2.2. 8b Zentrale Meldestelle für die Sicherheit in der Informationstechnik für die Betreiber kritischer Infrastrukturen
|
|
- Marcus Holtzer
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Stellungnahme des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft ID-Nummer sowie des Verbandes der Privaten Krankenversicherung zum Referentenentwurf des Bundesministeriums des Innern für ein Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. Wilhelmstraße 43 / 43 G, Berlin Postfach , Berlin Tel.: /5454 Fax: / , rue Montoyer B Brüssel Tel.: Fax: Ansprechpartner: Fred Chiachiarella Gabriele Sieck Betriebswirtschaft/ Informationstechnologie f.chiachiarella@gdv.de g.sieck@gdv.de
2 Inhaltsübersicht 1. Einleitung 2. Artikel 1 - Änderung des Gesetzes über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik a Sicherheit der Informationstechnik kritischer Infrastrukturen b Zentrale Meldestelle für die Sicherheit in der Informationstechnik für die Betreiber kritischer Infrastrukturen Zusammenfassung Aus Sicht der stark auf elektronische Geschäftsprozesse auch unternehmensübergreifend ausgerichteten Versicherungswirtschaft sind sichere und abgesicherte IT-Infrastrukturen sowie die auf ihr laufenden Kommunikationsprozesse von grundsätzlicher Bedeutung. Die deutsche Versicherungswirtschaft begrüßt daher die Absicht des Bundesinnenministeriums, die IT-Sicherheit in Deutschland durch die Schaffung gesetzlicher Rahmenbedingungen für alle Betreiber ITkritischer Infrastrukturen weiter zu stärken. Allerdings müssen vorhandene und in der Praxis etablierte Verfahren Bestand haben. Zudem dürfen neue Regelungen nicht dazu führen, dass den Unternehmen in erheblichem Maße Aufwände und Kosten entstehen. Insbesondere für kleinere und mittlere Betriebe dürfte der Erfüllungsaufwand bzgl. der zusätzlichen Sicherheitsaudits beträchtlich sein. Aber auch größere Unternehmen wären hier mit erheblichen Zusatzkosten und Personalkapazitäten betroffen. Die bereits bewährten Meldewege im Warn- und Krisenfall, die durch das LKRZV Krisenreaktionszentrum für IT-Sicherheit der deutschen Versicherungswirtschaft bereits seit Januar 2010 bestehen, müssen erhalten und weiter ausgebaut werden, parallele Meldestrukturen wären hinderlich und sollten unbedingt vermieden werden. Seite 2 / 6
3 1. Einleitung Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft und der Verband der Privaten Krankenversicherung begrüßen die Absicht des Bundesministeriums des Innern, die IT-Sicherheit in Deutschland durch die Schaffung gesetzlicher Rahmenbedingungen weiter zu stärken. Ein Rahmenwerk zu schaffen, das alle Betreiber IT-kritischer Infrastrukturen gleichermaßen betrifft, ist der richtige Weg. Die Versicherungsbranche ist hier doppelt betroffen: sie ist selbst Betreiber, aber auch Nutzer dieser IT-kritischen Infrastrukturen. Aus diesem Grund hat die Versicherungswirtschaft bereits Anfang 2010 das LKRZV als Single Point of Contact in der Kommunikation mit den Behörden etabliert. Nach der Kommentierung des Eckpunktepapiers des Bundesministeriums des Innern vom November 2012 durch den GDV, möchten wir nun zu dem Referentenentwurf wie folgt Stellung nehmen: 2. Artikel 1 - Änderung des Gesetzes über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik a Sicherheit der Informationstechnik kritischer Infrastrukturen (1) Betreiber kritischer Infrastrukturen sind verpflichtet, binnen zwei Jahren nach Inkrafttreten der Rechtsverordnung nach 10 Absatz 1 angemessene organisatorische und technische Vorkehrungen und sonstige Maßnahmen zum Schutz derjenigen informationstechnischen Systeme, Komponenten oder Prozesse zu treffen, die für die Funktionsfähigkeit der von ihnen betriebenen kritischen Infrastrukturen maßgeblich sind. Der Einsatz angemessener organisatorischer und technischer Vorkehrungen zum Schutz informationstechnischer Systeme ist bereits mit den Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für Versicherungsunternehmen verpflichtend. Damit wird grundsätzlich operationellen Risiken bereits ausreichend vorgebeugt. Hier ist von Seiten der Gesetzgebung darauf zu achten, dass bei Inkrafttreten des Gesetzes keine weitergehenden oder widersprüchlichen Anforderungen entstehen, die für die Unternehmen zusätzliche Aufwände bedeuten würden. Seite 3 / 6
4 (3) Betreiber kritischer Infrastrukturen und ihre Branchenverbände können branchenspezifische Sicherheitsstandards erarbeiten. Das Bundesamt erkennt die branchenspezifischen Sicherheitsstandards im Benehmen mit den zuständigen Aufsichtsbehörden auf Antrag an, wenn diese geeignet sind, die Anforderungen nach Absatz 1 zu gewährleisten. Der GDV hat in Zusammenarbeit mit Fachleuten aus den Mitgliedsunternehmen seit Jahren in diversen Gremien und Expertenkreisen zu IT- Sicherheit das nötige Knowhow gesammelt, um hier brancheninterne Standards und Empfehlungen zu entwickeln. Diese sind bereits in Positionspapieren und Broschüren dokumentiert. Die darin beschriebenen Modelle und Maßnahmen sind geeignet, durch das BSI als Konkretisierung der gesetzlichen Verpflichtungen anerkannt zu werden. (4) Betreiber kritischer Infrastrukturen haben zur Überprüfung der organisatorischen und technischen Vorkehrungen und sonstigen Maßnahmen nach Absatz 1 nach Inkrafttreten der Rechtsverordnung nach 10 Absatz 1 mindestens alle zwei Jahre Sicherheitsaudits durch anerkannte Auditoren durchzuführen. Sie übermitteln dem Bundesamt mindestens alle zwei Jahre eine Aufstellung der durchgeführten Sicherheitsaudits einschließlich der aufgedeckten Sicherheitsmängel. Das Bundesamt kann bei Sicherheitsmängeln eine Übermittlung der gesamten Ergebnisse des Sicherheitsaudits verlangen. Bei Sicherheitsmängeln kann das Bundesamt deren unverzügliche Beseitigung verlangen. Durch die alle zwei Jahre durchzuführenden Sicherheitsaudits entstehen den Unternehmen zum Teil erhebliche Mehrkosten. Dies konstatiert auch die Gesetzesbegründung (S. 14, III. 2., 1. Absatz). Zwar ist in der Begründung vermerkt, dass die Wirtschaftsprüfer " bereits jetzt die im Rahmen der Jahresabschlussprüfung rechnungsrelevanten IT-Systeme" prüfen. Die lediglich in der Gesetzesbegründung aufgeführte Möglichkeit des Nachweises über bereits etablierte Prüfmechanismen sollte aber deutlicher im Gesetz selbst berücksichtigt werden. Auch eine Übermittlung sämtlicher festgestellter Mängel geht weit über ein vertretbares Maß hinaus. Die Meldung sollte auf wesentliche Mängel beschränkt bleiben, dies reduziert für alle Beteiligten den Aufwand. Seite 4 / 6
5 2.2. 8b Zentrale Meldestelle für die Sicherheit in der Informationstechnik für die Betreiber kritischer Infrastrukturen (3) Um bei schwerwiegenden Beeinträchtigungen der informationstechnischen Systeme, Komponenten oder Prozesse kritischer Infrastrukturen eine unverzügliche Information betroffener Betreiber kritischer Infrastrukturen zu gewährleisten, sind dem Bundesamt binnen eines Jahres nach Inkrafttreten der Rechtsverordnung nach 10 Absatz 1 für den Aufbau der Kommunikationsstrukturen nach 3 Absatz 1 Nummer 15 Warn- und Alarmierungskontakte zu benennen. Der Betreiber hat sicherzustellen, dass er hierüber jederzeit erreichbar ist. Gesetzliche Meldepflichten sollten sich an den vorhandenen und bewährten Prozessen der aktiven Single Points of Contact des Umsetzungsplans KRITIS, wie dem LKRZV Krisenreaktionszentrum für IT-Sicherheit der deutschen Versicherungswirtschaft, orientieren. Die jederzeitige Erreichbarkeit der Branche und den angeschlossenen Unternehmen ist über diesen Weg gewährleistet. Der etablierte Weg vom LKRZV zum BSI muss erhalten und weiter ausgebaut werden, parallele Meldestrukturen wären hinderlich. (4) Betreiber kritischer Infrastrukturen haben über die Warn- und Alarmierungskontakte nach Absatz 3 schwerwiegende Beeinträchtigungen ihrer informationstechnischen Systeme, Komponenten oder Prozesse, das heißt Beeinträchtigungen, die Auswirkungen auf die Funktionsfähigkeit der von ihnen betriebenen kritischen Infrastrukturen haben können, unverzüglich an das Bundesamt zu melden. Auch der Meldeweg in Richtung BSI ist durch den bereits bestehenden und nachweisbar funktionierenden SPOC der Branche gewährleistet. Die Schwere der Beeinträchtigung müsste genauer definiert werden. Meldegrundsätze und -schwellen wurden durch die deutsche Versicherungswirtschaft über das LKRZV im Rahmen des UP KRITIS bereits an das BSI übermittelt. Hier könnte die Versicherungswirtschaft weiterhin einen aktiven Beitrag leisten, mögliche gesetzliche Vorgaben zu konkretisieren. Die Versicherungswirtschaft ist gerne bereit, in einem kooperativen Dialog mit dem BSI die derzeit brancheninternen Verfahren zu entsprechenden branchenübergreifenden auszubauen. (5) Soweit aus oder auf Grund von Rechtsvorschriften des Bundes bereits Anforderungen im Sinne der Absätze 3 und 4 bestehen, finden die Seite 5 / 6
6 Absätze 3 und 4 keine Anwendung. Die in den genannten Rechtsvorschriften benannten Meldestellen oder Aufsichtsbehörden haben Meldungen zu erheblichen IT-Sicherheitsvorfällen im Sinne von Absatz 4 unverzüglich an das Bundesamt weiterzuleiten. Die Versicherungswirtschaft verfügt mit dem LKRZV bereits über eine sichere und bewährte zentrale Kommunikationsinfrastruktur mit dem Bundesamt. Hier dezentrale Meldestrukturen für die Versicherungsunternehmen über das BaFin zum Bundesamt einzuführen, würde den Alarmierungsweg unnötig verlängern und das Ausmaß des Schadens vergrößern. Auf Basis der mit dem LKRZV gewonnenen Erkenntnisse ist gerade bei relevanten IT-Sicherheitsvorfällen die direkte, schnelle und zielgerichtete Kommunikation mit dem BSI und den Experten aus den Unternehmen unerlässlich, um drohenden Schäden erfolgreich entgegenwirken zu können Berlin, den Seite 6 / 6
IT-Sicherheitsgesetz:
IT-Sicherheitsgesetz: Neue Herausforderungen für Unternehmen und Behörden Rechtsanwalt Thomas Feil Fachanwalt für IT-Recht und Arbeitsrecht Datenschutzbeauftragter TÜV Thomas Feil 09/2015 1 Thomas Feil
MehrStellungnahme. des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft
Stellungnahme des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft zum Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT-Sicherheitsgesetz) - Regierungsentwurf
MehrGesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.v. IT-Sicherheitsstrategie der deutschen Versicherungswirtschaft
IT-Sicherheitsstrategie der deutschen Versicherungswirtschaft ZUKUNFTSFORUM ÖFFENTLICHE SICHERHEIT 19. Juni 2008 in Berlin Fred di Giuseppe Chiachiarella, GDV IT-Sicherheit elektronische Authentifizierung
MehrÜBER DIE ANWENDUNG DER GRUNDSÄTZE DER SUBSIDIARITÄT UND DER VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT
PROTOKOLL (Nr. 2) ÜBER DIE ANWENDUNG DER GRUNDSÄTZE DER SUBSIDIARITÄT UND DER VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT DIE HOHEN VERTRAGSPARTEIEN IN DEM WUNSCH sicherzustellen, dass die Entscheidungen in der Union so bürgernah
MehrGPP Projekte gemeinsam zum Erfolg führen
GPP Projekte gemeinsam zum Erfolg führen IT-Sicherheit Schaffen Sie dauerhaft wirksame IT-Sicherheit nach zivilen oder militärischen Standards wie der ISO 27001, dem BSI Grundschutz oder der ZDv 54/100.
Mehrproles-login. Inhalt [Dokument: L201401-1018 / v1.0 vom 16.01.2014]
proles-login. [Dokument: L201401-1018 / v1.0 vom 16.01.2014] Inhalt 1. Einleitung 2 2. email-adresse registrieren 2 3. Benutzerinformationen des Mitarbeiters 3 4. Passwort-Rücksetzung 4 5. Passwort ändern
MehrIT-Strukturanalyse als wichtige Voraussetzung für ein funktionierendes ISMS
IT-Strukturanalyse als wichtige Voraussetzung für ein funktionierendes ISMS 5. IT-Grundschutz-Tag 23.11.2011 Björn Schulz Agenda 1. Einleitung + Ausgangslage 2. Anforderungen 3. IT-Strukturanalyse 4. Fazit
MehrErfahrungen mit Hartz IV- Empfängern
Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Ausgewählte Ergebnisse einer Befragung von Unternehmen aus den Branchen Gastronomie, Pflege und Handwerk Pressegespräch der Bundesagentur für Arbeit am 12. November
MehrDer Schutz von Patientendaten
Der Schutz von Patientendaten bei (vernetzten) Software-Medizinprodukten aus Herstellersicht 18.09.2014 Gerald Spyra, LL.M. Kanzlei Spyra Vorstellung meiner Person Gerald Spyra, LL.M. Rechtsanwalt Spezialisiert
MehrDatum 12.08.2009 Ausgabe 05/2009
Makler FAKT Informationen im Überblick Datum 12.08.2009 Ausgabe 05/2009 Vertriebskommunikation Herr/Frau E-Mail Mirko Oliver Sorge G_RUVFAKT@ruv.de Allgemeine Informationen zum Geldwäschegesetz Am 21.
MehrWenn Sie das T-Online WebBanking das erste Mal nutzen, müssen Sie sich zunächst für den Dienst Mobiles Banking frei schalten lassen.
1 PIN/TAN-T-Online-WebBanking mit moneyplex Bis auf wenige Ausnahmen bieten heute fast alle Kreditinstitute modernes und hoch sicheres HBCI-Internetbanking an. Um mit nicht HBCI-fähigen Banken trotzdem
MehrAnleitung zum elektronischen Postfach
Anleitung zum elektronischen Postfach 1. Anmeldung von Konten für das Elektronische Postfach 1. Für die Registrierung zum Elektronischen Postfach melden Sie sich bitte über die Homepage der Sparkasse Erlangen
MehrFRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können
Jahrbuch 1963, Neue Serie Nr. 13, 1. Teil, 66. Jahrgang, Seite 132 25. Kongress von Berlin, 3. - 8. Juni 1963 Der Kongress ist der Auffassung, dass eine Beschränkung der Rechte des Patentinhabers, die
MehrDas IT-Sicherheitsgesetz
Das IT-Sicherheitsgesetz RA Dr. Jan K. Köcher Syndikus DFN-CERT Services GmbH koecher@dfn-cert.de Hintergrund/Ziele IT-Sicherheitsgesetz vom 17.7.2015 Änderungen: BSIG, TKG, TMG, AtomG... Ziele: Erhöhung
MehrBenutzerhandbuch. Leitfaden zur Benutzung der Anwendung für sicheren Dateitransfer.
Benutzerhandbuch Leitfaden zur Benutzung der Anwendung für sicheren Dateitransfer. 1 Startseite Wenn Sie die Anwendung starten, können Sie zwischen zwei Möglichkeiten wählen 1) Sie können eine Datei für
Mehrwww.be-forever.de EINE PLATTFORM
Online-Shop-Portal www.be-forever.de EINE PLATTFORM für Ihre Online-Aktivitäten Vertriebspartner-Shop Online-Shop Basic Online-Shop Pro Vertriebspartner-Shop Bisher gab es den Online-Shop, in dem Sie Ihre
MehrIm Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft:
Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Hinweis: Die im Folgenden dargestellten Fallkonstellationen beziehen sich auf
MehrSichere E-Mail Anleitung Zertifikate / Schlüssel für Kunden der Sparkasse Germersheim-Kandel. Sichere E-Mail. der
Sichere E-Mail der Nutzung von Zertifikaten / Schlüsseln zur sicheren Kommunikation per E-Mail mit der Sparkasse Germersheim-Kandel Inhalt: 1. Voraussetzungen... 2 2. Registrierungsprozess... 2 3. Empfang
MehrWie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen?
Wie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen? Grundsätzlich steht einem Vermieter jederzeit die Möglichkeit offen, die gegenwärtig bezahlte Miete gemäß 558 BGB an die ortsübliche Miete durch ein entsprechendes
MehrIT-SUPPORT: STÖRUNGSFREI ARBEITEN. 0,14 /Min. dt. Festnetz. Mobilfunk 0,42 /Min.
IT-SUPPORT: STÖRUNGSFREI ARBEITEN (01805) 2809-64 www.cc-profis.de 0,14 /Min. dt. Festnetz. Mobilfunk 0,42 /Min. anfragen@cc-profis.de Störungsfrei arbeiten! WIR SORGEN DURCH DIE BETREUUNG IHRER IT-SYSTEME
MehrPatientenmobilität an der schweizerischen Grenze
Patientenmobilität an der schweizerischen Grenze Deutsch-französisch-schweizerische Konferenz, Baden-Baden, 17. 18. November 2014 Susanne Jeker Siggemann, stellvertretende Leiterin Sektion Rechtliche Aufsicht
Mehr1. Zugriff des Autostarts als Dienst auf eine Freigabe im Netz
JANUS Zeitwirtschaft Autostart als Dienst Sinn und Zweck Berechtigungen können bei Windows-Systemen sowohl auf Dateisystem-Ebene als auch auf Freigabe-Ebene gesetzt werden. Auf den nächsten Seiten erhalten
MehrMediumwechsel - VR-NetWorld Software
Mediumwechsel - VR-NetWorld Software Die personalisierte VR-NetWorld-Card wird mit einem festen Laufzeitende ausgeliefert. Am Ende der Laufzeit müssen Sie die bestehende VR-NetWorld-Card gegen eine neue
MehrS Sparkasse Elektronisches Postfach
1. Anmeldung von Konten, Kreditkarten und Wertpapierdepots ❶ Bitte öffnen Sie die Seite www.sparkasse-koblenz.de in Ihrem Browser. ❷ Melden Sie sich links oben mit dem Ihnen bekannten Anmeldenamen und
Mehr4. Qualitätssicherungskonferenz des Gemeinsamen Bundesausschusses am 27. September 2012 in Berlin
4. Qualitätssicherungskonferenz des Gemeinsamen Bundesausschusses am 27. September 2012 in Berlin Vortrag zum Thema Qualitätssicherung und Datenschutz, Anforderungen an den Datenschutz aus der Sicht des
Mehr1 De-Mail-Dienste. 2 Zuständige Behörde
De-Mail-Dienste-Gesetz Im Bundesgesetzblatt (I 666 ff.) vom 02.05.2011 wurde das Gesetz zur Regelung von De-Mail-Diensten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 28.04.2011 verkündet. Tag des Inkrafttretens:
MehrWas meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?
Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Grexit sind eigentlich 2 Wörter. 1. Griechenland 2. Exit Exit ist ein englisches Wort. Es bedeutet: Ausgang. Aber was haben diese 2 Sachen mit-einander zu tun?
MehrManuelle Konfiguration einer VPN Verbindung. mit Microsoft Windows 7
Manuelle Konfiguration einer VPN Verbindung mit Microsoft Windows 7 Vorbemerkung In dieser kleinen Dokumentation wird beschrieben, wie eine verschlüsselte VPN Verbindung zur BVS GmbH & Co aufgebaut werden
Mehr28.8.2009 Amtsblatt der Europäischen Union L 226/3
28.8.2009 Amtsblatt der Europäischen Union L 226/3 VERORDNUNG (EG) Nr. 780/2009 DER KOMMISSION vom 27. August 2009 zur Festlegung der Durchführungsbestimmungen zu Artikel 28a Absatz 2 Unterabsatz 3 sowie
MehrYouTube: Video-Untertitel übersetzen
Der Easytrans24.com-Ratgeber YouTube: Video-Untertitel übersetzen Wie Sie mit Hilfe von Easytrans24.com in wenigen Schritten Untertitel für Ihre YouTube- Videos in mehrere Sprachen übersetzen lassen können.
MehrStellungnahme. zum. Gesetzentwurf des Gesetzes zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf (Referentenentwurf vom 9.
Stellungnahme zum Gesetzentwurf des Gesetzes zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf (Referentenentwurf vom 9. September 2014) 19. September 2014 Die nachfolgenden Anmerkungen sollen verdeutlichen,
MehrAnleitung zur Datensicherung und -rücksicherung in der VR-NetWorld Software
Anleitung zur Datensicherung und -rücksicherung in der VR-NetWorld Software Damit Sie bei einer Neuinstallation auf Ihren alten Datenbestand zurückgreifen können, empfehlen wir die regelmäßige Anlage von
MehrPIERAU PLANUNG GESELLSCHAFT FÜR UNTERNEHMENSBERATUNG
Übersicht Wer ist? Was macht anders? Wir denken langfristig. Wir individualisieren. Wir sind unabhängig. Wir realisieren. Wir bieten Erfahrung. Für wen arbeitet? Pierau Planung ist eine Gesellschaft für
MehrDas Recht auf gesundheitliche Versorgung ein Menschenrecht!
Das Recht auf gesundheitliche Versorgung ein Menschenrecht! Ein Positionspapier des Bundesverbands evangelische Behindertenhilfe e.v. Sätze zum Recht auf gesundheitliche Versorgung in leichter Sprache
MehrStellungnahme. des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft
Stellungnahme des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der aufsichts- und berufsrechtlichen Regelungen der Richtlinie 2014/56/EU sowie
MehrWo erweitert das IT-Sicherheitsgesetz bestehende Anforderungen und wo bleibt alles beim Alten?
Wo erweitert das IT-Sicherheitsgesetz bestehende Anforderungen und wo bleibt alles beim Alten? Hamburg/Osnabrück/Bremen 18./25./26. November 2014 Gerd Malert Agenda 1. Kernziele des Gesetzesentwurfes 2.
MehrIT-SICHERHEIT IM UNTERNEHMEN Mehr Sicherheit für Ihre Entscheidung
IT-SICHERHEIT IM UNTERNEHMEN Mehr Sicherheit für Ihre Entscheidung IT-SICHERHEIT IM UNTERNEHMEN Mehr Sicherheit für ihre Entscheidung Entdecken Sie was IT Sicherheit im Unternehmen bedeutet IT Sicherheit
MehrSich einen eigenen Blog anzulegen, ist gar nicht so schwer. Es gibt verschiedene Anbieter. www.blogger.com ist einer davon.
www.blogger.com Sich einen eigenen Blog anzulegen, ist gar nicht so schwer. Es gibt verschiedene Anbieter. www.blogger.com ist einer davon. Sie müssen sich dort nur ein Konto anlegen. Dafür gehen Sie auf
MehrSTELLUNGNAHME. des. DVGW Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e. V. - Technisch-wissenschaftlicher Verein, Bonn
STELLUNGNAHME des DVGW Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e. V. - Technisch-wissenschaftlicher Verein, Bonn anlässlich der Neufassung des Düngemittelgesetzes 15. Oktober 2007 Der DVGW begrüßt
MehrMaintenance & Re-Zertifizierung
Zertifizierung nach Technischen Richtlinien Maintenance & Re-Zertifizierung Version 1.2 vom 15.06.2009 Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Postfach 20 03 63 53133 Bonn Tel.: +49 22899 9582-0
MehrENTDECKEN SIE DIE VORTEILE VON SUBSCRIPTION SUBSCRIPTION-VERTRÄGE VERWALTEN
ENTDECKEN SIE DIE VORTEILE VON SUBSCRIPTION SUBSCRIPTION-VERTRÄGE VERWALTEN Autodesk Subscription bietet Ihnen eine breite Palette an Leistungen, mit denen Sie das Optimum aus Ihrer Autodesk-Software herausholen.
MehrIT-Sicherheit in der Wirtschaft
IT-Sicherheit in der Wirtschaft Grußwort Sehr geehrte Damen und Herren, die Informationstechnologien sind für Unternehmen heute ein unersetzlicher Bestandteil ihrer Wirtschaftstätigkeit, Treiber von Innovation
MehrBSI Technische Richtlinie
Seite 1 von 9 BSI Technische Richtlinie BSI Bezeichnung: Technische Richtlinie De-Mail Bezeichnung: Anwendungsbereich: De-Mail Postfach- und Versanddienst IT-Sicherheit Anwendungsbereich: Kürzel: BSI De-Mail
MehrVerpasst der Mittelstand den Zug?
Industrie 4.0: Verpasst der Mittelstand den Zug? SCHÜTTGUT Dortmund 2015 5.11.2015 Ergebnisse einer aktuellen Studie der Technischen Hochschule Mittelhessen 1 Industrie 4.0 im Mittelstand Ergebnisse einer
MehrZwischen Deutschland, Liechtenstein, Österreich und der Schweiz abgestimmte deutsche Übersetzung
Zwischen Deutschland, Liechtenstein, Österreich und der Schweiz abgestimmte deutsche Übersetzung ÄNDERUNG DES ÜBEREINKOMMENS ÜBER DEN ZUGANG ZU INFORMATIONEN, DIE ÖFFENTLICHKEITSBETEILIGUNG AN ENTSCHEIDUNGSVERFAHREN
MehrSOZIALVORSCHRIFTEN IM STRAßENVERKEHR Verordnung (EG) Nr. 561/2006, Richtlinie 2006/22/EG, Verordnung (EU) Nr. 165/2014
LEITLINIE NR. 7 Gegenstand: Die Bedeutung von innerhalb von 24 Stunden Artikel: 8 Absätze 2 und 5 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 Leitlinien: Nach Artikel 8 Absatz 2 der Verordnung muss innerhalb von
MehrÜBER DIE ROLLE DER NATIONALEN PARLAMENTE IN DER EUROPÄISCHEN UNION
PROTOKOLL (Nr. 1) zum Vertrag von Lissabon ÜBER DIE ROLLE DER NATIONALEN PARLAMENTE IN DER EUROPÄISCHEN UNION DIE HOHEN VERTRAGSPARTEIEN EINGEDENK dessen, dass die Art der Kontrolle der Regierungen durch
MehrMöglichkeiten der verschlüsselten E-Mail-Kommunikation mit der AUDI AG Stand: 11/2015
Möglichkeiten der verschlüsselten E-Mail-Kommunikation mit der AUDI AG Stand: 11/2015 Möglichkeiten der verschlüsselten E-Mail-Kommunikation mit der AUDI AG Vertrauliche Informationen dürfen von und zur
MehrDie Umsetzung von IT-Sicherheit in KMU
Informatik Patrick Düngel / A. Berenberg / R. Nowak / J. Paetzoldt Die Umsetzung von IT-Sicherheit in KMU Gemäß dem IT-Grundschutzhandbuch des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik Wissenschaftliche
Mehr1. Einleitung... 1 2. Abfrage des COON-Benutzernamens... 2 3. Ändern des Initial-Passwortes... 6 4. Anmelden an der COON-Plattform...
Seite 1 von 9 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung... 1 2. Abfrage des COON-Benutzernamens... 2 3. Ändern des Initial-Passwortes... 6 4. Anmelden an der COON-Plattform... 7 1. Einleitung Dieses Dokument beschreibt
MehrLeitfaden trixikfz Online
Leitfaden trixikfz Online Inhalt Eine neue Berechnung durchführen... 2 Angebote erstellen, Leistungsdetails zum Tarif, Deckungsauftrag erstellen... 6 Angebot erstellen... 7 Leistungsdetails zum Tarif...
MehrInhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG
Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG 1. Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung mit Selbstbeteiligung
MehrZukunft der WfbM Positionspapier des Fachausschusses IV
Hessen Diakonie Hessen Positionspapier zur Zukunft der WfbM 1 Zukunft der WfbM Positionspapier des Fachausschusses IV Diakonisches Werk in Hessen und Nassau und Kurhessen-Waldeck e.v. Leichte Sprache 8
MehrWie Sie als kleines oder mittleres Unternehmen einfach die neuen Gesetze zur Sicherheit Ihres Betriebes erfüllen können.
Schützen Sie Ihr Unternehmen Wie Sie als kleines oder mittleres Unternehmen einfach die neuen Gesetze zur Sicherheit Ihres Betriebes erfüllen können. Neue Gesetze Strenge Auflagen für kleine und mittlere
MehrBei der Focus Methode handelt es sich um eine Analyse-Methode die der Erkennung und Abstellung von Fehlerzuständen dient.
Beschreibung der Focus Methode Bei der Focus Methode handelt es sich um eine Analyse-Methode die der Erkennung und Abstellung von Fehlerzuständen dient. 1. F = Failure / Finding An dieser Stelle wird der
MehrMuster mit Beispiel Verifikation des Basis-Sicherheitschecks im Rahmen der Zertifizierung nach ISO 27001 auf der Basis von IT- Grundschutz
Muster mit Beispiel Verifikation des Basis-Sicherheitschecks im Rahmen der Zertifizierung nach ISO 27001 auf der Basis von IT- Grundschutz Antragsteller: Zertifizierungskennung: BSI-XXX-XXXX Der Inhalt
MehrZugang zum Online-Portal mit Passwort Benutzeranleitung (Stand 01/2015)
Einleitung Um die Funktionen des Online-Portals BÄV24 nutzen zu können, müssen Sie sich zu Ihrer eigenen Sicherheit zunächst einmalig registrieren. Folgen Sie bitte den Hinweisen im Abschnitt "Registrierung
MehrErgänzende Beantragung auf Zulassung als Prüfstelle. nach 20 a Absatz 1 IntV
Ergänzende Beantragung auf Zulassung als Prüfstelle nach 20 a Absatz 1 IntV Voraussetzung für die Beantragung einer Zulassung als Prüfstelle nach 20 a IntV ist in der Regel das Vorliegen einer Zulassung
MehrSie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Widerrufsbelehrung Nutzt der Kunde die Leistungen als Verbraucher und hat seinen Auftrag unter Nutzung von sog. Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Telefax, E-Mail, Online-Web-Formular) übermittelt,
MehrStammdaten Auftragserfassung Produktionsbearbeitung Bestellwesen Cloud Computing
Stammdaten Auftragserfassung Produktionsbearbeitung Bestellwesen Cloud Computing Finanzbuchhaltung Wenn Sie Fragen haben, dann rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne weiter - mit Ihrem Wartungsvertrag
MehrDamit auch Sie den richtigen Weg nehmen können die 8 wichtigsten Punkte, die Sie bei der Beantragung Ihrer Krankenversicherung beachten sollten:
Damit auch Sie den richtigen Weg nehmen können die 8 wichtigsten Punkte, die Sie bei der Beantragung Ihrer Krankenversicherung beachten sollten: Herzlich Willkommen bei der mehr-finanz24 GmbH Mit uns haben
MehrMehr Effizienz und Wertschöpfung durch Ihre IT. Mit unseren Dienstleistungen werden Ihre Geschäftsprozesse erfolgreicher.
Mehr Effizienz und Wertschöpfung durch Ihre IT Mit unseren Dienstleistungen werden Ihre Geschäftsprozesse erfolgreicher. Nutzen Sie Ihren Wettbewerbsvorteil Die Geschäftsprozesse von heute sind zu wichtig,
MehrRDS Consulting. Support Handbuch. Version 1.0
RDS Consulting Support Handbuch Version 1.0 INHALTSVERZEICHNIS 1 Erreichbarkeit...2 2 Support Prozess...3 3 Erstellung einer Supportanfrage...4 3.1 Hilfreiche Fragestellungen:... 4 3.2 Ticketinformation...
MehrInfoSEC AWARENESS RESSOURCEN BESTMÖGLICH NUTZEN. RISIKEN PRAKTIKABEL REDUZIEREN. InfoSEC Awareness Ein Workshop von ExpertCircle.
InfoSEC AWARENESS RESSOURCEN BESTMÖGLICH NUTZEN. RISIKEN PRAKTIKABEL REDUZIEREN. InfoSEC Awareness Ein Workshop von ExpertCircle. RESSOURCEN BESTMÖGLICH NUTZEN. WORKSHOP INFOSEC AWARENESS DAS NOTWENDIGE
MehrStellvertretenden Genehmiger verwalten. Tipps & Tricks
Tipps & Tricks INHALT SEITE 1. Grundlegende Informationen 3 2.1 Aktivieren eines Stellvertretenden Genehmigers 4 2.2 Deaktivieren eines Stellvertretenden Genehmigers 11 2 1. Grundlegende Informationen
MehrNicht über uns ohne uns
Nicht über uns ohne uns Das bedeutet: Es soll nichts über Menschen mit Behinderung entschieden werden, wenn sie nicht mit dabei sind. Dieser Text ist in leicht verständlicher Sprache geschrieben. Die Parteien
MehrLSF-Anleitung für Studierende
LSF-Anleitung für Studierende 1. Veranstaltungen Beim Anklicken der Option Veranstaltung finden Sie unter der Navigationsleiste: Vorlesungsverzeichnis Suche nach Veranstaltungen Stundenpläne Stundenpläne
MehrNr. 12-1/Dezember 2005-Januar 2006. A 12041
Nr. 12-1/Dezember 2005-Januar 2006. A 12041 Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg. Postfach 1820. 53008 Bonn Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg Sparkassen-Finanzgruppe Wenn man sich zur
MehrEMPFEHLUNG DER KOMMISSION. vom 13.1.2010
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 13.1.2010 K(2010)19 endgültig EMPFEHLUNG R KOMMISSION vom 13.1.2010 für den sicheren elektronischem Datenaustausch zwischen den Mitgliedstaaten zur Überprüfung der Einzigkeit
MehrPraktischer Leitfaden für eine angemessene Versorgung
Mein Recht als Patient Praktischer Leitfaden für eine angemessene Versorgung Gesundheit ist ein Menschenrecht Im Grundgesetz ist das Recht auf körperliche Unversehrtheit fest verankert. Damit hat unser
MehrDokumentation EGVP-Übertmittlungsfehler bei Server-Engpässen Vorgehensweise Seite 1 von 5
Seite 1 von 5 Wie kann dokumentiert werden, dass Anmeldungen zum Handelsregister wegen EGVP-Server-Engpässen nicht versendet werden können? Insbesondere wenn zum 31.8. fristgebundene Anmeldungen vorzunehmen
MehrDok.-Nr.: Seite 1 von 6
Logo Apotheke Planung, Durchführung und Dokumentation von QM-Audits Standardarbeitsanweisung (SOP) Standort des Originals: Dok.-Nr.: Seite 1 von 6 Nummer der vorliegenden Verfaßt durch Freigabe durch Apothekenleitung
MehrDer Kontowecker: Einrichtung
1. Für die Einrichtung eines Kontoweckers melden Sie sich mit Ihrem Anmeldenamen und Ihrer PIN im Online-Banking an. 2. Klicken Sie in der linken Navigation auf Service und dann auf Kontowecker 3. Anschließend
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Festsetzung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2014 (Beitragssatzgesetz 2014)
Deutscher Bundestag Drucksache 18/187 18. Wahlperiode 16.12.2013 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD Entwurf eines Gesetzes zur Festsetzung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung
MehrDIE ZUKUNFT BEGINNT JETZT: ELEKTRONISCHE UNTERSCHRIFT
DIE ZUKUNFT BEGINNT JETZT: ELEKTRONISCHE UNTERSCHRIFT Neue Dokumente hochladen Neue Dokumente hochladen Loggen Sie sich auf unserer Homepage ein, um neue Dokumente bei insign hochzuladen. Neue Dokumente
MehrPensionskasse der Burkhalter Gruppe Zürich. Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat zur Jahresrechnung 2013
Pensionskasse der Burkhalter Gruppe Zürich Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat zur Jahresrechnung 2013 Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat der Pensionskasse der Burkhalter Gruppe
MehrMicrosoft Update Windows Update
Microsoft bietet mehrere Möglichkeit, Updates durchzuführen, dies reicht von vollkommen automatisch bis zu gar nicht. Auf Rechnern unserer Kunden stellen wir seit September 2006 grundsätzlich die Option
MehrZur Registrierung gelangen Sie über den Menüpunkt Postfach - Postfach-Verwaltung. Klicken Sie auf den Button ganz rechts neben "Konten anmelden"
1. Anmeldung von Konten für das Elektronische Postfach Für die Registrierung zum Elektronischen Postfach melden Sie sich bitte über die Homepage der Sparkasse Bad Kissingen (www.spk-kg.de) mit Ihren Zugangsdaten
MehrVorsorge für den Pflegefall? Jetzt handeln und nicht später
LVM-Pflege-Bahr (Tarif PTG) Vorsorge für den Pflegefall? Jetzt handeln und nicht später \ Mit staatlicher Förderung \ Für alle Pflegestufen \ Sofortleistung bei Unfall Private Vorsorge tut not und wird
MehrHausarzt relevante medizinische Informationen übermittelt werden, sofern der Patient damit einverstanden ist und einen Hausarzt benennt.
Berichtspflichten von Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten / Stellungnahme des Justiziars der Bundespsychotherapeutenkammer vom 25.05.04 In einem Schreiben des
MehrEinrichtung eines VPN-Zugangs
Einrichtung eines VPN-Zugangs Einleitung Die nachfolgende Anleitung zeigt die Einrichtung eines VPN-Zugangs zum Netzwerk des Unternehmensverbundes Evangelisches Johannesstift. Diese Anleitung ist auf Basis
MehrGestaltungsbeispiel Holdingstruktur
Gestaltungsbeispiel Holdingstruktur KRÜMMEL & KOLLEGEN Rosenthaler Str. 39 D-16540 Hohen Neuendorf Telefon: 03303.29 75 05 Fax: 03303.29 75 06 info@limited-partner.de www.limited-partner.de Einleitung
Mehr1. Einführung. 2. Weitere Konten anlegen
1. Einführung In orgamax stehen Ihnen die gängigsten Konten des Kontenrahmens SKR03 und SKR04 zur Verfügung. Damit sind im Normalfall alle Konten abgedeckt, die Sie zur Verbuchung benötigen. Eine ausführliche
MehrPersonal-Vorsorgestiftung der Aluminium-Laufen AG Liesberg Liesberg. Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat zur Jahresrechnung 2014
Personal-Vorsorgestiftung der Aluminium-Laufen AG Liesberg Liesberg Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat zur Jahresrechnung 2014 Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat der Personal-Vorsorgestiftung
MehrPartnerportal Installateure Registrierung
Partnerportal Installateure Registrierung Ein Tochterunternehmen der Süwag Energie AG Allgemeine Hinweise Diese Anleitung zeigt Ihnen, wie Sie sich als Nutzer für das Partnerportal Installateure registrieren
Mehrwochenbettbetreuung.ch V E R S I O N 1. 0. 1 V O M 1 5. 0 2. 2 0 1 5
wochenbettbetreuung.ch ANLEITUNG FÜR DIE NEUE WEBSITE VON WOCHENBET TBETREUUNG.CH V E R S I O N 1. 0. 1 V O M 1 5. 0 2. 2 0 1 5 Inhalt 1. Grundsätzliches 2. Registrierung (Login erstellen) 3. Passwort
MehrProduktbeschreibung utilitas Ticketsystem
Produktbeschreibung utilitas Ticketsystem Inhalt Zusammenfassung... 2 Vorteile... 3 Berechtigungen... 3 Ticketadministrator... 3 Ticketbearbeiter... 3 Tickets... 4 Ticketerstellung... 4 Ticketbearbeitung...
MehrDieser Ablauf soll eine Hilfe für die tägliche Arbeit mit der SMS Bestätigung im Millennium darstellen.
Millennium SMS Service Schnellübersicht Seite 1 von 6 1. Tägliche Arbeiten mit der SMS Bestätigung Dieser Ablauf soll eine Hilfe für die tägliche Arbeit mit der SMS Bestätigung im Millennium darstellen.
MehrKurzanleitung /Kompalitätstest Barcode. Sie haben zwei Möglichkeiten unsere Barcode/Strichcodes für Ihren eigenen stationären Einzelhandel zu nutzen.
Kurzanleitung /Kompalitätstest Barcode Bitte drucken Sie diese Anleitung aus. Sie haben zwei Möglichkeiten unsere Barcode/Strichcodes für Ihren eigenen stationären Einzelhandel zu nutzen. 1. Möglichkeit
MehrAufruf der Buchungssystems über die Homepage des TC-Bamberg
Aufruf der Buchungssystems über die Homepage des TC-Bamberg Das Online-Buchungssystem erreichen Sie einfach über die Homepage des TC-Bamberg (www.tennis-club-bamberg.de).über den Link (siehe Bild 1) gelangen
MehrFehler und Probleme bei Auswahl und Installation eines Dokumentenmanagement Systems
Fehler und Probleme bei Auswahl und Installation eines Dokumentenmanagement Systems Name: Bruno Handler Funktion: Marketing/Vertrieb Organisation: AXAVIA Software GmbH Liebe Leserinnen und liebe Leser,
MehrDeutsches Forschungsnetz
Deutsches Forschungsnetz In fünf Schritten in die DFN-Cloud Jochem Pattloch 68. Mitgliederversammlung 3. Juni 2014, Berlin Schritt 1: Rahmenvertrag n Zunächst ist es erforderlich, dass Sie einen Rahmenvertrag
MehrLandtag Brandenburg Drucksache 5/5387 5.Wahlperiode
Landtag Brandenburg Drucksache 5/5387 5.Wahlperiode Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Gesetz zur Änderung wahlrechtlicher Vorschriften Datum des Eingangs: 24.05.2012 / Ausgegeben: 24.05.2012
MehrTutorial. Wie kann ich meinen Kontostand von meinen Tauschpartnern in. übernehmen? Zoe.works - Ihre neue Ladungsträgerverwaltung
Wie kann ich meinen Kontostand von meinen Tauschpartnern in Tutorial übernehmen? 1. Schritt : Legen Sie ein Startdatum fest Im ersten Schritt legen Sie für Ihr Unternehmen ein Startdatum fest, an dem Sie
MehrHerzlich willkommen! SIEVERS-SNC - IT mit Zukunft.
Herzlich willkommen! SIEVERS-SNC - IT mit Zukunft. Stärken von Standard ERP- Systemen am Beispiel Microsoft Dynamics NAV Marco Naber SIEVERS-SNC GmbH & Co. KG Computer & Software IT mit Zukunft: Systeme.
MehrStellungnahme. des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft
Stellungnahme des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Richtlinie 2014/59/EU (BRRD-Umsetzungsgesetz) BT-Drucksache 18/2575 Gesamtverband
MehrDer gesetzliche Sicherungsfonds für Lebensversicherungen. Schutz im Fall der Fälle
Der gesetzliche für Lebensversicherungen Schutz im Fall der Fälle Welche Ziele verfolgt der? Der Lebensversicherung kommt in Deutschland eine zentrale Bedeutung für die Alters- und Hinterbliebenenvorsorge
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13079 17. Wahlperiode 16. 04. 2013 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Entwurf eines Gesetzes zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden
Mehr