Manfred Kloske. Geschäftsführer der Firma WVK Versicherungsmakler Krayer GmbH, Sitz in Oestrich Winkel, Schwarzgasse 13

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1 Manfred Kloske Geschäftsführer der Firma WVK Versicherungsmakler Krayer GmbH, Sitz in Oestrich Winkel, Schwarzgasse 13 1

2 krayer.de Persönliche Betreuung als Grundlage für Vertrauen. Als unabhängiges Versicherungsmaklerbüro vertreten wir ausschließlich die Interessen unserer Kunden. Unser Anspruch ist es, sinnvolle und individuelle Gesamtkonzepte und persönliche Betreuung vor Ort anzubieten. Das ist für uns wesentliches Merkmal einer erfolgreichen Zusammenarbeit. Unsere langjährige Erfahrung hat gezeigt, dass nur eine individuelle Betreuung Sicherheit durch ein lückenlos greifendes Gesamtkonzept gewährleisten kann. Im Jahre 1979 als Versicherungsbüro gegründet, ist die WVK Krayer heute der starke Partner in allen finanziellen Belangen des unternehmerischen Mittelstands. 2

3 HAFTUNG UND RECHT Haftung Recht GESETZ 3

4 HAFTUNG UND RECHT Wer haftet und wer hat Recht? Ist das Recht logisch? Es gibt Gesetze, die sind logisch, aber in einigen Fällen nicht gerecht! Denken Sie an folgenden Fall: 4

5 Was jedem passieren kann! Ein Verein veranstaltet einmal im Jahr einen Mitgliederausflug. Für die Vereinsmitglieder war dies umsonst! Die Kosten von 60 je Mitglied übernahm der Verein. Der Jahresbeitrag je Mitglied beträgt

6 Was jedem passieren kann! Ernüchterung bei der letzten Steuererklärung. Die Gemeinnützigkeit ist aberkannt worden. 6

7 W A R U M Für Mitglieder gilt eine Grenze von 40 p.a. und gilt für alle Aufmerksamkeiten, wie Getränke, Weihnachtsfeier, vergünstigter Eintritt und und und 7

8 Haftungsfalle Finanzamt, der Vereins Vorsitzende haftet!! Umsatz im Vorjahr , in diesem Jahr große Feier, Umsatz steigt auf , der Verein muss jetzt Umsatzsteuer zahlen, kann er das nicht, hält das Finanzamt einfach die Hand bei Ihnen auf! 8

9 Zeitbombe Die Ehrenamtspauschale ist toll. Wer ehrenamtlich im Verein tätig ist, egal ob Vorstand (!), Platzwart etc., kann 500 demnächst sogar 720 steuerfrei erhalten! 9

10 Zeitbombe VORSICHT: Prüfen Sie, ob das in Ihrer Satzung geregelt ist. Wenn nicht unbedingt nachholen, die Gemeinnützigkeit ist u.u. gefährdet!! 10

11 Vortragsthemen Ehrenamt / Rahmenvertrag Land Hessen Vereinshaftpflicht Veranstalterhaftpflicht D & O für Ehrenamtsträger Vertrauensschadenversicherung Vereinsrechtsschutz Unfallversicherung Gebäude- / Inventarversicherung Dienstreisekasko 11

12 Vortragsthemen Ehrenamt / Rahmenvertrag Land Hessen Vereinshaftpflicht Veranstalterhaftpflicht D & O für Ehrenamtsträger Vertrauensschadenversicherung Vereinsrechtsschutz Unfallversicherung Gebäude- / Inventarversicherung Dienstreisekasko 12

13 Ehrenamt Der Hessische Ministerpräsident hat am bundesweit Rahmenverträge vorgestellt, mit denen erstmals ein Bundesland den Versicherungsschutz für ehrenamtlich und freiwillig engagierte Bürgerinnen und Bürger entscheidend verbessert. 13

14 Ehrenamt Wir wollen alle Hürden und Unsicherheiten auf dem Weg zu ehrenamtlichem Engagement beiseite räumen und sicherstellen, dass die vielen freiwillig Aktiven bei ihrem dankenswerten Einsatz für die Gemeinschaft ausreichend abgesichert sind. 14

15 Ehrenamt Zu den unverzichtbaren Rahmenbedingungen für das Ehrenamt zählt ein risikogerechter Versicherungsschutz, der die ehrenamtlichen Tätigen schützt. Die wesentlichen Lücken im Versicherungsschutz der Ehrenamtlichen wird geschlossen. 15

16 Rahmenverträge Die Rahmenverträge umfassen die folgenden Regelungen: 1. Unfallversicherung 2. Haftpflichtversicherung 16

17 Unfallbegriff Ein Unfall liegt zum Beispiel vor, wenn Sie stolpern, beim Sport stürzen oder einen Verkehrsunfall erleiden. Versicherungsschutz besteht auch, wenn Sie den Unfall selbst verschuldet haben. 17

18 Welche Gefahren Tod Invalidität Bergungskosten 18

19 Rahmenverträge zur Unfallversicherung Die Rahmenverträge umfassen die folgenden Regelungen: 19

20 Rahmenverträge zur Unfallversicherung Im Bereich des Unfallversicherungsschutzes ist zunächst immer die Frage nach der jeweils bestehenden gesetzlichen und/oder privaten Unfallversicherung zu prüfen. 20

21 Rahmenverträge zur Unfallversicherung In denjenigen Fällen, in denen kein oder nur ein unzureichender Schutz existiert, hilft der neue Unfallrahmenvertrag weiter. 21

22 Rahmenverträge zur Unfallversicherung Insbesondere wird es den vielen kleinen, im ehrenamtlichen Bereich engagierten Initiativen einen häufig sonst nicht darstellbaren Versicherungsschutz ermöglicht und damit wesentliche, mit dem Ehrenamt verbundene Risiken abgesichert. 22

23 Versicherter Personenkreis Wer ist versichert? In Hessen ehrenamtlich tätige Personen oder Personen, deren ehrenamtliches Engagement von Hessen ausgeht (z. B. bei Hilfstransporten ins Ausland) 23

24 Welche Tätigkeiten sind versichert? Freiwilliges, gemeinwohlorientiertes, bürgerschaftliches Engagement,.. 24

25 Welche Tätigkeiten sind versichert?..in Ehrenämtern oder Vereinigungen aller Art... 25

26 Welche Tätigkeiten sind versichert? für unentgeltliche Tätigkeiten, abgesehen von Aufwandsentschädigungen. 26

27 Wer ist nicht versichert? Personen, die gesetzlich oder privat unfallversichert sind. Sollten die Leistungen daraus geringer sein als die des Rahmenvertrages mit dem Land Hessen, wird die Differenz entsprechend ausgeglichen. Rentenleistungen für Unfallinvalidität werden dabei in eine einmalige Kapitalleistung umgerechnet. 27

28 Wer ist nicht versichert? Personen, für die zusätzlich zur gesetzlichen eine private Unfallversicherung abgeschlossen werden muss, z. B. Freiwillige Feuerwehren bei dienstlicher Tätigkeit. 28

29 Wer ist nicht versichert? Der Unfallrahmenvertrag ersetzt keine bestehende Vereins oder Verbandsunfallversicherung. 29

30 Aktuell versicherte Leistungen Im Fall dauernder Beeinträchtigung Je nach dem Grad der Beeinträchtigung bis ,. Leistungsfähigkeit durch einen Unfall (Invalidität) nach Gliedertaxe: Arm % Arm bis oberhalb des Ellenbogengelenks % Arm unterhalb des Ellenbogengelenks % Hand % Daumen % Zeigefinger % Anderer Finger % Bein über der Mitte des Oberschenkels % Bein bis zur Mitte des Oberschenkels % Bein bis unterhalb des Knies % Bein bis zur Mitte des Unterschenkels % Fuß %...usw. 30

31 Weitere Leistungen Im Todesfall: , Für Bergungskosten: Je nach Kostenaufwand bis zu 5.000,, soweit kein anderer Leistungsträger (Krankenversicherung, ADAC Schutzbrief usw.) da ist. Ersatz von Kosten für die Bergung des Unfallopfers sowie weiterer Kosten wie z. B. für Transport ins Krankenhaus, zusätzlicher Aufwand für vorzeitige oder verspätete Rückkehr aus dem Ausland. 31

32 Schadenbeispiele Unfallversicherung zum Rahmenvertrag Eine beim Weihnachtsbasar einer Hilfsorganisation ehrenamtlich tätige Helferin erleidet auf dem direkten Nachhauseweg einen schweren Autounfall und verliert das Augenlicht. 32

33 Schadenbeispiele Unfallversicherung zum Rahmenvertrag Ein Vorstandsmitglied eines Wandervereins organisiert einen Wandertag. Als Führer der Wanderung stürzt er in unwegsamem Gelände rücklings mit dem Kopf auf einen scharfen Felsstein und erleidet tödliche Verletzungen. 33

34 Schadenbeispiele Unfallversicherung zum Rahmenvertrag Die Bürgerinitiative Sauberer Wald will an einem Wochenende ein Waldgrundstück von Unrat säubern. Ein Helfer der Bürgerinitiative entfernt Unrat von einem Hochsitz. Dieser stürzt infolge Baufälligkeit um. Der Helfer erleidet eine Querschnittslähmung. 34

35 Haftpflichtversicherung Nach einer Fachinformation des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft vom 26. März 2002 (HFI 107) besteht grundsätzlich eine Deckung über die Privathaftpflichtversicherung, wenn ein Ehrenamt ausgeführt wird. 35

36 Haftpflichtversicherung Sofern ausnahmsweise keine eigene Privathaftpflichtversicherung besteht, erhalten ehrenamtlich Tätige über diesen Rahmenvertrag Versicherungsschutz für Schäden, die sie in Ausübung ihrer Tätigkeit für die Vereinigung verursachen. 36

37 Versicherter Personenkreis Versicherungsschutz besteht für in Hessen ehrenamtlich Tätige und Personen, deren ehrenamtliches Engagement von Hessen ausgeht. 37

38 Versicherter Personenkreis Verantwortlich Engagierte, wie z. B. Interessengemeinschaften und Initiativen, aber auch in nicht eingetragenen Vereinen und kleinen eingetragenen Vereinen angesprochen. 38

39 Versicherter Personenkreis Die hessische Gruppen Haftpflichtversicherung ersetzt nicht die Vereinsoder Veranstalterhaftpflichtversicherung!! 39

40 Aktuell versicherte Leistungen Die Erfahrung zeigt, dass Schadenfälle unter Umständen bis in den siebenstelligen Bereich hinein reichen können. 40

41 Aktuell versicherte Leistungen Deshalb enthält der Vertrag eine Versicherungssumme von 2 Millionen Euro pauschal für Personen und/oder Sachschäden. 41

42 Aktuell versicherte Leistungen Damit wird der/die versicherte ehrenamtlich Tätige vor möglicherweise auch existenzbedrohenden Schadenersatzansprüchen bewahrt. 42

43 Schadenbeispiele zum Rahmenvertrag Haftpflicht: Ein Mitglied einer Elterninitiative zur Verschönerung des Kindergartenspielplatzes baut Mobiliar für eine Spendenaktion auf. Durch einen Fehler beim Aufbau bricht eine Bank zusammen, und ein auf ihr sitzender Besucher verletzt sich. 43

44 Schadenbeispiele zum Rahmenvertrag Haftpflicht Die Bürgerinitiative Sauberer Wald will an einem Wochenende ein Waldgrundstück von Unrat säubern. Der verantwortliche Organisator weist einzelnen Teilgruppen säubernde Gebiete zu. Hierbei wird eine gerade angelegte Fichtenneuanpflanzung im Zuge der Säuberungsaktion zerstört. Das Forstamt erhebt Schadenersatzansprüche gegen den Organisator. 44

45 Schadenbeispiele zum Rahmenvertrag Haftpflicht: Ein Vorstandsmitglied eines Wandervereins organisiert einen Wandertag und legt irrtümlich eine Wanderroute fest, die durch unwegsames und gefährliches Gelände führt. Ein Wanderer stürzt und verletzt sich am Knöchel. 45

46 Vortragsthemen Ehrenamt / Rahmenvertrag Land Hessen Vereinshaftpflicht Veranstalterhaftpflicht D & O für Ehrenamtsträger Vertrauensschadenversicherung Vereinsrechtsschutz Unfallversicherung Gebäude- / Inventarversicherung Dienstreisekasko 46

47 Vereinshaftpflichtversicherung Eine Vereinshaftpflicht schützt die Mitglieder eines Vereins gegen die finanziellen Folgen von Schäden, die von diesen im Zuge des Vereinslebens verursacht wurden. 47

48 Vereinshaftpflichtversicherung Als Erfüllungsgehilfen des Vereins haftet dieser für fahrlässig verursachte Schäden seiner Mitglieder und Vorstände, wenn diese zum Wohl, bzw. zum Zweck des Vereins handeln. 48

49 Vereinshaftpflichtversicherung Lediglich bei grober Fahrlässigkeit oder bei Vorsatz müssen Haftpflichtansprüche vom Vereinsmitglied selbst getragen werden. 49

50 Vereinshaftpflichtversicherung Die Vereinshaftpflicht prüft die an den Verein gestellten Forderungen, lehnt unberechtigte Ansprüche ab oder reguliert berechtigte Ansprüche im Rahmen des vereinbarten Deckungsumfangs. 50

51 Für wen ist die Versicherung? Die Vereinshaftpflicht ist für alle eingetragenen Vereine (e. V.) unbedingt zu empfehlen. 51

52 Was ist versichert? Es sind alle Personen Sach und Vermögensschäden gedeckt 52

53 Was ist versichert? die einem Dritten von einem Mitglied des Vorstands oder einem anderen Vereinsmitglied zugefügt werden. 53

54 A B E R!! Dies jedoch unter der Voraussetzung, dass der Schaden bei einer Handlung im Interesse, oder zum Zweck des Vereins, verursacht wurde. 54

55 Was ist versichert? Die Versicherung prüft zunächst, ob die Schadenersatzansprüche berechtigt sind. 55

56 Was ist versichert? Sind diese nicht gerechtfertigt, wehrt sie unberechtigte Ansprüche ab. 56

57 Was ist versichert? Sämtliche Kosten, bis hin zu einem eventuell entstehenden Rechtsstreit, werden dann von der Haftpflichtversicherung getragen. 57

58 Was ist versichert? Besteht die Forderung des Geschädigten zu Recht, leistet die Haftpflichtversicherung im Rahmen der vorliegenden Bedingungen. 58

59 Wer ist versichert? Versicherter Personenkreis: Mitglieder des Vorstands Vereinsmitglieder Angestellte und Arbeiter des Vereins 59

60 Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert? Eine Haftpflichtversicherung deckt viele Schadensfälle ab, enthält aber auch Ausschlüsse. Nicht versichert sind z.b.: 60

61 Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert? Vorsatz. Haftpflichtansprüche mitversicherter Personen untereinander. Schäden, die durch den Gebrauch eines Kraft, Luft oder Wasserfahrzeugs verursacht werden. 61

62 Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert? Geldstrafen und Bußgelder. Schäden an geliehenen oder gemieteten Gegenständen. Verlust von Schlüsseln. Schäden aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz. 62

63 Schadenbeispiele Ein Schützenverein hält in den Wintermonaten einen Schnupperkurs für neue Interessenten ab. Dabei wurde nicht darauf geachtet, den Bereich um den Eingang zum Vereinsheim zu streuen. Ein Gast rutscht aus und zieht sich Prellungen am Rücken und einen Haarriss am Steißbein zu. Schmerzensgeld, Behandlungskosten und Verdienstausfall werden vom Geschädigten gegenüber dem Verein geltend gemacht. Die Schadenhöhe wurde auf 4.500, Euro geschätzt. 63

64 Unachtsamkeit In einem Kulturverein wird abends vergessen, die Kaffeemaschine auszuschalten. Diese heizt sich über Nacht derart auf, dass erst sie, dann die Küche Feuer fängt. Durch die Flammen werden Fenster und andere Teile der angemieteten Vereinsräume beschädigt. Der Schaden wird auf , Euro geschätzt. 64

65 Parkplatz Zwei Vereinsmitglieder eines Sportvereins tragen ein neues Fußballtor zum Hartplatz. Dabei zerkratzen Sie im Vorbeigehen den Lack des auf dem Parkplatz vor dem Vereinsheim geparkten PKW eines Anwohners. Der Schaden wird auf 2.000, Euro geschätzt. 65

66 Sturm Ein alter, offensichtlich bereits seit längerem morscher Baum wird vom Sturm umgeknickt und streift beim Fall den Wintergarten eines Nachbarhauses. Es entsteht ein Schaden von geschätzt 8.000, Euro. Der Nachbar fordert Schadenersatz, da er die Ansicht vertritt, der Verein wäre seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen. 66

67 Vortragsthemen Ehrenamt / Rahmenvertrag Land Hessen Vereinshaftpflicht Veranstalterhaftpflicht D & O für Ehrenamtsträger Vertrauensschadenversicherung Vereinsrechtsschutz Unfallversicherung Gebäude- / Inventarversicherung Dienstreisekasko 67

68 Veranstalterhaftpflichtversicherung Veranstaltet ein Verein ein Fest oder ähnliche Veranstaltung, ist in den meisten Fällen kein direkter Bezug zum Vereinszweck geboten, weshalb die Vereinshaftpflicht versicherung nicht greift (z. B. Faschingsball eines Sportvereins). 68

69 Veranstalterhaftpflichtversicherng Eine gesonderte Veranstalterhaftpflichtversicherung deckt Schädendie im Rahmen der Veranstaltung von Helfern Dritten zugefügt werden. Auch der Betrieb von Hüpfburgen, Zelten, etc. kann mit eingeschlossen werden. 69

70 Vortragsthemen Ehrenamt / Rahmenvertrag Land Hessen Vereinshaftpflicht Veranstalterhaftpflicht D & O für Ehrenamtsträger Vertrauensschadenversicherung Vereinsrechtsschutz Unfallversicherung Gebäude- / Inventarversicherung Dienstreisekasko 70

71 Die D&O Police für Ehrenamtsträger Wie Manager von Unternehmen können auch ehrenamtliche Vorstände und Aufsichtsräte von Vereinen, für die finanziellen Folgen fehlerhafter Entscheidungen zur Rechenschaft gezogen werden. 71

72 Die D&O Police für Ehrenamtsträger Für sie gelten ähnlich strenge Haftungsregeln wie bei Kapitalgesellschaften d.h. auch sie haften grundsätzlich unbegrenzt mit ihrem Privatvermögen. 72

73 Die D&O Police für Ehrenamtsträger Bei Vermögensschäden greift weder die normale Haftpflichtvers. noch lässt sich die Haftung durch die Satzung ausschließen egal ob es sich um einen Sportverein, eine Wohnungseigentümergemeinschaft oder einen Kirchenvorstand handelt. 73

74 Die Lösung: Die D&O schützt bestellte und faktische Mitglieder der geschäftsführenden Organe, der Aufsichts, Verwaltungs und Beiräte von Vereinen, Verbänden, Stiftungen und gemeinnützigen GmbHs sowie deren Stellvertreter. 74

75 Die Lösung: Versicherungsschutz genießen zudem besondere Vertreter gemäß 30, 86 Bürgerliches Gesetzbuch zum Beispiel Generalbevollmächtigte, Prokuristen und leitende Angestellte. 75

76 Der Schutz: Die D&O schützt Ehrenamtsträger in Vereinen und Verbänden vor persönlicher Haftung im Schadensfall. Die Police bietet einen einfachen Abschluss, günstige Prämien und einen weit reichenden Deckungsschutz bei minimalen Ausschlüssen. 76

77 Der Schutz: Günstige Prämien und einen weitreichenden Deckungsschutz bei minimalen Ausschlüssen. 77

78 Schadenbeispiel 1 Innenhaftung Fehler bei Finanzierung oder Umfinanzierung eines Gebäudeneuoder umbaus. 78

79 Schadenbeispiel 1 Innenhaftung Verjähren lassen berechtigter Ansprüche auf Zahlung von Mitgliedsbeiträgen und Umlagen. 79

80 Schadenbeispiel 1 Innenhaftung Versäumnis bei der Fristenkontrolle, etwa bzgl. einer günstigen Verlängerungsoption eines Miet oder Pachtvertrages über das Vereinsgebäude. 80

81 Schadenbeispiel 1 Innenhaftung Fehler beim Abschluss bzw. pflichtwidriger Nichtabschluss von Versicherungsverträgen. 81

82 Schadenbeispiel 1 Innenhaftung Nachlässigkeiten bei der Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber Dritten, etwa Schadenersatzansprüchen in der Folge einer größeren Vereins veranstaltung. 82

83 Schadenbeispiel 1 Innenhaftung Abschluss eines Mietvertrags über eine nicht oder nicht vollumfänglich gebrauchstaugliche Abstellfläche. 83

84 Schadenbeispiel 1 Innenhaftung Übertragung der Buchführung an einen nicht qualifizierten Schatzmeister. 84

85 Schadenbeispiel 2 Außenhaftung Verspäteter Insolvenzantrag Schadensersatzanspruch von Gläubigern, die nach Insolvenz wertlose Forderungen erworben haben ( 42 BGB). 85

86 Schadenbeispiel 2 Außenhaftung Ausstellung von unrichtigen Bestätigungen zu Spenden und Mitgliedsbeiträgen / Veranlassung, dass Zuwendungen nicht zu den in der Bestätigung angegebenen steuerbegünstigten Zwecken verwendet werden ( 10b Abs. 4 EStG, 9 Abs. 3 KStG) 86

87 Schadenbeispiel 2 Außenhaftung Nichtabführung von Steuern / Sozialversicherungsbeiträgen Anspruch des Finanzamts / Sozialversicherungsträgers ( 69 AO / 823 BGB i.v.m. 266a StGB). 87

88 Fazit zur Vereinshaftung Ehrenamt Land Hessen ist nur ein Rettungsanker für ehrenamtlich Tätige!! Vereinshaftung, Schäden an Dritte direkter Bezug zum Vereinszweck! Veranstalterhaftung, Schäden an Dritte kein direkter Bezug zum Vereinszweck! D&O reine Vermögensschäden Innen und Außenhaftung (geschäftsführende Organe, der Aufsichts, Verwaltungs und Beiräte von Vereinen). 88

89 Vortragsthemen Ehrenamt / Rahmenvertrag Land Hessen Vereinshaftpflicht Veranstalterhaftpflicht D & O für Ehrenamtsträger Vertrauensschadenversicherung Vereinsrechtsschutz Unfallversicherung Gebäude- / Inventarversicherung Dienstreisekasko 89

90 Die Vertrauensschaden Versicherung Das Eigentum von Unternehmen egal ob materiell oder immateriell kann durch kriminelle Machenschaften von Mitarbeitern oder außen stehender Dritter jederzeit geschädigt werden. Daran können häufig auch die besten Sicherheitsvorkehrungen nichts ändern. 90

91 Die Lösung: Die Vertrauensschaden Versicherung (VSV) ersetzt Unternehmen Vermögensschäden, die von Mitarbeitern oder Dritten vorsätzlich verursacht werden. 91

92 Die Lösung: Die VSV greift bei Schäden durch Diebstahl, Unterschlagung, Betrug, Untreue, Computerbetrug oder sonstigen vorsätzlichen Handlungen, die nach den gesetzlichen Bestimmungen über unerlaubte Handlungen zum Schadensersatz verpflichten. 92

93 Der Schutz: Die VSV zählt zum Kreis der Versicherungen, die die Unternehmensexistenz absichern. Ersetzt werden Schäden im Rahmen der Versicherungssumme, die dem Versicherungsnehmer durch Vertrauenspersonen selbst oder von Dritten zugefügt werden. 93

94 Der Schutz: Für Schäden, die dem Versicherungsnehmer (VN) von außen stehenden Dritten durch unmittelbare und rechtswidrige Eingriffe in seine elektronische Datenverarbeitung zugefügt werden, soweit der Dritte sich dabei am Vermögen des VN bereichert hat. 94

95 Vortragsthemen Ehrenamt / Rahmenvertrag Land Hessen Vereinshaftpflicht Veranstalterhaftpflicht D & O für Ehrenamtsträger Vertrauensschadenversicherung Vereinsrechtsschutz Unfallversicherung Gebäude- / Inventarversicherung Dienstreisekasko 95

96 Vereinsrechtsschutzversicherung In einen Rechtsstreit verwickelt zu werden, lässt sich auch für Vereine nicht immer vermeiden. Ein Vereinsrechtsschutz bietet die ideale Ergänzung zur Vereinshaftpflicht, mit dem u. a. eigene Ansprüche durchgesetzt werden können. 96

97 Beispiele: Bei einem Auswärtsspiel wird ein Mitglied verletzt, der Schadenersatzanspruch allerdings nicht bezahlt. 97

98 Beispiele: Ein weiteres Beispiel wäre, der Verein kündigt dem Platzwart, dieser hat sich nun mit rechtlichen Mitteln dagegen wehrt. 98

99 Vortragsthemen Ehrenamt / Rahmenvertrag Land Hessen Vereinshaftpflicht Veranstalterhaftpflicht D & O für Ehrenamtsträger Vertrauensschadenversicherung Vereinsrechtsschutz Unfallversicherung Gebäude- / Inventarversicherung Dienstreisekasko 99

100 Unfallversicherung Welche Gefahren und Schäden sind abgedeckt? Versichert sind entsprechend dem Vertragsumfang alle vorher vereinbarten Leistungsarten (z. B. Tod, Invalidität, Krankenhaustagegeld, Bergungskosten, etc.). 100

101 Unfallversicherung Die Unfallversicherung schützt die versicherten Personen bei Unfällen üblicherweise weltweit rund um die Uhr. 101

102 Was ist versichert? Die Bausteine und die Versicherungssummen können flexibel gestaltet werden, individuell für einzelne Personenoder Personengruppen ohne Namensnennung. 102

103 Leistungsbeispiele aus der Praxis Herr W., seit Jahren in einem Betrieb für Metallverarbeitung beschäftigt, trennte sich drei Finger der rechten Hand ab. Ein Unfall mit fatalen Folgen. Neben den Schmerzen hatte er auch psychisch schwer mit der Situation zu kämpfen. Herr W. hat eine Frau und drei kleine Kinder, die auf seinen Verdienst, aber auch auf seine häusliche Unterstützung angewiesen sind. Nun kann er keinen dieser Bereiche mehr genügend erfüllen. 103

104 Auf der Baustelle Herr J. und Frau K., beide leitende Angestellte in der Baubranche, waren auf einer Baustelle, um sich ein Bild ihres Projekts vor Ort zu machen. Da fiel ein Stück eines Betonblocks beim Aufladen aus dem Schaufellader. Durch einen Warnruf gelang es Herrn J. gerade noch, zur Seite zu springen. Dennoch traf ihn der Block so hart, dass er sich die Schulter brach und mit Folgeschäden rechnen muss. Im Rahmen der Gruppenunfallversicherung gab es Schadensersatz, der die finanzielle Zukunft von Herrn J. sichert. 104

105 Vortragsthemen Ehrenamt / Rahmenvertrag Land Hessen Vereinshaftpflicht Veranstalterhaftpflicht D & O für Ehrenamtsträger Vertrauensschadenversicherung Vereinsrechtsschutz Unfallversicherung Gebäude- / Inventarversicherung Dienstreisekasko 105

106 Gebäude- und Inventarversicherung Unwetter, Sturm, Brände, korrodierte Rohre, Überschwemmungen usw. selbst das solideste Vereinsheim kann dadurch stark beschädigt werden. Diese Schäden komplett zu vermeiden ist fast unmöglich. 106

107 Gebäude- und Inventarversicherung Eine Gebäude und Inventarversicherung schützt den Verein jedoch vor den damit verbundenen finanziellen Nachteilen. 107

108 Vortragsthemen Ehrenamt / Rahmenvertrag Land Hessen Vereinshaftpflicht Veranstalterhaftpflicht D & O für Ehrenamtsträger Vertrauensschadenversicherung Vereinsrechtsschutz Unfallversicherung Gebäude- / Inventarversicherung Dienstreisekasko 108

109 Dienstreisekasko Die Kaskoversicherung für Vereine, deren Mitglieder mit eigenen Fahrzeugen ehrenamtlich unterwegs sind. 109

110 FRAGEN?? 110

111 VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT 111

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