Altbausanierung. Energie am grénge Beräich GESTION DE L ENERGIE CONSEIL EN ENERGIE FORMATIONS

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1 Altbausanierung Energie am grénge Beräich GESTION DE L ENERGIE CONSEIL EN ENERGIE FORMATIONS

2 Thermischer Komfort

3 3 Aspekte einer Altbausanierung In einem unsanierten Altbau werden rund 85% der Energie zum Heizen und zur Wassererwärmung gebraucht. Eine Komplettsanierung kann diesen hohen Energieverbrauch um 50-70% senken. So können vollständig sanierte Altbauten den Energiebedarf eines Neubaus erreichen. Wobei unsanierte Altbauten meistens in den Effizienzklassen G-I liegen (geringe energetische Qualität, hoher Heizenergiebedarf), liegen sanierte Altbauten mit ihrer deutlich verbesserten energetischen Qualität in den Effizienzklassen B-D. Wirtschaftliche Perspektiven Dämmmaßnahmen haben einen großen wirtschaftlichen Vorteil, besonders wenn sie im Rahmen von Instandhaltungs- oder Umbauarbeiten durchgeführt werden. Denn die Investitionen amortisieren sich, langfristig gesehen, durch die Einsparung von Energiekosten; außerdem erhöht sich der Wert einer sanierten Immobilie. Verbesserung des thermischen Komforts Die Behaglichkeit eines Raumes hängt von der Temperatur der Raumluft und der Wandoberflächen ab. Der daraus resultierende Mittelwert ist die vom Menschen gefühlte Temperatur. Sind die Wandoberflächen kalt, so muss die Raumlufttemperatur deutlich erhöht werden, um ein angenehmes Raumklima zu erreichen. Sind die Wandoberflächen jedoch warm, so wird auch eine geringere Raumlufttemperatur als behaglich empfunden. Die Wärmedämmung erhöht die Oberflächentemperatur kalter Außenwände. So hilft eine gut gedämmte Gebäudehülle, Energie zu sparen und den Wohnkomfort spürbar zu steigern. -15 C 15 C Strahlungstemperatur -15 C 19 C Außenwand Strahlungstemperatur Außenwand Vor der energetischen Sanierung Raumlufttemperatur 21 C Raumlufttemperatur 21 C 20,5 C Strahlungstemperatur Innenwand Strahlungstemperatur Innenwand Nach der energetischen Sanierung 20,5 C

4 Staatliche Fördermittel

5 5 Optimierung der Gebäudehülle Übersicht Transmissionsverluste Dach 15-20% Heizung 20-30% Lüftungsverluste 10-20% Fenster 10-25% Außenwand 20-30% Boden und Keller 5-15% Transmissionsverluste = Wärmeverluste, die aus beheizten Räumen über die Gebäudehülle nach außen, gegen Erdreich und zu unbeheizten Räumen bestehen. Staatliche Fördermittel - Gebäudehülle Um staatliche Fördermittel gemäß "Règlement Grand-Ducal" vom in Anspruch nehmen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Um als Altbau zu gelten, muss das Gebäude älter als 10 Jahre sein und vor der Maßnahmenumsetzung muss eine Vor-Ort-Energieberatung durchgeführt werden. Diese beinhaltet einen detaillierten Beratungsbericht zu sämtlichen Elementen der Gebäudehülle und Anlagentechnik (Effizienzstandards, Kostenschätzung, Wirtschaftlichkeit, Fördermittel) unter Berücksichtigung individueller Zielsetzungen des Kunden. Wird die Energieberatung vor dem 31. Dezember 2016 durchgeführt, so können Maßnahmen, welche bis zum 31. Dezember 2020 umgesetzt werden, eine Förderung erhalten. Mit dem aktuellen Förderprogramm ( ) erfolgte eine generelle Aufwertung der Maßnahmen in der Altbausanierung in Form von gestaffelten Förderhöhen. Das heißt, je höher die Effizienz einer Dämmung, umso höher ist der Förderbetrag.

6 Folgende Tabelle zeigt die einzuhaltenden Mindestanforderungen an die Bauteile der thermischen Gebäudehülle und die dazugehörigen Förderhöhen: Gedämmtes Standard IV Standard III Standard II Standard I Bauteil Mindestdämmstärke Minimal einzuhaltender U-Wert des Bauteils [W/m 2 K] Außenwand d 12 cm* 0,23 W/m 2 K 0,17 W/m 2 K 0,12 W/m 2 K (von außen gedämmt) 20 /m 2 25 /m 2 30 /m 2 36 /m 2 Außenwand d 8 cm* 0,29 W/m 2 K 0,21 W/m 2 K 0,15 W/m 2 K (von innen gedämmt) 20 /m 2 25 /m 2 30 /m 2 36 /m 2 Wand gegen Erdreich d 8 cm* 0,28 W/m 2 K 0,22 W/m 2 K 0,15 W/m 2 K oder unbeheizten Raum 12 /m 2 13 /m 2 13 /m 2 14 /m 2 Schrägdach d 18 cm* 0,17 W/m 2 K 0,13 W/m 2 K 0,10 W/m 2 K oder Flachdach 15 /m 2 24 /m 2 33 /m 2 42 /m 2 Oberste Geschossdecke d 18 cm* 0,17 W/m 2 K 0,13 W/m 2 K 0,10 W/m 2 K gegen unbeheizten Dachboden 10 /m 2 18 /m 2 27 /m 2 35 /m 2 Fußboden gegen Erdreich d 8 cm* 0,28 W/m 2 K 0,22 W/m 2 K 0,15 W/m 2 K oder unbeheizten Keller 12 /m 2 13 /m 2 13 /m 2 14 /m 2 Fenster oder Fenstertüren U w 0,90 W/m 2 K Uw 0,85 W/m 2 K Uw 0,80 W/m 2 K Uw 0,75 W/m 2 K (Verglasung und Rahmen: Uw**) 40 /m 2 44 /m 2 48 /m 2 52 /m 2 Förderhöhe in /m 2 * bezogen auf eine Wärmeleitfähigkeit von 0,035 W/(mK). Umrechnung bei anderen Wärmeleitfähigkeiten erforderlich ** bezogen auf ein Normfenster (1.23 x 1.48), U-Wert der Außenwand Uw-Wert der Fenster oder kontrollierte Lüftungsanlage Lüftungsanlage Einfamilienhaus Mehrfamilienhaus Mit 40 /m 2 bis maximal 150 m 2 41 /m 2 bis maximal Wärmerückgewinnung Energiebezugsfläche Bedingungen: Wärmerückgewinnung 80 %, Stromeffizienz 0,40 W/(m3/h), Blower-Door-Test 2,0 1/h, min. 90 % der Energiebezugsfläche muss belüftet sein.

7 7 Vor Sanierung Nach Sanierung Wenn nach der Renovierung die Wärmeschutzklasse C, B oder A beträgt und sich die Wärmeschutzklasse um mindestens zwei Klassen verbessert hat, werden die oben aufgelisteten Förderbeträge um den unten entsprechenden Bonus erhöht : Wärmeschutzklasse nach Wärmebedarf qh (Energiepass) Bonus Klasse C 10 % Klasse B 20 % Klasse A 30 % Um den Bonus zu erhalten, können die Maßnahmen auch in Etappen ausgeführt werden. Energieberatung Die Förderung für die Energieberatung wird dann gewährt, wenn mindestens eine Maßnahme, welche die Anforderungen der Verordnung erfüllt, umgesetzt wurde. Die Förderhöhe beträgt: für ein Einfamilienhaus für ein Mehrfamilienhaus mit 2 Wohneinheiten. Für jede weitere Wohneinheit kommen 25 pro Wohneinheit hinzu, bis zu einem maximalen Betrag von Wurde bereits eine Energieberatung aus den Jahren gefördert, so wird die Förderung für eine erneute Energieberatung um 50 % reduziert. Wird bei erfolgter Energieberatung nur eine technische Installation einer förderfähigen Anlage (ohne Dämmungen an der Gebäudehülle) realisiert, beträgt die Förderung der Beratung 30 % der entsprechenden Beihilfe.

8 Sparen

9 9 Angebotsbewertung Ebenfalls gefördert werden Überprüfungen von Angeboten der verschiedenen Handwerksbetriebe oder des Materials (bei Eigenleistung) zu den geplanten Arbeiten mit einer kurzen Beschreibung, ob diese die Bedingungen der Verordnung und die Anforderung der Energieberatung erfüllen: Förderung von 35 pro Maßnahme, welche ebenfalls nach Sanierung gefördert wird, mit einem Maximum von 140. Baustellenbegehung Weitere Fördermöglichkeiten betreffen die Begutachtung der umgesetzten Arbeiten vor Ort zur Überprüfung der Konformität zum erstellten Energiekonzept und das Verfassen eines Kurzberichts, mit einer Liste der umgesetzten Arbeiten sowie die Dokumentation dieser auf der Baustelle (mit Fotos). Die Begehung kann sowohl während, als auch nach Abschluss der Umsetzung erfolgen: Förderung von 105 pro Maßnahme, welche ebenfalls nach Sanierung gefördert wird, mit einem Maximum von 420. Nach erfolgter Umsetzung von Dämmmaßnahmen an der Gebäudehülle wird der Fördermittelantrag zur staatlichen Beihilfe (auf Basis der Handwerkerrechnungen und zugehörigen Konformitätszertifikaten) vom Energieberater erstellt. Dämmung spart Energie Um die energetische Qualität eines Altbaus zu verbessern, müssen Außenwände, Fenster, Kellerdecken und Dachflächen gedämmt werden. Für den Bereich Außenwand/Fenster gibt es zwei Dämmungsmethoden: Außendämmung (1) Im ungedämmten Altbau verlieren Fenster und Außenwände 35-40% der Wärme. 1 Außendämmung Deshalb sollten sie mittels einer Außendämmung verbessert werden. Diese sollte mindestens 12 cm betragen, wobei cm jedoch wirtschaftlich und energetisch sinnvoller sind.

10 Innendämmung (2) 2 Innendämmung Quelle: Deutsche Rockwool 3 Geschoßdeckendämmung Quelle: Selbst ist der Mann Innendämmung ist das geeignete Dämmverfahren, wenn eine Außendämmung nicht durchführbar ist. Die Innendämmungen, bestehend aus Tragkonstruktion, Dämmstoff, Dampfbremse und Innenverkleidung, sind bauphysikalisch anspruchsvoll und sollten ausschließlich von Fachkräften ausgeführt werden. Da Fenster und Außenwände als Einheit zu betrachten sind, sollten beide Maßnahmen immer zusammen durchgeführt werden. Die Dämmung der obersten Geschossdecke (3) ist eine günstige und einfache Dämmmaßnahme, die dann sinnvoll ist, wenn der Raum unter den Dachschrägen nicht zu Wohnzwecken genutzt wird. Die Dämmstärken der obersten Geschossdecke sollten bei cm liegen. Wenn der Speicher zu Wohnzwecken umgebaut wird, sollten die Dachschrägen (4, 5) gedämmt werden (Dämmstärke ca. 20 cm). Oftmals befindet sich eine ungedämmte aus Beton hergestellte Kellerdecke (6) in den Altbauten. Eine Dämmung von ca. 8 cm auf der Unterseite ist sinnvoll, um im Erdgeschoß einen fußwarmen Boden zu erhalten. 4 Aufdachdämmung Quelle: Selbst ist der Mann Lüftungsanlagen senken das Schimmelpilzrisiko Lüften entfernt Feuchtigkeit aus Wohnungen und verringert das Schimmelpilzrisiko. Eine Lüftungsanlage garantiert den nötigen Luftaustausch. Dezentrale Lüftungsanlagen können einfach nachgerüstet werden. Zentrale Anlagen mit Wärmerückgewinnung sparen zusätzlich Energie, können jedoch nur in Zusammenhang mit größeren Umbauarbeiten installiert werden. 5 Zwischensparrendämmung Quelle: Deutsche Rockwool 6 Kellerdeckendämmung Quelle: Selbst ist der Mann Zentrale Lüftungsanlage Dezentrale Lüftungsanlage

11 Anlagentechnik Anlagentechnik im Bereich der erneuerbaren Energien Im ersten Schritt sollte durch Dämmung der Gebäudehülle der Heizwärmebedarf des Gebäudes reduziert werden, um eine neue Heizungsanlage somit kleiner dimensionieren zu können. Eine effiziente Heizungsanlage sollte eine witterungsgeführte Regelung sowie eine raumweise Steuerung mittels Thermostatventilen besitzen. Durch die Nutzung von erneuerbaren Energiequellen können die CO 2 -Emissionen reduziert und die Primärenergieeffizienz deutlich verbessert werden. Hierzu bieten sich moderne Pelletsheizungen, Wärmepumpentechnik (bei gut isolierter Gebäudehülle, max. Vorlauftemperatur: 35 Grad Celcius) sowie solarthermische Anlagen zur Warmwasserbereitung und gegebenenfalls zur Heizungsunterstützung an. Nach erfolgter Installation einer förderfähigen Anlage, wird der Fördermittelantrag zur staatlichen Beihilfe vom Installateur der Anlage erstellt.

12 Staatliche Fördermittel - Anlagentechnik Bonus: Wird ein bestehender Kessel durch eine Holzheizung oder Wärmepumpe ersetzt und zusätzlich mit einer thermischen Solaranlage kombiniert, so wird ein Bonus von 300 möglich. Anlage % Beihilfe Höchstbetrag EFH MFH Bedingungen Thermische Solaranlage (Trinkwarmwasser) 50 % pro Wohneinheit Maximal Zertifikat von Solar Keymark Wärmemengenzähler Thermische Solaranlage (inkl.heizungsunterstützung) 50 % pro Wohneinheit Maximal Zertifikat von Solar Keymark Wärmemengenzähler Flachkollektor: > 9 m 2 Vakuumröhrenkollektor: > 7 m 2 Photovoltaikanlage 20 % 500 /kwp Einspeisetarif 2013: 0,264 /kwh 2014: 0,24 /kwh 2015: 0,216 /kwh 2016: 0,193 /kwh Montage auf oder an Gebäudehülle (Dach oder Fassade) Maximal 30 kwp Erdwärmepumpe 50 % pro Wohneinheit Maximal COP > 4,3 (B0/W35; E4/W35) Stromzähler Luftwärmepumpe 25 % keine COP > 4,3 (A2/W35; E4/W35) Stromzähler Nur im Passivhaus

13 13 Pellets- und Hackschnitzelkessel Scheitholzkessel oder Scheitholz kombiniert mit Pellets 40 % pro Wohneinheit Maximal % Pelletofen 30 % keine Emissionsgrenzwerte Wirkungsgrad > 90 % Scheitholzkessel und Kessel mit Scheitholz kombiniert mit Pellets: Pufferspeicher > 55 Liter/kW Pelletofen: Minimum 50 % Wärmeauskopplung ans zentrale Heizungssystem Anschluss an ein Nahwärmenetz Errichtung eines Nahwärmenetzes keine 50 /kw Maximal 15 kw 30 % keine 15 /kw Maximal 8 kw pro Wohneinheit Wärmenetz wird mindestens zu 75 % aus erneuerbaren Energien gespeist

14 Unsere Dienstleistungen Energieberatung: Die Energieberatung setzt sich aus verschiedenen Etappen zusammen. Als erstes wird eine Vor-Ort-Begehung des zu untersuchenden Hauses zusammen mit dem Besitzer durchgeführt. Ziel ist es den Verlauf und den Aufbau der thermischen Gebäudehülle sowie der vorhandenen Anlagentechnik festzustellen. Hierbei werden Möglichkeiten zur energetischen Sanierung erläutert. Anschließend wird ein detaillierter Beratungsbericht erstellt, welcher den Ist-Zustand des Hauses sowie die einzelnen Sanierungsmöglichkeiten zusammenfasst. Eine Kontrolle der vom Kunden angefragten Handwerkerangebote auf deren Konformität zum Förderrèglement sowie die Erstellung der benötigten Dokumente zum Fördermittelantrag ist inklusive. Blower-Door Test: Beim Ziel einer hochwertigen und luftdichten Gebäudehülle z.b. in Kombination mit einer Lüftungsanlage ist die Durchführung eines Luftdichtheitstest unabdingbar. Hierbei können Leckagen in der Gebäudehülle aufgespürt sowie gegebenenfalls behoben werden. Des Weiteren ist die Förderung der Lüftungsanlage an den Blower-Door Test geknüpft. Weitere Details können Sie dem Flyer Qualitätssicherung entnehmen. Bei Interesse würden wir uns freuen Ihnen ein Angebot zu erstellen. energieagence S.A. 60 A, rue d Ivoix L-1817 Luxembourg T (+352) F (+352) info@energieagence.lu Die energieagence bietet Dienstleistungen in den Bereichen Energieeffizienz und erneuerbare Energiequellen an und informiert Sie gerne, sowohl über den Energiepass wie auch über alle anderen angebotenen Dienstleistungen.

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