Sachsen-Anhalt Auf dem Weg zur Inklusion

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1 sozial sein gesund leben mitmachen gut arbeiten Sachsen-Anhalt Auf dem Weg zur Inklusion Informationen in Leichter Sprache

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3 Sachsen-Anhalt Auf dem Weg zur Inklusion Informationen in Leichter Sprache

4 Das steht in diesem Heft Ein paar Worte zum Heft Seite 6 Über den UN-Vertrag Seite Der barrierefreie Bahnhof in Merseburg Seite Der barrierefreie Spielplatz in Halberstadt Seite Gemeinsamer Schul-Unterricht Seite Teilhabe an der Kultur auf dem Land Seite Kultur in Leichter Sprache Seite Inklusion im Museums-Gebäude Seite Teilhabe beim Sport Seite Barrierefreie Reise-Ziele Seite 46 Seite 4

5 9. Barrierefreie Politik Seite Barriere-Freiheit bei den Wahlen Seite Der Weg von der Schule auf den allgemeinen Arbeits-Markt Seite Der Weg von einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen auf den allgemeinen Arbeits-Markt Seite Inklusion im Arbeits-Leben für blinde und seh-schwache Menschen Seite Gebärden-Sprache im Arbeits-Leben Seite 75 Diese Personen haben das Heft gemacht Seite 81 Seite 5

6 Ein paar Worte zum Heft Liebe Bürgerinnen und Bürger! Ziel der Landes-Regierung von Sachsen-Anhalt ist: Alle Menschen sollen aktiv am Leben in der Gesellschaft teilhaben können. Um dieses Ziel zu erreichen, hat die Landes-Regierung einen Landes-Aktions-Plan geschrieben. Das ist ein Plan, in dem viele wichtige Maßnahmen stehen. Diese Maßnahmen möchte die Regierung von Sachsen-Anhalt umsetzen. Der Plan setzt sich für die Rechte von Menschen mit Behinderungen ein. Der Landes-Aktions-Plan gilt seit Anfang Seite 6

7 Inklusion bedeutet, dass Dinge für alle Menschen nutzbar gemacht werden. Für Alt und Jung. Für Frauen und Männer. Für Menschen mit und ohne Behinderungen. Ein anderes Wort für Inklusion ist Teilhabe. Damit alle Menschen überall teilhaben können, muss mehr darauf geachtet werden, was alle Menschen brauchen. Teilhabe soll Normalität werden. So brauchen wir irgendwann keine besonderen Unterstützungs-Programme mehr für Menschen mit Behinderungen. Aber keine Angst. Wir gehen nicht den zweiten Schritt vor dem ersten. Unser wichtigstes Ziel ist zunächst eine gleichberechtigte Teilhabe. Wir wollen alles anbieten, was dafür notwendig ist. Seite 7

8 Sachsen-Anhalt ist bereits auf einem guten Weg. Aber manche Erfolge sind nicht immer sofort sichtbar. Manchmal gibt es auch Rückschläge. Unser Schlüssel zum Erfolg ist: Wir bauen Hindernisse in den Köpfen der Menschen ab. Wir verabschieden alte Ansichten. Denn eines ist sicher: Jeder Mensch ist einzigartig. Und eine Beeinträchtigung zeigt wie vielfältig Menschen sind. Das ist gut so, denn Vielfalt macht das Leben bunt. Behinderungen entstehen oft nur in den Köpfen der Menschen. Und das wollen wir ändern! Diese Broschüre zeigt gute Beispiele für Teilhabe in Sachsen-Anhalt. Seite 8

9 Ich danke allen, die dazu beigetragen haben. Und ich will Mut machen, mehr Teilhabe zu wagen. Es ist schön, dass jeder Mensch in unserer Gesellschaft verschieden ist. Lassen Sie uns diese Chance nutzen! Norbert Bischoff Minister für Arbeit und Soziales Seite 9

10 Über den UN-Vertrag Es gibt seit dem Jahr 2006 einen wichtigen Vertrag für die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Der Vertrag heißt in schwerer Sprache: UN-Behinderten-Rechts-Konvention. In diesem Heft schreiben wir: UN-Vertrag. UN ist die Abkürzung für: United Nations. Das ist ein englisches Wort. Auf Deutsch heißt das: Vereinte Nationen. Die Vereinten Nationen sind eine große Gruppe. Sie macht für die ganze Welt Politik. Zum Beispiel: Den UN-Vertrag. In der UN arbeiten viele Länder der Welt mit. Sie haben alle gemeinsame Ziele. Seite 10

11 Im UN-Vertrag steht: Alle Menschen haben die gleichen Rechte. Und die gleichen Freiheiten. Egal ob mit oder ohne Behinderungen. Jeder Mensch hat ein Recht auf ein Leben in der Gesellschaft. Seit 2009 gibt es den UN-Vertrag auch in Deutschland. Denn Menschen mit Behinderungen sollen überall mitmachen und mitreden können. Deshalb ist der UN-Vertrag sehr wichtig für Menschen mit Behinderungen. Der UN-Vertrag gilt auch in vielen anderen Ländern auf der ganzen Welt. Seite 11

12 Auch Sachsen-Anhalt möchte, dass Menschen mit Behinderungen ihre Rechte bekommen. Das ist Sachsen-Anhalt wichtig: Menschen mit Behinderungen sollen selbst entscheiden wie sie leben. Sie sollen selbst entscheiden wo sie leben. Menschen mit und ohne Behinderung sollen gemeinsam aufwachsen. Sie sollen gemeinsam lernen. Sie sollen auch gemeinsam in einem Betrieb arbeiten. Menschen mit Behinderungen sollen überall dazu gehören. Und sie sollen überall dabei sein können. Seite 12

13 Menschen mit Behinderungen haben ein Recht auf Barriere-Freiheit. Barriere-Freiheit bedeutet: Für Menschen mit Behinderungen darf es keine Hindernisse mehr geben. Auch in den Köpfen der Menschen ohne Behinderung muss sich etwas ändern. Denn das hat auch etwas mit Barriere-Freiheit zu tun: Manche Menschen ohne Behinderung haben Vorurteile gegenüber Menschen mit Behinderungen. Seite 13

14 Sie denken: Menschen mit Behinderungen können nicht richtig arbeiten. Menschen mit Behinderungen können keine guten Eltern sein. Menschen mit Behinderungen können nicht selber für sich sorgen. Das soll sich in Zukunft ändern. Das geht aber nur gemeinsam mit allen Menschen. Egal ob mit oder ohne Behinderungen. Denn nur so geht Inklusion richtig! Inklusion ist ein schweres Wort. Es bedeutet: Alle Menschen sind mit dabei. Und jeder gehört einfach dazu. Kein Mensch soll abgelehnt werden. Alle Menschen haben die gleichen Rechte. Seite 14

15 Und sie sollen gut zusammen leben. Denn jeder Mensch ist wichtig für die Gesellschaft. Und jeder soll selbst über sein Leben bestimmen. Deswegen hat Sachsen-Anhalt ein wichtiges Ziel: Es muss viel für die Inklusion getan werden. Sachsen-Anhalt möchte Menschen mit Behinderungen unterstützen. Damit sie gleichberechtigt und selbst-bestimmt teilhaben können am Leben in der Gesellschaft. Jeder Mensch soll seine Rechte bekommen. Seite 15

16 Egal ob mit Behinderung oder ohne Behinderung. Deshalb hat Sachsen-Anhalt viele Projekte gemacht. Ein Projekt ist ein großes Vorhaben. In diesem Heft gibt es Informationen über die Projekte. Seite 16

17 1. Der barrierefreie Bahnhof in Merseburg In Artikel 9 des UN-Vertrags steht: Für Menschen mit Behinderungen müssen viele Sachen barrierefrei sein. Jeder Mensch soll die öffentlichen Verkehrsmittel benutzen können. Ohne dabei Hindernisse zu haben. Auch Menschen mit Behinderungen sollen mit Bus und Bahn fahren können. Wenn sie zum Beispiel: eine Freundin oder einen Freund besuchen wollen. einen Ausflug in der Freizeit machen möchten. oder eine Informations-Veranstaltung besuchen wollen. Seite 17

18 Es ist wichtig, dass sie an jeder Haltestelle einsteigen und aussteigen können. Die Haltestellen und Bahnhöfe müssen barrierefrei sein. Für diese Personen ist Barriere-Freiheit auch wichtig: Menschen mit Kinderwagen Personen mit schweren Koffern Ältere Menschen Deshalb hat das Land Sachsen-Anhalt im Jahr 2011 den Haupt-Bahnhof in Merseburg umgebaut. Der Bahnhof ist jetzt viel moderner. Und vor allem barrierefrei. Der Bahnhof in Merseburg ist sehr wichtig für die Region. Seite 18

19 Viele Bahnlinien treffen dort zusammen und kreuzen sich. Auch viele Fern-Busse und Regional-Busse fahren über den Bahnhof von Merseburg. Das wurde im Bahnhof Merseburg verändert: Es gibt besonders hohe Bürgersteige, damit jeder leicht in einen Bus einsteigen kann. Die Einstiegs-Höhe von den neuen Bussen und Bahnen ist genauso hoch wie die Bürgersteige. Moderne Informations-Säulen wurden aufgebaut. Diese haben einen Rufknopf für Rollstuhl-Fahrer und Rollstuhl-Fahrerinnen. Damit können sie Hilfe rufen. Seite 19

20 Auf den Bildschirmen in den Bussen werden Informationen angezeigt. Diese Informationen kann sich jeder auch über Lautsprecher anhören. Es gibt auf dem ganzen Gelände viele Möglichkeiten zum Sitzen. Dort können sich die Menschen ausruhen. Die Bahnsteige und Wege haben ein Leit-System für blinde und seh-schwache Menschen. Der Bahnsteig-Tunnel ist barrierefrei. Seite 20

21 2. Der barrierefreie Spielplatz in Halberstadt Alle Kinder sollen zusammen spielen. Egal ob mit oder ohne Behinderung. Deswegen sollen Spielplätze barrierefrei sein. Denn in Artikel 9 des UN-Vertrags steht: Für Menschen mit Behinderungen müssen viele Sachen barrierefrei sein. Das Spiele-Magazin in Halberstadt ist ein barrierefreier Spielplatz. Der Spielplatz ist in einem großen alten Gebäude. Die Räume und Hallen des Gebäudes wurden zu einer großen Spielhalle ausgebaut. Die Spielhalle heißt: Spiele-Magazin. Seite 21

22 Alle Kinder und jungen Erwachsenen können dort gemeinsam spielen. Jeder hat die gleichen Möglichkeiten zum Spielen. Kinder mit und ohne Behinderung können gemeinsam Spaß haben. Barriere-Freiheit ist auch für Familien mit Kinderwagen wichtig. Das ist zum Beispiel im Spiele-Magazin barrierefrei: Alle Wege im Gebäude und die Außen-Anlagen sind barrierefrei. Die verschiedenen Stockwerke können über einen Aufzug erreicht werden. In diesem Aufzug gibt es Informationen in Blinden-Schrift und eine Sprach-Anzeige. Die Stufen von den Treppen im gesamten Gebäude haben besondere Markierungen und Beleuchtungen. Seite 22

23 Die Treppenhäuser in den verschiedenen Stockwerken haben unterschiedliche Farben. So kann jeder schnell erkennen, in welchem Stockwerk er sich befindet. Auch die Türen sind mit farbigem Licht umrandet. So kann jeder die Türen schnell erkennen. Für blinde und seh-schwache Menschen gibt es im ganzen Spiele-Magazin Informationen in Blinden-Schrift. Manche Informationen gibt es auch als Modell zum Ertasten. Alle Tür-Schilder und Beschriftungen kann man ertasten. Die Brandschutz-Türen sind leicht zu öffnen. Alle Toiletten sind barrierefrei. Es gibt ein Karussell und ein Trampolin für Rollstuhl-Fahrer und Rollstuhl-Fahrerinnen. Seite 23

24 Im Spiele-Magazin gibt es 2 Geburtstags-Zimmer. Dort können Kinder Geburtstag feiern. Es sollen noch weitere barrierefreie Geburtstags-Zimmer eingerichtet werden, denn alle Kinder sollen miteinander Geburtstag feiern können. Auch andere Gebiete in Halberstadt sollen noch barrierefrei werden. Zum Beispiel: Die Bus-Haltestelle vor dem Spiele-Magazin. Dort soll es auch barrierefreie Wegweiser zum Spiele-Magazin geben. Ein neues Einkaufs-Zentrum. Seite 24

25 3. Gemeinsamer Schul-Unterricht In Artikel 24 des UN-Vertrags steht: Menschen mit Behinderungen haben ein Recht auf Schul-Bildung. Jeder Mensch hat das Recht, etwas zu lernen. Das ist wichtig für alle Menschen. Deswegen soll es in Deutschland mehr Schulen für alle Kinder geben. Kinder mit und ohne Behinderung sollen gemeinsam lernen, damit alle Kinder die gleichen Chancen im Leben haben. Es soll deshalb Schulen geben für Kinder mit und ohne Behinderung. Seite 25

26 Im Schul-Gesetz von Sachsen-Anhalt steht: Für Kinder mit Behinderung ist es gut, wenn sie zusammen mit Kindern ohne Behinderung lernen. Das macht ihre Fähigkeiten und Kenntnisse besser. Sachsen-Anhalt möchte deswegen Schulen einrichten, in denen alle Kinder gemeinsam lernen können. Die Angebote für den Unterricht sollen noch verbessert werden. Und die Lehrer und Lehrerinnen sollen Schulungen bekommen. Dafür gibt es Anforderungen und Richtlinien: Die Schulen sollen guten gemeinsamen Unterricht machen. Jedes Kind soll die Förderung bekommen, die es braucht. Die Schulen sollen sich immer weiter entwickeln. Seite 26

27 Wenn die Schulen die Regeln einhalten, können sie sich zertifizieren lassen. Zertifizieren bedeutet: Die Schulen werden kontrolliert. Wenn sie die Regeln einhalten, bekommen sie Förder-Geld. Zum Beispiel: Für mehr Lehrer und Lehrerinnen. Und für Schulungen. Aber auch Schulen ohne eine Zertifizierung werden vom Land Sachsen-Anhalt unterstützt. Es gibt zum Beispiel Schulungen für Lehrer und Lehrerinnen. Damit noch mehr Kinder eine gute Förderung bekommen können. Seite 27

28 In Sachsen-Anhalt gibt es eine Beratungs-Stelle für Eltern. Dort bekommen Eltern Informationen und Unterstützung. Die Beratungs-Stelle heißt: Sonder-Pädagogischer Diagnostischer Dienst. Dort bekommen Eltern Hilfe. Zum Beispiel: Wenn sie sich unsicher sind, welche Schule gut für ihr Kind ist. Seite 28

29 4. Teilhabe an der Kultur auf dem Land In Artikel 30 des UN-Vertrags steht: Alle Menschen haben das Recht auf Teilhabe am kulturellen Leben. Auch Menschen mit Behinderungen auf dem Land sollen am kulturellen Leben teilhaben können. Genau wie ältere oder kranke Menschen. Darum sollen Gemeinschafts-Häuser und Gemeinde-Zentren barrierefrei sein. Die Gebäude sollen für verschiedene Anlässe nutzbar sein. Damit auch auf dem Land viele Veranstaltungen stattfinden können. Seite 29

30 Das hat Sachsen-Anhalt schon gemacht: 1. Das neue Gemeinschafts-Haus in Hermsdorf In Hermsdorf wurde ein neues Gebäude gebaut. Es ist ein Gemeinschafts-Haus für junge und ältere Menschen. Und für Menschen mit und ohne Behinderung. Denn es wurde barrierefrei gebaut. Das Gemeinschafts-Haus ist im Zentrum von Hermsdorf. Denn dort wohnen viele ältere Menschen. Ältere Menschen können oft nicht mehr so gut laufen. Zum Gemeinschafts-Haus haben sie es nicht weit. Seite 30

31 Die Bürger und Bürgerinnen von Hermsdorf sollen sich wohl fühlen. Und sie sollen teilhaben am Leben in der Gesellschaft und an der Kultur. Das neue Gemeinschafts-Haus trägt dazu bei. Im Gemeinschafts-Haus gibt es: Einen großen Raum für viele Feste oder Veranstaltungen. Den Raum kann man in 2 Bereiche aufteilen. So können 2 Veranstaltungen gleichzeitig stattfinden. Eine Küche. Barrierefreie Toiletten. Einen Aufzug. Einen Jugend-Raum. Dort können sich die jungen Erwachsenen jeden Tag treffen. Seite 31

32 Eine Kreativ-Werkstatt zum Basteln. Ein Kunst-Atelier. Das ist ein heller Raum für Künstler und Künstlerinnen. Dort können sie gut arbeiten. 2. Das Gemeinde-Zentrum in Rogätz Die Gemeinde Rogätz hat ein altes land-wirtschaftliches Gebäude zu einem neuen Gemeinde-Zentrum umgebaut. Im Gemeinde-Zentrum können die Bürger und Bürgerinnen von Rogätz gemeinsam feiern. Sie können alle gemeinsam Veranstaltungen durchführen. Seite 32

33 Es gibt außerdem eine neue Sport-Halle für die Freizeit. In der Sport-Halle ist ein Lift. Der Lift kann ohne fremde Hilfe bedient werden. Alles ist barrierefrei gebaut, damit alle Menschen teilhaben können Zum Beispiel an der Kultur und der Gesellschaft. Auch die Kinder aus dem Kinder-Garten nebenan können die Räume nutzen. Im Gemeinde-Zentrum von Rogätz gibt es: Einen Vereins-Raum. Barrierefreie Toiletten. Diese sind bei öffentlichen Festen auch für die Öffentlichkeit zugänglich. Eine Bowling-Bahn. Einen Kraftsport-Raum. Seite 33

34 3. Das Haus der Vereine in Reinstedt Reinstedt ist ein Ortsteil von der Stadt Falkenstein. Das Gebäude der ehemaligen Grund-Schule in Reinstedt wurde zu einem Haus der Vereine umgebaut. Es kann von Vereinen genutzt werden. Oder als Kultur-Zentrum. Außerdem ist dort ein Treffpunkt für die Senioren und Seniorinnen von Reinstedt. Im Haus der Vereine gibt es: Barrierefreie Toiletten Rampen Eine große Freifläche für Veranstaltungen und Dorf-Feste. Seite 34

35 Somit können alle Menschen das Gebäude betreten. Ob jung oder alt. Ob mit Behinderung oder ohne. Alle können teilhaben an der Gesellschaft. Sachsen-Anhalt hat auch an anderen Orten noch vieles mehr gemacht, damit alle Menschen teilhaben können. Zum Beispiel: Im Ort Wasserleben wurde eine alte Kaufhalle umgebaut. Daraus wurde ein Wohnhaus für ältere Menschen. In Papsdorf wurde ein Mehrfamilien-Haus barrierefrei gemacht. Seite 35

36 Am Parkplatz der Talsperre von Rappbode wurden barrierefreie Toiletten gebaut. In Königshütte wurde eine Winter-Kirche gebaut. Eine Winter-Kirche ist ein Raum in einer Kirche. Dort kann man im Winter heizen. Auch in Wilsleben wurde ein neues barrierefreies Gemeinschafts-Haus gebaut. Das alles ist nur ein Teil von den Maßnahmen, die Sachsen-Anhalt für die Inklusion auf dem Land macht. Dabei hatte das Land viel Hilfe von den Städten und Gemeinden. Seite 36

37 5. Kultur in Leichter Sprache In Artikel 30 des UN-Vertrags steht: Alle Menschen haben das Recht auf Teilhabe am kulturellen Leben. Zum kulturellen Leben gehört auch ein Besuch in einem Museum. Der Museums-Verband in Sachsen-Anhalt hat eine Internet-Adresse: Auf der Internet-Seite gibt es Texte über die einzelnen Museen. Die Texte wurden in Leichter Sprache geschrieben. Alle Menschen sollen Zugang haben zur Museums-Welt von Sachsen-Anhalt. Seite 37

38 Schwere Sprache ist für Menschen mit Lernschwierigkeiten eine Barriere. Leichte Sprache können alle Menschen besser verstehen. Die Sätze sind kurz und leicht. Sie werden mit Bildern erklärt. Und die Texte sind in großer Schrift. So werden die Texte besser lesbar. Nur die wichtigsten Informationen stehen in den Texten. Die Texte auf der Internet-Seite wurden in Leichter Sprache geschrieben. Dazu wurde ein Buch mit Regeln verwendet. Das Buch heißt: Das neue Wörter-Buch für Leichte Sprache. Das Buch ist von: Mensch zuerst Netzwerk People First Deutschland e.v. Seite 38

39 Für diese Texte wurden die Regeln für Leichte Sprache eingehalten. Alle Texte wurden von Menschen mit Lernschwierigkeiten geprüft. Die Prüfer sollten herausfinden: Sind die Texte leicht verständlich? Die Änderungs-Wünsche wurden berücksichtigt. Auf der Internet-Seite sieht man das Zeichen für Leichte Sprache. Es wird erklärt wie man zu den Texten in Leichter Sprache kommt. Seite 39

40 6. Inklusion im Museums-Gebäude Auch in Museums-Gebäuden soll es Inklusion geben. Denn in Artikel 9 des UN-Vertrags steht: Für Menschen mit Behinderungen müssen viele Sachen barrierefrei sein. Deswegen soll es Schulungen für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in den Museen geben. Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen der Schulungen können miteinander Informationen austauschen. Seite 40

41 Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sollen lernen: Wo sind Barrieren im Museum? Wie kann ein Besuch im Museum für alle Menschen ein schönes Erlebnis sein? Mit welchen Personen und Einrichtungen kann das Museum zusammen arbeiten? Durch diese Maßnahmen gibt es schon in vielen Museen in Sachsen-Anhalt barrierefreie Angebote. Viele Museen haben auch Internet-Seiten in Leichter Sprache. Seite 41

42 7. Teilhabe beim Sport In Artikel 30 des UN-Vertrags steht: Alle Menschen haben das Recht auf Teilhabe am kulturellen Leben. Sport ist auch ein Teil vom kulturellen Leben. Jeder Mensch soll die Möglichkeit haben Sport zu machen. Die Angebote müssen angepasst sein an die verschiedenen Fähigkeiten der Menschen. Menschen mit Behinderungen sollen die Möglichkeit haben, einem Sport-Verein beizutreten. Dort können sie regelmäßig Sport machen. Sie sollen auch an Wettkämpfen teilnehmen können. Seite 42

43 Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt deshalb die Sport-Vereine mit Geld. Damit können die Vereine zum Beispiel besondere Geräte kaufen. Ein besonderes Beispiel für diese Maßnahmen ist in Sachsen-Anhalt der Kanu-Sport. Ein Kanu ist ein schmales Boot. Man fährt in dem Boot mit Paddeln übers Wasser. Der Kanu-Sport gehört zu den Olympischen Spielen. Das sind Wett-Kämpfe, die alle 4 Jahre stattfinden. Seite 43

44 Auch für Menschen mit Behinderungen gibt es solche Wettkämpfe. Sie heißen: Special Olympic World Games Für Menschen mit geistiger Behinderung. Paralympics Für Menschen mit körperlicher Behinderung. Ein Kanu-Sportclub in Halle bietet Para-Kanu an. Das ist Kanu-Sport für Menschen mit Behinderung. Der Sportclub heißt: Kanu-Club 54 e.v. Möglichst viele Menschen sollen die Sport-Art ausüben können. Und Hindernisse sollen beseitigt werden. Seite 44

45 Der Club bietet viele besondere Kurse für Menschen mit Behinderungen an. Zum Beispiel: Einsteigen in das Kanu und Aussteigen aus dem Kanu. Wie man mit dem Paddel umgeht. Wie man die technische Ausrüstung benutzt. Bereits verschiedene Personen mit unterschiedlichen Behinderungen konnten dort das Kanu-Fahren erlernen. Ein Ziel vom Kanu-Club 54 e.v. ist: Die Teilnahme bei den Paralympics im Jahr Seite 45

46 8. Barrierefreie Reise-Ziele Andere Städte und Länder bereisen. Das gehört zum kulturellen Leben. In Artikel 30 des UN-Vertrags steht: Alle Menschen haben das Recht auf Teilhabe am kulturellen Leben. Jeder Mensch soll Städte oder Länder besuchen können. Das nennt man: Tourismus. Das Land Sachsen-Anhalt hat viele Orte, die wichtig sind für den Tourismus. Zum Beispiel: Die Städte Eisleben und Mansfeld sind berühmt und werden von Menschen aus der ganzen Welt besucht. Denn Martin Luther wurde in Eisleben geboren. Seite 46

47 Und er hat viele Jahre in Mansfeld gelebt. Darum nennt man die Städte Eisleben und Mansfeld auch Luther-Städte. Martin Luther war ein bedeutender Mann. Er war Theologe. Die Theologie ist eine Wissenschaft, die sich mit dem Christentum beschäftigt. Martin Luther hat viele Menschen in Europa über das Christentum aufgeklärt. Das heißt: Er hat neue Informationen herausgefunden. Die Informationen hat er aufgeschrieben und an die Tür von einer Kirche gehangen. Dadurch kam es im Jahr 1517 zu einer Reformation. Eine Reformation ist eine Veränderung. Bei der Reformation kam es zur Spaltung der Kirche in verschiedene Glaubens-Richtungen. Seite 47

48 Das war ein sehr wichtiges Ereignis für die ganze Welt. Denn seitdem gibt es die katholische und die evangelische Kirche. Im Jahr 2017 ist das 500. Jubiläum der Reformation. Das Land Sachsen-Anhalt wünscht sich, dass zu diesem Jubiläum viele Touristen und Touristinnen kommen. Deswegen sollen alle Sehens-Würdigkeiten über Luther in einem guten Zustand sein. Dabei muss auch die Barriere-Freiheit beachtet werden. Denn alle Menschen sollen die Sehens-Würdigkeiten besuchen können. Die Sehens-Würdigkeiten soll man auch barrierefrei erreichen können. Seite 48

49 Das bedeutet: Diese Dinge müssen barrierefrei sein: Die Straßen und Wege. Die öffentlichen Verkehrs-Mittel. Die Museums-Gebäude. Sachsen-Anhalt möchte dafür einen Leit-Faden entwickeln. Darin soll stehen: Was an den einzelnen Standorten verändert werden muss. Die Luther-Städte Eisleben und Mansfeld sind dafür die Vorbilder. Diese Maßnahmen sind nicht nur für das Jubiläum wichtig. Auch allen anderen Menschen soll damit geholfen werden. Zum Beispiel: Menschen mit einer Seh-Schwäche oder blinde Menschen. Menschen, die nicht gut hören können. Älteren Menschen. Seite 49

50 9. Barrierefreie Politik In Artikel 9 des UN-Vertrags steht: Für Menschen mit Behinderungen müssen viele Sachen barrierefrei sein. Menschen mit und ohne Behinderung sollen gleich-berechtigt Zugang zu Informationen bekommen. Menschen mit Behinderungen sollen überall mitreden können. Dazu brauchen sie barrierefreie Informationen. Das bedeutet: Jeder muss die Informationen verstehen. Es soll auch keine Hindernisse bei der Beschaffung von Informationen geben. Seite 50

51 Das gilt genauso für die Politik. Der Minister-Präsident von Sachsen-Anhalt ist Dr. Reiner Haseloff. Ein Minister-Präsident ist der Regierungs-Chef von einem Bundesland. Dr. Reiner Haseloff spricht in Video-Botschaften über wichtige Informationen in der Politik. Die Videos kann sich jeder im Internet anschauen. Dabei wird auch Gebärden-Sprache gezeigt. So können möglichst viele Menschen Informationen über Politik bekommen. Denn das ist Sachsen-Anhalt wichtig. Seite 51

52 Die Bürger und Bürgerinnen erfahren: Welche offiziellen Termine hat der Minister-Präsident? Wie arbeitet der Minister-Präsident mit der Regierung von Sachsen-Anhalt zusammen? Kümmert sich der Minister-Präsident um die Anliegen von den Bürgern und Bürgerinnen? Die Video-Botschaften kann sich jeder in sozialen Netzwerken anschauen. Soziale Netzwerke sind Internet-Seiten. Dort können Informationen ausgetauscht werden. Soziale Netzwerke sind zum Beispiel: Facebook YouTube Seite 52

53 Die Nutzer dieser Internet-Seiten können Texte und Bilder tauschen. Und auch Video-Botschaften. Sachsen-Anhalt stellt die Video-Botschaften vom Minister-Präsident in diesen sozialen Netzwerken zur Verfügung. Seite 53

54 10. Barriere-Freiheit bei den Wahlen In Artikel 29 des UN-Vertrags steht: Menschen mit Behinderungen sollen auch bei der Politik mitreden. Menschen mit Behinderungen müssen die Möglichkeit haben, zur Wahl zu gehen. Sie sollen auch gewählt werden. Darauf haben sie genauso ein Recht wie Menschen ohne Behinderung. Darum müssen Wahl-Veranstaltungen barrierefrei sein. Der Weg zum Wahl-Lokal darf keine Hindernisse haben. Seite 54

55 Die Wahl-Lokale müssen für Menschen zugänglich sein, die nicht gut laufen können. Oder die einen Rollstuhl brauchen. Die Informationen in den Wahl-Lokalen sollen auch barrierefrei sein. Zum Beispiel: Wie viele Wahl-Stimmen habe ich zur Verfügung? Sachsen-Anhalt hat deswegen beschlossen: Alle Städte und Gemeinden müssen barrierefreie Wahl-Lokale zur Verfügung stellen. Nur so wird es möglich, dass wirklich alle Menschen wählen gehen können. Denn alle Menschen sollen bei der Politik mitreden können. Seite 55

56 Dafür hat Sachsen-Anhalt viel gemacht. Viele Informationen wurden erforscht und an die Städte und Gemeinden weiter gegeben. Damit überall daran gearbeitet werden kann. Sachsen-Anhalt arbeitet mit vielen Experten und Expertinnen zusammen. Ein gutes Beispiel für barrierefreie Wahlen ist die Wahl-Schablone. Damit können blinde Menschen und Menschen mit Seh-Schwäche leichter wählen. Seite 56

57 11. Der Weg von der Schule auf den allgemeinen Arbeits-Markt In Artikel 27 des UN-Vertrags steht: Menschen mit Behinderungen haben ein Recht auf Arbeit. Alle Menschen sollen genug Geld für ihre Arbeit bekommen. Damit sie gut leben können. Alle Menschen sollen auf dem allgemeinen Arbeits-Markt arbeiten. Ein anderes Wort dafür ist: Erster Arbeits-Markt. Das bedeutet: Alle Menschen sollen die gleichen Möglichkeiten haben. Menschen mit und ohne Behinderung sollen gemeinsam miteinander arbeiten können. Seite 57

58 Zum Beispiel zusammen in einem Büro. Dafür muss es gute Unterstützung geben. Menschen mit Behinderungen sollen wählen können: Möchte ich auf dem allgemeinen Arbeits-Markt arbeiten? Möchte ich in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen arbeiten? Das ist dem Land Sachsen-Anhalt wichtig: Menschen mit Behinderungen sollen Chancen bekommen, damit sie auf dem allgemeinen Arbeits-Markt arbeiten können. Sie sollen eine gute Berufs-Ausbildung bekommen. Dafür gibt es seit 2011 ein Projekt. Das Projekt macht der Integrations-Fachdienst. Ein Integrations-Fachdienst ist ein Büro. Das Büro hilft Menschen mit Behinderungen. Das Büro hilft bei der Arbeits-Suche. Und es hilft auch den Betrieben. Seite 58

59 Das Projekt vom Integrations-Fachdienst soll Schülern und Schülerinnen mit Behinderung den Übergang zum Berufsleben ermöglichen. Sie bekommen in den letzten 2 Schuljahren besonders aufmerksame Betreuung. Dadurch werden sie auf ein Leben im Beruf vorbereitet. Viele Menschen arbeiten in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen. Die Abkürzung dafür ist: WfbM. Für sie soll es aber auch andere Möglichkeiten geben. Das ist das Ziel des Projektes. Deswegen machen die Schüler und Schülerinnen zum Beispiel ein Praktikum. Ein Praktikum ist so etwas wie eine Arbeits-Stelle. Aber nur für eine bestimmte Zeit. Seite 59

60 So können die Schüler und Schülerinnen die Arbeit kennen lernen. Und sie können sehen: Macht mir die Arbeit Spaß? Habe ich die Fähigkeiten dazu? Die Mehrzahl von Praktikum ist: Praktika. Die Schüler und Schülerinnen können mehrere Praktika machen. Damit sie über möglichst viele Berufe etwas lernen. Dafür haben sie 3 Jahre Zeit. Wenn sie erfolgreich waren, bekommen sie einen Arbeits-Platz auf dem allgemeinen Arbeits-Markt. Aber sie bekommen trotzdem weiter Unterstützung vom Integrations-Fachdienst. Zum Beispiel durch weitere Betreuung. Außerdem helfen die Agentur für Arbeit und das Integrations-Amt den Betrieben bei der Finanzierung. Seite 60

61 In Sachsen-Anhalt gibt es einige gute Beispiele für Inklusion auf dem allgemeinen Arbeits-Markt: David Rump ist auf eine Förderschule gegangen. Er konnte viele Praktika machen. Dabei hat er viele Erfahrungen gesammelt. Sein letztes Praktikum hat Herr Rump als Gebäude-Reiniger gemacht. Er ist begeistert von den großen Reinigungs-Maschinen. Herr Rump war fleißig und hat gute Arbeit geleistet. Deswegen hat er in der Firma einen Arbeits-Vertrag bekommen. Herr Rump ist sich sicher: Er bekommt einen festen Arbeits-Platz auf dem allgemeinen Arbeits-Markt. Seite 61

62 Auch Andreas M. hat mehrere Praktika gemacht. Dabei hat er Erfahrungen gesammelt. Er durfte dabei viel über Sand-Tapeten lernen. Das Unternehmen fand die Leistung von Herrn M. gut. Jetzt arbeitet er mit einer vollen Stelle auf dem allgemeinen Arbeits-Markt bei dem Unternehmen. Eine volle Stelle bedeutet: Er arbeitet nur noch in dem Unternehmen. Frau Nicole B. hat auch einige Praktika gemacht. Sie arbeitet jetzt als Mitarbeiterin in einem Unternehmen für Textilien auf dem allgemeinen Arbeits-Markt. Textilien sind zum Beispiel: Alles was mit Stoff zu tun hat. Frau B. sagt: Ich fühle mich hier sehr wohl. Und ich bin sehr froh über diesen Arbeits-Platz. Seite 62

63 Anna-Maria H. begleitet Senioren und Seniorinnen zum Friseur oder zur Fuß-Pflege. Sie macht auch viele andere Freizeit-Aktivitäten mit älteren Menschen. Frau H. arbeitet in einem Senioren-Zentrum vom Deutschen Roten Kreuz. Früher ist Frau H. in die Christophorus-Schule vom CJD gegangen. CJD ist die Abkürzung für: Christliches Jugend-Dorf. Dann hat sie mehrere Praktika gemacht und Erfahrungen gesammelt. Jetzt arbeitet sie auf dem allgemeinen Arbeits-Markt. Seite 63

64 Diese Beispiele beweisen: Das Projekt vom Integrations-Fachdienst funktioniert gut. Viele Menschen mit Behinderungen haben durch die Hilfe einen Arbeits-Platz auf dem allgemeinen Arbeits-Markt bekommen. Seite 64

65 12. Der Weg von einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen auf den allgemeinen Arbeits-Markt In Artikel 27 des UN-Vertrags steht: Menschen mit Behinderungen haben ein Recht auf Arbeit. Das bedeutet: Menschen mit Behinderungen sollen Unterstützung bekommen. Damit sie eine Arbeits-Stelle finden. Und damit sie die Arbeits-Stelle auch behalten können. Auf dem allgemeinen Arbeits-Markt soll es Inklusion geben. Nicht alle Menschen schaffen es von einer Förderschule auf den allgemeinen Arbeits-Markt. Darum gibt es Werkstätten für Menschen mit Behinderungen. Sie sollen Unterstützung bekommen, damit sie auf dem allgemeinen Arbeits-Markt eine Stelle finden. Seite 65

66 Denn sie sollen nicht ausgegrenzt werden durch die Arbeit in der WfbM. Dafür brauchen Menschen mit Behinderungen Arbeits-Erfahrung. Die Erfahrung bekommen sie zum Beispiel: Bei einem Außen-Arbeitsplatz. Das ist eine Tätigkeit bei einer anderen Firma. Einige Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen aus der WfbM arbeiten dort. Ein Betreuer oder eine Betreuerin aus der Werkstatt begleitet die Gruppe. Bei einem Praktikum. Sachsen-Anhalt möchte die Anforderungen des UN-Vertrags erfüllen. Darum gibt es ein Projekt vom Integrations-Fachdienst. Das Projekt soll Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von einer WfbM unterstützen. Seite 66

67 Damit sie einen Weg zum allgemeinen Arbeits-Markt finden. Das Projekt unterstützt auch die Betriebe, wenn sie Menschen mit Behinderungen einstellen. Die Betriebe bekommen auch Unterstützung von der Agentur für Arbeit. Im Gesetz steht: Die Werkstätten für Menschen mit Behinderung haben die Pflicht, ihre Mitarbeiter zu fördern. Fördern bedeutet: Die Fähigkeiten von Menschen mit Behinderung werden gestärkt. So haben sie bessere Chancen auf einen Arbeits-Platz auf dem allgemeinen Arbeits-Markt. Sie sollen auf dem allgemeinen Arbeits-Markt eingegliedert werden. Seite 67

68 Bei der Eingliederung auf den allgemeinen Arbeits-Markt hilft ein Jobcoach. Das ist ein Unterstützer oder eine Unterstützerin in der WfbM. Der Jobcoach begleitet die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen aus der WfbM. So können sie den Betrieb gut kennen lernen. Und der Betrieb kann sie kennen lernen. Der Jobcoach sucht auch nach Betrieben, die gerne mit Menschen aus einer WfbM zusammen arbeiten wollen. Ein Beispiel für Inklusion auf dem allgemeinen Arbeits-Markt kommt aus Sachsen-Anhalt: Stefan Henning ist auf eine Förderschule gegangen. Danach ist er in eine WfbM eingetreten. Herr Henning hat in der WfbM auf verschiedenen Außen-Arbeitsplätzen gearbeitet. Seite 68

69 Dabei hat er viele Erfahrungen gesammelt. Ein Betrieb hat Herrn Henning einen festen Arbeits-Platz gegeben. Er arbeitet jetzt in diesem Betrieb in der Land-Wirtschaft. Herr Henning bekommt dabei aber immer noch Unterstützung vom Integrations-Fachdienst. Zum Beispiel: Bei Problemen im Arbeits-Bereich. Bei Angelegenheiten auf einer Behörde oder einem Amt. Herr Henning kann mit dieser Arbeits-Stelle eigenständig genug Geld verdienen. Er kann gut davon leben. Das ist ein wichtiger Schritt für die Selbstständigkeit. Und für die Selbstbestimmung. Herr Henning sagt: Das war die beste Entscheidung für mich. Seite 69

70 13. Inklusion im Arbeits-Leben für blinde und seh-schwache Menschen In Artikel 27 des UN-Vertrags steht: Menschen mit Behinderungen haben ein Recht auf Arbeit. Alle Menschen sollen bei der Arbeit gleichberechtigt sein. Jeder soll seinen Beruf frei wählen können. Und sie sollen unterstützt werden. Menschen mit Behinderungen brauchen zum Beispiel Hilfsmittel am Arbeits-Platz. Für blinde und seh-schwache Menschen gibt es einen Verein. Seite 70

71 Der Verein heißt: Deutscher Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf e.v. Die Abkürzung heißt: DVBS. Der DVBS setzt sich für blinde und seh-schwache Menschen ein. Damit sie Hilfsmittel bekommen. Im Beruf und in der Ausbildung. Zum Beispiel durch: Den Austausch von Informationen. Veranstaltungen. Die Vermittlung von Arbeits-Plätzen. Ein Mitglied vom DVBS ist Herr Uwe Bruchmüller. Herr Bruchmüller ist Richter am Ober-Landesgericht in Naumburg. Sein Beruf macht ihm Spaß. Herr Bruchmüller ist blind. Seite 71

72 Und er setzt sich sehr für andere blinde und seh-schwache Menschen ein. Es gibt viele Hilfsmittel für blinde und seh-schwache Menschen. Damit sie gute Arbeit machen können. Zum Beispiel: Besondere Computer. Helfer und Helferinnen am Arbeits-Platz. Herr Bruchmüller sagt: Die Arbeit-Geber müssen Mitarbeiter mit Behinderung unterstützen. Sie müssen dazu bereit sein und Hilfsmittel zur Verfügung stellen. Nur so ist Gleichberechtigung und Selbstbestimmung am Arbeits-Platz möglich. Niemand soll um Hilfsmittel betteln müssen. Die Hilfsmittel sollen einfach da sein. Seite 72

73 Herr Bruchmüller hat auch viele Hilfsmittel. Zum Beispiel eine Tastatur in Blinden-Schrift. Und eine Hilfskraft arbeitet für ihn. Die Hilfsmittel werden vom Integrations-Amt bezahlt. Herr Bruchmüller hat sich alles hart erarbeitet. Er ist der Meinung: Menschen mit Behinderungen sollen selbstbewusst sein. Das soll den Kindern schon in der Schule beigebracht werden. Blinde und seh-schwache Kinder sollen so gefördert werden, dass sie eigenständig im Leben zurecht-kommen. Arbeit-Nehmer sollen ihren Arbeit-Gebern sagen, was sie zum Arbeiten brauchen. Seite 73

74 Herr Bruchmüller sagt auch: Nur aus Mitleid bekommt man keinen Arbeits-Platz. Man muss Leistung zeigen und für seine Rechte kämpfen. Auch wenn der Weg schwer ist. Sachsen-Anhalt will Menschen mit Behinderung dabei helfen. Jeder soll verstehen: Wir wollen eine Gesellschaft ohne Barrieren sein! Seite 74

75 14. Gebärden-Sprache im Arbeits-Leben Die Gebärden-Sprache ist ein wichtiger Bestandteil der Barriere-Freiheit. Auch Menschen mit Hörschädigung sollen teilhaben am Arbeits-Leben. Denn in Artikel 27 des UN-Vertrags steht: Menschen mit Behinderungen haben ein Recht auf Arbeit. Menschen mit Hörschädigung sind angewiesen auf Gebärden-Sprache. Das ist Sprache mit den Händen. Und mit dem Gesicht. Seite 75

76 Menschen mit Hörschädigung brauchen Hilfsmittel, die man sehen kann. Dabei hilft das Integrations-Amt von Sachsen-Anhalt. Das Integrations-Amt bezahlt zum Beispiel Geld für Dolmetscher und Dolmetscherinnen für Gebärden-Sprache. Das sind Übersetzer und Übersetzerinnen. Gebärdensprach-Dolmetscher übersetzen von der Gebärden-Sprache in die Laut-Sprache. Sie sind Hilfs-Personen. Denn sie helfen beim Verstehen von Personen, die verschiedene Sprachen sprechen. So können sich gehörlose Menschen auch mit Menschen unterhalten, die keine Gebärden-Sprache sprechen können. Seite 76

77 Für das Arbeits-Leben von gehörlosen Menschen ist wichtig: Die Gebärdensprach-Dolmetscher müssen Fachkräfte sein. Das bedeutet: Sie müssen viele Kenntnisse über den Beruf haben. Damit sie zum Beispiel auch Fach-Begriffe erklären können. Herr Dr. Ingo Barth arbeitet bei einer Forschungs-Einrichtung in Sachsen-Anhalt. Die Einrichtung heißt: Max-Planck-Institut. Herr Dr. Barth ist gehörlos. Und er hat schon viele Preise gewonnen für seine Wissenschaft. Herr Dr. Barth hat seinen Schulabschluss an einer Schule für hör-geschädigte Menschen gemacht. Obwohl der Unterricht nicht mit Gebärden-Sprache war, hat er den Abschluss geschafft. Seite 77

78 Danach hat Herr Dr. Barth in Berlin Physik studiert. Die Physik ist eine Natur-Wissenschaft. Er hatte viel Hilfe von anderen Studenten und Studentinnen. Sie haben für ihn Informationen aufgeschrieben. Damit er sie verstehen konnte. An der Universität gab es auch Dolmetscher und Dolmetscherinnen. Aber das waren keine Fachkräfte für die Physik. Herr Dr. Barth hat mit viel Mühe an der Universität gelernt und gearbeitet. Er hat sogar eine Doktor-Arbeit geschrieben. Dafür hat Herr Dr. Barth die beste Note bekommen, die es gibt. Seite 78

79 Herr Dr. Barth ist der Ansicht: Es soll Dolmetscher und Dolmetscherinnen für Gebärden-Sprache geben. Und sie sollen Fachkräfte sein. Nur so können Barrieren abgebaut werden. Und nur so können Menschen mit Hör-Schädigung den Beruf lernen, den sie lernen möchten. Denn auch Menschen mit Hörschädigung sollen teilhaben am Arbeits-Leben. Dafür muss der Arbeits-Platz die richtige Technik haben. Das Integrations-Amt und die Agentur für Arbeit unterstützen Menschen mit Hörschädigung im Berufs-Leben. Sie bezahlen viel Geld an die Betriebe und Universitäten. So können die nötigen Hilfsmittel bereitgestellt werden. Seite 79

80 Herr Dr. Barth ist dafür sehr dankbar. Denn das hat ihm in seinem Berufs-Leben sehr geholfen. Und es ist ein wichtiger Schritt für die Inklusion. Seite 80

81 Diese Personen haben das Heft gemacht Herausgeber: Ministerium für Arbeit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt Referat Presse- und Öffentlichkeits-Arbeit Turmschanzenstraße Magdeburg Telefon: Telefax: ms-presse@ms.sachsen-anhalt.de buergernah@ms.sachsen-anhalt.de Internet: Seite 81

82 Übersetzung in Leichte Sprache: CJD Erfurt Büro für Leichte Sprache Große Ackerhofsgasse Erfurt Internet: Titel-Foto: Das Foto ist von der Internet-Seite Fotolia. Die Bild-Nummer ist: _L. Prüfer für Leichte Sprache: Heiko Schneider Kathrin Lorenz Steven Preuss Gudrun Adolf Sabine Jahn Sabine Juppe Ute Koch Andreas Böhm Seite 82

83 Zeichnungen: Katharina Magerl Büro für Leichte Sprache im CJD Erfurt Druck: Dieses Heft wurde im Januar 2015 gedruckt. Es wurde zum 1. Mal gedruckt. Das nennt man: 1. Auflage. In der 1. Auflage wurden 600 Stück gedruckt. Die Druckerei heißt: Lange-druck Verlag in Oschersleben an der Bode. Seite 83

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