INSPEKTION DER HEIZUNGSANLAGE GEMEINDEAMT WEISSENSEE
|
|
- Jobst Otto
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 INSPEKTION DER HEIZUNGSANLAGE GEMEINDEAMT WEISSENSEE Auftraggeber: Gemeinde Weissensee Techendorf Techendorf erstellt am: Tel , Fax 30888
2 Seite 2 von 8 Bericht Nr.:
3 Bericht Nr.: Seite 3 von 8 1 EINLEITUNG Basierend auf der EU-Gebäuderichtlinie 2002 (2002/91/EG) wurde das Kärntner Heizungsanlagengesetz 2008 u.a. dahingehend novelliert, als dass im 13b die Einmalige Inspektion von Heizungsanlagen, die älter als 15 Jahre sind und eine Nennwärmeleistung von mehr als 20 kw aufweisen, verpflichtend vorgeschrieben wurde. Die Überprüfung dient zur Beurteilung der Kesseldimensionierung im Verhältnis zum Heizwärmebedarf des Gebäudes sowie der Energieeffizienz und des Emissionsverhaltens gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Darüber hinaus müssen den Nutzern Ratschläge für den Austausch der Kessel, für sonstige Veränderungen am Heizungssystem und für Alternativlösungen gegeben werden. Der gegenständliche Bericht soll dem Gebäudeerhalter als Entscheidungsgrundlage für zukünftige Energieeffizienzmaßnahmen dienen. Im dreigeschossigen Gebäude (771 m² Nutzfläche) sind die Büroräumlichkeiten der Gemeinde, eine Physiotherapiepraxis und die Polizei untergebracht. Es wurde im Jahr 1984 erbaut. Das Gemeindeamt und die Physiotherapiepraxis werden mit zwei Luftwärmepumpen und zusätzlich mit einem Elektroheizkessel beheizt. In den Räumlichkeiten der Polizei sind Elektro-Direktheizkörper installiert, weshalb dieser Bereich nicht Teil der gegenständlichen Untersuchung ist. 2 HEIZUNGS-CHECK 2.1 WÄRMEERZEUGER Die Heizleistung der beiden Luftwärmepumpen beträgt 43,4 kw. Der zur Heizungsunterstützung installierte Elektrokessel hat eine Leistung von 110 kw. Aufgrund des defekten Wärmemengenzählers und der fehlenden Aufzeichnungen von produzierter Wärmemenge im Verhältnis zum Stromverbrauch, kann die Jahresarbeitszahl (JAZ) der Wärmepumpen nicht ermittelt werden. Es wird aber wegen der örtlichen Gegebenheiten und der Stromrechnungen davon ausgegangen, dass diese deutlich unter 2 liegt. Der durchschnittliche Stromverbrauch zur Wärmeerzeugung liegt bei kwh pro Jahr. Daraus errechnet sich ein Heizenergieverbrauch von rd kwh/a oder spezifisch 146 kwh/(m²bgf.a).
4 Seite 4 von 8 Bericht Nr.: Die Energiekosten liegen basierend auf dem derzeitigen Energiepreis von 0,11 /kwh bei ca ,-- /a. Inklusive der Kosten für Service- und Wartung ergeben sich jährliche Heizkosten von rd , HEIZUNGSREGELUNG Die Heizungsregelung erfolgt mit einem digitalen witterungsgeführten Regler. Die Heizzeiten sind auf 4 Heizkreise aufgeteilt und wie folgt eingestellt: Heizkreis Nutzung Tage Heizbetrieb Amt EG + OG + Praxis Amt KG Gemeindeamt, Physiotherapie großer + kleiner Saal, Küche, öffentliches WC Temperatur Tag Absenk. MO - SO C 17 C MO - SO C 12 C Bibliothek Bibliothek MO - SO C 15 C Schnitzstube keine Regelung: Zeiten und Temp. werden über ein Raumthermostat eingest. 2.3 HEIZUNGSUMWÄLZPUMPEN Im Heizsystem sind neun 1 ungeregelte Standard-Heizungsumwälzpumpen installiert. Deren Stromverbrauch beträgt rd kwh/a (ca. 460,-- p.a. 2 ). 2.4 WÄRMEVERTEILUNG Die Wärmeverteilung erfolgt über sechs Heizkreise, wobei zwei für die Heizregister im Lüftungsgerät ausgeführt sind. Die sichtbaren Verteilleitungen in den unbeheizten Räumen sind mit einer Wärmedämmung von ca. 2 /3 des Rohrdurchmessers 3 gedämmt. 1 1: Amt EG+OG, 2: Amt KG, 3: Bibliothek, 4: Schnitzstube, 5: großer Saal (Heizregister Lüftung), 6: kleiner Saal (Heizregister Lüftung), 7: Wärmepumpen-Puffer, 8: Kühlregister Lüftung, 9: Lüftung Kälteanlage-Puffer 2 Beim Strompreis werden nur die variablen Anteile mit ca. 12 CENT/kWh berücksichtigt. 3 Die ÖNORM M 7580 gibt die Mindestdämmstoffdicken bei allen Bauteilen von Heizungs- und Trinkwasser-Erwärmungsanlagen an. 2 /3 des Rohrdurchmessers entsprechen der geforderten Mindestdämmstoffdicke.
5 Bericht Nr.: Seite 5 von 8 Sämtliche Armaturen sind ungedämmt. Armaturen für einen hydraulischen Abgleich 4 der Anlage sind nicht vorhanden. 2.5 WÄRMEABGABE Die Wärmeabgabe in den Räumen erfolgt über Heizkörper, die mit Handrädern und Thermostatköpfen ausgeführt sind. Eine geregelte Temperatureinstellung ist mit Handrädern nicht möglich, weshalb diese Ausführung zu z.t. ungewollt hohen Raumtemperaturen und Energieverbräuchen führt. Die Vorlauftemperatur des Wärmeabgabesystems beträgt bis zu 60 C und ist für den Betrieb einer Wärmepumpe (aus energetischer Sicht) vollkommen ungeeignet WARMWASSERAUFBEREITUNG UND -VERSORGUNG Die Erwärmung des Warmwassers erfolgt über dezentrale Elektrospeicher, was aufgrund des geringen Warmwasserverbrauchs durchaus sinnvoll ist. 2.7 GEBÄUDE Beim Gebäude wurden folgende offensichtliche Schwachstellen erkannt: Im Sesseldepot, im Kleinen Saal sowie im Gang Kellergeschoss zu Stiegenhaus Polizei sind Feuchteschäden ersichtlich. Die Mängel sollten so rasch wie möglich behoben werden. Weitere Details und Anmerkungen sind der Anlage 1 zu entnehmen. 2.8 LÜFTUNGSANLAGE Für die Be- und Entlüftung des großen und kleinen Saals, sind im Kellergeschoss eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung sowie Heiz- und Kühlregister vorhanden. Die Lüftungsanlage wird seit Jahren nicht mehr genutzt. Dessen ungeachtet werden die Heizregister zur Frostfreihaltung bzw. der Kältespeicher kontinuierlich mit Energie versorgt. 4 Ein hydraulischer Abgleich bei Heizungsanlagen bedeutet, dass für jeden Wärmeverbraucher wie z.b. Heizkörper, Fußbodenheizung usw. jene Wassermenge eingestellt wird, die er benötigt, um den Raum auf die vorgegebene Temperatur zu erwärmen. Dadurch ist es möglich die Verteilverluste deutlich zu vermindern. 5 Wärmepumpen benötigen Niedertemperatur-Wärmeabgabesysteme (Vorlauftemperatur max. 35 C) um effizient betrieben werden zu können.
6 Gesamtkosten (Investition und Betrieb) in Seite 6 von 8 Bericht Nr.: 3 EMPFEHLUNGEN Folgende Effizienzmaßnahmen werden empfohlen, wobei die Reihung entsprechend dem Einsparungspotential erfolgt. In Summe ist eine jährliche Reduktion der Heizkosten (inkl. Hilfsaggregate) um rd ,-- pro Jahr möglich. 1. Mit einer neuen Pelletsanlage können die jährlichen Heizkosten trotz einer Investition von max ,-- (brutto) 6 um jährlich rd ,-- reduziert werden. Nach 20 Jahren ist das Heizen mit Pellets um mehr als ,-- günstiger als der Weiterbetrieb der bestehenden Wärmepumpenanlage. Gegenüber einer neuen Wärmepumpe erspart sich der Gebäudeerhalter mehr als , > ,-- Pellets WP Neu WP bestehend Jahre Diagramm 1: Vergleich der Gesamtkosten der Wärmepumpen- bzw. Pelletsanlage 2. Die Betriebsparameter wie z.b. Heizkurve, Temperaturen, Zeiten usw. sind auf die Nutzung des Gebäudes abzustimmen. Die Einsparung beträgt ca. 5 % der Energiekosten ( 500,-- p.a. 7 ). 3. Die Handräder bei den Heizkörpern sollten gegen Thermostatköpfe ausgetauscht werden. Die Einsparung beträgt ca. 4 % oder rd. 400,-- p.a. 6 Heizungsanlage: ,-- / Thermostatköpfe, Umwälzpumpen: ,-- / Planung, Unvorhergesehenes: 5.000,-- = insgesamt: ,-- 7 Die Kosten der Maßnahmen 2, 3 und 4 sind bei den Investitionskosten für die neue Pelletsheizungsanlage berücksichtigt, da diese Maßnahmen gleichzeitig umgesetzt werden sollten!
7 Bericht Nr.: Seite 7 von 8 4. Die Standard Heizungs-Umwälzpumpen sollten durch hocheffiziente Pumpen ersetzt werden. Es errechnet sich eine Einsparung von ca. 380,-- p.a. 5. Da die Lüftungsanlage nicht verwendet wird, sollten die Frisch- und Fortluftleitungen ordnungsgemäß verschlossen, sowie die Energieversorgung für Heizregister und Kältespeicher außer Betrieb genommen werden. Eine Kostenersparnis lässt sich nicht abschätzen; sie sollte aber deutlich sein. 6. Um die Energiekosten weiter zu senken, empfehlen wir die oberste Geschossdecke zu dämmen. 7. Die im nahen Umfeld liegenden des Gemeindeamtes liegenden Gebäude haben ihre Heizungsanlagen vor kurzem auf Pellets umgestellt, weshalb hier ein Mikronetz wenig Aussicht auf Umsetzung hat. Untersuchenswert wäre ev. eine gemeinsame Heizungsanlage mit dem Landhotel Die Forelle und dem sogenannten Arzthaus. 4 FÖRDERUNGEN 4.1 KÄRNTNER LANDESFÖRDERUNG Die Umstellung der Heizung auf Pellets wird durch das Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 8, Unterabteilung Energiewirtschaft aus dem Titel der Förderungsrichtlinie Erneuerbare Wärme mit bis zu 30 % der anerkennbaren Investitionskosten gefördert. Für die Gemeinde Weissensee errechnet sich bei einen Pelletskessel mit 110 kw eine Förderung von rd ,-- welche in den Empfehlungen (siehe Kapitel 3) unter Punkt 1 berücksichtigt ist. Die erforderlichen Voraussetzungen sowie weitere Informationen sind der website der Abteilung 8 ( _DE-Energiewirtschaft-Holzheizungen) oder der Anlage 2 zu entnehmen. 4.2 KOMMUNALKREDIT PUBLIC CONSULTING (KPC) Die Förderung für Holzheizungen in Gemeindegebäuden ist an einen maximalen Heizwärmebedarf geknüpft. Dies würde nur erreichbar sein, wenn das Gemeindeamt thermisch saniert werden würde. Da die Förderung der KPC grundsätzlich geringer ist als jene des Landes Kärnten, sollte ausschließlich die Förderung gem. Kap. 4.1 angesprochen werden.
8 Seite 8 von 8 Bericht Nr.: 5 FAZIT Die im Kapitel 3 dargestellten Maßnahmen reduzieren den Energieverbrauch und daraus resultierend auch die Energiekosten für die Beheizung des Amtsgebäudes der Gemeinde Weissensee um jährlich rd ,--. Wichtig ist, dass die Maßnahmen nach der Umsetzung auf ihre Wirksamkeit überprüft werden (Energiebuchhaltung), wobei parallel dazu die Daten des Kommunalen Facility Managements der Abt. 3, Kompetenzzentrum Landesentwicklung und Gemeinden, des Amtes der Kärntner Landesregierung zu aktualisieren sind. energie:bewusst Kärnten bietet gerne an, die Gemeinde vor bzw. bei einer event. Ausschreibung von Maßnahmen (z.b. Umstellung der Heizungsanlage) zu unterstützen. Wolfgang Zraunig Techniker ANLAGEN Anlage 1 Anlage 2 Auswertung der Datenblätter der einmaligen Inspektion der Heizungsanlage für das Gemeindeamt Förderungsrichtlinie Erneuerbare Wärme der Abt. des Amtes der Kärntner Landesregierung, Unterabteilung Energiewirtschaft
9 Bericht Nr.: Anlage 1 Auswertung der Datenblätter der einmaligen Inspektion der Heizungsanlage für das Gemeindeamt
10 Bericht Nr.: Leerseite
11 Seite 1 von 4 Auswertung Datenblätter Datenblatt Objektbeschreibung Adresse (Aufstellungsort der Heizungsanlage) Objekteigentümer (Name und Anschrift) Gebäudetyp Baujahr des Objektes beheizbare Bruttogrundfläche beheizbare Nutzfläche (aller wärmeversorgten Objekte) beheizte Nutzfläche Raumheizlast des Gebäudes ermittelt aus Gemeinde Weissensee, Techendorf 90, 9762 Weissensee Bürogebäude (Gemeindeamt) m² 771 m² 771 m² Raumheizlast des Gebäudes 110 kw Heizlast für die Warmwasserbereitung ermittelt aus Heizlast für die Warmwasserbereitung 0 kw Gebäude-Gesamtheizlast 110 kw Änderungen am Objekt, die Auswirkungen auf die Heizlast haben Gemeindeamt, Techendorf 90, 9762 Weissensee Sonstiges Durchgeführte thermische Sanierungen Jahr der Änderung Anmerkungen Sonstiges: siehe Anmerkungen Aufgrund defekter Wärmemengenzähler und fehlender Aufzeichnungen der produzierten Wärmemenge konnte die Jahresarbeitszahl (JAZ) der Wärmepumpen nicht bestimmt werden. Der durchschnittliche Stromverbrauch für die Heizung beträgt ca kwh/a. Die Heizleistung des Elektroheizkessels beträgt 110 kw. Einige der südlichen Kellerfenster sowie die Frischluftansaugung für das Lüftungsgerät sind mit Dämmplatten abgedeckt. Im Sesseldepot, im Kleinen Saal sowie im Kellergeschoss Verbindungsgang zu Stiegenhaus Polizei sind Feuchteschäden ersichtlich. Datenerhebung durchgeführt von Name Wolfgang Zraunig Name und Anschrift der Firma energie:bewusst Kärnten, Datum der Datenerhebung
12 Seite 2 von 4 Datenblatt Feuerungsanlage Anzahl der Heizkessel 3 Heizkessel Nr. Fabrikat und Type Heizbösch / Escotherm Anlagennummer (opt.) Art des Heizkessels Wärmepumpe (Heizbösch Modul 4) Kessel 1 bzw. Kesseldaten wenn nur ein Kessel vorhanden Nennwärmeleistung 17,4 kw Wärmeleistungsbereich Nummer und Baujahr 1984 Zulässige Brennstoffe Kessel 2; wenn zwei Kessel vorhanden sind der kleinere Kessel Nennwärmeleistung 26 kw Wärmeleistungsbereich Nummer und Baujahr 1984 Zulässige Brennstoffe Brenner Nein Art des Brenners Betriebsweise des Brenners Fabrikat und Type Leistungsbereich/Durchsatz Nummer und Baujahr GL 4206/3 / 1984 / Eingesetzter Brennstoff Kesseltemperaturregelung gleitende Betriebstemperatur: Zusätzliche Anlagen zur Raumheizung Sonstige: Feuerungsanlage wurde eingebaut von Name und Anschrift der Firma Fa. Hechenleitner & Cie Gesmbh., Südring 236, 9020 Klagenfurt Jahr 1984 Durchgeführte Änderungen an der Feuerungsanlage Beschreibung Die Regelung der Anlage wurde ausgetauscht. Name und Anschrift der Firma Fa. Heizbösch, Schaußgasse 5, 9020 Klagenfurt Jahr 2010 Datenerhebung durchgeführt von Name Wolfgang Zraunig Name und Anschrift der Firma energie:bewusst Kärnten, Datum der Datenerhebung
13 Seite 3 von 4 Datenblatt Warmwasserbereitung, Wärmeverteilung und Wärmeabgabe Verfügungsberechtigter über die Gemeinde Weissensee, Techendorf 90, 9762 Weißensee Heizungsanlage Warmwasserbereitung Art der Warmwasserbereitung dezentral In der Heizungsperiode Außerhalb der Heizungsperiode Zirkulationsleitung Betriebsart Zirkulationspumpe Warmwasserspeicher Sonstiges: siehe Anmerkungen Sonstiges Nein Ja: 80 Temperatur des Warmwassers im Speicher ca. 45 Warmwassertemperatur Vorlauf Zirkulationstemperatur Rücklauf Leistung zur Warmwasserbereitung 2,25 Wärmedämmung des Wasserspeichers Ja: nicht messbar Wärmedämmung der Leitungen im unbeheizten Bereich Dicke der Wärmedämmung 2/3 des Rohrdurchmessers Wärmedämmung der Armaturen im unbeheizten Bereich Nein Wärmetauscher Nein Wärmedämmung des Wärmetauschers Wärmemengenzähler Nein Wärmeverteilung und Wärmeabgabe Raumheizung Art der Regelung des Wärmeverteilsystems Außentemperatur geführt Art der Regelung des Wärmeabgabesystems Sonstiges: siehe Anmerkungen Pufferspeicher Ja Oberes Pufferspeichervolumen Unteres Pufferspeichervolumen Wärmedämmung des Pufferspeichers Umwälzpumpe(n) einstufig Anzahl der Heizkreise 4 Wärmedämmung der Rohrleitungen im beheizten Bereich Ja: Dicke der Wärmedämmung 2/3 des Rohrdurchmessers Wärmedämmung der Armaturen im beheizten Bereich Nein Wärmeabgabesystem Heizkörper & Konvektoren Mittelwert der Auslegungstemperatur keine Unterlagen vorhanden Anmerkungen Die Heizkörper sind mit Handräder und Thermostatköpfen ausgeführt.
14 Seite 4 von 4 Heizungsanlage eingebaut von Name und Anschrift der Firma Fa. Hechenleitner & Cie GesmbH., Südring 236, 9020 Klagenfurt Jahr der Errichtung 1984 Durchgeführte Änderungen an der Heizungsanlage Beschreibung Name und Anschrift der Firma Jahr Datenerhebung durchgeführt von Name Wolfgang Zraunig Name und Anschrift der Firma energie:bewusst Kärnten, Datum der Datenerhebung < 100 kw Ergebnisse Spezifischer Endenergieverbrauch ohne Warmwasserbereitung beheizbare Nutzfläche 175 kwh/(m² a) beheizbare Bruttogrundfläche 146 kwh/(m² a) Überdimensionierung des/der Heizkessel/s Nein Anmerkungen Das Ergebniss zeigt, dass die ermittelten Werte 175 kwh/m²nf.a bzw. 146 kwh/m²bgf.a unterhalb der Grenzwerte liegen. Es muss jedoch angemerkt werden, dass diese Werte Aufgrund defekter Wärmemengenzähler und fehlender Aufzeichnungen der produzierten Wärmemengen die Jahresarbeitszahl (JAZ) der Wärmepumpen nicht bestimmt werden konnte. In diesem Fall wurde eine JAZ von 1,5 angenommen. Anhand des jährlichen Strombedarfs von kwh/a und einer JAZ von 1,5 wurde ein Endenergiebedarf von kwh/a bzw. eine Heizleistung von ca. 110 kw ermittelt. Das bedeutet, das die bestehenden Anlage richtig dimensioniert wurde.
15 Bericht Nr.: Anlage 2 Förderungsrichtlinie Erneuerbare Wärme der Abt. des Amtes der Kärntner Landesregierung, Unterabteilung Energiewirtschaft
16 Bericht Nr.: Leerseite
17 AMT DER KÄRNTNER LANDESREGIERUNG Abteilung 8, Kompetenzzentrum Umwelt, Wasser und Naturschutz Unterabteilung EW - Energiewirtschaft Flatschacher Straße 70, 9021 Klagenfurt am Wörthersee Internet: Richtlinie zur Förderung von Holzheizungsanlagen Ansprechperson: Stefan Süssenbacher stefan.suessenbacher@ktn.gv.at Telefon: I. Allgemeines I.1. Zielsetzung Neben der Verbesserung der Energieeffizienz von bestehenden Gebäuden (Wärmedämmung) besteht durch Umstellungen bestehender Heizungsanlagen auf moderne Holzheizungsanlagen ein großes Potenzial zur Verringerung der CO 2 -Emissionen. Gegenwärtig werden nur ca. 30% der in Kärnten produzierten Pellets auch hier genutzt. Durch diese Förderung sollen jährlich ca. 700 Pellets-, 200 Scheitholz- und 80 Hackschnitzelheizungsanlagen neu installiert werden. Mit der gegenwärtigen Kärntner Pelletsproduktion könnten ca zusätzliche Pelletsheizungsanlagen versorgt werden. Durch die gewünschte Steigerung der Nutzung des Holzzuwachses von 60% auf 80% können auch die angestrebten Neuerrichtungen von Scheitholz- und Hackschnitzelheizungsanlagen regional versorgt werden. I.2. Voraussetzungen a) Andere für denselben Gegenstand von Land, Bund oder EU gewährte Förderungen werden eingerechnet. b) Der Förderungswerber muss Eigentümer oder Besitzer eines Leasing- oder Contractingvertrages des Fördergegenstandes sein. c) Mieter oder sonstige Nutzer des Gebäudes benötigen für die Förderung die schriftliche Zustimmung des Gebäudeeigentümers. d) Der Förderungsgegenstand muss nach dem errichtet worden sein (Rechnungsdatum), und es muss sich um den erstmaligen Förderungsantrag innerhalb der letzten 10 Jahre für diesen Förderungsgegenstand beim Energiereferat des Landes handeln. Ausgenommen davon sind Erweiterungen bestehender Anlagen. e) Gebrauchte Anlagenteile werden nicht gefördert. f) Auf eine Förderung gemäß dieser Richtlinie besteht kein Rechtsanspruch. g) Die Weitergabe der Förderungssumme an das Bundeskanzleramt wird zur Überprüfung der de minimis - Bestimmung der EU vom Förderungswerber gestattet. Der Förderungswerber hat von sich aus den Erhalt von mehr als ,-- an Förderung innerhalb der letzten 3 Jahre der Förderstelle zu melden. h) Die Organe der Förderungsstelle sind berechtigt, zwecks Prüfung der Förderungswürdigkeit und der richtlinienkonformen Verwendung der Förderung die Objekte des Förderungswerbers zu betreten, in die einschlägigen Unterlagen Einsicht zu nehmen und notwendige Auskünfte zu verlangen. i) Bei vorsteuerabzugsberechtigten Förderungswerbern und bei Förderungswerbern, die Gebäude vermieten, werden nur die Nettokosten anerkannt. Seite 1 von 3 Stand: 01/2012
18 I.3. Förderungsabwicklung Grundsätzlich ist nach Fertigstellung der Arbeiten mit dem jeweiligen Antragsformular anzusuchen. Für Fernwärmeprojekte ist vor Beginn der Arbeiten anzusuchen. Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach Vorlage der Originalrechnungen und Originalzahlungsbelege sowie der sonstigen geforderten Unterlagen nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Mittel. Zu unrecht erhaltene Förderungen sind zuzüglich einer Verzinsung in der Höhe von 4 % über dem jeweils geltenden Diskontzinssatz der Österreichischen Nationalbank ab Auszahlung der Förderung zurückzuzahlen. Die Landesregierung kann in Einzelfällen Förderungen auch bei Nichteinhaltung der Richtlinie oder bei einer notwendigen Landesbeteiligung einer Förderung des Bundes oder der EU in den Bereichen Erneuerbare Energie oder Energieeffizienz gewähren. I.4. Kosten und Gerichtsstand a) Alle mit der Förderung verbundenen Kosten und Gebühren trägt der Förderungswerber. b) Als Gerichtsstand in allen aus der Gewährung der Förderung entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht in Klagenfurt vorgesehen. I.5. Gültigkeit der Richtlinie Diese Richtlinie tritt mit in Kraft und ist bis zum gültig. III. Holzheizungsanlagen III.2. Förderungswerber Natürliche und juristische Personen. III.3. Förderungsvoraussetzungen a) Die Wärmeerzeugung muss mit Ausnahme von öffentlich genutzten Gebäuden oder Gebäuden gemeinnütziger Vereinigungen ausschließlich Wohnbedürfnissen dienen, andernfalls werden die anerkennbaren Kosten aliquotiert. b) Sollten die Kosten für diesen Förderungsgegenstand bereits bei einer anderen Landesförderung berücksichtigt worden sein, ist eine Förderung nach dieser Richtlinie nicht mehr möglich. c) Anlagen für Ferienwohnungen, Zweitwohnungen u. dgl. werden nicht gefördert. Bei Neubauten erfolgt die Förderungsauszahlung erst nach Bezug des Objektes. d) In Gebieten mit Fernwärmeanlagen, an die zum Zeitpunkt der Errichtung des Kessels zu ortsüblichen Anschlussgebühren angeschlossen hätte werden können, ist eine Förderung nicht möglich. e) Folgende Emissionsgrenzwerte bei der Typenprüfung nach ÖNORM EN müssen eingehalten werden: CO Org. C NO x Staub CO Org. C NO x Staub mg/mj mg/mj mg/mj mg/mj mg/nm³ mg/nm³ mg/nm³ mg/nm³ Pelletskessel Hackgutkessel Scheitholzkessel Bezogen auf 13% O 2 Seite 2 von 3 Stand: 01/2012
19 f) Für einen Scheitholzkessel ist ein Wärmespeichervolumen (Boiler und Puffer) des 8-fachen Volumens des Füllschachtes notwendig. g) Es muss eine Rücklauftemperaturanhebung vorhanden sein und der Abbrand muss geregelt erfolgen. h) Es wird nur eine Zentralheizungsanlage, die der Beheizung des gesamten Gebäudes bzw. der Wohnung dient, gefördert. i) Förderungen der letzten 10 Jahre für Gegenstände dieser Förderungssparte werden angerechnet. j) Ein Förderungsantrag wird nicht weiter behandelt und gilt als vom Förderungswerber zurückgezogen, wenn nach Ablauf von 1 Jahr ab Antragstellung und nach schriftlicher Aufforderung durch die Förderungsstelle nicht sämtliche Unterlagen beigebracht worden sind. III.4. Förderungsinhalt Holz-Zentralheizungsanlagen (Kessel, Regelung, Verrohrung, Wärmespeicher, Pellets- oder Hackschnitzelvorratsspeicher, Planung, Umbau des Heizraumes) und Entfernung von alten Zentralheizungskesseln sowie Öl- oder Gastanks. III.5. Förderungsumfang Für die Errichtung einer Holzheizungsanlage wird ein einmaliger, nicht rückzahlbarer Baukostenzuschuss in Höhe von 30% der anerkennbaren Investition gewährt. Die maximale Höhe des Baukostenzuschusses beträgt: a) Scheitholzkessel 1.100,-- b) Pelletskessel 1.800,-- c) Hackschnitzelkessel 2.200,-- d) Bei Vorlage eines von einem entsprechend den Kärntner Bauvorschriften Befugten, nach OIB erstellten, und in der Landesdatenbank ZEUS abgelegten Energieausweises, beträgt die Förderung der Anlagen nach a, b oder c für die Ersten 20 kw Heizlast 150,-- pro kw für weitere 30 kw Heizlast 100,-- pro kw für jede weitere kw Heizlast 60,-- pro kw Sollte die Nennlast des Kessels geringer sein als die Heizlast, wird nur bis zur Nennlast des Kessels gefördert! e) Umstieg von Öl-, bzw. Gaszentralheizung oder Stromheizung auf Anlagen nach b oder c 600,-- Für Förderungen nach d und e müssen die alten Heizkessel entfernt werden. III.6. Förderungsunterlagen Antragsformular Abnahmeprotokoll Originalrechnungen und zahlungsbelege Energieausweis für Anlagen nach 5d Seite 3 von 3 Stand: 01/2012
INSPEKTION DER HEIZUNGSANLAGE ARZTHAUS WEISSENSEE
INSPEKTION DER HEIZUNGSANLAGE ARZTHAUS WEISSENSEE Auftraggeber: Gemeinde Weissensee Techendorf 90 9762 Techendorf erstellt am: Tel. 050 536 30882, Fax 30888 Seite 2 von 8 Bericht Nr.: Bericht Nr.: Seite
MehrImpulsprogramm Umweltfreundliche Energie 2017/2018
Impulsprogramm Umweltfreundliche Energie 2017/2018 I. ALLGEMEINES (1) INHALT Gefördert wird die Neuerrichtung, Umstellung und Erneuerung von umwelt- und klimafreundlichen Wärmeerzeugern, Photovoltaikanlagen,
MehrFÖRDERUNGSRICHTLINIE ERNEUERBARE WÄRME
FÖRDERUNGSRICHTLINIE ERNEUERBARE WÄRME 2014 INHALTSVERZEICHNIS I. Allgemeines... 3 II. Thermische Solaranlagen... 5 III. Holzheizungsanlagen... 7 IV. Fernwärmeanschlussförderung... 9 IV. Fernwärmeerrichtungsförderung...
MehrLandesförderung Holzheizsysteme Kärnten
Landesförderung Holzheizsysteme Kärnten Februar 2017 Antragssteller Privatperson Fördergegenstand Sanierungsmaßnahmen bei Heizungsanlagen und Anschluss an Fernwärmesystem Voraussetzungen Ein Anschluss
MehrImpulsprogramm Umweltfreundliche Energie 2017/2018
Impulsprogramm Umweltfreundliche Energie 2017/2018 I. ALLGEMEINES (1) INHALT Gefördert wird die Neuerrichtung, Umstellung und Erneuerung von umwelt- und klimafreundlichen Wärmeerzeugern, Photovoltaikanlagen,
MehrFÖRDERUNGSRICHTLINIE ERNEUERBARE WÄRME
FÖRDERUNGSRICHTLINIE ERNEUERBARE WÄRME INHALTSVERZEICHNIS I. Allgemeines... 3 II. Thermische Solaranlagen... 5 III. Holzheizungsanlagen... 7 IV. Wärmepumpen zur Raumheizung... 9 V. Fernwärmeanschlussförderung...
MehrImpulsprogramm Umweltfreundliche Energie 2017/2018
Impulsprogramm Umweltfreundliche Energie 2017/2018 I. ALLGEMEINES (1) INHALT Gefördert wird die Neuerrichtung, Umstellung und Erneuerung von umwelt- und klimafreundlichen Wärmeerzeugern, Photovoltaikanlagen,
MehrImpulsprogramm Umweltfreundliche Energie Richtlinie zur Fernwärmerrichtungs-Förderung
A M T D E R K Ä R N T N E R L A N D E S R E G I E R U N G A b t e i l u n g 8 - U m w e l t, W a s s e r u n d N a t u r s c h u t z U n t e r a b t e i l u n g E N - E n e r g i e F l a t s c h a c h
MehrImpulsprogramm Umweltfreundliche Energie 2017/2018
Impulsprogramm Umweltfreundliche Energie 2017/2018 I. ALLGEMEINES (1) INHALT Gefördert wird die Neuerrichtung, Umstellung und Erneuerung von umwelt- und klimafreundlichen Wärmeerzeugern, Photovoltaikanlagen,
MehrHEIZANLAGEN-INSPEKTION
HEIZANLAGEN-INSPEKTION ANLAGEDATENBLATT Heizkessel / Blockheizkraftwerk Fabrikat/Type: Nicht mehr feststellbar Standardkessel Wechselbrand Niedertemperatur Art: Zweikammer Brennwert BHKW Pufferspeichervolumen:
MehrHEIZUNGSANLAGEN-INSPEKTION
HEIZUNGSANLAGEN-INSPEKTION ANLAGEDATENBLATT Heizkessel / Blockheizkraftwerk Anlage 3 zu 13 Abs. 6 StFanlVO 2016 Heizungsanlagen-Inspektion Fabrikat/Type: Nicht mehr feststellbar Standardkessel Wechselbrand
MehrHACKSCHNITZEL- und PELLETSHEIZUNGSANLAGEN mit automatischer Brennstoffzufuhr der Stadtgemeinde Waidhofen an der Thaya
RICHTLINIENN ÜBER DIE DIREKTFÖRDERUNG VON HACKSCHNITZEL- und PELLETSHEIZUNGSANLAGEN mit automatischer Brennstoffzufuhr der Stadtgemeinde Waidhofen an der Thaya I.) Allgemeine Bestimmungen 1. Die Stadtgemeinde
MehrHeizungsanlagen in Gemeindegebäuden Mängel und Schwachstellen
Heizungsanlagen in Gemeindegebäuden Mängel und Schwachstellen Handlungsmöglichkeiten für Energiebeauftragte Armin Themeßl Energieverbrauch eines Gebäudes Gebäudehülle Für Energieverbrauch entscheidend:
MehrHEIZUNGSANLAGEN-INSPEKTION
HEIZUNGSANLAGEN-INSPEKTION ANLAGEDATENBLATT Heizkessel / Blockheizkraftwerk Anlage 3 zu 13 Abs. 6 StFanlVO 2016 Heizungsanlagen-Inspektion Fabrikat/Type: Nicht mehr feststellbar Standardkessel Wechselbrand
MehrWinterfit - Anlagenerhebung
A1 Förderwerber A2 Gebäude Eigentümer Name, Vorname Ort Postleitzahl Straße/Nummer Telefonnummer E-Mail Nutzung Einzelhaus Reihenhaus Doppelhaus Bauernhaus Baujahr thermisch saniert teilsaniert umfassende
MehrEnergieberaterIn. EigentümerIn. Straße/Hausnummer. PLZ/Ort. Grundstücksnummer. Angaben zum Gebäude
EBS-Manager-ID Beratungskunde/in Titel/Vorname/Name Straße/Hausnummer PLZ/Ort Telefonnummer (tagsüber erreichbar) EnergieberaterIn EigentümerIn 0 Straße/Hausnummer 0 PLZ/Ort 0 Katastralgemeindenummer Objekt
MehrGEMEINDE Schleedorf Dorf Schleedorf Tel: 06216/
GEMEINDE Schleedorf Dorf 1 5205 Schleedorf Tel: 06216/4100 E-Mail: office@schleedorf.at Förderungsrichtlinien für Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz Sanierungsförderung Ziel der Förderungsmaßnahmen
MehrGEMEINDE KÖSTENDORF 5203 Köstendorf, Kirchenstraße Nr. 5, Tel.: , Fax:
GEMEINDE KÖSTENDORF 5203 Köstendorf, Kirchenstraße Nr. 5, Tel.: 06216-5313, Fax: 06216-5313-10 Förderungsrichtlinien für Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz Sanierungsförderung Ziel der Förderungsmaßnahmen
MehrDokumentation von Heizungsanlagen in Gebäuden
Dokumentation von Heizungsanlagen in Gebäuden In Anlehnung an die Vorgaben der ÖNORM M 7510-1; Ausgabe 2008-12-01 Überprüfung von Heizungsanlagen Teil 1: Allgemeine Anforderungen und einmalige Inspektion
MehrIntegriertes Klimaschutzkonzept Gemeinde Bad Endbach
Integriertes Klimaschutzkonzept Gemeinde Bad Endbach Infoveranstaltung 23. April 2015 Energieeffizientes Bauen und Sanieren Frank Nennstiel Förderkennzeichen FKZ 03KS6668 1 2 Vorgaben EnEV 2014 Neubauten
MehrImpulsprogramm Umweltfreundliche Energie
Impulsprogramm Umweltfreundliche Energie INHALTSVERZEICHNIS I. Allgemeines... 3 II. Thermische Solaranlagen... 5 III. Holzheizungsanlagen... 7 IV. Fernwärmeanschluss... 9 V. Fernwärmeerrichtung... 11 VI.
MehrR I C H T L I N I E. zur Förderung der Feinstaubminderung durch Kesseltausch und Fernwärmeanschluss in Klagenfurt und Ebenthal
R I C H T L I N I E zur Förderung der Feinstaubminderung durch Kesseltausch und Fernwärmeanschluss in Klagenfurt und Ebenthal gültig 01.04.2017 bis 31.12.2017 AMT DER KÄRNTNER LANDESREGIERUNG Abteilung
MehrHEIZKOSTENVERGLEICH DER ÖSTERREICHISCHEN ENERGIEAGENTUR
HEIZKOSTENVERGLEICH DER ÖSTERREICHISCHEN ENERGIEAGENTUR Vollkostenvergleich von Heizsystemen Ing. Mag. Georg Trnka / 12.03.2015 HEIZUNGEN IN ÖSTERREICH (2011/12) NACH VERWENDETEM ENERGIETRÄGER 20,30% 25,00%
MehrRichtlinien. Energie- und Klimaschutz-Förderungen in der Stadtgemeinde Pöchlarn. Gültig für Beschlossen im Gemeinderat am
Stadtgemeinde Pöchlarn Regensburgerstr. 11 3380 Pöchlarn www.poechlarn.at Richtlinien Energie- und Klimaschutz-Förderungen in der Stadtgemeinde Pöchlarn Gültig für 2011 Beschlossen im Gemeinderat am 28.10.2010
MehrVerwendungszweck Heizung Heizung und Brauchwasser (gesamtes Jahr) Heizung und Brauchwasser im Winter (Sommer Solar, elektrisch etc.
CHECKLISTE Heizung Allgemeine Angaben Diese Checkliste wurde ausgefüllt von (Bearbeiter): Objekt-Nr. Gebäude-Standortadresse Heizungssystem - vorwiegend Raumheizung Verwendungszweck Heizung Heizung und
MehrIII.1 FRAGEBOGEN INITIALPLANUNG
III.1 FRAGEBOGEN INITIALPLANUNG PROJEKT: Allgemeiner Hinweis: Der Fragebogen dient als Orientierungshilfe und Groberhebung für unsere Nahwärmenetzplanung. Sollte der Platzbedarf nicht ausreichen, nutzen
Mehrinstalla/on.at
Hydraulischer Abgleich von Heizungsanlagen Die Grundlage für eine nachhaltige Energieoptimierung Die Optimierung bestehender Heizungsanlagen durch optimale Einstellung lohnt sich für Eigentümer, Nutzer
MehrWeil wir wissen, wie wertvoll die natürlichste Energie der Welt ist. WOHNBAUFÖRDERUNG SOLAR-/WÄRMEPUMPENANLAGEN. Lach dir die Sonne an. 4.
Weil wir wissen, wie wertvoll die natürlichste Energie der Welt ist. SOLAR-/WÄRMEPUMPENANLAGEN Lach dir die Sonne an 4. Auflage Gültig ab 1. 1. 2006 SOLAR-/WÄRMEPUMPENANLAGEN inhalt Vorwort 3 Einleitung
MehrEnergieberatungsbericht
Projekt: Einfamilienhaus, Medlerstraße 68, 06618 Naumburg Energieberatungsbericht Gebäude: Medlerstraße 68 06618 Naumburg Auftraggeber: Frau Heidemarie Töpp Medlerstraße 68 06618 Naumburg Erstellt von:
MehrFÖRDERRICHTLINIEN BIOMASSEHEIZUNG
Seite 1 von 5 FÖRDERRICHTLINIEN BIOMASSEHEIZUNG Zielsetzung: Ziel der Biomasseförderung ist die Erhöhung des Anteils der erneuerbaren Energieträger am Energieverbrauch und die Reduktion der CO 2 Emission
MehrABRECHNUNGSFORMULAR über die durchgeführten Sanierungsmaßnahmen
02-WuS- Bitte Aktenzahl unbedingt anführen! An das Amt der Kärntner Landesregierung Abteilung 2 Finanzen, Beteiligungen und Wohnbau Mießtaler Straße 1 9021 Klagenfurt am Wörthersee ABRECHNUNGSFORMULAR
MehrPrüfberichte gemäß 23 Wiener Heizungs- und Klimaanlagengesetz Informationsblatt der MA 36 06/2016. Thorben Wengert/PIXELIO
Prüfberichte gemäß 2 Wiener Heizungs- und Klimaanlagengesetz 2015 Informationsblatt der MA 6 06/2016 Thorben Wengert/PIXELIO Anlage 2 PRÜFBERICHT FÜR FEUERUNGSANLAGEN Gasförmige und flüssige Brennstoffe
MehrFörderprogramm 3 - hydraulischer Abgleich
Förderprogramm 3 - hydraulischer Abgleich Förderrichtlinien Förderprogramm 3 hydraulischer Abgleich Die Umweltstiftung Energieoffensive Wolfhagen wurde gegründet, um Maßnahmen zu fördern, die der Energieeinsparung
MehrErstsemesterprojekt Studi-Energieberatung Gebäudecheck
Erstsemesterprojekt Studi-Energieberatung Gebäudecheck Objekt: Anschrift: Name des Nutzers/Ansprechpartner: Bearbeiter: Check-Liste Check-Liste für Schulgebäude 2 / 10 Gebäudecheck 1. Bestandsaufnahme
MehrWärme Energie Check HeizungsCheck
Wärme Energie Check HeizungsCheck Erhebungsbogen für Heizungsanlagen in Wohnhäusern, Mehrfamilienwohnhäusern und sonstigen Objekten (Stand 20071105) Verfügungsberechtigter über das Objekt: Name: Tel.:
MehrWOHNBAUFÖRDERUNG KÄRNTEN
Der Energie Spar 1000er Eine Initiative der Kärntner Landesregierung Wer erhält den Energie Spar 1000er? Österreichische Staatsbürger, die Besitzer eines Eigenheims mit Standort in Kärnten sind. Wann wird
MehrRichtlinien für die Vergabe von nicht rückzahlbaren Investitionszuschüssen für umweltrelevante Investitionen: ZIELSETZUNG:
Richtlinien für die Vergabe von nicht rückzahlbaren Investitionszuschüssen für umweltrelevante Investitionen: ZIELSETZUNG: Durch die Gewährung von nicht rückzahlbaren Investitionszuschüssen sollen Maßnahmen
MehrEnergie- und Klimaschutz-Förderungen in Tullnerbach A N S U C H E N. für den Einbau einer Biomasseheizung oder Fernwärmeanschluss*)
An die Marktgemeinde Tullnerbach Hauptstraße 47 3013 Tullnerbach A N S U C H E N um Zuerkennung eines Zuschusses für Solaranlagen zur Warmwasserbereitung und Zusatzheizung*) für den Einbau einer Biomasseheizung
MehrHerzlichen Willkommen bei den Stadtwerken Esslingen
Herzlichen Willkommen bei den Stadtwerken Esslingen Erdgas Wärme Wasser Services Der Energieausweis erstellt durch die Stadtwerke Esslingen Mit dem Fachmann beraten: - welcher Energieausweis eignet sich
MehrA N S U C H E N. für Maßnahmen zur nachträglichen Wärmedämmung an Gebäuden *)
Beilage 4 An die Name der Gemeinde Adresse A N S U C H E N um Zuerkennung eines Zuschusses für Solaranlagen zur Warmwasserbereitung und Zusatzheizung*) für den Einbau einer Biomasseheizung oder Fernwärmeanschluss*)
MehrRichtlinie UMWELTBONUS
Richtlinie UMWELTBONUS Marktgemeinde Arnoldstein Seite 2 von 16 INHALTSVERZEICHNIS 1 Allgemeines... 4 1.1 Zielsetzung... 4 1.1.1 Voraussetzungen... 4 1.2 Förderungshöhe... 5 1.3 Förderungsabwicklung...
MehrHeizungsanlagen in Gemeindegebäuden Mängel und Schwachstellen
Heizungsanlagen in Gemeindegebäuden Mängel und Schwachstellen Handlungsmöglichkeiten für Energiebeauftragte Ulrike Wernhart Energieverbrauch eines Gebäudes Gebäudehülle Für Energieverbrauch entscheidend:
MehrEnEV-Anforderungen an bestehende Gebäude
EnEV-Anforderungen an bestehende Gebäude Die Energieeinsparverordnung (EnEV) ist seit dem 1. Februar 2002 in Kraft. Die Anforderungen der EnEV richten sich in erster Linie an den Neubau. Das - mit Abstand
MehrProjektbeispiel: Zweifamilienhaus aus den 60er Jahren
Projektbeispiel: Zweifamilienhaus aus den 60er Jahren Baujahr: 1965 Keller: unbeheizt Dachgeschoss: nicht ausgebaut 2 Wohneinheiten je 80m² Ein typisches Zweifamilienhaus aus den 60er Jahren. Das Projektbeispiel
MehrEnergie-Spar-Pfarre Förderungsrichtlinie
Energie-Spar-Pfarre Förderungsrichtlinie 1. Präambel Bis 2015 sollen 100 Prozent des in Niederösterreich verbrauchten elektrischen Stromes aus Erneuerbaren Quellen erzeugt werden. 50 Prozent der benötigten
MehrFragebogen zu Ihrem Wärmepumpencheck
Kunden-Nr Eingang VZ 2013 Bearbeitung 2013 Ausgang 2013 Wird von VZ ausgefüllt Fragebogen zu Ihrem Wärmepumpencheck Dieser Fragebogen dient der Erfassung wichtiger technischer Daten mit deren Hilfe man
MehrFörderoffensive Thermische Sanierung 2011
Förderoffensive Thermische Sanierung 2011 Rahmenbedingungen 2011 100 Millionen Euro für die Anreizfinanzierung von Projekten zur thermischen Sanierung o 70 Millionen Euro für den privaten Wohnbau o 30
Mehr29. Wohnbauinformationsmesse Vortrag: Einsparpotential der eigenen Heizanlage am Christine Romen, Energieforum Südtirol 1
Einsparpotential der eigenen Heizanlage Heizungscheck deckt Schwachstellen auf Einsparpotential steckt in jeder Heizanlage 600 Heizanlagen wurden in Österreich unter die Lupe genommen. Christine Romen
MehrÖkokriterien Wohnbauförderung 2005
Ökokriterien Wohnbauförderung 2005 gemäß Oö. Eigenheim-Verordnung 2005 Oö. Neubauförderungs-Verordnung 2005 Oö. Wohnhaussanierungs-Verordnung 2005 Eigenheim Neubau und Eigenheim Sanierung Folgende Ökokriterien
Mehr2. Nach Nummer 7.4 wird ein neuer Absatz eingefügt und dieser mit Nummer 7.5 bezeichnet. Aus Nummer 7.5 (alt) wird Nummer 7.6.
Änderung der Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt Vom 17. Februar 2010 Die Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im
MehrÄnderung der Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt Vom 17. Februar 2010
Änderung der Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt Vom 17. Februar 2010 Die Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im
MehrFinanziell so attraktiv wie nie!
Finanziell so attraktiv wie nie! Aktuelle Förderung für Pelletheizung & Solar NEU seit 01.01.2016 durch das Marktanreizprogramm (MAP) und das Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE) der Bundesregierung
MehrStellvertretung - benötigte Daten Förderantragstellung und Deklaration
WÄRMEPUMPE ANTRAGSTELLUNG Energieberatung-Beratungsnummer / Beratung darf nicht älter sein, als ein halbes hr (Beispiel: E16-1234) Optional (falls vorhanden): ZEUS-Nummer des Energieausweises (Beispiel:
MehrDie Tarife der verschiedenen Dienstleistungen der Energieberatung entnehmen Sie bitte der Homepage
Öffentliche Energieberatung Bern-Mittelland Checkliste zur Vorbereitung des Beratungsgesprächs Um Sie in Ihrem Anliegen bestmöglich beraten zu können, sind Informationen über Ihr Gebäude, das bestehende
MehrHEUTE SCHON AN DEN WINTER GEDACHT? KESSELTAUSCH MAGDEBURG, DIPL.-ING. (FH) BIRGIT HOLFERT
HEUTE SCHON AN DEN WINTER GEDACHT? KESSELTAUSCH MAGDEBURG, 08.06.2016 DIPL.-ING. (FH) BIRGIT HOLFERT ENERGIEVERBRAUCH DER PRIVATEN HAUSHALTE 2012 IN MRD. KWH Quelle: Statistisches Bundesamt 2014 HEIZUNGSERNEUERUNG
MehrBad-Practice-Beispiele: Erfahrungen der MA25 mit Warmwassersystemen in Wohnhäusern
Bad-Practice-Beispiele: Erfahrungen der MA25 mit Warmwassersystemen in Wohnhäusern DI (FH) Nikolaus Rohrer Gutachtenerstellung gemäß HeizkG Die MA25 wird von der Schlichtungsstelle beauftragt im Rahmen
MehrKombi Biomasse & Solarthermie. Möglichkeiten und Herausforderungen. Andreas Reiter
Kombi Biomasse & Solarthermie Möglichkeiten und Herausforderungen Andreas Reiter Matrix großvolumige Bauten Umstellung auf Biomasse Solar Zeit zum Wechseln Umstellung auf Biomasse Solar Solar - Biomasse
MehrZusammenfassung. Tulbeckstraße München Deutschland
Zusammenfassung In unmittelbarer Nähe zur alten Messe in wurde zum Jahreswechsel 2004/2005 die bestehende Anlage zur Heizungs- und einer geschlossenen Wohnbebauung mit 332 Wohnungen saniert. Die vorhandene
MehrWirtschaftsförderungsprogramm des Landes Tirol
Wirtschaftsförderungsprogramm des Landes Tirol Förderung von Energiesparmaßnahmen De-minimis-Beihilfe gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1998/2006 der Kommission vom 15. Dezember 2006 über die Anwendung der
MehrWeiterbildungstag Feuerungskontrolleure Zeljko Lepur Produktmanager Feuerungen Hoval AG Schweiz
Zeljko Lepur Produktmanager Feuerungen Hoval AG Schweiz Übersicht: MUKEN 2014 - «Wie sieht die Heizung der Zukunft aus?» ErP-Richtlinie «Was bedeutet das für die Haustechnik?» Hoval AG 2 Was bedeutet MuKEn?....Die
MehrFörderprogramm 3 - hydraulischer Abgleich
Förderprogramm 3 - hydraulischer Abgleich Förderrichtlinien Förderprogramm 3 hydraulischer Abgleich Die Umweltstiftung Energieoffensive Wolfhagen wurde gegründet, um Maßnahmen zu fördern, die der Energieeinsparung
Mehr1 Allgemeine Angaben. MUSTER - WärmeCheckPlus - Aufnahmebogen. 1.1 Anschrift Firma/Kunde Firma/Kunde Straße, Nr. Postleitzahl, Ort
1 Allgemeine Angaben 1.1 Anschrift Firma/Kunde Firma/Kunde Straße, Nr. Postleitzahl, Ort 1.2 Anschrift Standort (falls abweichend von 1.1) Firma Straße, Nr. Postleitzahl, Ort Zusätze 1.3 Ansprechpartner
MehrI N F O R M A T I O N : I - E B K
Klagenfurt, 19.10.2014 Bearbeiter: Sickl ZVR-Zahl: 143217488 I N F O R M A T I O N : I - E B K 1 4-0 2 1 S a n i e r u n g s p l a n u n g für öffentliche Gebäude 1 EINLEITUNG Die Gemeinde Trebesing hat
MehrANSUCHEN. Energie- und Klimaschutz-Förderungen in Klein-Pöchlarn. An die. Marktgemeinde Klein-Pöchlarn. Artstettner Straße Klein-Pöchlarn
An die Marktgemeinde Klein-Pöchlarn Artstettner Straße 7 3660 Klein-Pöchlarn ANSUCHEN um Zuerkennung eines Zuschusses für Solaranlagen zur Warmwasserbereitung und Zusatzheizung*) für den Einbau einer Biomasseheizung
MehrEnergieberatungsbericht
Energieberatungsbericht Gebäude: Brüssower Allee 90 17291 Prenzlau Auftraggeber: Erstellt von: Herr Rainer Nowotny Brüssower Allee 90 17291 Prenzlau Planungsbüro Baukasten Dipl.-Ing. Architekt (FH) Christian
MehrDie Diözese Graz-Seckau gewährt für ihr Gebiet nicht rückzahlbare Investitionszuschüsse für:
www.katholische-kirche-steiermark.at Die Diözese Graz-Seckau gewährt für ihr Gebiet nicht rückzahlbare Investitionszuschüsse für: Biomasse-Heizungen Quelle: Bine Biomassefernwärmeanschlüsse Photovoltaikanlagen
MehrOptimierung der Heizungsanlage
Optimierung der Heizungsanlage Aktionswoche 16.-24.November Rheda - Wiedenbrück Warum die Heizung optimieren? Die Heizkosten sind deutlich angestiegen und werden voraussichtlich weiter steigen. Das rückt
MehrPrüfprotokoll über die Abnahmeprüfung gem. 11 Tiroler Gas- Heizungs- und Klimaanlagengesetz 2013 (TGHK-G 2013) Behörde:
Prüfprotokoll über die Abnahmeprüfung gem. 11 Tiroler Gas- Heizungs- und Klimaanlagengesetz 2013 (TGHK-G 2013) (ein Exemplar für Behörde, ein Exemplar bei der Anlage bzw. im Objekt verwahren) Aussteller:
MehrVorstellung Kennwertberechnung und Handreichung
Vorstellung Kennwertberechnung und Hinweise zur Bearbeitung Dateneingabe für das Bestandsgebäude Dateneingabe für das geplante Vorhaben Berechnung Kennwerte 2 Hinweise zur Bearbeitung 3 Version und Dateneingabe
MehrErgebnisbericht. Ergebnisse der Analysen des Energiecoachings
Ergebnisbericht Ergebnisse der Analysen des Energiecoachings Detailuntersuchungen Energieeinsparkonzept Schule mit Turnhalle und Feuerwehrhaus Kellberg Heizung, Dämmung, Beleuchtung Dämmung von Verteilleitungen
MehrEnergieSparCheck. Sehr geehrte Frau Mustermann, für das Gebäude. Gebäudestandort Schillerstr. 2/ Musterdorf. Baujahr 1933
EnergieSparCheck Sehr geehrte Frau Mustermann, für das Gebäude Gebäudestandort Schillerstr. 2/1 78912 Musterdorf Eigentümer Mustermann, Kerstin Gebäudetyp freistehend Baujahr 1933 erhalten Sie die Ergebnisse
Mehr30 % STAATLICHE FÖRDERUNG
Infoflyer für private Hausbesitzer DIE NÄCHSTEN 4 JAHRE: AKTION HEIZUNGSOPTIMIERUNG 2016 2020 30 % STAATLICHE FÖRDERUNG HEIZUNGSUMWÄLZPUMPE KOMBI- UND PUFFERSPEICHER ZIRKULATIONSPUMPE 01.08.2016 31.12.2020
MehrFinanziell so attraktiv wie nie!
Finanziell so attraktiv wie nie! Aktuelle Förderung für Pelletheizung Solar durch das Marktanreizprogramm (MAP) und das Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE) der Bundesregierung www.oekofen.de Für Pellet-
MehrEinzelprojektarbeit. Klima- und Energiecoach. Alexandra Kühberger, Stadt Pocking
Einzelprojektarbeit Ausbildung Klima- und Energiecoach Alexandra Kühberger, Stadt Pocking Einleitung: Das nächste Projekt zur Verbesserung der Energiebilanz soll die Wärmeversorgung der Mittelschule in
MehrBuderus HMC20 Z 5 SC20 4 HMC20 C-KO KS01 ZIP TBW. RTA Blueline_2/4W. Logatherm WPL...IK. Logalux KNW... EW
S1 SC20 4 C-KO HC20 2 HC20 Z 5 Position des oduls: 1 am Wärmeerzeuger 2 am Wärmeerzeuger oder an der Wand 3 an der Wand 4 in der Solarstation oder an der Wand 5 in dem Regelgerät HC20 B1 D B2 KS01 FP1
MehrAuswertung Gebäudecheck
Ein Projekt der Verbände Auswertung Gebäudecheck Anlage: Musterstrasse 27 6000 Beispielstadt Verantwortliche Person für die Datenaufnahme: M+M Technik AG Liechti, Markus Birkenstrasse 49 6343 Rotkreuz
MehrMARKTGEMEINDE Klein-Pöchlarn 3660 Klein-Pöchlarn, Artstettner Straße 7, Tel /8300, Fax DW 20
MARKTGEMEINDE Klein-Pöchlarn 3660 Klein-Pöchlarn, Artstettner Straße 7, Tel. 07413/8300, Fax DW 20 Förderungsrichtlinien für ENERGIESPARENDE MASSNAHMEN Ziel der Förderungsmaßnahmen 1. Verbesserung der
MehrFinanziell so attraktiv wie nie!
Finanziell so attraktiv wie nie! Aktuelle Förderung für Pelletheizung & Solar durch das Marktanreizprogramm (MAP) und das Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE) der Bundesregierung www.oekofen.de Für Pellet-
MehrEnergie für die Zukunft AEE Energiedienstleistungen GmbH. Gemeinde Wernberg. Volksschule und Kindergarten Goritschach
Energie für die Zukunft AEE Energiedienstleistungen GmbH A-9500 Villach, Unterer Heidenweg 7 FN 277282v UID: ATU62577919 T++43-4242 / 23224-20 F++43-4242 / 23224-1 office@aee.or.at http://www.aee.or.at
MehrA N S U C H E N. Förderungswerber/in. Zutreffendes bitte ankreuzen!
A N S U C H E N MAGISTRAT DER STADT WIEN Magistratsabteilung 25 Technisch-wirtschaftliche Prüfstelle für Wohnhäuser, besondere Angelegenheiten der Stadterneuerung Muthgasse 62 A-1194 Wien DVR: 0000191
MehrKlimaschutz-Teilkonzept für den Ilzer-Land e.v.
Klimaschutz-Teilkonzept für den Ilzer-Land e.v. Gemeinde Fürsteneck Dieses Projekt wird gefördert durch: Klimaschutz in eigenen Liegenschaften für ausgewählte kommunale Nichtwohngebäude Erstellt durch:
MehrMA /2005 Stand: E N T W U R F. Gesetz, mit dem das Wiener Feuerpolizei-, Luftreinhalte- und Klimaanlagengesetz - WFLKG geändert wird
Beilage Nr. 15/2007 LG 05193-2006/0001 MA 64 4480/2005 Stand: 12.07.2007 E N T W U R F Gesetz, mit dem das Wiener Feuerpolizei-, Luftreinhalte- und Klimaanlagengesetz - WFLKG geändert wird Der Wiener Landtag
MehrZusammenfassung der Studie Optimus Optimierung von Heizanlagen unter Berücksichtigung der Contracting-relevanten Fakten
Zusammenfassung der Studie Optimus Optimierung von Heizanlagen unter Berücksichtigung der Contracting-relevanten Fakten Autoren: Dr.-Ing. Kati Jagnow Prof. Dr.-Ing. Dieter Wolff Verband für Wärmelieferung
MehrHeizungsersatz. Christian Leuenberger. Leuenberger Energie- und Umweltprojekte GmbH Quellenstrasse Zürich
Heizungsersatz Christian Leuenberger Leuenberger Energie- und Umweltprojekte GmbH Quellenstrasse 31 8005 Zürich www.leupro.ch Inhaltsverzeichnis 1. Wie gehe ich vor? 2. Energieträger und Heizsysteme: Nahwärme,
MehrWeil es besser ist, auf Nummer sicher zu gehen. WOHNBAUFÖRDERUNG SICHERES WOHNEN. 7. Auflage
Weil es besser ist, auf Nummer sicher zu gehen. WOHNBAUFÖRDERUNG SICHERES WOHNEN 7. Auflage SICHERES WOHNEN inhalt Vorwort 3 Einleitung 4 Voraussetzungen 5 Antrag 6 Antragstellende Person 6 Förderungsantrag
MehrDer WärmeCheck Startschuss für. Ronald Burchardt 040 /
Der WärmeCheck Startschuss für hocheffiziente e Heizungsanlagen age Ronald Burchardt 040 / 428 40-36 41 Ronald.Burchardt@bsu.hamburg.de Der WärmeCheck Energetische Bewertung von Heizungsanlagen Durchführung
MehrGrundlagendaten für Heizungsersatz mit Wärmepumpen Ort und Datum:...
Archivierung beim Installateur und Bestandteil der Anlagendokumentation Objekt EFH MFH Planer/Installateur Name Name Baujahr des Objektes Gebäudehülle bereits saniert Ja geplant Beschreibung und Datum
MehrImpulsprogramm Umweltfreundliche Energie 2017/2018
Impulsprogramm Umweltfreundliche Energie 2017/2018 INHALTSVERZEICHNIS I. Allgemeines... 3 II. Thermische Solaranlagen... 6 III. Holzheizungsanlagen... 8 IV. Fernwärmeanschluss... 10 V. Fernwärmeerrichtung...
MehrLuft-Wärmepumpen Monitoring Vorarlberg. Wilhelm Schlader und Dieter Bischof Energieinstitut Vorarlberg Okt. 2016
Luft-Wärmepumpen Monitoring Vorarlberg Wilhelm Schlader und Dieter Bischof Energieinstitut Vorarlberg Okt. 2016 Projektumfang Messung von 10 Luftwärmepumpen in Vorarlberg Projektpartner: Land Vorarlberg,
MehrRunder Tisch - Lettekiez. Termin 2
Termin 2 20. Juli 2016 Derzeitiger Zustand - Heizzentrale Versorgung aller Blöcke nur durch eine Heizungszentrale (lange Wege) Wärmeverlust durch Erdleitungen Wärmeverlust durch offenes System enorme Wasserverluste
MehrRichtlinien für die Förderungen von modernen Holzheizungen und Solaranlagen
GZ.: 7-473-1/95-84 Beschluss vom 28.5.2001 Seite 1 von 6 Richtlinien für die Förderungen von modernen Holzheizungen und Solaranlagen 1 Zielsetzung Ziel der Richtlinien ist die Förderung erneuerbarer Energieträger,
MehrDas Baustellenhandbuch für die Ausführung nach EnEV Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage,
FORUM VERLAG HERKERT GMBH Mandichostraße 18 86504 Merching Telefon: 08233/381-123 E-Mail: service@forumverlag.com www.forum-verlag.com Das Baustellenhandbuch für die Ausführung nach EnEV 2009 Liebe Besucherinnen
MehrErfassungsbogen Energieausweis Neubau. Eigentümer: Einreichunterlagen: Objektdaten: Aufbau der Außenbauteile (wenn nicht im Einreichplan angeführt):
Erfassungsbogen Energieausweis Neubau Eigentümer: Name:... Strasse:... Tel.: PLZ/Ort:... E-Mail:... Einreichunterlagen: Grundrisse aller Geschoße (außer unbeheizter Keller/Dachboden) Schnitt Ansichten
MehrEnergieberatung für Unternehmen (KMU) Kostenlose Erstberatung mit hervorgehender Anmeldung bei der VG
Energieberatung für Unternehmen (KMU) Kostenlose Erstberatung mit hervorgehender Anmeldung bei der VG Energieberatung bei KMU Betriebliche Kosten Wer kennt seine Energieströme und deren Kosten Das kann
MehrDie Förderaktion 2012
Die ersten Förderanträge können ab 20.2.2012 eingebracht werden Die offiziellen Dokumente zur inkl. Förderblätter und Journalisteninfo finden Sie auf der Homepage des Wirtschaftsministerium unter http://www.bmwfj.gv.at/presse/aktuellepressemeldungen/seiten/th
MehrUmweltförderung im Inland
Umweltförderung im Inland Karin Schweyer Kommunalkredit Public Consulting GmbH Das Unternehmen 2 Kommunalkredit Public Consulting KPC ist spezialisiert auf das Management von Umwelt- Förderprogrammen der
MehrDiagnose _Checkliste_Request_1_Diagnose_REP.indd :49
. Ausfüllhilfe.. Nachweis Energieberatung oder Energieausweis (EA): Bitte tragen Sie hier die Kontaktdaten zum Energieberater oder Energieausweis-Ersteller ein. Welche Daten können aus dem EA übernommen
MehrNachhaltig kostengünstige Lösungen für Wärme und Strom. Referent: Dipl.-Ing.(FH) Michael Maucher, Energieagentur Ravensburg ggmbh
Nachhaltig kostengünstige Lösungen für Wärme und Strom Referent: Dipl.-Ing.(FH) Michael Maucher, Energieagentur Ravensburg ggmbh Referenzbau- und anlagentechnik für Wohngebäude: EnEV 2014 gilt ab 01.05.2014
MehrBICC talk - Gebäudeautomation. Regelungstechnik in der Praxis. Detlef Malinowsky Dipl.-Ing. (FH) Am Baumgarten Hohenbrunn
BICC talk - Gebäudeautomation Detlef Malinowsky Dipl.-Ing. (FH) Am Baumgarten 12 85662 Hohenbrunn Tel.: 08102 89 59 61 TÜV zert. Energieberater für Wohn-und Nichtwohngebäude KMU - Beratungen Thermographie
MehrFinanziell so attraktiv wie nie!
Finanziell so attraktiv wie nie! Aktuelle Förderung für Pelletheizung eizung & Solar NEU seit 01.01.2016 durch das Marktanreizprogramm (MAP) und das Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE) der Bundesregierung
Mehr