtige nach Splittingtabelle besteuert Lfd.
16 Lfd. Gesamtbetrag von... bis unter... EUR Altersentlastungsbetrag nach 24a EStG Noch: 2. Unbeschränkt Lohn- und Einkommensteuerpflichtige nach Grund-/Splitting Darunter (Abzüglich) Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nach 24b EStG Freibetrag für Land- und Forstwirte nach 13 Abs. 3 EStG Gesamtbetrag Einkommensteuerpflichtige insgesamt und mehr Insgesamt Verlustfälle Einkommensteuerpflichtige nach Grundtabelle besteuert und mehr Insgesamt Verlustfälle Einkommensteuerpflichtige nach Splittingtabelle besteuert und mehr Insgesamt Verlustfälle ) Nur für veranlagte. 2) Ohne getrennt veranlagte.
17 tabellen-glieung und Größenklassen des Gesamtbetrags Sonausgaben insgesamt 1) Außergewöhnliche Belastungen insgesamt 2) Als Sonausgabenabzug berücksichtigte Altersvorsorgebeiträge nach 10a EStG Verlustabzug nach 10d Steuerlich wirksam gewordene Verluste (Verbrauchter Vor- und Rücktrag gesamt) Steuerbegünstigungen Summe Abzugsbeträge nach 10e, 10f, 10h EStG zur Förung des Wohneigentums Einkommen Einkommensteuerpflichtige insgesamt Einkommensteuerpflichtige nach Grundtabelle besteuert Einkommensteuerpflichtige nach Splittingtabelle besteuert Lfd.
18 Gesamtbetrag von... bis unter... EUR Noch: 2. Unbeschränkt Lohn- und Einkommensteuerpflichtige nach Grund-/Splitting Abzusetzende Beträge Härteausgleich nach abzuziehende Freibeträge für Kin nach 32 Abs. Lfd. 46 Abs. 3 EStG und 6 EStG 70 EStDV Steuerpflichtigpflichtige Steuer- Steuer- Steuer- pflichtige pflichtige Einkommensteuerpflichtige insgesamt und mehr Insgesamt Verlustfälle Einkommensteuerpflichtige nach Grundtabelle besteuert und mehr Insgesamt Verlustfälle Einkommensteuerpflichtige nach Splittingtabelle besteuert und mehr Insgesamt Verlustfälle ) Für Fälle ohne Einkommensteuerveranlagung: Einbehaltene Lohnsteuer. 2) Für Fälle ohne Einkommensteuerveranlagung: Einbehaltener Solidaritätszuschlag. Zu versteuerndes Einkommen Tarifliche Einkommensteuer 1)
19 tabellen-glieung und Größenklassen des Gesamtbetrags Hinzuzurechnen Anspruch auf Altersvorsorgezulage nach 10a Abs. 2 EStG Hinzuzurechnendes Kingeld nach 31 Satz 4 EStG Festzusetzende Einkommen-/ Jahreslohnsteuer 1) Verbleibende Einkommensteuer Festzusetzen Solidaritätszuschlag 2) Steuerpflichtigpflichtigpflichtigpflichtigpflichtigpflichtige Steuer- Steuer- Steuer- Steuer- Steuer- Einkommensteuerpflichtige insgesamt ######## Einkommensteuerpflichtige nach Grundtabelle besteuert ######## Einkommensteuerpflichtige nach Splittingtabelle besteuert ######## positiv negativ Lfd.
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