Gemeinde Malterdingen. Niederschrift. über die öffentlichen Verhandlungen des Gemeinderates. am 25. Oktober 2011 (Beginn 19:30 Uhr; Ende 20:10 Uhr)
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1 Gemeinde Malterdingen Niederschrift über die öffentlichen Verhandlungen des Gemeinderates am 25. Oktober 2011 (Beginn 19:30 Uhr; Ende 20:10 Uhr) im Bürgersaal des Rathauses Malterdingen Vorsitzender: Zahl der anwesenden Mitglieder: Namen der nicht anwesenden Mitglieder: Schriftführer: Sonstige Verhandlungsteilnehmer: Bürgermeister Bußhardt 9, ab19:40 Uhr 10 (Normalzahl 13 Mitglieder) Josef Hügle,Iris Schillinger (ab 19:40 Uhr anwesend), Gisela Zipse und Dieter Zipse Hauptamtsleiter Leonhardt Rechnungsamtsleiter Schuler Nach der Eröffnung der Verhandlung stellt der Vorsitzende fest, dass 1. zu der Verhandlung durch Ladung vom 18. Oktober 2011 ordnungsgemäß eingeladen worden ist, 2. die Tagesordnung für den öffentlichen Teil der Verhandlung am 20. Oktober 2011 ortsüblich bekanntgemacht worden ist und 3. das Kollegium beschlussfähig ist, weil mindestens 7 Mitglieder anwesend sind.
2 Zur Beratung und Beschlussfassung kommen folgende Tagesordnungspunkte: 1. Fragen und Anregungen der Zuhörer 2. Änderung der Wasserversorgungssatzung - Festsetzung des Wassergebührensatzes ab 2012 und Satzungsbeschluss 3. Änderung der Abwassersatzung - Gebührenkalkulation 2012 und Satzungsbeschluss 4. Realsteuerhebesätze ab dem Jahr Kom9 GmbH & Co. KG - Umwandlung von Gesellschafterdarlehen in Eigenkapital 6. Bauanträge; Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen zu Ausnahmen und Befreiungen - Abbruch eines Containergebäudes sowie Neubau eines Bürogebäudes auf dem Grundstück Flst.Nr. 6756, Gewerbestr Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 13. September Bekanntgabe von Beschlüssen der letzten nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung 9. Bekanntgaben, Verschiedenes 10. Fragen und Anregungen der Gemeinderäte
3 1. Fragen und Anregungen der Zuhörer Es werden keine Fragen gestellt. 2. Änderung der Wasserversorgungssatzung - Festsetzung des Wassergebührensatzes ab 2012 und Satzungsbeschluss Bezüglich des Sachverhaltes, den Rechnungsamtsleiter Schuler näher erläutert, wird auf die Sitzungsvorlage 40/2011 ö verwiesen. Gemeinderätin Schappacher fragt, ob die vorgeschlagene Höhe des Wasserpreises ausreiche, nachdem voraussichtlich ein Verlust in Höhe von rund Euro im Jahr 2011 entstehen wird. Rechnungsamtsleiter Schuler begründet das Minus damit, dass man einen Gewinn bei der Wasserversorgung versteuern müsste. Aus diesem Grund seien auch die kalkulatorischen Zinsen herausgerechnet worden, da diese nicht vom Finanzamt anerkannt würden. Der Gemeinderat fasst folgenden einstimmigen Die Wassergebühren werden ab dem 1. Januar 2012 auf einen 1,77 Euro/m³ festgesetzt (2011: 1,69/m³). Die Änderungssatzung wird wie vorgelegt beschlossen. 3. Änderung der Abwassersatzung - Gebührenkalkulation 2012 und Satzungsbeschluss Bezüglich des Sachverhaltes, den Rechnungsamtsleiter Schuler ausführlich erläutert, wird auf die Sitzungsvorlage 41/2011 ö verwiesen. Sie ist Bestandteil des Protokolls. Gemeinderat Hildwein fragt, ob das Rückhaltebecken im Gewerbegebiet schon in der Kalkulation berücksichtigt worden ist. Nach Auskunft von Rechnungsamtsleiter Schuler fließen diese Kosten über die jährliche Abschreibung in die Kalkulation ein. Gemeinderätin Schillinger fragt, wie Malterdingen im Vergleich zu den Kreisgemeinden liege. Rechnungsamtsleiter Schuler vermutet, dass die Gemeinde Malterdingen im Bereich der Wassergebühren relativ hoch liegt. Die Abwassergebühren seien dagegen jedoch recht niedrig. Im Schnitt liege die Gemeinde im Mittelbereich der Kreisgemeinden. Gemeinderat Pfister stellt fest, dass die Bemessungsgrundlage bei der Berechnung des Niederschlagswassers jetzt höher sei, als im Jahr Er fragt ob dies bedeute, dass im Jahr 2010
4 einzelne Eigentümer nicht abgerechnet worden sind. Dies wird von Rechnungsamtsleiter Schuler verneint. Die Kosten für das Niederschlagswasser wurden auf eine zu geringe Fläche umgelegt. Aufgrund der Höhe der Flächendifferenz geht er davon aus, dass verschiedene Flächen des Gewerbegebietes damals noch nicht in die Kalkulation eingeflossen sind, da die Erhebungsphase noch nicht abgeschlossen war. Dadurch sei eine etwas zu hohe Niederschlagswassergebühr pro m² versiegelter Fläche entstanden. Bei der Gebührenabrechnung seien jedoch alle Eigentümer und deren Grundstücksflächen berücksichtigt worden. Der zu hohe Gebührenbetrag für das Niederschlagswasser werde im nächsten Jahr wieder ausgeglichen. Der Gemeinderat fasst folgenden einstimmigen a) Der Gemeinderat stimmt den Kalkulationen des Jahres 2012, jeweils Stand Oktober 2011, einschließlich sämtlicher darin enthaltenen Erläuterungen zu. b) Die Satzung vom 25. Oktober 2011 zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung - AbwS) vom 3. Dezember 1996 wird wie in der Sitzungsvorlage abgedruckt beschlossen. c) Die Differenzen zwischen den jeweils kostendeckenden Gebühren ohne Ausgleich von Vorjahresergebnissen und den beschlossenen Gebühren werden gemäß den vorliegenden Kalkulationen zum Ausgleich von Vorjahresergebnissen verwendet. 4. Realsteuerhebesätze ab dem Jahr 2012 Bezüglich des Sachverhaltes wird auf die Sitzungsvorlage 42/2011 ö verwiesen. Sie ist Bestandteil des Protokolls. Bürgermeister Bußhardt erläutert die Auswirkungen der vorgeschlagenen Erhöhung der Grundsteuerhebesätze anhand einer Beispielrechnung. Für das einzelne Grundstück bedeuten die Erhöhungen nur geringe Beträge. Gemeinderätin Schappacher fragt, ob man gleich um 30 Prozentpunkte erhöhen müsse. Bürgermeister Bußhardt entgegnet, dass man nicht von riesigen Summen rede. Insgesamt komme es zu Einnahmeerhöhungen in Höhe von Euro. Er verweist darauf, dass man in einer Klausurtagung beschlossen habe, die Hebesätze lieber gleichmäßig und moderat zu erhöhen. Gemeinderätin Schillinger stimmt dem zu. Sie sieht die Notwendigkeit und trägt die Erhöhung der Hebesätze mit.
5 Gemeinderat Pfister ist kein Freund von Erhöhungen. Daher spricht er sich dagegen aus. Er sieht diese Entscheidung auch als Privatmann. Bürgermeister Bußhardt erinnert an die von der Gemeinde zu zahlende Kreisumlage. Bei starker Steuerkraft müsse die Gemeinde hohe Umlagen zahlen und erhalte weniger Finanzzuweisungen. Gemeinderat Fritz Mundinger spricht sich ebenfalls gegen eine Erhöhung aus. Er kann jedoch auch nachvollziehen, dass eine moderate und gleichmäßige Erhöhung sinnvoll ist. Der Gemeinderat fasst bei sechs Jastimmen und vier Neinstimmen folgenden mehrheitlichen Die Hebesätze für die Grundsteuer A und die Grundsteuer B werden auf 340 v.h. bzw. 350 v.h. erhöht. Der Hebesatz für die Gewerbesteuer wird auf 340 v.h. belassen. 5. Kom9 GmbH & Co. KG - Umwandlung von Gesellschafterdarlehen in Eigenkapital Die badenova hat sich im Jahr 2009 über die Zwischengesellschaft badenova Beteiligungs- GmbH mit einer Kapitaleinlage in Höhe von 100 Mio. (rd. 13 %) an der Kom9 GmbH & Co. KG beteiligt und damit einen durchgerechneten Anteil an der Thüga von rd. 5 % erworben. Im Jahr 2010 führte diese Investition zu einer Rendite von 8,8%. Darüber hinaus hält die badenova weitere Eigenkapitalmittel i.h.v. 20 Mio. in der badenova Beteiligungs-GmbH als Grundlage für ein Gesellschafterdarlehen in Höhe von 20 Mio. an die Kom9 GmbH & Co. KG. Dies war erforderlich, um die Kapitaldecke der Kom9 weiter zu stärken. Im Jahr 2010 wurde dieses Darlehen mit einer Verzinsung i.h.v. 8,5 % vergütet. Diese Mittel sind momentan auf maximal 3 Jahre befristet. Das Gesamtengagement der badenova führte im Jahr 2010 nach Abzug der Finanzierungskosten zu einem Netto-Ertrag i.h.v. ca. 5,8 Mio.. Die Kom9 GmbH & Co. KG besteht mittlerweile aus 54 Kommanditisten und hält insgesamt ein Eigenkapital i.h.v. 874 Mio. bzw. 38,4 % an der Thüga GmbH & Co. KGaA. Das zusätzliche Eigenkapital der 8 neuen Gesellschafter (43 Mio. ) zum wurde zunächst aus einer Umwandlung/ Rückzahlung der bestehenden Gesellschafterdarlehen der Kom9 generiert. Die Eigenkapitalanteile der Altgesellschafter wurden hierdurch vertragskonform verwässert (bn-anteil ist z.b. von 13% auf 12,3% gesunken). Im Zuge der Darlehensrückführung wurde auch das Darlehen der badenova Beteiligungs-GmbH i.h.v. ursprünglich 20 Mio. durch die Kom9 anteilig um 8,2 Mio. getilgt und beträgt nunmehr 11,8 Mio.. Da ein weiterer Zuwachs durch Neugesellschafter an der Kom9 auf Basis der bisherigen Konditionen nicht mehr möglich und sinnvoll erscheint, hat die Gesellschafterversammlung der Kom9 GmbH & Co. KG in ihrer Sitzung am 1. April 2010 beschlossen, die verbleibenden Gesellschafterdarlehen (insgesamt 62 Mio. ) zurückzuführen und den Darlehensgebern die Möglich-
6 keit zu geben, die verbleibenden Gesellschafterdarlehen gemäß des Darlehensvertrages in Eigenkapital umzuwandeln. Erhöhung des Gesamtengagements der badenova Da die Beteiligung über die Kom9 an der Thüga sowohl aus strategischer Sicht als auch vor dem Hintergrund der zu erwartenden nachhaltig positiven Ergebnisbeiträge für badenova eine zentrale Bedeutung hat, wird geplant, das Gesamtengagement in der aktuellen Höhe von 111,8 Mio. auch langfristig aufrecht zu erhalten und das (zeitlich bislang auf max. 3 Jahre befristete) verbleibende Gesellschafterdarlehen in Höhe von 11,8 Mio. zum in Eigenkapital umzuwandeln, also eine Eigenkapitalbeteiligung i.h.v. 111,8 Mio. an der Kom9 GmbH & Co. KG anzustreben. Auch in Verbindung mit der Verzinsung von stillen Beteiligungen im Rahmen des Projektes kompas ist die zusätzliche Investition in eine unmittelbar ertragswirksame Beteiligung sinnvoll. Weiteres Verfahren Nach Rückführung der Gesellschafterdarlehen innerhalb der Kom9 wird ein Anwachsen der Kom9 gegenüber den Integra-Konsorten weiter angestrebt und aktuell verhandelt. Im Zuge dieser Anwachsung soll zumindest die Möglichkeit bestehen, perspektivisch weitere Neugesellschafter in die Kom9 zu integrieren. Darüber hinaus wird nach wie vor angestrebt, spätestens zum Ende der Laufzeit der Interims-Vereinbarung mit den Integra-Konsorten einen weiteren größeren Eigenkapitalgeber auf Thüga-Ebene zu gewinnen. Da es sich hierbei um eine Beteiligung i.s.v. 8 Abs. 2 lit. l) Gesellschaftsvertrag handelt, die im Verhältnis zum Geschäftsumfang wesentlich ist, unterliegt die Entscheidung der Gesellschafterversammlung, welche in der Sitzung am 25. November 2011 über die Erhöhung des Gesamtengagements um 11,8 Mio. beschließen wird. Der Gemeinderat fasst folgenden einstimmigen 1. Der Bürgermeister wird beauftragt, in der Gesellschafterversammlung der badenova AG & Co. KG am 25. November 2011 dem Beschlussantrag zur Umwandlung der von badenova AG & Co. KG an der badenova Beteiligungs-GmbH gehaltenen Gesellschafterdarlehen von 11,8 Mio. in Eigenkapital zuzustimmen. 2. Der Bürgermeister wird ferner beauftragt, in der Gesellschafterversammlung der badenova AG & Co. KG am 25. November 2011 dem Beschlussantrag zur Umwandlung der von badenova Beteiligungs-GmbH an der Kom9 GmbH & Co. KG gehaltenen Gesellschafterdarlehen von 11,8 Mio. in Eigenkapital zuzustimmen.
7 6. Bauanträge; Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen zu Ausnahmen und Befreiungen - Abbruch eines Containergebäudes sowie Neubau eines Bürogebäudes auf dem Grundstück Flst.Nr. 6756, Gewerbestr. 2 Die Bauherren beabsichtigen, das vorhandene freistehende Bürogebäude abzubrechen und statt dessen ein neues Bürogebäude an die auf dem Grundstück bestehende Lagerhalle anzubauen. Das Grundstück liegt im Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Stöck. Der Bebauungsplan sieht entlang der westlichen Grundstücksgrenze eine Baugrenze mit einem Abstand von 8,00 m zur Grundstücksgrenze vor. Das neue Bürogebäude soll mit einem Abstand von 6,00 m zur westlichen Grundstücksgrenze errichtet werden. Damit wird die Baugrenze auf einer Länge von 13,49 m um 2,00 m überschritten. Der Gemeinderat hat im Jahr 2006 ihr Einvernehmen für eine Überschreitung der Baugrenze auf einem dem Baugrundstück gegenüber liegenden Gewerbegrundstück in der Gewerbestraße um 5,00 m erteilt. Dort sollte ein Ausstellungsraum an das vorhanden Betriebsgebäude angebaut werden. Auch beim Erweiterungsbau auf dem an das Baugrundstück direkt angrenzenden Grundstück in der Wiesenstraße wurde seitens der Gemeinde einer entsprechenden Überschreitung der Baugrenze zugestimmt. Im Zuge der Gleichbehandlung sollte daher auch hier das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden. Es sind keine Gründe ersichtlich, die gegen die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens sprechen würden. Bürgermeister Bußhardt sieht durch den Abbruch des bestehenden Gebäudes und die Errichtung eines Neubaus an anderer Stelle eine Verbesserung der baulichen Situation. Auch die Sichtverhältnisse an der Einmündung der Elzstraße in die Gewerbestraße würden dadurch verbessert. Der Gemeinderat fasst folgenden einstimmigen Die Gemeinde Malterdingen erteilt ihr Einvernehmen nach 36 BauGB zu der erforderlichen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Stöck (Überschreitung der westlichen Baugrenze um 2,00 m) für den Abbruch eines Containergebäudes sowie den Neubau eines Bürogebäudes auf dem Grundstück Flst.Nr. 6756, Gewerbestr. 2, Malterdingen. 7. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 13. September 2011 Die Gemeinderäte haben eine Kopie des Protokolls mit der Sitzungseinladung erhalten. Nachdem keine Einwendungen erhoben werden, gilt das Protokoll als genehmigt.
8 8. Bekanntgabe von Beschlüssen der letzten nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung a) Pflasterbänder im Bereich Heimbacher Weg Die im Bereich Heimbacher Weg und Hebelstraße vorhandenen Pflasterbundstreifen werden entfernt und durch einen Bitumenbelag ersetzt. b) Genehmigung der Niederschrift über die nichtöffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 26. Juli 2011 Das Protokoll wurde vom Gemeinderat genehmigt. c) Kaufangebot für ein landwirtschaftliches Grundstück im Fernecker Tal Die Gemeinde ist bereit, ein ihr angebotenes landwirtschaftliches Grundstück im Gewann Fernecker Tal zum ortsüblichen Preis zu erwerben. 9. Bekanntgaben, Verschiedenes Bürgermeister Bußhardt hat nichts bekannt zu geben. 10. Fragen und Anregungen der Gemeinderäte a) Busanbindung des Bahnhofes Auf Frage von Gemeinderat Mundinger informiert Bürgermeister Bußhardt über den derzeitigen Sachstand. Die Gemeinde Malterdingen habe ihren Teil zur Schaffung der Busanbindung an den Bahnhof erledigt. Nun sei die SBG am Zuge. Gemeinderätin Schappacher berichtet über ein Gerücht, dass der Bus bereits ab 1. November fahren würde. Sie bittet darum, die Bürger über das Mitteilungsblatt über den tatsächlichen Start zu unterrichten. Bürgermeister Bußhardt bestätigt, dass auch noch von der SBG hierzu eine Information im Mitteilungsblatt erscheinen werde. In diesem Zusammenhang weist Gemeinderat Schuh darauf hin, dass die Fläche beim Pendlerparkplatz teilweise nicht ganz eben sei. Bei Regen bilde sich eine große Pfütze. Dieses Problem sei, so Bürgermeister Bußhardt bekannt, und werde demnächst von der Baufirma noch in Ordnung gebracht.
9 b) Haushaltsberatung 2012 Gemeinderätin Schillinger bittet darum, in diesem Jahr früher mit den Haushaltsberatungen für das Jahr 2012 zu beginnen. c) Landwirtschaftlicher Weg im Litzental Gemeinderat Huber berichtet, dass der landwirtschaftliche Weg im hinteren Litzental so beschädigt sei, dass man mit einem PKW oder Schmalspurschlepper dort nicht mehr fahren könne. Er vermutet, dass der Schaden von einem LKW oder einem großen Schlepper verursacht worden sei. Bürgermeister Bußhardt wird diese Information an den Bauhof weitergeben, der nach der Angelegenheit sehen soll. d) Bauvorhaben Adler in der Schmiedstraße Gemeinderat Pfister erkundigt sich, wann nun endlich der an das Wohnhaus angebaute Schuppen wieder abgebrochen werde. Bürgermeister Bußhardt wird diesbezüglich beim Landratsamt nachfragen und auf eine rasche Beseitigung drängen. e) Risse im Fahrbahnbelag der Hebelstraße Auf Anfrage von Gemeinderat Pfister erklärt Bürgermeister Bußhardt, dass die Risse bereits schon einmal mit einer Spezialmischung geflickt worden seien. Die reparierten Stellen würden jedoch wieder aufreißen. Man müsse nach einer anderen Lösung suchen. Sofern keine andere Lösung gefunden werde, müsste eventuell die Fahrbahn abgefräst werden. Ausgefertigt, Malterdingen, den Bußhardt, Bürgermeister Leonhardt, Schriftführer Gemeinderat Gemeinderat
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