Berufliche Grundbildung Grafikerin EFZ / Grafiker EFZ. paritätische kommission für die berufsbildung sgd sgv

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1 Berufliche Grundbildung Grafikerin EFZ / Grafiker EFZ paritätische kommission für die berufsbildung sgd sgv

2 Im Gestalten zeigt sich das Wesen des Menschen: seine Freiheit, sein Spiel, seine Vernunft und seine Kreativität. Hajo Eickhoff, Jan Teunen, Form:Ethik, 2005 paritätische kommission für die berufsbildung sgd sgv

3 Inhalt Berufsentwicklung Neue berufliche Grundbildung Vorgehen Was ist neu? Hilfestellungen paritätische kommission für die berufsbildung sgd sgv

4 1 Berufsentwicklung Chronik der Berufsentwicklung Einflussfaktoren paritätische kommission für die berufsbildung sgd sgv

5 1 Berufsentwicklung Chronik der Berufsentwicklung 1948 Erstes Reglement 1978 Ergänzung «Lehrabschlussprüfung» 1979 Ergänzung «Vorläufiger Lehrplan» 2000 Reglement für 3-jährige Berufslehre 2009 Bildungsverordnung und Bildungsplan für 4-jährige berufliche Grundbildung 2010 Konstituierung der Schweizerischen Kommission für Berufsentwicklung und Qualität Grafikerin EFZ / Grafiker EFZ paritätische kommission für die berufsbildung sgd sgv

6 1 Berufsentwicklung Einflussfaktoren Stolze Traditionen zerfallen: Schriftsetzer, Lithografen und Grafiker arbeiten mittlerweile mit demselben Werkzeug Berufsspezifische Informatik rückt ins Zentrum Diskussionen um Fachhochschulen und Bologna-Reform beeinflussen die Berufsbildung Kernkompetenzen der Grafikerinnen und Grafiker sind innovative Kraft, Kreativität und gestalterisch-handwerkliche Fertigkeiten paritätische kommission für die berufsbildung sgd sgv

7 2 Neue berufliche Grundbildung Zielsetzungen Positionierung der Stufe EFZ paritätische kommission für die berufsbildung sgd sgv

8 2 Neue berufliche Grundbildung Zielsetzungen Festigen, Aktualisieren und Präzisieren des allgemein bekannten und positiv besetzten Berufsbildes der Grafikerin/des Grafikers Profitieren von der Wertschätzung einer soliden, praxisbezogenen Grundbildung durch die Wirtschaft Klare Position im beruflichen Umfeld im Gegensatz zu diffusen Profilen der gestalterischen Bereiche an den Fachhochschulen paritätische kommission für die berufsbildung sgd sgv

9 2 Neue berufliche Grundbildung Zielsetzungen Motivieren von Ateliers, Kommunikations- und Werbeagenturen, neue Ausbildungsplätze zu schaffen Erreichen der Berufsfähigkeit gemäss den aktuellen Marktanforderungen paritätische kommission für die berufsbildung sgd sgv

10 2 2.2 Positionierung der Stufe EFZ Vorbildung Grundbildung Grafikerin/Grafiker EFZ Weiterbildung Grafik-Designer HFP BMS Weiterbildung Fachhochschulen: Spezialisierung paritätische kommission für die berufsbildung sgd sgv

11 3 Vorgehen Analyse Entwicklung Grundstruktur paritätische kommission für die berufsbildung sgd sgv

12 3 Vorgehen 3.1 Analyse Berufsfeldanalyse am SIBP Ermitteln und Evaluieren der Tätigkeiten der Grafikerinnen und Grafiker Ermitteln der theoretischen Grundlagen und des Lektionenbedarfs mit Lehrpersonen verschiedener Berufsfachschulen paritätische kommission für die berufsbildung sgd sgv

13 3 Vorgehen 3.2 Entwicklung Generieren der Struktur über einen virtuellen Projektablauf in Form von Leitzielen Eingliedern übergeordneter gestalterischer und technischer Kompetenzen Formulieren der Bildungsziele nach der Triplex-Methode Zuweisung der Leistungsziele zu den Lernorten Entwickeln der Lektionentafel paritätische kommission für die berufsbildung sgd sgv

14 3 Vorgehen 3.3 Grundstruktur Akquise Analyse Planung Idee Konzept Entwurf Detailgestaltung Präsentation Realisation Projektadministration paritätische kommission für die berufsbildung sgd sgv

15 4 Was ist neu? Grundsätzliche Neuerungen Bildungsverordnung Bildungsplan Lektionentafel Überbetriebliche Kurse Portfolio Lerndokumentation Bildungsbericht Qualifikationsverfahren paritätische kommission für die berufsbildung sgd sgv

16 4 Was ist neu? 4.1 Grundsätzliche Neuerungen Selten wurde so umfassend über unseren Beruf und seine Ausbildung nachgedacht Nie waren die Aufgaben der einzelnen Lernorte klarer definiert Erstmals sind die drei Lernorte miteinander verknüpft und koordiniert schweizweit Ermutigend ist die Kooperationsbereitschaft der Berufsfachschulen untereinander paritätische kommission für die berufsbildung sgd sgv

17 4 Was ist neu? 4.2 Bildungsverordnung Die Verordnung gibt den Rahmen vor: Kompaktes, konsistentes Berufsbild Präzise umrissene Ziele und Anforderungen Klare Zuordnung der Verantwortlichkeiten paritätische kommission für die berufsbildung sgd sgv

18 4 Was ist neu? Bildungsplan Der Bildungsplan konkretisiert die Verordnung: Umfassendes Berufsbild Methodenkompetenzen Sozial- und Selbstkompetenzen Fachkompetenzen Leitziele in Form eines kompletten Projektablaufs angelegt Klare inhaltliche Vorgaben zu Leit-, Richt- und Leistungszielen nach der Triplex-Methode paritätische kommission für die berufsbildung sgd sgv

19 4 Was ist neu? Bildungsplan Taxonomie der Leistungsziele Zuordnung der Ausbildungsverantwortung für die einzelnen Leistungsziele Lektionentafel Organisation, Aufteilung und Dauer der überbetrieblichen Kurse (ÜK) Qualifikationsverfahren paritätische kommission für die berufsbildung sgd sgv

20 4 Was ist neu? Bildungsplan 3.4 Idee Leitziel Grafikerinnen und Grafiker entwickeln eine Vielfalt von Ideen zur Erfüllung eines Gestaltungsauftrages. Zentrale Aufgabe dieser Arbeitsphase ist es, umfassend und vertiefend gestalterisch innovative Ideen zu entwickeln. Diese werden im Hinblick auf ihre gestalterische sowie kommunikative Qualität geprüft, die für die vorgegebenen Ziele geeigneten ausgewählt und den Auftraggebenden vorgestellt. In diesem Prozess wird die Entwicklung von Kultur und Gesellschaft bewusst reflektiert. Kreativität und Freude am spielerischen Umgang mit den Mitteln der visuellen Gestaltung, Visionen sowie ein gutes Urteilsvermögen sind für diese Arbeitsphase entscheidende Voraussetzungen. Damit Grafikerinnen und Grafiker die Ideenfindung für das ihnen anvertraute Gestaltungsprojekt erfolgreich durchführen können, erlernen sie im Rahmen der Ausbildung die notwendigen Methoden und Instrumente. Methodenkompetenzen: 1.1 Arbeitstechniken und Problemlösen, 1.2 Prozessorientiertes, vernetztes Denken und Handeln, 1.3 Systematisches Denken und Handeln, 1.6 Kreativitätstechniken, 1.7 Präsentationstechniken Sozial- und Selbstkompetenzen: 2.3 Kommunikationsfähigkeit, 2.4 Konfliktfähigkeit, 2.6 Umgangsformen, 2.7 Belastbarkeit Richtziel Grafikerinnen und Grafiker sind motiviert, mit den Methoden der Ideenfindung zu vorgegebenen Inhalten systematisch und gezielt innovative Ideen zu entwickeln. Leistungsziele Grafikerinnen und Grafiker können BFS ÜK LB TAX mindestens drei gängige Methoden der Ideenfindung in eigenen Worten erläutern den Zweck der Systematisierung der Ideenfindung in eigenen Worten beschreiben. III K 2 III K 2 paritätische kommission für die berufsbildung sgd sgv

21 4 Was ist neu? Bildungsplan Leistungsziele Grafikerinnen und Grafiker können BFS ÜK LB TAX die Herleitung der Kriterien zur Beurteilung ihrer Ideen in eigenen Worten erläutern. III K einen Kriterienkatalog zur Beurteilung ihrer Ideen erstellen. III K bei Übungsprojekten einen Kriterienkatalog zur Beurteilung ihrer Ideen erstellen. 3 K bei Aufträgen einen Kriterienkatalog zur Beurteilung ihrer Ideen erstellen. 3 K 6 a b c d a b c d Nummerierung der Leistungsziele Leistungsziele enthalten: einen eindeutigen Gegenstand; ein beobachtbares Endverhalten; Hilfsmittel ; einen Beurteilungsmassstab. Drei Lernorte (Die Zahl zeigt an, ab welchem Lehrjahr das Leistungsziel vermittelt wird): BFS = Berufsfachschule ÜK = überbetriebliche Kurse (Kurs-Nummer in römischen Ziffern) LB = Lehrbetrieb Taxonomiestufe 5 49 paritätische kommission für die berufsbildung sgd sgv

22 4 Was ist neu? Lektionentafel Unterschiedliche Schulprofile, Lehrkörper und Raumsituationen finden ihren Platz in der offen strukturierten Lektionentafel Vorschlag für einen praxisgerechten Umgang mit der Lektionentafel paritätische kommission für die berufsbildung sgd sgv

23 4 Was ist neu? Lektionentafel Bildungsplan 1. Lehrjahr 2. Lehrjahr 3. Lehrjahr 4. Lehrjahr Total 1 Unterrichtsbereiche Akquise Analyse Planung Präsentation Realisierung Projektadministration Idee Konzept Entwurf Detailgestaltung Total Berufskunde Turnen und Sport Allgemeinbildender Unterricht Total Lektionen Pro Semester wird eine übergreifende Note für den berufskundlichen Unterricht erteilt. paritätische kommission für die berufsbildung sgd sgv

24 4 Was ist neu? Lektionentafel A Semester Total Lektionen Bildungsort Leitziel Leistungsziel Fachwissen und Organisation Grundlagen der Gestaltung Übungen und Projekte Überbetriebliche Kurse Lehrbetrieb Fachwissen und Organisation Grundlagen der Gestaltung Übungen und Projekte Überbetriebliche Kurse Lehrbetrieb Fachwissen und Organisation Grundlagen der Gestaltung Übungen und Projekte Überbetriebliche Kurse Lehrbetrieb Fachwissen und Organisation Grundlagen der Gestaltung Übungen und Projekte Überbetriebliche Kurse Lehrbetrieb Fachwissen und Organisation Grundlagen der Gestaltung Übungen und Projekte Überbetriebliche Kurse Lehrbetrieb Fachwissen und Organisation Grundlagen der Gestaltung Übungen und Projekte Überbetriebliche Kurse Lehrbetrieb Fachwissen und Organisation Grundlagen der Gestaltung Übungen und Projekte Überbetriebliche Kurse Lehrbetrieb Fachwissen und Organisation Grundlagen der Gestaltung Übungen und Projekte Überbetriebliche Kurse Lehrbetrieb 3.1 Akquise Methoden der Marktbeobachtung erläutern Marktbeobachtungen darlegen Projektrelevante Marktbeobachtungen darlegen Marktbewegungen beschreiben Marktbewegungen und Konsequenzen beschreiben Trends im Grafikdesign erläutern Reaktion auf Trends im Grafikdesign erläutern Tätigkeitsfelder beschreiben Fachkompetenzen beschreiben persönlichen Fähigkeiten beschreiben Präsentationsmedien erläutern professionelles Portfolio erstellen professionelles Portfolio für Agentur erstellen adäquate Präsentationsmedien anwenden adäquate Präsentationsmedien für Projekte anwenden Sinn und Zweck des Networking erläutern paritätische kommission für die berufsbildung sgd sgv

25 4 Was ist neu? Lektionentafel B 2. Semester Bildungsorte, Anzahl Lektionen Leitziel Leistungsziele (Grafikerinnen und Grafiker können ) 3.4 Idee Fachwissen und Organisation Grundlagen der Gestaltung Übungen und Projekte Überbetriebliche Kurse die wichtigsten Meilensteine der Kultur- und Kunstgeschichte ab dem 19. Jahrhundert mit den fachlich korrekten Begriffen aufzählen die wichtigsten Meilensteine der Designgeschichte ab dem 19. Jahrhundert mit den fachlich korrekten Begriffen aufzählen die Entwicklung der Typografie anhand vorgelegter Beispiele erläutern Konzept die wichtigsten Funktionen von Marketing, Marktkommunikation und Public Relations in eigenen Worten beschreiben Entwurf die Bedeutung einer vorgegebenen Form umfassend beschreiben die gebräuchlichsten Regeln der Formenlehre in eigenen Worten schlüssig erläutern beim Entwerfen die gebräuchlichsten Regeln der Formenlehre anwenden den Begriff der Semiotik mit seinen drei Bereichen (Zeichen als solche, ihre Organisation in Systemen, ihren Kontext) nachvollziehbar darlegen neue visuelle Zeichensysteme unter Berücksichtigung der Regeln der Formenlehre sowie der tradierten Bedeutung der Zeichen entwickeln Detailgestaltung typografischen Regeln fachlich korrekt benennen bei Übungsprojekten die typografischen Regeln fachlich korrekt anwenden. 46 Total Lektionen pro Bereich Total Lektionen pro Semester 180 paritätische kommission für die berufsbildung sgd sgv

26 4 Was ist neu? Lektionentafel C 2. Semester Fächer, Anzahl Lektionen Leitziel Leistungsziele (Grafikerinnen und Grafiker können ) 3.4 Idee Kulturgeschichte Markt und Kommunikation Form Typografie die wichtigsten Meilensteine der Kultur- und Kunstgeschichte ab dem 19. Jahrhundert mit den fachlich korrekten Begriffen aufzählen die wichtigsten Meilensteine der Designgeschichte ab dem 19. Jahrhundert mit den fachlich korrekten Begriffen aufzählen die Entwicklung der Typografie anhand vorgelegter Beispiele erläutern Konzept die wichtigsten Funktionen von Marketing, Marktkommunikation und Public Relations in eigenen Worten beschreiben Entwurf die Bedeutung einer vorgegebenen Form umfassend beschreiben die gebräuchlichsten Regeln der Formenlehre in eigenen Worten schlüssig erläutern beim Entwerfen die gebräuchlichsten Regeln der Formenlehre anwenden den Begriff der Semiotik mit seinen drei Bereichen (Zeichen als solche, ihre Organisation in Systemen, ihren Kontext) nachvollziehbar darlegen neue visuelle Zeichensysteme unter Berücksichtigung der Regeln der Formenlehre sowie der tradierten Bedeutung der Zeichen entwickeln Detailgestaltung typografischen Regeln fachlich korrekt benennen bei Übungsprojekten die typografischen Regeln fachlich korrekt anwenden. 46 Total Lektionen pro Fach Total Lektionen pro Semester 180 paritätische kommission für die berufsbildung sgd sgv

27 4 Was ist neu? 4.5 Überbetriebliche Kurse Dritter Lernort Ausgliederung von Kernkompetenzen, die spezifische Fachlehrpersonen erfordern: ÜK1 Computer ÜK2 Produktionstechniken ÜK 3 Idee und Konzept paritätische kommission für die berufsbildung sgd sgv

28 4 Was ist neu? 4.6 Portfolio Dokumentiert und kommentiert die persönlichen gestalterischen Leistungen aus der Ausbildungszeit an allen drei Lernorten Zentrales Instrument bei der Akquisition wie auch bei der Stellensuche paritätische kommission für die berufsbildung sgd sgv

29 4 Was ist neu? 4.7 Lerndokumentation Die Auszubildenden führen eine Lerndokumentation Berufsbildnerinnen und Berufsbildner kontrollieren die Lerndokumentation und halten den Bildungsstand in einem Bildungsbericht fest paritätische kommission für die berufsbildung sgd sgv

30 4 Was ist neu? 4.8 Bildungsbericht Laut Berufsbildungsgesetz und Verordnung über die berufliche Grundbildung müssen die Berufsbildnerinnen oder die Berufsbildner den Bildungsstand der lernenden Person festhalten und periodisch überprüfen Der Bildungsbericht ist das Instrument dazu paritätische kommission für die berufsbildung sgd sgv

31 4 Was ist neu? Qualifikationsverfahren Die Lerndokumentation und die Unterlagen der ÜK dürfen bei der Verrichtung der praktischen Arbeit verwendet werden Die Projektarbeit bleibt zentrales Element des Qualifikationsverfahrens Ein persönliches Portfolio wird bewertet Erfahrungsnoten geben Aufschluss über die Leistungen an der Berufsfachschule und in den ÜK paritätische kommission für die berufsbildung sgd sgv

32 4 Was ist neu? Qualifikationsverfahren Praktische Arbeit In Form einer individuellen Projektarbeit (IPA) Portfolio Dokumentation der persönlichen gestalterischen Leistungen aus allen Lernorten Berufskenntnisse Schriftliche Prüfung der theoretischen Leistungsziele Allgemeinbildung Verordnung des BBT Erfahrungsnote Aus berufskundlichem Unterricht und ÜK paritätische kommission für die berufsbildung sgd sgv

33 4 Was ist neu? Qualifikationsverfahren Praktische Arbeit (IPA) 40% Portfolio 10% Berufskenntnisse 15% Allgemeinbildung 20% Erfahrungsnote 15% paritätische kommission für die berufsbildung sgd sgv

34 4 Was ist neu? Qualifikationsverfahren Prüfungs- Gewicht Gewicht dauer in der in der Ge- Stunden Position samtnote 1 Qualifikationsbereich Praktische Arbeit (IPA) 96 1 / 4 40% 1.1 Für die Aufgabenstellung, Durchführung und Beurteilung gilt die von den OdAs auf der Basis der Wegleitung des BBT über individuelle praktische Arbeiten (IPA) an Abschlussprüfungen erstellte Wegleitung. 2 Qualifikationsbereich Portfolio 10% 2.1 Gestaltungskonzept, Umsetzung 50% 2.2 Kommentare, Fachgespräch 1 / 4 50% 3 Qualifikationsbereich Berufskenntnisse 4 15% 3.1 Akquise Analyse Planung Idee Konzept Präsentation Projektadministration 3.2 Entwurf Detailgestaltung 3.2 Realisierung 25% 4 Qualifikationsbereich Allgemeinbildung 20% 25% 50% E Erfahrungsnote 15% E.1 berufskundlicher Unterricht 70% E.2 überbetriebliche Kurse 30% Es wird eine Wegleitung zum Qualifikationsverfahren erstellt und vorgängig zur Prüfung abgegeben. Diese basiert auf den Vorgaben des BBT «Wegleitung ü ber individuelle praktische Arbeiten (IPA) im Rahmen der Abschlussprüfung im Qualifikationsverfahren der beruflichen Grundbildung» vom 22. Oktober paritätische kommission für die berufsbildung sgd sgv

35 5 Hilfestellungen Dokumente und ergänzende Instrumente Download der Dokumente Helpdesk Schulung der Expertinnen und Experten paritätische kommission für die berufsbildung sgd sgv

36 5 Hilfestellungen Dokumente und ergänzende Instrumente Bildungsverordnung Bildungsplan Grundlagen und Erläuterungen Lektionentafeln A, B, C Bildungsbericht Planung und Kontrolle für Lehrbetriebe Semester paritätische kommission für die berufsbildung sgd sgv

37 5 Hilfestellungen Dokumente und ergänzende Instrumente ÜK-Konzept ÜK-Organisationsreglement ÜK-Wegleitung Wegleitung zum Qualifikationsverfahren paritätische kommission für die berufsbildung sgd sgv

38 5 Hilfestellungen 5.2 Download der Dokumente Die Dokumente können nur elektronisch über die Websites der Berufsverbände bezogen werden: Die Bildungsverordnung liegt auch auf der Website des BBT zum Download bereit: paritätische kommission für die berufsbildung sgd sgv

39 5 Hilfestellungen 5.3 Helpdesk Die Berufsverbände SGD und SGV werden ein Helpdesk einrichten: Bitte zuerst die auf der Website verfügbaren Dokumente mit der Volltext-Suchfunktion von Akrobat Reader mittels Suchwort überprüfen Dann erst die Frage per stellen die Beantwortung erfolgt innerhalb von zwei Wochen paritätische kommission für die berufsbildung sgd sgv

40 5 Hilfestellungen 5.4 Schulung der Expertinnen und Experten Die Schulung der Expertinnen und Experten für das neue Qualifikationsverfahren findet ab 2013 statt paritätische kommission für die berufsbildung sgd sgv

41 Wir danken für Ihre Kooperation paritätische kommission für die berufsbildung sgd sgv

42 Heute Morgen habe ich mit der Post einen Button bekommen: «Ich bin intellektuell, warum Sie nicht?» Ich stelle mir sofort vor, gut sichtbar einen anderen Button zu tragen: «Kümmern Sie sich nicht um mich». Roland Barthes, Chronik, 1995 (deutsche Ausgabe 2003) paritätische kommission für die berufsbildung sgd sgv

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