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1 Vorwort... Abkürzungsverzeichnis.... V XV Einleitung 1. Entstehungsgeschichte Rechtsgrundlage Grundlagen und Systematik Räumlicher Geltungsbereich der Vertikal-GVO Vertikale Vereinbarungen außerhalb des Anwendungsbereichs der Vertikal-GVO Nur Wettbewerbsbeschränkungen nach Art. 101 Abs. 1 AEUV bedürfen einer Ausnahme nach Art. 101 Abs. 3 AEUV Entsprechende Anwendung der Vertikal-GVO Überschreitung der Marktanteilsschwellen von Vertikal-GVOkonform gestalteten Vereinbarungen Überschreiten der Grenzen der Ausnahmekataloge für Kernbeschränkungen Bewertung von Spezialvereinbarungen nach den Leitlinien Produktgruppenmanagement-Vereinbarungen Vorauszahlungen für den Zugang Verhältnis zum deutschen Kartellrecht Grundsatz der parallelen Anwendung Regelungen des GWB und ihre Auslegung Zusammenfassung zur Bewertung typischer Beschränkungen nach dem GWB Verhältnis zu 20 GWB Die Vertikal-GVO im Prozess Beweislast Kommentar Art. 1 Abs. 1 lit. a Vertikale Vereinbarung Vereinbarungen und abgestimmte Verhaltensweisen Abgrenzung zu einseitigen Verhaltensweisen Beschlüsse Vereinbarungen zwischen mehr als zwei Unternehmen Unternehmen und Unternehmensvereinigungen als Normadressaten Vertikalverhältnis für Zwecke der Vereinbarung VII

2 4. Gegenstand der Vereinbarung Waren und Dienstleistungen Art. 1 Abs. 1 lit. b Vertikale Beschränkung Spürbare Wettbewerbsbeschränkung Spürbare Beeinträchtigung des zwischenstaatlichen Handels Beurteilung von vertikalen Beschränkungen nach deutschem Kartellrecht Art. 1 Abs. 1 lit. c Wettbewerber Art. 1 Abs. 1 lit. d Wettbewerbsverbote Überblick Unterschiedliche Arten von Beschränkungen Qualifizierung als Wettbewerbsverbot im Sinne von Art. 1 Abs. 1 lit. d Verpflichtung des Abnehmers Unmittelbare oder mittelbare Verpflichtung Relevanter Markt Einzelheiten zur Mindestabnahmeverpflichtung Englische Klauseln Art. 1 Abs. 1 lit. e Selektive Vertriebssysteme Überblick Geschlossene selektive Vertriebssysteme Abgrenzung zu offenen selektiven Vertriebssystemen Lieferanten-/hersteller- und händlerseitig geschlossene selektive Vertriebssysteme Parallele Aufsetzung von Selektivvertrieb und sonstigen Vertriebssystemen Qualitative Selektionskriterien Quantitative Selektionskriterien Sonstige Selektionskriterien Fortgeltung der bisherigen Entscheidungspraxis Auswirkung nicht diskriminierungsfreier Anwendung der Selektionskriterien Keine Anforderungen an die Beschaffenheit der Produkte Zulässigkeit durchlaufender Vertriebsbindungen Irrelevanz der Lückenlosigkeit des selektiven Vertriebssystems Abgrenzung zu Franchisevereinbarungen Art. 1 Abs. 1 lit. f Rechte des geistigen Eigentums VIII

3 Art. 1 Abs. 1 lit. g Know-how Inhaltliche Bedeutung des Know-how-Begriffs Geheim, wesentlich, identifiziert Art. 1 Abs. 1 lit. h Abnehmer/Handelsvertreter Bedeutung Definition von Handelsvertreterverträgen Überblick Definition anhand finanzieller und geschäftlicher Risiken Zusammenfassende Stellungnahme Art. 1 Abs. 1 lit. i Kunde des Abnehmers Art. 1 Abs. 2 erster Unterabsatz Unternehmen, Anbieter, Abnehmer 157 Art. 1 Abs. 2 zweiter Unterabsatz Verbundene Unternehmen Art. 2 Abs Unterabsatz Anwendbarkeit der Vertikal-GVO Vertikale Vereinbarungen Art. 2 Abs Unterabsatz Anwendungsumfang Art. 2 Abs. 2 Anwendbarkeit für Unternehmensvereinigungen Systematik Unternehmensvereinigung Wareneinzelhändler Umsatzschwelle Würdigung Art. 2 Abs. 3 Anwendbarkeit bei Übertragung von geistigen Eigentumsrechten Art. 2 Abs. 3 Satz 1 Übertragung geistigen Eigentums als Bestandteil einer vertikalen Vereinbarung Übertragung und Nutzung geistigen Eigentums Vertikale Vereinbarung als Hauptgegenstand Zweckbindung Art. 2 Abs. 3 Satz 2 Keine Begründung von mit Art. 4 und 5 vergleichbaren Wettbewerbsbeschränkungen Einzelne Vereinbarungen Franchiseverträge Softwareverträge IX

4 Art. 2 Abs. 4 Anwendbarkeit für Wettbewerber Art. 2 Abs. 4 Satz Art. 2 Abs. 4 Satz Streichung der Ausnahme für Vereinbarungen mit umsatzschwachen Abnehmern Art. 2 Abs. 4 Satz 2 lit. a und lit. b Vertikale Vereinbarungen zwischen Wettbewerbern außerhalb der Vertikal-GVO Art. 2 Abs. 5 Subsidiarität Verhältnis zu den früher geltenden Gruppenfreistellungsverordnungen (Alleinvertriebs-GVO, Alleinbezugs-GVO und Franchise-GVO) Verhältnis zur Kfz-GVO Verhältnis zur TT-GVO Verhältnis zu den horizontalen Gruppenfreistellungsverordnungen (F&E-GVO und Spezialisierungs-GVO) Art. 3 Marktanteilsschwelle Vorbemerkung Art. 3 Abs. 1 Zweiparteienvereinbarung Art. 3 Abs. 2 Mehrparteienvereinbarung Art. 4 Kernbeschränkungen Vorbemerkung Art. 4 lit. a Preisbindung Art. 4 lit. a erster Halbsatz Fest- und Mindestpreisbindung Beschränkung der Verkaufspreise des Abnehmers Erfassung von Endpreisen und Preisbestandteilen Bewertung von Fest- und Mindestpreisen außerhalb der Gruppenfreistellung im Rahmen der Legalausnahme des Art. 101 Abs. 3 AEUV Art. 4 lit. a zweiter Halbsatz Höchstpreise und Preisempfehlungen Höchstpreise Preisempfehlungen Meistbegünstigung Formen von Meistbegünstigungsklauseln Verpflichteter der Meistbegünstigungsklausel Anwendbarkeit des Art. 101 Abs. 1 AEUV X

5 Art. 4 lit. b Gebiets- und Kundenkreisbeschränkungen Regelungsinhalt Typische Fälle unmittelbarer und mittelbarer Gebiets- und Kundenkreisbeschränkungen Ausnahmen von der Kernbeschränkung Art. 4 lit. b Ziff. i Verbot aktiven Vertriebs in exklusiv vergebene Gebiete oder an exklusiv vergebene Kundengruppen Art. 4 lit. b Ziff. ii Sprunglieferungsverbot Art. 4 lit. b Ziff. iii Zulässige Beschränkung im Selektivvertrieb Art. 4 lit. b Ziff. iv Beschränkung beim Liefervertrag Exkurs Franchiseverträge Anwendbarkeit des Art. 101 Abs. 1 AEUV auf Franchiseverträge Pronuptia-Rechtsprechung des EuGH Konsequenzen aus dem Pronuptia-Urteil Zulässige Beschränkungen in Franchisesystemen Beschränkungen zum Schutz von Know-how Beschränkungen zum Schutz der Einheitlichkeit und des Rufs des Franchisesystems Typische Beschränkungen in Franchiseverträgen Franchise und selektiver Vertrieb Exkurs Internetvertrieb Internetvertrieb und Vertikal-GVO Beschränkungen des Internetvertriebs als Kernbeschränkung Internetkunden sind keine Kundengruppe im Sinne des Art. 4 lit. b Ziff. i Internetvertrieb und Versandhandel Gleichstellung von Werbung und Vertrieb im Internet Verbleibende Möglichkeiten zum Totalverbot bzw. zur Beschränkung des Internetvertriebs Totalverbot des Internetvertriebs bei objektiver Rechtfertigung Zulässige Beschränkungen des aktiven Internetverkaufs zum Schutz von Alleinvertriebsgebieten oder -kundengruppen Passive Verkaufsformen im Internet Weitere Beschränkungsmöglichkeiten für den Internetvertrieb Zulässige Beschränkungen zur Aufrechterhaltung von selektiven Vertriebssystemen Art. 4 lit. c Verkaufsbeschränkungen beim selektiven Vertrieb Zweck Verhältnis zur Ausnahmeregelung in Art. 4 lit. b Ziff. i Mitglieder des selektiven Vertriebssystems XI

6 4. Auf der Einzelhandelsstufe tätige Mitglieder Beschränkungen des Verkaufs Selektiver Vertrieb und Alleinvertrieb in einem Gebiet Selektiver Vertrieb und Alleinvertrieb auf der Einzelhandelsstufe Selektiver Vertrieb und Alleinvertrieb auf der Großhandelsstufe Selektiver Vertrieb auf der Einzelhandelsstufe und Alleinvertrieb auf der Großhandelsstufe Selektiver Vertrieb und Alleinvertriebsverpflichtung des Anbieters Selektiver Vertrieb und Alleinvertrieb in unterschiedlichen Gebieten Echte Markteinführungstests und gestaffelte Produktneueinführungen im selektiven Vertrieb Zulässige Standortklausel nach Art. 4 lit. c zweiter Halbsatz Art. 4 lit. d Beschränkungen von Querlieferungen zwischen Händlern beim selektiven Vertrieb Zweck Querlieferungen zwischen zugelassenen Händlern Beschränkung der Querlieferungen Selektives Vertriebssystem unter Einschaltung einer Einkaufsgemeinschaft Zusammenfassung der Regelungen zum selektiven Vertrieb inart Bewertung selektiver Vertriebssysteme außerhalb der Vertikal-GVO Ausnahmsweise zulässige Beschränkung von Querlieferungen im zweistufigen Selektivvertriebssystem Bewertung von Netzen selektiver Vertriebssysteme Art. 4 lit. e Verkaufsbeschränkungen für Anbieter Systematik Ausnahme zur Freistellung von Alleinbelieferungspflichten Exkurs: Zuliefervereinbarungen Definition Zuliefervereinbarungen zwischen Wettbewerbern Vertikal-GVO Zusammenfassung Art. 5 Wettbewerbsverbote Vorbemerkung XII

7 Art. 5 Abs. 1 lit. a, Abs. 2 Zeitliche Beschränkung von Wettbewerbsverboten Zweck Anwendbarkeit des Art. 101 Abs. 1 AEUV Regelungsinhalt Art. 5 Abs. 1 erster Unterabsatz lit. a Grundsatz der Befristung auf fünf Jahre Art. 5 Abs. 1 zweiter Unterabsatz Keine stillschweigende Verlängerung Einzelfragen zu Verlängerungsalternativen Keine geltungserhaltende Reduktion der Laufzeit Art. 5 Abs. 2 Ausnahme zur Befristung bei Räumlichkeiten des Anbieters Anwendbarkeit der Legalausnahme des Art. 101 Abs. 3 AEUV Art. 5 Abs. 1 lit. b, Abs. 3 Nachvertragliche Wettbewerbsverbote Überblick Art. 5 Abs. 1 lit. b Grundsätzliches Verbot Art. 5 Abs. 3 Ausnahme vom Verbot zum Schutz von Know-how Art. 5 Abs. 3 zweiter Unterabsatz Zulässige Beschränkung zum Schutz von Know-how Art. 5 Abs. 1 lit. c Wettbewerbsverbote in selektiven Vertriebssystemen Zweck Verhältnis zu Art. 5 Abs. 1 lit. a und lit. b Marken bestimmter konkurrierender Anbieter Art. 6 Nichtanwendung dieser Verordnung Rechtsgrundlage und Zweck Voraussetzungen Verfahren Verordnungsinhalt Rechtsfolgen Abgrenzung zum Entzug der Vertikal-GVO Art. 7 Anwendung der Marktanteilsschwelle Art. 8 Anwendung der Umsatzschwelle Art. 9 Übergangszeitraum Art. 10 Geltungsdauer XIII

8 Anhang Anhang 1: Prüfungsschema der neuen Vertikal-GVO Anhang 2: Liste vertikaler Wettbewerbsbeschränkungen Anhang 3: Anhang 4: Anhang 5a: Anhang 5b: Anhang 6: Anhang 7: Anhang 8: Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Auszug: Artikel 101 AEUV) Bekanntmachung der Kommission vom 18. Dezember 1978 über die Beurteilung von Zulieferverträgen nach Art. 85 Abs. 1 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (ABl. EG 1979 C 1/2) Bekanntmachung der Kommission über Vereinbarungen von geringer Bedeutung, die den Wettbewerb gemäß Art. 81 Abs. 1 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft nicht spürbar beschränken de minimis (ABl. EG 2001 C 368/13) Bekanntmachung Nr. 18/2007 des Bundeskartellamtes über die Nichtverfolgung von Kooperationsabreden mit geringer wettbewerbsbeschränkender Bedeutung ( Bagatellbekanntmachung ) vom 13. März Empfehlung der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (ABl. EG 2003 L 124/36) Verordnung (EU) Nr. 330/2010 der Kommission vom 20. April 2010 über die Anwendung von Artikel 101 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf Gruppen von vertikalen Vereinbarungen und abgestimmten Verhaltensweisen (ABl. EU 2010 L 102/1) Mitteilung der Kommission, Leitlinien für vertikale Beschränkungen (ABl. EU 2010 C 130/1) Anhang 9: Verordnung (EG) Nr. 1/2003 des Rates vom 16. Dezember 2002 zur Durchführung der in den Art. 81 und 82 des Vertrages niedergelegten Wettbewerbsregeln (Auszug) (ABl. EG 2003 L 1/1) Literaturverzeichnis Sachregister XIV

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