Einkommensteuer- und Körperschaftsteuerrecht

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1 Prof. Dr. Christoph Gröpl Lehrstuhl für Staats-und Verwaltungsrecht, deutsches und europäisches Finanzund Steuerrecht Einkommensteuer- und Körperschaftsteuerrecht Gewinnermittlung: Bilanz 4 I, 5 I 1 EStG > 242 I 1, 247 I, 266 HGB Aktiva Passiva Anlagevermögen (AV) 247 II, 248 HGB, 5 II EStG Umlaufvermögen (UV) Brutto-BV (1) WG, 246 I HGB (2) Zurechnung, 39 AO (3) BV PV, 4 I 1, 5 I 1 EStG ARAP 5 V EStG Netto-BV (Eigen-)Kapital Kapitalkonto, HGB (vermögenswirksame GV) Privatkto.: Entn., Einl. (nicht erfolgswirksame GV) Gewinn- u. Verlustkto. (erfolgswirksame GV) Schulden (Fremdkapital) Verbindlichkeiten Rückstellungen 249 HGB, 5 IIa IVbEStG PRAP 5 V EStG 2 1

2 Gewinnermittlung: Hintergrund von Aktivierung und Passivierung Aktivierung (von WG) grds. mit AK/HK Passivierung(von negativen WG) kein Sofortaufwand, keine BA, 4 IV EStG ( ) [ 4 I 9, 5 VI EStG] keine Schmälerungdes EK (BV) und des steuerlichen Gewinns Aufwandsspeicher Geltendmachung der AK/HK i.d.r. nur als AfA, 7 EStG als Verbindlichkeiten oder Rückstellungen keine Zunahme des EK (BV) und des steuerlichen Gewinns ( 4 I 1 EStG) 3 Gewinnermittlung:Ansatz- und Bewertungsvorschriften 5 I 1 EStG GoB, 246 ff. HGB Ansatzvorschriften (= Ansatz dem Grunde nach): Ob der Aktivierung und Passivierung, HGB u.a.m. Bewertungsvorschriften (= Ansatz der Höhe nach): Wert der Aktivierung und Passivierung, a HGB u.a.m. Ausnahmen insb.: 1. 5 Ia VII, 6 II, IIaEStG 2.HBil. Wahlrechte StBil Aktivierg.-WR -Pflicht Passivrg.-WR -Verbot steuerrechtliches Sonderregime, 6, 7 ff. EStG (s.a. Bewertungsvorbehalte, 4 I 9, 5 VI EStG) 4 2

3 Gewinnermittlung: Ansatzvorschriften 5 I 1 EStG 246, 247 HGB Handelsbilanz: 246 I 1 HGB: sämtliche Vermögensgegenstände ( 247 HGB: Anlageund Umlaufvermögen) 246 I 2 HGB: H des (wirtschaftlichen) Eigentümers Abweichungen in der Steuerbilanz: Wirtschaftsgüter, 4, 5, 6 EStG u.a.m. H des Betriebsvermögens, 4, 5 EStG 5 Gewinnermittlung: Wirtschaftsgut (WG) alle Gegenstände des ZR (Sachen und Rechte), alle anderen vermögenswerten Vorteile einschl. tatsächlicher Zustände und konkreter Möglichkeiten die die sich der Kaufmann etwas kosten lässt greifbarer Vorteil (Nutzen) über 1 Jahr hinaus selbständig bewertbar sind (Einzelbewertbarkeit) (zumindest zusammen mit dem Betrieb) übertragbar sind nicht erforderlich: Einzelverwertbarkeit 6 3

4 Gewinnermittlung: Betriebsvermögen 4 I 1, 5 I 1 EStG, R 4.2 EStR (Brutto-) BV (Aktivierung auf Aktivseite der Bilanz) PV (nicht in Bilanz!) notwendiges: gewillkürtes: WG, die dem Betrieb dienen = ausschl. + unm. für eigenbetr. Zwecke genutzt werden (obj.) oder dazu bestimmt sind (subj.) (neutrale) WG, die den Betrieb zu fördern geeignet (obj.) und bestimmt (subj. = Widmung) sind WG, die keinembetriebl. Zweck dienen (Privatwohng., sonstige Privatgegenstände), den Betrieb nicht zu fördern bestimmt sind (neutrale WG ohne Widmung) 7 Gewinnermittlung: Betriebsvermögen (vgl. R 4.2 EStR) Gemischt genutzte WG = unterschiedlicher (betrieblicher und privater) Nutzungs- und Funktionszusammenhang Gebäude, Grundstücke aufzuteilen in GuB und Gebäude/ Gebäudeteile; 93, 94 BGB ( ) sonstige WG unteilbar betriebliche Nutzung: >50%: notw. BV 10 50%: gewillk. BV <10%: PV 8 4

5 Gewinnermittlung: Bewertung AK/HK-Prinzip, 6 I EStG Nr.1: abnutzbare WG Nr.2: nicht abnutzbare des AV WG des AV; (./. AfA u.dgl.) WG des UV AK, 5 I 1 EStG 255 I HGB: Aufwendungen zum Erwerb und zur Betriebsbereitstellung eines WG + NK + nachträgl. AK (s. auch 6 I Nr. 1a EStG) HK, 5 I 1 EStG 255 II HGB: Aufwendungen für Herstellung, Erweiterung oder wesentliche Verbesserung + ang. GemKH nicht: Instandhaltungskosten ( 6 I Nr. 1a S.2 EStG); Zinsen ( 255 III 1 HGB, vgl. 4 IVaEStG) 9 Gewinnermittlung: Bewertung, 6 I EStG: Überblick Nr.1 2: WG des AV/UV Nr.3: Verbindlichkeiten Nr.4: Entnahmen Nr.5: Einlagen AK/HK; Forderungen: Nennwert Rückzahlbetrag (NW)./. Abzinsung 5,5% grds. Teilwert, 6 I Nr.1 S.3 EStG: Betriebsbezogenheit = Verhältnis des WG zum Gesamtkaufpreis anders: Verkehrswert = gemeiner Wert, 9 BewG: abh. v. Veräußerungsmarkt 10 5

6 Gewinnermittlung: Entnahmen und Einlagen(Konsequenz aus BV PV) Entnahmen 4 I 2 7, 6 I Nr.4 EStG außerbetrieblich veranlasstewertabgaben aus dem BV: Sachentnahmen, Barentnahmen, Nutzungsentnahmen Einlagen 4 I 8, 6 I Nr.5 EStG außerbetrieblich veranlasste Wertzuführungenin das BV: Sacheinlagen, Bareinlagen, Aufwandseinlagen vermögenswirksam, aber z.t. erfolgsneutral und insoweit auch steuerneutral 11 6

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