Informationen und Praxistipps für Berater ZUM BERATUNGSPROGRAMM DER BAFA FÖRDERUNG DES UNTERNEHMERISCHEN KNOW-HOWS
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- Viktor Glöckner
- vor 7 Jahren
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1 Informationen und Praxistipps für Berater ZUM BERATUNGSPROGRAMM DER BAFA FÖRDERUNG DES UNTERNEHMERISCHEN KNOW-HOWS
2 Inhalt I. Informationen zum neuen Förderprogramm II. Förderprogramm wesentliche Neuerungen I III. Förderprogramm wesentliche Neuerungen II IV. Beraterregistrierung & Beraterbörse V. Vorbereitung zum Informationsgespräch mit dem Regionalpartner VI. Unterschiedliche Ansprechpartner für Gewerbe, Handwerk und Freie Berufe VII. Weitere Schritte zur Antragstellung & Start der Beratung VIII.Abrechnung Das Programm Förderung unternehmerischen Know-Hows wird durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und den Europäischen Sozialfonds gefördert
3 Informationen zum neuen Förderprogramm Ausführliche Informationen und die Richtlinie zum Programm finden Sie hier: IHK München: erung-fuer-existenzgruender/bafa-foerderung DIHK (Deutscher Industrie- und Handelskammertag): BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle): chen_know_hows/index.html
4 Fördermöglichkeiten wesentliche Neuerungen I Das Programm bietet eine Vielzahl von Fördermöglichkeiten, nachfolgend finden Sie die wesentlichen Neuerungen zu vorangegangenen Förderprogrammen: neue Förderperiode: neue Anträge sind hier möglich trotz bereits erhaltener Förderungen aus vorhergehenden Förderperioden/Programmen, z.b. im Gründercoaching Deutschland oder Bayerischen Vorgründungs- und Nachfolgecoaching oder BAFA-Förderung bis (im Rahmen der De-minimis-Regelung) Kombinationsmöglichkeiten der einzelnen Beratungsschwerpunkte (allgemeine Beratung + spezielle Beratung) ermöglichen auch umfangreiche Beratungen bei Erfüllung der Fördervoraussetzungen, z.b. können Unternehmerinnen sowohl allgemeine als auch spezielle Beratung beantragen
5 Fördermöglichkeiten wesentliche Neuerungen II Kombinationsmöglichkeit der Beratung für Jungunternehmen und Bestandsunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten (bei Erfüllung der jeweiligen Fördervoraussetzungen) bei Jungunternehmen (in den ersten 2 Jahren nach Gründung): für die Berechnung der 2-Jahresfrist zählt das Datum der Unternehmensgründung, bzw. des erfolgten Rechtsformwechsels (z.b. von Einzelunternehmen auf GmbH), bzw. der letzten Beteiligung, bzw. der Übernahme. Die Förderung bezieht sich auf jedes rechtlich selbstständige Unternehmen, dies ermöglicht auch Unternehmern /-Innen, die bereits selbstständig waren oder mit einem anderen Unternehmen selbstständig sind, eine Förderung z.b. für Jungunternehmen zu erhalten
6 Beraterregistrierung & Beraterbörse Beraterregistrierung Berater, die am Programm teilnehmen möchten, müssen sich bei der BAFA für das Beratungsprogramm registrieren. Die Aufnahme bei der BAFA setzt voraus, dass der Berater die Zulassungsvoraussetzungen der BAFA erfüllen und dass ein Unternehmen/Gründer einen Antrag zur Förderung des unternehmerischen Know-hows bei der BAFA stellt und den Berater hierbei benennt. Informationen zur Zulassungsvoraussetzung finden Sie hier: oerderung_unternehmerischen_know_hows/berate r_beraterin/index.html. Die Beraterregistrierung muss spätestens zum Zeitpunkt der Abrechnung vollständig erfolgt sein, ansonsten sind die Fördervoraussetzungen nicht erfüllt. Beraterbörse Derzeit gibt es eine Beraterbörse bei der KfW, die öffentlich zugängig ist und bei der Berater sich registrieren können: Diese Beraterbörse wird voraussichtlich im Laufe des Jahres 2016 erweitert: Es wird ein neues Selektionskriterium BAFA-Berater aufgenommen, das Gründern ermöglicht, nach Beratern für das Programm Förderung unternehmerischen Knowhows zu suchen. Zum aktuellen Zeitpunkt können zum Übergang keine Informationen gegeben werden, Berater können sich im Internet informieren
7 Vorbereitung zum Informationsgespräch mit dem Regionalpartner Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten müssen vor Antragsstellung ein kostenloses Informationsgespräch mit dem regionalen Ansprechpartner über die Zuwendungsvoraussetzungen führen. Bestandsunternehmen können diese Möglichkeit auch in Anspruch nehmen. Im Vorfeld zu diesem Gespräch kann ein kostenloses Erstberatungsgespräch mit dem Gründer-In/Unternehmer-In geführt werden. Bitte informieren Sie den Gründer-In/Unternehmer-In in Schwierigkeiten vor dem Gespräch mit dem Regionalpartner über Ihren aktuellen Beraterstatus bei der BAFA. Der Beratungsvertrag darf zu diesem Zeitpunkt nicht geschlossen werden, die Beratung darf noch nicht begonnen werden
8 Unterschiedliche Ansprechpartner für Gewerbe, Handwerk und Freie Berufe Gewerbe: Ansprechpartner für München und Oberbayern ist die IHK für München und Oberbayern. Für Jungunternehmen: Cornelia von Kapff Tel Claudia Rottmann Tel Regionale Ansprechpartner in den Geschäftsstellen: Ingolstadt: Georg Schulte-Holtey Mühldorf: Sonja Gehring, Tel Rosenheim: Oliver Nerz Tel Weilheim: Harald Hof Tel Für Unternehmen in Schwierigkeiten und Bestandsunternehmen: Angelika Wramba Tel Handwerksbetriebe werden sich an die zuständige Handwerkskammer für München und Oberbayern. Ansprechpartner: Alexandra Ledermann Tel oder Ansprechpartner für die Freien Berufe sind für Jungunternehmen die Regionalpartner der Förderungsgesellschaft des BDS-DGV mbh für die gewerbliche Wirtschaft und Freie Berufe: oerderung_unternehmerischen_know_hows/leitstel len/rp_bds.pdf Unternehmen in Schwierigkeiten in Bayern die LfA Förderbank Bayern:
9 Weitere Schritte zur Antragstellung & Start der Beratung Bei Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten ist das Informationsgespräch mit dem Regionalpartner Voraussetzung für die Antragsstellung. Der Unternehmer erhält eine Bestätigung der IHK für München und Oberbayern und kann innerhalb von 3 Monaten den Antrag online stellen. Die Antragstellung ist nur möglich unter Angabe des Regionalpartners (hier: IHK) und Auswahl der Leitstelle (hier: DIHK, Deutscher Industrie- und Handelskammertag) Link zur Antragsplattform: Antragsteller und Zuwendungsempfänger ist das zu beratende Unternehmen. Die Leitstelle (DIHK) prüft die formalen Fördervoraussetzungen und versendet ein Informationsschreiben mit einer unverbindlichen Inaussichtstellung auf die Förderung. Nach Erhalt des Informationsschreiben kann der Beratungsvertrag geschlossen werden. Dieser gilt als Beginn der Beratung
10 Abrechnung Zu diesem Zeitpunkt müssen Sie als Berater registriert sein. Die Abgabefrist ist bindend. Weitere Hinweise zur Abrechnung entnehmen sie bitte hier: chen_know_hows/verwendungsnachweis/index.html
11 Regionaler Ansprechpartner für München und Oberbayern Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern Balanstr München Tel
II. Auslaufen der Richtlinien zur Schulungsförderung zum III. Neuordnung der Beratungsförderung ab 2016 IV. "Berater-Forum 2016"
ZDH Postfach 110472 10834 Berlin Leitstelle für freiberufliche Beratung beim ZDH Informationen zur Beratungs- und Schulungsförderung 03/2015 Haus des Deutschen Handwerks Mohrenstraße 20/21 10117 Berlin
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