Gemeinde Kirchheim a.n.

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1 Gemeinde Kirchheim a.n. Niederschrift über die Verhandlungen des Gemeinderates Sitzung am 13. September 2012 Anwesend: Außerdem anwesend: Bürgermeister Seibold und 14 Gemeinderäte Andreas Bezner, Melanie Brändle, Holger Schön, zu TOP 60 Frau Kauß-Brockmann Schriftführer: Andrea Fritz Öffentlich Beginn: 19:00 Uhr Ende: 19:20 Uhr Als Tagesordnung sind folgende Punkte vorgesehen: 58. Bürgerfragestunde 59. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse 60. Bebauungsplanverfahren "Südlich des Friedhofs" - 1. Änderung hier: Aufstellung des Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren; Behandlung der Stellungnahmen und gegebenenfalls Satzungsbeschluss 61. Ausnahmegenehmigung zur Satzung nach 8 Ladenöffnungsgesetz 62. Informationen der Verwaltung und Anfragen aus dem Gemeinderat 1

2 TOP 58 Bürgerfragestunde Aus der Bürgerschaft lagen keine Anfragen vor. 2

3 TOP 59 Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse Die Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 19. Juli 2012 wurden durch Vorlesen bekannt gemacht. 3

4 TOP 60 Bebauungsplanverfahren "Südlich des Friedhofs" - 1. Änderung hier: Aufstellung des Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren; Behandlung der Stellungnahmen und gegebenenfalls Satzungsbeschluss - Die Gemeinderäte Lorenz und Bröllos sind befangen und verlassen den Sitzungstisch. - - Bürgermeister Seibold begrüßt hierzu Frau Kauß-Brockmann. - Verwaltungsantrag: I. Beschlussantrag 1. Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander werden folgende Stellungnahmen, die im Zuge der eingeschränkten Beteiligung vorgetragen wurden, berücksichtigt: Siehe vorläufige Abwägungsvorschläge Büro ZOLL 2. Den übrigen abgegebenen Stellungnahmen wird nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander nicht entsprochen. 3. In Anbetracht der Geringfügigkeit der Änderungen im Planentwurf soll auf eine erneute ggf. auch verkürzte öffentliche Auslegung verzichtet werden. 4. Der Entwurf der Bebauungsplan-Änderung Südlich des Friedhofs 1. Änderung i.d.f. vom 13. September 2012 wird unter Berücksichtigung der vorgenannten Stellungnahmen nach 10 BauGB i.v.m. 4 der Gemeindeordnung als Satzung beschlossen. 5. Die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften i.d.f vom werden nach 74 LBO i.v.m. 4 der Gemeindeordnung für Baden- Württemberg ebenfalls als Satzung beschlossen. II. Begründung 1. Verfahrensstand Der Gemeinderat hat am 24. Mai 2012 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplanes Südlich des Friedhofs 1. Änderung und den Entwurf der zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften nach 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Der Entwurf mit Begründung wurde vom 02. August 2012 bis 03. September 2012 (Auslegungsfrist) beim Bürgermeisteramt Kirchheim am Neckar öffentlich ausgelegt (NB nr. 30 vom ). 2. Betroffene Öffentlichkeit Sämtliche eingegangenen Anregungen aus der Bürgerschaft sind als Anlage beigefügt. 4

5 3. Berührte Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange / Nachbargemeinden Ebenso sind die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplanentwurf beigefügt. Anmerkung: Nach dem jetzigen Verfahrenstand könnte eine Baugenehmigung für den Neubau einer Moschee nach 33 BauGB erteilt werden. Anlagen: a) Abwägungsvorschläge b) Textteil mit eingearbeiteten Änderungen c) aktualisierte Begründung d) geänderter Planteil Frau Kauß-Brockmann geht sehr ausführlich auf die Abwägungsvorschläge zur Beteiligung der Behörden/Träger öffentlicher Belange ein. Die Gemeinde muss noch entscheiden, ob das Wegerecht grüne Fläche im Bebauungsplan beinhaltet bleibt. Von der türkisch-islamischen Vereinigung kam folgende Stellungnahme. Sie ist mit der Einschränkung, die Parkplätze nach 22 Uhr nicht zu benutzen, nicht einverstanden. Die Regelung kann nicht im Bebauungsplanverfahren getroffen werden, sondern das Landratsamt Ludwigsburg als Genehmigungsbehörde muss dies in der Baugenehmigung regeln. Bürgermeister Seibold weist darauf hin, dass sehr wenige negative Stellungnahmen eingegangen sind. Er ist der Ansicht, dass dies liegt daran, dass im Vorfeld sehr viel mit den Anwohnern und Anliegern besprochen wurde. Es fanden auch mehrere Informationsveranstaltungen zu dem Thema statt. Gemeinderat Schromm ist der Ansicht, das Wegerecht bestehen zu lassen. Nach intensiver Diskussion ergeht bei einer Enthaltung (Gemeinderat Lieberherr) der B e s c h l u s s : Dem Bebauungsplan südlich des Friedhofs 1. Änderung wird mit dem eingearbeiteten Wegerecht, wie in der Vorlage (Anlage 1-6) vorgetragen zugestimmt. - Gemeinderäte Bröllos und Lorenz nehmen wieder am Sitzungstisch Platz. - - Bürgermeister Seibold bedankt sich bei Frau Kauß-Brockmann und verabschiedet sie. - 5

6 TOP 61 Ausnahmegenehmigung zur Satzung nach 8 Ladenöffnungsgesetz - Gemeinderat Herzog ist befangen und verlässt den Sitzungstisch. - Bürgermeister Seibold erläutert kurz den Sachverhalt: Es liegt ein Antrag der Firma Herzog vor, aus dem hervorgeht, dass diese am Sonntag, 14. Oktober 2012 einen verkaufsoffenen Sonntag durchführen möchte. Der Kirchheimer Gemeinderat hat am in einer Satzung nach 8 Ladenöffnungsgesetz beschlossen, dass aus Anlass der Frühlingsschau und des Kirbewochenendes die Geschäfte von Uhr geöffnet sein können. Darüber hinaus können die Verkaufsstellen nur mit Zustimmung der Gemeinde an einem anderen Sonntag im Jahr von Uhr geöffnet sein. Laut Auskunft des BDS findet dieses Jahr kein verkaufsoffener Sonntag am Kirbewochenende statt. Gegen einen verkaufsoffenen Sonntag an einem anderen Termin hat der BDS nichts einzuwenden. Ob andere Betriebe und Geschäfte im Ort auf diesen Termin aufspringen kann im Einzelfall möglich sein. Bürgermeister Seibold weist noch darauf hin, dass die Frühlingsschau im Jahr 2012 am 14. und 15. April stattfinden wird. Ob ein weiteres zweites Wochenende (Kirbewochenende) nächstes Jahr in Anspruch genommen wird, steht zum heutigen Tag noch nicht fest. Nach kurzer Aussprache ergeht bei einer Enthaltung (Gemeinderat Mayer) der B e s c h l u s s : Der Ausnahme zur Satzung nach 8 Ladenöffnungsgesetz wird zugestimmt. - Gemeinderat Herzog nimmt wieder am Sitzungstisch Platz. - 6

7 TOP 62 Informationen der Verwaltung und Anfragen aus dem Gemeinderat Informationen aus der Verwaltung und Anfragen aus dem Gemeinderat lagen keine vor. Zur Beurkundung: Gemeinderat: Vorsitzender: Schriftführer: 7

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