Amtsblatt. Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt Nürnberg für das Haushaltsjahr amtliche Bekanntmachungen

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1 Informationen und amtliche Bekanntmachungen Nr. 3 / 11. Februar 2015 Amtsblatt der Stadt Nürnberg 2 Euro Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt Nürnberg für das Haushaltsjahr 2015 Auf Grund von Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern i. d. F. d. Bek. vom 22. August 1998 (GVBl S. 796), zuletzt geändert durch 1 Nr. 37 der Verordnung vom 22. Juli 2014 (GVBl S. 286), hat der Stadtrat am 20. November 2014 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 beschlossen, die hiermit gemäß Art. 65 Abs. 3 der Gemeindeordnung bekannt gemacht wird: I. 1 (1) Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit festgesetzt; 1. im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der Erträge von dem Gesamtbetrag der Aufwendungen von und dem Saldo (Jahresergebnis) von im Finanzhaushalt a) aus laufender Verwaltungstätigkeit mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von und einem Saldo von b) aus Investitionstätigkeit mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von und einem Saldo von aus Finanzierungstätigkeit mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von und einem Saldo von d) und dem Saldo des Finanzhaushalts von (2) Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg für 2015 wird a) nach dem Erfolgsplan festgesetzt: in den Erträgen mit und in den Aufwendungen mit b) nach dem Vermögensplan festgesetzt: in den Einnahmen und Ausgaben mit (3) Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes NürnbergStift für 2015 wird a) nach dem Erfolgsplan festgesetzt: in den Erträgen mit und in den Aufwendungen mit b) nach dem Vermögensplan festgesetzt: in den Einnahmen und Ausgaben mit (4) Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg für 2015 wird a) nach dem Erfolgsplan festgesetzt: in den Erträgen mit und in den Aufwendungen mit b) nach dem Vermögensplan festgesetzt: in den Einnahmen und Ausgaben mit (5) Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebe Franken-Stadion Nürnberg für 2015 wird a) nach dem Erfolgsplan festgesetzt: in den Erträgen mit und in den Aufwendungen mit b) nach dem Vermögensplan festgesetzt: in den Einnahmen und Ausgaben mit (6) Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes NürnbergBad für 2015 wird a) nach dem Erfolgsplan festgesetzt: in den Erträgen mit und in den Aufwendungen mit b) nach dem Vermögensplan festgesetzt: in den Einnahmen und Ausgaben mit (7) Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg für 2015 wird a) nach dem Erfolgsplan festgesetzt: in den Erträgen mit und in den Aufwendungen mit b) nach dem Vermögensplan festgesetzt: in den Einnahmen und Ausgaben mit Amtsblatt Nürnberg 3 / 11. Februar

2 2 Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg (1) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf festgesetzt. (2) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des Eigenbetriebes Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg wird auf festgesetzt. (3) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des Eigenbetriebes NürnbergStift wird auf festgesetzt. (4) Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des Eigenbetriebes Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg sind nicht vorgesehen. (5) Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des Eigenbetriebes Franken-Stadion Nürnberg sind nicht vorgesehen. (6) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des Eigenbetriebes NürnbergBad wird auf festgesetzt. (7) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des Eigenbetriebes Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg wird auf festgesetzt. 3 (1) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren wird auf festgesetzt. (2) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigenbetriebes Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg wird auf festgesetzt. (3) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigenbetriebes NürnbergStift wird auf festgesetzt. (4) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigenbetriebes Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg wird auf festgesetzt. (5) Im Vermögensplan des Eigenbetriebes Franken-Stadion Nürnberg werden keine Verpflichtungsermächtigungen festgesetzt. (3) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes NürnbergStift wird auf festgesetzt. (4) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg wird auf festgesetzt. (5) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Franken-Stadion Nürnberg wird auf festgesetzt. (6) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes NürnbergBad wird auf festgesetzt. (7) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg wird auf festgesetzt. 6 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2015 in Kraft. II. Die Regierung von Mittelfranken hat als Rechtsaufsichtsbehörde die Haushaltssatzung mit Schreiben vom , d 2014 unter Auflagen genehmigt. III. Der Haushaltsplan liegt gemäß Art. 65 Abs. 3 der Gemeindeordnung vom bis im Amtsgebäude Theresienstraße 7, III. Stock, Zimmer 311, während der allgemeinen Geschäftsstunden öffentlich auf. Nürnberg, 06. Februar 2015 STADT NÜRNBERG Dr. Ulrich Maly Oberbürgermeister (6) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigenbetriebes NürnbergBad wird auf festgesetzt. (7) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigenbetriebes Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg wird auf festgesetzt. 4 entfällt *) 5 (1) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen nach dem Haushaltsplan wird auf festgesetzt. (2) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg wird auf festgesetzt. Ihre Kleinanzeige zu allen Gelegenheiten! Breite: 60 mm, je Zeile 1, Euro netto Telefon: 0911/ Telefax: 0911/ akquise@stadt.nuernberg.de Amtsblatt Nürnberg 3 / 11. Februar

3 Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg Bekanntmachung der Haushaltssatzung für die von der Stadt Nürnberg verwalteten kommunalen Stiftungen für das Haushaltsjahr 2015 Auf Grund des Art. 20 Abs. 3 des Bayerischen Stiftungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. September 2008 (GVBl 2008, S. 834), zuletzt geändert durch 1 Nr. 311 der Verordnung vom 22. Juli 2014 (GVBI S. 286) und in sinngemäßer Anwendung der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl S. 796), zuletzt geändert durch 1 Nr. 37 der Verordnung vom 22. Juli 2014 (GVBl S. 286), hat der Stadtrat am folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 beschlossen, die hiermit gemäß Art. 65 Abs. 3 Satz 2 i. V. m. Art. 26 Abs. 2 der Gemeindeordnung bekannt gemacht wird: I. 1 Die als Anlage beigefügten Haushaltspläne der von der Stadt Nürnberg verwalteten kommunalen Stiftungen für das Haushaltsjahr 2015 werden hiermit festgesetzt; sie schließen dem Gesamtbetrag der Erträge von 1. im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen von und dem Saldo (Jahresergebnis) von Heilig-Geist-Spital-Stiftung Findel- und Waisenhausstiftungen Klein sche Brennmaterialienstiftung Kost-Pocher sche Stiftung Fritz-Hintermayr-Stiftung Wallner sche Blinden-und Stipendienstiftung Rudolf und Berta Mathes Wohltätigkeitsstiftung im Finanzhaushalt mit Heilig-Geist-Spital-Stiftung Findel- und Waisenhausstiftungen Klein sche Brennmaterialienstiftung Kost-Pocher sche Stiftung Fritz-Hintermayr-Stiftung Wallner'sche Blinden- und Stipendienstiftung Rudolf und Berta Mathes Wohltätigkeitsstiftung dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von a) aus laufender Verwaltungstätigkeit b) aus Investitionstätigkeit aus Finanziierungstätigkeit a) b) a) b a) b) a) b) a) b) a) b) 0 a) b) 0 a) b) a) b) a) b) a) b) a) b) a) 700 b) a) b) und einem Saldo von a) b) c ) a) b) a) b) a) b) a) b) a) b) a) b) und dem Saldo des Finanzhaushalts von Amtsblatt Nürnberg 3 / 11. Februar

4 Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg 2 Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen. 3 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt. 4 Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen werden nicht beansprucht. 5 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2015 in Kraft. II. Die Regierung von Mittelfranken hat als Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom , Nr und keine Einwände gegen die Haushaltssatzung erhoben. III. Die Haushaltspläne liegen gemäß Art. 65 Abs. 3 Satz 3 in Verbindung mit Art. 26 Abs. 2 GO vom bis im Amtsgebäude Theresienstraße 7, III. Stock, Zimmer 311, während der allgemeinen Geschäftszeiten öffentlich auf. Nürnberg, 06. Februar 2015 STADT NÜRNBERG Dr. Ulrich Maly Oberbürgermeister Gebührensatzung für die Berufsfachschule für Kinderpflege der Stadt Nürnberg (Berufsfachschule für KinderpflegeGebS BFSKiGebS) Vom 06. Februar 2015 Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 2 Abs.1 und Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl. S. 264), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. März 2014 (GVBl. S. 70), folgende Satzung: Inhaltsübersicht: 1 Gebührenschuldner 2 Gebühr für Teilnahme von Externen an der Abschlussprüfung 3 Fälligkeit der Gebühr 4 Rücktritt 5 Inkrafttreten 1 Gebührenschuldner die nicht Schülerinnen oder Schüler dieser Berufsfachschule sind (Externe). Gebührenschuldner ist, wer sich anmeldet, um als Externer die Abschlussprüfung nach 49 bis 51a der Schulordnung für die Berufsfachschulen für Hauswirtschaft, für Kinderpflege und für Sozialpflege (BFSOHwKiSo) zum Erwerb der Bezeichnung Staatlich geprüfter Kinderpfleger/ Staatlich geprüfte Kinderpflegerin abzulegen. 2 Gebühr für Teilnahme von Externen an der Abschlussprüfung (1) Für die Teilnahme an der Abschlussprüfung gemäß 49 bis 51a BFSOHwKiSo wird eine Gebühr von 1.470,-- Euro erhoben. (2) Für Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmer, denen die Prüfungsgebühr gemäß Abs.1 nicht im Rahmen einer anderweitigen öffentlichen Förderung ersetzt wird, ermäßigt sich die Prüfungsgebühr auf 100,-- Euro. 3 Fälligkeit der Gebühr Die Prüfungsgebühr wird am Tag der Zuweisung durch die Schulaufsichtsbehörde an die Berufsfachschule für Kinderpflege der Stadt Nürnberg zur Durchführung der Abschlussprüfung fällig. 4 Rücktritt Treten Prüfungsteilnehmerinnen oder Prüfungsteilnehmer vor oder während der Prüfung von der Prüfung zurück, so können die Prüfungsgebühren ganz oder teilweise erlassen werden. Die Entscheidung darüber trifft die Schulleitung. 5 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft. Vorstehende Satzung wurde vom Stadtrat am 28. Januar 2015 beschlossen. Sie wird hiermit ausgefertigt und amtlich bekannt gemacht. Nürnberg, 06. Februar 2015 Stadt Nürnberg Dr. Ulrich Maly Oberbürgermeister Satzung zur Änderung der Bestattungs- und Friedhofsgebührensatzung der Stadt Nürnberg (Bestattungsund FriedhofsGebS BFGebS) vom 22. Juli 2010 (Amtsblatt S. 234), zuletzt geändert durch Satzung vom 27. Juni 2013 (Amtsblatt S. 233) Vom 06. Februar 2015 Die Stadt Nürnberg erlässt aufgrund von Art. 2 Abs. 1 und Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl. S. 264), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. März 2014 (GVBl. S. 70), folgende Satzung: Art wird wie folgt geändert: a) In Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe a) wird der Betrag 35,00 durch den Betrag 40,00 ersetzt. b) In Abs. 2 Nr. 2 wird der Betrag 24,00 durch den Betrag 30,00 ersetzt. In Abs. 2 Nr. 3 Buchstabe a) wird der Betrag 50,00 durch den Betrag 55,00 ersetzt. d) In Abs. 2 Nr. 3 Buchstabe b) wird der Betrag 100,00 durch den Betrag 110,00 ersetzt. 2. In 6 Nr. 1 wird der Betrag 25,00 durch den Betrag 30,00 ersetzt wird wie folgt geändert: a) In Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a) wird der Betrag 315,00 durch den Betrag 345,00 ersetzt. b) In Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b) wird der Betrag 285,00 durch den Betrag 305,00 ersetzt. In Abs. 1 Nr. 2 wird der Betrag 140,00 durch den Betrag 155,00 ersetzt. d) In Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a) wird der Betrag 930,00 durch den Betrag 940,00 ersetzt. e) In Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe b) wird der Betrag 680,00 durch den Betrag 450,00 ersetzt. f) In Abs. 3 Nr. 2 wird der Betrag 55,00 durch den Betrag 65,00 ersetzt. Art. 2 Diese Satzung tritt am in Kraft. Vorstehende Satzung wurde vom Stadtrat am 28. Januar 2015 beschlossen. Sie wird hiermit ausgefertigt und amtlich bekannt gemacht. Nürnberg, 06. Februar 2015 Stadt Nürnberg Die Stadt erhebt Gebühren für die Teilnahme solcher Bewerberinnen und Bewerber an Prüfungen der Berufsfachschule für Kinderpflege der Stadt Nürnberg, Dr. Ulrich Maly Oberbürgermeister Amtsblatt Nürnberg 3 / 11. Februar

5 Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg Satzung zur Aufhebung der Satzung der Stadt Nürnberg über die förmliche Festlegung des städtebaulichen Entwicklungsbereiches Nürnberg-Herpersdorf (Entwicklungssatzung Nürnberg-Herpersdorf ) vom 30. November 1993 (Amtsblatt S. 444, ber. Amtsblatt 1994 S. 7), geändert durch Satzung vom 13. Februar 2013 (Amtsblatt S. 50) Vom 06. Februar 2015 Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von 169 Abs. 1 Nr. 8 in Verbindung mit 162 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 15. Juli 2014 (BGBl. I S. 954) folgende Satzung: Art. 1 Die Satzung der Stadt Nürnberg über die förmliche Festlegung des städtebaulichen Entwicklungsbereiches Nürnberg-Herpersdorf (Entwicklungssatzung Nürnberg-Herpersdorf ) vom 30. November 1993 (Amtsblatt S. 444, ber. Amtsblatt 1994 S. 7), geändert durch Satzung vom 13. Februar 2013 (Amtsblatt S. 50) wird aufgehoben. Art. 2 Diese Satzung tritt mit ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft. Vorstehende Satzung wurde vom Stadtrat am 28. Januar 2015 beschlossen. Sie wird hiermit ausgefertigt und amtlich bekannt gemacht. Nürnberg, 06. Februar 2015 Stadt Nürnberg Dr. Ulrich Maly Oberbürgermeister Verordnung der Stadt Nürnberg über die Neufestsetzung des Überschwemmungsgebietes der Rednitz (ÜberschwemmungsgebietsVO Rednitz RednitzÜSGVO) Vom 06. Februar 2015 Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von 76 Abs. 2 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 15. November 2014 (BGBl. I S. 1724), in Verbindung mit Art. 46 Abs. 3, Art. 73 des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG) vom 25. Februar 2010 (GVBl. S. 66, ber. S. 130), zuletzt geändert durch 1 Nr. 363 der Verordnung vom 22. Juli 2014 (GVBl. S. 286), folgende Verordnung: Inhaltsübersicht: 1 Überschwemmungsgebiet 2 Verbote und Anforderungen an Heizölverbraucheranlagen 3 Befreiung 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten 1 Überschwemmungsgebiet (1) Für die Rednitz wird für den Flussverlauf im Stadtgebiet Nürnberg von Flusskilometer 6,4 bis Flusskilometer 23,0 ein Überschwemmungsgebiet festgesetzt. (2) Die Grenze des Überschwemmungsgebietes verläuft im Süden entlang der Grenze des Stadtgebietes der Stadt Nürnberg im Bereich der in der Talaue befindlichen Wiesen. (3) In Fließrichtung rechts der Rednitz verläuft die Grenze stets entlang der Talaue und hier bis zum Bereich Rennmühlstraße, weiter bis zur Bahnlinie Nürnberg-Schwabach, von dort Richtung Thomas- Kolb-Brücke und weiter bis zum Neuwerksteg, und von hier aus bis zum Betriebsgelände Faber Castell in Stein. Auf dem Gebiet der Stadt Nürnberg verläuft die Grenze dann weiter ab dem Betriebsgelände der E.ON Kraftwerke GmbH an der Felsenstraße entlang der Talaue vorbei an der Bahnlinie Nürnberg-Ansbach und von dort weiter bis zur Fernabrücke. Die Fernabrücke bildet die nördliche Grenze des Überschwemmungsgebietes. (4) In Fließrichtung links der Rednitz verläuft die Grenze westlich der Sportanlage TSV Katzwang bis unterhalb der Wohnbebauung im Bereich Baimbacher Weg, von dort aus weiter entlang der Wiesen der Stadtgrenze bis westlich Haltepunkt Reichelsdorfer Keller, die Rednitz entlang bis in Höhe Ortsteil Mühlhof und von hier in westlicher Richtung bis zur Bebauung Unterer Grund. Die Grenze verläuft weiter entlang der Talaue bis zur Bundesstraße B 2, dann in nördlicher Richtung über die Koppenhofer Straße entlang des Ortsteiles Lohhof bis zum Bereich links der Gerasmühler Straße. Danach verläuft die Grenze weiter in nördlicher Richtung entlang der Rednitz, vorbei an der Sportanlage des TV Eibach und von dort weiter entlang der Stadtgrenze bis in den Bereich Neuwerksteg. Von dort aus verläuft die Grenze weiter entlang der Stadtgrenze westlich der Castellstraße und entlang der Rednitz bis zum Betriebsgelände Faber Castell in Stein. Auf dem Gebiet der Stadt Nürnberg verläuft die Grenze weiter ab dem Betriebsgelände der E.ON Kraftwerke GmbH an der Felsenstraße in nördlicher Richtung entlang der Rednitz, vorbei am Naturschutzgebiet Hainberg und dann weiter bis zur Fernabrücke. (5) Der genaue Geltungsbereich und Grenzverlauf ergibt sich aus den Karten Nrn. K1 bis K7 des Wasserwirtschaftsamtes Nürnberg vom (Maßstab 1:2.500), die bei der Stadt Nürnberg/ Untere Wasserrechtsbehörde archivmäßig verwahrt werden und dort während der Dienststunden von jedermann eingesehen werden können. Als Grenze gilt jeweils die Innenkante der Begrenzungslinie. (6) Veränderung der Grenzen oder der Bezeichnungen der im Überschwemmungsgebiet gelegenen Grundstücke berühren die festgesetzten Grenzen des Überschwemmungsgebiets nicht. 2 Verbote und Anforderungen an Heizölverbraucheranlagen (1) Die Neuerrichtung von Anlagen zum Lagern von wassergefährdenden Stoffen ist verboten, wenn der Lagerraum ganz oder teilweise innerhalb des festgesetzten Überschwemmungsgebietes liegt. (2) Heizölverbraucheranlagen dürfen nur aufgestellt werden, errichtet oder betrieben werden, wenn 1. sie so aufgestellt sind, dass sie vom Hochwasser nicht erreicht werden können oder 2. Anlagen und Anlagenteile so gesichert sind, dass sie bei Hochwasser nicht aufschwimmen oder ihre Lage verändern; sie müssen mindestens eine 1,3-fache Sicherheit gegen Auftrieb der leeren Anlage oder des leeren Anlagenteils haben und 3. Anlagen und Anlagenteile so aufgestellt sind, dass bei Hochwasser kein Wasser in Entlüftungs-, Befüll- oder sonstige Öffnungen eindringen kann und eine mechanische Beschädigung z. B. durch Treibgut oder Eisstau ausgeschlossen ist. (3) Bestehende Heizölverbraucheranlagen, die ganz oder teilweise innerhalb des festgesetzten Überschwemmungsgebietes liegen und die nicht den Anforderungen nach Abs. 2 entsprechen, sind innerhalb von zwei Jahren nach dem Inkrafttreten dieser Verordnung ohne Aufforderung oder Anordnung nachzurüsten. Die Nachrüstmaßnahmen sind von den Fachbetrieben nach Wasserrecht durchzuführen. Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen der Gefährdungsstufe B, die im Überschwemmungsgebiet liegen, sind innerhalb von zwei Jahren nach dem Inkrafttreten dieser Verordnung einmalig durch Sachverständige gemäß 18 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (Anlagenverordnung VAwS) überprüfen zu lassen. (4) Sonstige Anforderungen an Anlagen, insbesondere solche der VAwS, bleiben unberührt. 3 Befreiung (1) Die Stadt kann von dem Verbot des 2 Abs. 1 Befreiung erteilen, wenn der Hochwasserschutz nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt ist, überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit dies erfordern oder das Verbot zu einer unbilligen Härte führen würde. (2) Die Befreiung kann mit Nebenbestimmungen verbunden werden. Die Befreiung ist widerruflich. Amtsblatt Nürnberg 3 / 11. Februar

6 (3) Im Fall des Widerrufs kann die Stadt vom Grundstückseigentümer verlangen, dass der frühere Zustand wiederhergestellt wird, sofern es das Wohl der Allgemeinheit, insbesondere der Schutz vor Hochwassergefahren, erfordert. 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung der Stadt Nürnberg über das Überschwemmungsgebiet der Rednitz vom 8. Februar 1927 (Amtsblatt der Stadt Nürnberg, S. 109) außer Kraft. Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg Vorstehende Verordnung wurde vom Stadtrat am 28. Januar 2015 beschlossen. Sie wird hiermit ausgefertigt und amtlich bekannt gemacht. Nürnberg, 06. Februar 2015 Stadt Nürnberg Dr. Ulrich Maly Oberbürgermeister Wir suchen dringend für einen Polizeibeamten im Ruhestand eine 2-3 Zi. Wohnung zwischen 60 und 80 m² Wfl., gerne mit Balk. o. Terr., Miete bis 800 Euro - Für Vermieter kostenlos - Immobilien Vermittlungsservice Tel.: Schöne neue Alles aus einer Hand: Fenster Haustüren Rollläden Markisen Raffstores Wintergärten/ Überdachungen Fensterwelt Am Sternbach Markt Bibart Tel Fax Q U A L I T Ä T N A C H M A S S, S E R V I C E U N D B E R A T U N G info@fima-gmbh.de Amtsblatt Nürnberg 3 / 11. Februar

7 9 8I 5 7 II 39 II 12 II 6 II 3 II 1 I 6,00 m 2,00 m Öffentliche Amtliche Ausschreibungen Bekanntmachungen und Teilnahmewettbewerbe der Stadt Nürnberg der Stadt Nürnberg Änderung zum Bebauungsplan Nr tritt in Kraft Der Stadtplanungsausschuss hat am gemäß 10 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) die Änderung zum Bebauungsplan Nr St. Gallen Ring, für ein Gebiet nördlich der Rothenburger Straße zwischen der Haeselerstraße im Westen und der Paracelsusstraße im Osten, südlich des Westparks (ehemaliges US-Hospital) Der bestehende Einzelhandelsmarkt soll am vorhandenen Standort (Ecke Rothenburger Straße / Sankt-Gallen-Ring) erweitert werden. Der bisher im Parkplatzbereich angesiedelte Bäcker entfällt und wird künftig durch eine interne Bake-off-Station mit Frischbackwaren ersetzt. Die Nutzung erfordert ausreichend dimensionierte und vom Kundenraum getrennte Aufbewahrung (TK-Zelle) sowie einen Raum zur Vorbereitung der Backwaren. Weiterhin wird für eine kundenfreundliche Bedienbarkeit der Leergutabgabe die Einrichtung eines Pfandraums notwendig. Neben der Erweiterung erfolgen Umnutzungen innerhalb des Gebäudes, im Wesentlichen die Auflösung bzw. Umwandlung eines Lagers in Verkaufsraum. Hierdurch wird keine Sortimentserweiterung, sondern lediglich eine geänderte und übersichtlichere Präsentation der Waren angestrebt. Der Bebauungsplan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung kann im Stadtplanungsamt, Lorenzer Straße 30, Nürnberg, Zimmer 106 (1. Obergeschoss - Planauslage) während der 177/47 35 I 177/42 177/45 177/44 177/43 177/28 II 41 II 37 II 16 II 14 II 174/14 10 II 8 II 174/9 174/7 174/6 174/8 /15 176/6 /7 Zeit des Publikumsverkehrs (Montag, Dienstag und Donnerstag von 8.30 bis Uhr, Mittwoch und Freitag von 8.30 bis Uhr) von jedermann eingesehen werden. Auf Verlangen wird über den Inhalt Auskunft gegeben. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft ( 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB). Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans wird durch den abgedruckten Lageplan kenntlich gemacht. Auf Folgendes wird hingewiesen: 1. Die Behörden auf ihre Mitwirkungspflicht gemäß 4 Abs. 3 BauGB 2. Etwaige Entschädigungen können verlangt werden, wenn die in den 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Entschädigungsberechtigte können die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass sie die Leistung der Entschädigung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen (vgl. 44 Abs. 1 und 2 BauGB) beantragen. Auf 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB wird hingewiesen. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die vorgenannten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird ( 44 Abs. 4 BauGB). o SO -Lebensmittelmarkt- GF I FH min. 5 m o 3. Unbeachtlich werden - eine nach 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, - eine unter Berücksichtigung des 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans, - nach 214 Abs. 2 a BauGB beachtliche Fehler und - nach 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Nürnberg (Stadtplanungsamt, Lorenzer Str. 30, Nürnberg) unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. ( 215 Abs. 1 BauGB). Nürnberg, 27. Januar 2015 Stadt Nürnberg Dr. Ulrich Maly Oberbürgermeister I o 177/29 177/25 4 I 177/24 177/23 177/7 177/ / GMKG. GROSSREUTH BEI SCHWEINAU 5 II 7 II 9 II 11 II 0 174/1 174/5 174/4 174/3 176/2 4 II 2 II 50M 176/5 176/4 176/3 174/2 176/1 175/22 129/2 GEe GRZ 0,8 II - VII FH min. 9 m g GEe GRZ 0,8 II - IV g Änderung des Bebauungsplans Nr für das Gebiet nördlich der Rothenburger Straße zwischen der Haeselerstraße im Westen und der Paracelsusstraße im Osten, südlich des Westparks (ehemaliges US-Hospital) GRENZE DES RÄUMLICHEN GELTUNGSBEREICHS (ÄNDERUNGSBEREICH) Amtsblatt Nürnberg 3 / 11. Februar

8 Das Umweltamt der Stadt Nürnberg erlässt folgende Allgemeinverfügung: Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg 1. Es wird hiermit aus Gründen des Artenschutzes ein Betretungsverbot für die waldseitige Böschung des westlichen Dammes des Rhein-Main-Donau- Kanals im Damm-Abschnitt von der Schleuse Eibach bis zur Sauerbruchstraße in der Zeit vom 01. März bis 31. Oktober 2015 erteilt. Die Lage dieses Abschnitts ergibt sich aus dem Übersichtsplan 1 : 8.500, die Gebietskarte ist Bestandteil der Allgemeinverfügung. 2. Es ist sicherzustellen, dass sich auch Hunde im genannten Zeitraum nicht in den Geltungsbereich des Betretungsverbots begeben. 3. Die Nutzung befestigter Wege bzw. von Betriebswegen im Geltungsbereich dieser Allgemeinverfügung ist weiterhin erlaubt. 4. Das Betretungsverbot nach Nr. 1 dieser Allgemeinverfügung gilt nicht für die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes und ihrer Mitarbeiter zur Erfüllung der aus 7, 8 Bundeswasserstraßengesetz (Unterhaltung der Bundeswasserstraße und Betrieb der bundeseigenen Schifffahrtsanlagen) resultierenden Aufgaben und Pflichten. Hinweis: Die Allgemeinverfügung liegt mit Übersichtsplan, Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung bei der Stadt Nürnberg, Umweltamt, Lina-Ammon-Str. 28, Nürnberg, Zi. 301 aus. Sie kann während der allgemeinen Dienstzeiten eingesehen werden. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntmachung Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht in Ansbach, Postfachanschrift: Postfach 616, Ansbach, Hausanschrift: Promenade 24-28, Ansbach, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, die Beklagte (Stadt Nürnberg) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung: 1. Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungs-gerichtsordnung vom (GVBl. S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Sicherheitsrechts/Artenschutzrechts abgeschafft. Es besteht deshalb keine Möglichkeit gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen. 2. Die Klageerhebung in elektronischer Form (z. B. durch ) ist unzulässig. 3. Kraft Bundesrecht ist in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten seit grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten. Bekanntmachung über den Abschluss des Wirtschaftsjahres 2013 des Eigenbetriebs Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg Jahresabschluss Der Stadtrat hat am den Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang sowie Lagebericht) des Eigenbetriebs Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg für das Wirtschaftsjahr 2013 (1. Januar 2012 bis 31. Dezember 2013) wie folgt festgestellt: Amtsblatt Nürnberg 3 / 11. Februar

9 Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg Die Bilanz mit einer Summe von ,30 EUR auf der Aktiv- und Passivseite. Die Gewinn- und Verlustrechnung mit einem Jahresgewinn von ,51 EUR. Der Jahresgewinn wird in die Rücklagen eingestellt. Gemäß Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung wird die uneingeschränkte Entlastung erteilt. Der Jahresabschluss 2013 des Eigenbetriebs Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg wird, gemäß 25 Abs. 4 Eigenbetriebsverordnung, öffentlich bekannt gegeben. gez. Dr. Pluschke erster Werkleiter gez. Vogel Bürgermeister Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Eigenbetriebs Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg, Nürnberg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2013 geprüft. Durch Art. 107 GO Bay wurde der Prüfungsgegenstand erweitert. Die Prüfung erstreckt sich daher auch auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebs i.s.v. 53 Abs. 1 Nr. 2 HGrG. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht, nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebs, liegen in der Verantwortung der Werkleitung des Eigenbetriebs. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss, unter Einbeziehung der Buchführung, über den Lagebericht sowie über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebs abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung gemäß 317 HGB und Art. 107 GO Bay, unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebs Anlass zu Beanstandungen geben. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebs sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen in- ternen Kontrollsystems, Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht sowie die Anforderungen aus der Erweiterung des Prüfungsgegenstands überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Werkleitung des Eigenbetriebs sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Die Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse haben wir darüber hinaus entsprechend den vom Institut der Wirtschaftsprüfer festgestellten Grundsätzen zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftslichen Verhältnisse nach 53 HGrG vorgenommen. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung des Jahresabschlusses, unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichts, hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung, aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse, entspricht der Jahresabschluss des Eigenbetriebs Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg, Nürnberg, den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt, unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebs geben nach unserer Beurteilung keinen Anlass zu wesentlichen Beanstandungen. Nürnberg, den 16. Mai 2014 Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gez. Kiefer Wirtschaftsprüfer gez. Thiermann Wirtschaftsprüfer Der Jahresabschluss und Lagebericht des Eigenbetriebs Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg liegen in der Zeit vom bis im Verwaltungs- und Betriebsgebäude der Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg, Adolf- Braun-Straße 33, Nürnberg, 1. Stock, Zimmer 4.26, während der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsicht auf. Nürnberg, Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg Werkleitungsangelegenheiten Standortbezogene Vorprüfung über die Umweltverträglichkeit für den ökologischen Ausbau des Gaulnhofener Grabens zwischen Kemptener Straße und Marthweg der Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg und dem Servicebetrieb Öffentlicher Raum Die Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg und der Servicebetrieb Öffentlicher Raum beabsichtigen den ökologischen Ausbau des Gaulnhofener Grabens zwischen Kemptener Straße und Marthweg. Eine standortbezogene Vorprüfung auf der Grundlage der 3a, 3b Abs. 1 und 3c Satz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in Verbindung mit Anlage 1 Nr Spalte 2 hat ergeben, dass das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben wird. Von der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung wird daher gemäß 3a Satz 2 zweiter Halbsatz UVPG abgesehen. Die Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar. Das Protokoll sowie die zugrundeliegenden Unterlagen können beim Umweltamt der Stadt Nürnberg/Abt. 2, Technischer Umweltschutz, Lina-Ammon-Straße 28, Nürnberg, 2. OG., Zimmer 201, Tel.: während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Umlegung Eichenlöhlein Gemarkung Worzeldorf Bekanntmachung über den Zeitpunkt der Unanfechtbarkeit des Teilumlegungsplans 3 Der durch Beschluss des Umlegungsausschusses vom aufgestellte Teilumlegungsplan 3 (bestehend aus Verzeichnis und Karte) ist am unanfechtbar geworden. Die Unanfechtbarkeit wird gemäß 71 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) hiermit bekannt gemacht. Gemäß 72 Abs. 1 BauGB wird mit dieser Bekanntmachung der bisherige Rechtszustand durch den im Teilumlegungsplan 3 vom vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Fern diese Bekanntmachung die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass gemäß Art. 41 Abs. 4 Satz 4 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) die o.g. Feststellung des Zeitpunkts der Unanfechtbarkeit am Tage nach der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Nürnberg als bekannt gegeben gilt. Amtsblatt Nürnberg 3 / 11. Februar

10 Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Feststellung des Zeitpunktes der Unanfechtbarkeit des Teilumlegungsplans 3 vom kann innerhalb eines Monats ab Bekanntgabe Widerspruch beim Umlegungsausschuss der Stadt Nürnberg, Geschäftsstelle, Nürnberg, Bauhof 5, II. Stock, Zimmer 211 schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden. Er kann auch elektronisch mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen unter der Adresse nuernberg.de eingelegt werden. Der eingelegte Widerspruch hat gemäß 212 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB keine aufschiebende Wirkung. Die Regelungen des 80 Abs. 4 und 5 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) finden entsprechende Anwendung. Die Beteiligten können beim Landgericht Ansbach Kammer für Baulandsachen-, Promenade 4, Ansbach, beantragen, dass die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs entsprechend 80 Abs. 5 VwGO angeordnet wird. Der Antrag ist gegen den Umlegungsausschuss der Stadt Nürnberg zu richten. Über Anträge nach 80 Abs. 4 VwGO entscheidet der Umlegungsausschuss der Stadt Nürnberg. Sollte über den Widerspruch ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden werden, so kann Antrag auf gerichtliche Entscheidung gestellt werden. Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung ist beim Umlegungsausschuss der Stadt Nürnberg, Geschäftsstelle, Nürnberg, Bauhof 5, II. Stock, Zimmer 211 einzureichen. Über den Antrag entscheidet die Kammer für Baulandsachen, Landgericht Ansbach. Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruches gestellt werden, außer, wenn wegen besonderer Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist. Der Antrag muss den Verwaltungsakt bezeichnen, gegen den er sich richtet. Er soll die Erklärung, inwieweit der Verwaltungsakt angefochten wird und einen bestimmten Antrag enthalten. Er soll die Gründe sowie die Tatsachen und Beweismittel angeben, die zur Rechtfertigung des Antrages dienen. Hinweise zum Widerspruchsverfahren: Ergänzend zur Rechtsbehelfsbelehrung wird auf folgendes hingewiesen: 1. Ein Widerspruch sollte begründet werden. Sofern keine Begründung vorliegt, kann binnen kurzer Frist nach Aktenlage entschieden werden. 2. Ein elektronisch eingelegter Widerspruch muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg vom Aktenzeichen B wurde die Baugenehmigung für das oben genannte Vorhaben unter Auflagen und unter Zulassung von Abweichungen nach 31 des Baugesetzbudem Signaturgesetz versehen sein. Eine elektronische Widerspruchseinlegung ohne qualifizierte elektronische Signatur ist unzulässig. 3. Bei erfolglosem Ausgang des Widerspruchsverfahrens hat der Widerspruchsführer die Kosten zu tragen. Stadt Nürnberg Amt für Geoinformation und Bodenordnung Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses Anwesen Galvanistr. 10, Gemarkung/ Flurnr.: Gibitzenhof 282 / 21 Baugenehmigung für die Nutzungsänderung von Garagen mit Nebenraum zu Lagerräumen mit Kommissionierung Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg vom Aktenzeichen B wurde die Baugenehmigung für das oben genannte Vorhaben unter Auflagen und unter Zulassung von Abweichungen nach 31 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie nach Art. 63 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) erteilt. Den Eigentümern der Grundstücke Gemarkung Gibitzenhof, Flur Nr.: 282/26 (Wattstr. 4), Flur Nr.: 282/20 (Galvanistr. 12), Flur Nr.: 282/12 (Gugelstr. 125), Flur Nr.: 282/9 (Gugelstr. 127), Flur Nr.:282/22 (Galvanistr. 8), die dem Vorhaben nicht zugestimmt haben, ist gemäß Art. 66 Abs. 1 BayBO eine Ausfertigung des Baugenehmigungsbescheides zuzustellen. Nachdem sich die vorgenannten Grundstücke im Eigentum von mehr als 20 Miteigentümern befinden, wird die erforderliche Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt (Art. 66 Abs. 2 BayBO). Die Akten des Baugenehmigungsverfahrens können bei der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg innerhalb der allgemeinen Dienststunden (Mo., Di. und Do Uhr, Mi. und Fr Uhr) oder nach telefonischer Vereinbarung unter (0911) im Amtsgebäude Bauhof 5, Zimmer 28, eingesehen werden. Auch kann ein Abdruck des Genehmigungsbescheides von den betreffenden Eigentümern schriftlich angefordert werden. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Zustellung Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach, Postanschrift: Postfach 616, Ansbach, Hausanschrift: Promenade 24, Ansbach, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, die Beklagte (Stadt Nürnberg) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienen- den Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen vier Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung: Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bauaufsichtliche Zulassung hat nach 212 a Baugesetzbuch (BauGB) keine aufschiebende Wirkung. Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung ( 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit 80 Abs. 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung) kann beim vorgenannten Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts, gestellt werden. Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom (GVBl. S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Baurechts abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen. Die Klageerhebung in elektronischer Form (z. B. durch ) ist unzulässig. Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten seit grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten. Stadt Nürnberg - Bauordnungsbehörde Anwesen Humboldtstr a, Gemarkung/Flurnr.: Gibitzenhof 249 / 3 Baugenehmigung für die Umnutzung einer Sportgaststätte für Billard-Sportbetrieb in eine Büroeinheit, Umnutzung von 3 Wohnungen und eines Fußballclubs im 1.OG des Vorderhauses in 3 Büroeinheiten, Umnutzung von Gaststätte im Rückgebäude in Sozialraum (Cafeteria) und firmeninternen Schulungsraum, Einbau von 4 Wohnungen in das Dachgeschoss, Umbau der Wohneinheiten im OG des Vordergebäudes, Einbau eines neuen Treppenhauses und zweier Aufzüge, Errichtung von Balkonen, Dachgauben und überdachte Dachloggien, bauliche Änderungen - TEKTUR über Nutzungsänderungen in der Einheit 22 in EG und OG mit inneren baulichen Änderungen sowie Fassadenänderungen Amtsblatt Nürnberg 3 / 11. Februar

11 Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg ches (BauGB) sowie nach Art. 63 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) erteilt. Den Eigentümern der Grundstücke Fl.-Nr(n).248, 247/4, 246/19, 249/7, 249/5, 250/28, 250/45, 250/46, 250/38 und 250/43, Gemarkung Gibitzenhof, Humboldtstr. 110, 112, 120,122, Bulmannstr. 40, 42, Kopernikusstr. 5, 7, 9, 11, 13 und Pillenreuther Str. 63, die dem Vorhaben nicht zugestimmt haben, ist gemäß Art. 66 Abs. 1 BayBO eine Ausfertigung des Baugenehmigungsbescheides zuzustellen. Nachdem sich die vorgenannten Grundstücke im Eigentum von mehr als 20 Miteigentümern befinden, wird die erforderliche Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt (Art. 66 Abs. 2 BayBO). Die Akten des Baugenehmigungsverfahrens können bei der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg innerhalb der allgemeinen Dienststunden (Mo., Di. und Do Uhr, Mi. und Fr Uhr) oder nach telefonischer Vereinbarung unter (0911) im Amtsgebäude Bauhof 5, Zimmer 30, eingesehen werden. Auch kann ein Abdruck des Genehmigungsbescheides von den betreffenden Eigentümern schriftlich angefordert werden. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Zustellung Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach, Postanschrift: Postfach 616, Ansbach, Hausanschrift: Promenade 24, Ansbach, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, die Beklagte (Stadt Nürnberg) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen vier Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung: Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bauaufsichtliche Zulassung hat nach 212 a Baugesetzbuch (BauGB) keine aufschiebende Wirkung. Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung ( 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit 80 Abs. 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung) kann beim vorgenannten Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts, gestellt werden. Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom (GVBl. S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Baurechts ab-geschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen. Die Klageerhebung in elektronischer Form (z. B. durch ) ist unzulässig. Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten seit grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten. Stadt Nürnberg - Bauordnungsbehörde Anwesen Humboldtstr. 88, Gemarkung/Flurnr.: Steinbühl 97 / 5 Baugenehmigung für die Erneuerung der vorhandenen Balkonanlagen Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg vom , Aktenzeichen B wurde die Baugenehmigung für das oben genannte Vorhaben unter Auflagen und unter Zulassung von Abweichungen nach Art. 63 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) erteilt. Den Eigentümern der Grundstücke Fl.Nr. 258/3, Gemarkung Gibitzenhof, Osterhausenstr. 11, Fl. Nr. 258/4, Gemarkung Gibitzenhof, Osterhausenstr. 13, Fl. Nr. 97/3, Gemarkung Steinbühl, Gabelsbergerstr. 18, Fl. Nr. 97/4, Gemarkung Steinbühl, Humboldtstr. 90, Fl. Nr. 97/6, Gemarkung Steinbühl, Humboldtstr. 86, die dem Vorhaben nicht zugestimmt haben, ist gemäß Art. 66 Abs. 1 BayBO eine Ausfertigung des Baugenehmigungsbescheides zuzustellen. Nachdem sich die vor-genannten Grundstücke im Eigentum von mehr als 20 Miteigentümern befinden, wird die erforderliche Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt (Art. 66 Abs. 2 BayBO). Die Akten des Baugenehmigungsverfahrens können bei der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg innerhalb der allgemeinen Dienststunden (Mo., Di. und Do Uhr, Mi. und Fr Uhr) oder nach telefonischer Vereinbarung unter (0911) im Amtsgebäude Bauhof 5, Zimmer 31, eingesehen werden. Auch kann ein Abdruck des Genehmigungsbescheides von den betreffenden Eigentümern schriftlich angefordert werden. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Zustellung Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach, Postanschrift: Postfach 616, Ansbach, Hausanschrift: Promenade 24, Ansbach, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, die Beklagte (Stadt Nürnberg) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen vier Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung: Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bauaufsichtliche Zulassung hat nach 212 a Baugesetzbuch (BauGB) keine aufschiebende Wirkung. Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung ( 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit 80 Abs. 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung) kann beim vorgenannten Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts, gestellt werden. Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom (GVBl. S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Baurechts ab-geschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen. Die Klageerhebung in elektronischer Form (z. B. durch ) ist unzulässig. Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten seit grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten. Stadt Nürnberg - Bauordnungsbehörde Anwesen Ostendstr., Gemarkung/ Flurnr.: Mögeldorf 195, 195/1, 195/2, 196,197 Vorbescheid für die Errichtung eines Büro- und Geschäftsgebäudes mit Tiefgarage - 2. Verlängerung der Gültigkeitsdauer des Vorbescheids - Mit Vorbescheid der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg vom Aktenzeichen V wurde die Gültigkeitsdauer des Vorbescheides vom , Az. V , um weiter 2 Jahre bis zum verlängert. Den Eigentümern der Grundstücke Fl.Nrn. 98 (Ostendstraße 191), 194 (Ostendstraße 182), 194/2 (Thusneldastraße 21), 198 und 208/16 (Ostendstraße 196a und 196b), Gemarkung Mögeldorf, die dem Vorhaben nicht zugestimmt haben, ist gemäß Art. 71 Satz 4 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) eine Ausfertigung des Vorbescheides zuzustellen. Nachdem sich die vorgenannten Grundstücke im Eigentum von mehr als 20 Miteigentümern befinden, wird die erforderliche Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt (Art. 66 Abs. 2 BayBO). Eine Ausfertigung des Vorbescheides liegt bei der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg innerhalb der allgemeinen Dienststunden (Mo., Di. und Do Uhr, Mi. und Fr Uhr) oder nach telefonischer Vereinbarung unter (0911) Amtsblatt Nürnberg 3 / 11. Februar

12 Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg im Amtsgebäude Bauhof 5, Zimmer 23, zur Einsichtnahme aus. Auch kann ein Abdruck des Vorbescheides von den betreffenden Eigentümern bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist (siehe Rechtsbehelfsbelehrung) schriftlich angefordert werden. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Zustellung Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach, Postanschrift: Postfach 616, Ansbach, Hausanschrift: Promenade 24, Ansbach, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, die Beklagte (Stadt Nürnberg) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen vier Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung: Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom (GVBl. S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Baurechts abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen. Die Klageerhebung in elektronischer Form (z. B. durch ) ist unzulässig. Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten seit grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten. Stadt Nürnberg - Bauordnungsbehörde Anwesen Wilhelm-Spaeth-Str. 18, Gemarkung/Flurnr.: Gleißhammer 111 / 18 Baugenehmigung für die Nutzungsänderung von Laden und Wohnung zu Vereinsheim Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg vom , Aktenzeichen B wurde die Baugenehmigung für das oben genannte Vorhaben unter Auflagen erteilt. Den Eigentümern der Grundstücke Fl.-Nr(n). 111/17, Gemarkung Gleißhammer, Wilhelm-Spaeth-Str. 16, Fl. Nr. 111/19, Gemarkung Gleißhammer, Augustenstr. 37, die dem Vorhaben nicht zugestimmt haben, ist gemäß Art. 66 Abs. 1 BayBO eine Ausfertigung des Baugenehmigungsbescheides zuzustellen. Nachdem sich die vorgenannten Grundstücke im Eigentum von mehr als 20 Miteigentümern befinden, wird die erforderliche Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt (Art. 66 Abs. 2 BayBO). Die Akten des Baugenehmigungsverfahrens können bei der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg innerhalb der allgemeinen Dienststunden (Mo., Di. und Do Uhr, Mi. und Fr Uhr) oder nach telefonischer Vereinbarung unter (0911) im Amtsgebäude Bauhof 5, Zimmer 31, eingesehen werden. Auch kann ein Abdruck des Genehmigungsbescheides von den betreffenden Eigentümern schriftlich angefordert werden. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Zustellung Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach, Postanschrift: Postfach 616, Ansbach, Hausanschrift: Promenade 24, Ansbach, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, die Beklagte (Stadt Nürnberg) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen vier Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung: Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bauaufsichtliche Zulassung hat nach 212 a Baugesetzbuch (BauGB) keine aufschiebende Wirkung. Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung ( 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit 80 Abs. 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung) kann beim vorgenannten Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts, gestellt werden. Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom (GVBl. S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Baurechts abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen. Die Klageerhebung in elektronischer Form (z. B. durch ) ist unzulässig. Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten seit grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten. Stadt Nürnberg - Bauordnungsbehörde Aufgebot einer verlorenen Sparurkunde Die nachfolgend genannten Sparurkunden sind wie glaubhaft gemacht wurde, verloren gegangen. Nr. der Sparurkunde Sparkassenbuch Für diese Sparurkunden wird hiermit, gemäß Artikel 35 AGBGB, das Aufgebot und die Kontensperre angeordnet und der Inhaber der Sparurkunde aufgefordert, seine Rechte unter Vorlage der Sparurkunde innerhalb von drei Monaten bei der Sparkasse Nürnberg anzumelden. Falls dies nicht geschieht, wird die Sparurkunde für kraftlos erklärt. Nürnberg, den SPARKASSE NÜRNBERG Der Vorstand Versammlung für ein Jagdrevier Die Eigentümer oder Nutznießer (nicht Pächter) von unbefriedeten, jagdbaren Grundstücken im Jagdrevier Nürnberg - Nord (Almoshof, Lohe und Pegnitzwiesen) werden hiermit zu einer Versammlung eingeladen, die am Mittwoch, um Uhr im Gasthaus Trattoria del Nord, Almoshofer Hauptstr.85, Nürnberg, stattfindet Tagesordnung: 1. Bericht des Jagdvorstandes 2. Bericht des Kassiers 3. Anträge, Verschiedenes gez. Rottner Jagdvorsteher Neubau oder Renovierung? Wir bieten Garagentore, Haustüren, Decorzäune mit dem Rundum-Service. 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13 Öffentliche Amtliche Ausschreibungen Bekanntmachungen und Teilnahmewettbewerbe der Stadt Nürnberg der Stadt Nürnberg a) Öffentlicher Auftraggeber Stadt Nürnberg, Hochbauamt, Marientorgraben 11, Nürnberg Telefon: 0911/ , Telefax:0911/ b) Vergabeverfahren Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A Ausschreibungsnummer: 1773 d) Art des Auftrags: Ausführung von Bauleistungen e) Ort der Ausführung: Zeppelinstraße/ Karl-Steigelmann-Straße f) Art und Umfang der Leistung Maßnahme: Zeppelintribüne/-feld, Vorbereitung der Generalinstandsetzung (Musterflächen) Gewerk: Abbrucharbeiten Art der Leistung: Abbruch von Holz, Mauerwerk, Naturstein, Beton, Dachabdichtungen, asbesthaltigen Materialien Umfang der Leistung: Entfernen loser Bauschutt 50 m³; Abbruch Abstützungen Holz 30 m³, Abbruch Innenputze, Abbruch Asbestfugenmaterial nach BGI lfm; Abbruch Innenwände 50 m²; Abbruch Natursteinverkleidungen / Betonbauteile 120m³; Abbruch Installationen 25 m³, Abbruch Bitumenabdichtungen 200 m²; Abbruch Blechabdeckungen 60 m² g) Erbringen von Planungsleistungen Nein h) Aufteilung in Lose: Nein i) Ausführungsfrist: Beginn der Ausführungsfrist: KW 16/2015 Ende der Ausführungsfrist: KW 20/2015 j) Nebenangebote sind zugelassen k) Anforderung der Verdingungsunterlagen bei: Hochbauamt Stadt Nürnberg, z.hd. Hr. Detlev Merklein, Marientorgraben 11, Nürnberg, Fax: 0911/ , detlev.merklein@stadt.nuernberg.de Anforderung bis: Auskünfte zum Verfahren und zum technischen Inhalt erteilt: Anschrift siehe a) l) Entgelt für die Verdingungsunterlagen: Höhe des Entgelts: 15,- Euro, zu überweisen an: Stadt Nürnberg, IBAN DE , BIC-SWIFT SSKNDE77XXX, Geldinstitut Sparkasse Nürnberg Verwendungszweck: Kto , KSt V , LV 1773 Zeppelin Abbruch Die Verdingungsunterlagen werden nur übersandt, wenn der Nachweis der Einzahlung vorliegt. Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet. n) Frist für den Eingang der Angebote: Datum: , Uhrzeit: 09.30h o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind: Stadt Nürnberg, Vergabemanagement, Bauhof 9 Nebeneingang Nürnberg p) Das Angebot muss in deutscher Sprache abgefasst sein. q) Teilnehmer am Eröffnungstermin: Bieter und ihre Bevollmächtigten s) wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen: gemäß VOB/B 16 t) Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe haben muss: Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (gesamt- II.1.1, II.1.5) Bezeichnung und Beschreibung bzw. Gegenstand des Auftrags: Schreinerarbeiten-Innentüren II.1.2) Art des Bauauftrags: Ausführung Ort der Ausführung: Nürnberg, Veilhofstr. 34 II.1.3) Gegenstand der Bekanntmachung: Öffentlicher Auftrag II.1.8) Aufteilung in Lose: nein II.1.9) Nebenangebote, Änderungsvorschläge werden berücksichtigt: nein II.2.1) Menge oder Umfang der Leistung: Innentüren mit verschiedenen Anfordeschuldnerisch haftend) u) Nachweise für die Beurteilung der Eignung des Bieters: Fachkunde nach TRGS 519 v) Ablauf der Zuschlags-und Bindefrist: 10. April 2015 w) Sonstige Angaben: Nachprüfung behaupteter Verstöße: Nachprüfungsstelle ( 21 VOB/A): Regierung von Mittelfranken, VOB-Stelle, Promenade 27, Postfach 606, Ansbach, Tel.: 0981/ , Fax: 0981/ Vergabekammer ( 104 GWB): Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken, Promenade 27, Postfach 606, Ansbach, Tel.: 0981/ , Fax: 0981/ a) Öffentlicher Auftraggeber Stadt Nürnberg, Hochbauamt, Marientorgraben 11, Nürnberg Telefon: , Telefax: dita.winterstein@stadt.nuernberg.de Hinweis: LV Anforderung siehe k) b) Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A Ausschreibungsnummer: H d) Art des Auftrags: Ausführung von Bauleistungen e) Ort der Ausführung: Nürnberg f) Art und Umfang der Leistung: Maßnahme: Regensburger Straße Gewerk: Entwässerungskanalarbeiten Art der Leistung: Kanalsanierung im Linerverfahren Umfang der Leistung: Ergänzung zur Veröffentlichung im Amtsblatt 26/2014 Für die Ausführung der Arbeiten ist Güteklasse AK2 erforderlich! g) Erbringen von Planungsleistungen: Nein h) Aufteilung in Lose: Nein i) Ausführungsfrist: Beginn der Ausführungsfrist: Ende der Ausführungsfrist: j) Nebenangebote sind zugelassen k) Anforderung der Verdingungsunterlagen bei: Stadt Nürnberg Hochbauamt z. Hd. Herrn Merklein, Marientorgraben 11, Nürnberg, Fax: 0911/ Detlev.Merklein@Stadt.Nuernberg.de Anforderung bis: Auskünfte zum Verfahren und zum technischen Inhalt erteilt: Siehe a) l) Entgelt für die Verdingungsunterlagen: Höhe des Entgelts: 15,00 Euro, zu überweisen an: Stadt Nürnberg, Konto-Nr , BLZ Geldinstitut Sparkasse Nürnberg, IBAN: DE , BIC/Swift: SSKNDE77XXX Verwendungszweck: Kostenart , Kosten-St. V LV H Barzahlung und Schecks werden nicht angenommen. Die Verdingungsunterlagen werden nur übersandt, wenn der Nachweis der Einzahlung vorliegt. Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet. Bei schriftlicher Anforderung eines Leistungsverzeichnisses sind der Bewerbung zwei mit der Firmenadresse beschriftete Aufkleber beizulegen. Ab dem ist zwischen 8:30 und 12:00 Uhr auch eine persönliche Abholung gegen Vorlage des Einzahlungsbeleges möglich. n) Frist für den Eingang der Angebote: Datum: , Uhrzeit: 09:30 o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind: Stadt Nürnberg, Vergabemanagement, Bauhof 9, Nebeneingang, Nürnberg p) Das Angebot muss in deutscher Sprache abgefasst sein. q) Teilnehmer am Eröffnungstermin: Bieter und ihre Bevollmächtigten s) wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen: Gemäß VOB/B 16 t) Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe haben muss: Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (gesamtschuldnerisch haftend) v) Ablauf der Zuschlags-und Bindefrist: w) Sonstige Angaben: Nachprüfung behaupteter Verstöße: Nachprüfungsstelle ( 21 VOB/A): Regierung von Mittelfranken, VOB-Stelle, Promenade 27, Postfach 606, Ansbach, Tel.: 0981/ , Fax: 0981/ Vergabekammer ( 104 GWB): Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken, Promenade 27, Postfach 606, Ansbach, Tel.: 0981/ , Fax: 0981/ I.1) I.2) Vergabestelle Stadt Nürnberg, Hochbauamt, Marientorgraben 11, Nürnberg, Telefon: 0911/ , Fax: 0911/ , stefan.buerner@stadt.nuernberg.de Anschrift für nähere Auskunft, für Anforderung von Unterlagen: siehe oben Angebote sind zu richten an: Stadt Nürnberg, Vergabemanagement Bauhof 9, Nebeneingang, Nürnberg Art des öffentlichen Auftraggebers: Lokalbehörde Amtsblatt Nürnberg 3 / 11. Februar

14 Öffentliche Amtliche Ausschreibungen Bekanntmachungen und Teilnahmewettbewerbe der Stadt Nürnberg der Stadt Nürnberg rungen an Schallschutz von db, Funier in Nussbaum mit Blockzargen, Umfassungszargen, Sonderzargen und Stahlzargen. Umfang Schreinerarbeiten Innentüren: Doppeltüranlagen mit Leibungsausbildung, 64 db, 21 Stück, Doppeltüranlagen mit Leibungsausbildung, 54 db, 51 Stück, Blockzargentüren, 47 db, 16 Stück, Blockzargentüren, 37 db, 5 Stück, Umfassungszargen, 37,dB, 5 Stück, Blockzargen, 32 db, 14 Stück, Umfassungszargen, 32 db, 7 Stück, Türen in Stahlumfassungszargen, 48 Stück, II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung: Ausführungsfrist: Beginn: , Ende: III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Die geforderte Sicherheit für Vertragserfüllung und Mängelansprüche beträgt 5 v.h. der Auftragssumme einschließlich der Mehrwertsteuer. III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft: Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (gesamtschuldnerisch haftend) III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister, erforderliche Erklärungen/Nachweise: gem. VOB/A 6 EG Nr. 3 Absatz 2 a bis i III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, Mindeststandards, Erklärungen/ Nachweise: gem. VOB/A 6 EG Nr. 3 Absatz 2 a bis i III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit, Mindeststandards, Erklärungen/Nachweise: gem. VOB/A 6 EG Nr. 3 Absatz 2 a bis i IV.1.1) Verfahrensart: Offenes Verfahren nach VOB/A IV.2.1) Zuschlagskriterien: siehe Ausschreibungsunterlagen IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen und zusätzlicher Unterlagen: Erhältlich bis: , Höhe des Entgeltes: 28,00 EURO Zahlungsweise: Überweisung, Empfänger: Stadt Nürnberg, IBAN: DE BIC-SWIFT: SSKNDE77XXX Geldinstitut: Sparkasse Nürnberg Verwendungszweck: Kto , KSt V , LV 20 Schreinerarbeiten - Innentüren HFM Die Verdingungsunterlagen werden nur übersandt, wenn der Nachweis der Einzahlung vorliegt. Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet. IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote : Uhrzeit: 09:30 Anschrift: siehe I.1), Anschrift für Angebote IV.3.7) Bindefrist des Angebots bis: IV.3.8) Angebotseröffnung: ermin: siehe IV.3.4, Ort: siehe I.1), Anschrift für Angebote. Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen: Bieter und ihre Bevollmächtigten VI.4.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren: Vergabekammer ( 104 GWB): Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken, Postfach 606, Ansbach, (Promenade 27), Tel: 0981/ , Fax: 0981/ VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen: (Auskünfte dazu siehe VI.4.1) Frist zur Anstrengung eines Nachprüfverfahrens (VI.4.1) gemäß 107 GWB im Falle der Nichtabhilfe einer Rüge durch den Auftraggeber: 15 Kalendertage nach Eingang der Information des Auftraggebers beim Bieter/ Bewerber ( 107 Abs.3 Nr.4 GWB) Auftragserteilung: gemäß 101a GWB, 15 Tage nach Absendung der Mitteilung durch die Vergabestelle oder 10 Tage nach Absendung der Mitteilung durch die Vergabestelle per Fax oder VI.5) Tag der Absendung der Bekanntmachung an das EU-Amtsblatt: a) Öffentlicher Auftraggeber: Stadt Nürnberg Hochbauamt, Bereich Technik, Fachbereich SKT, Marientorgraben 11, Nürnberg, Telefon: 0911/ , Telefax: 0911/ , alexander.graefe@stadt.nuernberg.de b) Gewähltes Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A gegebenenfalls Auftragsvergabe auf elektronischem Wege und Verfahren der Ver- und Entschlüsselung: Das Vergabesystem der Deutschen evergabe verwendet für die Verschlüsselung Ihrer Angebotsinhalte während der Übertragung zum Server ein SSLVerschlüsselungsverfahren mit einer Schlüsseltiefe von 128 Bit.[https-Übertragung] d) Art des Auftrags: Planung und Ausführung von Bauleistungen e) Ort der Ausführung: Nürnberg, Unschlittplatz 7a f) Art und Umfang der Leistung: Aktenzeichen: H / 1799 Titel: Teilsanierung Unschlitthaus, Nürnberg Teilsanierung Unschlitthaus, Unschlittplatz 7a, Nürnberg Fernmeldetechnische Sicherheitsanlagen BMA g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden: siehe Ausschreibungsunterlagen h) Aufteilung in Lose: Eine Aufteilung ist nicht vorgesehen i) Ausführungsfrist: Vom: bis: j) Nebenangebote: Die Abgabe von Nebenangeboten ist erlaubt. siehe Ausschreibungsunterlagen k) Anforderung der Vergabeunterlagen: Sie finden das Verfahren bei der Deutschen evergabe unter folgendem Link: l) Entgelt für die Vergabeunterlagen/Lizenzkosten Systemzugang: Lizenzkosten Deutsche evergabe: 12,00 EUR. Die Angebots-/Antragsabgabe erfolgt jedoch aufgrund der Vorgaben der Vergabestelle konventionell in Papierform. Näheres entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. o) Anschrift, an die die Angebote/Anträge zu richten sind: Stadt Nürnberg Vergabemanagement, Bauhof 9, Nebeneingang EG, Nürnberg. p) Sprache, in der die Angebote/Anträge abgefasst sein müssen: Deutsch q) Zeitpunkt und Ort der Eröffnung, sowie Angabe welche Personen anwesend sein dürfen: Bieter und ihre Bevollmächtigten Angebotsöffnung am: um 10:10:00 Uhr. Ort der Angebotsöffnung: Stadt Nürnberg Vergabemanagement, Bauhof 9, Nebeneingang EG, Nürnberg r) geforderte Sicherheiten: siehe Ausschreibungsunterlagen s) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen: keine Angaben t) Ggf. Rechtsform, die die Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe haben muss: siehe Ausschreibungsunterlagen u) verlangte Nachweise: Die Errichtung der Anlage darf nur von einem zugelassenen Errichter durchgeführt werden. Der Bieter muss nach DIN zertifiziert sein. Folgende Nachweise sind im Einzelnen zu erbringen: Erklärung zu Zertifkate: DIN v) Zuschlagsfrist: w) Nachprüfungsstelle/zuständige Vergabekammer: Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken, Prommenade 27, Ansbach. Sonstiges: Da die Maßnahme während des Dienstbetriebes durchgeführt wird, sind betriebsbedingte Arbeitsunterbrechungen nach entsprechender Ankündigung möglich. Dadurch kann es vorkommen, dass an verschiedenen Tagen nicht komplett durchgearbeitet werden kann, sondern evtl. nur 4-5 Stunden, arbeitstäglich möglich sind. Mehrkosten werden diesbezüglich nicht vergütet! a) Öffentlicher Auftraggeber Stadt Nürnberg - Amt für Organisation, Informationsverarbeitung und Zentrale Dienste Kirchenweg 56, Nürnberg, Telefon: / , Telefax: / , silke.schweighardt@stadt.nuernberg.de Stelle, an die die konventionellen Angebote/Anträge zu richten sind: Stadt Nürnberg - Amt für Organisation, Informationsverarbeitung und Zentrale Dienste - Submission -, Fünferplatz 2 (Erdgeschoss / Zi. 002), Nürnberg b) Art der Vergabe: Offenes Verfahren nach VOL/A Form, in der Anträge oder Angebote einzureichen Amtsblatt Nürnberg 3 / 11. Februar

15 Öffentliche Amtliche Ausschreibungen Bekanntmachungen und Teilnahmewettbewerbe der Stadt Nürnberg der Stadt Nürnberg a) Stadt Nürnberg - Amt für Organisation, Informationsverarbeitung und Zentrale Dienste, Kirchenweg 56, Nürnberg Telefon / , Telefax / Karin.Haenfling@stadt.nuernberg.de der Stelle, an die die konventionellen Angebote zu richten sind: Stadt Nürnberg - Amt für Organisation, Informationsverarbeitung und Zentrale Dienste / Submission, Fünferplatz 2 / Zimmer 002, Nürnberg b) die Art der Vergabe: Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb nach VOL/A die Form, in der Teilnahmeanträge oder Angebote einzureichen sind: Die digitale Abgabe eines Angebotes wird nicht unterstützt. Bitte geben Sie Ihr Angebot/Teilnahmeantrag in konventioneller Papierform d) Art und Umfang der Leistung sowie den Ort der Leistungserbringung: Aktenzeichen OrgA/5-G-1/2016 Kurzbeschreibung: Gebäudereinigung Teilnahmewettbewerb 1/2016 ausf. Beschreibungs Teilnahmewettbewerb für künftige Beschränkte Ausschreibungen im 1. Halbjahr Gebäudereinigung (Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung, ggf. Außenreinigung) im Stadtgebiet Nürnberg (Verwaltungsgebäude, Schulen, Kindertagesstätten, Kinder- und Jugendhäuser u.ä. Objekte): Gebäudekategorie A: Reinigungsfläche Unterhaltsreinigung bis 2000 m² (ca. 2 Objekte); Gebäudekategorie B: Reinigungsfläche Unterhaltsreinigung bis 4000 m² (ca. 2 Objekte); Gebäudekategorie C: Reinigungsfläche Unterhaltsreinigung über 4000 m² (ca. 2 Objekte). Bitte geben Sie in Ihren Bewerbungsunterlagen an, für welche Gebäudekategorie/n Ihre Bewersind: Die digitale Abgabe eines Angebotes/Antrages wird nicht unterstützt. Bitte geben Sie Ihr Angebot/Antrag in konventioneller Papierform d) Art und Umfang der Leistung, Ort der Leistungserbringung: Aktenzeichen: OrgA/5-10/B-20/1 Titel: 30 Mio. Biomüllbeutel Ort der Leistungserbringung: ASN - Abfallwirtschaft, Kongresshalle, Bayernstr. 100, Nürnberg e) Aufteilung in Lose: Eine Aufteilung ist nicht vorgesehen f) Angaben zu Nebenangeboten: Die Abgabe von Nebenangeboten ist nicht erlaubt. g) Ausführungsfrist: Vom: bis: h) Anforderung der Vergabeunterlagen: Sie finden das Verfahren bei der Deutschen evergabe unter folgendem Link: i) Fristen: Angebotsfrist: um 23:59:00 Uhr. Bindefrist: j) Höhe geforderter Sicherheitsleistungen: keine allgemeinen Angaben k) Zahlungsbedingungen: keine Angaben l) verlangte Nachweise: Aktuelle Kopie (nicht älter als 6 Monate, bezogen auf die Angebotsabgabefrist) des Nachweises über die Eintragung in das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerksgewerbe bzw. eine Kopie der Handwerkskarte oder Kopie des Nachweises über die Eintragung in das Berufs- und/oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft, in dem das Unternehmen ansässig ist. Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Unternehmens das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren nicht eröffnet oder die Eröffnung nicht beantragt oder dieser Antrag mangels Masse nicht abgelehnt worden ist. Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen nicht in der Liquidation befindet. Eigenerklärung, dass die in 6 EG Abs. 4 VOL/A genannten Ausschlussgründe nicht zutreffen (rechtskräftige Verurteilung bezüglich der aufgeführten Tatbestände) Eigenerklärung, dass die in 6 EG Abs. 6 VOL/A genannten Ausschlussgründe nicht zutreffen. Referenzliste der wesentlichen, in jedem der letzten drei Jahre, erbrachten Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen und privaten Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer. Erklärung über den Umsatz in jedem der letzten drei Jahre. m) Kosten der Vergabeunterlagen/Lizenzgebühr: Lizenzkosten Deutsche evergabe: 12,00 EUR. Die Angebots-/Antragsabgabe erfolgt jedoch aufgrund der Vorgaben der Vergabestelle konventionell in Papierform. Näheres entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. n) Zuschlagskriterien: Die Zuschlagskriterien wurden bei der Publikati- bung gelten soll. Zur Angebotsabgabe aufgefordert werden mindestens 15 Unternahmen je Gebäudekategorie. Ort der Leistungserbringung: Nürnberg e) gegebenenfalls die Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose: losweise Vergabe ist nicht vorgesehen f) gegebenenfalls die Zulassung von Nebenangeboten: Zulässigkeit: Die Abgabe von Nebenangeboten ist nicht erlaubt. g) Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Von: , Bis: Erläuterungen Die Einzelvergaben erfolgen nach Ablauf bzw. Kündigung derzeit noch laufender Reinigungsverträge getrennt nach Gebäudekategorie und Reinigungsobjekt. Ende der Ausführungsfrist: Vertragsdauer unbefristet. h) die Bezeichnung und die Anschrift der Stelle, die die Vergabeunterlagen abgibt oder bei der sie eingesehen werden können: Digitale Unterlagen zum Verfahren stehen nicht zur Verfügung. Anforderung der Unterlagen per Post: entfällt i) die Teilnahme- oder Angebots- & Bindefrist: Teilnahmefrist Die Abgabefrist für den Teilnahmewettbewerb endet am um 23:59:00 Uhr. j) die Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen: keine allgemeinen Angaben k) die wesentlichen Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind: keine Angaben l) die mit dem Angebot oder dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Unterlagen, die die Auftraggeber für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters verlangen: 1. Aktuelle Kopie (nicht älter als 24 Monate bezogen auf Abgabefrist für Teilnahmewettbewerb) des Nachweises über die Eintragung in das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerksgewerbe bzw. eine Kopie der Handwerkskarte oder Kopie des Nachweises über die Eintragung in das Berufs- und/oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft, in dem das Unternahmen ansässig ist. 2. Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Unternehmens das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren nicht eröffnet oder die Eröffnung nicht beantragt oder dieser Antrag mangels Masse nicht abgelehnt worden ist. 3. Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen nicht in der Liquidation befindet. 4. Eigenerklärung, dass gegen das Unternehmen keine strafrechtlichen Ermittlungen laufen oder eingeleitet wurden. 5. Eigenerklärung, dass das Unternehmen nicht wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften in den letzten 2 Jahren mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder mit einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als EUR belegt worden ist. 6. Eigenerklärung, dass gegen das Unternehmen kein Straf- oder Bußgeldverfahren wegen Veron nicht angegeben. o) Nachprüfungsstelle/zuständige Vergabekammer: Regierung von Mittelfranken Vergabekammer Nordbayern, Promenade 27, Ansbach Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB: unverzüglich. Gemäß 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB: 15 Kalendertage nach Absendung der Information des Auftraggebers beim Bieter/Bewerber. Gemäß 101 a Abs. 1 GWB: 15 Kalendertage nach Absendung der Information durch den Auftraggeber oder 10 Kalendertage nach Absendung der Information durch den Auftraggeber per Fax oder auf elektronischem Weg. Die Vergabekammer leitet auf Antrag ein Nachprüfungsverfahren ein. Gemäß 107 Abs.3 Nr.4 GWB muss der Antrag auf Nachprüfung spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingegangen sein. Sonstiges: keine Angaben Amtsblatt Nürnberg 3 / 11. Februar

16 Öffentliche Amtliche Ausschreibungen Bekanntmachungen und Teilnahmewettbewerbe der Stadt Nürnberg der Stadt Nürnberg stoßes gegen das Schwarzarbeiter- oder Arbeitnehmerentsendegesetz anhängig ist. 7. Eigenerklärung zur ordnungsgemäßen Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträgen zur Berufsgenossenschaft und zur gesetzlichen Sozialversicherung. 8. Erklärung über den Umsatz in den letzten drei Jahren bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist. 9. Erklärung der in den letzten drei Jahren durchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter. 10. Referenzliste der wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, mit folgenden Angaben: Ausführungsort, Anschrift des Auftraggebers mit Ansprechpartner und Telefonnummer, Auftragsumfang mit Reinigungsart und Reinigungsfläche, Auftragsdauer. 11. Nachweis (Kopie der Versicherungspolice) über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen: Sachschäden EUR, Personenschäden EUR, Bearbeitungsschäden EUR, Schlüsselverlust EUR. Sofern die Versicherungssummen derzeit nicht ausreichend sind, muss dem Teilnahmeantrag eine Erklärung beigelegt werden, dass sie bei Auftragserteilung angepasst werden. Unsere Vergabestelle erklärt sich bereit, die Vorlage eines Präqualifizierungszertifikats, welches in der PQ-VOL-Datenbank eingetragen ist, zu akzeptieren. Damit sind die Ziffern 1-10 der geforderten Eigenerklärungen und Nachweise automatisch mit abgedeckt und müssen daher bei Vergabeverfahren oder Teilnahmewettbewerben unserer Vergabestelle nicht mehr gesondert nachgewiesen werden. m) sofern verlangt, die Höhe der Kosten für Vervielfältigung der Vergabeunterlagen bei Öffentlichen Ausschreibungen: Aktivierung der Ausschreibung Digitale Unterlagen zum Verfahren stehen nicht zur Verfügung. Alternative Anforderung der Unterlagen per Post Im Teilnahmewettbewerb stehen keine Unterlagen zur Verfügung. Bitte reichen Sie die unter I) gewünschten Unterlagen bei der Stadt Nürnberg - Amt für Organisation, Informationsverarbeitung und Zentrale Dienste, Submission (siehe unter a) ein. Nach 11 der Vergabeordnung haben wir uns dazu entschieden, die Übermittlung der Vergabeunterlagen ausschließlich über die Deutsche evergabe anzubieten. Aufforderungen zur Angebotsabgabe werden spätestens versandt ab Juli 2015 bis Mai Wir bitten zu beachten, dass die Übermittlung nur möglich ist, wenn das Unternahmen bei Deutsche evergabe oder www. auftraege.bayern.de registriert ist. n) die Angabe der Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden: Sonstiges: Der Bewerber unterliegt mit Abgabe seines Angebotes den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Bieter gem. 19 VOL/A. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei noch nicht um eine Ausschreibung handelt, sondern um den vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb. a) Öffentlicher Auftraggeber: Stadt Nürnberg, Amt für Organisation, Informationsverarbeitung und Zentrale Dienste, Beschaffungsmanagement, Kirchenweg 56, Nürnberg, Telefon: 0911/ , Telefax: 0911/ , sabine.fischer@stadt.nuernberg.de Stelle, bei der die Angebote einzureichen sind: Stadt Nürnberg, Amt für Organisation, Informationsverarbeitung und Zentrale Dienste, Submission, Fünferplatz 2, (Erdgeschoss/Zi. 002), Nürnberg b) Art der Vergabe: Öffentliche Ausschreibung nach VOL/A Ausschreibungsnummer: OrgA/5-IT/ /IT-5 Auftragsvergabe auf elektronischem Weg: Entfällt d) Art und Umfang der Leistung: Speichererweiterung für NetApp FAS- 6250mc um vier Shelves mit Installation und Inbetriebnahme und Support/Service (Wartung angepasst an den laufenden Wartungsvertrag) e) Aufteilung in Lose: nein f) Nebenangebote sind nicht zugelassen g) Ausführungsfrist: sofort nach Auftragserteilung h) Anforderung der Verdingungsunterlagen bei: Anschrift siehe a) Auskünfte zum Inhalt erteilt: Anschrift siehe a) i) Frist für den Eingang der Angebote: , Uhr Ablauf der Zuschlags-und Bindefrist: j) geforderte Sicherheiten: ENTFÄLLT k) wesentliche Zahlungsbedingungen: gemäß VOL/B 17 l) Nachweise für die Beurteilung der Eignung des Bieters: Angaben zur Firma / Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherungsdeckung bzw. eine Erklärung eines Haftpflichtversicherers, dass im Auftragsfall eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen werden kann / Erklärung, dass Bewerber und eingesetzte Personen nicht die Technologie v. L. R Hubbard anwenden / Nachunternehmererklärung / Kennzahlen: Umsatzvolumen der letzten drei Jahre für die angebotene Hardware / Umsatzvolumen der letzten drei Jahre für die letzten drei Jahre für die angebotenen Installationsleistungen // Zertifizierung Partner: Der Partner muss CDP zertifiziert sein (Contracted Delivery Partners) Zertifizierung Mitarbeiterin / Mitarbeiter: Das Personal, das die Leistungen Installation und Inbetriebnahme ausführen wird: muss NCDA zertifiziert (Voraussetzung für NAIP II) und zusätzlich zwingend noch NAIP II zertifiziert sein (NetApp Accredited Installation Professional II) m) Entgelt für die Verdingungsunterlagen: Entfällt a) Öffentlicher Auftraggeber: Stadt Nürnberg, Bürgermeister Geschäftsbereich Schule & Sport Hauptmarkt 18, Nürnberg, Telefon: 0911/ , Telefax: 0911/ , juliane.mueller@stadt.nuernberg.de Stelle, an die die konventionellen Angebote/Anträge zu richten sind: Stadt Nürnberg, Amt für Organisation, Informationsverarbeitung und Zentrale Dienste - Submission-, Fünferplatz 2, Zi. 002, Nürnberg b) Art der Vergabe: Offenes Verfahren nach VOL/A Form, in der Anträge oder Angebote einzureichen sind: Die digitale Abgabe eines Angebotes/Antrages wird nicht unterstützt. Bitte geben Sie Ihr Angebot/Antrag in konventioneller Papierform d) Art und Umfang der Leistung, Ort der Leistungserbringung: Aktenzeichen: 1/2015-3BMSchule Titel: Beförderung von Kindern mit Förderbedarf im Hinblick auf Sprache und Entwicklung. Beförderung von Kindern mit Förderbedarf im Hinblick auf Sprache und Entwicklung in Kleinbussen bzw. Personenkraftwägen, von ihren Wohnungen zu schulvorbereitenden Einrichtungen/Schulen und zurück zu den Wohnungen bzw. teilweise Kindergärten und Kindertagesstätten, beginnend im Schuljahr 2015/2016 und endend zum Schuljahresende 2017/2018. Ort der Leistungserbringung: Stadtgebiet Nürnberg e) Aufteilung in Lose: Eine Aufteilung ist nicht vorgesehen f) Angaben zu Nebenangeboten: Die Abgabe von Nebenangeboten ist nicht erlaubt. g) Ausführungsfrist: Vom: bis: beginnend im Schuljahr 2015/2016, endend zum Schuljahresende 2017/2018 h) Anforderung der Vergabeunterlagen: Anforderung per Post: Stadt Nürnberg, Bürgermeister Geschäftsbereich Schule & Sport, Hauptmarkt 18, Nürnberg Telefon: 0911/ , Telefax: 0911/ , juliane.mueller@stadt.nuernberg.de spätester Zeitpunkt zur Anforderung der konventionellen Unterlagen: bis zur Angebotsfrist i) Fristen: Angebotsfrist: um 23:30:00 Uhr. Bindefrist: l) verlangte Nachweise: Eigenerklärung nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz; Nachweis über Schulungen (interne, externe) des Fahrpersonals im Umgang von Kindern mit Förderbedarf im Bereich Sprache und Entwicklung (Kinder mit erhöhtem Beaufsichtigungs- und Betreuungsbedarf) der im Leistungsverzeichnis genannten Altersklasse; Nachweis des Beförderungsunternehmens, dass es die Fahrerlaubnisse seines Fahrpersonals in regel- Amtsblatt Nürnberg 3 / 11. Februar

17 Öffentliche Amtliche Ausschreibungen Bekanntmachungen und Teilnahmewettbewerbe der Stadt Nürnberg der Stadt Nürnberg mäßigen (mindestens 1x jährlichen) Abständen überprüft; Verzeichnis der im Beförderungsunternehmen zur Fahrzeugeinsatzentscheidung berechtigten Personen mit Telefon- und Telefaxnummer (ggf. auch -adresse), die von montags bis freitags in der Zeit von Uhr bis Uhr erreichbar sind Folgende Nachweise sind im Einzelnen zu erbringen: - Erklärung zur Insolvenz: Eigenerklärung zu 6 Abs. 4 und 6 EG VOL/A (siehe Vergabeunterlagen) - Erklärung zu Verfehlungen: Eigenerklärung zu strafrechtlichen Ermittlungen (siehe Vergabeunterlagen) - Erklärung zu Steuern: Erklärung siehe Angebotsformular - Erklärung zu Referenzen: über mindestens 2 Aufträge in den letzten 3 Jahren nach einschlägiger Art - Erklärung zu techn. Ausstattung: Mindestleistungsfähigkeit - Angabe der Kapazitäten für 170 Fahrgastplätze (siehe Leistungsverzeichnis) m) Kosten der Vergabeunterlagen/Lizenzgebühr: Lizenzkosten Deutsche evergabe: 12,00 EUR. Die Angebots-/Antragsabgabe erfolgt jedoch aufgrund der Vorgaben der Vergabestelle konventionell in Papierform. Näheres entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. Anforderung der Unterlagen per Post. Vergabeunterlagen werden nicht per Post verschickt, ausschließlich kostenpflichtiges Herunterladen der Unterlagen auf bayern.de möglich. n) Zuschlagskriterien: niedrigster Preis o) Nachprüfungsstelle/zuständige Vergabekammer: Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken, Promenade 27, Postfach 606, Ansbach Die Vergabekammer leitet auf Antrag ein Nachprüfungsverfahren ein. Gemäß 107 Abs.3 Nr.4 GWB muss der Antrag auf Nachprüfung spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingegangen sein. Sonstiges: keine Angaben (Gliederung nach VOL/A 12) a) Zur Angebotsabgabe auffordernde und den Zuschlag erteilende Stelle: Liegenschaftsamt, Stadt Nürnberg, Äußere Laufer Gasse 27, Nürnberg, Telefon: +49 (0) 911/ , Telefax: +49 (0) 911/ , norbert.walter@stadt.nuernberg.de Stelle, bei der die Teilnahmeanträge einzureichen sind: Stadt Nürnberg, Vergabemanagement, Submissionsstelle, Bauhof 9, Nebeneingang, D Nürnberg b) Art der Vergabe: Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb nach VOL/A Ausschreibungsnummer Teilnahmewettbewerb: Keine Auftragsvergabe auf elektronischem Weg. d) Art und Umfang der Leistung: Service-, und Dienstleistungen an den Immobilien die vom Liegenschaftsamt der Stadt Nürnberg verwaltet werden. Leistungsbereiche: Grundstücke / Gebäude A. Umweltschutz / Landschaftspflege / Grundstücke B. Grundstückspflege / Grundstückssicherung / Grundstücke C. Gebäudepflege / Gebäudesicherungen / Dienstleistungen e) Aufteilung: Es ist beabsichtigt 2 Bieter mit je der Hälfte der Leistungen zu beauftragen. Weitere Einzelheiten können dem Vortext in der Leistungsbeschreibung entnommen werden. Die Vergabe erfolgt geteilt. f) Nebenangebote sind nicht zugelassen g) Ausführungsfristen im Rahmenvertrag 24 Monate: Einzelaufträge mit Einzelfristen, siehe hierzu Verdingungsunterlagen h) Anforderung der Verdingungsunterlagen bei: Anschrift siehe a) g) Auskünfte zum Inhalt erteilt: Anschrift siehe a) i) Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: j) geforderte Sicherheiten: keine k) wesentliche Zahlungsbedingungen: gemäß VOL/B 17 l) mit dem Teilnahmeantrag einzureichende Nachweise für die Beurteilung der Eignung - die Dringlichkeit der Leistungen erfordert eine unternehmerische Präsenz -Hauptsitz/Zweigstelle/Niederlassung - vor Ort - Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes, als Grundlage öffentlicher Aufträge - die Anzahl der technischen Mitarbeiter - Qualifikationsnachweise der eingesetzten Arbeitnehmer auf Nachweis - Referenzliste m) Entgelt für die Verdingungsunterlagen: kein Nachprüfstelle: Regierung von Mittelfranken, VOL-Stelle, Promenade 27, Ansbach, Tel.: 0981/ , Fax: 0981/ Wir suchen dringend Für eine junge Familie mit einem Kind ein gemütliches Haus ab 100 m² Wfl., Gargage o. 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18 Öffentliche Amtliche Ausschreibungen Bekanntmachungen Vergabe und Teilnahmewettbewerbe von Arbeiten der Stadt Nürnberg der Stadt Nürnberg Vergaben Klinikum a) Öffentlicher Auftraggeber: Klinikum Nürnberg, Kh/VD-3/T, Prof.-Ernst-Nathan-Straße 1, Nürnberg, Telefon: 0911/ , Telefax: 0911/ , b) Vergabeverfahren Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A Ausschreibungsnummer: A5810 d) Art des Auftrags: Ausführung von Bauleistungen e) Ort der Ausführung: Klinikum Nürnberg Nord Projekt: Umbau Pathologie und PMU f) Art und Umfang der Leistung: Maßnahme: Klinikum Nürnberg-Nord - Haus 57 Umbau Pathologie und PMU Gewerk: Blitzschutz Art der Leistung: Blitzschutzklasse 2 Umfang der Leistung: ca. 350m Fangleitung / 250 m Ableitungen g) Erbringen von Planungsleistungen: Nein h) Aufteilung in Lose: Nein i) Ausführungsfrist: Beginn der Ausführungsfrist: Ende der Ausführungsfrist: j) Nebenangebote sind nicht zugelassen k) Anforderung der Verdingungsunterlagen bei: Anschrift siehe a) Anforderung bis: Auskünfte zum Verfahren und zum technischen Inhalt erteilt: Anschrift siehe a) l) Entgelt für die Verdingungsunterlagen: Höhe des Entgelts: 10,- Euro zu überweisen an: Klinikum Nürnberg, Konto: , BLZ: Geldinstitut: Sparkasse Nürnberg, IBAN: DE , BIC SWIFT: SSKNDE77, Verwendungszweck Projekt:KNN - Haus 57 - A5810 Blitzschutz. Die Verdingungsunterlagen werden nur übersandt, wenn der Nachweis der Einzahlung vorliegt. Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet. n) Frist für den Eingang der Angebote: Datum: , Uhrzeit: 09:50 o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind: Stadt Nürnberg, Vergabemanagement, Bauhof 9, Nebeneingang, Nürnberg p) Das Angebot muss in deutscher Sprache abgefasst sein. q) Teilnehmer am Eröffnungstermin: Bieter und ihre Bevollmächtigten r) geforderte Sicherheiten: siehe Vergabeunterlagen s) wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen: gemäß VOB/B 16 t) Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe haben muss: Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (gesamtschuldnerisch haftend) u) Nachweise für die Beurteilung der Eignung des Bieters: siehe Vergabeunterlagen v) Ablauf der Zuschlags-und Bindefrist: w) Sonstige Angaben: Nachprüfung behaupteter I.1) I.1) I.2) Verstöße: Nachprüfungsstelle ( 21 VOB/A ): Regierung von Mittelfranken, VOB- Stelle, Promenade 27, Postfach 606, Ansbach, Tel.: 0981/ , Fax: 0981/ (Vergabekammer ( 104 GWB): Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken, Promenade 27, Postfach 606, Ansbach, Tel.: 0981/ , Fax: 0981/ Vergabestelle Klinikum Nürnberg, Technische Abteilung Kh/VD-3/T Prof.-Ernst-Nathan-Straße 1, Nürnberg Telefon: 0911/ , Fax: 0911/ antje.beimel@klinikum-nuernberg.de Internet-Adresse (URL): Anschrift für nähere Auskunft, für Anforderung von Unterlagen: siehe oben Angebote sind zu richten an: Klinikum Nürnberg Nord, Prof.-Ernst-Nathan- Str. 1 Haus 1, Poststelle, Kennwort: Submission Untertisch-Durchleuchtungsanlage, Nürnberg Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts II.1.1, II.1.5) Bezeichnung und Beschreibung bzw. Gegenstand des Auftrags: Beschaffung von zwei Untertisch-Durchleuchtungsanlagen für ERCP und Standard-Durchleuchtungsuntersuchungen in der Radiologie im Klinikum Nürnberg- Haus 16 EG. II.1.2) Art des Auftrags: Kauf Hauptlieferort: Klinikum Nürnberg Nord, Radiologie, Haus 16, EG, Rö1 + Rö2 II.1.3) Gegenstand der Bekanntmachung: Öffentlicher Auftrag II.1.4) Angaben zur Rahmenvereinbarung: Rahmenvertrag: nein II.1.8) Aufteilung in Lose: nein II.1.9) Nebenangebote, Änderungsvorschläge werden berücksichtigt: ja II.2.1) Menge oder Umfang der Leistung: 2 Geräte II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung: Ausführungsfrist: Beginn: , Ende: III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Die Sicherheit für die Vertragserfüllung gem. Nr. 15 ZVB/L ist zu leisten in Höhe von 5% der Vertragssumme 9 Abs.4 VOL/A bzw. 11 EG Abs 4 VOL/A.Vertragstrafen bei Überschreitung bei Auftragserteilung 0,5 vom Hundert des Endbetrages der Auftragssumme desjenigen Teils der Lieferung/Leistung, der nicht genutzt werden kann. III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft: Bei Bietergemeinschaften kann der Auftrag nur an eine gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter erteilt werden. III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister, erforderliche Erklärungen/Nachweise: Handelsregisterauszug und/oder Bescheinigung über die Eintragung in das Berufsregister nach Maßgabe des Mitgliedstaates in dem das Unternehmenseinen Sitz hat, aus dem die Allgemeine Vertretungsregelung und die Rechtsverhältnisse (Kommanditisten, o.ä.) hervorgehen. Bescheinigung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben erfüllt wurde. Bescheinigung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt wurde. III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, Mindeststandards, Erklärungen/ Nachweise: Nachweis des Jahresumsatzes der letzten drei Jahre. Nachweis vergleichbarer Referenzobjekte in Größe, Umfang und Art der zu vergebenden Leistungen. Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens und Bescheinigung der öffentlichen Auftraggeber, für die in den letzten drei Jahren wesentlichen Lieferungen oder vergleichbare Großaufträge erbracht wurden, mit Angaben des Auftragsvolumens, der Leistungszeit sowie des jeweiligen Ansprechpartners samt Telefonnummer. III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit, Mindeststandards, Erklärungen/Nachweise: Durch Beschreibungen und Bildmaterial der zu erbringenden Leistung, deren Echtheit auf Verlangen des Auftraggebers nachgewiesen werden muss. Durch Bescheinigungen der zuständigen amtlichen Qualitätskontrollinstitute oder -dienststellen, mit denen bestätigt wird, dass die durch entsprechende Bezugnahmen genau gekennzeichneten Leistungen bestimmten Spezifikationen oder Normen entsprechen. IV.1.1) Verfahrensart: Offenes Verfahren nach VOL/A IV.2.1) Zuschlagskriterien: 1. Qualität zum Erreichen des Einsatzzweckes 75 % 2. Lieferzeit und Inbetriebnahme 15 % 3. Instandhaltung und Entsorgung 10 % IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: LV Untertisch-Durchleuchtungsanlagen IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen und zusätzlicher Unterlagen: Erhältlich bis: , Höhe des Entgeltes: 15,- EURO Zahlungsbedingungen und weise: Überweisung an: Klinikum Nürnberg, Kto: , BLZ: Geldinstitut: Sparkasse Nürnberg, IBAN: DE , BIC SWIFT: SSKNDE77XXX Verwendungszweck LV Untertisch-Durchleuchtungsanlagen, Amtsblatt Nürnberg 3 / 11. Februar

19 Öffentliche Amtliche Ausschreibungen Bekanntmachungen Vergabe und Teilnahmewettbewerbe von Arbeiten der Stadt Nürnberg der Stadt Nürnberg Kto , Kst Die Verdingungsunterlagen werden nur übersandt, wenn der Nachweis der Einzahlung per Fax vorliegt. Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet. IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote: , Uhrzeit: 12:00 Anschrift: siehe I.1), Anschrift für Angebote IV.3.7) Bindefrist des Angebots bis: VI.4.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren: Vergabekammer ( 104 GWB): Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken, Postfach 606, Ansbach, (Promenade 27), Tel: 0981/ , Fax: 0981/ VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen: (Auskünfte dazu siehe VI.4.1) Frist zur Anstrengung eines Nachprüfverfahrens (VI.4.1) gemäß 107 GWB im Falle der Nichtabhilfe einer Rüge durch den Auftraggeber: 15 Kalendertage nach Eingang der Information des Auftraggebers beim Bieter/Bewerber ( 107 Abs.3 Nr.4 GWB) Auftragserteilung: gemäß 101a GWB, 15 Tage nach Absendung der Mitteilung durch die Vergabestelle oder 10 Tage nach Absendung der Mitteilung durch die Vergabestelle per Fax oder VI.5) Tag der Absendung der Bekanntmachung an das EU-Amtsblatt: a) Öffentlicher Auftraggeber Klinikum Nürnberg Bauabteilung Kh/VD-3/B, Prof.-Ernst-Nathan-Straße 1, Nürnberg, Telefon: 0911/ , Telefax: 0911/ , Bauabteilung@klinikum-nuernberg.de b) Vergabeverfahren Öffentliche Ausschreibung, VOB/A Vergabenummer: LV 004 Flachdach- und Flaschnerarbeiten d) Art des Auftrags: Ausführung von Bauleistungen e) Ort der Ausführung: Klinikum Nürnberg Süd Projekt: Neubau Haus F und Anbau an das Herz-Gefäßzentrum Art und Umfang der Leistung, Allgemeine Merkmale der baulichen Anlage: Allgemeine Bezeichnung der baulichen Anlage: Neubau eines Krankenhausgebäudes Haus F auf dem Gelände des Klinikums Nürnberg Süd, mit den Hauptfunktionen - Medizinisches Versorgungszentrum, Psychiatrische Tagesklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychiatrische Institutsambulanz, Schule für Kranke der Stadt Nürnberg sowie Neubau eines Krankenhausgebäudes Haus E als Anbau an das Herz-Gefäß-Zentrum KNS, mit den Hauptfunktionen Operation, bildgebende Diagnostik. Die in einem Gesamtkomplex zu errichtenden Bauteile gliedern sich vertikal mit den Ver- und Entsorgungswegen in der Untergeschossebene -2, einer offenen Tiefgarage/ Technikräumen im UG -1 sowie den Nutzflächen im EG und 1. OG. Die raumlufttechnischen Zentralen sind als Dachzentralen vorgesehen. Gewerk: Flachdach- und Flaschnerarbeiten Art der Leistung (Beschreibung): Umfang der Leistung: Dachabdichtungen ca m² Dachdämmungen ca m² Attikaverblechung bis ca. 50 cm Breite ca. 150 m Attikaverblechung bis ca. 150 cm Breite ca. 280 m f) Erbringen von Planungsleistungen Nein g) Aufteilung in Lose: Nein h) Ausführungsfrist: Beginn der Ausführungsfrist: April 2015 Ende der Ausführungsfrist: Dez i) Nebenangebote sind nicht zugelassen j) Anforderung der Verdingungsunterlagen: Anforderung bis: , bei: Anschrift siehe a) k) Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen und zusätzlicher Unterlagen: Erhältlich bis: , Höhe des Entgeltes: 30,00 EURO Zahlungsbedingungen und weise: Überweisung an Klinikum Nürnberg, Konto , BLZ Geldinstitut Sparkasse IBAN: DE , BIC: SSKNDE77 Nürnberg Verwendungszweck Projekt: Neubau Haus F + Anbau Haus E, KSt , LV 004 Flachdacharbeiten Die Verdingungsunterlagen werden nur übersandt, wenn der Nachweis der Einzahlung vorliegt. Barzahlungen und Schecks werden nicht angenommen. Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet. m),n),o) Einreichungsfrist, -anschrift, Angebotseröffnung: Datum: , Uhrzeit: 9:30 Ort: Stadt Nürnberg, Vergabemanagement VMN Bauhof 9 Nebeneingang (Erdgeschoss) Nürnberg q) Teilnehmer am Eröffnungstermin: Bieter und ihre Bevollmächtigten p), r)- u) weitere Angaben: siehe Vergabeunterlagen v) Ablauf der Zuschlags-und Bindefrist: w) Sonstige Angaben: Auskünfte zum Verfahren und zum technischen Inhalt erteilt: Anschrift siehe a) Nachprüfung behaupteter Verstöße: Nachprüfungsstelle ( 21 VOB/A ): Regierung von Mittelfranken, VOB-Stelle, Promenade 27, Postfach 606, Ansbach, Tel.: 0981/53-0, Fax: 0981/ Vergabekammer ( 104 GWB): Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken, Promenade 27, Postfach 606, Ansbach, Tel.: 0981/53-0 (-1277)) a) Öffentlicher Auftraggeber Klinikum Nürnberg Bauabteilung Kh/VD-3/B, Prof.-Ernst-Nathan-Straße 1, Nürnberg, Telefon: 0911/ , Telefax: 0911/ , Bauabteilung@klinikum-nuernberg.de b) Vergabeverfahren Öffentliche Ausschreibung, VOB/A Vergabenummer: LV 006 WDSV und Putzarbeiten d) Art des Auftrags: Ausführung von Bauleistungen e) Ort der Ausführung: Klinikum Nürnberg Süd Projekt: Neubau Haus F und Anbau an das Herz-Gefäßzentrum Art und Umfang der Leistung, Allgemeine Merkmale der baulichen Anlage: Allgemeine Bezeichnung der baulichen Anlage: Neubau eines Krankenhausgebäudes Haus F auf dem Gelände des Klinikums Nürnberg Süd, mit den Hauptfunktionen - Medizinisches Versorgungszentrum, Psychiatrische Tagesklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychiatrische Institutsambulanz, Schule für Kranke der Stadt Nürnberg sowie Neubau eines Krankenhausgebäudes Haus E als Anbau an das Herz-Gefäß-Zentrum KNS, mit den Hauptfunktionen Operation, bildgebende Diagnostik. Die in einem Gesamtkomplex zu errichtenden Bauteile gliedern sich vertikal mit den Ver- und Entsorgungswegen in der Untergeschossebene -2, einer offenen Tiefgarage/ Technikräumen im UG -1 sowie den Nutzflächen im EG und 1. OG. Die raumlufttechnischen Zentralen sind als Dachzentralen vorgesehen. Gewerk: WDSV und Verputzarbeiten Art der Leistung (Beschreibung): Umfang der Leistung Wärmedämmverbundsysteme an Deckenuntersichten Tiefgarage ca m², Wärmedämmverbundsysteme an Außenwänden ca. 580 m² Innenputzarbeiten Wände ca m² Spachtelarbeiten als Kleinmengen (Treppenläufe, Stützen) ca. 180 m² f) Erbringen von Planungsleistungen Nein g) Aufteilung in Lose: Nein h) Ausführungsfrist: Beginn der Ausführungsfrist: März 2015 Ende der Ausführungsfrist: Mai 2016 i) Nebenangebote sind nicht zugelassen j) Anforderung der Verdingungsunterlagen: Anforderung bis: bei: Anschrift siehe a) k) Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen und zusätzlicher Unterlagen: Erhältlich bis: , Höhe des Entgeltes: 25,00 EURO Zahlungsbedingungen und weise: Überweisung an Klinikum Nürnberg, Konto , BLZ Geldinstitut Sparkasse IBAN: DE , BIC: SSKNDE77 Nürnberg Verwendungszweck Projekt: Neubau Haus F + Anbau Haus E, KSt , LV 006 WDSV Die Verdingungsunterlagen werden nur übersandt, wenn der Nachweis der Einzahlung vorliegt. Barzahlungen und Schecks werden nicht angenommen. Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet. m),n),o) Einreichungsfrist, -anschrift, Angebotseröffnung Datum: , Uhrzeit: 9:30 Ort: Stadt Nürnberg, Vergabemanagement VMN, Bauhof 9, Nebeneingang (Erdgeschoss) Amtsblatt Nürnberg 3 / 11. Februar

20 Öffentliche Amtliche Ausschreibungen Bekanntmachungen Vergabe und Teilnahmewettbewerbe von Arbeiten der Stadt Nürnberg der Stadt Nürnberg Nürnberg q) Teilnehmer am Eröffnungstermin: Bieter und ihre Bevollmächtigten p), r)- u) weitere Angaben: siehe Vergabeunterlagen v) Ablauf der Zuschlags-und Bindefrist: w) Sonstige Angaben: Auskünfte zum Verfahren und zum technischen Inhalt erteilt: Anschrift siehe a) Nachprüfung behaupteter Verstöße: Nachprüfungsstelle ( 21 VOB/A): Regierung von Mittelfranken, VOB-Stelle, Promenade 27, Postfach 606, Ansbach, Tel.: 0981/53-0, Fax: 0981/ (Vergabekammer ( 104 GWB): Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken, Promenade 27, Postfach 606, Ansbach, Tel.: 0981/53-0 (-1277)) a) Öffentlicher Auftraggeber: Klinikum Nürnberg, Kh/VD-3/T; Prof.-Ernst-Nathan-Straße 1, Nürnberg, Telefon: 0911/ , Telefax: 0911/ , technik_sekr@klinikum-nuernberg.de b) Vergabeverfahren Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A Ausschreibungsnummer: A5790 d) Art des Auftrags: Ausführung von Bauleistungen e) Ort der Ausführung: Klinikum Nürnberg Nord Projekt: Umbau Pathologie und PMU f) Art und Umfang der Leistung: Maßnahme: Klinikum Nürnberg-Nord - Haus 57 - Umbau Pathologie und PMU Gewerk: Schwachstrom Art der Leistung: BMA/RAS/RWA Umfang der Leistung: BMA nach DIN Fabrikat Esser IQ8 mit 350 Melder, 2 NRA-Zentralen, 3 Audio-Kleinzentralen g) Erbringen von Planungsleistungen: Nein h) Aufteilung in Lose: Nein i) Ausführungsfrist: Beginn der Ausführungsfrist: , Ende der Ausführungsfrist: j) Nebenangebote sind nicht zugelassen k) Anforderung der Verdingungsunterlagen bei: Anschrift siehe a) Anforderung bis: Auskünfte zum Verfahren und zum technischen Inhalt erteilt: Anschrift siehe a) l) Entgelt für die Verdingungsunterlagen: Höhe des Entgelts: 15,- Euro zu überweisen an: Klinikum Nürnberg, Konto: , BLZ: Geldinstitut: Sparkasse Nürnberg; IBAN: DE , BIC SWIFT: SSKNDE77; Verwendungszweck Projekt: KNN - Haus 57 - A5790 Schwachstrom; Die Verdingungsunterlagen werden nur übersandt, wenn der Nachweis der Einzahlung vorliegt. Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet. n) Frist für den Eingang der Angebote: Datum: ; Uhrzeit: 09:30 o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind: Stadt Nürnberg, Vergabemanagement, Bauhof 9, Nebeneingang, Nürnberg p) Das Angebot muss in deutscher Sprache abgefasst sein. q) Teilnehmer am Eröffnungstermin: Bieter und ihre Bevollmächtigten r) geforderte Sicherheiten: siehe Vergabeunterlagen s) wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen: gemäß VOB/B 16 t) Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe haben muss: Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (gesamtschuldnerisch haftend) u) Nachweise für die Beurteilung der Eignung des Bieters: siehe Vergabeunterlagen v) Ablauf der Zuschlags-und Bindefrist: w) Sonstige Angaben: Nachprüfung behaupteter Verstöße: Nachprüfungsstelle ( 21 VOB/A): Regierung von Mittelfranken, VOB-Stelle, Promenade 27, Postfach 606, Ansbach, Tel.: 0981/ , Fax: 0981/ , Vergabekammer ( 104 GWB): Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken, Promenade 27, Postfach 606, Ansbach, Tel.: 0981/ , Fax: 0981/ a) Öffentlicher Auftraggeber: Klinikum Nürnberg, Kh/VD-3/T, Prof.-Ernst-Nathan-Straße 1, Nürnberg, Telefon: 0911/ , Telefax: 0911/ , technik_sekr@klinikum-nuernberg.de b) Vergabeverfahren Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A Ausschreibungsnummer: A5780 d) Art des Auftrags: Ausführung von Bauleistungen e) Ort der Ausführung: Klinikum Nürnberg Nord Projekt: Umbau Pathologie und PMU f) Art und Umfang der Leistung Maßnahme: Klinikum Nürnberg-Nord - Haus 57 - Umbau Pathologie und PMU Gewerk: Starkstrom Art der Leistung: Elektroinstallation Umfang der Leistung: 8 Unterverteilungen, 380 m Leitungsträger+Kanäle, 1 EIB-Bus mit 100 Aktoren+Sensoren, m Kabel und Leitungen, 550 Leuchten, Multifunktionsnetz mit 280 Anschlussdosen, m Fernmeldeleitungen g) Erbringen von Planungsleistungen: Nein h) Aufteilung in Lose: Nein i) Ausführungsfrist: Beginn der Ausführungsfrist: Ende der Ausführungsfrist: j) Nebenangebote sind nicht zugelassen k) Anforderung der Verdingungsunterlagen bei: Anschrift siehe a) Anforderung bis: Auskünfte zum Verfahren und zum technischen Inhalt erteilt: Anschrift siehe a) l) Entgelt für die Verdingungsunterlagen: Höhe des Entgelts: 25,- Euro zu überweisen an: Klinikum Nürnberg, Konto: , BLZ: Geldinstitut: Sparkasse Nürnberg, IBAN: DE , BIC SWIFT: SSKNDE77, Verwendungszweck Projekt: KNN - Haus 57 - A5780 Starkstrom Die Verdingungsunterlagen werden nur übersandt, wenn der Nachweis der Einzahlung vorliegt. Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet. n) Frist für den Eingang der Angebote: Datum: , Uhrzeit: 09:30 o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind: Stadt Nürnberg, Vergabemanagement, Bauhof 9, Nebeneingang, Nürnberg p) Das Angebot muss in deutscher Sprache abgefasst sein. q) Teilnehmer am Eröffnungstermin: Bieter und ihre Bevollmächtigten r) geforderte Sicherheiten: siehe Vergabeunterlagen s) wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen: gemäß VOB/B 16 t) Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe haben muss: Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (gesamtschuldnerisch haftend) u) Nachweise für die Beurteilung der Eignung des info@torprofi.de Amtsblatt Nürnberg 3 / 11. Februar

21 Öffentliche Amtliche Ausschreibungen Bekanntmachungen Vergabe und Teilnahmewettbewerbe von Arbeiten der Stadt Nürnberg der Stadt Nürnberg Bieters: siehe Vergabeunterlagen v) Ablauf der Zuschlags-und Bindefrist: w) Sonstige Angaben: Nachprüfung behaupteter Verstöße: Nachprüfungsstelle ( 21 VOB/A): Regierung von Mittelfranken, VOB-Stelle, Promenade 27, Postfach 606, Ansbach, Tel.: 0981/ , Fax: 0981/ , Vergabekammer ( 104 GWB): Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken, Promenade 27, Postfach 606, Ansbach, Tel.: 0981/ , Fax: 0981/ Vergabe des Servicebetrieb Öffentlicher Raum A) Vergabestelle: Stadt Nürnberg, Servicebetrieb Öffentlicher Raum Bauhof 2, Nürnberg, Deutschland, B) Gewähltes Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung [VOB] C) Gegebenenfalls Auftragsvergabe auf elektronischem Wege und Verfahren der Ver- und Entschlüsselung: Vergabesystem der Deutschen evergabe D) Art des Auftrags: Landschaftsgärtnerische Bauleistungen E) Ort der Ausführung: Nürnberg, Kressengartenstraße F) Art und Umfang der Leistung: Rückbau Asphalt einschl. Tragschicht: m²; Boden f. Verkehrsflächen lösen: m²; 1-Zeiler Granitgroßstein: 570 m²; Asphaltweg: 1280 m²; Stahlkante: 300 m, Wassergeb. Weg: 450 m²; Baumpflanzung: 10 Stk; Rasenansaat: m²; 1 Jahr Fertigstellungspflege, 2 Jahre Entwicklungspflege G) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden: Keine Angaben H) Falls die bauliche Anlage oder der Auftrag in mehrere Lose aufgeteilt ist, Art und Umfang der einzelnen Lose und Möglichkeit, Angebote für eines, mehrere oder alle Lose einzureichen: Eine Aufteilung in Lose ist nicht vorgesehen. I) Zeitpunkt, bis zu dem die Bauleistungen beendet werden sollen oder Dauer des Bauleistungsauftrags; sofern möglich Zeitpunkt, zu dem die Bauleistungen begonnen werden sollen: Von: , Bis: J) Gegebenenfalls Angaben nach 8 Absatz 2 Nummer 3 zur Zulässigkeit von Nebenangeboten: Die Abgabe von Nebenangeboten ist erlaubt. K) Name und Anschrift, Telefon- und Faxnummer, adresse der Stelle, bei der die Vergabeunterlagen und zusätzliche Unterlagen angefordert und eingesehen werden können: Vergabeunterlagen elektronisch unter: L) Gegebenenfalls Höhe und Bedingungen für die Zahlung des Betrags, der für die Unterlagen zu entrichten ist: Die Kosten für die Teilnahme am Vergabeverfahren über die Vergabeplattform bayern.de betragen 12,00 Euro. M) Bei Teilnahmeantrag: Frist für den Eingang der Anträge auf Teilnahme, Anschrift, an die diese Anträge zu richten sind, Tag an dem die Aufforderungen zur Angebotsabgabe spätestens abgesandt werden: Keine Angaben N) Frist für den Eingang der Angebote: , 10:20:00 O) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind, gegebenenfalls auch Anschrift, an die Angebote elektronisch zu übermitteln sind: Stadt Nürnberg Vergabemanagement Submission, Bauhof 9, Nürnberg, Tel.: 0911/ , Fax:0911/ P) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen: Deutsch Q) Datum, Uhrzeit und Ort des Eröffnungstermins sowie Angabe, welche Personen bei der Eröffnung der Angebote anwesend sein dürfen: , 10:20:00 Bieter und ihre Bevollmächtigten. R) Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten: Keine Angaben S) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind: gemäß VOB/B 16 T) Gegebenenfalls Rechtsform, die die Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe haben muss: Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (gesamtschuldnerisch haftend) V) Zuschlagsfrist: W) Name und Anschrift der Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen wenden kann: Vergabeprüfstelle Regierung von Mittelfranken (VOB-Stelle) VOB-Stelle, Promenade 27, Ansbach, Tel.: 0981/ Fax: 0981/ Vergabe U-Bahnbauamt a) Vergabestelle: Stadt Nürnberg / U-Bahnbauamt, Karl-Bröger-Straße 9, Nürnberg, Telefon: 0911/ , Telefax: 0911/ , werner.kittel@stadt.nuernberg.de b) Gewähltes Vergabeverfahren: Offenes Verfahren nach VOB/A gegebenenfalls Auftragsvergabe auf elektronischem Wege und Verfahren der Ver- und Entschlüsselung: Das Vergabesystem der Deutschen evergabe verwendet für die Verschlüsselung Ihrer Angebotsinhalte während der Übertragung zum Server ein SSL- Verschlüsselungsverfahren mit einer Schlüsseltiefe von 128 Bit. [https-übertragung] d) Art des Auftrags: Ausführung von Bauleistungen e) Ort der Ausführung: Nürnberg f) Art und Umfang der Leistung: Aktenzeichen 1272/1 Kurzbeschreibung: Stahlbau- und Verglasungsarbeiten ausf. Beschreibung U-Bahn Nürnberg, U3 Nord- info@gs-schenk.de Amtsblatt Nürnberg 3 / 11. Februar

22 Öffentliche Amtliche Ausschreibungen Bekanntmachungen Vergabe und Teilnahmewettbewerbe von Arbeiten der Stadt Nürnberg der Stadt Nürnberg west, Bauabschnitt 3, Bahnhof Nordwestring BW Stahlbau- und Verglasungsarbeiten ca. 15 t Stahltragwerkeen ca. 150 m 2 Verglasungen ca. 200 m 2 Deckenbekleidungen 2 elektr. betriebene Rolltoranlagen g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden: keine Angaben h) falls die bauliche Anlage oder der Auftrag in mehrere Lose aufgeteilt ist, Art und Umfang der einzelnen Lose und Möglichkeit, Angebote für eines, mehrere oder alle Lose einzureichen: Losweise Vergabe ist nicht vorgesehen i) Zeitpunkt, bis zu dem die Bauleistungen beendet werden sollen oder Dauer des Bauleistungsauftrags; sofern möglich, Zeitpunkt, zu dem die Bauleistungen begonnen werden sollen: Von: , Bis: j) gegebenenfalls Angaben nach 8 Absatz 2 Nummer 3 zur Zulässigkeit von Nebenangeboten: Zulässigkeit: Die Abgabe von Nebenangeboten ist nicht erlaubt. k) Name und Anschrift, Telefon- und Faxnummer, adresse der Stelle, bei der die Vergabeunterlagen angefordert und eingesehen werden können: Nach 11 der Vergabeordnung haben wir uns entschieden die Vergabeunterlagen ausschließlich digital über die Deutsche evergabe anzubieten. Sie finden das Verfahren unter folgendem Link: l) gegebenenfalls die Höhe und Bedingungen für die Zahlung des Betrags, der für die Unterlagen zu entrichten ist: Aktivierung der Ausschreibung Sie haben die Möglichkeit, dieses Verfahren elektronisch zu bearbeiten, mit der Vergabestelle online zu kommunizieren und die Unterlagen zum Vergabeverfahren herunter zu laden. Hierfür stellt Ihnen Deutsche evergabe ein Werkzeug zur Verfügung - den Projekt-Safe. Die einmaligen Lizenzkosten für dieses Verfahren betragen 12,00 EUR. Zur Nutzung dieser Funktionen aktivieren sie bitte den Projekt-Safe des Vergabeportals der Deutschen evergabe. Die Angebots/Antragsabgabe erfolgt jedoch aufgrund der Vorgaben der Vergabestelle konventionell in Papierform. Näheres entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. n) Frist für den Eingang der Angebote: Angebotsfrist: Angebote können bis zum Submissionstermin abgegeben werden. Bitte beachten Sie die entsprechenden Angaben von Submissionstermin und -ort in dieser Bekanntmachung. Abschied in sicheren Händen. Fragen zu Bestattung, Trauerfeier und Grabpflege besprechen wir nach Wunsch bei Ihnen zuhause oder in unseren Räumen. Bei uns finden Sie den Rahmen für den feierlichen Abschied am offenen Sarg. Wir bieten Bestattungsvorsorge zu Lebzeiten, die Ihnen Sicherheit gibt und Ihre Angehörigen entlastet. Spitalgasse Nürnberg Tag und Nacht für Sie erreichbar: Tel o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind, ggf. die Anschrift, an die Angebote elektronisch zu übermitteln sind: Stadt Nürnberg, Vergabemanagement, Bauhof 9, Nürnberg p) Sprache, in der die Angebote oder Teilnahmeanträge abgefasst sein müssen: Deutsch q) Datum, Uhrzeit und Ort des Eröffnungstermins sowie Angabe, welche Personen bei der Eröffnung anwesend sein dürfen: Personen, die anwesend sein dürfen Bieter und ihre Bevollmächtigten Termin der Angebotsöffnung Ort der Angebotsöffnung: um 09:30:00 Uhr, Stadt Nürnberg, Vergabemanagement, Bauhof 9 (Nebeneingang), Nürnberg r) gegebenenfalls geforderte Sicherheiten: siehe Ausschreibungsunterlagen s) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind: siehe Ausschreibungsunterlagen t) gegebenenfalls Rechtsform, die die Bietergemeinschaften nach der Auftragsvergabe haben muss: siehe Ausschreibungsunterlagen u) verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters: Schweißnachweis DIN : , Klasse C oder der Ausführungsklasse EXC2 nach DIN EN : v) Zuschlagsfrist: Die Zuschlagsfrist endet am w) Name und Anschrift der Stelle, an die sich Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen wenden kann: Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken, Promenade 27, Ansbach Die Vergabekammer leitet auf Antrag ein Nachprüfungsverfahren ein. Gemäß 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB muss der Antrag auf Nachprüfung spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingegangen sein. Sonstiges: keine Angaben Amtsblatt Nürnberg 3 / 11. Februar

23 Amtliche Bekanntmachungen Amtsblatt der Stadt Nürnberg der Stadt Nürnberg Inhalt Seite Haushaltssatzung der Stadt Nürnberg Haushaltssatzung der Stiftungen Berufsfachschule für Kinderpflegegebührensatzung 42 B 1228 B Verlag und Geschäftsstelle: Stadt Nürnberg, Presse- und Informationsamt, Rathaus, Fünferplatz 2, Zimmer 201, Nürnberg, Telefon 09 11/ ; Anzeigenverwaltung: Presseamt Stadt Nürnberg, Telefon 09 11/ , Druck: noris inklusion ggmbh, Dorfäckerstraße 37, Nürnberg. Bestellungen können per oder schriftlich an die Geschäftsstelle gerichtet werden. Preis pro Einzelnummer 2 Euro zuzüglich 1,45 Euro Versandkosten inkl. MwSt. Satzung zur Änderung der Bestattungs- und Friedhofsgebührensatzung 42 Satzung zur Aufhebung der Entwicklungssatzung Nürnberg-Herpersdorf 43 Überschwemmungsgebietsverordnung Rednitz Änderung Bebauungsplan Nr Inkrafttreten 43 Verlängerung der Allgemeinverfügung zum Betretungsverbot des Böschungsbereiches von März bis Oktober Jahresabschluss SUN Umweltverträglichkeitvorprüfung Gaulnhofener Graben 47 Umlegung Eichenlöhlein 47 Galvanistr. 10, Gem./Flurnr.: Gibitzenhof 282 / Humboldtstr a, Gem./Flurnr.: Gibitzenhof 249 / 3 48 Humboldtstr. 88 Gem./Flurnr.: Steinbühl 97 / 5 49 Ostendstr., Gem./Flurnr.: Mögeldorf 195, 195/1, 195/2, 196, Wilhelmspäthstr. 18 Gem./ Flurnr.: Gleißhammer 111 / Aufgebot von Sparurkunde 50 Versammlung Jagdgenossenschaft Nürnberg Nord 50 Vergaben der Stadt Nürnberg 51 Vergaben Klinikum Nürnberg 51 Vergabe des Servicebetrieb Öffentlicher Raum 56 Vergabe U-Bahnbauamt 59 Neu: Anzeigenschluss für die nächste Ausgabe vom ist der hat pflanzen und ideen. GROSSAUSWAHL AN TOP -PFLANZEN für ihren garten. pflanzarbeiten & pflege. der schopf hilft ihnen gerne. SCHOPF GRÜNES ZENTRUM KROTTENBACH Höllwiesenstr Nürnberg Tel Amtsblatt Nürnberg 3 / 11. Februar

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