IFRS Ein Update Lokale Gruppe DAV Hannover Stefan Engeländer

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2 1 IFRS Ein Update Lokale Gruppe DAV Hannover

3 IFRS Warum? 2 Gründe zur Anwendung von IFRS (oder US-GAAP) durch deutsche (Versicherungs-) Unternehmen: - Pflicht durch nationale Vorschriften einer ausländischen Muttergesellschaft - Eigene Notierung an ausländischer Börse (z.b. NYSE) als Zugang zu ausländischem Kapitalmarkt bzw. zur Ermöglichung von Stock Plans für US-Mitarbeiter - Erreichen internationaler Vergleichbarkeit (z.b. durch IAS) zur verbesserten internationalen Kapitalaufnahme - Erfolgsorientierteren Rechnungslegungsansatz für internes Controlling (z.b. Embedded Value)

4 Die vergangene und zukünftige Entwicklung 3 Vor 1998 Anwendung von US-GAAP ausschließlich durch Tochtergesellschaften von US-Gruppen für ausländischen Konzernabschluss (nicht befreiend) 1998 bis 2004 freiwillig befreiender IAS- oder US-GAAP- Konzernabschluss des KapAEG, IAS bedeutet hier Lückenfüllung mit US-GAAP Ab 2005 Pflicht für kapitalmarktorientierte Konzerne den Konzernabschluß nach IFRS aufzustellen, IFRS mit Zwischenlösung für Versicherungsverträge (Fortsetzung bisheriger Verfahren)

5 Die EU-Verordnung 4 Verordnung (EG) 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Juli 2002 betreffend die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards (in Kraft seit dem durch Veröffentlichung im Amtsblatt der EU L243, S. 1) Artikel 4: Für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2005 beginnen, stellen Gesellschaften, die dem Recht eines Mitgliedsstaates unterliegen, ihre konsolidierten Abschlüsse nach den internationalen Rechnungslegungsstandards auf, die nach dem Verfahren des Artikels 6 Absatz 2 übernommen wurden, wenn am jeweiligen Bilanzstichtag ihre Wertpapiere ein einem beliebigen Mitgliedstaat zum Handel in einem geregelten Markt im Sinne des Artikels 1 Absatz 13 der Richtlinie 93/22/EWG des Rates vom 10. Mai 1993 über Wertpapierdienstleistungen zugelassen sind.

6 Die EU-Verordnung 4 Verordnung (EG) 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Juli 2002 betreffend die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards Eine (in Verordnung Kraft seit dem der EU ist in der durch ganzen Veröffentlichung EU unmittelbar im geltendes Amtsblatt Recht der EU (im L243, Unterschied S. 1) zu einer Richtlinie). Es bedarf keiner Umsetzung mehr in nationales Recht. Artikel 4: Für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2005 beginnen, stellen Gesellschaften, die dem Recht eines Mitgliedsstaates unterliegen, ihre konsolidierten Abschlüsse nach den internationalen Rechnungslegungsstandards auf, die nach dem Verfahren des Artikels 6 Absatz 2 übernommen wurden, wenn am jeweiligen Bilanzstichtag ihre Wertpapiere ein einem beliebigen Mitgliedstaat zum Handel in einem geregelten Markt im Sinne des Artikels 1 Absatz 13 der Richtlinie 93/22/EWG des Rates vom 10. Mai 1993 über Wertpapierdienstleistungen zugelassen sind.

7 Die EU-Verordnung 4 Verordnung Dies bedeutet: (EG) Die 1606/2002 EU erkennt des die Europäischen IFRS (IAS) an. Parlaments Allerdings und wird des aus Rates formalrechtlichen vom 19. Juli Gründen 2002 betreffend Beschlüsse die eines Anwendung privaten Gremiums internationaler (Rechtsform Rechnungslegungsstandards unmittelbar europäisches Gemeinschaftsrecht werden ein des IASB) können nicht (in EU-Anerkennungsprozeß Kraft seit dem vorgeschaltet, durch Veröffentlichung den jede IAS- im Amtsblatt Vorschrift der durchlaufen EU L243, muß, S. 1) bis sie in der EU bindend wird. Hierzu wurde das Accounting Regulatory Committee (ARG) geschaffen, daß von dem ebenso geschaffenen European Artikel 4: Für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2005 beginnen, stellen Gesellschaften, die dem Recht eines Mitgliedsstaates unterliegen, ihre konsolidierten Abschlüsse nach den internationalen FinancialRechnungslegungsstandards Accounting Advisory auf, die Group nach dem Verfahren (EFRAG) des Artikels beraten 6 Absatz 2 übernommen wurden, wenn am jeweiligen Bilanzstichtag ihre Wertpapiere ein einem beliebigen Mitgliedstaat wird. Hier zum gibt Handel es in einem auch geregelten einen Markt Versicherungsbeirat. im Sinne des Artikels 1 Absatz 13 der Richtlinie 93/22/EWG des Rates vom 10. Mai 1993 über Wertpapierdienstleistungen zugelassen sind.

8 Die EU-Verordnung 4 Verordnung Dies Zur Gültigkeit bedeutet: (EG) in Die der 1606/2002 EU erkennt muss des jeder die Europäischen IFRS IASB-Standard (IAS) an. Parlaments Allerdings von und wird EFRAG des aus akzeptiert Rates formalrechtlichen vom werden 19. Juli (endorsement) Gründen 2002 betreffend Beschlüsse die eines Anwendung privaten Gremiums internationaler (Rechtsform Rechnungslegungsstandards unmittelbar Standards, die europäisches nicht akzeptiert Gemeinschaftsrecht werden gelten nicht! werden ein des IASB) können nicht (in EU-Anerkennungsprozeß Kraft seit dem vorgeschaltet, durch Veröffentlichung den jede IAS- im Amtsblatt Vorschrift IAS 32 und der durchlaufen IAS EU 39 L243, (Behandlung muß, S. 1) bis sie von in Kapitalanlagen) der EU bindend ist wird. schon durchgefallen! Völlig unklar, wie Kapitalanlagen ab Hierzu 2005 unter wurde IFRS dasbewertet Accounting werden Regulatory sollen (vermutlich Committee gelten (ARG) Artikel 4: Für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2005 beginnen, stellen Gesellschaften, geschaffen, sie indirekt, daß das von akzeptierte dem ebenso IAS geschaffenen 1 entsprechende European die dem Recht eines Mitgliedsstaates unterliegen, ihre konsolidierten Abschlüsse nach den internationalen Financial Vorgaben Rechnungslegungsstandards Accounting für die Lückenfüllung Advisory auf, die Group nach macht). dem Verfahren (EFRAG) des Artikels beraten 6 Absatz 2 übernommen wurden, wenn am jeweiligen Bilanzstichtag ihre Wertpapiere ein einem beliebigen Mitgliedstaat wird. Hier zum gibt Handel es in einem auch geregelten einen Markt Versicherungsbeirat. im Sinne des Artikels 1 Absatz 13 der Richtlinie 93/22/EWG des Rates vom 10. Mai 1993 über Wertpapierdienstleistungen zugelassen sind.

9 Die EU-Verordnung 4 Verordnung Dies Zur IASB-Standards Gültigkeit bedeutet: (EG) in Die der gelten 1606/2002 EU erkennt nicht muss in des jeder die Europäischen IFRS englischen IASB-Standard (IAS) an. Parlaments Allerdings von und wird EFRAG Originalfassung des aus akzeptiert Rates formalrechtlichen vom (in werden der 19. sie Juli (endorsement) Gründen eigentlich 2002 betreffend verbindlich Beschlüsse die sind), eines Anwendung privaten sondern Gremiums in der internationaler Übersetzung (Rechtsform der Rechnungslegungsstandards unmittelbar Standards, die europäisches nicht akzeptiert Gemeinschaftsrecht werden gelten nicht! werden ein jeweiligen des IASB) Landessprache! können nicht (in EU-Anerkennungsprozeß Daher Kraft Übersetzungen seit dem in alle vorgeschaltet, durch EU-Sprachen Veröffentlichung den jede IAS- im Amtsblatt Vorschrift IAS 32 und der durchlaufen IAS EU 39 L243, (Behandlung muß, S. 1) bis sie von in Kapitalanlagen) der EU bindend ist wird. schon Übersetzungen durchgefallen! beinhalten Völlig stets unklar, kleine wie (oder Kapitalanlagen große) ab Hierzu 2005 Unterschiede unter wurde IFRS das in der bewertet Accounting Bedeutung werden Regulatory des sollen Ergebnisses. (vermutlich Committee gelten (ARG) Artikel 4: Für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2005 beginnen, stellen Gesellschaften, geschaffen, sie indirekt, daß das von akzeptierte dem ebenso IAS geschaffenen 1 entsprechende European die dem Recht eines Mitgliedsstaates unterliegen, ihre konsolidierten Abschlüsse nach den internationalen Financial Vorgaben Rechnungslegungsstandards Accounting für die Lückenfüllung Advisory auf, die Group nach macht). dem Verfahren (EFRAG) des Artikels beraten 6 Absatz 2 übernommen wurden, wenn am jeweiligen Bilanzstichtag ihre Wertpapiere ein einem beliebigen Mitgliedstaat wird. Hier zum gibt Handel es in einem auch geregelten einen Markt Versicherungsbeirat. im Sinne des Artikels 1 Absatz 13 der Richtlinie 93/22/EWG des Rates vom 10. Mai 1993 über Wertpapierdienstleistungen zugelassen sind.

10 Die EU-Verordnung 4 Verordnung Dies Zur IASB-Standards Referentenentwurf Gültigkeit bedeutet: (EG) in Die der gelten 1606/2002 zum EU erkennt nicht muss BilReG in des jeder die (Bilanzrechtsreformgesetz): Europäischen IFRS englischen IASB-Standard (IAS) an. Parlaments Allerdings von und wird EFRAG Originalfassung Konzernabschluß des aus akzeptiert Rates formalrechtlichen vom (in kapitalmarktorientierter werden der 19. sie Juli (endorsement) Gründen eigentlich 2002 betreffend verbindlich Beschlüsse Unternehmen: die sind), eines Anwendung privaten sondern IFRS (Art. Gremiums in 4 der VO internationaler Übersetzung (EG) (Rechtsform 1606/2002) der Rechnungslegungsstandards unmittelbar Standards, Konzernabschluß die europäisches nicht anderer akzeptiert Gemeinschaftsrecht Unternehmen: werden gelten nicht! werden ein jeweiligen des IASB) Landessprache! können nicht (in EU-Anerkennungsprozeß Daher HGB, Kraft alternativ Übersetzungen seit dem befreiend in alle IFRS vorgeschaltet, durch EU-Sprachen ( 315 Veröffentlichung a I den HGB jede n.f.) IAS- im Amtsblatt Vorschrift IAS Einzelabschluß 32 und der durchlaufen IAS EU aller 39 L243, (Behandlung Unternehmen, muß, S. 1) bis sie von in auch Kapitalanlagen) der VVaG, EU bindend örvu: ist wird. schon Übersetzungen HGB und durchgefallen! dazu freiwillig beinhalten Völlig IFRS stets unklar, (VU: kleine wie 341 (oder Kapitalanlagen l IV große) 1. HGB n.f.) ab Hierzu 2005 Unterschiede (kein Ersatz unter wurde IFRS für das in HGB, der bewertet Accounting Bedeutung da dieser werden Regulatory des auch sollen Ergebnisses. der (vermutlich Committee gelten (ARG) Artikel 4: Für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2005 beginnen, stellen Gesellschaften, geschaffen, sie Ausschüttungsbemessung indirekt, daß das von akzeptierte dem ebenso und IAS der geschaffenen 1 Besteuerung entsprechende European dient) die dem Recht eines Mitgliedsstaates unterliegen, ihre konsolidierten Abschlüsse nach den internationalen Financial Vorgaben Große Kapitalgesellschaften: Rechnungslegungsstandards Accounting für die Lückenfüllung Advisory auf, die Offenlegung Group nach macht). dem Verfahren (EFRAG) im des Artikels beraten 6 Absatz 2 übernommen wurden, wenn am jeweiligen Bilanzstichtag ihre Wertpapiere ein einem beliebigen Mitgliedstaat wird. Bundesanzeiger Hier zum gibt Handel in einem in auch Form geregelten einen IFRS-Abschluss Markt Versicherungsbeirat. im Sinne des Artikels erlaubt 1 Absatz 13 der Richtlinie 93/22/EWG des Rates vom 10. Mai 1993 über Wertpapierdienstleistungen zugelassen sind. ( 325 IIa HGB n.f.)

11 Die EU-Verordnung 4 Verordnung Dies Zur IASB-Standards Referentenentwurf D.h.: Gültigkeit bedeutet: Alle börsennotierten (EG) in Die der gelten 1606/2002 zum EU erkennt nicht muss BilReG (und in des jeder die andere (Bilanzrechtsreformgesetz): Europäischen IFRS englischen IASB-Standard (IAS) an. Parlaments Allerdings von und wird EFRAG Originalfassung Konzernabschluß kapitalmarktorientierte, des aus akzeptiert Rates formalrechtlichen vom (in kapitalmarktorientierter werden der 19. sie d.h. Juli (endorsement) Gründen eigentlich z.b über betreffend verbindlich andere Beschlüsse Unternehmen: die gehandelte sind), eines Anwendung privaten sondern IFRS Papiere (Art. finanzierte) Gremiums 4 der VO internationaler Übersetzung (EG) (Rechtsform Konzerne 1606/2002) der Rechnungslegungsstandards unmittelbar Standards, ihren Konzernabschluß die europäisches nicht anderer akzeptiert nach Gemeinschaftsrecht Unternehmen: IAS werden machen. gelten nicht! werden ein müssen jeweiligen des IASB) ab dem Landessprache! können nicht (in EU-Anerkennungsprozeß Daher HGB, Kraft alternativ Übersetzungen seit dem befreiend in alle IFRS vorgeschaltet, durch EU-Sprachen ( 315 Veröffentlichung a I den HGB jede n.f.) IAS- im Amtsblatt Vorschrift IAS Einzelabschluß Hierzu 32 werden und der durchlaufen IAS EU Vorjahreszahlen aller 39 L243, (Behandlung Unternehmen, muß, S. 1) bis sie und von in auch damit Kapitalanlagen) der VVaG, EU die bindend Endbilanz örvu: ist wird. schon Übersetzungen HGB zum und durchgefallen! dazu freiwillig beinhalten benötigt. Völlig IFRS stets unklar, (VU: kleine wie 341 (oder Kapitalanlagen l IV große) 1. HGB n.f.) ab Hierzu 2005 Unterschiede (kein Ersatz unter wurde IFRS für das in HGB, der bewertet Accounting Bedeutung da dieser werden Regulatory des auch sollen Ergebnisses. der (vermutlich Committee gelten (ARG) Artikel 4: Für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2005 beginnen, stellen Gesellschaften, geschaffen, sie Ausschüttungsbemessung indirekt, daß das von akzeptierte dem ebenso und IAS der geschaffenen 1 Besteuerung entsprechende European dient) die dem Recht eines Mitgliedsstaates unterliegen, ihre konsolidierten Abschlüsse nach den internationalen Financial Vorgaben Große Kapitalgesellschaften: Rechnungslegungsstandards Accounting für die Lückenfüllung Advisory auf, die Offenlegung Group nach macht). dem Verfahren (EFRAG) im des Artikels beraten 6 Absatz 2 übernommen wurden, wenn am jeweiligen Bilanzstichtag ihre Wertpapiere ein einem beliebigen Mitgliedstaat wird. Bundesanzeiger Hier zum gibt Handel in einem in auch Form geregelten einen IFRS-Abschluss Markt Versicherungsbeirat. im Sinne des Artikels erlaubt 1 Absatz 13 der Richtlinie 93/22/EWG des Rates vom 10. Mai 1993 über Wertpapierdienstleistungen zugelassen sind. ( 325 IIa HGB n.f.)

12 Die EU-Verordnung 4 Verordnung Dies Zur IASB-Standards Referentenentwurf D.h.: Zukünftig Gültigkeit bedeutet: Alle börsennotierten kann (EG) in Die durch der gelten 1606/2002 zum EU Solvency erkennt nicht muss BilReG (und in des jeder die andere II, (Bilanzrechtsreformgesetz): Europäischen möglicherweise IFRS englischen IASB-Standard (IAS) an. Parlaments Allerdings auf von IFRS und wird EFRAG Originalfassung Konzernabschluß kapitalmarktorientierte, basierend, des aus akzeptiert Rates formalrechtlichen durchaus vom (in kapitalmarktorientierter werden der 19. auch sie d.h. Juli für (endorsement) Gründen eigentlich z.b alle über betreffend VU verbindlich andere die Beschlüsse Pflicht Unternehmen: die gehandelte entstehen, sind), eines Anwendung privaten sondern IFRS Papiere auch einen (Art. finanzierte) Gremiums 4 der IFRS-Einzelabschluss VO internationaler Übersetzung (EG) (Rechtsform Konzerne 1606/2002) der Rechnungslegungsstandards unmittelbar Standards, ihren Konzernabschluß die europäisches nicht anderer akzeptiert nach Gemeinschaftsrecht Unternehmen: IAS werden machen. gelten nicht! werden ein müssen jeweiligen des zu IASB) erstellen. ab dem Landessprache! können nicht (in EU-Anerkennungsprozeß Daher HGB, Es Kraft ist alternativ völlig Übersetzungen seit unklar, dem befreiend was in langfristig alle IFRS vorgeschaltet, durch EU-Sprachen ( die 315 Veröffentlichung Basis a I den HGB der jede n.f.) IAS- im Amtsblatt Vorschrift IAS Einzelabschluß Hierzu Steuerbilanz 32 werden und der durchlaufen IAS sein EU Vorjahreszahlen aller 39 L243, wird. (Behandlung Unternehmen, muß, S. 1) bis sie und von in auch damit Kapitalanlagen) der VVaG, EU die bindend Endbilanz örvu: ist wird. schon Übersetzungen HGB zum und durchgefallen! dazu freiwillig beinhalten benötigt. Völlig IFRS stets unklar, (VU: kleine wie 341 (oder Kapitalanlagen l IV große) 1. HGB n.f.) ab Hierzu 2005 Unterschiede (kein Ersatz unter wurde IFRS für das in HGB, der bewertet Accounting Bedeutung da dieser werden Regulatory des auch sollen Ergebnisses. der (vermutlich Committee gelten (ARG) Artikel 4: Für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2005 beginnen, stellen Gesellschaften, geschaffen, sie Ausschüttungsbemessung indirekt, daß das von akzeptierte dem ebenso und IAS der geschaffenen 1 Besteuerung entsprechende European dient) die dem Recht eines Mitgliedsstaates unterliegen, ihre konsolidierten Abschlüsse nach den internationalen Financial Vorgaben Große Kapitalgesellschaften: Rechnungslegungsstandards Accounting für die Lückenfüllung Advisory auf, die Offenlegung Group nach macht). dem Verfahren (EFRAG) im des Artikels beraten 6 Absatz 2 übernommen wurden, wenn am jeweiligen Bilanzstichtag ihre Wertpapiere ein einem beliebigen Mitgliedstaat wird. Bundesanzeiger Hier zum gibt Handel in einem in auch Form geregelten einen IFRS-Abschluss Markt Versicherungsbeirat. im Sinne des Artikels erlaubt 1 Absatz 13 der Richtlinie 93/22/EWG des Rates vom 10. Mai 1993 über Wertpapierdienstleistungen zugelassen sind. ( 325 IIa HGB n.f.)

13 Die Übergangslösung 5 Das IASB bereitet eine Übergangslösung in Form eines IFRS für Versicherungsverträge Phase I vor, im Juli wurde ein Exposure Draft (ED, Diskussionsentwurf) veröffentlicht. ED wurde für drei Monate zur Diskussion gestellt. Es wurden über 130 Kommentare abgegeben, so von der DAV, der IAA, dem DRSC, KPMG, der EFRAG, die auf der Internetseite des IASB veröffentlicht wurden. Seitdem diskutiert das IASB über den endgültigen Standard. Dieser soll Ende März 2004 verabschiedet werden, gültig ab , rechtzeitig zur EU-Einführung von IAS.

14 Inhaltsübersicht 6 Das ED behandelt: Scope, Definition eines Versicherungsvertrages Eingebettete Derivative Entbündelung von Kapitalisierung und Versicherung Ausnahme von IAS 8, Fortführung der bisherigen Accounting Policy mit Einschränkungen Loss Recognition Test Änderungen der Accounting Policy Rückversicherung Bestandserwerb Überschussbeteiligung Anhangangaben

15 Scope 7 Das (geplante) IFRS ist anzuwenden auf: Versicherungsverträge (einschl. Rückversicherung) beim Versicherer Rückversicherungsverträge beim Zedenten Finanzinstrumente mit Überschussbeteiligung Nicht aber auf anderes beim Versicherer, wie Kapitalanlagen, Pensionsrückstellungen, etc. und nicht auf die Behandlung der Versicherungsverträge beim VN

16 Definition eines Versicherungsvertrages 8 Versicherungsvertrag: A contract under which one party (the insurer) accepts significant insurance risk by agreeing with another party (the policyholder) to compensate the policyholder or other beneficiary if a specified uncertain future event (the insured event) adversely affects the policyholder or other beneficiary.

17 Definition eines Versicherungsvertrages 8 Versicherungsvertrag: Ein Vertrag, nach dem eine Partei (der Versicherer) ein A signifikantes contract under Versicherungsrisiko which one party übernimmt (the insurer) indem accepts sie mit significant einer anderen insurance Partei (dem risk by Versicherungsnehmer) agreeing with another party (the vereinbart, policyholder) dem Versicherungsnehmer to compensate the policyholder oder einem anderen or other beneficiary Begünstigten if a eine specified Erstattung uncertain zu leisten, future wenn event ein (the insured event) spezifiziertes adversely unsicheres affects the zukünftiges policyholder Ereignis or other (das beneficiary. versicherte Ereignis) den Versicherungsnehmer oder einen anderen Begünstigten nachteilig betrifft.

18 Definition des Vertrages 9 A contract is an agreement between two or more parties that has clear economic consequences that the parties have little, if any, discretion to avoid, usually because the agreement is enforceable at law. (IAS32.6) Ein Vertrag ist eine Vereinbarung zwischen zwei oder mehr Vertragspartnern, die eindeutige wirtschaftliche Konsequenzen hat, die von den einzelnen Vertragspartnern nach eigenem Ermessen kaum oder überhaupt nicht zu vermeiden sind, weil die Vereinbarung für gewöhnlich im Rechtsweg durchsetzbar ist. (offizielle deutsche Übersetzung)

19 Definition des Vertrages 9 A Substance contract is over an Form agreement (wirtschaftlicher between two Gehalt or more vor rechtlicher parties that Gestaltung): has clear economic consequences that the parties have little, if any, discretion to avoid, usually because the agreement Entscheidend is enforceable sind die wirtschaftlichen at law. (IAS32.6) Beziehungen, nicht die rechtlichen Grenzen eines Vertrages, d.h. mehrere Ein rechtliche Vertrag Verträge ist eine können Vereinbarung einen Vertrag zwischen i.s.d. zwei IAS oder bilden, mehr Vertragspartnern, aber auch ein rechtlicher die eindeutige Vertrag wirtschaftliche kann in mehrere Verträge Konsequenzen i.s.d. IAS aufzuspalten hat, die sein. von den einzelnen Vertragspartnern nach eigenem Ermessen kaum oder überhaupt nicht zu vermeiden sind, weil die Vereinbarung für gewöhnlich im Rechtsweg durchsetzbar ist. (offizielle deutsche Übersetzung)

20 Definition des Vertrages 9 A Substance Dies contract bedeutet: is over an Form agreement (wirtschaftlicher between two Gehalt or more vor rechtlicher parties that Gestaltung): Bündelungen has clear von economic Kapitalisierungsverträgen consequences that the und parties have little, Versicherungsverträgen, if any, discretion to avoid, bei denen usually beide because wirtschaftlichen the agreement Entscheidend Verhältnisse is klar enforceable sind trennbar die wirtschaftlichen at sind, law. sind (IAS32.6) zwei Beziehungen, Verträge i.s.d. nicht die IAS, rechtlichen für die die Grenzen Versicherungseigenschaft eines Vertrages, d.h. getrennt mehrere zu Ein rechtliche festzustellen Vertrag Verträge ist ist. eine können Vereinbarung einen Vertrag zwischen i.s.d. zwei IAS oder bilden, mehr Vertragspartnern, aber auch ein rechtlicher die eindeutige Vertrag wirtschaftliche kann in mehrere Verträge Konsequenzen i.s.d. Künstliche IAS aufzuspalten Aufspaltungen hat, die sein. von eines den Kapitalisierungsvertrages einzelnen Vertragspartnern in nach zwei Versicherungsverträge eigenem Ermessen kaum mit oder negativ überhaupt korreliertem nicht Risiko zu vermeiden sind i.s.d. IAS sind, ein weil Vertrag. die Vereinbarung ED sieht alle für Verträge gewöhnlich mit einem im Rechtsweg VN als ein Vertrag. durchsetzbar ist. (offizielle deutsche Übersetzung)

21 Signifikantes Versicherungsrisiko 10 Versicherungsrisiko ist das durch das Leistungsversprechen bei Eintritt qualifizierender versicherter Ereignisse entstehende Abweichungsrisiko. Das IASB grenzt Versicherungsrisiko von Finanzrisiken und anderen Risiken ab, die in Abweichungsrisiken von Marktindices, in Kosten- oder Optionsrisiken bestehen. Versicherungsrisiken sind Abweichungsrisiken von kundenspezifischen Werten, die auf den Kunden nachteilig wirken.

22 Signifikantes Versicherungsrisiko 10 Entscheidend ist der Begriff des signifikanten Versicherungsrisikos. Versicherungsrisiko ist das durch das Leistungsversprechen bei Versicherungsrisiko Eintritt qualifizierender ist signifikant, versicherter wenn Ereignisse es ökonomisch entstehende relevant ist. Wie Abweichungsrisiko. dies endgültig ausgestaltet wird, ist noch nicht klar. Das IASB grenzt Versicherungsrisiko von Finanzrisiken und anderen Die Definition Risiken soll ab, aber die sehr in Abweichungsrisiken großzügig sein und von alles Marktindices, umfassen, was in theoretisch Kosten- oder einer Optionsrisiken besonderen bestehen. Behandlung, Versicherungsrisiken auch in Phase II bedarf. sind Abweichungsrisiken von kundenspezifischen Werten, die auf den Kunden nachteilig wirken.

23 Signifikantes Versicherungsrisiko 10 Entscheidend Hierbei wird zwischen ist der Begriff Eintrittswahrscheinlichkeit des signifikanten und Effekt Versicherungsrisikos. eines Schadens unterschieden. Versicherungsrisiko ist das durch das Leistungsversprechen bei Versicherungsrisiko Beide Eintritt sind qualifizierender getrennt zu ist betrachten, signifikant, versicherter wenn d.h. Ereignisse ein es kleine ökonomisch aber entstehende relevanter ist. Schadeneintrittswahrscheinlichkeit Wie Abweichungsrisiko. dies endgültig ausgestaltet wird, qualifiziert ist noch nicht auch klar. in Kombination mit einem kleinen aber signifikanten Das Effekt IASB als Versicherung. grenzt Versicherungsrisiko von Finanzrisiken und anderen Die Definition Risiken soll ab, aber die sehr in Abweichungsrisiken großzügig sein und von alles Marktindices, umfassen, was in theoretisch Kosten- oder einer Optionsrisiken besonderen bestehen. Behandlung, Versicherungsrisiken auch in Phase II bedarf. sind Abweichungsrisiken von kundenspezifischen Werten, die auf den Kunden nachteilig wirken.

24 Signifikantes Versicherungsrisiko 10 Entscheidend Hierbei Ein Versicherungsrisiko wird zwischen ist der Begriff Eintrittswahrscheinlichkeit ist dann des signifikanten signifikant, wenn und es aus Effekt Versicherungsrisikos. eines Rechnungslegungssicht Schadens unterschieden. relevant ist. Versicherungsrisiko ist das durch das Leistungsversprechen bei Versicherungsrisiko Beide Relevant Eintritt sind ist qualifizierender getrennt sie, wenn zu ist sie betrachten, signifikant, eine versicherter für den wenn d.h. Nutzer Ereignisse ein es kleine ökonomisch nützliche aber entstehende relevanter Information ist. Schadeneintrittswahrscheinlichkeit darstellt. Wie Abweichungsrisiko. dies endgültig ausgestaltet wird, qualifiziert ist noch nicht auch klar. in Kombination mit einem kleinen aber signifikanten Das Effekt IASB als Versicherung. grenzt Versicherungsrisiko von Finanzrisiken und anderen Die Definition Risiken soll ab, aber die sehr in Abweichungsrisiken großzügig sein und von alles Marktindices, umfassen, was in theoretisch Kosten- oder einer Optionsrisiken besonderen bestehen. Behandlung, Versicherungsrisiken auch in Phase II bedarf. sind Abweichungsrisiken von kundenspezifischen Werten, die auf den Kunden nachteilig wirken.

25 Veränderungen des Versicherungsrisikos 11 Ist bei Vertragsabschluss absehbar, dass das Versicherungsrisiko einmal signifikant werden wird (z.b. durch Verschwinden von Zinseffekten), ist der Vertrag ab Beginn ein Versicherungsvertrag. Wird das Versicherungsrisiko eines bislang als Versicherungsvertrag klassifizierten Vertrages insignifikant, bleibt er Versicherungsvertrag.

26 Embedded Derivatives 12 Nach IAS39 müssen eingebettete Derivate, die selbst keine Versicherungen sind oder nicht eng auf die Versicherung bezogen sind, separiert mit dem Fair Value angesetzt werden, falls nicht schon der der Vertrag selbst zum Fair Value angesetzt wird (z.b. wie in der fondsgebundenen LV). Soweit die Höhe von Rückkaufswerten bei Abschluss fixiert ist, wird für die Rückkaufsoption eine solche Separierung nicht gefordert.

27 Embedded Derivatives 12 Nach Es ist IAS39 noch nicht müssen klar, eingebettete welche Vertragsteile Derivate, neben die selbst der keine Versicherungen Stornooption als sind Embedded oder nicht Derivative eng auf zählen die Versicherung könnten. bezogen sind, separiert mit dem Fair Value angesetzt werden, Nach heutiger falls nicht Sicht schon des IASB der der sind Vertrag auch Ablaufleistungen, selbst zum Fair Value allerdings angesetzt keine Leibrenten, wird (z.b. wie keine der Versicherungen fondsgebundenen LV). daher Embedded Derivatives. Soweit die Höhe von Rückkaufswerten bei Abschluss fixiert ist, wird für die Rückkaufsoption eine solche Separierung nicht gefordert.

28 Entbündelung 13 Soweit nach Substance over Form ein rechtlicher Vertrag wirtschaftlich in zwei trennbare Verhältnisse zerfällt, sind sie getrennt zu bilanzieren. Typisches Kriterium: Die beiden Verhältnisse sind so gestaltet, dass man sie auch getrennt verkaufen könnte, weil sie nicht voneinander abhängen. Ein reiner Sparteil ist dann nach IAS39 zu bilanzieren, nur der Versicherungsteil fällt unter das IFRS Versicherungen.

29 Entbündelung 13 Soweit Das ED nach sieht Substance dies nicht so over streng: Form ein rechtlicher Vertrag wirtschaftlich in zwei trennbare Verhältnisse zerfällt, sind sie getrennt Ist der Zahlungsstrom zu bilanzieren. des Kapitalanlageteils unabhängig vom Versicherungsteil (aber nicht unbedingt umgekehrt) Typisches Kriterium: Die beiden Verhältnisse sind so gestaltet, UND dass man sie auch getrennt verkaufen könnte, weil sie nicht voneinander abhängen. wird die Rückzahlungspflicht der Einlage des Ein Kapitalanlageteils reiner Sparteil in ist der dann verwendeten nach IAS39 Rechnungslegung zu bilanzieren, nur der nicht Versicherungsteil in ANSATZ gebracht, fällt unter ist zu das entbündeln. IFRS Versicherungen.

30 Ausnahme von IAS8 14 Das IASB überarbeitet derzeit IAS1 und IAS8. Regeln für fehlende Standards (IAS1.22) werden nach IAS8 verschoben. Versicherungsverträge werden grundsätzlich von diesen Regeln ausgenommen. Ohne nähere Prüfung darf die Accounting Policy, die vor Einführung von IFRS für Versicherungsverträge verwendet wurde (also am ) auch bis auf weiteres in IFRS- Abschlüssen weiterverwendet werden.

31 Ausnahme von IAS8 14 Das Damit IASB darf überarbeitet die bisherige derzeit Bilanzierungsmethodik IAS1 und IAS8. für Versicherungsverträge auch dann weiterverwendet werden, Regeln wenn ihre für Übereinstimmung fehlende Standards mit (IAS1.22) dem IFRS-Framework werden nach IAS8 verschoben. zweifelhaft ist. Versicherungsverträge Es ist also entscheidend, werden welche grundsätzlich Bilanzierungsmethodik von diesen am Regeln ausgenommen. verwendet wurde. Ohne Unternehmen nähere Prüfung (Konzerne), darf die dann Accounting Versicherungsverträge Policy, die vor Einführung nach HGB bilanzieren, von IFRS für müssen Versicherungsverträge dies fortführen. Wird verwendet nach wurde US-GAAP (also bilanziert, am ) ist dies auch fortzuführen. bis auf weiteres in IFRS- Abschlüssen weiterverwendet werden.

32 Ausnahme von IAS8 14 Das Damit Ausnahmen: IASB darf überarbeitet die bisherige derzeit Bilanzierungsmethodik IAS1 und IAS8. für Versicherungsverträge auch dann weiterverwendet werden, Regeln wenn Keine ihre für Verbindlichkeit Übereinstimmung fehlende Standards sind mit Katastrophen- (IAS1.22) dem IFRS-Framework werden und nach IAS8 verschoben. zweifelhaft Schwankungsrückstellungen, ist. soweit sie auf zukünftige Verträge entfallen Versicherungsverträge Es Loss ist also Recognition entscheidend, Test werden welche ist vorgeschrieben grundsätzlich Bilanzierungsmethodik von diesen am Regeln Versicherungsverpflichtungen ausgenommen. verwendet wurde. sind auszuweisen, bis alle Ansprüche erloschen sind Ohne Unternehmen Keine nähere Saldierung Prüfung (Konzerne), von darf aktivem die dann Accounting und Versicherungsverträge passivem Policy, Geschäft die vor Einführung nach (kein HGB Netto-Ausweis) bilanzieren, von IFRS für müssen Versicherungsverträge dies fortführen. Wird verwendet nach wurde US-GAAP (also bilanziert, am ) ist dies auch fortzuführen. bis auf weiteres in IFRS- Abschlüssen weiterverwendet werden.

33 Loss Recognition Test 15 Zu jedem Bilanzstichtag ist die Angemessenheit des Buchwertes des Vertrages zu überprüfen. Soweit die bisherige Accounting Policy einen Loss Recognition Test vorsieht, bei dem mindestens der erwartete Netto-Zahlungsstrom angesetzt wird, kann dieser verwendet werden. Ansonsten ist mindestens der Wert als Verbindlichkeit anzusetzen, als wäre IAS37 anzuwenden.

34 Loss Recognition Test 15 Zu Für jedem Deutschland Bilanzstichtag unproblematisch: ist die Angemessenheit des Buchwertes des Vertrages zu überprüfen. HGB verlangt nach dem Vorsichtsprinzip die Bildung einer Soweit Drohverlustrückstellung, die bisherige Accounting wenn die Policy Deckungsrückstellung einen Loss Recognition schon nach dem Test Vorsichtsniveau vorsieht, bei dem des mindestens HGB nicht der mehr erwartete ausreichend Netto-Zahlungsstrom ist. angesetzt wird, kann dieser verwendet werden. US-GAAP schreibt einen Loss Recognition Test auf Basis Ansonsten des Erwartungswertes ist mindestens vor der gerade Wert als noch Verbindlichkeit ausreichend anzusetzen, (Mindestanforderung als wäre wurde IAS37 genauso anzuwenden. gewählt, dass US- GAAP noch erlaubt ist).

35 Änderungen der bisherigen Accounting Policy 16 Bei jeder nachfolgenden Änderung der Accounting Policy sind die Kriterien des (neuen) IAS8 anzuwenden: Die neuen Ergebnisse müssen - verständlicher - relevanter für die Entscheidungen des Nutzers - verlässlicher und - vergleichbarer sein als bisher (aber nicht perfekt).

36 Änderungen der bisherigen Accounting Policy 16 Bei Nicht jeder zulässig nachfolgenden ist eine Änderung hin der zu Accounting Policy sind die Kriterien des (neuen) IAS8 anzuwenden: - nicht diskontierten (Schaden-) Rückstellungen Die - übermäßiger neuen Ergebnisse Vorsichtmüssen - Berücksichtigung zukünftiger Kapitalerträge als - Rechenzins verständlicher - relevanter Berücksichtigung für die Entscheidungen zukünftiger des Nutzers - Kapitalanlageverwaltungszuschläge verlässlicher und über dem Fair Value - vergleichbarer Verwendung uneinheitlicher Accounting Policy in einer Gruppe sein als bisher (aber nicht perfekt). Derartige laufende Praxis darf aber fortgeführt werden.

37 Änderungen der bisherigen Accounting Policy 16 Bei Nicht Ausnahmen jeder zulässig nachfolgenden kann ist eine es geben, Änderung wenn hin auf der zuein Accounting insgesamt Policy sind vorzuziehendes die Kriterien Gesamtsystem des (neuen) IAS8 umgestiegen anzuwenden: wird. Wird -hiermit nicht diskontierten z.b. eine deutliche (Schaden-) Verbesserung Rückstellungen erreicht, auch Die -wenn übermäßiger neuen vielleicht Ergebnisse Vorsicht (wie im müssen Fall von HGB) ein überkonservativer, -aber Berücksichtigung am Markt orientierter zukünftiger Zins, Kapitalerträge durch einen aktuelleren, als -aber Rechenzins verständlicher am erwarteten Ergebnis orientierten Zins (wie im Fall -US-GAAP) relevanter Berücksichtigung ersetzt, für die Entscheidungen zukünftiger kann dies erlaubt des sein. Nutzers - Kapitalanlageverwaltungszuschläge verlässlicher und über dem Fair Value - vergleichbarer Verwendung uneinheitlicher Accounting Policy in einer Gruppe sein als bisher (aber nicht perfekt). Derartige laufende Praxis darf aber fortgeführt werden.

38 Änderungen der bisherigen Accounting Policy 16 Bei Nicht Ausnahmen Dies jeder bedeutet: zulässig nachfolgenden kann ist eine es geben, Änderung wenn hin auf der zuein Accounting insgesamt Policy sind vorzuziehendes Ein Versicherer die Kriterien ist Gesamtsystem des an (neuen) seine Accounting IAS8 umgestiegen anzuwenden: Policy wird. am Wird -hiermit nicht diskontierten z.b. gebunden, eine deutliche (Schaden-) es sei Verbesserung denn Rückstellungen ändert erreicht, sie i.s.d. auch IFRS Die -wenn zum übermäßiger neuen besseren. vielleicht Ergebnisse Vorsicht (wie im müssen Fall von HGB) ein überkonservativer, -aber Berücksichtigung am Markt orientierter zukünftiger Zins, Kapitalerträge durch einen aktuelleren, als -aber Nachfolgende Rechenzins verständlicher am erwarteten Änderungen Ergebnis von orientierten HGB bzw. Zins US-GAAP, (wie im die Fall -US-GAAP) dem relevanter Berücksichtigung nicht entsprechen, ersetzt, für die Entscheidungen zukünftiger kann dürfen dies erlaubt nicht des ohne sein. Nutzers Prüfung i.s.v. -IFRS Kapitalanlageverwaltungszuschläge verlässlicher vollzogen und werden. über dem Fair Value - vergleichbarer Verwendung uneinheitlicher Accounting Policy in einer Es Gruppe kann aber jederzeit unternehmensindividuell von HGB sein oder als US-GAAP bisher (aber abgewichen nicht perfekt). werden, soweit dies eine Derartige Verbesserung laufende i.s.d. Praxis IFRS darf darstellt. aber fortgeführt werden.

39 Änderungen der bisherigen Accounting Policy 16 Bei Nicht Ausnahmen Dies Insbesondere: jeder bedeutet: zulässig nachfolgenden kann ist eine es geben, Änderung wenn hin auf der zuein Accounting insgesamt Policy sind vorzuziehendes Ein Versicherer die Kriterien ist Gesamtsystem des an (neuen) seine Accounting IAS8 umgestiegen anzuwenden: Policy wird. am Wird -hiermit Ein nicht Unternehmen, diskontierten z.b. gebunden, eine deutliche dass (Schaden-) es am sei Verbesserung denn Rückstellungen ändert US-GAAP erreicht, sie i.s.d. auch IFRS Die -wenn zum verwendet, übermäßiger neuen besseren. vielleicht Ergebnisse darf Vorsicht (wie nicht im danach müssen Fall von HGB HGB) verwenden. ein überkonservativer, -aber Berücksichtigung am Markt orientierter zukünftiger Zins, Kapitalerträge durch einen aktuelleren, als -aber Nachfolgende Rechenzins verständlicher am erwarteten Änderungen Ergebnis von orientierten HGB bzw. Zins US-GAAP, (wie im die Fall -US-GAAP) dem relevanter Berücksichtigung nicht entsprechen, ersetzt, für die Entscheidungen zukünftiger kann dürfen dies erlaubt nicht des ohne sein. Nutzers Prüfung i.s.v. -IFRS Kapitalanlageverwaltungszuschläge verlässlicher vollzogen und werden. über dem Fair Value - vergleichbarer Verwendung uneinheitlicher Accounting Policy in einer Es Gruppe kann aber jederzeit unternehmensindividuell von HGB sein oder als US-GAAP bisher (aber abgewichen nicht perfekt). werden, soweit dies eine Derartige Verbesserung laufende i.s.d. Praxis IFRS darf darstellt. aber fortgeführt werden.

40 Rückversicherung 17 Das IASB bestimmt folgende Regeln zusätzlich zu den schon erwähnten zur Vermeidung von unvorsichtigem Ausweis von Finanzrückversicherung: Soweit bei Abschluss einer Rückversicherung es zu einem Gewinn kommt, ist dieser im Anhang zu erläutern.

41 Bestandserwerb 18 Auch Versicherungsverträge unterliegen den Vorschriften, erworbenes Vermögen oder erworbene Schulden zum Fair Value zu bewerten (zukünftiges IFRS Business Combinations). Allerdings darf dieser Fair Value (wie in US-GAAP) in den normalen Wert des Vertrages nach normaler Accounting Policy und den Rest zum Fair Value aufgespalten werden (häufig VOBA Value of Business Acquired oder PVFP Present Value of Future Profits genannt).

42 Bestandserwerb 18 Auch Dieser Versicherungsverträge PVFP darf aber nicht den unterliegen Wert der den Vorschriften, erworbenes Kundenbeziehung Vermögen oder oder für Vertragsverländerungen erworbene Schulden zum Fair Value beinhalten. zu bewerten (zukünftiges IFRS Business Combinations). Die Berechnung und Abschreibung dieses PVFP soll nach Allerdings bisheriger Accounting darf dieser Fair Policy Value erfolgen (wie in und US-GAAP) ist insofern von den normalen IAS36 und Wert 38 ausgenommen. des Vertrages nach normaler Accounting Policy und den Rest zum Fair Value aufgespalten werden (häufig VOBA Value of Business Acquired oder PVFP Present Value of Future Profits genannt).

43 Überschussbeteiligung 19 Das ED verwendet den Begriff discretionary participating feature : - Ein vertragliches Recht, zusätzlich zu den garantierten Leistungen weitere Leistungen zu erhalten, - die im Vergleich zu den Gesamtleistungen signifikant sind, - deren Betrag oder Zahlungstermin im Ermessen des Versicherers liegt und - die auf dem Erfolg einer spezifizierten Gruppe von Verträgen oder eines Vertragstyps, den realisierten und/oder unrealisierten Gewinnen eines spezifierten Kapitalanlagenstocks oder dem Gesamtergebnis des Versicherers basieren.

44 Überschussbeteiligung 19 Das Der Begriff ED verwendet entstammt den angelsächsischem Begriff discretionary Rechtsdenken. participating feature : Kontinentaleuropäisches Recht wurde trotz Hinweis -ignoriert. Ein vertragliches Recht, zusätzlich zu den garantierten Leistungen weitere Leistungen zu erhalten, -Nach die im kontinentaleuropäischem Vergleich zu den Gesamtleistungen Recht eine signifikant solche sind, -Konstruktion deren Betrag kaum oder denkbar. Zahlungstermin Sie bedarf im Ermessen daher einer des Interpretation, Versicherers da liegt sich undas IASB offensichtlich außerstande -sah, die kontinentaleuropäische auf dem Erfolg einer spezifizierten Vertragskonstruktionen Gruppe von zu verstehen. Verträgen oder eines Vertragstyps, den realisierten und/oder unrealisierten Gewinnen eines spezifierten Kapitalanlagenstocks oder dem Gesamtergebnis des Versicherers basieren.

45 Überschussbeteiligung 19 Das Der Die Definition Begriff ED verwendet entstammt ist nach den kontinentaleuropäischer angelsächsischem Begriff discretionary Rechtsdenken. participating Sicht feature : Kontinentaleuropäisches widersprüchlich: Entweder Recht beruht wurde ein vertragliches trotz Hinweis -ignoriert. Versprechen Ein vertragliches auf dem Recht, Unternehmenserfolg zusätzlich zu den oder garantierten das Versprechen Leistungen weitere ist nur dem Leistungen Grunde zu nach erhalten, erfolgt, die Höhe -Nach liegt die im kontinentaleuropäischem Ermessen Vergleich zu des den Unternehmens. Gesamtleistungen Recht Daher eine signifikant wird solche sind, -Konstruktion Ermessen deren Betrag mit kaum oder Recht denkbar. Zahlungstermin zur Feststellung Sie bedarf im Ermessen daher interpretiert. einer des Interpretation, Versicherers da liegt sich undas IASB offensichtlich außerstande -sah, Nach die kontinentaleuropäische auf dieser dem Interpretation Erfolg einer spezifizierten ist Vertragskonstruktionen die deutsche Gruppe von zu verstehen. Überschussbeteiligung Verträgen oder eines Vertragstyps, eine solche discretionary den realisierten participating und/oder unrealisierten feature. Gewinnen eines spezifierten Kapitalanlagenstocks oder dem Gesamtergebnis des Versicherers basieren.

46 Überschussbeteiligung 19 Das Der Die Nach Definition Begriff ED dem verwendet ED entstammt ist muss nach den der kontinentaleuropäischer angelsächsischem Begriff Unterschied discretionary zwischen Rechtsdenken. participating Sicht dem feature : Kontinentaleuropäisches widersprüchlich: Überschuss nach Entweder HGB und Recht beruht nach wurde IAS ein vertragliches sofort trotz Hinweis nach -ignoriert. Versprechen Unternehmens- Ein vertragliches auf und dem Recht, Versicherungsnehmeranteil Unternehmenserfolg zusätzlich zu den oder garantierten das aufgeteilt Versprechen werden, Leistungen Vorgaben weitere ist nur dazu dem Leistungen werden Grunde zu nicht nach erhalten, gemacht. erfolgt, die Höhe -Nach liegt die im kontinentaleuropäischem Ermessen Vergleich zu des den Unternehmens. Gesamtleistungen Recht Daher eine signifikant wird solche sind, -Konstruktion Ermessen Letzterer deren Betrag ist mit als kaum oder Verbindlichkeit Recht denkbar. Zahlungstermin zur Feststellung Sie auszuweisen bedarf im Ermessen daher interpretiert. (latente einer des RfB). Interpretation, Versicherers da liegt sich undas IASB offensichtlich außerstande -sah, Nach Wichtig: die kontinentaleuropäische auf dieser Auch dem Interpretation Erfolg Investmentverträge einer spezifizierten ist Vertragskonstruktionen die deutsche mit Gruppe von zu verstehen. Überschussbeteiligung Verträgen oder eines Vertragstyps, eine fallen solche unter das discretionary den IFRS realisierten participating Versicherungen und/oder unrealisierten feature. und alle seine Gewinnen Vorschriften! eines spezifierten Kapitalanlagenstocks oder dem Gesamtergebnis des Versicherers basieren.

47 Anhangangaben 20 Hauptzweck der Phase I ist es, wenigstens bei Beibehaltung der bisherigen Praxis angemessene Anhangangaben vorzuschreiben. Zwei Berichtsgruppen sind vorgesehen: - Erläuterung der berichteten Beträge - Betrag, Fälligkeit und Unsicherheit der Zahlungsströme

48 Erläuterung der berichteten Beträge 21 Erläuterung der berichteten Beträge Erläuterung der verwendeten Accounting Policy Angabe aller wesentlichen Beträge aus Bilanz und GuV Angabe, wie die technischen Annahmen bestimmt wurden und soweit möglich Angabe der Annahmen selbst Ggf. Effekt von Änderungen der Annahmen Angabe der Veränderungen der Bilanzposten (beinhaltend Auflösungen von Reserven, Neubildung von Reserven, jeweils auf einzelvertraglicher Basis)

49 Erläuterung der berichteten Beträge 21 Erläuterung Die Beschreibung der berichteten der Methoden Beträge zur Bestimmung der Annahmen wird sehr aufwändig sein. Erläuterung der verwendeten Accounting Policy Konkrete Angabe Angaben aller wesentlichen werden meist Beträge nur sehr aus allgemein Bilanz undsein GuV (z.b. Angabe, verwendeter wie die Diskontierungszins technischen Annahmen zwischen bestimmt 2 und 8 %). wurden und soweit möglich Angabe der Annahmen Bewegung selbst Deckungsrückstellung zu trennen nach Neugeschäft Ggf. Effekt (Neubildung) von Änderungen und der zusätzliche Annahmen Sparbeiträge, abgehendes Angabe der Risikobeiträge Veränderungen und der Kostenzuschläge, Bilanzposten abgehendes (beinhaltend Geschäft Auflösungen von Reserven, Neubildung von Reserven, jeweils auf einzelvertraglicher Basis)

50 Betrag, Fälligkeit und Unsicherheit der Zahlungsströme 22 Ziel: Investoren sollen die Risikoexposition des Versicherers verstehen und durch die Brille des Managements sehen, zusätzlich sollen das Risikomanagement verdeutlicht werden.

51 Betrag, Fälligkeit und Unsicherheit der Zahlungsströme 22 Ziel: Angaben Investoren zu Zielen sollen und die Methoden Risikoexposition des des Versicherers verstehen Risikomanagements und durch die Brille des Managements sehen, zusätzlich Inhalt und sollen Bedingungen das Risikomanagement der wesentlichen verdeutlicht Verträge werden. Sensitivität der Ergebnisse bzgl. wesentlicher Annahmen Signifikante Risikokonzentrationen (Kumul) Vergleich Schadenergebnis mit Erwartung Abwicklungsdreiecke für Schadenrückstellungen bis 10 Jahre zurück, entsprechend Länge Abwicklung Angaben zu Zins- und Kreditrisiko entsprechend IAS32 Angaben zu Zins- und Marktrisiken von nicht zum Fair Value ausgewiesenen Embedded Derivatives

52 Betrag, Fälligkeit und Unsicherheit der Zahlungsströme 22 Ziel: Bestand Angaben Investoren darf zu in Zielen grobe sollen und Klassen die Methoden Risikoexposition aufgeteilt des werden des Versicherers verstehen Underwriting-Verfahren Risikomanagements und durch die soll Brille erläutert des Managements werden sehen, zusätzlich Interne Inhalt Risikomodelle, und sollen Bedingungen das Risikomanagement samt der Erläuterung wesentlichen verdeutlicht Verträge werden. Grundsätze Sensitivität der der Rückversicherungsnahme Ergebnisse bzgl. wesentlicher Annahmen Interner Signifikante Risikotransfer Risikokonzentrationen z.b. im Konzern (Kumul) ALM-Techniken Vergleich Schadenergebnis mit Erwartung Alternativer Abwicklungsdreiecke Risikotransfer für Schadenrückstellungen bis 10 Jahre zurück, entsprechend Länge Abwicklung Aber Angaben Fragen zu wie Zins- Portefeuille-Größe und Kreditrisiko und entsprechend damit das IAS32 Funktionieren Angaben zu des Zins- Risikoausgleichs und Marktrisiken interessieren von nicht zum nicht Fair das Value IASB ausgewiesenen hat bis heute nicht Embedded verstanden, Derivatives was das ist.

53 Betrag, Fälligkeit und Unsicherheit der Zahlungsströme 22 Ziel: Bestand Zu Angaben den Investoren Vertragsinformationen darf zu Zielen grobe sollen und Klassen die Methoden Risikoexposition gehören aufgeteilt des auch werden des die Versicherers Regeln zur verstehen Underwriting-Verfahren Überschussbeteiligung. Risikomanagements und durch die soll Diese Brille erläutert sind des Managements offen werden zu legen, sehen, auch das zusätzlich Interne Ausmaß Inhalt Risikomodelle, und an sollen Ermessen. Bedingungen das Risikomanagement samt Die der daraus Erläuterung wesentlichen möglicherweise verdeutlicht Verträge werden. Grundsätze resultierenden Sensitivität der der juristischen Rückversicherungsnahme Ergebnisse Probleme bzgl. wesentlicher müssen noch Annahmen Interner diskutiert Signifikante Risikotransfer werden. Risikokonzentrationen z.b. im Konzern (Kumul) ALM-Techniken Vergleich Schadenergebnis mit Erwartung Alternativer Die zukünftigen Abwicklungsdreiecke Risikotransfer Netto-Zahlungsströme für Schadenrückstellungen aus bis bestehenden 10 Jahre Verträgen zurück, entsprechend sind für die nächsten Länge Abwicklung fünf Jahre pro Aber Jahr, Angaben Fragen danach zu wie in Zins- Summe Portefeuille-Größe und anzugeben, Kreditrisiko und entsprechend dazu damit Angaben, das IAS32 wie Funktionieren sich Angaben die ändern zu des Zins- würden, Risikoausgleichs und wenn Marktrisiken alle VN interessieren von kündigen, nicht zum und nicht Fair den das effektiven Value IASB ausgewiesenen hat Zinssatz bis heute in der nicht Embedded Deckungsrückstellung verstanden, Derivatives was das dazu. ist.

54 Betrag, Fälligkeit und Unsicherheit der Zahlungsströme 22 Ziel: Bestand Zu Natürlich Angaben den Investoren Vertragsinformationen darf ist zu auch Zielen grobe sollen darüber und Klassen die Methoden Risikoexposition zu berichten, gehören aufgeteilt des auch dass werden des die alle Versicherers Regeln Angaben zur verstehen Underwriting-Verfahren Überschussbeteiligung. wie Risikomanagements immer und bei durch Aktuaren die soll Diese Brille erläutert ohne sind des jede Managements offen werden Gewähr zu legen, auf sehen, auch das zusätzlich Interne Ausmaß Richtigkeit Inhalt Risikomodelle, und an sollen sind. Ermessen. Bedingungen das Risikomanagement samt Die der daraus Erläuterung wesentlichen möglicherweise verdeutlicht Verträge werden. Grundsätze resultierenden Sensitivität der der juristischen Rückversicherungsnahme Ergebnisse Probleme bzgl. wesentlicher müssen noch Annahmen Interner diskutiert Hierbei Signifikante ist Risikotransfer werden. sowohl Risikokonzentrationen über z.b. den im möglichen Konzern (Kumul) Schätzfehler als ALM-Techniken auch Vergleich über Schadenergebnis möglichen Abweichungsfehler mit Erwartung der Realität Alternativer Die von zukünftigen der Abwicklungsdreiecke fiktiven Risikotransfer korrekten Netto-Zahlungsströme Schätzung für Schadenrückstellungen zu aus informieren. bis bestehenden 10 Jahre Verträgen zurück, entsprechend sind für die nächsten Länge Abwicklung fünf Jahre pro Aber Jahr, Die Angaben Erläuterungen Fragen danach zu wie in Zins- Summe Portefeuille-Größe zu und den anzugeben, Kreditrisiko Anhangangaben und entsprechend dazu damit Angaben, dieser das Art IAS32 wie Funktionieren sich umfassen Angaben die ändern 9 zu Seiten. des Zins- würden, Risikoausgleichs und wenn Marktrisiken alle VN interessieren von kündigen, nicht zum und nicht Fair den das effektiven Value IASB ausgewiesenen hat Zinssatz bis heute in der nicht Embedded Deckungsrückstellung verstanden, Derivatives was das dazu. ist.

55 Praktische Umsetzung 23 Für bereits nach IAS/US-GAAP berichtende Unternehmen nur Änderungen im Bereich Anhangangaben, können gravierend sein. HGB-berichtende Konzerne müssen die Nicht-Technik auf IAS umstellen. Großer Aufwand für Anhangangaben. Spätestens ab Anfang nächsten Jahres Vorbereitung erforderlich, wenn Details endgültig feststehen.

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