vom 18. April 2011 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. April 2011) und Antwort
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1 Drucksache 16 / Kleine Anfrage 16. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Giyasettin Sayan (Die Linke) vom 18. April 2011 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. April 2011) und Antwort Entwicklung der Einbürgerungszahlen im Jahr 2010 Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Personen sind im Jahr 2010 insgesamt und differenziert nach a) Staatsangehörigkeit (fünf häufigste Herkunftsländer), b) Alter, c) Geschlecht, d) Rechtsgrundlage der Einbürgerung, e) Aufenthaltsdauer im Bundesgebiet nach Jahren im Land Berlin eingebürgert worden (bitte auch die prozentualen Abweichungen vom Vorjahreswert angeben) Zu 1.: in Berlin 2010 nach ausgewählten bisherigen Staatsangehörigkeiten und Geschlecht Bisherige Staatsangehörigkeit (Heimatstaat) insgesamt Veränderung zum Vorjahr in % männlich weiblich Insgesamt , darunter die 5 häufigsten Herkunftsländer Türkei , Libanon , Vietnam , Ukraine , Polen , in Berlin 2010 nach Altersgruppen und Geschlecht Alter in Jahren Veränderung zum Vorjahr in % insgesamt männlich weiblich insgesamt männlich weiblich unter ,3 21,4 0,0 5 bis unter ,8 19,4 0,8 Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, Berlin-Buckow Postanschrift: Postfach , Berlin, Telefon: ; Telefax:
2 10 bis unter ,6 23,9 21,0 15 bis unter ,5 23,3 17,6 20 bis unter ,4 2,5 11,3 25 bis unter ,5 10,0 13,0 30 bis unter ,6 22,9 2,0 35 bis unter ,9 8,9 + 0,3 40 bis unter ,4 18,1 6,4 45 bis unter ,0 5,6 + 4,3 50 bis unter ,3 12,3 + 14,1 55 bis unter ,1 7,0 43,5 60 bis unter ,1 31,0 + 10,3 65 bis unter ,2 17,6 + 12,5 70 und mehr ,4 27,8 + 35,3 Insgesamt ,2 15,3 8,9 in Berlin 2010 nach Rechtsgründen der Einbürgerung und Geschlecht Rechtsgründe der Einbürgerung insgesamt absolute Veränderung zum Vorjahr männlich weiblich 10 Abs. 1 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) 10 Abs. 2 StAG StAG StAG b StAG Staatsangehörigkeitsregelungsgesetz (StARegG) 12 (1.) StARegG StAG 14 StAG 10 Abs. 3 StAG ( 10 Abs. 1 in V. mit Abs. 3 StAG) Art. 116 Abs. 2 S.1 GG 9 StARegG 21 Heimatlosenausländergesetz Art. 2 des Gesetzes zur Verminderung der Staatenlosigkeit 40c StAG Insgesamt in Berlin 2010 nach Geschlecht und Aufenthaltsdauer im Bundesgebiet Geschlecht Eingebürgerte Personen Davon mit einer Aufenthaltsdauer von... bis unter... Jahren¹ unter u. mehr Anzahl Insgesamt männlich weiblich
3 Veränderung zum Vorjahr in % Insgesamt -12,2-16,4-10,7-15,7-8,2 männlich -15,3-17,3-16,3-21,5-1,8 weiblich -8,9-15,3-4,4-9,7-15,1 1) Die Aufenthaltsdauer wird mit Bezug auf das Jahr des ersten Zuzugs in das Bundesgebiet errechnet, ungeachtet eventueller zwischenzeitlicher Unterbrechung dieses Aufenthalts. 2. Wie hoch war die Einbürgerungsquote im Jahr 2010 (bitte nach den zehn häufigsten Herkunftsländern differenzieren und den Vorjahreswert angeben)? Zu 2.: in Berlin 2010 nach ausgewählten bisherigen Staatsangehörigkeiten Bisherige Staatsangehörigkeit 2010 (Heimatstaat) Anzahl Einbürgerungsquote ) Insgesamt ,2 1,4 darunter die 10 häufigsten Herkunftsländer Türkei ,4 1,7 Libanon 282 4,0 5,4 Vietnam 260 2,0 1,9 Ukraine 228 2,7 2,1 Polen 209 0,5 0,6 Irak ,0 9,3 Russische Föderation 192 1,3 1,1 Iran 181 4,6 4,5 Serbien¹ 141 0,7 1,1 Bulgarien 128 1,3 1,1 1) einschl. ehemaliges Serbien und Montenegro 2) Anteil an den melderechtlich registrierten Ausländern aus dem Einwohnerregister Stand bzw Einbürgerungsquote ) 3. In wie vielen Fällen erfolgte die Einbürgerung im Jahr 2010 unter Hinnahme des Fortbestands der bisherigen Staatsangehörigkeit (bitte nach den zehn häufigsten Herkunftsländern differenzieren und den Vorjahreswert angeben)? Zu 3.: in Berlin 2010 nach ausgewählten bisherigen Staatsangehörigkeiten Bisherige Staatsangehörigkeit (Heimatstaat) insgesamt darunter unter Hinnahme der bisherigen Staatsangehörigkeit Anzahl % Insgesamt ,0 39,7 3
4 darunter die 10 häufigsten Herkunftsländer Türkei ,3 11,9 Libanon ,0 100,0 Vietnam ,2 4,1 Ukraine ,9 7,9 Polen ,0 100,0 Irak ,5 96,9 Russische Föderation ,5 21,3 Iran ,0 100,0 Serbien¹ ,8 68,4 Bulgarien ,4 100,0 1) einschl. ehemaliges Serbien und Montenegro Quelle für die zu 1. bis 3. genannten statistischen Daten: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg 4. In wie vielen Fällen wurden Einbürgerungen im Jahr 2010 aus welchen Gründen zurückgenommen (bitte die vorherigen Staatsangehörigkeiten angeben), und wie viele der seit 2000 ausgesprochenen Rücknahmen wurden bestandskräftig? Zu 4.: Im Jahr 2010 wurde kein Bescheid über die Rücknahme einer Einbürgerung erlassen. Von den seit dem Jahr 2000 erlassenen Rücknahmen ist in vier Fällen Bestandskraft eingetreten. 5. Wie viele Anträge auf Einbürgerung waren jeweils zum bzw anhängig und wie ist gegenwärtig bzw. war in der Vergangenheit die durchschnittliche Bearbeitungsdauer vom Zeitpunkt des Antrags bis zur Einbürgerung (bitte nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern und den zehn Herkunftsländern mit längster Bearbeitungsdauer differenziert angeben)? Zu 5.: In Berlin waren zum Stichtag bzw insgesamt bzw Anträge auf Einbürgerung anhängig. Die bezirklichen Einbürgerungsbehörden haben sich in einer Zielvereinbarung mit der Senatsverwaltung für Inneres und Sport verpflichtet, die Bearbeitung von Einbürgerungsverfahren grundsätzlich in einem Zeitraum von sechs Monaten abzuschließen. Dieses Ziel wird von den Bezirken, von wenigen Ausnahmen abgesehen, eingehalten. In die Bearbeitungszeit nicht eingerechnet werden kann allerdings der Zeitraum, den ein mögliches Verfahren zur Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit in Anspruch nimmt. Die Verantwortung für die Bearbeitungsdauer im Entlassungsverfahren, die sich über einen längeren Zeitraum hinziehen kann, liegt ausschließlich bei den jeweiligen ausländischen Staaten. Weitere statistische Daten liegen in diesem Zusammenhang nicht vor. 6. Welche praktischen, administrativen und rechtlichen Erfahrungen mit der Optionspflicht nach 29 StAG liegen inzwischen vor? Zu 6.: Nach den bisherigen Erfahrungen verursacht das Optionsverfahren bei den dafür zuständigen Bezirksämtern einen erheblichen Verwaltungsaufwand. Anlass zur Sorge gibt der Umstand, dass ein beträchtlicher Teil der Optionspflichtigen bisher auf die Hinweisschreiben der Behörden nicht reagiert hat. Aufgrund der zögerlichen Wahrnehmung der Optionspflicht steigt die Zahl der zu bearbeitenden bzw. noch unerledigten Fälle kontinuierlich an. Offenbar glauben viele Optionspflichtige, sie hätten bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres Zeit und könnten daher erst einmal abwarten. Sollte diese Tendenz anhalten, besteht im Hinblick auf die im Gesetz geregelten Fristen die Gefahr, dass viele Optionspflichtige die deutsche Staatsangehörigkeit verlieren werden. Der Senat hält die Optionspflicht - auch vor diesem Hintergrund - integrationspolitisch nicht für sinnvoll. Er hat sich bei Bund und Ländern dafür eingesetzt, die Optionsvorschriften aus dem Staatsangehörigkeitsgesetz zu streichen und wird dieses Ziel weiterhin verfolgen. 7. Wie viele Deutsche wurden bis Ende 2010 (bitte nach Jahren differenzieren) nach 29 Abs. 1 StAG optionspflichtig, wie viele von ihnen wurden durch die Behörde auf die nach den Absätzen 2 bis 4 des 29 StAG möglichen Rechtsfolgen hingewiesen, und in wie vielen Fällen konnte dieser gesetzlich vorgesehene Hinweis nicht zugestellt werden (bitte auch nach den zehn wichtigsten ausländischen Staatsangehörigkeiten differenzieren)? 8. Wie viele Optionspflichtige haben bis Ende 2010 (bitte nach Jahren differenzieren) erklärt, die deutsche bzw. die ausländische Staatsangehörigkeit behalten zu wollen (bitte getrennt angeben), und wie viele Personen haben ihre deutsche Staatsangehörigkeit entsprechend bereits verloren (bitte auch nach den zehn wichtigsten betroffenen ausländischen Staatsangehörigkeiten differenzieren)? 9. Wie viele Personen, die die deutsche Staatsangehörigkeit behalten wollen, haben bis Ende 2010 (bitte 4
5 jeweils nach Jahren und nach den zehn wichtigsten betroffenen ausländischen Staatsangehörigkeiten differenzieren) a) die Aufgabe der ausländischen Staatsangehörigkeit nach 29 Abs. 3 Satz 1 StAG bereits nachgewiesen? b) eine Beibehaltungsgenehmigung beantragt? c) eine Beibehaltungsgenehmigung nach 29 Abs. 3 bzw. Abs. 4 StAG erhalten? Zu : Die von den Bezirksämtern für das Land Berlin ermittelten statistischen Daten können der nachfolgenden Aufstellung entnommen werden. Grundsätzlich gilt, dass jede/r im Melderegister erfasste Optionspflichtige vom zuständigen Bezirksamt (mehrfach) schriftlich auf alle möglichen Rechtsfolgen hingewiesen wird. Weitere statistische Daten, insbesondere zu den ausländischen Staatsangehörigkeiten, liegen nicht vor, sodass darüber hinaus gehende Angaben nicht gemacht werden können. Jahr Zahl der Optionspflichtigen Option für die ausländische Staatsangehörigkeit Option für die deutsche Staatsangehörigkeit Nachweis über den Verlust der ausl. Staatsangehörigkeit Erteilte Beibehaltungsgenehmigung Gesamt Berlin, den 17. Mai 2011 In Vertretung Ulrich Freise Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Juni 2011) 5
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