Wie müssen Ambulant betreute
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- Meike Kurzmann
- vor 7 Jahren
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1 Wie müssen Ambulant betreute Wohngemeinschaften (AbW) das WTG Referat auf der Fachtagung Perspektiven ambulant betreuter Wohngemeinschaften für Menschen mit Demenz in NRW des Wohnen in Gemeinschaft NRW e.v. am in Gelsenkirchen Dr. Lutz H. Michel MRICS Rechtsanwalt Mitglied des wissenschaftlichen Beirats DIS Institut für ServiceImmobilien GmbH RA DR. LUTZ H. MICHEL MRICS V 2 - Chart 1
2 0. Wo liegt die Problematik? Neues Heimrecht in NRW aber nicht nur in NRW: Ablösung des alten Heimgesetzes Neues Bundes Einrichtungsvertragsrecht: Wohnbetreuungsvertragsgesetz (WBVG) Neuer Wein in alten Schläuchen oder substantielle Änderungen mit neuen Chancen und Risiken für neue Angebote? RA DR. LUTZ H. MICHEL MRICS V 2 - Chart 2
3 1. Ambulant betreute Wohngemeinschaften Formen und Strukturen: > Wohngemeinschaften für pflegebedürftige Senioren > Wohngemeinschaften für Menschen mit Demenz Einordnung in den Reigen der alternativen Wohnformen RA DR. LUTZ H. MICHEL MRICS V 2 - Chart 3
4 2. Ambulant betreute Wohngemeinschaften im WTG - 1 Gesetzeszweck: 1 WTG > Schutz der Bewohner > Einhaltung der Betreiberpflichten > Förderung der Transparenz > Unterstützung selbstbestimmten Lebens RA DR. LUTZ H. MICHEL MRICS V 2 - Chart 4
5 2. Ambulant betreute Wohngemeinschaften im WTG - 2 Gesetzeszweck: Ministerworte > Leitgedanke: Wohnen wie zuhause > Leben im Heim wie daheim > Wer im Heim wohnt, muß darauf vertrauen können, daß er sich in gute Hände begeben hat, weil es von diesen Leistungen abhängig ist. RA DR. LUTZ H. MICHEL MRICS V 2 - Chart 5
6 2. Ambulant betreute Wohngemeinschaften im WTG - 3 Geltungsbereich: Betreuungseinrichtungen 2 Abs. 1 WTG: Dieses Gesetz gilt für Einrichtungen, die den Zweck haben, ältere Menschen, Volljährige mit Behinderung oder pflegebedürftige Volljährige aufzunehmen, ihnen entgeltlich Wohnraum zu überlassen und damit verbunden verpflichtend Betreuung zur Verfügung zu stellen oder vorzuhalten und die in ihrem Bestand vom Wechsel der Bewohner unabhängig sind. RA DR. LUTZ H. MICHEL MRICS V 2 - Chart 6
7 2. Ambulant betreute Wohngemeinschaften im WTG - 4 Ambulant betreute Wohngemeinschaften als Betreuungseinrichtungen nach 2 Abs. 1 WTG? > Einrichtung = strukturierte Organisation ~ zur Aufnahme von Menschen in spezifischer Lebenssituation ~ Angebots Inanspruchnahme Verhältnis ~ Zusammensetzung der Bewohnerschaft irrelevant RA DR. LUTZ H. MICHEL MRICS V 2 - Chart 7
8 2. Ambulant betreute Wohngemeinschaften im WTG - 5 Ambulant betreute Wohngemeinschaften als Betreuungseinrichtungen nach 2 Abs. 1 WTG? > entgeltliche Wohnraumüberlassung durch die Organisation ~ Wohnen aus der Hand der Organisation ~ vertragliche Wohnraumüberlassung: keine Selbstorganisation des Wohnens durch die Bewohner ~ Wohnen wird durch die Organisation vermittelt RA DR. LUTZ H. MICHEL MRICS V 2 - Chart 8
9 2. Ambulant betreute Wohngemeinschaften im WTG - 6 Ambulant betreute Wohngemeinschaften als Betreuungseinrichtungen nach 2 Abs. 1 WTG? > obligatorische = verpflichtende Abnahme der Vorhaltung von Betreuung durch die Organisation ~ Betreuung aus der Hand der Organisation ~ keine Selbstorganisation der Betreuung durch die Bewohner ~ Betreuung ist integrierter Bestandteil des Gesamtangebots RA DR. LUTZ H. MICHEL MRICS V 2 - Chart 9
10 2. Ambulant betreute Wohngemeinschaften im WTG - 7 Das Versorgungskonzept des WTG Wohnen Bewohner Betreuung RA DR. LUTZ H. MICHEL MRICS V 2 - Chart 10
11 2. Ambulant betreute Wohngemeinschaften im WTG - 8 Ambulant betreute Wohngemeinschaften als Ausnahmen vom WTG > 2 Abs. 3 WTG? ~ nicht mehr als 12 Bewohner ~ Unterstützung der Bewohner bei der Anbieterauswahl = der Organisation durch einen Dritten ~ Selbstorganisation der Betreuung durch die Bewohner RA DR. LUTZ H. MICHEL MRICS V 2 - Chart 11
12 2. Ambulant betreute Wohngemeinschaften im WTG - 9 Ambulant betreute Wohngemeinschaften als Ausnahmen vom WTG > 3 Abs. 1 WTG? ~ Betreuung der Einrichtung umfaßt nur allgemeine und soziale Betreuungsleistungen ~ der Umfang ist geringfügig, was der Fall ist, wenn die Vergütung den Eckregelsatz gem. SGB XII nicht übersteigt, also in NRW 351 ~ 25 % - Grenze bzgl. Nettokaltmiete läuft leer?! RA DR. LUTZ H. MICHEL MRICS V 2 - Chart 12
13 3. Strategien für Anbieter - Gestaltungen - 1 STRATEGIEMODUL 1 Unstrukturiertes Angebots- und Kooperationskonzept keine konzeptionelle Geschlossenheit im Angebot keine wirtschaftliche Abhängigkeit der Anbieter STRATEGIEMODUL 2 Kooperationsmodell Rechtliche Verbindung der Leistungserbringer Integration der Leistungen STRATEGIEMODUL 3 Initiatoren Modell Ambulanter Pflegedienst als Initiator Drittbegleitung Splitting von Leistungen RA DR. LUTZ H. MICHEL MRICS V 2 - Chart 13
14 3. Strategien für Anbieter - Gestaltungen - 2 STRATEGIEMODUL 1 Unstrukturiertes Angebots- und Kooperationskonzept Vorteile: keine Einrichtungsqualität Nachteile: keinerlei Konnexität zwischen den Leistungen keine Integration der Leistungen keinerlei gesicherte Wirtschaftlichkeit RA DR. LUTZ H. MICHEL MRICS V 2 - Chart 14
15 3. Strategien für Anbieter - Gestaltungen - 3 STRATEGIEMODUL 2 Kooperationsmodell Rechtliche Verbindung der Leistungserbringer Integration der Leistungen Partnering Vorteile: Gesicherte Struktur gesicherte Wirtschaftlichkeit Nachteil: WTG gilt umfassend RA DR. LUTZ H. MICHEL MRICS V 2 - Chart 15
16 3. Strategien für Anbieter - Gestaltungen - 4 STRATEGIEMODUL 3 Initiatoren Modell Ambulanter Pflegedienst als Initiator Drittbegleitung Splitting von Leistungen Gestaltung: Suchen und Finden des Wohnungsanbieters Beratung des Wohnungsanbieters in der Strukturierung der baulichen und leistungsbezogenen Konzeptionierung Übernahme der Mietersuche Organisation der kooperierenden Leistungsanbieter Pflege funktional separieren RA DR. LUTZ H. MICHEL MRICS V 2 - Chart 16
17 3. Strategien für Anbieter - Gestaltungen - 5 STRATEGIEMODUL 3 Initiatoren Modell Ambulanter Pflegedienst als Initiator Drittbegleitung Splitting von Leistungen Vorteile: Limitierung der Verantwortlichkeit des Initiators keine Generalanmietungsrisiken Organisation + Beratung statt Alle Leistungen aus einer Hand Pflege ist funktional separiert von allgemeinen hauswirtschaftlichen Leistungen Vermeidung der Anwendbarkeit des WTG RA DR. LUTZ H. MICHEL MRICS V 2 - Chart 17
18 3. Strategien für Anbieter - Gestaltungen - 6 STRATEGIEMODUL 3 Initiatoren Modell Ambulanter Pflegedienst als Initiator Drittbegleitung Splitting von Leistungen Nachteile: Komplexe Organisation > 4 Beteiligte Drittbegleitung Außenstehender Initiator ist mehr Manager denn Leistender Kostenintensivität funktionale Separierung der Leistungen birgt Qualitätsrisiken keine 100 % - ige Sicherung der Gesamtwirtschaftlichkeit für alle Beteiligten RA DR. LUTZ H. MICHEL MRICS V 2 - Chart 18
19 4. Chancen und Risiken des Modells der Ambulant betreuten Wohngemeinschaften in der Zukunft - 1 Neuer Regelkreis infolge der strukturellen Erfordernisse des WTG Pflegerische Koordination Dienstleistungen Der alte Ambulante Pflegedienst wandelt sich zum neuen integrierten WG - Manager Allgemeine Dienstleistungen Beratung RA DR. LUTZ H. MICHEL MRICS V 2 - Chart 19
20 3. Chancen und Risiken des Modells der Ambulant betreuten Wohngemeinschaften in der Zukunft - 2 Das neue Leistungsmodell ist die Integration der Leistungskomponenten mit modularem Charakter Erweiterung des Dienstleistungsspektrums Mix der vorstationären Wohnformen WTG bedingt Flexibilität Neue Chancen! RA DR. LUTZ H. MICHEL MRICS V 2 - Chart 20
21 3. Chancen und Risiken des Modells der Ambulant betreuten Wohngemeinschaften in der Zukunft 3 Strategischer Partner der Wohnungswirtschaft Regionaler Gesundheitsmanager Ambulanter Pflegedienst Differenziert aufgestellter Dienstleister mit breitem Angebotsspektrum RA DR. LUTZ H. MICHEL MRICS V 2 - Chart 21
22 4. Resumé: WTG als Anstoß für flexible und modulare Angebotsstrukturen Rahmen: Gesetzeszweck Einrichtungsbegriff Kontrolldichte Anforderungen in baulicher Hinsicht Optionen: Mehr Vielfalt durch Modularität Funktionswandel: Initiator und Dienstleister Vorgaben sind Chancen für Gestaltungen RA DR. LUTZ H. MICHEL MRICS V 2 - Chart 22
23 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Kontakt: Rechtsanwalt Dr. Lutz H. Michel MRICS Mitglied des wiss. Beirats DIS Institut für ServiceImmobilien GmbH Stv. Obmann des Normenausschusses Betreutes Wohnen beim DIN e.v. Stv. Vors. des Zertifizierungsausschusses Betreutes Wohnen bei DIN CERTCO RA DR. LUTZ H. MICHEL MRICS V 2 - Chart 23
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