Einkommensteuer- und Körperschaftsteuerrecht
|
|
- Caroline Stein
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Prof. Dr. Christoph Gröpl Lehrstuhl für Staats-und Verwaltungsrecht, deutsches und europäisches Finanzund Steuerrecht Einkommensteuer- und Körperschaftsteuerrecht Gewinnermittlung: Bilanz 4 I, 5 I 1 EStG > 242 I 1, 247 I, 266 HGB Aktiva Passiva Anlagevermögen (AV) 247 II, 248 HGB, 5 II EStG Umlaufvermögen (UV) Brutto-BV (1) WG, 246 I HGB (2) Zurechnung, 39 AO (3) BV PV, 4 I 1, 5 I 1 EStG ARAP 5 V EStG Netto-BV (Eigen-)Kapital Kapitalkonto, HGB (vermögenswirksame GV) Privatkto.: Entn., Einl. (nicht erfolgswirksame GV) Gewinn- u. Verlustkto. (erfolgswirksame GV) Schulden (Fremdkapital) Verbindlichkeiten Rückstellungen 249 HGB, 5 IIa IVbEStG PRAP 5 V EStG 2 1
2 Gewinnermittlung: Hintergrund von Aktivierung und Passivierung Aktivierung (von WG) grds. mit AK/HK Passivierung(von negativen WG) kein Sofortaufwand, keine BA, 4 IV EStG ( ) [ 4 I 9, 5 VI EStG] keine Schmälerungdes EK (BV) und des steuerlichen Gewinns Aufwandsspeicher Geltendmachung der AK/HK i.d.r. nur als AfA, 7 EStG als Verbindlichkeiten oder Rückstellungen keine Zunahme des EK (BV) und des steuerlichen Gewinns ( 4 I 1 EStG) 3 Gewinnermittlung:Ansatz- und Bewertungsvorschriften 5 I 1 EStG GoB, 246 ff. HGB Ansatzvorschriften (= Ansatz dem Grunde nach): Ob der Aktivierung und Passivierung, HGB u.a.m. Bewertungsvorschriften (= Ansatz der Höhe nach): Wert der Aktivierung und Passivierung, a HGB u.a.m. Ausnahmen insb.: 1. 5 Ia VII, 6 II, IIaEStG 2.HBil. Wahlrechte StBil Aktivierg.-WR -Pflicht Passivrg.-WR -Verbot steuerrechtliches Sonderregime, 6, 7 ff. EStG (s.a. Bewertungsvorbehalte, 4 I 9, 5 VI EStG) 4 2
3 Gewinnermittlung: Ansatzvorschriften 5 I 1 EStG 246, 247 HGB Handelsbilanz: 246 I 1 HGB: sämtliche Vermögensgegenstände ( 247 HGB: Anlageund Umlaufvermögen) 246 I 2 HGB: H des (wirtschaftlichen) Eigentümers Abweichungen in der Steuerbilanz: Wirtschaftsgüter, 4, 5, 6 EStG u.a.m. H des Betriebsvermögens, 4, 5 EStG 5 Gewinnermittlung: Wirtschaftsgut (WG) alle Gegenstände des ZR (Sachen und Rechte), alle anderen vermögenswerten Vorteile einschl. tatsächlicher Zustände und konkreter Möglichkeiten die die sich der Kaufmann etwas kosten lässt greifbarer Vorteil (Nutzen) über 1 Jahr hinaus selbständig bewertbar sind (Einzelbewertbarkeit) (zumindest zusammen mit dem Betrieb) übertragbar sind nicht erforderlich: Einzelverwertbarkeit 6 3
4 Gewinnermittlung: Betriebsvermögen 4 I 1, 5 I 1 EStG, R 4.2 EStR (Brutto-) BV (Aktivierung auf Aktivseite der Bilanz) PV (nicht in Bilanz!) notwendiges: gewillkürtes: WG, die dem Betrieb dienen = ausschl. + unm. für eigenbetr. Zwecke genutzt werden (obj.) oder dazu bestimmt sind (subj.) (neutrale) WG, die den Betrieb zu fördern geeignet (obj.) und bestimmt (subj. = Widmung) sind WG, die keinembetriebl. Zweck dienen (Privatwohng., sonstige Privatgegenstände), den Betrieb nicht zu fördern bestimmt sind (neutrale WG ohne Widmung) 7 Gewinnermittlung: Betriebsvermögen (vgl. R 4.2 EStR) Gemischt genutzte WG = unterschiedlicher (betrieblicher und privater) Nutzungs- und Funktionszusammenhang Gebäude, Grundstücke aufzuteilen in GuB und Gebäude/ Gebäudeteile; 93, 94 BGB ( ) sonstige WG unteilbar betriebliche Nutzung: >50%: notw. BV 10 50%: gewillk. BV <10%: PV 8 4
5 Gewinnermittlung: Bewertung AK/HK-Prinzip, 6 I EStG Nr.1: abnutzbare WG Nr.2: nicht abnutzbare des AV WG des AV; (./. AfA u.dgl.) WG des UV AK, 5 I 1 EStG 255 I HGB: Aufwendungen zum Erwerb und zur Betriebsbereitstellung eines WG + NK + nachträgl. AK (s. auch 6 I Nr. 1a EStG) HK, 5 I 1 EStG 255 II HGB: Aufwendungen für Herstellung, Erweiterung oder wesentliche Verbesserung + ang. GemKH nicht: Instandhaltungskosten ( 6 I Nr. 1a S.2 EStG); Zinsen ( 255 III 1 HGB, vgl. 4 IVaEStG) 9 Gewinnermittlung: Bewertung, 6 I EStG: Überblick Nr.1 2: WG des AV/UV Nr.3: Verbindlichkeiten Nr.4: Entnahmen Nr.5: Einlagen AK/HK; Forderungen: Nennwert Rückzahlbetrag (NW)./. Abzinsung 5,5% grds. Teilwert, 6 I Nr.1 S.3 EStG: Betriebsbezogenheit = Verhältnis des WG zum Gesamtkaufpreis anders: Verkehrswert = gemeiner Wert, 9 BewG: abh. v. Veräußerungsmarkt 10 5
6 Gewinnermittlung: Entnahmen und Einlagen(Konsequenz aus BV PV) Entnahmen 4 I 2 7, 6 I Nr.4 EStG außerbetrieblich veranlasstewertabgaben aus dem BV: Sachentnahmen, Barentnahmen, Nutzungsentnahmen Einlagen 4 I 8, 6 I Nr.5 EStG außerbetrieblich veranlasste Wertzuführungenin das BV: Sacheinlagen, Bareinlagen, Aufwandseinlagen vermögenswirksam, aber z.t. erfolgsneutral und insoweit auch steuerneutral 11 6
Einkommensteuer- und Körperschaftsteuerrecht
Prof. Dr. Christoph Gröpl Lehrstuhl für Staatsund Verwaltungsrecht Einkommensteuer- und Körperschaftsteuerrecht Gewinnermittlung: Betriebsvermögen (vgl. R 4.2 EStR) (Brutto-) BV PV notwendiges: WG, die
MehrEinkommensteuer- und Körperschaftsteuerrecht
Prof. Dr. Christoph Gröpl Lehrstuhl für Staats-und Verwaltungsrecht, deutsches und europäisches Finanzund Steuerrecht Einkommensteuer- und Körperschaftsteuerrecht Einkünfte aus Kapitalvermögen Differenzierung
MehrEinkommensteuer- und Körperschaftsteuerrecht
Prof. Dr. Christoph Gröpl Lehrstuhl für Staats-und Verwaltungsrecht, deutsches und europäisches Finanzund Steuerrecht Einkommensteuer- und Körperschaftsteuerrecht Einkünfte aus Gewerbebetrieb: Veräußerung
MehrEinkommensteuer- und Körperschaftsteuerrecht
Prof. Dr. Christoph Gröpl Lehrstuhl für Staats-und Verwaltungsrecht, deutsches und europäisches Finanzund Steuerrecht Einkommensteuer- und Körperschaftsteuerrecht Betriebsausgaben (BA), 4 IV, V EStG, vgl.
MehrEinnahmenüberschussrechnung = 4 III-Rechnung
Prof. Dr. Christoph Gröpl Steuerrecht Universität des Saarlandes Anwendung: 4 III 1 EStG Einnahmenüberschussrechnung = 4 III-Rechnung s. 140, 141 AO insb. Freiberufler und Kleingewerbetreibende; aber Dokumentationspflichten
MehrBilanzsteuerrecht. Fachplan. FACHHOCHSCHULE FÜR FINANZEN in Königs Wusterhausen. P Bil. für das Studienfach. Grundstudium E 2015
FACHHOCHSCHULE FÜR FINANZEN in Königs Wusterhausen P 3412-2-Bil Fachplan für das Studienfach Bilanzsteuerrecht Grundstudium E 2015 1. Semester 2. Semester 3. Semester Stand 01.10.2015 Lehrbereich IV Seite:
MehrLesen Sie 246 Abs. 1 Satz 1 HGB!
Lesen Sie 246 Abs. 1 Satz 1 HGB! Schritt 1: Abstrakte Aktivierungs-/Passivierungsfähigkeit. a) Was ist ein Vermögensgegenstand, eine Schuld bzw. ein RAP? b) Ist der Sachverhalt dem Kaufmann zuzurechnen?
MehrRückstellungen ( 249 HGB)
Rückstellungen ( 249 ) Buchhalterische Vorwegnahme zukünftiger Risiken Gewinnmindernde Einbuchung in Bilanz auf der Passivseite!!! in der Steuerbilanz nur eingeschränkt möglich Definition: Rückstellungen
MehrG/V - Rechnung. Vor Anschaffung - Bank Maschine 80. Eigenkapital 580. AfA Maschine - 20 Prozesskosten - 10 Jahresüberschuss
Vor Anschaffung - Bank 500 - Maschine 80 Eigenkapital 580 580 580 G/V - Rechnung AfA Maschine - 20 Prozesskosten - 10 Jahresüberschuss - 30 Nach Anschaffung - Bank 355 - Maschine 60 - Kran 334 EK alt 580
MehrGrundzüge des Bilanz- und Bilanzsteuerrechts WS 2009/2010
Beispiel: Der Kaufmann ist Inhaber von 100.000 Aktien der T-AG, die er 2006 zum Kaufpreis von 20 das Stück erworben hatte (2 Mio. Anschaffungskosten). Die 1.000 Aktien machen am Grundkapital der T-AG rund
MehrGewinnermittlungstechnik als steuerliches Entscheidungsproblem
Gewinnermittlungstechnik als steuerliches Entscheidungsproblem 14. DEZEMBER 2016 Gewinnermittlungsarten Zweistufige Gewinnermittlung Einkünfte aus: (Betriebs-) Einnahmen./. (Betriebs-) Ausgaben = Gewinn/Verlust
MehrVO Steuerrecht ( )
VO Steuerrecht (14.10.2008) Thema: Gewinnermittlung 1 Ausgangspunkt (!) 2 Abs 4 Z 1 EStG: Einkünfte sind der Gewinn ( 4-14) bei Land- und Forstwirtschaft ( 21 EStG) Selbständiger Arbeit ( 22 EStG) Einkünfte
MehrFACHHOCHSCHULE FÜR FINANZEN
FACHHOCHSCHULE FÜR FINANZEN in Königs Wusterhausen P 3412-2-Bil Fachplan für das Studienfach Bilanzsteuerrecht Grundstudium E 2013 1. Semester 2. Semester 3. Semester Stand 01.10.2013 Lehrbereich IV Seite:
MehrPersonenvereinigungen
Personenvereinigungen Juristische Personen des Zivilrechts Personengesellschaften Stiftung ( 80 ff. BGB) Idealverein ( 21 ff. BGB) Aktiengesellschaft (AktG) Vereine Kapitalgesellschaften = wirtschaftliche
MehrMusterlösung: Betriebliche Steuerlehre I (D), SS 2005, 1. Aufgabe. Vorläufiger JÜ ,00
Musterlösung: Betriebliche Steuerlehre I (D), SS 2005, 1. Aufgabe JÜ/JF Vorläufiger JÜ 45.000,00 a) Kapital WB (50%) 5.625,00 Kapital RR (50%) 5.625,00 an Beteil.-Erträge 11.250,00 11.250,00 b) Gewinnausschüttungen
MehrBilanz. Eigenkapital. Vermögensgegenstände. Fremdkapital = Schulden. Beispiel:
Bilanz Aktiva 31.12.27 Passiva Vermögensgegenstände (Mittelverwendung) Eigenkapital Fremdkapital = Schulden (Mittelherkunft) Beispiel: Aktiva 31.12.27 Passiva Anlagevermögen - Grundstück 14 Umlaufvermögen
MehrInhaltsverzeichnis VIII
VIII Inhaltsverzeichnis 4.1.5 Abgrenzung und Umsatzsteuer... 55 4.1.5.1 Abgrenzung und Vorsteuer... 55 4.1.5.2 Abgrenzung und Umsatzsteuer... 58 4.2 Steuerrechtliche Regelungen... 59 4.3 Zusammenfassung
MehrAuswirkung von Geschäftsvorfällen auf das Eigenkapital
Auswirkung von Geschäftsvorfällen auf das Eigenkapital Bedeutung des Ob und Wie der Bilanzierung 1. Der Kaufmann erwirbt am 2.1. einen LKW für 50 (betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer = 5 Jahre) und eine
MehrÜbung Anschaffungs- und Herstellungskosten bei Anlagevermögen
Übung Anschaffungs- und Herstellungskosten bei Anlagevermögen Sachverhalt 1 a) Fertigungsgebäude Vermögensgegenstand, dessen Herstellungsprozess zum Bilanzstichtag noch nicht abgeschlossen ist, dient anschließend
MehrSteuern 2 - Unternehmenssteueren
Steuern 2 - Unternehmenssteueren Copyright ª 2001 Robert Schild Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 1. Gewinnermittlungsarten & Gewinnermittlungszeitraum...3 1.1 Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich
MehrA. Abschlüsse nach Handels- und Steuerrecht
VII A. Abschlüsse nach Handels- und Steuerrecht 1 Einführung in Abschlüsse und Aufgaben des Bilanzrechts...................... 1 1.1 Begriff... 1 1.2 Aufgaben... 1 1.2.1 Handelsrechtliche Aufgaben... 1
MehrA. Abschlüsse nach Handels- und Steuerrecht
A. Abschlüsse nach Handels- und Steuerrecht 1 Einführung in Abschlüsse und Aufgaben des Bilanzrechts 1 1.1 Begriff 1 1.2 Aufgaben 1 1.2.1 Handelsrechtliche Aufgaben 1 1.2.2 Steuerrechtliche Aufgaben 2
MehrLösungsvorschlag Abschlussprüfung Steuerfachangestellte Sommer 2016 Rechnungswesen
Lösungsvorschlag Abschlussprüfung Steuerfachangestellte Sommer 2016 Rechnungswesen Hinweise zu den Lösungen sind kursiv-grau Die Prüfungsaufgaben der Sommerprüfung 2016 finden Sie auf der Homepage Ihrer
MehrBuchführung und Bilanzsteuerrecht für Einsteiger
Buchführung und Bilanzsteuerrecht für Einsteiger Bearbeitet von Prof. Günter Maus 3. Auflage 2016. Buch. 222 S. Softcover ISBN 978 3 95554 177 4 Format (B x L): 17 x 24 cm Wirtschaft > Unternehmensfinanzen
MehrDie Handels- und Steuerbilanz. Bilanzierung, Bewertung und Gewinnermittlung. Prof. Dr. Michael Wehrheim t. und. StB Prof. Dr. Matthias Gehrke.
Die Handels- und Steuerbilanz Bilanzierung, Bewertung und Gewinnermittlung Prof. Dr. Michael Wehrheim t und StB Prof. Dr. Matthias Gehrke und Prof. Dr. Anette Renz 4., vollständig überarbeitete Auflage
MehrBuchführung und Bilanzsteuerrecht für Einsteiger
Buchführung und Bilanzsteuerrecht für Einsteiger Bearbeitet von Prof. Günter Maus erweitert, überarbeitet 2017. Taschenbuch. ca. 260 S. Paperback ISBN 978 3 95554 329 7 Format (B x L): 17 x 24 cm Wirtschaft
MehrRechtsgrundlagen der Buchführung
Rechtsgrundlagen der Buchführung kodifiziert nicht kodifiziert Handelsrecht Steuerrecht GoB (allgemein anerkannte Regeln über Führung der Handelsbücher und Jahresabschluss) Buchführungspflicht nach Handelsrecht
Mehrarithmetisch-degressiv, progressiv und Kombination von geometrisch.-degressiver und linearer Abschreibung :43:40
Planmäßige Abschreibungen bzw. Afa Abschreibungsprinzip gem. 253 Abs. 2 Satz 1 bis 2 HGB: abnutzbare Vermögensgegenstände des AV planmäßige Abschreibungen Abschreibungsplan zu Beginn der Nutzung Abschreibungssumme:
MehrInhaltsverzeichnis VII
1 Buchführungspflicht/Gewinnermittlungsarten/Jahresabschluss.......... 1 1.1 Buchführungspflicht nach Handels- und Steuerrecht................. 1 1.1.1 Buchführungspflicht nach Handelsrecht.....................
MehrLehrstuhl für Steuerrecht Dr. Marcel Krumm
Bilanzierungsgrundsätze Prüfungsreihenfolge (für die Aktivseite) Bilanzierung dem Grunde nach (Ansatzfrage) Abstrakt bilanzierungsfähiges Sachliche, persönliche und zeitliche Zurechnung des es Kein Ansatzverbot
MehrBilanzierung und Bewertung des Eigenkapitals
Bilanzierung und Bewertung des Eigenkapitals 1. Kapitalgesellschaften Bilanzausweis: 266 Abs. 3 A. HGB 272 HGB 268 Abs. 1 und 3 HGB 58, 150, 158 AktG Fortführung der GuV-Rechnung gem. 158 AktG (Beispiel
MehrBuchführung 2 DATEV-Kontenrahmen 2016
Manfred Bornhofen Martin C. Bornhofen Buchführung 2 DATEV-Kontenrahmen 2016 Abschlüsse nach Handels- und Steuerrecht Betriebswirtschaftliche Auswertung Vergleich mit IFRS 28., überarbeitete Auflage Mitarbeiter:
Mehr1. Tutorium Finanzberichterstattung
1. Tutorium Finanzberichterstattung Kontakt Caroline Emanuel Fabio Britz Ronja Schlemminger Stefan Willersinn Thomas Trapp Tobias Hartmann Caroline.emanuel90@googlemail.com fbritz@rhrk.uni-kl.de ronjaschlemminger@googlemail.com
MehrUR Aktiengesellschaft Handelsbilanz XX Passiva
Aktiva UR Aktiengesellschaft Handelsbilanz 31.12.XX Passiva Bilanzposition Teilbetrag GV Summe Bilanzposition Teilbetrag GV Summe Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital 350.000 A. Eigenkapital
MehrVorbereitungslehrgang 2006/2007
Vorbereitungslehrgang 2006/2007 Rechnungswesen Bestandteile des Rechnungswesens Buchführung Kalkulation Statistik Planung Aufgaben des Rechnungswesens: Entscheidungsvorbereitung Überwachung Dokumentation
MehrBewertung in Handels- und Steuerbilanz. Teil I: Anlagevermögen. Dipl. Betrw. Ruth Kühn Dipl. Finw. Tobias Teutemacher Prof. Dr.
Bewertung in Handels- und Steuerbilanz Teil I: Anlagevermögen Dipl. Betrw. Ruth Kühn Dipl. Finw. Tobias Teutemacher Prof. Dr. Wolfgang Hufnagel Rechtsgrundlagen 252 ff HGB für Handelsbilanz 6 ff EStG für
Mehr7. M hat am 22.12.01 einen Ledersessel für sein Wartezimmer angeschafft. Die Anschaffungskosten von 600 wurden am gleichen Tag bezahlt.
Beispiel zur Gewinnermittlung nach 4 Abs. 3 EStG Sachverhalt: Dr. Thomas Müller (M) betreibt in Landshut eine Zahnarztpraxis. Er ermittelt seinen Gewinn nach 4 Abs. 3 EStG. Bei seiner nach 164 Abs. 1 AO
MehrModul BWL IX für Wirtschaftswissenschaftler. Betriebliche Steuerlehre - Karteikarten ESt 2 Prof. Jelena Milatovic, LL.M.
Modul BWL IX für Wirtschaftswissenschaftler Betriebliche Steuerlehre - Karteikarten ESt 2 Prof. Jelena Milatovic, LL.M. Steuerrecht Betriebliche Steuerlehre - Prof. Jelena Milatovic - Karteikarten ESt
MehrGrundsätze der Bilanzierung
Grundsätze der Bilanzierung Umfang / Abgrenzung von Wirtschaftsgütern Der zivilrechtliche Sachenbegriff gibt einen Anhaltspunkt, ist aber nicht maßgeblich. Abweichungen insbesondere bei: Sachgesamtheiten
MehrDie Maßgeblichkeit unter einer Einheitsbilanz und ihre Ausnahmen
Die Maßgeblichkeit unter einer Einheitsbilanz und ihre Ausnahmen Benedikt Hörtenhuber Erich Schaffer Institute for Austrian and International Tax Law www.wu.ac.at/taxlaw 1 Agenda I. Bestandsaufnahme Maßgeblichkeit
MehrSteuerliche Gewinnermittlung
Betriebsvermögensvergleich i.s.v. 5 I EStG Pflicht: Gewerbetreibende (stl. Begriff), die aufgrund gesetzlicher Vorschrift verpflichtet sind, Bücher zu führen und regel- mäßig Abschlüsse zu machen (insbesondere
MehrLösungshinweise zur BilSt-Klausur ABA - U18 (Die vorgesehene Bearbeitungszeit lag bei 2 Stunden)
Lösungshinweise zur BilSt-Klausur ABA - U18 (Die vorgesehene Bearbeitungszeit lag bei 2 Stunden) Bilanzierung der Beteiligung an einer Personengesellschaft - Spiegelbildtheorie - Wirtschaftsgut - Ausnahme
MehrVermögensgegenstände / positive Wirtschaftsgüter
Vermögensgegenstände / positive Wirtschaftsgüter Sachliche Zuordnung bei Mitunternehmerschaften Personengesellschaft Gesellschafter Gesamthandsbetriebsvermögen Sonderbetriebsvermögen Privatvermögen Privatvermögen
MehrJahresabschluss 2016
Update Rechnungslegung für Mitarbeiter Veranstaltungsort: 21. November 2016 in München Dipl.-Finanzwirt Thomas Wiegmann Steuerberater Landesverband der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe
MehrGeringwertige Wirtschaftsgüter
Geringwertige Wirtschaftsgüter Rechtsnormen: 254 HGB, R 6.13 EStR, 6 Abs. 2 EStG H 6.13 EStH Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) können im Jahr der Anschaffung bzw. Herstellung in voller Höhe als Betriebsausgaben
MehrInhaltsverzeichnis. 1 Buchführung Besonderheiten bei Produktionsbetrieben Jahresabschluss 25
Inhaltsverzeichnis 1 Buchführung 11 1.1 Buchführungspflicht 12 1.2 Aufzeichnungspflichten 13 1.2.1 Übersicht über die Aufzeichnungspflichten (Auswahl) 13 1.2.2 Aufbewahrungspflichten 13 1.2.3 Verletzung
MehrBuchführung und Bilanzwesen
Buchführung und Bilanzwesen Stand 15.02.2014 Themenübersicht 2 Kapitel A: Der Gewinnermittlungszeitraum, Kapitel B: Die Gewinnermittlungsmethoden, Kapitel C: Die handelsrechtliche Bilanzierung, Kapitel
MehrAbschreibungen. des Anlagevermögens
Abschreibungen des Anlagevermögens Abschreibungen Abschreibungen verteilen die AK auf die geplanten Nutzungsjahre Abschreibungen erfassen die Wertminderung des AV Abschreibungen stellen Aufwand dar gewinnmindernd
MehrÜbersicht über die Lernbereiche und deren zeitliche Verteilung
Übersicht über die Lernbereiche und deren zeitliche Verteilung 1. Ausbildungshalbjahr Nr. 0 Einführung. Ausbildungshalbjahr Nr. 1 Warenbuchungen und Handelskalkulation Nr. Beschaffung, Abschreibung und
MehrInhaltsverzeichnis VII
1 Carlo Sommerweizen e. K. ein motivierter Unternehmer stellt sich vor.... 1 2 Von der Buchführung zur Bilanz... 3 2.1 Wichtige Definitionen... 4 2.2 Abfolge von der Buchführung zum Jahresabschluss....
MehrInhaltsverzeichnis Der Einstieg in die Jahresabschlussarbeiten Die Vorbereitung des Jahresabschlusses 29 Der Jahresabschluss die Basics
1 Der Einstieg in die Jahresabschlussarbeiten 9 1.1 Der Zusammenhang zwischen Buchführung und Jahresabschluss 9 1.2 Woraus besteht die Summen- und Saldenliste? 11 1.3 Trainingsparcours zur Lektion 1 28
MehrVerschonung der Besteuerung stiller Reserven trotz Realisationsakt
Verschonung der Besteuerung stiller Reserven trotz Realisationsakt Beispiel: A ist Inhaber einer Bäckerei. Deren Buchwert beläuft sich auf 100; der gemeine Wert auf 800. Zum 01.01.2008 bringt A das gesamte
Mehr1. Rechtsgrundlagen E-Bilanz 20
Vorwort Benützungshinweise Abkürzungsverzeichnis 5 6 13 A. Einführung in die Jahresabschlusserstellung 15 1. Rechtsgrundlagen 15 2. Bestandteile des Jahresabschlusses 16 3. Zusammenhang zwischen Handels-und
MehrEinnahmen Überschussrechnung versus Bilanzierung Steuerforum am 7. März 2017
Eine gemeinsame Initiative aller Berliner und Brandenburger SteuerberaterInnen Referentin Dipl.-Kffr. Romana Dziuk Steuerberaterin, FB f. IStR Einnahmen Überschussrechnung versus Bilanzierung Steuerforum
MehrGRUNDLAGEN DER DOPPELTEN BUCHHALTUNG
GRUNDLAGEN DER DOPPELTEN BUCHHALTUNG BUCHHALTUNG Eine der wichtigsten Aufgaben des Rechnungswesens ist die Erfassung sämtlicher Geschäftsvorfälle eines Geschäftsjahres. Diese Erfassung erfolgt mithilfe
MehrVorwort 5 Benutzungshinweise 6 Abkürzungsverzeichnis 13
Vorwort 5 Benutzungshinweise 6 Abkürzungsverzeichnis 13 A. Einführung in die Jahresabschlusserstellung 15 1. Rechtsgrundlagen 15 2. Bestandteile des Jahresabschlusses 16 3. Zusammenhang zwischen Handels-
MehrJahresabschluss übrige Aktiva / Passiva
Jahresabschluss übrige Aktiva / Passiva Prof. Dr. Werner Müller übrige Aktiva C. Rechnungsabgrenzungsposten D. Aktive latente Steuern E. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung F. Nicht
MehrLehrplan Buchführung Bilanzsteuerrecht Außenprüfung (ab EJ 2012)
Fachhochschule für Verwaltung und Dienstleistung Altenholz Fachbereich Steuerverwaltung Lehrplan Buchführung Bilanzsteuerrecht Außenprüfung (ab EJ 2012) Stand: Februar 2015 FHVD Altenholz - Fachbereich
MehrBericht über die Erstellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013
Bericht über die Erstellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013 MOBILE TIERRETTUNG E. V. Ausbau Kirschberg 15 03058 Groß-Döbbern BILANZ zum 31. Dezember 2013 Mobile Tierrettung e. V., Groß Döbbern
MehrJahresabschluss. übrige Bilanzpositionen, Steuerabgrenzung. Prof. Dr. Werner Müller
Jahresabschluss übrige Bilanzpositionen, Steuerabgrenzung Prof. Dr. Werner Müller übrige Aktiva C. Rechnungsabgrenzungsposten D. Aktive latente Steuern E. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung
Mehr1 Buchführung Buchführungspflicht Aufzeichnungspflichten 13
Inhaltsverzeichnis 1 Buchführung 11 1.1 Buchführungspflicht 12 1.2 Aufzeichnungspflichten 13 1.2.1 Übersicht über die Aufzeichnungspflichten (Auswahl) 13 1.2.2 Aufbewahrungspflichten 13 1.2.3 Verletzung
MehrÜberblick. Bewertung. Ausweis. Ansatz. Anschaffungskosten Herstellungskosten planmäßig Abschreibungen außerplanmäßig Zuschreibungen.
Bewertung Erstbewertung Folgebewertung Anschaffungskosten Herstellungskosten planmäßig Abschreibungen außerplanmäßig Zuschreibungen Ausweis Aktivseite = abstrakte... Name Aktivierungsfähigkeit wann liegt
MehrA. Einführung in die Jahresabschlusserstellung. B. Grundlagen der Bewertung. Vorwort Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis. 1.
Vorwort Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis A. Einführung in die Jahresabschlusserstellung 1. Rechtsgrundlagen 2. Bestandteile des Jahresabschlusses 3. Zusammenhang zwischen Handels- und Steuerbilanz
MehrBericht über die Erstellung des Jahresabschlusses zum 31. März itravel GmbH. Sechtemer Str Köln
Bericht über die Erstellung des Jahresabschlusses zum 31. März 2017 itravel GmbH Sechtemer Str. 5 50968 Köln Anlage I Bilanz zum 31. März 2017 Seite 40 Bilanz zum 31. März 2017 AKTIVA PASSIVA A. Anlagevermögen
MehrBereits in 00 wurde gebucht: Sonstige Vermögensgegenstände 42.000 Sonstige betriebliche Erträge 42.000
1. Klausuraufgabe Steuerrecht und betriebliche Steuerlehre Körperschaftsteuer Sachverhalt Die Plastik GmbH mit Sitz in Essen stellt seit Jahren Kunststoffe her und versteuert ihre Umsätze nach den allgemeinen
MehrVorwort... V Inhalt... VII Abkürzungsverzeichnis... XIII
VII Vorwort........................................... V............................................ VII Abkürzungsverzeichnis................................... XIII A. Einführung: Bilanzsteuerrecht und
MehrBilanzierung, Bewertung, Sonderfälle
Immaterielle Wirtschaftsgüter im Handels- und Steuerrecht Bilanzierung, Bewertung, Sonderfälle Von Dr. jur. Dr. rer. pol. Ursula Niemann Steuerberater, Köln b Die Deutsche Bibliothek - CIP-Einheitsaufnahme
MehrZusammenfassendes Beispiel zur steuerlichen Gewinnermittlung bei Personenhandelsgesellschaften Lösung
Zusammenfassendes Beispiel zur steuerlichen Gewinnermittlung bei Personenhandelsgesellschaften Lösung Aufgabe 1: Steuerbilanzgewinn der OHG im Veranlagungszeitraum 2013 Vorläufiger Jahresüberschuss 200.000
MehrPrüfungsbestätigung 1. Bilanz zum 31. Dezember Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 23. November bis 31.
Abschluss für das Rumpfgeschäftsjahr vom 23. November bis zum 31. Dezember 2006 der Sechsundvierzigste Media Vermögensverwaltungsgesellschaft mbh Berlin (künftig: Axel Springer Medien Accounting Service
MehrSteuerrecht. S.1 Anwendungsbereich
Jahresabschluss Steuerrecht Ja S Steuerrecht S.1 Anwendungsbereich Bei Gewerbetreibenden, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet sind, Bücher zu führen und regelmäßig Abschlüsse zu machen,
MehrBewertung in Handels- und Steuerbilanz. Teil I: Anlagevermögen. Dipl. Betrw. Ruth Kühn Dipl. Finw. Tobias Teutemacher Prof. Dr.
Bewertung in Handels- und Steuerbilanz Teil I: Anlagevermögen Dipl. Betrw. Ruth Kühn Dipl. Finw. Tobias Teutemacher Prof. Dr. Wolfgang Hufnagel Rechtsgrundlagen 252 ff HGB für Handelsbilanz 6 ff EStG für
MehrLösung der Übungsklausur 1
Lösung der Übungsklausur 1 59 Lösung der Übungsklausur 1 1. Planungsbüro a) Auflösung Mietverhältnis Die Abstandszahlung für die vorzeitige Räumung stellen Anschaffungskosten ( 255 Abs. 1 HGB) für ein
MehrBechtle Immobilien GmbH, Neckarsulm
Bechtle Immobilien GmbH, Neckarsulm Jahresabschluss 31. Dezember 2012 Bechtle Immobilien GmbH, Neckarsulm Bilanz zum 31. Dezember 2012 Aktiva Passiva EUR EUR EUR EUR A. Anlagevermögen A. Eigenkapital Sachanlagen
Mehr1. Anteile an verbundenen Unternehmen , ,00 2. Wertpapiere des Anlagevermögens , , ,87
Anlage 1 Seite 1 BILANZ zum 31. Dezember 2015 AKTIVA A. ANLAGEVERMÖGEN I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte
Mehr1. Anteile an verbundenen Unternehmen , ,00 2. Wertpapiere des Anlagevermögens , , ,
Anlage 1 Seite 1 BILANZ zum 31. Dezember 2016 AKTIVA A. ANLAGEVERMÖGEN I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte
MehrGrundsätze der Bewertung
Grundsätze der Bewertung Folgebewertung Abnutzbares Anlagevermögen Nicht-abnutzbares Anlagevermögen / gesamtes Umlaufvermögen Reguläre Abschreibung/AfA (typisierter Wertverzehr) Wertberichtigungen Außerplanm.
MehrPersonengesellschaft erzielt
Personengesellschaft erzielt Überschußeinkünfte Gewinneinkünfte Gesellschafter ist Mitunternehmer i.s.v. 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG Gesellschafter ist kein Mitunternehmer i.s.v. 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG Anteilige
MehrKlasse: STO Fach: Rechnungswesen Datum: Fachlehrerin: Fr. Vogel Berufskolleg Bochum KS2 Thema: Lösung Bewertung
Aufgabe 1 - Firmenwert Der Steuerpflichtige S. hat am 02.01.2007 ein Unternehmen gekauft. Die übernommenen Vermögensgegenstände haben einen Wert von 2.170.000,00, die Schulden 1.840.000,00. Der Kaufpreis
MehrTeil E: Laufende Besteuerung I. Betriebsvermögen
Arbeitsunterlagen zur Vorlesung Unternehmenssteuerrecht 2014 Teil E: Laufende Besteuerung I. Betriebsvermögen Dr. Paul Richard Gottschalk Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Fachberater
MehrA. Besonderheiten bei den laufenden Buchungen 17
Zur Reihe: Kompakt-Training Praktische Betriebswirtschaft 5 Vorwort zur 3. Auflage 7 Benutzungshinweise 8 Abkürzungsverzeichnis 15 A. Besonderheiten bei den laufenden Buchungen 17 1. Leasing 17 1.1 Begriff
MehrVorwort 9. So arbeiten Sie mit dem Buch 11
Inhaltsverzeichnis Vorwort 9 So arbeiten Sie mit dem Buch 11 1 Von der Buchführungbis zum Jahresabschluss 13 1.1 Grundregeln der doppelten Buchführung 14 1.2 Die Gewinnermittlungsarten 17 1.3 Bilanz nach
MehrEinkommensteuer- und Körperschaftsteuerrecht
Prof. Dr. Christoph Gröpl Lehrstuhl für Staats-und Verwaltungsrecht, deutsches und europäisches Finanzund Steuerrecht Einkommensteuer- und Körperschaftsteuerrecht Einkünftequalifikation positiv Ausgangstatbestand:
MehrVorbereitungskurs Bilanzbuchhalterprüfung Schärding
Vorbereitungskurs Bilanzbuchhalterprüfung Schärding 2007-2008 Teilgebiet Bilanzierung Grundlagen by Helmut Mann, Selbständiger Buchhalter, 4943 Geinberg Vorbereitungskurs zur Bilanzbuchhalterprüfung 2007/2008
MehrBILANZEN I. Prof. Dr. Hans-Jürgen Kirsch. Literatur: Baetge, J./Kirsch, H.-J./Thiele, S.: Bilanzen, 9. Aufl., Düsseldorf 2007.
BILANZEN I Prof. Dr. Hans-Jürgen Kirsch Literatur: Baetge, J./Kirsch, H.-J./Thiele, S.: Bilanzen, 9. Aufl., Düsseldorf 2007. I II Grundlagen des Jahresabschlusses 1 Die Einordnung des handelsrechtlichen
MehrEuropäisches und internationales
Prof. Dr. Christoph Gröpl Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, deutsches und europäisches Finanzund Steuerrecht Europäisches und internationales Steuerrecht DBA OECD-MA: Zusammenspiel zwischen Einkunfts-
MehrFernkurs II. Ergänzender Unterricht Termin- und Themenplan. Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung 2018
Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung 2018 Fernkurs II Ergänzender Unterricht Termin- und Themenplan IWS Institut für Wirtschaft und Steuer GmbH Sitz der Gesellschaft: Bankverbindung: Gottlieb-Daimler-Ring
MehrSteuerliche Gewinnermittlung; Bilanzsteuerrechtliche Ansatz- und Bewertungsvorbehalte bei der Übernahme von schuldrechtlichen Verpflichtungen
Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden der Länder DATUM 24. Juni 2011 BETREFF Steuerliche Gewinnermittlung;
MehrGebäude. 266 Abs. 2 A. II. 1 Grundstücke... HGB 253 Abs. 1 HGB, 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG
Veräußerungsgewinne gem. 6b EStG Übertragung aufgedeckter stiller Reserven im Zusammenhang mit der Veräußerung von Grund und Boden, Aufwuchs auf GruBo, Gebäuden und Binnenschiffen auf begünstigte Wirtschaftsgüter
MehrBuchführung! If DATEV-Kontenrähmen 2008
Studiendirektor, Dipl.-Hdl. Manfred Bornhofen WP, StB, CPA, Dipl.-Kfm. Martin C. Bornhofen Mitarbeiter: StD, Fw. r Dipl.-Hdl. Lothar Meyer Buchführung! If DATEV-Kontenrähmen 2008 Abschlüsse nach Handels-
MehrVor- und Nachteile für die Erstellung des Jahresabschlusses eines mittelständischen Unternehmens nach dem Bilanzmodernisierungsgesetz (BilMoG)
Wirtschaft Daniel Kampik Vor- und Nachteile für die Erstellung des Jahresabschlusses eines mittelständischen Unternehmens nach dem Bilanzmodernisierungsgesetz (BilMoG) Im Vergleich zu den bisherigen Regelungen
MehrHandelsbilanzrecht 2. Einheit
Handelsbilanzrecht 2. Einheit Dr. Moritz Pöschke, Dipl.-Kfm., LL.M. (Harvard) Universität zu Köln Institut für Gesellschaftsrecht Abt. 2: Kapitalgesellschaften, Bilanzrecht (Prof. Dr. Joachim Hennrichs)
MehrLösungsskizze zur Klausur vom
Aufgabe 1 Lösungsskizze zur Klausur vom 12.7.2016 A) Strukturierung des Sachverhalts Steuersubjekte: A n.p.; Wohnsitz in Frankfurt, Deutschland geschieden, 2 minderjährige Kinder Gegenstände: PKW, Hemd,
MehrSteuerrechliche Bewertung des Anlagevermögens Unterschiede zur HB
Steuerrechliche Bewertung des Anlagevermögens Unterschiede zur HB 1. Ausgangswert: identisch mit Handelsbilanz AK/HK 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 EStG 2. planmäßige Abschr.: gleichmäßig (linear) Verteilung der
MehrCertified Junior Accountant
Erstellen von Abschlüssen nach nationalem Recht Martin Weber Fachgebiet: Bilanz Lehrbrief 1 Bestandteile des Jahresabschlusses Ansatz- und Bewertungsgrundsätze Vermögensgegenstände und Wirtschaftsgüter
MehrDas Betriebsvermögen einer Mitunternehmerschaft
Das Betriebsvermögen einer Mitunternehmerschaft bfd-online-seminar Dienstag, 11. März 2014 15:00 16:00 Uhr + Fragen Referent: Daniel Sahm ECOVIS München Moderator: Stefan Wache bfd Agenda 15:00 16:00 Uhr
MehrErmittlung der Einkünfte
Ermittlung der Einkünfte Betriebliche Einkunftsarten Gewinnermittlung nach 4, 5 EStG Land und Forstwirtschaft Selbständige Arbeit Gewerbebetrieb Außerbetriebliche Einkunftsarten Überschuss der Einnahmen
MehrWirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht. Klausur Bilanzkunde WS 2009/2010
05.02.2010 Dr. Ernst Ulrich Dobler Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht Klausur Bilanzkunde WS 2009/2010 Beantworten Sie alle der folgenden Fragen durch Ankreuzen der
MehrBewertung von Wirtschaftsgütern. Dipl. Finanzwirt Tobias Teutemacher
Bewertung von Wirtschaftsgütern Dipl. Finanzwirt Tobias Teutemacher Allgemeine Bewertungsgrundsätze 252 Abs. 1 HGB Die wichtigsten Grundsätze und Prinzipien: Nr.1 Grundsatz der Bilanzkontinuität (Bilanzidentität)
MehrWirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht. Klausur Bilanzkunde WS 2011/2012
03.02.2012 Dr. Ernst Ulrich Dobler Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht Klausur Bilanzkunde WS 2011/2012 Beantworten Sie alle der folgenden Fragen durch Ankreuzen der
Mehr