Einrichtung neuer Studiengang Zusammenfassung zentraler Prozesse Stand: August 2014
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- Lucas Ritter
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1 Einrichtung neuer Studiengang Zusammenfassung zentraler Prozesse Stand: August 2014
2 Inhalt Vorwort 1. Informationen zum Prozess Einrichtung neuer Studiengang Ansprechpartner/innen Personen und Gremien Fakultätsinterne Personen und Gremien Fakultätsexterne Personen und Gremien Konzeptskizze Einzureichende Unterlagen Termine und Fristen Legende Prozess: Einrichtung neuer Studiengang Prozess: Einreichung Konzeptskizze in HR SL 15 2
3 Vorwort Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, im Rahmen des TUM-Qualitätsmanagementsystems für den Bereich Studium und Lehre kommt dem Prozess der Einrichtung neuer Studiengänge eine besondere Bedeutung zu. Bei der Umsetzung dieses Prozesses soll Ihnen die vorliegende Prozessdarstellung unterstützend helfen. Selbstverständlich stehen wir Ihnen bei Fragen zur Einführung neuer Studiengänge, aber auch bei allen anderen Fragen, die sich im Zusammenhang mit der Studiengangsentwicklung und dem Bologna-Prozess ergeben, jederzeit gerne persönlich zur Verfügung. Ihr Hochschulreferat Studium und Lehre 3
4 1. Informationen zum Prozess Einrichtung neuer Studiengang Ansprechpartner/-innen: Wenn Sie planen, einen neuen Studiengang zu entwickeln und einzurichten, nehmen Sie möglichst frühzeitig Kontakt mit Ihrer Ansprechpartnerin oder Ihrem Ansprechpartner des Hochschulreferats Studium und Lehre sowie dem Arbeitsbereich Rechtsangelegenheiten des Hochschulreferats Studium und Lehre auf. Das Hochschulreferat Studium und Lehre unterstützt Sie bei Fragen zur Konzeptskizze der Erstellung der Studiengangsdokumentation der Ausarbeitung der Satzung(en) (FPSO, ggf. E(F)V) der Formulierung des Kooperationsvertrages (bei Kooperationsstudiengängen) Fragen zu Fristen und dem Gremiendurchlauf Fragen zur Umsetzung von Empfehlungen/Auflagen/Maßgaben Allgemeine Fragen zur Studiengangsdokumentation nach Fakultäten: AR, BGU, MA Kathrin Bach IN, ME, SG, WI, WZW MCTS, MSE, MW CH, EDU, EI, PH Rudolf Bauer Claudia Meijering Richard Wolf Allgemeine Rechtsfragen der Studiengangsentwicklung: FPSO/E(F)V Gabriele Kunnes Kooperationsverträge Simone Hey Petra Artmann
5 Personen und Gremien: Am Prozess Einrichtung neuer Studiengänge sind folgende fakultätsinterne und externe Personen und Gremien beteiligt. Fakultätsinterne Personen und Gremien: Dekan (D) Der Dekan der Fakultät trägt die Gesamtverantwortung für die Einrichtung neuer Studiengänge. Studiendekan (SD) Der Studiendekan der Fakultät ist Prozessverantwortlicher. Dieser ist über den gesamten Prozess der Studiengangsentwicklung hinweg zu beteiligen. Studiengangsverantwortlicher Der Studiengangsverantwortliche (i.d.r. Professor/Professorin) übernimmt federführend die konzeptionelle und inhaltliche Ausarbeitung des Studiengangs sowie die ggf. erforderlichen Überarbeitungen des Stg. (unter anderem die Umsetzung von Empfehlungen/Auflagen/Maßgaben). Fakultätsrat Der Fakultätsrat (Art. 31 BayHSchG) ist das fakultätsinterne Beschlussgremium, in dem die Konzeptskizze, die Studiengangsdokumentation und ihre Ausarbeitung, Kooperationsvereinbarungen sowie die Satzungen geprüft und verabschiedet werden. Studierende der Fakultät Die Studierenden der Fakultät sind bei der Einrichtung neuer Studiengänge zu beteiligen. D.h. o informieren Sie die Studierenden frühzeitig über das Vorhaben, einen neuen Studiengang zu entwickeln o holen Sie Feedback zur Konzeptskizze, Studiengangsdokumentation und den Satzungen ein (z.b. in gemeinsamen Workshops, Gesprächen etc.) o halten Sie die Studierenden über Änderungen in der Studiengangsdokumentation und den Satzungen auf dem Laufenden. Erste Anlaufstelle ist i.d.r. die Fachschaft Ihrer (Studien-)Fakultät. Neben der Einbindung der Studierenden der Fakultät steht dem Fachschaftenrat (FSR) ein Recht auf Stellungnahme zu. Diese Stellungnahme wird vom HR SL eingeholt. 5
6 Fakultätsexterne Personen und Gremien: Hochschulreferat Studium und Lehre (HR SL) inkl. Arbeitsbereich Rechtsangelegenheiten (HR SL -R-) Das HR SL/HR SL -R- berät die Fakultät bei der Entwicklung neuer Studiengänge und der Fertigstellung der Dokumente (Studiengangsdokumentation, Modulhandbuch, Satzung, ggf. Kooperationsvereinbarung). Ebenso bereitet das HR SL die Beschlussvorlagen für das Hochschulpräsidium, den Senat und den Hochschulrat vor. Fachschaftenrat (FSR) Der FSR erstellt zu jedem neu einzurichtenden Studiengang eine Stellungnahme für den Gremiendurchlauf (Senat, Hochschulrat). Kontakt: Tel Hochschulpräsidium (HSP)/Vizepräsident Studium und Lehre (VP SL) Das Hochschulpräsidium entscheidet in einer ersten Einschätzung auf Basis der Konzeptskizze, ob der neue Studiengang weiter ausgearbeitet und in einer weiteren Stufe auf Basis der vollständigen Unterlagen (Studiengangsdokumentation, Modulhandbuch, Satzungen, ggf. Kooperationsvereinbarung, Stellungnahme FSR), ob der neue Studiengang dem Senat und dem Hochschulrat zur Einrichtung vorgeschlagen wird. Der Vizepräsident für Studium und Lehre berichtet dem Hochschulpräsidium. Senat (S) Der Senat beschließt die Vorschläge für die Einrichtung neuer Studiengänge sowie über die Satzung(en) (BayHSchG Art. 25). Hochschulrat (HR) Der Hochschulrat beschließt über die Einrichtung neuer Studiengänge (BayHSchG Art. 26). Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst () Das erteilt das Einvernehmen zur Einrichtung des neuen Studiengangs. Bei Lehramtsstudiengängen wird das Einvernehmen außerdem durch das Staatsministerium für Unterricht und Kultus erteilt. Enthält das Einvernehmen Maßgaben, sind diese bei der Umsetzung des neuen Studiengangs zu berücksichtigen. Das Hochschulreferat Studium und Lehre (HR SL) ist Ansprechpartner der Fakultät und die Schnittstelle zum Hochschulpräsidium (insbesondere dem Vizepräsident für Studium und Lehre (VP SL)) sowie der Referentin für Gremienangelegenheiten, dem Senat (S), dem Hochschulrat (HR), dem Fachschaftenrat (FSR) und dem Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst (). 6
7 Konzeptskizze: Die Einrichtung eines neuen Studiengangs bedarf zunächst der Ausarbeitung einer Konzeptskizze. In der Konzeptskizze sollen vor allem die Ziele des Studiengangs, der Bedarf und die Machbarkeit dargestellt werden. Die vom Dekan (D) und Studiendekan (SD) unterschriebene Konzeptskizze wird dem Hochschulpräsidium in einem möglichst frühen Stadium des Prozesses Einrichtung neuer Studiengänge vorgelegt. Das Hochschulpräsidium hat somit die Möglichkeit den Fakultäten rechtzeitig und noch vor Ausarbeitung der Studiengangsdokumentation Feedback zu geben. Der Umfang der Konzeptskizze sollte 3 bis 4 Seiten nicht überschreiten. Eine Vorlage für die Konzeptskizze steht allen Fakultäten auf der Homepage des Hochschulreferats Studium und Lehre zum Download zur Verfügung ( Im Zuge des Prozesses Einrichtung neuer Studiengang ist von Seiten der Fakultäten eine Konzeptskizze auszuarbeiten und beim Hochschulreferat Studium und Lehre einzureichen. Sollten Sie bei der Erstellung der Konzeptskizze Unterstützung benötigen, steht Ihnen das Hochschulreferat gerne zur Verfügung. Einzureichende Unterlagen: Für die Einreichung neuer Studiengänge in die Hochschulgremien sind folgende Unterlagen erforderlich: Studiengangsdokumentation In der Studiengangsdokumentation werden die Ziele des Studiengangs, sein Qualifikationsprofil, die Bedarfsanalyse, die Wettbewerbsanalyse, der Aufbau des Studiengangs, seine organisatorische Anbindung und die benötigten Ressourcen dargelegt. Zur Erstellung der Studiengangsdokumentation steht ein ausführlicher Wegweiser auf der Homepage des Hochschulreferats Studium und Lehre zum Download zur Verfügung Modulhandbuch Alle Module, die im Rahmen des geplanten Studiengangs angeboten werden, sind zu beschreiben und in einem Modulhandbuch zusammenzufassen. Zur Formulierung von Modulbeschreibungen steht ein ausführlicher Wegweiser auf der Homepage des Hochschulreferats Studium und Lehre zum Download zur Verfügung Fachprüfungsordnung (FPSO) und ggf. Eignungsfeststellungsverfahren/ Eignungsverfahren-Satzung (EFV/EV-Satzung) Die FPSO sowie ggf. die EFV/EV-Satzung des einzurichtenden Studiengangs müssen ausgearbeitet werden. Das Hochschulreferat Studium und Lehre - Rechtsangelegenheiten- steht Ihnen bei Rückfragen gerne zur Verfügung. Ebenso kön- 7
8 nen Mustersatzungen auf der Homepage unter heruntergeladen werden. ggf. Kooperationsvereinbarung Nur bei Kooperationsstudiengängen ist der abgeschlossene Kooperationsvertrag zwischen den beteiligten Hochschulen/Einrichtungen einzureichen. Bei der Erstellung eines Kooperationsvertrags unterstützt Sie der Arbeitsbereich Rechtsangelegenheiten des Hochschulreferats Studium und Lehre. Stellen Sie sicher, dass der abgeschlossene Kooperationsvertrag an das Studenten Service Zentrum (SSZ) sowie bei internationalen Studiengängen ergänzend an das International Office (IO) weitergegeben wird. Stellungnahme des Fachschaftenrats (FSR) Auf Basis der Studiengangsdokumentation, des Modulhandbuchs und der Satzung(en) erstellt der FSR nach Aufforderung durch die Fakultät eine Stellungnahme. Zusätzlich wird von den Fakultäten eine Namensliste mitgeschickt, auf der Vertreter der Fachschaft aufgelistet sind, die am Studiengang mitgewirkt haben. Hat es keine studentische Mitarbeit gegeben, erfolgt natürlich keine Nennung. Die aufgelisteten Unterlagen sind für die Einreichung des Studiengangs in die Hochschulgremien (Hochschulpräsidium, Senat und Hochschulrat) obligatorisch! 8
9 Termine und Fristen: Studiengängen, die im Wintersemester starten sollen, müssen spätestens im Herbst, Studiengänge, die im Sommersemester starten sollen, spätestens im Frühjahr des jeweiligen Vorjahres in den Gremien (HSP, S, HR) verabschiedet werden. Nur dann kann sicher gestellt werden, dass bis zum Bewerbungsbeginn im Frühjahr (bzw. Herbst) das Einvernehmen des Ministeriums vorliegt und der Studiengang entsprechend in TUMonline modelliert und eingestellt ist. Die Einreichungsfristen für die Gremien entnehmen Sie bitte dem Dokument Sitzungstermine. Dieses finden Sie unter zum Download. Beachten Sie, dass vor Einreichung der vollständigen Unterlagen für den Gremiendurchlauf ausreichend Zeit zur Prüfung und möglichen Korrekturschleifen zwischen Hochschulreferat Studium und Lehre und den Fakultäten gegeben sein muss. Jun./Jul. Okt./Nov. ca. n./feb. Mai Okt. Ideenentwicklung, Ausarbeitung der Konzeptskizze Diskussion der Konzeptskizze im HSP Ausarbeitung d. Studiengangsdokumentation, FPSO, etc. Qualitätsprüfung durch HRSL Ca. 5 Wo. vorher: Einreichung der vollst. Unterlagen f. Gremiendurchlauf Gremiendurchlauf Einvernehmen liegt vor Werbung f. Stdg. Modellierung in TUMonline etc. Bewerbungsbeginn Start neuer Studiengang Da für die Einrichtung eines neuen Studiengangs ausreichend Vorlauf nötig ist, wird nachdrücklich empfohlen ca. 2 hre vor Start des geplanten Studiengangs mit der Konzeptionierung des Studiengangs und der Ausarbeitung der obligatorischen Unterlagen zu beginnen!
10 2. Legende Symbole: Prozess Dokument Entscheidung Teilprozess Zuständigkeiten: HR SL/ HR SL -R- Zentrale Gremien Fakultät SSZ FSR Input/Ziel VP SL = Vizepräsident Studium und Lehre HR SL = Hochschulreferat Studium und Lehre HR SL -R- = Hochschulreferat Studium und Lehre -Rechtsangelegenheiten- HSP = Hochschulpräsidium FSR = Fachschaftenrat EFV = Eignungsfeststellungsverfahren (Bachelor Stg.) EV = Eignungsverfahren (Master Stg.) SD = Studiendekan D = Dekan S = Senat = Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst BayHSchG = Bayerisches Hochschulgesetz HSR = Hochschulrat SSZ = Studenten Service Zentrum
11 3. Prozess: Einrichtung neuer Studiengang Einrichtung neuer Studiengang Ideenentwicklung Fakultätsinterne Prüfung HR SL/ HR SL -R- Zentrale Gremien Fakultät SSZ FSR Input/Ziel Überarbeitung? Einstellung/ Rückstellung Ausarbeitung Konzeptskizze: Ziel, Bedarf, Machbarkeit Konzeptskizze Fakultätsinterne Prüfung unter Beteiligung SD Überarbeitung? Konzeptskizze mit Unterschrift D + SD Einreichung Konzeptskizze in HR SL Konzeptskizze an HSP HSP Sitzung 11
12 Ausarbeitung Studiengangsdokumentation/ Modulhandbuch und FPSO (ggf. EFV/EV- Satzung)/ggf. Kooperationsvereinbarung HR SL/ HR SL -R- Zentrale Gremien Fakultät SSZ FSR Input/Ziel Namensliste der Fachschaftsvertreter die am Stg. mitgewirkt haben FPSO (ggf.efv/ev) Studiengangsdok. und Modulhandbuch FSR HR SL/ HR SL -R- SSZ Prüfung FPSO Prüfung Studiengangsdok. und Modulhandbuch Abbildbarkeit: Prozesse in TUMonline Stellungnahme Stellungnahme Stellungnahme Besprechung der Unterlagen mit VP SL Überarbeitung? Rückstellung/ Einstellung Anfertigung Unterlagen HSP Sitzung Beschlussvorlage und B.Empfehlung Einreichung TOP bei Referent/in für Gremienangelegenheiten HSP Sitzung 12
13 HSP-Beschluss Bekanntgabe HSP Beschluss Zentrale Gremien Fakultät SSZ FSR Input/Ziel Einreichung Unterlagen Senatssitzung und Hochschulratssitzung Zusammenstellung Unterlagen Senatssitzung und Hochschulratssitzung Unterlagen Senatssitzung/ Hochschulratssitzung Senatssitzung HR SL/ HR SL -R- Beschlussfassung über Vorschlag Einrichtung Stg. Überarbeitung? Beschlussfassung über Satzung(en) Rückstellung/ Einstellung Beschluss über Satzung(en) Beschluss über Vorschlag Einrichtung Stg. Beschluss an HR SL 13
14 HR SL/ HR SL -R- Hochschulratssitzung Beschlussfassung über Einrichtung Stg. Zentrale Gremien Fakultät SSZ FSR Input/Ziel Überarbeitung? Rückstellung/ Einstellung Beschluss an HR SL Antrag auf Einrichtung Kein Einvernehmen Bekanntgabe HR SL Einvernehmen mit Maßgabe? Umsetzung Maßgaben durch die Fakultät unter Einbindung des HR SL Einrichtung Stg. inkl. Information über Einrichtung Stg. ans Wahlamt weiterleiten 14
15 4. Prozess: Einreichung Konzeptskizze in HR SL Einreichung Konzeptskizze in HR SL Konzeptskizze an HSP HR SL/ HR SL -R- Zentrale Gremien Fakultät SSZ FSR Konzeptskizze Input/Ziel HR SL Sichtung und Empfehlung HR SL Briefing VP HR SL Anmeldung HSP Diskussion in HSP Sitzung weiter siehe Prozess
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