ServiceManual zur Internationalen Zuliefererbörse (IZB)

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1 ServiceManual zur Internationalen Zuliefererbörse (IZB) Partnerregion: ASEAN Oktober 2014 Wolfsburg Allerpark Jetzt bestellen! Veranstalter: Wolfsburg AG MobilitätsWirtschaft Major-Hirst-Str Wolfsburg izb@wolfsburg-ag.com

2 2 g Inhalt: Teil 1... S Allgemeine Informationen Auf- und Abbau Technische Richtlinien Allgemeine Geschäftsbedingungen Teil 2... S Marketing Ausweise Gästekarten Teil 3... S Standausstattung TYP 1 Standausstattung TYP 2 Standausstattung TYP 3 Allgemeines Teil 4... S Technische Installationen Mietmobiliar 1 Mietmobiliar 2 Messebau Beschriftungen Teil 5... S Telekommunikation Veranstaltungstechnik Standbewachung Standreinigung Messepersonal Dolmetscherservice Dekorationspflanzen Catering Versicherung g Veranstalter: Wolfsburg AG MobilitätsWirtschaft Major-Hirst-Str Wolfsburg izb@wolfsburg-ag.com g mit der Durchführung beauftragt: MW Messe-, Ausstellungs- und Dienstleistungsgesellschaft Wolfsburg mbh Major-Hirst-Str Wolfsburg info@messe-wob.de

3 3 Teil 1 Inhalt g Allgemeine Informationen Termin Lieferanschrift Öffnungszeiten Eintrittspreise... S. 4 Anfahrtsskizze... S. 5 Parken... S. 6 Hallenübersicht... S. 7 g Auf- und Abbau Auf- und Abbauzeiten... S. 8 Verkehrslenkung Zeitfensterbuchung... S. 9 Richtlinien für den Auf- und Abbau (unbedingt beachten!)... S. 10 Speditionstarife... S. 12 Kolizettel... S. 15 Paketdienste (Anschrift, Lieferanschrift)... S. 16 g Technische Richtlinien Hallentechnik... S. 17 Technische Richtlinien... S. 18 g Allgemeine Geschäftsbedingungen der MW Messe-, Ausstellungs- und Dienstleistungsgesellschaft Wolfsburg mbh... S. 28

4 4 Teil 1 Allgemeine Informationen Termin Lieferanschrift Öffnungszeiten Eintrittspreise g Veranstaltung 8. Internationale Zuliefererbörse (IZB) g Veranstaltungstermin 14. bis 16. Oktober 2014 g Veranstaltungsort Wolfsburg Allerparkgelände g Veranstalter Wolfsburg AG MobilitätsWirtschaft Major-Hirst Wolfsburg Vorstand: Julius von Ingelheim (Sprecher), Manfred Günterberg, Thomas Krause, Oliver Syring USt-IdNr.: DE izb@wolfsburg-ag.com Internet g Durchführung MW Messe-, Ausstellungs- und Dienstleistungsgesellschaft Wolfsburg mbh Major-Hirst Wolfsburg Geschäftsführer: Ulrich Nierhoff, Matthias Steckmann USt-IdNr.: DE info@messe-wob.de g Anschrift Lieferanschrift siehe Seite 16 Teil 1 g Messebüro Halle 1, Haupteingang g Öffnungszeiten Für Fachbesucher: Di :00 Uhr 18:00 Uhr Mi :00 Uhr 18:00 Uhr Do :00 Uhr 18:00 Uhr Für Aussteller: Di :00 Uhr 19:00 Uhr Mi :00 Uhr 19:00 Uhr Do :00 Uhr 19:00 Uhr g Eintrittspreise Tageskarte 18,00 Euro inkl. MwSt. Schüler/Studenten (mit gültigem Ausweis) freier Eintritt Dauerkarte 48,00 Euro inkl. MwSt.

5 Teil 1 Allgemeine Informationen Teil 1 Anfahrtsskizze 5 Anfahrtsskizze AS Weyhausen 1 39 Weyhausen 188 Bitte folgen Sie den Hinweisschildern! Oebisfelder Str. AS Sandkamp 2 39 VOLKSWAGEN WERK Mittelland Kanal AUTOSTADT Hauptbahnhof Berliner Brücke Oebisfelder Str. P Grün P Blau Volkswagen Arena 188 Allerpark P Rot Hesslinger Str. H.-Nordhoff Str. AS Wolfsburg West 39 3 Heinrich-Heine-Str. Porschestr. Rothenfelder Friedrich-Ebert- Berliner Ring AS Fallersleben 4 Braunschweiger Str. Siemensstr. WOLFSBURG 39 AUSFAHRT Wolfsburg 39 AUTOBAHNKREUZ Wolfsburg / Königslutter 2 Berlin Wolfsburg Wolfsburg Hannover 39 Teil 1 Seite 2

6 6 Teil 1 Parken

7 BLAU BLUE P3.1 1 zur / to VOLKSWAGEN-ARENA VIP P3.2 HAUPTEINGANG MAIN ENTRANCE T HR SFA EXIT AU - / CE / N I N E RA ENT Oe eld bisf 4 PLAZA-Brücke PLAZA-Bridge BLAU BLUE FORUM MOBILITY 2 P3.3 se tras er S Richtung / Route to Wolfsburg A39 A2 Hannover-Berlin 2A BLAU BLUE P A 8 B18 allee nburg le Schu BLAU BLUE P3.5 CAFÉ LOUNGE 3A Allerpark 4A ALLER 7 e trass lder S fe Oebis RESTAURANT 1 To r Hallenübersicht 5 IMBISS Wolfsburg Allerpark 6 EINGANG OST ENTRANCE EAST Richtung / Route to Vorsfelde Wolfsburg ROT RED P5 ROT RED P6 Erste Hilfe Station First Aid Station Taxi Shuttle Toilette Toilet Presse Press Garderobe Wardrobe Information Information Dienstleistungszentrum Service Center Logistik Zentrum Logistics Center Tor Gate Kreisverkehr Roundabout traffic Einfahrt verboten! No entry for traffic! Durchfahrt verboten! No vehicles! Einbahnstrasse One-way traffic 7 Teil 1 Hallenübersicht Teil 1 Allgemeine Informationen Teil 1 Seite 4

8 8 Teil 1 Auf- und Abbauzeiten g Aufbauzeiten aufbau Aufbautage Anlieferungen Hallenschließung Di :00 20:00 Uhr 21:00 Uhr Mi :00 20:00 Uhr 21:00 Uhr Do :00 20:00 Uhr 21:00 Uhr Fr :00 20:00 Uhr 21:00 Uhr Sa :00 20:00 Uhr 21:00 Uhr So :00 20:00 Uhr 21:00 Uhr Mo :00 11:00 Uhr 24:00 Uhr Bitte beachten Sie, dass am , ab 12:00 Uhr alle Hallengänge geräumt sein müssen und der Transport von Ausstellungsgütern zu den Ständen nicht mehr möglich ist. Aufbau innerhalb der Standgrenzen ist am Mo bis 24:00 Uhr möglich! g Abbauzeiten abbau Abbautage Abholung Hallenschließung Do :00 22:00 Uhr 02:00 Uhr (Fr ) Fr :00 20:00 Uhr 21:00 Uhr Sa :00 20:00 Uhr 21:00 Uhr So :00 20:00 Uhr 21:00 Uhr Mo :00 20:00 Uhr 21:00 Uhr Di :00 20:00 Uhr 21:00 Uhr Bitte beachten Sie dazu unbedingt den Abschnitt Verkehrslenkung Zeitfensterbuchung!

9 9 Teil 1 Auf- und Abbau Verkehrslenkung Zeitfensterbuchung Operative Leitung: Schenker Deutschland AG Karlsruher Str Hannover Management: Schenker Deutschland AG Servicegebäude Süd Einfahrt Tor 25 Jafféstr Berlin Kontakt Frau Nicole Peters nicole.peters@dbschenker.com Kontakt Herr Jörg Pries joerg.pries@dbschenker.com Unser Verkehrsleitsystem basiert auf einer Internetplattform, auf der Sie alle nötigen Logistikflächen für Ihre LKW im Auf- und Abbau buchen müssen. Zusätzlich ändert der Spediteur den Status von reserviert auf gebucht. Es folgt eine Bestätigung per an Sie, dass das gewählte Zeitfenster gebucht wurde. Sie erhalten im 1. Quartal 2014 genaue Informationen und Instruktionen, wie das Portal zu nutzen ist. Daher stellen wir Ihnen das Konzept an dieser Stelle lediglich kurz vor. Durch den Status gebucht wird die Einfahrtgenehmigung zur Verfügung gestellt, die Sie sich von jedem Internetzugang aus dem System ausdrucken können und die der LKW Fahrer bei Ankunft in Wolfsburg dabei haben muss. g Schritt 1 Die erste und einmalige Selbstregistrierung über einen externen Link. Hier erfassen Sie Ihre Unternehmens-Stammdaten sowie die Kontaktdaten Ihres zuständigen Sachbearbeiters. Sie erhalten individuelle Zugangsdaten zu dem Verkehrsleitsystem. Die Reservierung eines Zeitfensters ist bis maximal 24h vor Auftragsbeginn möglich, damit Personal sowie technisches Equipment vom offiziellen Messespediteur geplant werden können. Eine Reservierung verfällt nach 24h automatisch, wenn keine Bestellung beim Messespediteur eingegangen ist. Die Ausnahme bilden Reservierungen am Freitag, Samstag, Sonntag und Feiertag. g Schritt 2 Anmeldung im Internetportal erfolgt wiederum über einen externen Link. Einmal angemeldet sind Sie startklar und können mit der Reservierung Ihres Zeitfensters für eine Logistikfläche (= Ent-/Beladezone am Ausstellungszelt) online beginnen. Sie wählen die gewünschte Logistikfläche sowie das Datum und den Zeitraum aus. In einer Übersicht sehen Sie eine Liste aller noch zur Verfügung stehenden Zeitfenster für den Wunschtermin. g Schritt 3 Der Fahrer erhält mit der Einfahrtgenehmigung Einfahrt auf das Messegelände zum aufgeführten Zeitpunkt (maximal 15 Minuten vor bzw. danach). Die Einfahrt erfolgt über das auf der Einfahrtgenehmigung genannte Tor bis zur aufgezeigten Logistikfläche. Bei erfolgter Scannung des Barcodes auf der Einfahrtgenehmigung wird dem Messespediteur angezeigt, dass das Fahrzeug in das Gelände eingefahren ist. Der Gabelstapler kann dann zur gebuchten Logistikfläche disponiert werden. Eingabe aller relevanten Daten (z. B. Name Aussteller/ Standbauer, Halle, Stand, LKW Kennzeichen). Diese Daten können kurzfristig nachgetragen/geändert werden. Es folgt eine Bestätigung per, dass das gewählte Zeitfenster reserviert wurde und ein Hinweis auf die notwendige Bestellung von Logistikdienstleistungen beim offiziellen Messespediteur Bei Eingang Ihrer separaten Gerätebestellung beim Spediteur, erhalten Sie von diesem eine Auftragsbestätigung für das gebuchte Gerät/Equipment

10 10 Teil 1 Richtlinien für den Auf- und Abbau g Deadline Logistikformular: 19. September 2014 g Deadline Zeitfensterbuchung: 48 Stunden vor Buchungstermin g Kontaktinformation Messespedition Schenker Deutschland AG Kontakt: Nicole Peters izb.logistik@dbschenker.com g Seite 1 von 2 1 Auf dem gesamten Messegelände gilt die max. Höchstgeschwindigkeit von 5 km/h. Es gilt die nverkehrsordnung (StVO) und die Vorfahrtsregelung rechts vor links. 2 Je nach Entscheidung durch die Messeleitung oder die vor Ort eingesetzten Ordnungskräfte und die Entwicklung des Aufbau- und Abbaugeschehens kann auch während der vorgegebenen Auf-/Abbauzeiten ein Einfahrtverbot für alle Fahrzeuge ausgesprochen werden, um evtl. Stausituationen aufzulösen. 3 Jeder Aussteller, Dienstleister des Ausstellers (z. B. Messebauer) oder Messelieferant muss sich mit dem vollständig ausgefüllten Logistikformular vorab bei DB Schenker anmelden und bei Anlieferungen/Abholungen von Teil- oder Komplettpartien zusätzlich ein Zeitfenster online beantragen (Details siehe Seite 9). Die Anmeldungen müssen zu den o. g. Deadlines erfolgen spätere Anmeldungen finden keine Berücksichtigung. 4 Die Anlieferung für den Auf-/Abbau erfolgt in der Zeit von 08:00 20:00 Uhr. Am letzten Aufbautag ist ab 11:00 Uhr keine weitere Einfahrt auf das Messegelände möglich. Erste Möglichkeit zur Einfahrt auf das Gelände nach Messeende besteht am letzten Messetag zwischen 20:00 22:00 Uhr. 5 Bei Eintreffen am Messegelände muss sich jeder Fahrzeugführer am Stand des Messespediteurs anmelden. Anliefernde Fahrzeuge werden ausschließlich nach zeitlicher Anmeldung eingeteilt und die Zufahrt auf das Messegelände entsprechend genehmigt. Nicht angemeldete Fahrzeuge erhalten keine Einfahrterlaubnis. 6 Für den Zeitraum der Anlieferung bzw. Abholung muss eine Kaution in Höhe von 100,00 Euro in bar je Fahrzeug hinterlegt werden. Diese Kaution wird einbehalten, wenn die vorgegebene Entladezeit überschritten und keine vorherige Information durch den Anliefernden gegeben wird, dass sich die Anliefer- bzw. Abholzeit verlängert oder den Anweisungen der Ordnungskräfte nicht Folge geleistet wird und dadurch das Anliefer-/Abholgeschehen behindert wird. 7 Der bei Eintreffen am Messegelände ausgehändigte Einfahrtschein muss gut sichtbar im Bereich der Windschutzscheibe ausgelegt und mit folgenden Angaben versehen werden: Aussteller, Hallen-/Standnummer, Handynummer des Fahrers, LKW-Kennzeichen, Logistikfläche, Datum, Zeitfenster. Zuwiderhandlungen führen ggf. zum Verlust der Kaution. 8 Auf dem Messegelände befinden sich keine Lagerkapazitäten für Leer-/Vollgut oder für ein Abruflager. DB Schenker bietet eine Lagerung der Leer-/Vollgüter zu den im Messespeditionstarif genannten Raten auf einer externen Lagerfläche an. Ihre Leer- und Vollgüter sind nach der Abholung vom Messestand bis zur Rücklieferung nicht zugänglich! 9 Anzulieferndes Messegut und abgestellte Transportbehälter müssen eindeutig mit den folgenden Angaben beschriftet sein: Aussteller, Hallennummer und Standnummer. Nicht identifizierbare und behindernde Packstücke werden kostenpflichtig entsorgt. Einen Label Muster finden Sie auf Seite Der Einsatz von Kränen, kraftbetriebenen Gabelstaplern mit Fahrerplatz u. ä. Flurförderfahrzeuge zum Be- und Entladen sowie zum Auf- und Abbau, ist auf dem Messegelände aus Sicherheits- und Regiegründen nur dem vom Veranstalter zugelassenen Messespediteur vorbehalten. Für den dem Messespediteur erteilten Auftrag gelten die ADSp, neueste Fassung. Die Haftung des Messespediteurs endet mit dem Abstellen des Gutes am Stand oder an einem zugewiesenen Platz in der Halle, auch dann, wenn der Aussteller oder dessen Beauftragter noch nicht anwesend ist. Dies gilt ebenfalls für den Projektleiter einer Gastveranstaltung oder dessen Beauftragten. Ein Angebot für die erforderlichen Leistungen können Sie mit Logistikformular 1 anfordern. Den Einsatz von Flurfördertechnik berechnen wir gemäß Preisliste. Flurfördertechnik darf ausschließlich durch das Personal von DB Schenker betrieben werden. Eine Vermietung ist nicht möglich. 11 Evtl. notwendiges Hilfspersonal (z. B. mit Handhubwagen zur Verbringung von Materialien auf den Messestand) für die Be-/Entladung berechnen wir gemäß Messespeditionstarif je angefangener Einsatzstunde. 12 Das von uns eingesetzte Personal ist hinsichtlich der Verkehrsleitung/ -führung und der Be- /Entladetätigkeiten weisungsbefugt. Zuwiderhandlungen können mit einem Platzverweis geahndet werden. Bei Fahrzeugen die behindernd abgestellt werden, behält sich die Messeleitung ein Abschleppen zu Lasten des Kraftfahrzeughalters vor. 13 Alle in Anspruch genommenen Dienstleistungen sind termingerecht gemäß Deadline online oder per Fax bzw. am Tag der Leistungserbringung in unserem Messebüro durch Unterschrift eines Bevollmächtigten des Ausstellers oder seines Dienstleisters zu beauftragen.

11 11 Teil 1 Richtlinien für den Auf- und Abbau g Deadline Logistikformular: 19. September 2014 g Deadline Zeitfensterbuchung: 48 Stunden vor Buchungstermin g Kontaktinformation Messespedition Schenker Deutschland AG Kontakt: Nicole Peters izb.logistik@dbschenker.com g Seite 2 von 2 14 Wir arbeiten ausschließlich aufgrund der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) neuester Fassung (auf Anfrage stellen wir diese gerne zur Verfügung). 15 Zollabwicklungen für diese Veranstaltung sind ausschließlich über das Hauptzollamt Hannover vorgesehen. Daher können Zollgüter in keinem Fall direkt am Messeplatz angeliefert werden, sondern müssen das Messelager in Hannover passieren. Die Kosten für Zollabfertigungen entnehmen Sie bitte dem Messespeditionstarif. 16 Sofern keine SpV-Verzichtserklärung vorliegt, fallen SpV Speditionsversicherungsprämien sowohl für eventuelle die Transport- als auch für die Handlingleistungen an. Die Prämie wird pro Auftrag eingedeckt und berechnet. Die Höhe der Prämien richten sich nach den angegebenen Warenwerten (gerundet auf volle 500 Euro) mit einem Minimumwert von ,00 Euro. Für Leistungen innerhalb Deutschland und der EU: 0,1131 % (inkl. VSt, zuzüglich MwSt). Für Leistungen außerhalb der EU: 0,28 % bei Luftfracht, 0,4 % bei Seefracht. Eine Transportversicherung ist in den genannten Raten nicht inkludiert. Sehr gerne bieten wir unsere wettbewerbsfähigen Raten dafür auf Anfrage an. 17 Ihre Verpackungen müssen der Warenbeschaffenheit entsprechend angepasst sein in Stabilität, Material, Größe und Empfindlichkeit. Verpackungen, die gewichtsmäßig nicht per Hand handelbar sind, müssen für ein Handling per Stapler ausgelegt sein.

12 12 Teil 1 Speditionstarife g Messespediteur und Zollagent: Schenker Deutschland AG Kontakt Frau Nicole Peters Karlsruher Str Hannover izb.logistik@dbschenker.com g Seite 1 von 3 1 Hin-/Rücktransport via Sammellager Hannover 1. 1 Luftfracht (vom Flughafen zum Stand): Ab frei Ankunft Empfangsflughafen (HAJ) bis frei geliefert Messestand, inklusive folgender Leistungen: Abfertigung am Empfangsflughafen Transfer zum Sammellager Entladung im Sammellager Einlagerung/Überlagernahme/Auslagerung Verladen auf den Abgangs-LKW Transport zum Veranstaltungsort Entladung am Veranstaltungsort Zustellung zum Messestand Speditionsprovision Spät-/Wochenendzuschläge Service und Betreuung vor Ort Raten per Sendung/Aussteller/AWB (1 cbm = 167 Kg): bis 50 kg 210,00 Euro bis 100 kg 315,00 Euro bis 200 kg 370,00 Euro bis 300 kg 435,00 Euro bis 400 kg 475,00 Euro bis 500 kg 535,00 Euro bis 600 kg 565,00 Euro bis 700 kg 615,00 Euro bis 800 kg 660,00 Euro bis 900 kg 705,00 Euro bis kg 760,00 Euro bis kg 815,00 Euro bis kg 860,00 Euro bis kg 905,00 Euro bis kg 955,00 Euro bis kg 995,00 Euro über kg Bitte fragen Sie nach einer individuellen Offerte. Diese Raten gelten ebenso für die Rückführung der Sendung (vice-versa). Für Schwergutsendungen fallen unter Umständen zusätzliche Gebühren an. Diese Kosten werden zusätzlich nach Aufwand berechnet Zuschläge für Sendungen, die nach dem veröffentlichten spätesten Ankunftstermin eintreffen Zuschläge für verspätete Sendungen Berechnung erfolgt auf Messe-Speditionstarif 25% SpV-Prämie (Speditionsversicherung) vom Warenwert aufgerundet in 500,00 Euro Schritten 0,1131% Euro Mindestgebühr per Sendung 1,31 Euro 1.2 Landverkehr (vom Sammellager zum Stand): Ab frei Ankunft Sammellager Hannover bis frei geliefert Messestand, inklusive folgender Leistungen: Entladung im Sammellager Einlagerung/Überlagernahme/Auslagerung Verladen auf den Abgangs-LKW Transport zum Veranstaltungsort Entladung am Veranstaltungsort Zustellung zum Messestand Speditionsprovision Spät-/Wochenendzuschläge Service und Betreuung vor Ort Raten per Sendung/Aussteller (1 cbm = 167 Kg): bis 50 kg 145,00 Euro bis 100 kg 245,00 Euro bis 200 kg 255,00 Euro bis 300 kg 280,00 Euro bis 400 kg 315,00 Euro bis 500 kg 355,00 Euro bis 600 kg 390,00 Euro bis 700 kg 420,00 Euro bis 800 kg 455,00 Euro bis 900 kg 485,00 Euro bis kg 520,00 Euro bis kg 560,00 Euro bis kg 595,00 Euro bis kg 630,00 Euro bis kg 660,00 Euro bis kg 705,00 Euro über kg Bitte fragen Sie nach einer individuellen Offerte. Diese Raten gelten ebenso für die Rückführung der Sendung (vice-versa). Für Schwergutsendungen fallen unter Umständen zusätzliche Gebühren an. Diese Kosten werden zusätzlich nach Aufwand berechnet Zuschläge für Sendungen, die nach dem veröffentlichten spätesten Ankunftstermin eintreffen Zuschläge für verspätete Sendungen Berechnung erfolgt auf Messe-Speditionstarif 25% SpV-Prämie (Speditionsversicherung) vom Warenwert aufgerundet in 500,00 Euro Schritten 0,1131% Euro Mindestgebühr per Sendung 1,31 Euro

13 13 Teil 1 Speditionstarife g Messespediteur und Zollagent: Schenker Deutschland AG Kontakt Frau Nicole Peters Karlsruher Str Hannover izb.logistik@dbschenker.com g Seite 2 von Seefracht (vom Hafen zum Stand): Ab frei Ankunft Hafen Bremerhaven oder Hamburg bis frei geliefert Messestand, inklusiver folgender Leistungen: Abfertigung am Ankunftshafen Transfer zum Sammellager Entladung im Sammellager Einlagerung/Überlagernahme/Auslagerung Verladen auf den Abgangs-LKW Transport zum Veranstaltungsort Entladung am Veranstaltungsort Zustellung zum Messestand Speditionsprovision Spät-/Wochenendzuschläge Service und Betreuung vor Ort Raten per Sendung/Aussteller/B/L (1 cbm = 200 Kg): bis 100 kg 465,00 Euro bis 200 kg 495,00 Euro bis 300 kg 555,00 Euro bis 400 kg 640,00 Euro bis 500 kg 695,00 Euro bis 600 kg 740,00 Euro bis 700 kg 810,00 Euro bis 800 kg 860,00 Euro bis 900 kg 925,00 Euro bis kg 970,00 Euro bis kg 1.010,00 Euro bis kg 1.045,00 Euro bis kg 1.095,00 Euro bis kg 1.135,00 Euro bis kg 1.185,00 Euro über kg Bitte fragen Sie nach einer individuellen Offerte. Diese Raten gelten ebenso für die Rückführung der Sendung (vice-versa). Für Schwergutsendungen fallen unter Umständen zusätzliche Gebühren an. Diese Kosten werden zusätzlich nach Aufwand berechnet Zuschläge für Sendungen, die nach dem veröffentlichten spätesten Ankunftstermin eintreffen Zuschläge für verspätete Sendungen Berechnung erfolgt auf Messe-Speditionstarif 25 % Full Container Loads (FCL), direkte Zustellungen auf Anfrage SpV-Prämie (Speditionsversicherung) vom Warenwert aufgerundet in 500,00 Euro Schritten 0,1131 % Euro Mindestgebühr per Sendung 1,31 Euro 2 Zollabfertigung Die Zollabfertigungen werden je nach vorher vereinbarter Abfertigungsart abgewickelt und enthalten alle nötigen Schritte in Zusammenarbeit mit den Zollbehörden. 2.1 Temporäre Zollabfertigung/Wiederausfuhr Raten für temporäre Zollabfertigung (z. B. für Ausstellungsgüter, Standbaumaterial, etc.) inkl.: Erstellen der Zolldokumente Zollbeamtengebühr Zollbeschau per Sendung und Zolldokument 150,00 Euro Zollsicherheit (Gebühr für beim Zoll hinterlegte Sicherheit) vom genannten CIF-Warenwert 0,50 % Mindestgebühr 30,00 Euro 2.2 Permanente Einfuhrabfertigung Raten für permanente Zollabfertigung (z. B. für Verbrauchsgüter, Broschüren, etc.) inkl. Erstellen der Zolldokumente Zollbeamtengebühr Zollbeschau per Sendung und Zolldokument 150,00 Euro Vorlageprovision für Zahlung von Zöllen/Steuern) 1,50 % Mindestgebühr 30,00 Euro 3 Logistikdienstleistungen am Veranstaltungsort 3.1 Direktlieferungen zum Veranstaltungsort/Gabelstaplerund Personalgestellung Aufgrund der Infrastruktur vor Ort sind ein Gabelstapler sowie Personal und Handhubwagen für die Entladung und Standlieferung notwendig (und vice versa). Gestellung eines Gabelstaplers bis 4 to: 195,00 Euro/Std. inkl. Fahrer & Treibstoff inkl. Personal & Handhubwagen Mindestberechnung per Auftrag: 1 Std Geräte- und Personalgestellung (für Umfuhren und Standarbeiten) Gabelstapler bis 4 to inkl. Fahrer & Treibstoff: 149,00 Euro/Std. minimale Nutzung per Auftrag: 1 Std. Transporthelfer (ohne Fachausbildung): 46,00 Euro/Std. minimale Nutzung per Auftrag: 2 Std. Handhubwagen: 15,00 Euro/Std. minimale Nutzung per Auftrag: 2 Std. Transportarbeiter (sachkundig & inkl. Werkzeug): auf Anfrage

14 14 Teil 1 Speditionstarife g Messespediteur und Zollagent: Schenker Deutschland AG Kontakt Frau Nicole Peters Karlsruher Str Hannover izb.logistik@dbschenker.com g Seite 3 von Zuschläge für Geräte- und Personalgestellungen Spät- und Wochenendzuschläge werden wie folgt berechnet: nach 16:00 Uhr 25 % nach 20:00 Uhr und samstags 50 % samstags nach 20:00 Uhr und sonntags 100 % 3.4 Leer- und Vollgutlagerung während der Messe Abholung vom Messestand, Zwischenlagerung während der Messe und Wiederanlieferung zum Messestand nach Messeende: Leerguthandling per Stand/Auftrag per Packstück und per angefangenem cbm 92,00 Euro/cbm Minimum 4 cbm Vollguthandling per Stand/Auftrag per Packstück und per angefangenem cbm 98,00 Euro/cbm Minimum 4 cbm Handhubwagen 98,00 Euro/Stck. Leiter kurz bis 240 cm 75,00 Euro/Stck. Leiter lang über 240 cm 125,00 Euro/Stck. 3.5 Abruflager Abholung vom Messestand, Zwischenlagerung, individuelle Zustellungen während der Messe: Raten per Sendung und Zustellung: Lagergebühr auf Anfrage Zustellung oder Abholung während der Messe auf Anfrage 3.6 SpV-Prämie (Speditionsversicherung) vom Warenwert aufgerundet in 500,00 Euro Schritten 0,1131 % Euro Mindestgebühr per Sendung 1,31 Euro vorganges vom Messestand. Dies gilt auch dann, wenn der Auftraggeber nicht anwesend ist Zahlungsvereinbarungen Alle Dienstleistungen sind vor der Standlieferung zu zahlen. Zahlungen können per Überweisung, in bar oder per Kreditkarte vorgenommen werden. Bei abweichenden Zahlungsvereinbarungen müssen alle involvierten Parteien vor der Standlieferung zustimmen. 4.4 Allgemeines Wir arbeiten ausschließlich auf Grundlage der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) und, soweit diese für logistische Leistungen nicht gelten, nach den Logistik-AGB, jeweils neuester Fassung. Diese beschränken in Ziffer 23 ADSp die gesetzliche Haftung für Güterschäden nach 431 HGB für Schäden im speditionellen Gewahrsam auf 5,00 Euro/kg, bei multimodalen Transporten unter Einschluss einer Seebeförderung auf 2 SZR/kg sowie ferner je Schadenfall bzw. -ereignis auf 1 Mio. bzw. 2 Mio. Euro oder 2 SZR/kg, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Ergänzend wird vereinbart, dass (1) Ziffer 27 ADSp weder die Haftung des Spediteurs noch die Zurechnung des Verschuldens von Leuten und sonstigen Dritten abweichend von gesetzlichen Vorschriften wie 507 HGB, Art. 25 MÜ, Art. 36 CIM, Art. 20, 21 CMNI zu Gunsten des Auftraggebers erweitert, (2) der Spediteur als Verfrachter in den in 512 Abs. 2 Nr.1 HGB aufgeführten Fällen des nautischen Verschulden oder Feuer an Bord nur für eigenes Verschulden haftet und (3) der Spediteur als Frachtführer im Sinne der CMNI unter den in Art. 25 Abs. 2 CMNI genannten Voraussetzungen nicht für nautisches Verschulden, Feuer an Bord oder Mängel des Schiffes haftet. 4 Allgemeines 4.1 Zusatzleistungen Alle Leistungen, die hier nicht erwähnt, aber in Anspruch genommen wurden, werden nach vorheriger Vereinbarung berechnet. Folgende Leistungen sind hier exkludiert: Zölle/ Steuern bei permanenten Importen, Aus-/Einpacken von Waren sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer von 19 % sofern anfallend. 4.2 Haftung Die Haftung des Messespediteurs richtet sich nach dem Umfang des erteilten Auftrages. Soweit nicht anderes geregelt ist und der Auftrag die Anlieferung am Messestand bzw. die Abholung vom Messestand einschließt, endet die Haftung mit dem Abstellen des Messegutes sowie des Leergutes am Messestand des Auftraggebers und beginnt beim Rücktransport mit dem Beginn des Beförderungs- Zusätzlich gelten die Bestimmungen für Messen und Veranstaltungen. Für Schwertransporte und Kranarbeiten mit Stückgewichten über 20 to haften wir jedoch nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bundesfachgruppe Schwertransporte und Kranarbeiten (BSK), neuester Fassung. Die ADSp und BSK liegen zur Einsichnahme in unseren Geschäftsräumen aus. Für temporär eingeführte Sendungen, die an Kundschaft außerhalb der Europäischen Union (EU) fakturiert werden, fällt keine deutsche Mehrwertsteuer an. Für permanent in Deutschland oder in die EU importierte Waren wird jedoch die gesetzliche Mehrwertsteuer erhoben. Das gilt unter anderem für Werbe-/Verbrauchsmaterial wie auch für Ausstellungsstücke, die in Deutschland oder der EU bereits weiterverkauft sind.

15 15 8. Internationale Zulieferbörse - IZB Allerpark / Wolfsburg Oktober 2014 MESSEGUT NAME DES EMPFÄNGERS: NAME DES AUSSTELLERS: I Z B 2014 HALLE: STAND: DATUM: Oktober 2014 VENUE: ALLERPARK WOLFSBURG ABSENDER: PACKSTÜCK NR. GEWICHT (KG) ABMESSUNGEM (CMS) LÄNGE x BREITE x HÖHE Zusatzinformationen: von x x SCHENKERfairs Karlsruher Strasse Hannover Germany Tel: Fax: : izb.logistik@dbschenker.com izb-logistik@dbschenker.com

16 16 Teil 1 Lieferanschriften und Deadlines 1 Für Stückgut-/Paket- und Kuriersendungen bis zu kg Schenker Deutschland AG c/o Internationale Zulieferbörse (IZB) Karlsruher Str Hannover c/o Ausstellername Halle/Stand Nummer: g Hinweis 1: Die Überlagernahme und Standlieferung ist ein kostenpflichtiger Service. Die Raten erfragen Sie bitte jederzeit sehr gerne bei uns. g Hinweis 2 Kuriersendungen die direkt in Wolfsburg eintreffen, können nicht abgefertigt werden! ankunfts-deadlines für stückgut-/paket- und kuriersendungen an der lieferadresse Ankunfts-Deadline Datum Ankunfts-Deadline Seefracht LCL am Hafen Hamburg Montag, Ankunfts-Deadline Seefracht FCL am Hafen Hamburg Samstag, Ankunfts-Deadline Luftfracht am Flughafen HAJ Montag, Ankunfts-Deadline LKW Stückgut am Lager HAJ (Zollgut) Dienstag, Ankunfts-Deadline LKW Stückgut am Lager HAJ (kein Zollgut) Donnerstag, Für Teil-/Komplettpartien ab kg Internationale Zulieferbörse (IZB) Allerpark (Schützenplatz) Wolfsburg c/o Ausstellername Halle/Stand Nummer: g Hinweis 1 Für diese Option muss zwingend ein Zeitfenster gebucht werden. Bitte buchen Sie das wie auf Seite 9 dieses Service Manuals beschrieben in unserem Online-Tool. Für direkte Anlieferungen/Abholungen gilt eine Kautionsregelung. Details und Beträge finden Sie im Service Manual auf Seite12.

17 17 Teil 1 Hallentechnik g Hallenbeschaffenheit Leichtbauhallen: freitragende Aluminium-Rahmenkonstruktion mit Standarddachplanen Innenhimmelabhängung mit Nesselstoff Standardseitenwände aus PVC-Kunststoffpaneelen geschlossener Holzfußboden; Alu-Cassetten-Konstruktion Hallen sind mit Fahrzeugen nicht befahrbar (Ausnahme: Ausstellungsfahrzeuge nur nach Rücksprache) Belieferung der Hallen über Eingangs-/Nottüren (1,75 m breit) für Auf- und Abbau über Ladeöffnungen bis 5 m Breite max. Bodenbelastbarkeit: 500 kg/m² max. Bauhöhen siehe Tabelle g Hallenmaße Schnitt H C D G hallenmaße Halle Halle 2a Halle 3 Halle 3a Halle 4a Halle 4 Halle 5 Halle 5a Halle 6 Halle 7 C 12,00 m 7,80 m 12,00 m 8,60 m 8,60 m 12,00 m 10,55 m 8,80 m 10,55 m 12,00 m max. Bauhöhen D 4,00 m 3,25 m 4,00 m 6,20 m 6,20 m 4,00 m 4,00 m 4,00 m 4,00 m 4,00 m H 9,50 m 6,30 m 9,50 m 5,00 m 5,00 m 9,50 m 8,50 m 7,50 m 8,50 m 9,50 m G 2,50 m 2,50 m 2,50 m 5,00 m 5,00 m 2,50 m 2,50 m 2,50 m 2,50 m 2,50 m

18 18 Teil 1 Technische Richtlinien g Seite 1 von 10 Inhaltsverzeichnis 1 Vorbemerkungen 1.1 Hausordnung 1.2 Öffnungszeiten Auf- und Abbauzeiten Veranstaltungslaufzeit 2 Verkehr im Messegelände, Rettungswege, Sicherheitseinrichtungen 2.1 Verkehrsordnung 2.2 Rettungswege Feuerwehrbewegungszonen, Hydranten Notausgänge, Notausstiege, Hallengänge 2.3 Sicherheitseinrichtungen 2.4 Standnummerierung 2.5 Bewachung 2.6 Notfallräumung 3 Technische Daten und Ausstattung der Hallen und des Freigeländes 3.1 Hallendaten Allgemeinbeleuchtung, Stromart, Spannung Elektro- und Wasserversorgung Kommunikationseinrichtungen Heizung/Lüftung Störungen 3.2 Freigelände 4 Standbaubestimmungen 4.1 Standsicherheit 4.2 Standbaugenehmigung Prüfung und Freigabe genehmigungspflichtiger Bauten Fahrzeuge und Container Änderung nicht vorschriftsgemässer Standbauten Haftungsumfang 4.3 Bauhöhen 4.4 Brandschutz und Sicherheitsbestimmungen Brandschutz Standbau- und Dekorationsmaterialien Ausstellung von Kraftfahrzeugen Explosionsgefährliche Stoffe/Munition Pyrotechnik Luftballons/Flugobjekte Nebelmaschinen Rauchverbot Abfall-, Wertstoff-, Reststoffbehälter Spritzpistolen, Nitrolacke Trennschleifarbeiten und alle Arbeiten mit offener Flamme Leergut Feuerlöscher Standüberdachung Glas und Acrylglas Geschlossene Zuschauerräume 4.5 Ausgänge/Rettungswege, Türen Ausgänge/Rettungswege Türen 4.6 Podeste, Brüstungen, Leitern, Aufstiege, Stege, Treppen 4.7 Standgestaltung Erscheinungsbild Prüfung der Mietfläche Eingriffe in die Bausubstanz Hallenfußböden Standbegrenzungswände Werbemittel/Präsentationen 4.8 Freigelände 5 Betriebssicherheit, technische Sicherheitsbestimmungen, technische Vorschriften, technische Versorgung 5.1 Allgemeine Vorschriften Schäden 5.2 Einsatz von Arbeitsmitteln 5.3 Elektroinstallation Elektroanschlüsse Standinstallation Montage- und Betriebsvorschriften Sicherheitsmaßnahmen Sicherheitsbeleuchtung 5.4 Wasser- und Abwasserinstallation 5.5 Druckluft-/Gasinstallation Druckluftinstallationen Gasinstallation 5.6 Maschinen-, Druckbehälter-, Abgasanlagen Maschinengeräusche Geräte- und Produktsicherheitsgesetz Schutzvorrichtungen Schutzvorrichtungen Prüfverfahren Betriebsverbot Druckbehälter Abnahmebescheinigung Prüfung Leihgeräte Überwachung Abgase und Dämpfe 5.7 Verwendung von Druckgasen und brennbaren Flüssigkeiten Druckgasanlagen Brennbare Flüssigkeiten Lagerung und Verwendung 5.8 Asbest und andere Gefahrenstoffe 5.9 Strahlenschutz Radioaktive Stoffe Laseranlagen 5.11 Hochfrequenzgeräte, Funkanlagen, elektromagnetische Verträglichkeit und Oberschwingungen

19 19 Teil 1 Technische Richtlinien g Seite 2 von 10 Inhaltsverzeichnis 5.12 Kräne, Stapler, Arbeitsbühnen, Leergut 5.13 Musikalische Wiedergaben 5.14 Getränkeschankanlagen 5.15 Lebensmittelüberwachung 6 Umweltschutz 6.1 Abfallwirtschaft Abfallentsorgung Besonders überwachungsbedürftige Abfälle Mitgebrachte Abfälle 6.2 Wasser, Abwasser, Bodenschutz Öl, Fettabscheider Reinigung/Reinigungsmittel 6.3 Umweltschäden 6.4 Lärmschutz 1 Vorbemerkungen Die MW Messe-, Ausstellungs- und Dienstleistungsgesellschaft Wolfsburg mbh hat für die stattfindende Fachmesse Richtlinien erlassen, mit dem Ziel, allen Ausstellern optimale Gelegenheiten zu geben, ihre Exponate darzustellen und ihre Besucher und Interessenten anzusprechen. Sie sind für alle Aussteller bindend. Gleichzeitig enthalten diese Richtlinien Sicherheitsbestimmungen, die im Interesse unserer Aussteller und Besucher ein Höchstmaß an Sicherheit bei der technischen und gestalterischen Ausrüstung der Veranstaltung bieten sollen. Die MW GmbH behält sich vor, die Einhaltung dieser Bestimmungen zu prüfen. Außerdem sind die gesetzlichen Bestimmungen in der jeweils gültigen Fassung zu beachten. Die Inbetriebnahme eines Ausstellungsstandes kann im Interesse aller Veranstaltungsteilnehmer untersagt werden, wenn vorgefundene Mängel bis zu Beginn der Veranstaltung nicht beseitigt worden sind. Weitere Forderungen zur Sicherheit und zum Standbau, die sich darüber hinaus ergeben sollten, bleiben vorbehalten. Die Auftragsformulare für Leistungen werden in der Regel mit der Zulassungsbestätigung versandt; diese sind auszufüllen und termingerecht zurückzusenden, da bei verspäteter Einsendung die MW GmbH keine Gewähr für eine ordnungs- und fristgemäße Erledigung übernehmen kann. Außerdem behält sich die MW GmbH vor, bei verspätet eingesandten Bestellungen einen Preisaufschlag entsprechend der Angaben in der Servicemappe auf die Entgelte zu erheben. Zur Information gehen den Ausstellern gegebenenfalls weitere Rundschreiben über Einzelheiten der Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltung zu. Im Übrigen behält sich die MW GmbH Änderungen vor. Der deutsche Text ist verbindlich. 1.1 Hausordnung Die MW GmbH als Nutzer übt neben dem Veranstalter das Hausrecht aus. Besucher dürfen das Gelände einschließlich der Hallen (ausgenommen Eingangsbereiche) nur mit einer gültigen Eintrittskarte betreten. Alle übrigen Personen benötigen einen Ausweis. Ein Aufenthalt ist nur für die durch die Eintrittskarte oder den Ausweis bestimmten Zeiten gestattet. Die Eintrittskarten sind bis zum Verlassen des Geländes mitzuführen und auf Verlangen dem Aufsichtspersonal vorzuzeigen. Ausstellungsstände dürfen nur unter Aufsicht des Standpersonals betreten werden. Jugendliche, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen sich nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten im Messegelände aufhalten. Die für Besucher freigegebenen Einrichtungen sind pfleglich und schonend zu benutzen. Alle übrigen Einrichtungen und Anlagen dürfen von Besuchern nicht betreten oder in Betrieb gesetzt werden. Kundgebungen oder Demonstrationen auf dem Messegelände sind nicht gestattet.

20 20 Teil 1 Technische Richtlinien g Seite 3 von 10 Das gewerbliche Fotografieren und Filmen im Messegelände und in den Hallen, insbesondere der Ausstellungsgegenstände und Ausstellungsstücke, ist nicht gestattet. Die Zurschaustellung, das Verkaufen oder Verteilen von Schriften und Waren jeglicher Art, der Gebrauch von Tonträgern oder Lautverstärkern etc. auf dem Messegelände ist Besuchern nicht gestattet. Das Befahren des Messegeländes mit Fahrzeugen ist nur mit besonderer Erlaubnis zulässig. In den einzelnen Hallen ist Rauchverbot angeordnet. Die entsprechenden Hinweise sind zu beachten. Der Eigenart der Veranstaltung entsprechend kann die Mitnahme von Taschen und ähnlichen Behältnissen in die Veranstaltung untersagt werden. Aus Sicherheitsgründen können auch Taschen und ähnliche Behältnisse und Kleidung, wie Mäntel, Jacken und Umhänge, auf ihren Inhalt hin kontrolliert werden. Waffen dürfen nicht mit in das Gelände gebracht werden. Hunde und andere Tiere dürfen nicht mit in das Gelände gebracht werden. Veranstaltungsbesucher haben mit Ende der Öffnungszeit die Veranstaltung und das Gelände über den nächstgelegenen Ausgang zu verlassen. Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist Folge zu leisten. 1.2 Öffnungszeiten Auf- und Abbauzeiten Während der allgemeinen Auf- und Abbauzeiten kann in den Hallen und im Freigelände in der Zeit von 8:00 bis 21:00 Uhr gearbeitet werden, soweit nicht messespezifisch andere Zeiten mit Rundschreiben bekannt gegeben werden. Aus Gründen der allgemeinen Sicherheit im Messegelände bleiben die Hallen und das Messegelände insgesamt außerhalb dieser Zeiten verschlossen Veranstaltungslaufzeit Während der Veranstaltungslaufzeit werden die Hallen eine Stunde vor Messebeginn geöffnet und eine Stunde nach Messeschluss verschlossen. Aussteller, die in begründeten Einzelfällen über diesen Zeitpunkt hinaus auf ihrem Stand tätig sein müssen, bedürfen einer besonderen, schriftlichen Erlaubnis der Messeleitung. Kraftfahrzeuge dürfen zum Be- oder Entladen nicht in die Hallen einfahren. Während des Ladens ist der Motor abzustellen. Einfahrtsbeschränkungen und Kautionsregelungen während der Veranstaltung und den Auf- und Abbauzeiten werden mit der Aussteller-Information oder dem Verkehrsleitfaden bekannt gegeben. Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge, Auflieger, Container, Behälter und Leergut jeder Art werden auf Kosten und Gefahr des Besitzers entfernt. Den Anweisungen des zur Verkehrslenkung und Verkehrsordnung eingeteilten Personals der MW GmbH ist unbedingt Folge zu leisten und die entsprechenden Informationen sind zu beachten. 2.2 Rettungswege Feuerwehrbewegungszonen, Hydranten Die notwendigen und die durch Halteverbotszeichen gekennzeichneten Anfahrtswege und Bewegungsflächen für die Feuerwehr müssen ständig freigehalten werden. Fahrzeuge und Gegenstände, die auf den Rettungswegen und den Sicherheitsflächen abgestellt sind, werden auf Kosten und Gefahr des Besitzers entfernt. Hydranten dürfen nicht unkenntlich oder unzugänglich gemacht, bzw. verbaut werden Notausgänge, Notausstiege, Hallengänge Rettungswege sind jederzeit freizuhalten. Die Türen im Verlauf von Rettungswegen müssen in Fluchtrichtung leicht in voller Breite geöffnet werden können. Notausgangstüren und Notausstiege und deren Kennzeichnung dürfen nicht verbaut, überbaut, versperrt, verhängt oder sonst unkenntlich gemacht werden. Die Gänge in den Hallen dürfen nicht durch abgestellte oder in den Gang hineinragende Gegenstände eingeengt werden. Sie dienen im Notfall als Rettungswege! 2.3 Sicherheitseinrichtungen Feuermelder, Feuerlöscheinrichtungen, Rauchmelder und andere Sicherheitseinrichtungen, deren Hinweiszeichen und die grünen Notausgangskennzeichen müssen jederzeit zugänglich und sichtbar sein, sie dürfen nicht zugestellt oder zugebaut werden. 2 Verkehr im Messegelände, Rettungswege, Sicherheitseinrichtungen 2.1 Verkehrsordnung Um einen reibungslosen Verkehrsablauf während der Aufund Abbauzeiten und der Veranstaltungsdauer gewährleisten zu können, sind verkehrsordnende und verkehrslenkende Regeln unbedingt zu beachten. Im gesamten Messegelände und auf messeeigenen Parkplätzen gelten die Bestimmungen der nverkehrsordnung StVO. Die im Messegelände zugelassene Höchstgeschwindigkeit beträgt 5 km/h. 2.4 Standnummerierung Alle Stände werden vom Veranstalter mit Standnummern gekennzeichnet. 2.5 Bewachung Die allgemeine Aufsicht der Messehallen und des Freigeländes während der Laufzeit der Messe erfolgt durch den Veranstalter. Während der Auf- und Abbauzeiten besteht nur zeitweilig eine allgemeine Aufsicht. Die MW GmbH ist berechtigt, die zur Kontrolle und Bewachung erforderlichen Maßnahmen durchzuführen. Eine Bewachung des Standes muss im Bedarfsfall der Aussteller selbst organisieren.

21 21 Teil 1 Technische Richtlinien g Seite 4 von 10 Standwachen dürfen nur durch die von der MW GmbH beauftragte Bewachungsgesellschaft gestellt werden. Für die statische Sicherheit ist der Aussteller verantwortlich und gegebenenfalls nachweispflichtig. 2.6 Notfallräumung Aus Sicherheitsgründen kann die Schließung von Räumen oder Hallen und deren Räumung von die MW GmbH angeordnet werden. Die Personen, die sich dort aufhalten, haben den Anordnungen zu folgen. Aussteller haben ihre Mitarbeiter über dieses Verfahren zu informieren, ggf. eigene Räumungspläne zu erstellen und bekannt zu machen. Sie tragen dafür Sorge, dass ihr Stand geräumt wird. 3 Technische Daten und Ausstattung der Hallen und des Freigeländes 3.1 Hallendaten (siehe Hallentechnik ) Allgemeinbeleuchtung, Stromart, Spannung Die Allgemeinbeleuchtung in den Hallen hat mind. 100 Lux, gemessen 1 m über dem Hallenfußboden. Vorhandene Stromart und Spannung auf dem Messegelände: Netzart: TN-S-Netz Wechselstrom 230 Volt (± 10%) 50 Hz Drehstrom 3 x 400 Volt (± 10%) 50 Hz Elektro- und Wasserversorgung Die Elektro- und Wasserversorgung der Stände erfolgt aus dem Hallenboden Kommunikationseinrichtungen Die Versorgung der Stände mit -, -, Datenund Antennenanschlüssen kann aus dem Hallenboden erfolgen Heizung/Lüftung Die Hallen sind mit Lüftungsanlagen ausgestattet. Während der Veranstaltungslaufzeit werden die Hallen im Bedarfsfall geheizt (+18 /20 Grad C) Störungen Bei Störungen der technischen Versorgung ist unverzüglich die Messeleitung zu informieren. Für Verluste und Schäden, die durch diese Störungen entstehen, haftet die MW GmbH nicht. 3.2 Freigelände Freigeländeflächen bestehen nicht. Das Gelände hat bei Dunkelheit während der Öffnungszeiten eine allgemeine n- und Wegebeleuchtung. 4 Standbaubestimmungen 4.1 Standsicherheit Ausstellungsstände einschließlich Einrichtungen und Exponate sowie Werbeträger sind so standsicher zu errichten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben und Gesundheit, nicht gefährdet werden. 4.2 Standbaugenehmigung Ausgehend davon, dass die technischen Richtlinien bei der Gestaltung und Ausführung des Standes eingehalten werden, ist es bei eingeschossigen Standbauten bis 2,50 m Bauhöhe in den Hallen nicht erforderlich, Zeichnungen zur Genehmigung einzureichen. Belegt eine Standfläche ganze Hallen bzw. Hallenteile, durch die Publikumsgänge geführt werden müssen, so sind diese auch bei eingeschossiger Bauweise zur Genehmigung vorzulegen. Mehrgeschossige Standbauten werden nicht zugelassen. Auf Wunsch bietet die MW GmbH dem Aussteller an, die (in zweifacher Ausfertigung) eingereichten Standbaupläne zu prüfen. Darüber hinaus sind alle anderen Standbauten, mobile Stände, Sonderbauten und -konstruktionen genehmigungs-pflichtig Prüfung und Freigabe genehmigungspflichtiger Bauten Vermasste Standpläne, mindestens im Maßstab 1:100 mit Grundrissen und Ansichten, müssen spätestens 6 Wochen vor Messebeginn der MW GmbH in zweifacher Ausfertigung zur Genehmigung vorgelegt werden. Ein Exemplar der Standpläne geht nach Überprüfung mit dem Genehmigungsvermerk an den Aussteller / Standbauer zurück. Erst mit dem Genehmigungsvermerk ist der Standbau freigegeben. Für die Genehmigung von: Sonderbauten/-konstruktionen, Sonderbauteile, Bauteile über Publikumsverkehrsflächen, Tribünen, s. Pkt Zuschauerräume mit mehr als 200 Personen, s. Pkt Laufwege, Stege, Treppen, Geländer, Brüstungen, siehe Pkt. 4.6 werden folgende Unterlagen (in zweifacher Ausfertigung) bis spätestens 6 Wochen vor Aufbaubeginn in deutscher Sprache benötigt: a) geprüfte statische Berechnung nach deutschen Normen und technischen Regelwerken. Als geprüft im o. g. Sinne gelten statische Unterlagen (einschl. Prüfbericht) die ausschließlich durch einen, nach jeweiliger Landesbauordnung öffentlich zugelassenen Prüfingenieur bzw. Sachverständigen für Baustatik geprüft sind. b) Baubeschreibung, Lageplan c) Standbauzeichnungen im Maßstab 1:100 (Grundrisse, Ansichten, Schnitte), Konstruktionsdetails in größerem Maßstab d) Bei Vorlage einer prüffähigen Typenzulassung oder eines gültigen Prüfbuchs, gem. der FIBauR (Richtlinie über den Bau und Betrieb Fliegender Bauten), entfällt der Punkt a). Vorgelegte, gültige Prüfbücher zeigt die MW GmbH im Auftrag des Ausstellers/Standbauers beim zuständigen Bauaufsichtsamt an, das die Ge-

22 22 Teil 1 Technische Richtlinien g Seite 5 von 10 brauchsabnahme vor Ort durchführt. Die Kosten des Baugenehmigungsverfahrens werden dem Aussteller/Standbauer in Rechnung gestellt. Zusätzlich zur Typenprüfung/Typenzulassung von technischen Einzelgeräten, z. B. Sport- und Spielgeräten mit mechanischen oder elektrischen Funktionen, sind zur Einsichtnahme in deutscher Sprache vorzulegen: Bau- und Betriebsbeschreibung Konstruktionszeichnungen Standsicherheitsnachweise TÜV-Prüfzeugnisse, -Zulassungen oder EU-Konformitätserklärung einer anerkannten Zertifizierungsstelle bzw. gleich lautende Herstellererklärung nach BauPG, 9, 10. Bedarfsfall können zudem auch die o. g. Unterlagen erforderlich werden. Sollten keine im o. g. Sinne geprüften statischen Unterlagen vorliegen, so können diese über die MW GmbH erstellt werden. Die Kosten hierfür trägt der Aussteller/Standbauer Fahrzeuge und Container Fahrzeuge und Container sind als Ausstellungsstände in den Hallen genehmigungspflichtig Änderung nicht vorschriftsgemäßer Standbauten, die nicht genehmigt sind, den Technischen Richtlinien oder den Gesetzen nicht entsprechen, müssen gegebenenfalls geändert oder beseitigt werden. Bei nicht fristgerechter Ausführung ist die MW GmbH berechtigt, auf Kosten des Ausstellers selbst Änderungen vorzunehmen Haftungsumfang Schadensersatzansprüche wegen Abhandenkommens, Beschädigung oder Beeinträchtigungen der eingesandten Entwürfe, Modelle oder sonstiger Unterlagen gegen die MW GmbH sind ausgeschlossen. 4.3 Bauhöhen Soweit nicht messespezifisch anders beschrieben, beträgt die Normalhöhe für Standbauten +2,50 m über OKF (Oberkante Fußboden). Bei Überschreitung der Normalhöhe ist der Mieter verpflichtet, gegen den direkt angrenzenden Nachbarstand eine fugenfreie, standsichere, weiße Trennwand zu erstellen. Exponate aus der laufenden Produktion unterliegen keinen Höhenbeschränkungen. (Lichte Hallenhöhe abzüglich 1,5 m). An Standgrenzen zum Nachbarn jedoch sind derartige Überschreitungen abstimmungspflichtig. 4.4 Brandschutz und Sicherheitsbestimmungen Brandschutz Standbau- und Dekorationsmaterialien Leichtentflammbare, brennend abtropfende oder toxische Gase bildende Materialien wie Polystyrol-Hartschaum (Styropor) oder ähnliche dürfen nicht verwendet werden. An tragende Konstruktionsteile können im Einzelfall aus Gründen der Sicherheit besondere Anforderungen gestellt werden (z. B. nicht brennbar). Dekorationsmaterialien müssen mindestens entsprechend DIN 4102 B1, bzw. EN 13501/1 Klasse C, d.h. schwerentflammbar sein. In Teilbereichen dürfen normalentflammbare Dekorationsmaterialien verwendet werden, wenn diese durch den Einbau ausreichend gegen Entflammen geschützt sind. Der Einsatz von Kunststoffkabelbindern zur Befestigung statisch beanspruchter Teile ist nicht gestattet. Die Prüfzeugnisse über die Baustoffklassen der eingesetzten Materialien sind bereitzuhalten. Laub- und Nadelgehölze dürfen nur mit feuchtem Wurzelballen verwendet werden. Bambus, Ried, Heu, Stroh, Rinden Mulch, Torf oder ähnliche Materialien genügen in der Regel nicht den vorgenannten Anforderungen Ausstellung von Kraftfahrzeugen Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren dürfen in den Hallen nur mit weitgehend leerem Tank ausgestellt werden. Die Batterie ist abzuklemmen und der Treibstofftank muss abgeschlossen sein. Bei Fahrzeugen mit gasbetriebenen Motoren siehe Punkt 5.7 wegen des Druckbehälters Explosionsgefährliche Stoffe/Munition Explosionsgefährliche Stoffe unterliegen dem Sprengstoffgesetz in der jeweils gültigen Fassung und dürfen auf Messen und Ausstellungen nicht ausgestellt werden. Das gilt auch für Munition im Sinne des Waffengesetzes Pyrotechnik Pyrotechnische Vorführungen sind nicht gestattet Flugobjekte/Luftballons Die Verwendung von mit Sicherheitsgas gefüllten Luftballons und Flugobjekte in den Hallen und im Freigelände muss von der MW GmbH genehmigt werden. Die ggfs. zusätzlichen Reinigungskosten sind vom Aussteller zu tragen Nebelmaschinen Der Einsatz von Nebelmaschinen ist nicht gestattet Rauchverbot In allen Hallen besteht strengstes Rauchverbot Abfall-, Wertstoff-, Reststoffbehälter In den Ständen dürfen keine Wertstoff- und Reststoffbehälter aus brennbaren Materialien aufgestellt werden. Wertstoff- und Reststoffbehälter in den Ständen sind spätestens jeden Abend nach Messeschluss zur Entleerung in die Nähe der Hallengänge zu stellen (für das Reinigungspersonal gut erkennbar). Fallen größere Mengen brennbarer Materialien an, sind diese mehrmals am Tag zu entsorgen Spritzpistolen, Nitrolacke Der Gebrauch von Spritzpistolen sowie die Verwendung von Nitrolacken ist verboten Trennschleifarbeiten und alle Arbeiten mit offener Flamme Schweiß-, Schneid-, Löt-, Auftau-, Trennschleif- und sonstige feuergefährliche Arbeiten sind in den Hallen verboten. Bei den Arbeiten außerhalb der Hallen ist die Umgebung gegen Gefahren ausreichend abzuschirmen. Löschmittel sind in unmittelbarer Nähe einsatzbereit zu halten.

23 23 Teil 1 Technische Richtlinien g Seite 6 von Leergut Die Lagerung von Leergut jeglicher Art (z. B. Verpackungen und Packmittel) innerhalb und außerhalb des Standes in den Hallen ist verboten. Anfallendes Leergut ist unverzüglich zu entfernen Feuerlöscher Auf den Ständen muss während des Auf- und Abbaus und während der Laufzeit der Veranstaltung ein geeigneter Feuerlöscher mit mindestens 10 Löscheinheiten (LE) vorgehalten werden. Im Stand ist auf den Standort des Löschers entsprechend den Unfallverhütungsvorschriften, BGV A8 (VBG 125), hinzuweisen. Ab einer bestimmten Standflächengröße können mehrere Feuerlöscher verlangt werden Standüberdachung Für waagerechte Dekorationen, Deckenflächen über Einzelund Sammelständen sind mindestens schwerentflammbare Materialien zu verwenden. Der Nachweis DIN 4102/B1 ist durch Prüfzeugnis zu erbringen Glas und Acrylglas Es darf nur für den Einsatzweck geeignetes Glas verwendet werden. Für Konstruktionen aus Glas darf nur Sicherheitsglas eingesetzt werden. Kanten von Glasscheiben müssen so bearbeitet oder geschützt sein, dass eine Verletzungsgefahr ausgeschlossen ist. Ganzglasbauteile sind in Augenhöhe zu markieren Geschlossene Zuschauerräume Zuschauerräume müssen mindestens zwei Ausgänge unmittelbar zu den Gängen der Hallen haben. Diese Ausgänge sind möglichst weit voneinander entfernt anzuordnen. Zuschauerräume bedürfen einer besonderen Genehmigung, wenn sie mehr als 200 Personen fassen. 4.5 Ausgänge/Rettungswege, Türen Ausgänge/Rettungswege Die Entfernung von jeder Stelle auf einer Ausstellungsfläche bis zu einem Hallengang darf nicht mehr als 20 m Lauflinie betragen. Aufenthaltsräume mit mehr als 100 m² Grundfläche müssen jeweils mindestens zwei möglichst weit auseinander und entgegengesetzt liegende Ausgänge zu Rettungswegen haben. Die Rettungswege sind nach BGV A8 (ehemals VBG 125) zu kennzeichnen. Anzahl und lichte Breite von Rettungswegen (Ausgänge, Treppen, Flure) sind mindestens wie folgt vorzusehen: bis 100 m²: 1 Rettungsweg, 0,90 m breit über 100 m² und bis 200 m²: 2 Rettungswege, je 0,90 m breit über 200 m² und unter 400 m²: 2 Rettungswege, je 1,20 m breit Türen Die Verwendung von Pendeltüren, Drehtüren, Codiertüren, Schiebetüren sowie sonstiger Zugangssperren in Rettungswegen ist nicht zulässig. 4.6 Podeste, Brüstungen, Leitern, Aufstiege, Stege, Treppen Allgemein begehbare Flächen, die unmittelbar an Flächen angrenzen, die mehr als 0,20 m tiefer liegen, sind mit Brüstungen zu umwehren. Diese müssen mindestens 1,00 m hoch sein. Brüstungen an Flächen, die für allgemeines Messepublikum zugänglich sind, müssen einen festen, griffsicheren Handlauf aufweisen. Um ein Überklettern der Brüstungen zu erschweren, sind dort nur geschlossene Brüstungsfüllungen oder vertikal verlaufende Füllstäbe bei einem freien Stababstand bzw. Öffnungsmaß von max. 0,12 m zulässig. Brüstungen an Flächen mit eingeschränktem Fachbesucherpublikum sind mindestens mit einem griffsicheren Handlauf, einem Mittel- und Untergurt zu versehen. Für Podeste und hierfür erforderliche Brüstungen ist ein statischer Nachweis zu erbringen. Die Bodenbelastung muss je nach Nutzung gemäß DIN 1055 Blatt 3, Tabelle 1 mindestens für 2,0 kn/qm ausgelegt sein. Einstufig begehbare Podeste dürfen höchstens 0,20 m hoch sein. Leitern, Aufstiege, Stege und Treppen müssen den Unfallverhütungsvorschriften entsprechen. 4.7 Standgestaltung Erscheinungsbild Für die Gestaltung des Standes ist der Aussteller zuständig. Hierbei sind die typischen Ausstellungskriterien der Veranstaltung zu berücksichtigen. Wände, die an die Besuchergänge grenzen, sollen durch den Einbau von Vitrinen, Nischen, Displays u. a. aufgelockert werden. Standrückseiten, die an Nachbarstände grenzen, sind neutral zu halten, um den Nachbarstand in dessen Gestaltung nicht zu beeinträchtigen. Bei genehmigter Überschreitung der Bauhöhe ist der Mieter verpflichtet, gegen den direkt angrenzenden Nachbarstand eine fugenfreie, standsichere, weiße Trennwand zu erstellen Prüfung der Mietfläche Die Mietfläche wird vom Veranstalter gekennzeichnet. Jeder Aussteller ist verpflichtet, sich vor Ort über Lage, Maße und etwaige Einbauten, Sicherheitseinrichtungen usw. zu informieren. Die Standgrenzen sind unbedingt einzuhalten Eingriffe in die Bausubstanz Hallenteile und technische Einrichtungen dürfen nicht beschädigt, verschmutzt oder auf andere Art verändert werden (z. B. durch Bohren, Schrauben, Nageln). Auch das Streichen, Tapezieren und Bekleben ist nicht gestattet. Hallenteile und technische Einrichtungen dürfen weder durch Standaufbauten noch durch Exponate belastet werden. Hallensäulen/Hallenstützen können aber innerhalb der Mietfläche ohne Beschädigung derselben im Rahmen der zulässigen Bauhöhe umbaut werden Hallenboden Teppiche und andere Fußbodenbeläge sind unfallsicher zu

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