Praktikum Fachoberschule für Lebensmittelmanagement

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1 Lehranstalten für Sozialpädagogik und Hauswirtschaft im Schulzentrum Geschwister Scholl - Fachoberschule für Lebensmittelmanagement - Walter-Kolb-Weg Bremerhaven Tel.: 0471 / Fax: 0471 / Juni Inhaltsverzeichnis Praktikum Fachoberschule für Lebensmittelmanagement 1. Allgemeine Informationen Richtlinien über das Praktikum zum Erwerb der Fachhochschulreife Ausbildungsplan Zeitplan der fachpraktischen Ausbildung Hinweise zur Einarbeitung Die Inhalte der vier Leistungskontrollen (Berichte) Hinweise zum Verfassen der Leistungskontrollen Hinweise zu Fehlzeiten Zeugnis (Muster) (Alle Unterlagen beziehen sich auf den Erwerb der allgemeinen Fachhochschulreife, wozu die erfolgreiche fachpraktische Ausbildung in der 11. Jahrgangstufe die Voraussetzung zum Eintritt in die Jahrgangsstufe 12 bildet.)

2 1. Allgemeine Informationen für die Praktikumsstellen 1. Ausbildungszeit Das Praktikum dauert insgesamt 12 Monate und gliedert sich in zwei halbjährige Praktika jeweils vom bis zum und dann vom bis zum des Ausbildungsjahres. Die wöchentliche Arbeitszeit richtet sich nach dem Tarifvertrag des Betriebes und verteilt sich während der Schulzeit auf mindestens 3 Arbeitstage mit jeweils 8 Stunden im Praktikumsbetrieb und maximal 2 Tagen Unterricht in der Schule. Während der Ferien (außerhalb des eigenen Urlaubs) arbeiten die PraktikantInnen die volle Arbeitszeit im Praktikumsbetrieb. Die Anleitung muss durch ausgebildete Fachkräfte erfolgen. (Staatlich geprüfte Hauswirtschaftliche Betriebsleiterinnen, Diätassistentinnen, Küchenmeister/ Küchenmeisterinnen oder andere Meisterinnen/Meister in lebensmittelbezogenen Berufen sowie Leitungskräfte in vergleichbaren Berufen. 2. Leistungskontrollen 2.1. Die Praktikantin/der Praktikant erstellt 4 dokumentierte Leistungskontrollen (4 Berichte, s. Richtlinie über das Praktikum zum Erwerb der Fachhochschulreife vom , Teil 1.7.2) über die Ausbildungsabschnitte des Praktikums, die von der Praktikumsstelle mit dem Vermerk mit/ohne Erfolg abgeschlossen versehen werden und bei Bedarf von der Schule eingesehen werden können. Die Feststellung des Ausbildungserfolges im Praktikum obliegt der Praktikumsstelle Das Praktikantenamt empfiehlt, dem Praktikanten/der Praktikantin - der/die einen Arbeitsvertrag mit mehr als 24 Wochenstunden hat - in angemessenem Umfang Arbeitszeit zur Erstellung der Leistungskontrollen zur Verfügung zu stellen. 3. Erfolg der fachpraktischen Ausbildung 3.1. Auszug aus der Verordnung über die Versetzung von Schülerinnen und Schülern an öffentlichen Schulen vom 14. Juli : (1) Voraussetzung für die Versetzung in die Jahrgangsstufe 12 ist eine mit Erfolg abgeschlossene fachpraktische Ausbildung. Sie ist dann mit Erfolg abgeschlossen, wenn der Schüler oder die Schülerin in allen der mindestens vier von der Ausbildungsstelle durchzuführenden Leistungskontrollen ausreichende Fertigkeiten nachgewiesen hat. Die Wiederholung einer versäumten oder nicht ausreichenden Leistungskontrolle ist einmal zulässig. Im Übrigen gelten für die Leistungen im Unterricht die Bestimmungen dieser Verordnung. (2) Wird die fachpraktische Ausbildung außerhalb der Schule durchgeführt, entscheidet die außerschulische Ausbildungsstelle über den Abschlusserfolg. Auszug aus 6: Grundsätze der Versetzungsentscheidung: (1) Die Entscheidung über die Versetzung ist eine pädagogische Maßnahme. Die Lehrkräfte urteilen dabei nicht allein aufgrund der Lernentwicklung in ihrem Fach, sondern unter Berücksichtigung der gesamten Lernentwicklung des Schülers oder der Schülerin. 1

3 3.2. Die Bescheinigung des Vorliegens von 4 erfolgreichen Leistungskontrollen ist kein Zeugnis im arbeitsrechtlichen Sinn. Es dient der Feststellung des Erfolgs des Praktikums und ist Voraussetzung der Versetzung in Klasse 12. Es muss deshalb zur Versetzungskonferenz vorliegen Wenn der Praktikant/die Praktikantin nicht erfolgreich an der Ausbildung teilnimmt und dadurch der Ausbildungserfolg gefährdet erscheint, ist es erforderlich, die Fachoberschule rechtzeitig davon in Kenntnis zu setzen. 4. Kündigung des Praktikantenvertrages 4.1. Eine Kündigung soll nur nach Rücksprache mit der betreuenden Lehrkraft der Fachoberschule erfolgen. Dem Praktikantenamt wird die Kündigung unverzüglich durch die Schule mitgeteilt Ein neuer Praktikumsvertrag muss sich zeitlich unmittelbar anschließen. Fällt Ausbildungszeit aus, so ist diese Zeit nachzuholen, da das Praktikum sonst nicht anerkannt werden kann (s. Punkt 1). 5. Freistellung vom Unterricht zu Veranstaltungen der Prakt.stelle An den Unterrichtstagen kann der Praktikant in der Regel nicht ganz oder teilweise für die Arbeit in der Praktikumsstelle oder besondere Unternehmungen freigestellt werden. Wir bitten die Praktikumsstellen, besondere Veranstaltungen, zu denen die Mithilfe der Praktikanten benötigt wird, möglichst nicht auf die Schultage zu legen. 6. Urlaubsanspruch Auch wenn die/der PraktikantIn Schülerin/Schüler der Fachoberschule ist, besteht ein Urlaubsanspruch nach gesetzlichen Bestimmungen. Sie sind im Sinne des Burl.Ges. Arbeitnehmer. Das Praktikantenamt empfiehlt 26 Arbeitstage Urlaub. Bei Schülern/Schülerinnen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz. Da sich das Praktikum auf zwei Halbjahre verteilt, sollte mit den Urlaubstagen entsprechend verfahren werden. Der Urlaub soll zusammenhängend gewährt werden und in den Zeiten der Schulferien liegen. Für den Mindesterholungsurlaubsanspruch im Kalenderjahr ist unter sinngemäßer Anwendung des 6 BUrlG der gesamte Erholungsurlaub, den der Praktikant/die Praktikantin und FachoberschülerIn im Jahr erhält, zu berücksichtigen. Es ist daher vertretbar, bei verspätetem Praktikumsbeginn als Erholungsurlaub die Schulferien der nachfolgenden Klasse 12 anzusehen, um auf diese Weise die erforderliche Praktikumszeit voll ableisten zu können. In jedem Fall muss gewährleistet sein, dass die Klasse 12 Fachoberschule vom ersten Schultag an besucht wird. Praktikantenverträge, die zeitlich über den Schulbeginn hinausgehen, müssen vertraglich aufgelöst werden. Die Praktikumsstellen verpflichten sich vertraglich, auch während der Schulferien den Praktikanten eine Ausbildung zukommen zu lassen. Nur dann ist gewährleistet, dass eine zeitlich ausreichende fachpraktische Ausbildung zustande kommt. 2

4 2. Richtlinien über das Praktikum zum Erwerb der Fachhochschulreife ( ) PraktikantIn Praktikumsstelle Praktikantenamt / Schule - ist Schülerin der FOS und ist über die Schule unfallund haftpflichtversichert - gewährleistet ein halbjähriges gelenktes Praktikum - vermittelt einen Einblick in die fachpraktischen Fertigkeiten auf der Grundlage eines Ausbildungsberufes - Praktikantenamt: Organisation, Überprüfung des betrieblichen Ausbildungsplans, Anerkennung des Praktikums - Schule prüft Ausbildungsberechtigung im Sinne von 20 des Berufsbildungsgesetzes oder 21 der Handwerksordnung. Betriebe müssen nach 22 des Berufsbildungsgesetzes oder 23 der Handwerksordnung als Ausbildungsstätte geeignet sein - nach Überprüfung spricht Schule auf Antrag des Trägers Anerkennung als Praktikumsstelle aus Praktikantenvertrag, Schriftlicher Vertragsabschluss: - Art des Praktikums - Dauer des Praktikums - Bezeichnung des Ausbildungsberufs - Inhalte des Praktikums - Beurteilungsverpflichtung - Angabe über Arbeitszeit, Probezeit, Urlaubsdauer Ein Wechsel der Praktikumsstelle während eines Praktikums ist nicht vorgesehen. - Dokumentation eines unterzeichneten Praktikantenvertrages - Schule legt ggf. Inhalte durch Ausbildungspläne mit Angaben über Ziele und Ablauf des Praktikums sowie Aufgaben der SchülerInnen fest - erstellt 4 Leistungskontrollen (Berichte) über die Ausbildungsabschnitte des Praktikums - Arbeitszeit in Vollzeitform, die Zeit für den Besuch des Unterrichts wird angerechnet - zustehender Urlaub muss in die Zeit der Schulferien gelegt werden - regelmäßige Teilnahme am Praktikum - bei Verhinderungen/Erkrankungen ist Praktikumsstelle unverzüglich zu benachrichtigen (spätestens zu Dienstbeginn) - bei Erkrankung länger als 3 Tage ist spätestens am 4. Tag der Praktikumsstelle eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen - Bericht wird mit PraktikantIn besprochen und gegengezeichnet beurteilt - Berichte mit dem Vermerk mit Erfolg abgeschlossen oder ohne Erfolg abgeschlossen (hier: Stellungnahme erforderlich) - Das Praktikum ist dann mit Erfolg abgeschlossen, wenn die Praktikantin in allen vier von der Praktikumsstelle durchzuführenden Leistungskontrollen mindestens ausreichende Fertigkeiten nachgewiesen hat - Feststellung des Ausbildungserfolges im Praktikum obliegt der Praktikumsstelle. Sie stellt ein Zeugnis über das Praktikum zum Erwerb der Fachhochschulreife aus - Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes sind zu beachten - informiert Schule, wenn Praktikumserfolg durch Fehlzeiten/ Fehlverhalten / Leistungsstand gefährdet ist - dokumentiert Fehlzeiten im Praktikumszeugnis - Schule kann sich auf Verlangen Berichte vorlegen lassen - Schule und Praktikumsstelle informieren sich gegenseitig über Leistungsstand und Ausbildungsfortschritt der PraktikantIn 3

5 3. Ausbildungsplan für die fachpraktische Ausbildung in lebensmittelverarbeitenden Betrieben Die Zielsetzung des Praktikums 1 Das Praktikum vermittelt einen Einblick in die für eine qualifizierte Berufstätigkeit erforderlichen fachpraktischen Fertigkeiten auf der Grundlage eines nach Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung anerkannten oder gleichwertig geregelten Ausbildungsberufs. Der/die SchülerIn lernt den Arbeitsalltag in einem lebensmittelverarbeitenden Betrieb kennen und erhält Einblicke in ein spezifisches Berufsfeld. Der/die SchülerIn bekommt Kontakt zu einem spezifischen Kundenkreis und den Mitarbeitern des Betriebes. Der/die PraktikantIn ist am Ende des Praktikums fähig, sich auf die Situation in der Praktikumstelle einzustellen und aktiv am Tagesablauf teilzunehmen. Sie oder er kann eine selbständig durchgeführte berufsspezifische Handlung unter Berücksichtigung der Konzeption, Bedürfnisse und Ressourcen vorbereiten und durchführen. Das Praktikum soll folgende Aufgaben bzw. Inhalte umfassen (Empfehlung): Einführungsgespräch über die für den Betrieb notwendigen und charakteristischen Aufgaben Orientierung im und Kennenlernen des Betriebes und dessen beruflicher Handlungsfelder (siehe Hinweise zur Einarbeitung, wenn keine einrichtungsbezogene Checkliste vorliegt) Klärung der Erwartungen seitens des Betriebes/der AusbilderInnen an die Praktikantln sowie Formulierungen eigener Erwartungen an die betriebliche Arbeit Einführung und Integration in den Tagesablauf Bekanntmachen mit der Konzeption des Hauses (Profil und Leitbild) Einführung in die betriebliche Struktur des Betriebes (z.b. Trägerschaft, Organisation, Planung) Begründung der Berufswahlmotivation Erstellung eines individuellen Ausbildungsplanes Mitverantwortung übernehmen für regelmäßige AnleiterInnengespräche Einbindung in die Planung und Durchführung von übergreifenden Aufgaben Beschreibung und Durchführung einer betrieblichen Aktivität oder einer unter Anleitung durchgeführten berufsspezifischen Handlung (Vorbereitung, Durchführung und Reflexion) Im Laufe des Jahres Übernahme von kleinen, eigenständig geplanten berufsspezifischen Aufgaben bzw. Handlungen Teilnahme an Teambesprechungen/Dienstbesprechungen u.a. Anleitung zur Reflexion unter Einbeziehung des Ausbildungsplanes Überprüfung der Berufswahlmotivation und der Berufsrolle Der Ausbildungsplan nimmt diese und andere für die Praktikumsstelle bedeutsame Aspekte auf und ordnet sie einem Zeitplan zu. 1 gemäß Richtlinien über das Praktikum zum Erwerb der Fachhochschulreife vom 20. Oktober

6 4. Rahmenplan für das Praktikum der FOS für Lebensmittelmanagement Fachpraktische Ausbildung in Betrieben der Nahrungsmittel verarbeitenden Industrie und in Großküchen Grundsätzlich gliedert sich das einjährige Praktikum in zwei halbjährige Praktika beider Bereiche, wobei die Wahl der Reihenfolge variieren kann. Zeit Inhalt, Anforderungen Anmerkungen/ Handzeichen Einführungswoche Praktikant/inn/en erhalten in der Schule ein Sockeltraining zu Methodenkompetenz, Kommunikationsfähigkeit und Teambildung. Praxisstellen und SchülerInnen müssen durch die Schule über diese Ausnahmesituation rechtzeitig informiert werden. 1. Woche Im Einführungsgespräch zwischen Ausbildungsleiter/in und Praktikant/in wird sichergestellt, dass die/der PraktikantIn informiert ist über: - Hygienemaßnahmen und Regelungen des Infektionsschutzgesetzes - Datenschutz - Schweigepflicht - Betriebliche Struktur - Arbeitszeiten - Unfallgefahren - Einsatzmöglichkeiten während des Praktikums - Verfahren bei Fehlzeiten In diesem Gespräch einigen sich Praktikant/in und Praxisstelle über den Einsatz während des halben Jahres. Bestehen Änderungswünsche über den Einsatz, werden diese in regelmäßigen Gesprächen überprüft und beide Stellen kommen zu einer Einigung Woche Orientierungs- und Einarbeitungsphase Einarbeitungszeit: der/die Praktikant/in lernt die Einrichtung kennen, insbesondere: - Mitarbeiter - Räumlichkeiten - Materialien - Hygienepläne - Betriebliche Abläufe - Hausordnung - Besondere Aufgaben - Teamabsprachen -... regelmäßig Die Praktikant/in sucht den Austausch mit der/dem Anleiter/in über den Fortschritt der fachpraktischen

7 Ausbildung, indem in größeren Abständen Gesprächstermine vereinbart werden. Dezember Ab der 8. Woche Erarbeitungsphase Ende des Halbjahres Ggf. wird auf Wunsch der PraxisanleiterInnen zu einem PraxisanleiterInnentreffen in die Schule eingeladen, wo Inhalte und Anforderungen an das Praktikum besprochen und Wünsche und Anregungen ausgetauscht werden können. Die praxisbetreuende Lehrkraft kommt zu einem Praktikant/inn/enbesuch. Die Lehrkraft informiert sich über - Kontakt zu den MitarbeiterInnen - Tagesablauf der Praktikantin/des Praktikanten - Typische Aufgaben der Praktikantin/des Praktikanten - Selbsteinschätzung der Praktikantin/des Praktikanten - Allgemeine Arbeitsauffassung der Praktikantin/des Praktikanten - Pünktlichkeit der Praktikantin/des Praktikanten - Zuverlässigkeit der Praktikantin/des Praktikanten Von Seiten des Betriebes empfiehlt es sich, die Fehlzeiten zu dokumentieren. Bei schwierigen Fällen ist die Lehrkraft zu informieren, insbesondere, wenn eine kurzfristige Lösung des Problems nicht in Sicht ist. Lehrkraft und Betrieb suchen gemeinsam möglichst schnell nach einer einvernehmlichen Lösung. Die Praxisstelle stellt bis zur angekündigten Zeugniskonferenz ein Zeugnis über das Praktikum der/des Praktikantin/en aus. Ob das Praktikum mit oder ohne Erfolg abgeleistet wurde, ergibt sich aus den jeweils zwei Leistungskontrollen. Die Praxisstelle erstellt bis zum Praktikumsende ein Praktikantenzeugnis, aus dem Ausbildungsberuf und Ausbildungsinhalte hervorgehen. 1. Quartal Die Anfertigung von Berichten gehört zu den 2. Quartal verpflichtenden Aufgaben der/des Praktikantin/en. Die Vertiefungs- und im Betrieb erstellten Notizen dienen den Abschlussphase Praktikant/inn/en später als Grundlage für die zu erstellenden Leistungskontrollen. Die Leistungskontrollen werden von der/dem Ausbildungsleiter/in gelesen und bewertet (bestanden/ nicht bestanden). Sie sind zum jeweils bekannt gegebenen Termin im Betrieb abzugeben. Der Ablauf wiederholt sich im sich jeweils anschließenden 2. Halbjahrespraktikum. 6

8 5. Hinweise zur Einarbeitung (Praxisleitfaden) in der FOS LM - Empfehlung - 7 Fachpraktische Ausbildung in Großküchen und Einrichtungen Diese Checkliste soll die Einarbeitung und Betreuung von PraktikantInnen in den jeweiligen Praxisbereichen erleichtern. Das Ausfüllen der Checkliste liegt in der Verantwortung der PraktikantInnen. Zusätzliche Anmerkungen bzw. Bemerkungen sind ausdrücklich erwünscht! Bitte nur Zutreffendes ankreuzen! Einarbeitung 1. Einarbeitung in den ersten Tagen Bemerkungen: Rundgang durch den Betrieb / Kennenlernen der Nutzungsmöglichkeiten oder Führung durch den Betrieb Hausordnung und Regeln erläutern Alarmsystem zeigen / Verhalten bei Notfällen Arbeitszeiten und Pausenregelung erläutern Dienstpläne zeigen und erläutern Schweigepflicht Umgang mit MitarbeiterInnen und KundInnen Verhalten im Krankheitsfall klären (vgl. auch Ausbildungsplan der Fachschule) Vorstellung von anwesenden MitarbeiterInnen und deren Zuständigkeiten Tagesablauf erläutern; Dienst am nächsten Tag 2. Einarbeitung in der ersten Woche Kennenlernen der Ziele Mitarbeiter (Berufsgruppen) /PraktikantInnen vorstellen, KollegInnen aus dem Team vorstellen Klärung gegenseitiger Erwartungen Hygienepläne einsehen Dokumentationssysteme einschließlich Tagesdokumentation zeigen und erläutern Organisation im Spätdienst bzw. geteilten Dienst...

9 6. Die Inhalte der vier Leistungskontrollen Fachpraktische Ausbildung in Großküchen und Betrieben der lebensmittelverarbeitenden Industrie 1. und 3. Leistungskontrolle Beschreibung des Betriebes und Beschreibung des Einsatzgebietes mit Reflexionsteil Abgabe bis 31.Oktober und 15. März 1. Teil Beschreibung des Betriebes Arbeitsfeld/Institution/Träger Konzept (Programm, Aufgabe Abteilungen Branche Zielgruppe/Kundenkreis Beschreibung der betrieblichen Struktur Berufsgruppen Anzahl der Beschäftigten Aufbauorganisation Ablauforganisation/Arbeitszeiten Tages- /Wochenablauf o. -plan Dienstplan Beschreibung des eigenen Einsatzgebietes Arbeitsplatz Arbeitsablauf Kontakt zu Mitarbeitern Teamarbeit (Ggf. Besonderheiten beschreiben) 2.Teil Tagesbericht Zeitplan Ausgeübte Tätigkeiten Betriebsmittel Ausführliche Beschreibung einer Tätigkeit In Fachsprache Arbeitsschritte 2. und 4. Leistungskontrolle Beschreibung einer unter Anleitung durchgeführten berufsspezifischen Handlung Abgabe bis 15. Dezember und 15. Mai 1.Teil Durchführung und schriftliche Dokumentation einer praktischen Aufgabe nach Absprache mit dem Betrieb nach dem Prinzip der vollständigen beruflichen Handlung informieren planen z. B. Rezepturberechnung Kostenberechnung Einkauf durchführen z. B. Vorbereitung Zubereitung Ausgabe kontrollieren bewerten 2.Teil Reflexion schriftlich Gespräch mit dem Betrieb Warum habe ich mich für diese Aufgabe entschieden? Was habe ich bisher gelernt und was sind meine nächsten Ziele? Was gelingt mir gut? Was gelingt mir weniger gut? Schlüsselqualifikationen reflektieren Ausbildungsplan mit Anleitung beraten und dokumentieren: Was will ich bis wann können? 3. Teil Reflexionsteil Warum habe ich mich für diesen Betrieb entschieden? Was habe ich bisher gelernt und was sind meine nächsten Ziele? Was gelingt mir gut? Was gelingt mir weniger gut? Schlüsselqualifikationen reflektieren Ausbildungsplan mit Anleitung beraten und dokumentieren: Was will ich bis wann können? 8

10 7. Hinweise zum Verfassen der Leistungskontrollen In den nach dem Berufsbildungsgesetz geregelten Ausbildungsberufen sind die Auszubildenden zum Führen eines Berichtsheftes verpflichtet. Dieses wird vom Ausbilder regelmäßig kontrolliert und vom Auszubildenden zur Abschlussprüfung vorgelegt. In Anlehnung an diese Regelung sehen die Bestimmungen zur praktischen Ausbildung in der FOS 11 die Erstellung von dokumentierten Leistungskontrollen (Berichte) vor (die Verordnung spricht von Leistungskontrollen), die von der Praktikumsstelle bewertet werden. Dabei sollen keine Noten vergeben werden, sondern ermittelt werden, ob der Bericht angemessen bzgl. formaler Kriterien sowie sachlich und fachlich korrekt ist und entsprechend mit Erfolg oder ohne Erfolg zu beurteilen ist. Titel der Leistungskontrollen (Berichte) (Themen siehe im Einzelnen vorherigen Abschnitt Die Inhalte der vier Leistungskontrollen ) 1. und 3. Leistungskontrolle: Beschreibung des Betriebes und des Einsatzgebietes mit Reflexionsteil 2. und 4. Leistungskontrolle: Beschreibung einer unter Anleitung durchgeführten berufsspezifischen Handlung Bewertung Formale Kriterien: Fristgerechte Abgabe (zum fest vereinbarten Zeitpunkt) Umfang/Seitenanzahl: mindestens 4, maximal 8 Seiten (Deckblatt, Inhaltsverzeichnis, Literaturverzeichnis und Anhang zählen nicht dazu) Äußere Form: o Din A4-Format o Schriftart Times New Roman, Schriftgröße 12 o Zeilenabstand 1,5-zeilig, Blocksatz o Seitenränder: links/rechts: 2,5 cm, oben/unten: 1,5 cm o Seitenzahlen (nach dem Inhaltsverzeichnis/Gliederung beginnt die erste Seite, Literaturverzeichnis und Anhang zählen nicht dazu) o Seiten vollständig beschreiben (auf Absätze achten) o Keine Klarsichtfolien, keine Mappen verwenden, nur heften! Deckblatt: o Titel (z.b. 1. Leistungskontrolle: Beschreibung mit Reflexionsteil ) o Bezeichnung und Anschrift des Betriebes o VerfasserIn: Name, Bildungsgang und Klasse, Schuljahr o Abgabedatum Inhaltsverzeichnis mit Gliederung Literaturverzeichnis Rechtschreibung, Grammatik, Ausdruck, Fachterminologie Eigenständige Arbeit, verwendete Literatur ist als solche gekennzeichnet, Beispiel zur Zitierweise:...Zitat... (Münchhausen 1999, S.20f) Inhaltliche Kriterien: Sachliche / fachliche Richtigkeit Aufbau: Struktur erkennbar, sachlogische Darstellung Fachbegriffe korrekt verwendet und geschrieben Thematik vollständig dargestellt 10

11 8. Fehlzeiten im Praktikum 1. Die Praktikantin/ der Praktikant ist verpflichtet, der Praktikumsstelle die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich anzuzeigen und gemäß den Regelungen der Praxisstelle eine ärztliche Bescheinigung darüber vorzulegen. 2. Die Praktikumsstelle verpflichtet sich, die während des zwölfmonatigen Praktikums anfallenden Fehlzeiten mit und ohne Nachweis anzugeben und der Schule im Praktikumszeugnis mitzuteilen. 3. Fehlzeiten ohne Nachweis sind nachzuarbeiten. 4. Das Praktikum kann in der Regel nur als bestanden gewertet werden, wenn mindestens 75% der Praktikumszeit (entsprechend mind. 100 Arbeitstage*) jeweils vom abgeleistet wurden, da das Praktikum eine dreijährige Ausbildung ersetzt. *) 52 Jahreswochen mit je 3 Praxistagen = 156 Arbeitstage in der Praxis, minus in der Regel 24 Urlaubstage machen 132 Arbeitstage in der Praxis. 100% = 132 Tage, für mind. 75% ergeben sich somit 100 Arbeitstage 11

12 9. Zeugnis (Muster) pdf-vorlage zum Download verfügbar unter Anschrift und Telefon der Einrichtung Zeugnis über das Praktikum zum Erwerb der Fachhochschulreife Termin der Rückgabe: Rückgabe an: Lehranstalten für Sozialpädagogik und Hauswirtschaft Fachoberschule für Gesundheit und Soziales Walter-Kolb-Weg Bremerhaven Frau/Herr geboren am hat vom bis * ein einjähriges Praktikum im Rahmen des zweijährigen Bildungsgangs der Fachoberschule für Ernährung und Hauswirtschaft absolviert. Das Praktikum wurde insgesamt mit Erfolg ohne Erfolg abgeschlossen. (Zutreffendes bitte ankreuzen) Die erforderlichen Leistungskontrollen wurden wie folgt beurteilt **: (Zutreffendes bitte ankreuzen) mit Erfolg ohne Erfolg 1. dokumentierte Leistungskontrolle Thema: (Berichte) 2. dokumentierte Leistungskontrolle (Berichte) 3. dokumentierte Leistungskontrolle (Berichte) 4. dokumentierte Leistungskontrolle (Berichte) Thema: Thema: Thema: Die Praktikantin / der Praktikant wurde in folgenden Bereichen ausgebildet: Bemerkungen (sofern erforderlich) auf der Rückseite. Fehlzeiten: Tage mit Nachweis Tage ohne Nachweis Eine individuelle Beurteilung wurde zusätzlich verfasst: ja nein Datum Stempel und Unterschrift der Praxisstelle * Bitte die gesamte Ausbildungszeit eintragen. ** bestanden oder nicht bestanden. Ist die Ausbildung nicht erfolgreich abgeleistet worden, wird um eine Begründung auf einem gesonderten Blatt gebeten. 12

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