Infoblatt Asyl Nr. 2: Fakten, Asylverfahren, Asylsozialberatung. Informationen von Staatsministerin Emilia Müller
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- Jutta Haupt
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1 Infoblatt Asyl Nr. 2: Fakten, Asylverfahren, Asylsozialberatung Informationen von Staatsministerin Emilia Müller
2 2 Stand: Mai 2015 I. Die wichtigsten Fakten im Überblick 1. Aktuelle Zugangsdaten o Die Zahl der jährlich neu ankommenden Asylbewerber in Deutschland und Bayern nimmt stark zu. Für das Jahr 2015 hat das BAMF bundesweit Anträge ( Erst- und Folgeantragsteller) prognostiziert. Wir gehen daher von rd Anträgen ( Erst- und Folgeanträge) für Bayern entsprechend Königsteiner Schlüssel (15,33 %) aus. Im Jahr 2013 waren es noch knapp Erstanträge und in 2014 bereits o Von Januar bis März sind in diesem Jahr bundesweit bereits Erstanträge und Folgeanträge gestellt worden, davon entfallen auf Bayern Erstund Folgeanträge. o Hauptherkunftsländer deutschlandweit sind Kosovo (28,0 %), gefolgt von Syrien, Albanien und Afghanistan. Hauptherkunftsland in Bayern ist Kosovo (39,6%), gefolgt von Syrien, Nigeria, Afghanistan und Serbien; s. auch unter II. 2. Asylverfahren o Asylbewerber, die zu uns kommen, werden zunächst in Erstaufnahmeeinrichtungen untergebracht. Dort werden sie (nach einem medizinischen Erstcheck) registriert, ggf. auf andere Bundesländer weiterverteilt und gesundheitsuntersucht. o Die Asylbewerber verbleiben in den Erstaufnahmeeinrichtungen regelmäßig bis zu 6 Wochen (maximal sind aus Rechtsgründen 3 Monate möglich). o Danach kommen die Asylbewerber in die Anschlussunterbringung. Diese erfolgt in Gemeinschaftsunterkünften, die durch die Regierungen organisiert und bereitgestellt werden oder wenn diese Plätze darin belegt sind durch die Landkreise und kreisfreien Städte dezentral. o Asylbewerber dürfen aus der Anschlussunterbringung aus- und in Privatwohnungen einziehen, wenn sie als Asylberechtigte anerkannt sind (soweit ihr Erwerbseinkommen nicht ausreicht, beziehen sie Sozialleistungen nach SGB II / XII für Unterkunft, Heizung, Lebenshaltungskosten), sie für ihren Unterhalt selbst sorgen können (nach neuer Bundesrechtslage dürfen Asylbewerber je nach Aufenthaltsstatus nach 3 Monaten mit Vorrangprüfung und nach 15 Monaten unbeschränkt arbeiten), grundsätzlich nach Abschluss des behördlichen Erstverfahrens bei Familien oder Alleinerziehenden sowie weiteren Härtefällen, wenn sie rechtstreu waren, sonst 4 Jahre nach Abschluss des Erstverfahrens, wenn sie rechtstreu waren. o Viele der auszugsberechtigten Asylbewerber finden keine Wohnung und bleiben daher als sog. Fehlbeleger in den Unterkünften. Das trifft derzeit auf rd. 11% aller Untergebrachten zu. o Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) als deutsche Asylbehörde mit Sitz in Nürnberg entscheidet, ob jemand Asyl erhält oder nicht. o Nur die wenigsten Asylbewerber werden als Asylberechtigte anerkannt: Ca. 1 % erhalten eine Anerkennung als Asylbewerber, weit mehr Asylbewerber (35 %) erhalten ein Bleiberecht. 36 % aller Asylbewerber werden nicht anerkannt und sind zur Aus-
3 3 reise verpflichtet. Wegen rechtlicher und tatsächlicher Abschiebungshindernisse sind aber auch abgelehnte, zur Ausreise verpflichtete Asylbewerber noch in Deutschland (z.b. rd ausreisepflichtige Serben). 3. Mit unserem Notfallplan sind wir für kurzfristige Zugangsspitzen gerüstet: o Um im Winter 2014/2015 für unerwartet hohe Zugänge an Asylbewerbern gerüstet zu sein, hatten wir die Erstellung eines so genannten Winter-Notfallplans beschlossen. o Das System Winternotfallplan hat sich bewährt. Insbesondere konnte so die Zugangsspitze durch den Massenexodus aus dem Kosovo geordnet abgearbeitet werden. Der Notfallplan wird daher verstetigt, um dauerhaft Reservekapazitäten in der Hinterhand zu haben. o Dies heißt: Fast alle Landkreise und kreisfreien Städte hatten im Rahmen des Winternotfallplans je Plätze gemeldet, um Asylbewerber für 5-6 Wochen kurzfristig unterbringen zu können. Insgesamt standen auf Grund dieser Meldung rd Plätze zur Verfügung. Diese Unterkünfte gelten als für den Notfallplan gemeldet fort. Sofern einzelne Kommunen dies wünschen, können, abweichend von den bisherigen Meldungen, den jeweiligen Regierungen alternative Kapazitäten gemeldet werden. 4. Wir haben die Mittel für die soziale Betreuung konsequent erhöht: o Mit dem Anstieg des Zugangs an Asylbewerbern müssen wir nicht nur die Unterbringungskapazitäten ausbauen, sondern auch die Asylsozialberatung. o Auch die Kommunalpolitik fordert Asylsozialberatung. Denn: Sie ist notwendig für die Akzeptanz der Unterbringung vor Ort. o Wir haben daher die Asylsozialberatung mit großem Engagement der Freien Wohlfahrtspflege ausgebaut. Derzeit wird in nahezu jeder Gemeinschaftsunterkunft und allen Landkreisen bzw. kreisfreien Städten Asylsozialberatung angeboten. o Die Asylsozialberatung wird von den Trägern der Freien Wohlfahrtspflege durchgeführt. Der Freistaat Bayern fördert sie mit einem Zuschuss von 80 % zu den pauschalierten Personalkosten. o Die Asylsozialberatung ist eine freiwillige Leistung des Freistaats Bayern. Im Jahr 2011 betrug die Förderung 1,44 Mio. Euro. Im Jahr 2012 wurde Förderung auf 2,64 Mio. Euro nahezu verdoppelt sowie im Jahr 2013 auf 3,39 Mio. Euro erhöht. Im Jahr 2014 standen für die Asylsozialberatung 5,14 Mio. Euro zur Verfügung und im Jahr 2015 nunmehr 9,3 Mio. Euro. o Gerade in den Erstaufnahmeeinrichtungen ist eine intensive Betreuung notwendig. Deswegen hat der Ministerrat am 22. September 2014 beschlossen, dass der Betreuungsschlüssel in den Erstaufnahmeeinrichtungen von 1:150 auf 1:100 verbessert wird. In der Anschlussunterbringung arbeiten wir gemeinsam mit den Trägern daran, möglichst flächendeckend einen Schlüssel von 1:150 zu erreichen. 5. Bayern entlastet seine Kommunen: o In Bayern werden die Kosten für Unterbringung und Verpflegung der Asylbewerber komplett durch den Freistaat getragen, die Abrechnung erfolgt spitz. o In anderen Bundesländern erhalten die Kommunen nur Pauschalen, die überwiegend als zu niedrig angesehen werden. Z.B. in Nordrhein-Westfalen decken die Pauschalen lediglich rd. 20% der Kosten der Kommunen (in 2013: 375 Mio. Euro Kosten bei den Kommunen; 79 Mio. Euro vom Land erhalten). o Zudem entlasten wir die Kommunen bei den Verwaltungskosten für unbegleitete Minderjährige (v.a. für Vormundschaftskosten) sowie für den Ausbau von zentralen Inobhutnahmeeinrichtungen in 2015 und 2016 um jeweils 8,5 Mio. Euro.
4 4 o Künftig finanziert der Freistaat darüber hinaus den Kommunen Hausverwalter für die Betreuung der dezentralen Unterkünfte und übernimmt das Risiko der fehlenden Kostendeckung der von Fehlbelegern erhobenen Gebühren. II. Zugang / Herkunftsländer (Stand ) Zugang Bund Zugang Bayern Jahr Asylanträge Veränderung in % Jahr Asylanträge Veränderung in % , , , , , , , , , , , ,1 1995** ,6 1995** , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,7 Mrz ,7 Mrz ,3
5 5 Hauptherkunftsländer Bund Land Asyl- Anteil anträge in % 1. Kosovo ,1 2. Syrien ,6 3. Albanien ,4 4. Serbien ,6 5. Afghanistan ,2 Gesamt ,9 Bayern Land Asyl- Anteil anträge in % 1. Kosovo ,6 2. Syrien ,4 3. Nigeria 584 5,0 4. Albanien 582 5,0 5. Afghanistan 477 4,1 Gesamt ,0 Anmerkung: Die Verteilung auf die einzelnen Bundesländer erfolgt nach Ethnien, damit sich die Entscheider beim BAMF vor Ort bei den einzelnen Erstaufnahmeeinrichtungen besser spezialisieren können. Daher weichen die Hauptherkunftsländer in Bayern von denen bundesweit ab.
6 6 III. Notfallplan Belegungskapazitäten Notfallplan zur Unterbringung von Asylbewerbern in Bayern Stand: Regierungsbezirk Anzahl der Unterbringungsobjekte Gesamtaufnahmekapazität Oberbayern Niederbayern Oberpfalz Oberfranken Mittelfranken Unterfranken Schwaben Summe
7 7 Anlage Asylsozialberatung Asylsozialberatung ist eine freiwillige Leistung des Freistaats Bayern. Im Jahr 2011 betrug die Förderung der Asylsozialberatung 1,44 Mio. Euro. Im Jahr 2012 wurde die Förderung auf 2,64 Mio. Euro nahezu verdoppelt sowie im Jahr 2013 auf 3,39 Mio. Euro erhöht. Im Jahr 2014 standen für die Asylsozialberatung 5,14 Mio. Euro zur Verfügung und im Jahr 2015 nunmehr 9,3 Mio. Euro. Die Mittel wurden seit 2011 durch den Freistaat somit mehr als versechsfacht. Die Asylsozialberatung wird von den Trägern der Freien Wohlfahrtspflege durchgeführt. Ziel der Asylsozialberatung ist die soziale Betreuung der Asylbewerber, damit sie sich für die Dauer ihres Aufenthalts in Deutschland in dem für sie andersartigen Lebens- und Kulturbereich zurechtfinden können. Außerdem soll eine realistische Aufklärung über die Chancen auf ein Bleiberecht und die Möglichkeiten zur Unterstützung bei der Rückkehr erfolgen. Der Freistaat Bayern fördert die Asylsozialberatung mit einem Zuschuss von 80 % zu den pauschalierten Personalkosten. Zuwendungsempfänger sind die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege. Der Ausbau der Asylsozialberatung in Zusammenarbeit mit den Trägern der Freien Wohlfahrt ist erfolgreich: Derzeit sind nahezu jede Gemeinschaftsunterkunft und alle Landkreise und kreisfreien Städte betreut. Einstellung von Asylsozialberatungspersonal und Förderverfahren Die Einstellung von Asylsozialberatern und die Ausweitung derer Arbeitszeit erfolgt nach folgendem Verfahren: Die geplanten Unterkünfte werden von den Regierungen und den Kreisverwaltungsbehörden an das StMAS gemeldet. Das StMAS meldet den Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege, wo eine neue Unterkunft eröffnet wird. Dies wird von den Spitzenverbänden an die vor Ort tätigen Kreisverbände weitergegeben. Der Kreisverband tritt mit dem Begehr, eine Stelle einzurichten, an den Landesverband heran (sofern Bewerber schon bekannt, Abklärung der Eignung mit dem Landesverband erst bei Unklarheiten Beteiligung des StMAS durch den Landesverband). Der Landesverband beteiligt den Fachausschuss Migration der Landesverbände der freien Wohlfahrtspflege. Mit diesem Votum beantragt der Landesverband beim StMAS die entsprechende Stelle.
8 8 Nach Bewilligung tritt der Landesverband an den Kreisverband mit der Erlaubnis heran, die Stelle einzurichten. Vor Einstellung des konkreten Bewerbers durch den Kreisverband Abklärung der Eignung mit dem Landesverband (erst bei Unklarheiten Beteiligung des StMAS durch den Landesverband). Einstellung des Bewerbers durch den Kreisverband. Der Vollzug der Förderung, mit einem Zuschuss von 80 % zu den pauschalierten Personalkosten, erfolgt über die Landesaufnahmestelle der Regierung von Mittelfranken. Das Verfahren ist einvernehmlich mit den Verbänden abgestimmt. Mit diesem Verfahren ist es in den letzten beiden Jahren gelungen, die Anzahl der Vollzeitkräfte in der Asylsozialberatung von rund 60 auf rund 225 (Stand ) zu erhöhen. Gleichwohl ist es das Ziel des StMAS, dieses Verfahren in der neuen Förderrichtlinie gemeinsam mit den Verbänden zu straffen, um eine schnellere Besetzung offener Stellen zu erreichen.
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