Leitfaden Kommunale Energiekonzepte-Wärme
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- Dominik Roth
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1 Kanton St.Gallen Amt für Umwelt und Energie Leitfaden Kommunale Energiekonzepte-Wärme Baudepartement
2 Inhalt 1. Erstellung von kommunalen Energiekonzepten-Wärme Ablaufschema mit Arbeitsschritten, weiterführenden Informationen und Musterbeispielen / Checklisten / Merkblättern 2. Kommunale Energiekonzepte Was sind kommunale Energiekonzepte? Begriffserklärung, Nutzen, Umfang 3. Energiepolitik im Kanton St.Gallen Kantonales Energiekonzept Kommunale Energiekonzepte-Wärme Gesetzliche Grundlage, Inhalt, Regionale Energiekonzepte-Wärme, Ziele, Verbindlichkeit 4. Instrumente zur Umsetzung der kommunalen Energiekonzepte-Wärme Anhang Musterbeispiele, Checklisten, Merkblätter
3 Vorwort Kommunale Energiekonzepte-Wärme dienen einer Gemeinde als wesentliche Grundlage für eine ausreichende, wirtschaftliche, umweltschonende, sichere und zukunftsgerichtete Energieversorgung. Das Energiegesetz des Kantons St.Gallen (EnG; sgs 741.1) sieht vor, dass Gemeinden mit mehr als Einwohnerinnen und Einwohnern ein kommunales oder regionales Energiekonzept-Wärme mit folgenden Schwerpunkten erstellen (Art. 2b EnG): 1. Ermittlung des gegenwärtigen und künftigen Wärmebedarfs; 2. Ermittlung der vorhandenen und erschliessbaren Wärmequellen; 3. Festlegung der in Zukunft angestrebten Wärmeversorgung (mit dem Schwerpunkt auf der Nutzung von erneuerbaren Energien und Abwärme); 4. Festlegung der notwendigen Massnahmen. Der vorliegende Leitfaden dient Gemeinden mit mehr als Einwohnerinnen und Einwohnern (EW) als Vollzugshilfe. Er wendet sich auch an Gemeinden, die einen entsprechenden Handlungsbedarf in ihrer Gemeinde festgestellt haben und sich freiwillig verstärkt mit dem Thema beschäftigen wollen. Diese Gemeinden haben die Möglichkeit anhand von zweckmässigen, in sich abgeschlossenen, aufeinander aufbauenden Etappen vorzugehen. Interessierten Personen aus der kommunalen Politik und Verwaltung bietet das «Kapitel Erstellung von kommunalen Energiekonzepten-Wärme» einen einfachen Zugang in die umfangreiche Thematik. Es ermöglicht u. a., das Thema in den Gemeinderat einzubringen, zu diskutieren und über das weitere Vorgehen zu beschliessen. Musterbeispiele, Checklisten und Merkblätter erleichtern die Erstellung der kommunalen Energiekonzepte-Wärme und dienen als Hilfestellung für Energie- und Raumplanende. Zusätzliche Informationen auf die im Leitfaden entsprechend hingewiesen wird enthält die Werkzeugkiste «Räumliche Energieplanung» von EnergieSchweiz für Gemeinden ( Eine Statistikkarte mit kantonalen Daten hilft den Wärmebedarf und die Wärmepotenziale zu ermitteln ( Als anschauliches Beispiel steht das kommunale Energiekonzept-Wärme einer St.Galler Gemeinde zur Verfügung. Zur Umsetzung der kommunalen Energiekonzepte-Wärme insbesondere zur Aufnahme von raumrelevanten Massnahmen in einen Energierichtplan stehen verschiedene Instrumente zur Verfügung. Amt für Umwelt und Energie Kanton St.Gallen Leitfaden Kommunale Energiekonzepte-Wärme / September
4 1. Erstellung von kommunalen Energiekonzepten-Wärme Ablaufschema mit Arbeitsschritten Weiterführende Informationen Musterbeispiele / Checklisten / Merkblätter 2. Kommunale Energiekonzepte 3. Energiepolitik im Kanton St.Gallen 4. Instrumente zur Umsetzung der kommunalen Energiekonzepte-Wärme 1. Erstellung von kommunalen Energiekonzepten-Wärme Gemeinden mit Handlungsbedarf im Bereich kommunale Energiekonzepte-Wärme und / oder der Bereitschaft, sich mit dem Thema verstärkt zu beschäftigen Phase 1: Ausgangslage im Gemeinderat klären Vorschlag zur Erstellung eines kommunalen Energiekonzepts- Wärme in Gemeinderat einbringen, diskutieren und verabschieden Information und Diskussion (Nutzen, Ziele, Vision); Variante einschliesslich Kosten- und Personalaufwand festlegen: Variante «Einheit»: Kommunales Energiekonzept-Wärme gemäss Art. 2b EnG als Einheit Variante «Schritt für Schritt»: Kommunales Energiekonzept- Wärme gemäss Art. 2b EnG in Etappen; Involvierte Personen / Behörden bestimmen, Arbeitsgruppe einrichten; Beschluss fassen; Finanzmitttel zur Verfügung stellen. Weiterführende Informationen Variante «Einheit» Variante «Schritt für Schritt» Gemeinde mit mehr als Einwohnern (EW); mit weniger als EW und energiepolitisch sehr aktiv; mit der Absicht, ein Energiekonzept-Wärme zusammen mit anderen Gemeinden in der Region zu erstellen. Gemeinde mit weniger als Einwohnern (EW); mit Absicht, freiwillig ein kommunales Energiekonzept-Wärme zu erstellen im Rahmen von zweckmässigen, zeitlich gestaffelten Etappen. Anmerkung: Die Etappen sind jeweils in sich abgeschlossen und bauen aufeinander auf. Phase 2: Vorbereitung Verbindlichkeit des kommunalen Energiekonzepts-Wärme abklären (Energierichtplan); Abgleich mit vorhandenen / geplanten regionalen oder kommunalen Energiekonzepten von Nachbargemeinden sicherstellen; Fachpersonen hinzuziehen; Information aller Beteiligten sicherstellen; Information an kantonale Energiefachstelle; Öffentlichkeitsarbeit und Festsetzungsverfahren klären. Phase 2: Vorbereitung Fachpersonen hinzuziehen; Information aller Beteiligten sicherstellen; Information an kantonale Energiefachstelle; Öffentlichkeitsarbeit und Festsetzungsverfahren klären. Weiterführende Informationen Weiterführende Informationen 4 Amt für Umwelt und Energie Kanton St.Gallen Leitfaden Kommunale Energiekonzepte-Wärme / September 2011
5 1. Erstellung von kommunalen Energiekonzepten-Wärme Ablaufschema mit Arbeitsschritten Weiterführende Informationen Musterbeispiele / Checklisten / Merkblätter 2. Kommunale Energiekonzepte 3. Energiepolitik im Kanton St.Gallen 4. Instrumente zur Umsetzung der kommunalen Energiekonzepte-Wärme Phase 3: Kommunales Energiekonzept-Wärme erstellen Siedlungsentwicklung abschätzen; Gegenwärtigen Wärmebedarf ermitteln (Grobbilanz, Detailbilanzen); Zukünftigen Wärmebedarf ermitteln; Vorhandene und erschliessbare Wärmepotenziale ermitteln (quantitativ); Quantitative energiepolitische Ziele definieren; Festlegung der in Zukunft angestrebten Wärmeversorgung und der dazu notwendigen Massnahmen; Erstellung kommunales Energiekonzept-Wärme (Bericht mit Wärmeversorgungskarte und Massnahmenkatalog); Aufnahme von raumrelevanten Massnahmen in den Energierichtplan prüfen. Weiterführende Informationen Phase 3: Kommunales Energiekonzept-Wärme erstellen 3a. IST-Analyse Siedlungsentwicklung abschätzen; Gegenwärtigen Wärmebedarf ermitteln (Grobbilanz); Vorhandene und erschliessbare Wärmepotenziale ermitteln (qualitativ). Weiterführende Informationen 3b. Erstellung Grobkonzept Qualitative energiepolitische Ziele definieren; IST-Analyse und Abweichungen von Anforderungen an kommunales Energiekonzept-Wärme festhalten; Weiteres Vorgehen festlegen: Bearbeitung von Etappen oder Übergang zur Erstellung eines kommunalen Energiekonzepts-Wärme. Weiterführende Informationen 3c. Bearbeitung von Etappen Definition einer Etappe unter Berücksichtigung des Grobkonzepts; Bearbeitung einer Etappe und Festhalten der darausfolgenden Massnahmen im Grobkonzept; Weiteres Vorgehen festlegen: Bearbeitung und Umsetzung von Etappen oder Übergang zur Erstellung eines kommunalen Energiekonzepts-Wärme. Beispiele für Etappen: Detailbilanzen Wärmebedarf; Ermittlung vorhandener und erschliessbarer Wärmequellen (quantitativ); Wärmeverbund im Quartier; Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien auf Gemeindegebiet; Energiekonzept für Teilgebiet der Gemeinde. Phase 4: Schritt: Verabschiedung des kommunalen Energiekonzepts-Wärme bzw. der Etappen im Gemeinderat Information und Diskussion (Ziele, Verbindlichkeit); Umsetzung des Energiekonzepts-Wärme beschliessen; Finanzmittel zur Verfügung stellen. Weiterführende Informationen Phase 5: Umsetzung des kommunalen Energiekonzepts-Wärme Öffentlichkeitsarbeit und Festsetzungsverfahren durchführen; Umsetzung; Erfolgskontrolle. Weiterführende Informationen Amt für Umwelt und Energie Kanton St.Gallen Leitfaden Kommunale Energiekonzepte-Wärme / September
6 1. Erstellung von kommunalen Energiekonzepten-Wärme Ablaufschema mit Arbeitsschritten Weiterführende Informationen Musterbeispiele / Checklisten / Merkblätter 2. Kommunale Energiekonzepte 3. Energiepolitik im Kanton St.Gallen 4. Instrumente zur Umsetzung der kommunalen Energiekonzepte-Wärme Weiterführende Informationen Phase 1: Ausgangslage im Gemeinderat klären Information und Diskussion (Nutzen, Ziele, Vision) Informationen enthält das Musterbeispiel1 «Beschluss zur Erteilung des Auftrags zur Erstellung eines kommunalen Energiekonzepts-Wärme». Zusätzliche Informationen enthalten das Modul 1 «Zweck und Bedeutung» und Modul 2 «Vorgehen» (Seiten 1 4) der Werkzeugkiste «Räumliche Energieplanung». Variante «Einheit» oder «Schritt für Schritt» mit Kosten- und Personalaufwand festlegen Siehe Überblick Seite 7. Involvierte Personen / Behörden bestimmen, Arbeitsgruppe einrichten In der Arbeitsgruppe sollten vertreten sein: Gemeinderat, Gemeindeverwaltung (insbesondere Bauverwaltung, eventuell Kommunikation), Energieversorger, Energie- oder Raumplanende (Minimum); Ortsbürgergemeinde /Korporationen, Schulgemeinde, Vertreter der Bevölkerung (z. B. Orts-oder Quartierverein), lokale Wirtschaft (z. B. Gewerbeverein, Industrie- und Handelskammer) (wünschenswert) Hinweis: Die Energiefachstelle des Kantons St. Gallen ist gerne bereit Ihre Gemeinde durch eine Mitarbeit in der Arbeitsgruppe oder punktuell zu unterstützen. Informationen enthält die Checkliste 1 «Information / Kommunikation, Öffentlichkeitsarbeit und Festsetzungsverfahren» Zusätzliche Informationen enthält Modul 2 «Vorgehen» (Seite 2) der Werkzeugkiste «Räumliche Energieplanung». 6 Amt für Umwelt und Energie Kanton St.Gallen Leitfaden Kommunale Energiekonzepte-Wärme / September 2011
7 1. Erstellung von kommunalen Energiekonzepten-Wärme Ablaufschema mit Arbeitsschritten Weiterführende Informationen Musterbeispiele / Checklisten / Merkblätter 2. Kommunale Energiekonzepte 3. Energiepolitik im Kanton St.Gallen 4. Instrumente zur Umsetzung der kommunalen Energiekonzepte-Wärme Überblick: Kommunale Energiekonzept-Wärme nach Variante «Einheit» oder «Schritt für Schritt» Variante «Einheit» Variante «Schritt für Schritt» Kommunales Energiekonzept-Wärme gemäss Art. 2b EnG als Einheit Kommunales Energiekonzept-Wärme gemäss Art. 2b EnG in Etappen Zielgruppe Inhalt, Detaillierungsgrad Gemeinde mit mehr als Einwohnern (EW); mit weniger als EW und energiepolitisch sehr aktiv; mit Absicht, ein Energiekonzept-Wärme zusammen mit anderen Gemeinden in der Region zu erstellen. Erstellung Energiekonzept-Wärme Siedlungsentwicklung abschätzen; Gegenwärtigen Wärmebedarf ermitteln (Grobbilanz, Detailbilanzen); Zukünftigen Wärmebedarf ermitteln; Vorhandene und erschliessbare Wärmepotenziale ermitteln (quantitativ); Quantitative energiepolitische Ziele definieren; Festlegung der in Zukunft angestrebten Wärmeversorgung und der dazu notwendigen Massnahmen; Erstellung kommunales Energiekonzept-Wärme: Bericht mit Wärmeversorgungskarte und Massnahmenkatalog; Aufnahme von raumrelevanten Massnahmen in Energierichtplan prüfen. Gemeinde mit weniger als Einwohnern (EW); mit Absicht, freiwillig ein kommunales Energiekonzept- Wärme zu erstellen im Rahmen von zweckmässigen, zeitlich gestaffelten Etappen. Anmerkung: Die Etappen sind jeweils in sich abgeschlossen und bauen aufeinander auf. Erstellung Grobkonzept Siedlungsentwicklung abschätzen; Gegenwärtigen Wärmebedarf ermitteln (Grobbilanz); Vorhandene und erschliessbare Wärmepotentiale ermitteln (qualitativ); Qualitative energiepolitische Ziele definieren; IST-Analyse und Abweichungen von Anforderungen an kommunales Energiekonzept-Wärme (Art. 2b EnG) festhalten; Weiteres Vorgehen festlegen: Bearbeitung von Etappen oder Übergang zur Erstellung eines kommunalen Energiekonzepts-Wärme. Kosten Erstellung Energiekonzept-Wärme: Die Gesamtkosten sind abhängig von der Anzahl der Einwohner (EW). Es kann von folgenden Richtwerten ausgegangen werden: Gemeinde bis 3000 EW: CHF bis Gemeinde bis EW: CHF bis Gemeinde bis EW: CHF bis Gemeinde bis EW: CHF bis Die Gesamtkosten verteilen sich ungefähr gleichermassen auf folgende Punkte: Siedlungsentwicklung abschätzen, gegenwärtigen und zukünftigen Wärmebedarf ermitteln, energiepolitische Ziele festlegen (quantitativ); Vorhandene und erschliessbare Wärmepotenziale ermitteln; Festlegung der in Zukunft angestrebten Wärmeversorgung und der dazu notwendigen Massnahmen, Erstellung kommunales Energiekonzept -Wärme (Bericht, Wärmeversorgungskarte, Massnahmenkatalog). Hinweis: Die angegebenen Richtwerte beinhalten nicht die Kosten für Öffentlichkeitsarbeit und Festsetzungsverfahren. Erstellung Grobkonzept: Die Gesamtkosten für Gemeinden mit weniger als 7000 Einwohner betragen rund CHF bis (Richtwerte) und umfassen folgende Punkte: Siedlungsentwicklung abschätzen, gegenwärtigen Wärmebedarf ermitteln (Grobbilanz), vorhandene und erschliessbare Wärmepotenziale ermitteln (qualitativ), energiepolitische Ziele definieren (qualitativ), IST-Analyse und Abweichung von Anforderungen an kommunales Energiekonzept-Wärme (Art. 2b EnG) festhalten. Bearbeitung von Etappen: a) Etappen, mit denen das Grobkonzept zum Energiekonzept-Wärme (Art. 2b EnG) erweitert werden kann (z. B. Ermittlung des gegenwärtigen und zukünftigen Wärmebedarfs gemäss Variante «Einheit») Die Kosten für diese Etappen sollten im Rahmen der angegebenen Richtwerte von Variante «Einheit» liegen. b) Etappen, die über a) hinausgehen und schon die Umsetzung von Massnahmen aus dem Massnahmenkatalog eines Energiekonzepts-Wärme enthalten können. Kosten sind abhängig vom Inhalt der Etappen: z. B. vertiefende Machbarkeitsstudie «Wärmeverbund in einem Quartier»: CHF Hinweis: Die angegebenen Richtwerte beinhalten nicht die Kosten für Öffentlichkeitsarbeit und Festsetzungsverfahren. Personalaufwand Es wird empfohlen, für die Erstellung eines kommunalen Energiekonzepts-Wärme Energie- und Raumplanende beizuziehen. Zeitaufwand für Gemeinde: Datenzusammenstellung für Wärmebedarf und Wärmepotenzial: 2 5 Tage Mitarbeit in Arbeitsgruppe: Teilnahme an 3 4 Sitzungen, zusätzlich ca. 5 Stunden Aktenstudium Projektleitung / Administration: 5 Tage (kann extern vergeben werden) Es wird empfohlen, für die Erstellung des Grobkonzepts und die Bearbeitung der Etappen Energie- und Raumplanende beizuziehen. Hinweis: Der Zeitaufwand für Gemeinderat und kommunale Verwaltung hängt weitgehend davon ab, inwieweit die Gemeinde schon energiepolitisch aktiv ist. Amt für Umwelt und Energie Kanton St.Gallen Leitfaden Kommunale Energiekonzepte-Wärme / September
8 1. Erstellung von kommunalen Energiekonzepten-Wärme Ablaufschema mit Arbeitsschritten Weiterführende Informationen Musterbeispiele / Checklisten / Merkblätter 2. Kommunale Energiekonzepte 3. Energiepolitik im Kanton St.Gallen 4. Instrumente zur Umsetzung der kommunalen Energiekonzepte-Wärme Phase 2: Vorbereitung Fachpersonen hinzuziehen Zur Erstellung eines kommunalen Energiekonzepts-Wärme können Energie- und Raumplanende herangezogen werden. Die kommunalen Energiekonzepte-Wärme sind so aufgebaut, dass Gemeinden diese zu ganzheitlichen Energiekonzepten (Wärme, Strom, Mobilität) erweitern können. Dies ist z.b. im Rahmen des Energiestadtprozesses möglich. In diesem Fall empfiehlt es sich, zur Erstellung eines kommunalen Energiekonzepts-Wärme Energiestadtberatende heranzuziehen ( Für Ausschreibungen zur Auftragserteilung «Erstellung eines kommunalen Energiekonzepts-Wärme» können die Informationen in Musterbeispiel 1 «Beschluss zur Erteilung des Auftrags zur Erstellung eines kommunalen Energiekonzepts-Wärme» herangezogen werden. Über die inhaltlichen Anforderungen an ein kommunales Energiekonzept- Wärme gibt die Übersichtstabelle auf Seite 7 Auskunft. Information aller Beteiligten sicherstellen; Öffentlichkeitsarbeit und Festsetzungsverfahren klären Informationen enthält die Checkliste 1 «Information / Kommunikation, Öffentlichkeitsarbeit und Festsetzungsverfahren». Zusätzliche Informationen enthält Modul 2 «Vorgehen» (Seite 2) der Werkzeugkiste «Räumliche Energieplanung». 8 Amt für Umwelt und Energie Kanton St.Gallen Leitfaden Kommunale Energiekonzepte-Wärme / September 2011
9 1. Erstellung von kommunalen Energiekonzepten-Wärme Ablaufschema mit Arbeitsschritten Weiterführende Informationen Musterbeispiele / Checklisten / Merkblätter 2. Kommunale Energiekonzepte 3. Energiepolitik im Kanton St.Gallen 4. Instrumente zur Umsetzung der kommunalen Energiekonzepte-Wärme Phase 3: Kommunales Energiekonzept-Wärme erstellen Siedlungsentwicklung abschätzen Informationen enthält die Checkliste 2 «Allgemeine Grundlagen zur Gemeinde und deren raumplanerische Entwicklung» Gegenwärtigen Wärmebedarf ermitteln In Checkliste 3 «Ermittlung des gegenwärtigen Wärmebedarfs auf Gemeindegebiet» sind drei Berechnungsarten aufgeführt, die sich in ihrem Detaillierungsgrad unterscheiden und beim Vorgehen zur Erstellung eines kommunalen Energiekonzepts-Wärme nach Variante «Einheit» oder «Schritt für Schritt» unterschiedlich angewendet werden: Berechnung «Grobbilanz Gegenwärtiger Wärmebedarf Gesamtgemeinde» ist eine Schätzung für den Gesamtwärmebedarf einer Gemeinde auf der Basis von nationalen Daten. Anwendung: Erstellung kommunales Energiekonzept-Wärme Variante «Einheit»: geeignet für ersten Überblick (fakultativ); Erstellung kommunales Energiekonzept-Wärme Variante «Schritt für Schritt»: erforderlich für IST-Analyse (obligatorisch). Berechnung «Detailbilanz Gegenwärtiger Wärmebedarf nach Gebäuden» ist eine detaillierte Berechnung für den Gesamtwärmebedarf der Gemeinde ohne Berücksichtigung der räumlichen Verteilung und verifiziert Berechnung «Grobbilanz Gegenwärtiger Wärmebedarf Gesamtgemeinde». Anwendung: Erstellung kommunales Energiekonzept-Wärme Variante «Einheit»: geeignet als Vorstufe zu Berechnung «Detailbilanz Gegenwärtiger Wärmebedarf nach Energieträgern» (fakultativ); Erstellung kommunales Energiekonzept-Wärme Variante «Schritt für Schritt»: Bearbeitung im Rahmen einer Etappe (fakultativ). Berechnung «Detailbilanz Gegenwärtiger Wärmebedarf nach Energieträgern» berücksichtigt die räumliche Verteilung des Wärmebedarfs und der aktuell eingesetzten Energieträger. Diese Berechnungsart ist damit die Grundlage für eine detaillierte Wärmebedarfsbilanz zur Erstellung eines kommunalen Energiekonzepts-Wärme. Anwendung: Erstellung kommunales Energiekonzept-Wärme Variante «Einheit»: Grundlage (obligatorisch); Erstellung kommunales Energiekonzept-Wärme Variante «Schritt für Schritt»: Bearbeitung im Rahmen einer Etappe (fakultativ). Hinweis: Um den Zeitaufwand für die Gemeinden in einem vertretbaren Rahmen zu halten, ist es für Berechnungsart «Detailbilanz Gegenwärtiger Wärmebedarf nach Energieträgern» ausreichend, den gegenwärtigen Wärmebedarf an Energieholz, Sonnenkollektoren, Heizöl nach Option 1 gemäss Checkliste 3 zu ermitteln. Während der Erstellung der kommunalen Energiekonzepte-Wärme bzw. bei der Umsetzung von Massnahmen aus dem kommunalen Energiekonzept-Wärme kann es sich als zweckmässig erweisen für ausgewählte Teile des Gemeindegebiets (z. B. Gebiete mit hohem Sanierungsbedarf, Gebiete mit geplanten Wärmeverbünden oder grossen Wärmepotenzialen) eine detaillierte Wärmebedarfsanalyse durchzuführen. Für diese Fälle wird empfohlen den Wärmebedarf an Energieholz, Sonnenkollektoren, Heizöl nach Option 2 gemäss Checkliste 3 zu ermitteln. Gestützt auf Art. 2c des kantonalen Energiegesetzes (EnG) erteilen Energieversorgungsunternehmen der politischen Gemeinde die für den Vollzug von Art. 2 b des EnG (Erstellung kommunaler Energiekonzepte) erforderlichen Auskünfte. Amt für Umwelt und Energie Kanton St.Gallen Leitfaden Kommunale Energiekonzepte-Wärme / September
10 1. Erstellung von kommunalen Energiekonzepten-Wärme Ablaufschema mit Arbeitsschritten Weiterführende Informationen Musterbeispiele / Checklisten / Merkblätter 2. Kommunale Energiekonzepte 3. Energiepolitik im Kanton St.Gallen 4. Instrumente zur Umsetzung der kommunalen Energiekonzepte-Wärme Zukünftigen Wärmebedarf ermitteln Anhand von Checkliste 2 «Allgemeine Grundlagen zur Gemeinde und deren raumplanerische Entwicklung» kann die raumplanerische Entwicklung der Gemeinde und damit der zukünftige Wärmebedarf geschätzt werden. Vorhandene und erschliessbare Wärmepotenziale ermitteln Informationen enthält die Checkliste 4 «Ermittlung vorhandener und erschliessbarer Wärmepotenziale». Für die Erstellung eines kommunalen Energiekonzepts-Wärme nach Variante «Einheit» ist eine quantitative Ermittlung obligatorisch (Quantitative Angabe der Wärmemenge, die zur Verfügung gestellt werden kann). Für die Erstellung eines kommunalen Energiekonzepts-Wärme nach Variante «Schritt für Schritt» ist eine qualitative Ermittlung obligatorisch (Kann die Wärmequelle genutzt werden? Ja /Nein / mit Einschränkung). Eine quantitative Ermittlung des Wärmepotenzials kann im Rahmen einer Etappe fakultativ duchgeführt werden. Beispiel: Nutzung von Abwärme aus Abwasserkanälen (gemäss Checkliste 4) Qualitative Ermittlung 1. Überprüfung folgender technischer Voraussetzungen: Durchmesser der Abwasserkanäle mindestens 0.8 m; Durchschnittlicher mittlerer Trockenwetterabfluss mindestens 15 l / s; Durchschnittliche Temperatur nach der Wärmenutzung von über 10 C nötig; 2. Angabe: Welche Abwasserkanäle sind geeignet / bedingt geeignet / ungeeignet. 10 Amt für Umwelt und Energie Kanton St.Gallen Leitfaden Kommunale Energiekonzepte-Wärme / September 2011
11 1. Erstellung von kommunalen Energiekonzepten-Wärme Ablaufschema mit Arbeitsschritten Weiterführende Informationen Musterbeispiele / Checklisten / Merkblätter 2. Kommunale Energiekonzepte 3. Energiepolitik im Kanton St.Gallen 4. Instrumente zur Umsetzung der kommunalen Energiekonzepte-Wärme Quantitative Ermittlung: 1. Überprüfung folgender technischer Voraussetzungen: Durchmesser der Abwasserkanäle mindestens 0.8 m; Durchschnittlicher mittlerer Trockenwetterabfluss mindestens 15 l / s; Durchschnittliche Temperatur nach der Wärmenutzung von über 10 C nötig; 2. Schätzung des möglichen entnehmbaren Wärmeinhalts gemäss Checkliste 4 und in Absprache mit der angeschlossenen Abwasserreinigungsanlage (ARA); 3. Entscheid, welche Abwasserkanäle im Rahmen der Umsetzung des kommunalen Energiekonzepts-Wärme genauer untersucht werden sollen (z. B. im Rahmen einer Machbarkeitsstudie). Informationen zu den technischen Voraussetzungen zur Nutzung der verschiedenen Wärmepotenziale enthält Modul 4 «Energiepotenziale» der Werkzeugkiste «Räumliche Energieplanung». Festlegung der in Zukunft angestrebten Wärmeversorgung und der dazu notwendigen Massnahmen Informationen enthält das Merkblatt «Räumliche Koordination / Gebietsausscheidungen». Zusammen mit Checkliste 2 «Allgemeine Grundlagen zur Gemeinde und deren raumplanerische Entwicklung» kann eine räumliche Koordination der angestrebten Wärmeversorgung durchgeführt werden. Erstellung kommunales Energiekonzept-Wärme (Bericht, Wärmeversorgungskarte, Massnahmenkatalog) Informationen enthält das Merkblatt «Inhalte des Berichts zum kommunalen Energiekonzept-Wärme» Als Beispiel für ein kommunales Energiekonzept-Wärme steht das Energiekonzept einer St.Galler Gemeinde zur Verfügung. Aufnahme von raumrelevanten Massnahmen in Energierichtplan prüfen Als Beispiel für die Aufnahme von raumrelevanten Massnahmen aus einem Energiekonzept-Wärme in einen Energierichtplan steht das Energiekonzept einer St.Galler Gemeinde zur Verfügung. Information und Diskussion; Umsetzung des kommunalen Energiekonzepts-Wärme beschliessen Grundlegende Informationen enthält die Vorlage 2 «Beschluss zur Umsetzung des kommunalen Energiekonzepts- Wärme». Empfehlung Information Es wird empfohlen, und Diskussion; bei der Erstellung Umsetzung der kommunalen des kommunalen Energiekonzepte-Wärme Energiekonzepts-Wärme auch den Strombedarf beschliessen Informationen (Wärmepumpen, enthält Elektroheizungen) die Vorlage 2 «Beschluss und die Stromproduktion zur Umsetzung (Wärmekraftkopplungsanlagen) des kommunalen Energiekonzepts-Wärme» im Wärmebereich zu berücksichtigen. Dies gewährleistet zum einen den zweckmässigen Einsatz von Wärmekraftkopplungsanlagen, die entsprechend Energiegesetz (Art. 12 EnG) wärmegeführt sein müssen. Zudem erleichtert dieses Vorgehen die Erweiterung der kommunalen Energiekonzepte-Wärme zu ganzheitlichen Energiekonzepten (Wärme, Strom, Mobilität). Amt für Umwelt und Energie Kanton St.Gallen Leitfaden Kommunale Energiekonzepte-Wärme / September
12 1. Erstellung von kommunalen Energiekonzepten-Wärme Ablaufschema mit Arbeitsschritten Weiterführende Informationen Musterbeispiele / Checklisten / Merkblätter 2. Kommunale Energiekonzepte 3. Energiepolitik im Kanton St.Gallen 4. Instrumente zur Umsetzung der kommunalen Energiekonzepte-Wärme Phase 4: Verabschiedung des kommunalen Energiekonzepts-Wärme im Gemeinderat Information und Diskussion; Umsetzung des kommunalen Energiekonzepts-Wärme beschliessen Informationen enthält das Musterbeispiel 2 «Beschluss zur Umsetzung des kommunalen Energiekonzepts-Wärme» 12 Amt für Umwelt und Energie Kanton St.Gallen Leitfaden Kommunale Energiekonzepte-Wärme / September 2011
13 1. Erstellung von kommunalen Energiekonzepten-Wärme Ablaufschema mit Arbeitsschritten Weiterführende Informationen Musterbeispiele / Checklisten / Merkblätter 2. Kommunale Energiekonzepte 3. Energiepolitik im Kanton St.Gallen 4. Instrumente zur Umsetzung der kommunalen Energiekonzepte-Wärme Phase 5: Umsetzung des kommunalen Energiekonzepts-Wärme Öffentlichkeitsarbeit und Festsetzungsverfahren durchführen Informationen enthält die Checkliste 1 «Information / Kommunikation, Öffentlichkeitsarbeit und Festsetzungsverfahren» Umsetzung Das Label «Energiestadt» unterstützt energiepolitisch aktive Gemeinden mit hilfreichen Instrumenten und Angeboten bei der Umsetzung ihres kommunalen Energiekonzepts-Wärme. Erfolgskontrolle Informationen enthält das Merkblatt «Erfolgskontrolle der Umsetzung der kommunalen Energiekonzepte-Wärme» Übersicht: Musterbeispiele, Merkblätter, Checklisten Musterbeispiel 1 «Beschluss zur Erteilung des Auftrags zur Erstellung eines kommunalen Energiekonzepts-Wärme» Musterbeispiel 2 «Beschluss zur Umsetzung des kommunalen Energiekonzepts-Wärme» Checkliste 1 «Information / Kommunikation, Öffentlichkeitsarbeit und Festsetzungsverfahren» Checkliste 2 «Allgemeine Grundlagen zur Gemeinde und deren raumplanerische Entwicklung» Checkliste 3 «Ermittlung des gegenwärtigen Wärmebedarfs auf Gemeindegebiet» Checkliste 4 «Ermittlung vorhandener und erschliessbarer Wärmepotenziale» Merkblatt «Räumliche Koordination / Gebietsausscheidungen» Merkblatt «Inhalte des Berichts zum kommunalen Energiekonzept-Wärme» Merkblatt «Erfolgskontrolle zur Umsetzung der kommunalen Energiekonzepte-Wärme» Amt für Umwelt und Energie Kanton St.Gallen Leitfaden Kommunale Energiekonzepte-Wärme / September
14 1. Erstellung von kommunalen Energiekonzepten-Wärme 2. Kommunale Energiekonzepte 3. Energiepolitik im Kanton St.Gallen 4. Instrumente zur Umsetzung der kommunalen Energiekonzepte-Wärme 2. Kommunale Energiekonzepte Was sind kommunale Energiekonzepte? Begriffserklärung Kommunale Energiekonzepte analysieren die gegenwärtige Energieversorgung einer Gemeinde. Weiter zeigen sie unter Berücksichtigung der strukturellen Siedlungsentwicklungen der Gemeinde Optimierungsmöglichkeiten und Wege für eine zukünftige nachhaltige Energieversorgung. Nutzen Aufgabe der Gemeinde ist es, die Versorgung auch im Bereich Energie sicherzustellen. Kommunale Energiekonzepte bieten dazu eine nützliche Hilfestellung. Sie dienen einer Gemeinde als wesentliche Grundlage für eine ausreichende, wirtschaftliche, umweltschonende, sichere und zukunftsgerichtete Energieversorgung; zeigen Potenziale zur Steigerung der Energieeffizienz in einer Gemeinde; ermöglichen eine rationelle und umweltschonende Verwendung von Energie in einer Gemeinde. Umfang Ganzheitliche kommunale Energiekonzepte berücksichtigen gleichermassen die Bereiche Wärme, Strom und Mobilität. Gemeinden einer Region können sich zusammenschliessen und gemeinsam ein regionales Energiekonzept-Wärme erstellen. Kommunale Energiekonzepte-Wärme / Ausgangslage: Wie sieht die gegenwärtige Wärmeversorgung in Ihrer Gemeinde aus? Kommunale Energiekonzepte-Wärme / Planung: Wie soll die zukünftige Wärmeversorgung in Ihrer Gemeinde aussehen? 14 Amt für Umwelt und Energie Kanton St.Gallen Leitfaden Kommunale Energiekonzepte-Wärme / September 2011
15 1. Erstellung von kommunalen Energiekonzepten-Wärme 2. Kommunale Energiekonzepte 3. Energiepolitik im Kanton St.Gallen 4. Instrumente zur Umsetzung der kommunalen Energiekonzepte-Wärme 3. Energiepolitik im Kanton St.Gallen Kantonales Energiekonzept Vision und Ziele der Energiepolitik des Kantons St.Gallen sind im kantonalen Energiekonzept vom Dezember 2007 festgehalten. Dieses orientiert sich an der langfristigen Vision der 2000-Watt-Gesellschaft, die um das Jahr 2100 erreicht werden soll. In einer ersten Phase soll bis zum Jahr 2020 der Verbrauch von fossilen Brennstoffen im Kanton gegenüber dem Jahr 2005 um 15 Prozent gesenkt werden. Im gleichen Zeitraum soll der Stromverbrauch um höchstens 5 Prozent steigen. Zudem sollen vermehrt erneuerbare Energien eingesetzt werden. Konkret verlangt das revidierte Energiegesetz (Art. 1a EnG) für den Endverbrauch an Energie aus Biomasse, Biogas, Sonne, Wind und Geothermie bis zum Jahr 2020 wenigstens eine Verdopplung gegenüber dem Jahr 2005 auf 1200 GWh. Diese Ziele will der Kanton St.Gallen mit Massnahmen in den fünf Schwerpunktbereichen Energieeffizienz und erneuerbare Energien im Gebäudebereich; Produktion erneuerbarer Energien; Steigerung der Stromeffizienz; Vorbildfunktion der öffentlichen Hand; Information, Beratung und Bildung erreichen. Anfang des Jahres 2008 hat der Kantonsrat die Regierung eingeladen, das Energiekonzept umzusetzen. Zur erfolgreichen Umsetzung der Massnahmen ist ein verstärktes Engagement aller Akteure im Energiebereich erforderlich. Der Kanton setzt sich daher verstärkt dafür ein, dass Gemeinden der Einstieg in eine aktive Energiepolitik erleichtert wird bzw. Gemeinden ihr bestehendes Engagement im Energiebereich ausweiten. Die Energiefachstelle stellt den Gemeinden dafür Instrumente und Entscheidungshilfen zur Verfügung, so u. a. den vorliegenden Leitfaden «Kommunale Energiekonzepte-Wärme». Kommunale Energiekonzepte-Wärme Gesetzliche Grundlage Das st.gallische Energiegesetz (EnG) verpflichtet seit 1. Januar 2010 Gemeinden mit mehr als Einwohnerinnen und Einwohnern, ein kommunales Energiekonzept zu erstellen. Eine Gemeinde kann diese Aufgabe zusammen mit anderen Gemeinden in der Region lösen (regionale Energiekonzepte). Inhalt Gestützt auf die gesetzlichen Anforderungen (Art. 2b EnG) enthält ein kommunales oder regionales Energiekonzept Angaben zu folgenden Themen: 1. Ermittlung des gegenwärtigen und künftigen Wärmebedarfs; 2. Ermittlung der vorhandenen und erschliessbaren Wärmequellen; 3. Festlegung der in Zukunft angestrebten Wärmeversorgung (mit dem Schwerpunkt auf der Nutzung von erneuerbaren Energien und Abwärme); 4. Festlegung der notwendigen Massnahmen. Das gesetzlich vorgeschriebene Energiekonzept deckt den Teilbereich Wärme von ganzheitlichen Energiekonzepten (Wärme, Strom, Mobilität) ab und wird daher als kommunales Energiekonzept-Wärme bezeichnet. Amt für Umwelt und Energie Kanton St.Gallen Leitfaden Kommunale Energiekonzepte-Wärme / September
16 1. Erstellung von kommunalen Energiekonzepten-Wärme 2. Kommunale Energiekonzepte 3. Energiepolitik im Kanton St.Gallen 4. Instrumente zur Umsetzung der kommunalen Energiekonzepte-Wärme Regionale Energiekonzepte-Wärme Um eine zweckmässige Erstellung und zielführende Umsetzung eines regionalen Energiekonzepts-Wärme zu gewährleisten, sollten folgende Punkte berücksichtigt werden: Gemeinden, die bereits energiepolitische Ziele verfolgen oder sich verstärkt mit dem Thema kommunale Energiekonzepte beschäftigen, sollten frühzeitig die Zusammenarbeit mit anderen Gemeinden in der Region suchen, um Synergien zu nutzen; Die energiepolitischen Ziele eines regionalen Energiekonzepts haben Einfluss auf die energiepolitischen Ziele der einzelnen Gemeinden. Die Gemeinderäte der beteiligten Gemeinden sollten daher frühzeitig in die Diskussion miteinbezogen werden; Die Massnahmen eines regionalen Energiekonzepts-Wärme werden auf die einzelnen Gemeinden verteilt und sind auf ihre Bedürfnisse angepasst. Insbesondere sollte gewährleistet sein, dass die Gemeinden unabhängig voneinander die ihnen zugewiesenen Massnahmen umsetzen können. Ziele Mit einem kommunalen Energiekonzept-Wärme besitzt die Gemeinde ein Planungsinstrument, um energiepolitische Ziele, die sie beispielsweise in ihrem Leitbild definiert hat, umzusetzen. Entsprechend dem kantonalen Energiegesetz (Art. 2b EnG) hat sie dabei auch die Ziele des kantonalen Energiekonzepts zu berücksichtigen. Energiepolitische Ziele, welche die Gemeinde mit Hilfe des kommunalen Energiekonzepts-Wärme erreichen möchte, sollten sich daher auch an folgenden Punkten orientieren: langfristige Senkung des Verbrauchs fossiler Energieträger; verstärkte Nutzung von Abwärme und erneuerbarer Energien; Förderung der Produktion erneuerbarer Energien; Steigerung der Energieeffizienz im Gebäudebereich; Nutzung von lokalen Ressourcen und Steigerung der regionalen Wertschöpfung. Werden quantitative Ziele festglegt, so ist es zweckmässig, wenn eine Gemeinde mindestens die oben angegebenen Ziele des kantonalen Energiekonzepts übernimmt. Mit der Einführung des kantonalen Energieförderungsprogramms, des nationalen Förderprogramms «Das Gebäudeprogramm» und der kostendeckenden Einspeisevergütung für Strom aus erneuerbaren Energien (KEV) stehen heute weitere Instrumente für eine erfolgreiche Energiepolitik zur Verfügung. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, weitergehende quantitative Ziele zu definieren. Diese können sich z. B. an den Zielen der europäischen Union für das Jahr 2020 (« »-Ziele) orientieren: 20 % Reduktion der Treibhausgasemissionen (bezogen auf das Jahr 1990); 20 % Anteil an erneuerbaren Energien am Energiebedarf; 20 % Erhöhung der Energieeffizienz (bezogen auf das Jahr 1990). 16 Amt für Umwelt und Energie Kanton St.Gallen Leitfaden Kommunale Energiekonzepte-Wärme / September 2011
17 1. Erstellung von kommunalen Energiekonzepten-Wärme 2. Kommunale Energiekonzepte 3. Energiepolitik im Kanton St.Gallen 4. Instrumente zur Umsetzung der kommunalen Energiekonzepte-Wärme Verbindlichkeit Obwohl im st.gallischen Energiegesetz nicht verbindlich vorgeschrieben, empfiehlt es sich, mindestens die Umsetzung der kommunalen Energiekonzepte-Wärme mit einer Absichtserklärung im Gemeinderat zu beschliessen (Selbstbindung der Gemeinde). Die Gemeinden sind eingeladen, raumrelevante Massnahmen des kommunalen Energiekonzepts-Wärme in der Ortsplanung zu berücksichtigen und im Rahmen eines Energierichtplans behördenverbindlich festzulegen. Dieses Vorgehen: unterstreicht die Ernsthaftigkeit der Gemeinde, sich für eine ausreichende, wirtschaftliche, umweltschonende, sichere und zukunftsgerichtete Energieversorgung einzusetzen; führt zu mehr Rechts-, Planungs- und Investitionssicherheit für die Gemeinde und potenzielle Investoren; erlaubt der Gemeinde, sich im bestehenden und vertrauten Umfeld der Ortsplanung mit energiepolitischen Themen auseinanderzusetzen; zeigt der Bevölkerung, dass die Gemeinde ihre Vorbildfunktion ausgeprägt wahrnimmt. Der vorliegende Leitfaden unterstützt Gemeinden dabei, diesen Schritt mit geringem Zusatzaufwand durchzuführen. Kommunale Energiekonzepte-Wärme / Beschluss: Der Grundstein für eine wirtschaftliche, umweltschonende, sichere und damit zukunftsgerichtete Wärmeversorgung wird gelegt. Kommunale Energiekonzepte-Wärme / Produkte: Energetisch und ästhetisch überzeugendes Minergie-P-Wohngebäude ein Gewinn für alle. Amt für Umwelt und Energie Kanton St.Gallen Leitfaden Kommunale Energiekonzepte-Wärme / September
18 1. Erstellung von kommunalen Energiekonzepten-Wärme 2. Kommunale Energiekonzepte 3. Energiepolitik im Kanton St.Gallen 4. Instrumente zur Umsetzung der kommunalen Energiekonzepte-Wärme 4. Instrumente zur Umsetzung der kommunalen Energiekonzepte-Wärme Instrumente Zur Umsetzung der kommunalen Energiekonzepte-Wärme stehen folgende Instrumente zur Verfügung: Verbote und Gebote (verbindliche Vorschriften); Anreize (z. B. Förderprogramme); Appelle / Freiwilligkeit (z. B. Information und Beratung). Berücksichtigt man die energetische Wirkung, die Akzeptanz bei der Bevölkerung und die Kosten der Instrumente, so erweist sich in der Regel ein Instrumentenmix als das zielführendste Mittel. Anwendung der Instrumente Gemeinden können freiwillig die raumrelevanten Massnahmen aus einem kommunalen Energiekonzept-Wärme in einem Energierichtplan behördenverbindlich festlegen. Kommunale Energiekonzepte-Wärme / Produkte: Photovoltaikanlagen auf öffentlichen Gebäuden unterstützen die Vorbildfunktion der Gemeinde. Kommunale Energiekonzepte-Wärme / Produkte: Holzheizkraftwerke produzieren Strom und Wärme aus erneuerbaren Energien. 18 Amt für Umwelt und Energie Kanton St.Gallen Leitfaden Kommunale Energiekonzepte-Wärme / September 2011
19 1. Erstellung von kommunalen Energiekonzepten-Wärme 2. Kommunale Energiekonzepte 3. Energiepolitik im Kanton St.Gallen 4. Instrumente zur Umsetzung der kommunalen Energiekonzepte-Wärme Dazu stehen folgende Instrumente zur Verfügung: Verbote und Gebote Appelle / Freiwilligkeit Kantonaler Richtplan Kommunaler Richtplan Keine Vorgaben für Energierichtplanung. Ausscheidung von Intensiv-Landwirtschaftszonen in der Nähe von Abwärmequellen (z. B. für beheizte Gewächshäuser). Keine Vorgaben für Energierichtplanung. Gemeinden können freiwillig die raumrelevanten Massnahmen aus dem kommunalen Energiekonzept-Wärme in einem behördenverbindlichen Energierichtplan festlegen. Baureglement / Zonenplan Festlegung von Perimetern, in dem eine Anschlusspflicht an einen bestehenden oder künftigen Wärmeverbund besteht. Hinweis: Anschluss-Voraussetzungen und Kostenteiler müssen in einem referendumspflichtigen kommunalen Erlass (Reglement) geregelt werden. Sondernutzungspläne Art. 4 EnG: Festlegung von energetischen Anforderungen für Neubauten, z. B. Minergie-Label oder mindestens 40 % erneuerbare Energien für Wärmebedarf. Im Rahmen von Information und Beratung können kommunale Behörden / Verwaltungen Empfehlungen für Energieträger aussprechen; z. B. Sonnenkollektoren für Warmwasser. Hinweis: Energieträger selbst kann gestützt auf Art. 4 EnG nicht vorgeschrieben werden. Art. 21 EnG: Regelung für Anschluss an Energieanlagen (Neuüberbauung, bestehende Bauten). Art. 22 EnG: Errichtung gemeinsamer Energieanlagen (Neuüberbauung). Hinweis: Art. 21 und Art. 22 EnG schreiben keine Energieträger vor. Erleichterungen für geschlossene Bauweise bzw. bei Nachverdichtungen für zulässige Gebäudelänge. Im Rahmen von Information und Beratung können kommunale Behörden / Verwaltungen Empfehlungen für Energieträger aussprechen: z. B. Heizung mit fossilen Energieträgern ersetzen durch CO2-ärmere (Wärmepumpe) oder CO2-neutrale (Holzfeuerung) Wärmeerzeugung. Im Rahmen von Information und Beratung können kommunale Behörden / Verwaltungen Empfehlungen für Energieträger aussprechen: Kantonale Handlungsanleitung für Ausscheidung von Wärmeversorgungsgebieten (s. Merkblatt Räumliche Koordination / Gebietsausscheidungen). Mehrausnützung bei freiwilligem Erreichen eines definierten Baustandards Um Zielerreichungen zu beschleunigen oder auf kommunale Anliegen einzugehen, können mit Hilfe von kommunlaen Förderprogrammen Anreize geschaffen werden. So kann das nationale Gebäudeprogramm und das kantonale Energieförderungsprogramm beispielsweise gezielt verstärkt werden durch: Förderung Energiecheck für bestehende Gebäude Förderung der energetische Erneuerung von Fassade / Gebäudehülle Förderung Anschluss an Wärmenetze Förderung thermische Sonnenkollektoren Amt für Umwelt und Energie Kanton St.Gallen Leitfaden Kommunale Energiekonzepte-Wärme / September
20 1. Erstellung von kommunalen Energiekonzepten-Wärme 2. Kommunale Energiekonzepte 3. Energiepolitik im Kanton St.Gallen 4. Instrumente zur Umsetzung der kommunalen Energiekonzepte-Wärme Anhang Musterbeispiele, Checklisten, Merkblätter Übersicht Musterbeispiel 1 «Beschluss zur Erteilung des Auftrags zur Erstellung eines kommunalen Energiekonzepts-Wärme» Musterbeispiel 2 «Beschluss zur Umsetzung des kommunalen Energiekonzepts-Wärme» Checkliste 1 «Information / Kommunikation, Öffentlichkeitsarbeit und Festsetzungsverfahren» Checkliste 2 «Allgemeine Grundlagen zur Gemeinde und deren raumplanerische Entwicklung» Checkliste 3 «Ermittlung des gegenwärtigen Wärmebedarfs auf Gemeindegebiet» Checkliste 4 «Ermittlung vorhandener und erschliessbarer Wärmepotenziale» Merkblatt «Räumliche Koordination / Gebietsausscheidungen» Merkblatt «Inhalte des Berichts zum kommunalen Energiekonzept-Wärme» Merkblatt «Erfolgskontrolle zur Umsetzung der kommunalen Energiekonzepte-Wärme» Herausgeber Amt für Umwelt und Energie (AFU) Lämmlisbrunnenstrasse St.Gallen Unterstützung Brandes Energie AG Molkenstrasse Zürich 20. September Amt für Umwelt und Energie Kanton St.Gallen Leitfaden Kommunale Energiekonzepte-Wärme / September 2011
21 Politische Gemeinde Musterbeispiel 1 Beschluss zur Erteilung des Auftrags zur Erstellung eines kommunalen Energiekonzepts-Wärme Antrag Der Gemeinderat beauftragt die Person / das Büro Energiekonzepts-Wärme und spricht ein Budget / Kostendach von Das kommunale Energiekonzept-Wärme wird im Zeitraum mit der Erstellung eines kommunalen erstellt. Einbindung in das kantonale Energiekonzept Das Energiekonzept des Kantons St.Gallen vom Dezember 2007 orientiert sich an der langfristigen Vision der 2000-Watt-Gesellschaft. In einer ersten Phase soll bis zum Jahr 2020 der Verbrauch von fossilen Brennstoffen im Kanton gegenüber 2005 um 15 Prozent gesenkt werden. Im gleichen Zeitraum soll der Stromverbrauch um höchstens 5 Prozent steigen. Zur erfolgreichen Umsetzung des kantonalen Energiekonzeptes ist auch ein verstärktes Engagement der Gemeinden im Energiebereich erforderlich. Das St. Gallische Energiegesetz verpflichtet Gemeinden mit mehr als Einwohnerinnen und Einwohnern, ein kommunales Energiekonzept zu erstellen. Dieses gesetzlich vorgeschriebene Energiekonzept umfasst den Teilbereich Wärme. Der Kanton begrüsst es, wenn auch Gemeinden mit weniger als Einwohnerinnen und Einwohner ein (kommunales oder regionales) Energiekonzept-Wärme erstellen. Erwägung Der Gemeinderat hat sich mit den Festlegungen im Leitbild / Konzept / Legislaturzielen / Energiestadtprozess zu folgenden Zielen verpflichtet (je nach Gemeinde verschieden, z. B.) die Energieeffizienz (vor allem der kommunalen Gebäude) zu steigern; den eigenen Energieverbrauch zu senken; sich für erneuerbare Energien einzusetzen und deren Anteil zu steigern; die lokalen Ressourcen zu nutzen und die regionale Wertschöpfung zu steigern. Mit dem kommunalen Energiekonzept-Wärme schafft der Gemeinderat ein energiepolitisches Planungsinstrument als Grundlage zur Umsetzung der oben genannten Ziele. Kommunale Energiekonzepte-Wärme dienen einer Gemeinde als wesentliche Grundlage für eine ausreichende, wirtschaftliche, sichere und zukunftsgerichtete Energieversorgung. Zudem unterstützt die Gemeinde damit die Ziele des Kantons St.Gallen: langfristige Senkung des Verbrauchs von fossilen Energieträger; verstärkte Nutzung lokaler Abwärme und erneuerbarer Energien; Förderung der Produktion erneuerbarer Energien; Steigerung der Energieeffizienz im Gebäudebereich vor allem von gemeindeeigenen Gebäuden; Nutzung von lokalen Ressourcen und Steigerung der regionalen Wertschöpfung. Amt für Umwelt und Energie Kanton St.Gallen Vorlagen Kommunale Energiekonzepte-Wärme / September
22 Vorlage 1 Beschluss zur Erteilung des Auftrags zur Erstellung eines kommunalen Energiekonzepts-Wärme Es empfiehlt sich, die raumrelevanten Massnahmen aus dem kommunalen Energiekonzept-Wärme im Rahmen der Ortsplanung zu berücksichtigen und innerhalb eines Energierichtplans behördenverbindlich festzulegen. Damit schafft die Gemeinde Planungssicherheit und garantiert eine optimale Koordination der Aktivitäten. Dieses Vorgehen unterstreicht die Ernsthaftigkeit der Gemeinde, sich für eine ausreichende, wirtschaftliche, umweltschonende und sichere Energieversorgung einzusetzen und sich von nicht-erneuerbaren Ressourcen unabhängiger zu machen; führt zu mehr Rechts-, Planungs- und Investitionssicherheit für die Gemeinde und potenziellen Investoren und schafft damit die Grundlagen für eine hohe Wirtschaftlichkeit der Wärmeversorgung; erlaubt der Gemeinde, sich im bestehenden und vertrauten Umfeld der Ortsplanung mit energiepolitischen Themen auseinanderzusetzen; zeigt der Bevölkerung, dass die Gemeinde ihre Vorbildfunktion ausgeprägt wahrnimmt und über eine langfristige Strategie in Bezug auf die zukünftige Wärmeversorgung verfügt; hilft dabei, Fördermittel, Beratungsangebote und weitere Unterstützung der Gemeinde für private Aktivitäten gezielt und effizient einzusetzen. Die Gemeinde beschliesst 1. Der Gemeinderat beauftragt eine Person / das Büro mit der Erstellung eines kommunalen Energiekonzepts-Wärme gemäss Offerte vom 2. Der Gemeinderat spricht das Budget / Kostendach von 3. Das kommunale Energiekonzept-Wärme wird im Zeitraum erstellt. 4. Seitens Gemeinde ist / sind für die Begleitung der Projektes zuständig. Amt für Umwelt und Energie Kanton St.Gallen Vorlagen Kommunale Energiekonzepte-Wärme / September
23 Politische Gemeinde Musterbeispiel 2 Beschluss zur Umsetzung des kommunalen Energiekonzepts-Wärme Antrag Der Gemeinderat genehmigt das vorliegende kommunale Energiekonzept-Wärme inkl. Massnahmenkatalog und integriert raumrelevante Massnahmen in die Ortsplanung (Energierichtplan). Erwägung Das vorliegende kommunale Energiekonzept-Wärme spiegelt die Zielsetzungen der Gemeinde auf Grundlage der langfristigen, im Leitbild / Legislaturzielen / Energiestadtprozess verankerten Strategie wider. Die für Gemeinde vorgesehene zukünftige Wärmeversorgung orientiert sich an den Handlungsanleitungen des Kantons für eine zukunftsfähige und umweltschonende Energieversorgung: 1. Die Steigerung der Energieeffizienz (vor allem im Gebäudebereich) und eine vermehrte Nutzung von erneuerbaren Energien und Abwärme bilden die Schwerpunkte einer zukünftigen Wärmeversorgung einer Gemeinde bilden; 2. Bereits vorhandene, ortsgebundene und verfügbare Abwärme und Umweltwärme ist vorrangig zu nutzen, d. h. 1. Priorität: Ortsgebundene hochwertige Abwärme (direkt nutzbar) z. B. Abwärme aus Kehrrichtverbrennungsanlagen und langfristig zur Verfügung stehende Industrieabwärme; 2. Priorität: Ortsgebundene niederwertige Abwärme und Umweltwärme (mit Wärmepumpe nutzbar) z. B. Abwärme aus Abwasserreinigungsanlagen, Sammelkanälen, Industriebetrieben, sowie Umweltwärme aus Seen und Grundwasser, Erdwärme; 3. Regional verfügbare erneuerbare Energieträger (Holz, Biomasse) und örtlich ungebundene Umweltwärme (Umgebungsluft, Sonne) sollen verstärkt genutzt werden; 4. Bei bestehenden Erdgasnetzen kann eine kurz- bis mittelfristige Verdichtung des bestehenden Erdgasnetzes z. B. aus wirtschaftlichen Gründen zweckmässig sein. In diesen Fällen wird empfohlen, das Erdgasnetz mit wärmegeführten Wärmekraftkopplungsanlagen zu versehen und für die Warmwasseraufbereitung thermische Sonnenkollektoren einzusetzen; 5. Der Ausbau eines bestehenden Erdgasnetzes und der Einsatz von Heizöl sollten nur mit Zurückhaltung erfolgen. Raumrelevante Massnahmen aus dem kommunalen Energiekonzept-Wärme werden als Teil des kommunalen Energierichtplans behördenverbindlich festgelegt. Damit schafft die Gemeinde Planungssicherheit und garantiert eine optimale Koordination der Aktivitäten. Amt für Umwelt und Energie Kanton St.Gallen Vorlagen Kommunale Energiekonzepte-Wärme / September
24 Vorlage 2 Beschluss zur Umsetzung des kommunalen Energiekonzepts-Wärme Die Gemeinde beschliesst 1. Der Gemeinderat beschliesst das vorliegende kommunale Energiekonzept-Wärme inkl. Massnahmenplan. 2. Die raumplanerisch relevanten Inhalte werden als Energierichtplan behördenverbindlich in die Ortstplanung aufgenommen. 3. Der Gemeinderat spricht das Budget / Kostendach von zur Umsetzung des Massnahmenplans 4. Das kommunale Energiekonzept-Wärme wird im Zeitraum erstellt 5. Seitens Gemeinde ist / sind für die Umsetzung des Massnahmenplans zuständig. 6. Das kommunale Energiekonzept-Wärme wird dem Amt für Umwelt und Energie, Kanton SG z. K. vorgelegt. 7. Der Energierichtplan wird dem Amt für Raumentwicklung und Geoinformation zur Vorprüfugung vorgelegt. Amt für Umwelt und Energie Kanton St.Gallen Vorlagen Kommunale Energiekonzepte-Wärme / September
25 Politische Gemeinde Checkliste 1 Information / Kommunikation, Öffentlichkeitsarbeit und Festsetzungsverfahren Im Folgenden wird aufgeführt, mit welchen Stellen der / die Verantwortliche(n) in der Gemeinde während der Startphase, der Erarbeitung und nach Abschluss des kommunalen Energiekonzepts-Wärme Kontakt aufnehmen sollte. Die Reihenfolge der Kontakte in den drei Phasen bestimmt die Gemeinde entsprechend ihren Gegebenheiten. Startphase Einbezug der Politik (Erstinformation, Beschlussvorlage) Gemeinderat Politische Parteien, Verbände, Organisationen Information der Verwaltungsmitarbeitenden über Energiekonzepterstellung / Beschluss Planung Bauverwaltung Liegenschaften Gemeindekanzlei externe Kommunikation Kurzinfo im kommunalen Informationsorgan / auf Webseite für Einwohnerinnen und Einwohner Info an und Abstimmung mit umliegenden Gemeinden Info an und Abstimmung mit regionaler Stelle (falls vorhanden) Einbezug Energiefachstelle des Kantons Info über Beschluss, Beginn der Arbeiten, Zeitplan Erarbeitungsphase Kontaktaufnahme mit Fachexperten (Energie- und Raumplanenden) Kontaktaufnahme mit Verwaltungsmitarbeitenden zur Datenbereitstellung Planung Bauverwaltung Liegenschaften Gemeindekanzlei Information der Politik über Zwischenstand (Ist-Analyse) Gemeinderat Politische Parteien, Verbände, Organisationen Amt für Umwelt und Energie Kanton St.Gallen Checklisten Kommunale Energiekonzepte-Wärme / September
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