Q-geprüfte Fachkraft für Rauchwarnmelder gemäß DIN 14676

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1 Information zum infra-pro Seminar Q-geprüfte Fachkraft für Rauchwarnmelder gemäß DIN Für Personen, die an der Prüfung zur Fachkraft für Rauchwarnmelder teilnehmen und diese nach der Prüfungsordnung bestehen, darf die infra-pro GmbH ein Zertifikat mit dem Q-Label des Forum Brandrauchprävention e.v. ausstellen. Das Zertifikat ist 5 Jahre gültig. Unternehmen, die mindestens eine Q-geprüfte Fachkraft für Rauchwarnmelder fest angestellt haben, dürfen während der Gültigkeit des Zertifikats das Q-Label zu Marketingzwecken verwenden. Die Lizenzgebühr wird direkt von infra-pro an das Forum Brandrauchprävention e.v. abgeführt. Das Q-Logo wird in verschiedenen Formaten für Druckund Bildschirmanwendungen kostenlos zur Verfügung gestellt. Marketingmaterial wie Flyer, Auto-Aufkleber, und Give-Aways können bei infra-pro zum Selbstkostenpreis bestellt werden. Auf Wunsch werden die Kontaktdaten des qualifizierten Partnerunternehmens auf der Internetseite veröffentlicht. Mit dem Zertifikat über die bestandene Prüfung erhalten Teilnehmer einen Ausweis mit Metallclip und Foto. In einer Pause des Seminars besteht die Möglichkeit, Portraitfotos aufzunehmen. Seminarunterlage Alle Teilnehmer erhalten als Seminarunterlage das Buch Fachkraft für Rauchwarnmelder: Praxiswissen und Prüfungsvorbereitung (2. Auflage) In dem Buch ist die DIN im Original abgedruckt. Es besteht die Möglichkeit, das Buch bereits vor dem Seminartermin zu erhalten. Der Versand erfolgt nach Eingang der Seminargebühren, spätestens jedoch eine Woche vor dem Seminar. Mit dem Buch können Sie sich optimal auf die Prüfung vorbereiten und mit Übungsfragen, ähnlich den offiziellen Fragen in der Prüfung, Ihr Wissen testen

2 infra-pro GmbH per Telefax an: / Obere Wingertstr Ehringshausen Verbindliche Anmeldung zum Seminar Q-geprüfte Fachkraft für Rauchwarnmelder nach DIN Termin: Ort: Referent: Kosten: Seminarinhalte: 26. Januar 2017, 9:00 Uhr bis ca. 16:30 Uhr DRK-Tagungshotel Münster DRK-Tagungshotel Dunant, Sperlichstraße 27, Münster Lars Inderthal, infra-pro GmbH 185,- Euro zzgl. MwSt. pro Teilnehmer (Sie erhalten eine separate Rechnung an die unten angegebene Rechnungsanschrift) Entstehung von Bränden in Wohnungen und Verhalten von Brandrauch, Funktionsweise und Einsatzgrenzen von Rauchwarnmeldern im Allgemeinen, Inhalte DIN sowie der DIN EN und der Landes-Bauordnung, Technische Eigenschaften von Rauchwarnmelder verschiedener Hersteller Professionelle Dokumentation des Einbaus und der Wartung anschließend Prüfung nach der Prüfungsordnung des Forum Brandrauchprävention e.v. Wichtiger Hinweis: Die Identität der Teilnehmer muss geprüft werden. Bitte bringen Sie einen gültigen Personalausweis oder Führerschein mit zur Prüfung! Am Seminar und an der Prüfung nehmen teil (bitte deutlich in Druckbuchstaben): Vorname Nachname Rechnungsanschrift: Telefon: Bitte je ein Exemplar Fachkraft für Rauchwarnmelder pro Teilnehmer vorab zusenden. Die Lieferung erfolgt nach Eingang der Seminargebühren zzgl. 5,- Euro Versandkosten. Die AGB für Seminare Fachkraft für Rauchwarnmelder der infra-pro GmbH wurde gelesen und akzeptiert Ort, Datum Unterschrift, Stempel per Telefax an: /

3 Willkommen im DRK-Zentrum, Münster So erreichen Sie das DRK - Zentrum in Münster Für Teilnehmer, die aus Norden, Süden und Westen anreisen, empfehlen wir die Autobahn A 1 oder A 43 bis zum Autobahnkreuz Münster-Süd, Richtung Münster. Der Zubringer mündet automatisch in die Weseler Straße. Fahren Sie stadteinwärts und ca. 100 m nach der Westfalen Tankstelle (links) an der Ampel links in die Sperlichstraße. Aus östlicher Richtung erreichen Sie die Landesschule über die B 51, Warendorf/Telgte/ Münster. Von der Warendorfer Straße der B 51 (rechts auf die Umgehungsstraße) folgen. Die Umgehungsstraße auf die Weseler Straße (rechts) verlassen und der oberen Beschreibung folgen. Zufahrt von der A 1 und A 43 vom Autobahnkreuz Münster-Süd Vom Flughafen Münster/Osnabrück empfehlen wir die Verbindungen mit öffentlichen Verkehrsmitteln bis zum Hbf.und weiter wie bei Bahnanreise. Wenn Sie mit der Bahn anreisen, vor dem Hbf. ab Haltestelle D 2 (schräg gegenüber dem Hauptein(aus)gang) eine der Buslinien 7, 15 oder 16 bis zur Haltestelle Kolde-Ring nehmen. Von hier sind es ca. 5 Gehminuten über die Weseler und Sperlichstraße bis zur Landesschule. Landesverband Westfalen-Lippe e. V. Sperlichstraße 25-27, Münster Telefon 0251/ Satz und Gestaltung: ADD Verlagsinstitut, Münster

4 Allgemeine Geschäftsbedingungen für Seminare Fachkraft für Rauchwarnmelder Stand: 1. Januar 2014 Geltungsbereich Unsere Angebote richten sich ausschließlich an Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliches Sondervermögen. Für unsere Lieferungen und Leistungen gelten insoweit die nachstehenden Bedingungen. Entgegenstehende oder abweichende Einkaufsbedingungen des Bestellers gelten nicht, es sei denn, wir hätten ihnen im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich zugestimmt. Die vorbehaltlose Lieferung von Waren, Leistung von Diensten oder Entgegennahme von Zahlungen durch uns bedeutet kein Anerkenntnis abweichender Bestimmungen. Unsere Lieferungen und Leistungen entsprechen den geltenden deutschen Bestimmungen und Standards. Für die Einhaltung anderer nationaler Bestimmungen übernehmen wir keine Gewähr. Soweit geschäftsnotwendig, sind wir befugt, die Daten der Besteller sowie der Teilnehmer am Seminar im Rahmen der Datenschutzgesetze (insbesondere 28 BDSG) per EDV zu speichern und zu verarbeiten. Die Identität der Teilnehmer wird vor der Prüfung anhand von Personalausweis, Reisepass oder Führerschein überprüft. Leistungen Teilnehmer an einem Seminar erhalten das im Verlag Springer-Vieweg erschienene Buch Fachkraft für Rauchwarnmelder: Praxiswissen und Prüfungsvorbereitung mit dem Wortlaut der DIN als Seminarunterlage. In den Teilnahmegebühren sind Pausengetränke (Kaffee und Mineralwasser) enthalten. Anmeldung und Zahlungsbedingungen Die Anmeldung zu einem Seminar muss schriftlich unter Angabe der Vor- und Zunamen der Teilnehmer sowie der vollständigen Geschäfts adresse des Rechnungsempfängers für die Teilnahmegebühren erfolgen. Etwa vier Wochen vor dem Seminartermin erhält der Besteller vom Veranstalter die Auftragsbestätigung mit Rechnung. Die Rechnung ist sofort und ohne Abzug fällig. Wir behalten uns vor, Personen von der Teilnahme am Seminar und/oder der Prüfung auszuschließen, wenn die Teilnahmegebühr nicht in voller Höhe bezahlt wurde. Stornierung Bis zum Eingang der Auftragsbestätigung und Rechnung, maximal jedoch vier Wochen vor dem Seminartermin, sind Stornierungen kostenfrei möglich. Danach muss die Teilnahmegebühren in voller Höhe gezahlt werden. Die Benennung einer Ersatzperson für einen verhinderten Teilnehmer ist bis zum Seminarbeginn kostenfrei möglich. Absage durch den Veranstalter Die Veranstaltung kann vom Veranstalter bis vier Wochen vor dem Seminartermin ohne Angabe von Gründen abgesagt werden. Bei einer späteren Absage durch den Veranstalter wird versucht, einen Ersatztermin zu finden. Gelingt dies nicht, werden die bereits gezahlten Teilnahmegebühren zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht. Seminarinhalte und Referenten Die Inhalte des Seminars orientieren sich den Vorgaben der DIN 14676, Anhang B. Die Referenten tragen ihr Fachwissen sowie ihre persönliche Meinung mündlich mit Unterstützung von Präsentationsfolien, bei Bedarf auch mit Filmen und Anschauungsobjekten vor. So weit möglich, wird das Seminar von dem auf der Ankündigung des Seminartermins genannten Referenten geleitet. Ein Wechsel des Referenten ist jedoch ohne vorherige Benachrichtigung der Teilnehmer kurzfristig möglich. Prüfung Unmittelbar im Anschluss an das Seminar wird die Prüfung zur Q-geprüften Fachkraft für Rauchwarnmelder nach DIN nach der jeweils geltenden Prüfungsordnung des Forum Brandrauchprävention e.v. durchgeführt. Wird die Prüfung bestanden, erhält der Teilnehmer ein Zertifikat und ist berechtigt das Logo Q-geprüfte Fachkraft des Forum Brandrauchprävention e.v. für Marketingzwecke zu verwenden. Bei nicht bestandener Prüfung wird auf schriftliche Anforderung eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt. Bei nicht bestandener Prüfung ist die Teilnahme an einer weiteren Prüfung (ohne weitere Seminarteilnahme) kostenfrei möglich. Sonstiges Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz der infra-pro GmbH. infra-pro GmbH Volksbank Mittelhessen Amtsgericht Wetzlar Geschäftsführer: Obere Wingertstraße 5 BLZ HRB 6132 Beate Inderthal, D Ehringshausen Konto Sitz: Ehringshausen Lars Inderthal Tel / SWIFT-Code: VBMHDE5F Ust-IdNr.: DE info@infra-pro.de Fax / DE Steuernr.:

5 Prüfungsordnung zur Geprüften Fachkraft für Rauchwarnmelder nach DIN Allgemeines 1.1. Geltungsbereich Gemäß DIN ist zur Verleihung des Kompetenznachweises Geprüfte Fachkraft für Rauchwarnmelder nach DIN eine schriftliche Prüfung nachzuweisen. Die Prüfungsordnung gilt für die Prüfung zur Geprüften Fachkraft für Rauchwarnmelder nach DIN Gültigkeit Diese Prüfungsordnung ist ab dem gültig und für alle Prüfstellen verbindlich Prüfungsgebühren Die Prüfungsgebühren richten sich nach den Kalkulationen der Prüfstellen Prüfungsgrundlagen Die Prüfungen zur "Geprüften Fachkraft für Rauchwarnmelder nach DIN 14676" sind auf Basis dieser Prüfungsordnung durchzuführen. Die schriftliche Prüfung hat auf der Grundlage der mittels der "Prüfungsfragenkataloge Fachkraft Rauchwarnmelder zu erfolgen. Diese Prüfungsfragensätze werden durch die RRL den Prüfstellen bereitgestellt. 2. Prüfungsdurchführung 2.1. Prüfungsort Die Prüfung findet an einem durch die Prüfstellen benannten geeigneten Ort statt. Die Prüfung muss unter Aufsicht der Prüfstellen durchgeführt werden Teilnehmer Jeder Teilnehmer muss vor Prüfungsbeginn seine Identität nachweisen (Personalausweis, Pass oder Führerschein) Prüfungsumfang Für die schriftliche Prüfung stehen 60 Minuten zur Verfügung Unterlagen und Hilfen, die während der Prüfung genutzt werden können Während der Prüfungen dürfen die Normen DIN und DIN EN genutzt werden Ausschluss von der Prüfung Bei Täuschungshandlungen oder Störungen des Prüfungsablaufs kann der betreffende Teilnehmer von der Prüfung ausgeschlossenen werden. Die Prüfung gilt als nicht bestanden. 3. Prüfungsinhalte 3.1. Themenkomplexe für die schriftliche Prüfung Der Fragenkatalog enthält jeweils 20 Fragen. Bei den Multiple-Choice-Fragen ist die zutreffende Antwort/richtige Aussage jeweils anzukreuzen. Pro Frage ist mindestens eine Aussage anzukreuzen, es können jedoch auch mehrere bzw. alle Aussagen richtig sein. BHE, Januar Seite 1 von 2 - Entwurf

6 . Prüfungsordnung zur Geprüften Fachkraft für Rauchwarnmelder nach DIN Die Prüfungsfragen bestehen aus den folgenden Themengebieten: a) Kenntnisse über Funktionsweise und Einsatzgrenzen von Rauchwarnmeldern: etwa 40 %; b) Kenntnisse der DIN und DIN EN 14604: etwa 40 %; c) Kenntnisse über das Verhalten von Brandrauch: etwa 10 %; d) herstellerspezifische Kenntnisse der verfügbaren Rauchwarnmelder: etwa 10 %. 4. Bewertung der schriftlichen Prüfung Bewertungsschlüssel: Es wird nach dem Multiple-Choice-Prinzip bewertet. Eine Frage gilt dann als falsch beantwortet, wenn ein Kreuzchen an einer falschen Stelle steht. Unvollständig beantwortete Fragen (z.b. von vier richtigen Kreuzchen wurden nur zwei gemacht) werden prozentual als richtig gewertet. Die erreichte Gesamtpunktzahl aller Prüfungsthemen muss mindestens 70% betragen. 5. Mitteilung des Prüfungsergebnisses Der Antragsteller wird durch die Prüfstellen innerhalb vier Wochen nach der Prüfung schriftlich über das Ergebnis der Prüfung informiert. Das Prüfungsergebnis beinhaltet eine Bestätigung der erfolgreichen Durchführung der Prüfung. Zusätzlich kann die Prüfstelle dem Antragsteller die Gesamtpunktzahl mitteilen. Die Bestätigung über die erfolgreiche Teilnahme an der Prüfung zur Geprüften Fachkraft für Rauchwarnmelder nach DIN muss folgende Angaben enthalten: - Bezeichnung der Urkunde (z.b. Bescheinigung, Zertifikat) - Name und Vorname des Teilnehmers - Prüfergebnis "hat die Prüfung als Geprüfte Fachkraft für Rauchwarnmelder nach DIN bestanden" - Datum der Prüfung; Name und Anschrift der Stelle, welche die Prüfung durchgeführt hat - Name, Stellung und Unterschrift der Person, welche die Bestätigung ausstellt 6. Dokumentation der Prüfung Die Prüfungsunterlagen der Teilnehmer und die Unterlagen der Bewertung verbleiben bei den Prüfstellen und sind mindestens zehn Jahre zu archivieren. 7. Wiederholung der Prüfung Die Prüfung kann beliebig oft wiederholt werden. 8. Prüfungseinsicht Jede geprüfte Person hat die Möglichkeit, bei der Prüfungsstelle Einsicht in ihre Prüfung zu nehmen. Aufzeichnungen während der Einsicht sind nicht erlaubt. 9. Geltungsdauer der Prüfung Die Bestätigung über die erfolgreiche Teilnahme an der Prüfung zur Geprüften Fachkraft für Rauchwarnmelder nach DIN ist fünf Jahre gültig. BHE, Januar Seite 2 von 2 - Entwurf

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