I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite
|
|
- Frauke Sachs
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 AMTSBLATT Nr. 27 vom Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Aktiv für -i- _,$-' /&.. tssjßn. ' Auskunft erteilt: Frau Brettschneider I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Datum Inhalt Seite Es liegen keine Veröffentlichungen vor! II. Bekanntmachung anderer Behörden Datum Inhalt Seite Bekanntmachung der Stadtwerke GmbH über die 234 Offenlegung des Jahresabschlusses Amtsgericht Rockenhausen: Terminbestimmung im 235 Wege der Zwangsvollstreckung, Gemeinde Marnheim Amtsgericht Rockenhausen: Terminbestimmung im 236 Wege der Zwangsvollstreckung, Gemeinde Bolanden Amtsgericht Rockenhausen: Terminbestimmung im Wege 237 der Zwangsvollstreckung, Gemeinde Jakobsweiler Amtsgericht Rockenhausen: Terminbestimmung im Wege 239 der Zwangsvollstreckung, Stadt Kirchheimbolanden Herausgeber und verantwortlich: Verbandsgemeindoverwaltung Kirchheimbolanden Das Amtsblatt erscheint nach Bedarf freitags und ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchheimbolanden, Rathaus und m den Ortsgemeinden kostenlos erhältlich Abonnement ist gegen Erstattung der Portokosten möglich Besuchzeilen der Vcrbandsaemeindeverwaltung Kircnneimbolanden, Neue Allee 2 Montag Dienstag Mittwochs Donnerstag Freitag 8 00 Uhr bis Uhr und Uhr bis Uhr 8 00 Uhr bis Uhr und Uhr bis 16 (»Uhr 800 Uhr bis Uhr und nachmittags geschlossen 8 00 Uhr bis Uhr und Uhr bis Uhr 8 00 Uhr bis Uhr vg@kirchheimbolanden.d Lde)
2
3 AMTS, G E R I C H T Vollstreckungsgericht- 2 K 17/05 Terminsbestimmung Rockenhausen, KreuznacherStraße 37 Telefon: 06361/ Telefax: 06361/ Im Wege der Zwangsvollstreckung soll der im Grundbuch von.. Marnheim Blatt 1139 und 582 eingetragene, nachstehend bezeichnete Grundbesitz am Dienstag, dem um Uhr im Amtsgericht Rockenhausen, Sitzungsaal I versteigert werden. Blatt 1139: 1 Marnheim Fl.St. 21 Hof- und Gebäudefläche Hauptstraße qm (laut Gutachten: Wohnhaus; Wohnfläche ca. 114 qm; tatsächliche Grundstücksbezeichnung: Haus-Nr. 47 a) Verkehrswert: EUR Blatt 582: 1/2-Miteigentumsanteil an dem Grundstück 2 Marnheim Pl.St. 19 Hofräum (Einfahrt) An der Hauptstraße 120 qm Verkehrswert: EUR 1. Beschlagnahme: ; Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu.machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden. Es ist zweckmäßig schon zwei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche 'an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder die einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. gez.: Albert Rechtspflegerin 2K17.05D/ALBERT
4 236 Aktenzeichen: 2 K 153/ Datum: Amtsgericht Rockenhausen Terminsbestimmung Im Wege der Zwangsvollstreckung soll der im Grundbuch von Bolanden Blatt 1681 eingetragene Grundbesitz l Bolanden Fl.St. 520/34 Gebäude-und Freifläche Donnersbergstraße 518 qm (laut Gutachten: l ^-geschossiges ELK-Fertighaus mit Erker und Balkon; Wohnfläche ca. 97 qm; Garage; Hausnummer 7). Verkehrswert: ; fc-anteile je ; 1. Beschlagnahme: am Montag, dem um Uhr im Amtsgericht Rockenhausen, Sitzungssaal II versteigert werden. Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgäbe von Geboten anzumelden und gegebenenfalls glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden. Es ist zweckmäßig schon zwei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstückes oder des nach 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizufuhren, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. gez. Albert Rechtspflegerin JAn 2K TB.doc
5 2*37. AJctenzeichen: l K16/05 Datum: Amtsgericht Rockenhausen Terminsbestimmung Im Wege der Zwangsvollstreckung soll der im Grundbuch von Jakobsweiler Blatt 146 eingetragene, nachstehend bezeichnete Grundbesitz am Donnerstag, den um 13:30 Uhr im Amtsgericht Rockenhausen Sitzungssaal II versteigert werden: 7 Jakobsweiler FlstNr. 699/15 Hof-und Gebäudefläche Jakobsweiler, Haus Nr. 6 Hauptstraße (Laut Liegenschaftskataster: Steinbacher Straße 1) 495 qm Verkehrswert gemäß 74a, 64 ZVG: Gründstück: ,00 EUR Gemäß Gutachten handelt es sich um ein mit einem Einfamilienhaus mit Garage bebautes Grundstück. Beschlagnahme: Nähere Informationen unter ca. 4 Wochen vor dem Versteigerungstermin. Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und gegebenenfalls glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden. l Kl 6-05Terminsbestimmung.doc
6 Es ist zweckmäßig schon zwei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstückes oder des nach 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. gez. Tober-Weber Rechtspflegerin
7 239 Aktenzeichen: l K140/ Datum: Amtsgericht Rockenhausen Terminsbestimmung Im Wege der Zwangsvollstreckung soll der im Grundbuch von Kirchheimbolanden Blatt 2725 eingetragene, nachstehend bezeichnete Grundbesitz am Donnerstag, den um 13:30 Uhr im Amtsgericht Rockenhausen Sitzungssaal II versteigert werden: 13 Kirchheimbolanden Flst.Nr.2823/84 Gebäude- und Freifläche Waldstraße 833 qm Verkehrswert gemäß 74a, 64 ZVG: Gründstück: ,00 EUR Gemäß Gutachten handelt es sich um ein unbebautes Grundstück, teilweise als Stellplätze, teilweise als Gartenland genutzt. Nach Auskunft der zuständigen Behörde ist nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes eine Bebauung des Grundstücks nicht möglich. Beschlagnahme: Nähere Informationen unter ca. 4 Wochen vor dem Versteigerungstermin. Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und gegebenenfalls glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden. Es ist zweckmäßig schon zwei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. lk140-04terminsbestimmung.doc
8 Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstückes oder des nach 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. gez. Tober-Weber Re ' '
l. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden
AMTSBLATT Nr. 35 vom 29.08.2014 Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Aktiv für Mensch + Zukuefft Auskunft erteilt: Frau Druck l. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Datum Inhalt Seite 28.08.14
Mehrl. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden
AMTSBLATT Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Nr. 1 vom 09.01.2015 Auskunft erteilt: Frau Druck l. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Datum Inhalt Es liegen keine Veröffentlichungen vor.
MehrAmtsgericht Greifswald
Terminsbestimmung: Amtsgericht bis 41 K119/16) 41 K8116 Beglaubigte Abschrift 47/1 der Flur 35 Gebäude- und Freifläche, Sold- Soldmannstraße 16, 17, 0,9101 Blatt 20192, verbunden Nummer 130; Blatt 20193,
MehrVersteigerungstermine im Juli sämtliche Angaben sind ohne Gewähr - Für alle Versteigerungen gilt:
Versteigerungstermine im Juli 2017 - sämtliche Angaben sind ohne Gewähr - Für alle Versteigerungen gilt: Ist ein Recht im Grundbuch nicht oder erst nach dem Versteigerungsvermerk eingetragen, muss der
MehrAMTSGERICHT KÖNIGSTEIN IM TAUNUS BESCHLUSS
/ 095 K011/14 a er AMTSGERICHT KÖNIGSTEIN IM TAUNUS BESCHLUSS Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll am Dienstag, den 03. November 2015 um 9:30 Uhr, im Amtsgericht Königstein im Taunus, Gebäude
MehrAmtsgericht Villingen- Schwenningen
Versteigerungstermine im Oktober 2017 - sämtliche Angaben sind ohne Gewähr - Für alle Versteigerungen gilt: Ist ein Recht im Grundbuch nicht oder erst nach dem Versteigerungsvermerk eingetragen, muss der
MehrGemeinde Schkopau Amtsblatt
Ausgabe 28 / 2011 Amtsblatt der Seite 1 von 5 Amtsblatt Bekanntmachungen der Nummer: 28 / 2011 ausgegeben am: 10.08.2011 Inhalt: Amtsgericht Merseburg Zwangsversteigerung 31 K 41 / 09 Seite: 1 Amtsgericht
Mehr- Amtliches Verkündungsblatt -
AMTSBLATT DER STADT XANTEN - Amtliches Verkündungsblatt - Nr. 2015/17 Xanten, 20.05.2015 29. Jahrgang Inhalt: Dienstzeitregelung zur Xantener Kirmes 2015 2 Seite Bekanntmachung des Amtsgerichts Rheinberg
Mehrl. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Datum Inhalt Seite
AMTSBLATT Nr. 9 vom 28.02.2014 Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Aktiv für Mensch + Zukunft. j** l&a /&SJ&* Auskunft erteilt: Frau Druck l. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Datum
Mehr8. Jahrgang Leuna, den 17. Mai 2017 Nummer 25 I N H A L T
AMTSBLATT für die Stadt Leuna 8. Jahrgang Leuna, den 17. Mai 2017 Nummer 25 I N H A L T 1. Bekanntmachung der Sitzung des Ausschusses Bau, Wirtschaft, Stadtentwicklung und Umwelt am 30.05.2017 1 2. Bekannt
MehrAktiv für Mensch + Zukucfft... «ff ^«^
AMTSBLATT Nr. 51 vom 19.12.2014 ^ Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Aktiv für Mensch + Zukucfft... «ff ^«^ Auskunft erteilt: Frau Druck l. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Datum Inhalt
MehrAMTSBLATT für die Stadt Leuna
AMTSBLATT für die 6. Jahrgang Leuna, den 11. September 2015 Nummer 45 I N H A L T 1. Bekanntmachung der Sitzung des Stadtrates der am 24. September 2015 1 2. Bekanntmachung der Sitzung des Ortschaftsrates
MehrAMTSBLATT für die Stadt Leuna
AMTSBLATT für die Stadt Leuna 3. Jahrgang Leuna, den 27. Juni 2012 Nummer 28 INHALT 1. Bekanntmachung 9. Sitzung des zeitweiligen Ausschusses Sanierung Schwimmhalle am 09. Juli 2012 1 2. Bekanntmachung
MehrAmtsgericht Neuruppin Neuruppin, Karl-Marx-Straße 18a, 7 K 236/ Neuruppin Tel. (03391) (Bitte bei allen Schreiben angeben)
Amtsgericht Neuruppin Neuruppin, 04.05.2016 Geschäfts-Nr. Amtsgericht Neuruppin Karl-Marx-Straße 18a, 7 K 236/15 16816 Neuruppin Tel. (03391) 39 50 (Bitte bei allen Schreiben angeben) Zwangsversteigerung
MehrAMTSBLATT DER STADT KAMP-LINTFORT Nummer 04 / 2014 vom 27. März 2014
AMTSBLATT DER STADT KAMP-LINTFORT Nummer 04 / 2014 vom 27. März 2014 Inhalt: 1. Bekanntmachung der öffentlichen Sitzung des Wahlausschusses am 9. April 2014 zur Zulassung der Wahlvorschläge zur Gemeinde-
Mehrf. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden
AMTSBLATT Nr. 47 vom 16.12.2011 Verbandsgemiinde Klrchhelmbolanden Aktiv für Mensch + Zukunft $» J&Ä. &&* & * Auskunft erteilt: Frau Druck f. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Datum
MehrAMTSBLATT für die Stadt Leuna
AMTSBLATT für die 7. Jahrgang Leuna, den 07. November 2016 Nummer 45 I N H A L T 1. Bekanntmachung der Sitzung des Hauptausschusses der am 14.11.2016 1 2. Bekanntmachung der Sitzung des Ortschaftsrates
MehrAMTSBLATT für die Stadt Leuna
AMTSBLATT für die Stadt Leuna 7. Jahrgang Leuna, den 12. September 2016 Nummer 35 I N H A L T 1. Bekanntmachung der Sitzung des Hauptausschusses der Stadt Leuna 1 am 19. September 2016 2. Bekanntmachung
MehrI. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite
AMTSBLATT Nr. 39 vom 13.10.2006 Auskunft erteilt: Frau Druck I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Datum Inhalt Seite 06.10.06 Bekanntmachung über die 1. Nachtragshaushalts- 537 satzung
MehrAlles Gute für 2014! Amts- und Mitteilungsblatt
Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Stadtprozelten und der Gemeinde Altenbuch Woche: 2/14 10. Januar 2014 Alles Gute für 2014! Lasst uns mit heiteren Sinnen das neue Jahr begrüßen: und wenn wir ihm vertrauen,
MehrAmtsblatt für das Amt
Amtsblatt für das Amt Lieberose/Oberspreewald Jahrgang 14 Freitag, den 20. Oktober 2017 Nummer 10 Inhaltsverzeichnis des Amtsblattes für das Amt Lieberose/Oberspreewald Öffentliche Bekanntmachungen Bekanntmachung
Mehr- Amtliches Verkündungsblatt -
AMTSBLATT DER STADT XANTEN - Amtliches Verkündungsblatt - Nr. 2016/18 Xanten, 04. Mai 2016 30. Jahrgang Inhalt: Seite Bekanntmachung der Bezirksregierung Düsseldorf Flurbereinigungsbehörde hier: 33. Änderungsbeschluss
MehrAmtsblatt Nr. 06/2010 ausgegeben am: 12. März 2010
Amtsblatt Nr. 06/2010 ausgegeben am: 12. März 2010 Nr. Gegenstand Seite 1 Einleitung der Umlegung für das Gebiet XVIII Brombeerenweg 51 Herausgeber: Der Bürgermeister der Stadt Lünen Das Amtsblatt ist
MehrAmtsblatt für das Amt
Amtsblatt für das Amt Lieberose/Oberspreewald Jahrgang 14 Freitag, den 17. März 2017 Nummer 3 Inhaltsverzeichnis des Amtsblattes für das Amt Lieberose/Oberspreewald Öffentliche Bekanntmachungen Bekanntmachung
MehrI. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite
AMTSBLATT Nr. 28 vom 17.07.2009 Auskunft erteilt: Frau Druck I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Datum Inhalt Seite 13.07.09 Bekanntmachung über die Haushaltssatzung der 332 Ortsgemeinde
MehrAmtskurier. Jahrgang 23 Mittwoch, den 07. Januar 2015 Nummer 01. Foto: Bernd Schulze. Mistorf. Kuhs Plaaz. Lüssow. Güstrow. Mühl Rosin.
Groß Schwiesow Gülzow - Prüzen Mistorf Sarmstorf Lüssow Güstrow Gutow Kuhs Plaaz Glasewitz Mühl Rosin Zehna Klein Upahl Lohmen Reimershagen Amtskurier Güstrow-Land Amtliches Mitteilungsblatt des Amtes
MehrGesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung
1 Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung Vom 24.3.1897, RGBl. I S. 97 BGBl. III 310-14 In der Fassung der Bekanntmachung vom 20.5.1898, RGBl. I S. 369, 713 Zuletzt geändert durch
MehrAmtsblatt für Brandenburg
753 Amtsblatt für Brandenburg 27. Jahrgang Potsdam, den 6. Juli 2016 Nummer 27 Inhalt Seite BEKANNTMACHUNGEN DER LANDESBEHÖRDEN Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Anpassung
MehrMerkblatt für Bietinteressenten
Merkblatt für Bietinteressenten Dieses Merkblatt kann Ihnen nur allgemeine Hinweise geben. Es ist nicht möglich, rechtliche Besonderheiten, die im Einzelfall auftreten können, in der vorliegenden Form
MehrChristina Klein. Lexikon der Immobilien- Zwangsversteigerung
Christina Klein Lexikon der Immobilien- Zwangsversteigerung Akteneinsicht........... 11 Altenteil............... 11 Amortisation............ 11 Amtsblatt des Gerichts.... 12 Amtsgericht............ 12
MehrZwangsversteigerung und Zwangsverwaltung
Klaus-Niels Knees Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung Der Vollstreckungsablauf von der Verfahrensanordnung bis zur Erlösverteilung 6., neu bearbeitete Auflage De Gruyter Abkürzungen Literaturhinweise
MehrZwangsversteigerungsverfahren Bezeichnung des Grundstücks:
Wichtiger Hinweis:, Steuernummer (wird vom ausgefüllt) Die Veräußerungsanzeige ist nach Datum amtlich vorgeschriebenentelefonnummer Vordruck zu fertigen Geschäftsnummer Datum des Beschlusses ( 18 Abs.
MehrGesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung
Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung ZVG Ausfertigungsdatum: 24.03.1897 Vollzitat: "Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung in der im Bundesgesetzblatt Teil
MehrArt d. Versteigerung: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung
K 0223/ 2007 (letzte Aktualisierung: 13-10-2009 10:57) Grundbuch: Köditz, Blatt 1634 unbebautes Grundstück: Nähe Talstr., 95189 Köditz FlSt. 417/9, Nähe Talstraße, Gebäude- und Freifläche zu 2410 qm Verkehrswert
MehrGesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung
Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung vom 24. März 1897 (RGBl. S. 97) Erster Abschnitt Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung von Grundstücken im Wege der Zwangsvollstreckung Erster
MehrGesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung
Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung ZVG Ausfertigungsdatum: 24.03.1897 Vollzitat: "Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung in der im Bundesgesetzblatt Teil
Mehrl. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden
AMTSBLATT Nr. 4 vom 28.01.2011 Verbandsgemeinde Kirchheimboanden Aktiv für Mensch + Zukunft... uff onte-fa- ****** Auskunft erteit: Frau Druck. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimboanden Datum
MehrAnmeldungen Fachoberschule Schuljahr 2017/2018
Rundschau Mittwoch, 25. Januar 2017 für das Glan- und Lautertal Mit dem AMtsblAtt der www.vg-lw.de Jahrgang 18 Ausgabe 4/2017 Anmeldungen Fachoberschule Schuljahr 2017/2018 Die Anmeldungen für die Fachoberschule
MehrZwangsversteigerung und Zwangsverwaltung
de Gruyter Handbuch Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung Der Vollstreckungsablauf von der Verfahrensanordnung bis zur Erlösverteilung Bearbeitet von Klaus-Niels Knees 7. Auflage 2013. Buch. XVIII,
MehrZwangsversteigerung - Mitbieten
Zwangsversteigerung - Mitbieten - Wer darf bei einer Zwangsversteigerung mitbieten? Zwangsversteigerungen sind öffentlich. Jede Bürgerin und jeder Bürger kann daran teilnehmen und mitbieten. - Wo erhalten
MehrLeitfaden Zwangsversteigerung
Leitfaden Zwangsversteigerung Die nachstehenden Erläuterungen sollen Ihnen einen ersten Überblick über das sehr komplexe Zwangsversteigerungsverfahren geben. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es
MehrIMMOBILIENERWERB IN DER ZWANGSVERSTEIGERUNG
AMTSGERICHT EMMENDINGEN - Vollstreckungsgericht- HINWEISE ZUM IMMOBILIENERWERB IN DER ZWANGSVERSTEIGERUNG (Stand: 29. April 2013) Weitere Fragen beantwortet Ihnen gerne der Servicebereich für Zwangsversteigerungssachen
MehrAmtsblatt für die Gemeinde Schönefeld
Amtsblatt für die Gemeinde Schönefeld mit den Ortsteilen Großziethen Kiekebusch Schönefeld Selchow Waltersdorf Waßmannsdorf 15. Jahrgang * Nummer: 01/17 Inhaltsverzeichnis: Amtliche Bekanntmachung Festsetzung
MehrVollstreckung - was passiert, wenn die geschlossene Vereinbarung nicht erfüllt wird? Grundzüge des Zwangsvollstreckungsrechts
Vollstreckung - was passiert, wenn die geschlossene Vereinbarung nicht erfüllt wird? Grundzüge des Zwangsvollstreckungsrechts Wolfsburg, 06.05.2017 Philipp Reh Amtsgericht Wolfsburg Gliederung I. Allgemeine
MehrInformationen zum Versteigerungsobjekt erhalten Sie
Hinweise zum Erwerb von Grundbesitz in der Zwangsversteigerung beim Amtsgericht Bremen Sie treffen auch zu für die Versteigerung eines Erbbaurechts oder Wohnungs- bzw. Teileigentums Informationen zum Versteigerungsobjekt
MehrDie Versteigerung zum Zwecke der Aufhebung einer Gemeinschaft (sog. Teilungsversteigerung )
Die Versteigerung zum Zwecke der Aufhebung einer Gemeinschaft (sog. Teilungsversteigerung ) Bei der Teilungsversteigerung handelt es sich um eine zwangsweise Auseinandersetzung einer bestehenden Gemeinschaft
MehrBUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 143/09 vom 4. März 2010 in dem Zwangsversteigerungsverfahren - 2 - Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 4. März 2010 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr.
MehrBUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 12. September in dem Zwangsversteigerungsverfahren
BUNDESGERICHTSHOF V ZB 195/12 BESCHLUSS vom 12. September 2013 in dem Zwangsversteigerungsverfahren Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja ZVG 59 Abs. 1; AnfG 11 Abs. 1 Ist ein Anfechtungsgegner verurteilt
MehrBGH klärt: So sind Gebote bei unterschiedlich belasteten Miteigentumsanteilen zu erstellen
TEILUNGSRSTEIGERUNG BGH klärt: So sind Gebote bei unterschiedlich belasteten Miteigentumsanteilen zu erstellen von Dipl.-Rechtspfleger Peter Mock, Koblenz Endlich hat der BGH geklärt, wie das sog. geringste
MehrInhaltsverzeichnis: Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
6. Jahrgang/Nr. 08 Montag, den 09.08.2010 Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, nachdem der Landtag die Gesetze zur Gemeindegebietsreform in Sachsen-Anhalt im Juni beschlossen hat und diese im Juli veröffentlicht
MehrZwangsversteigerung. 14. Zuzahlungsbetrag
11.998 11.1001 Zwangsversteigerung 14. Zuzahlungsbetrag 11.997 11.998 Hat der Ersteher außer dem baren Meistgebot einen weiteren Zuzahlungsbetrag nach den 50, 51 ZVG zu zahlen, ist durch den Teilungsplan
MehrSeite 1. Inhaltsverzeichnis
Seite 1 Inhaltsverzeichnis ZVG Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung 1 bis 161 Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung von Grundstücken im Wege der Zwangsvollstreckung 1 bis 14
MehrRepetitorium Kreditsicherungsrecht 5. Haftungsverband (Montag, )
Repetitorium Kreditsicherungsrecht 5. Haftungsverband (Montag, 04.05.2015) Prof. Dr. Michael Beurskens, LL.M. (Chicago), LL.M. (Gew. Rechtsschutz), Attorney at Law (New York) Was behandeln wir heute? 1
MehrAmtsblatt für den Kreis Paderborn
zugleich satzungsmäßiges Verkündungsorgan der Stadt Bad Wünnenberg 69. Jahrgang 28. März 2012 Nr. 14 / S. 1 Inhaltsübersicht: 37/2012 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Bad Wünnenberg über die 1. Änderung
MehrÖffentliche Bekanntmachung
Öffentliche Bekanntmachung Die Ladung zur Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes, die Bekanntgabe der neuen Feldeinteilung zum Erlass der 2.Ergänzungsanordnung zur vorläufigen Besitzeinweisung sowie die
MehrDas Einsichtsrecht endet nach dem Versteigerungstermin bzw. nach Aufhebung des Versteigerungstermins.
Allgemeine Hinweise für Bietinteressenten Die Versteigerung findet auf der Grundlage des gerichtlich festgesetzten Verkehrswertes statt. Dieser wird durch einen vom Gericht eingesetzten, Sachverständigen
Mehrl. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden
AMTSBLATT Nr. 2 vom 23.01.2015 Verbandsgemeinde Aktiv für Mensch -f Auskunft erteilt: Frau Druck l. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Datum Inhalt 19.01.15 Bekanntmachung der nichtöffentlichen Sitzung
MehrInhaltsverzeichnis VII. Vorwort zur 6. Auflage... V Schrifttum... XIII. Einleitung... 1
Vorwort zur 6. Auflage... V Schrifttum... XIII Abkürzungsverzeichnis... XVII Einleitung... 1 Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung (ZVG) Erster Abschnitt. Zwangsversteigerung und
MehrI. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite
AMTSBLATT Nr. 3 vom 30.01.2004 Auskunft erteilt: Frau Druck I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Datum Inhalt Seite 23.01.04 Bekanntmachung über die überörtliche Prüfung der Haushalts-
MehrÖffentliche Bekanntmachung
Öffentliche Bekanntmachung Einleitung der Umlegung Am Roeser Weg gemäß 50 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl I S. 2414) in seiner jeweils geltenden
MehrAmtsblatt für Brandenburg
745 Amtsblatt für Brandenburg 18. Jahrgang Potsdam, den 4.April 2007 Nummer 13 Inhalt Seite BEKANNTMACHUNGEN DER LANDESBEHÖRDEN Landesumweltamt Brandenburg Genehmigung für sieben Windkraftanlagen in 14913
MehrVorwort Abkürzungen Literatur Einleitung 1
Vorwort V Abkürzungen XV Literatur XIX Einleitung 1 I. Übersicht und Einführung 1 A. Die Arten der Immobiliarvollstreckung 1 B. Der Gegenstand der Vollstreckung 2 C. Die neuere Rechtsentwicklung der Immobiliarvollstreckung
MehrRundschau. Einheitliche Nummer für alle Ruftaxis im Landkreis Kusel. für das Glan- und Lautertal. Stellenausschreibung. Zahlungserinnerung
Rundschau Mittwoch, 8. März 2017 für das Glan- und Lautertal Mit dem AMtsblAtt der www.vg-lw.de Jahrgang 18 Ausgabe 10/2017 Einheitliche Nummer für alle Ruftaxis im Landkreis Kusel Die Bestellung eines
MehrVollstreckungsrecht 2
ALPMANN SCHMIDT Vollstreckungsrecht 2 2. Auflage 2010 Frank Müller Rechtsanwalt Vollstreckungsrecht 2 2. Auflage 2010 ISBN: 978-3-86752-106-2 Verlag: Alpmann und Schmidt Juristische Lehrgänge Verlagsgesellschaft
MehrDas Amtsblatt finden Sie auch im Internet unter
Nr. 28/2009 vom 24. August 2009 17. Jahrgang Inhaltsverzeichnis: Teil I (Seite) en 2 Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 695 Schulstraße - 4 Ort und Zeit des Zusammentritts der Briefwahlvorstände für die
MehrHinweise für Bietinteressenten (Stand: 25.08.2014)
1 Veröffentlichung: Hinweise für Bietinteressenten (Stand: 25.08.2014) Sämtliche Versteigerungstermine werden bereits zwei bis drei Monate vor dem Termin im Internet (www.zvg.com) und im Amtsblatt des
MehrDas Zwangsversteigerungsverfahren
Merkblatt Das Zwangsversteigerungsverfahren Stand: Januar 2008 Ansprechpartner: Kathleen Spranger Tel.: 0371/ 6900-1122 Fax: 0371/ 6900-191122 E-Mail: kathleen.spranger@chemnitz.ihk.de Karla Bauer Tel.:
MehrZwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen
Handbuch der Rechtspraxis: HRP 2 Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen ZVG-Handbuch von Kurt Stöber, Dr. Friedrich Zeller 9., neubearbeitete Auflage Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen
Mehrmit diesem Wegweiser möchten wir Ihnen einige wichtige Informationen zum Thema Abgeschlossenheitsbescheinigung
Bauamt Wegweiser für den Antrag auf Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung zur Teilung von Gebäuden nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) Sehr geehrter Antragsteller, mit diesem Wegweiser möchten
MehrAmtsblatt für Brandenburg
321 Amtsblatt für Brandenburg 29. Jahrgang Potsdam, den 4. April 2018 Nummer 13 Inhalt Seite BEKANNTMACHUNGEN DER LANDESBEHÖRDEN Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft Erste Änderung
MehrInsolvenzbekanntmachungen
Justizportal - Insolvenzbekanntmachungen Page 1 of 2 Insolvenzbekanntmachungen Sie sind hier: >Bekanntmachungen suchen Insolvenzverfahren suchen Es wurden 3 Treffer gefunden. Dokument 1-3 von 3 Übereinstimmungen
MehrAmtsblatt. für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden
- 74 - Amtsblatt für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden Herausgeber: Landkreis Aurich, Fischteichweg 7-13, 26603 Aurich Nr. 6 Freitag, 10. Februar 2017 A. Bekanntmachungen der Stadt Emden I N
MehrAntrag auf ein Verkehrswertgutachten
Antragsteller/-in: Zuname, Vorname Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) Telefon (tagsüber) Fax (freiwillige Angabe) Gutachterausschuss für die Ermittlung von Grundstückswerten in Offenau Geschäftsstelle
Mehrfür die Stadt Gronau (Westf.)
AMTSBLATT für die Stadt Gronau (Westf.) Jahrgang: 4 Datum: 18.01.2017 Ausgabe: 1/2017 Datum: Inhalt: Seite: 05.01.2017 Öffentliche Bekanntmachung Anmeldungen zu den weiterführenden Schulen der Stadt Gronau
Mehrdes Landgerichts Kaiserslautern im Sozialdienst der Justiz ab ÜBERSICHT G 5370/2-8/15
G 5370/2-8/15 des Landgerichts Kaiserslautern im Sozialdienst der Justiz ab 01.09.2015 ÜBERSICHT 1 Bewährungshilfe... 2 2 Regelung der Sprechzeiten... 4 3 Führungsaufsicht... 4 4 Serviceeinheit Sozialdienst
MehrDas Zwangsvollstreckungsrecht in der Praxis
Das Zwangsvollstreckungsrecht in der Praxis Allgemeine Hinweise anlässlich der Schulungsveranstaltung für die Schiedsmänner und Schiedsfrauen im Landgerichtsbezirk Göttingen am 11.10.2014 in Ebergötzen
MehrAllgemeine Informationen für Bietinteressenten (Stand: März 2009)
Allgemeine Informationen für Bietinteressenten (Stand: März 2009) Vorbemerkung: Nachstehende Informationen können nur einen Überblick geben, ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Es gelten im Einzelfall die
MehrSatzung über den Anschluss- und Benutzungszwang der öffentlichen Wasserversorgung der Stadt Baden-Baden und der Wasserversorgung des Reblandes
Satzung über den Anschluss- und Benutzungszwang der öffentlichen Wasserversorgung der Stadt Baden-Baden und der Wasserversorgung des Reblands in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 17. Februar 1983
Mehr3 Innenbereich der Ortslage Sirbis Flur Flstnr Nutzungsart Fläche in m²
Aufgrund des 34 Abs. 4 und 5 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 8. Dezember 1986 (BGBl. I S. 2253), zuletzt geändert durch Anlage I Kapitel XIV, Abschnitt II Nr. 1 des Einigungsvertrages vom
MehrAmtsblatt. für die Stadt Ludwigsfelde. 16. Jahrgang 11. September 2007 Nr.: 37 Seite 1
Amtsblatt für die Stadt Ludwigsfelde 16. Jahrgang 11. September 2007 Nr.: 37 Seite 1 AMTSBLATT für die Stadt Ludwigsfelde 11. September 2007 Nr.: 37 Seite 2 Inhaltsverzeichnis Seite 1. 2. 3. 4. 5. 6. Beschlüsse
MehrBUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 29. Oktober in dem Zwangsversteigerungsverfahren
BUNDESGERICHTSHOF V ZB 65/15 BESCHLUSS vom 29. Oktober 2015 in dem Zwangsversteigerungsverfahren Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja ZVG 44 Abs. 1, 49 Abs. 1 Die Aufstellung des geringsten Gebots und
MehrWasserversorgungssatzung 60.7
Satzung der Stadt Ahaus über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung und deren Benutzung im Bereich der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 65 - Wielens - vom 14. April 2000 Verzeichnis der Veränderungen:
MehrVorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 13 Literaturverzeichnis 19
Inhaltsverzeichnis Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 13 Literaturverzeichnis 19 1 Vollstreckungsmöglichkeiten 21 A. Zwangssicherungshypothek 21 B. Zwangsverwaltung 24 C. Zwangsversteigerung 25 I. Gleichheitsgrundsatz
Mehr26. Jahrgang 21. Februar 2017 Nr.:08 Seite 1. Inhaltsverzeichnis
Amtsblatt für die Stadt Ludwigsfelde 26. Jahrgang 21. Februar 2017 Nr.:08 Seite 1 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Öffentliche Bekanntmachung - Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 41 Preußenpark Gasturbinen-Prüfstand
MehrBUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS
BUNDESGERICHTSHOF V ZA 35/15 BESCHLUSS vom 25. Februar 2016 in dem Zwangsversteigerungsverfahren ECLI:DE:BGH:2016:250216BVZA35.15.0 - 2 - Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 25. Februar 2016
MehrAmtsblatt für den Kreis Paderborn
zugleich satzungsmäßiges Verkündungsorgan der Stadt Bad Wünnenberg 73. Jahrgang 27. Juli 2016 Nr. 33 / S. 1 Inhaltsübersicht: Seite: 137/2016 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Bad Wünnenberg über die
Mehr17. Jahrgang 09. Dezember 2008 Nr.: 45 Seite 1. Inhaltsverzeichnis. 1. Bekanntmachung der Sitzung des Ortsbeirates Siethen am
Amtsblatt für die Stadt Ludwigsfelde 17. Jahrgang 09. Dezember 2008 Nr.: 45 Seite 1 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Bekanntmachung der Sitzung des Ortsbeirates Siethen am 15.12.2008 2 2. Bekanntmachung der
MehrHinweise für Bietinteressenten (Stand: )
1 Veröffentlichung: Hinweise für Bietinteressenten (Stand: 01.09.2015) Sämtliche Versteigerungstermine werden bereits zwei bis drei Monate vor dem Termin im Internet (www.zvg.com und www.zvg-portal.de)
MehrAllgemeine Hinweise für Bieter bei Zwangsversteigerungen
Allgemeine Hinweise für Bieter bei Zwangsversteigerungen Inhalt Um was sollte sich ein Bieter vor dem Termin kümmern? Was bedeutet der festgesetzte Verkehrswert? Muss bei einem zweiten oder weiteren Termin
MehrEXPOSÉ. Verkauf eines Baugrundstücks in Aachen-Brand, Franz-Wallraff-Straße
EXPOSÉ Verkauf eines Baugrundstücks in Aachen-Brand, Franz-Wallraff-Straße Stadt Aachen Fachbereich Immobilienmanagement Ansprechpartner: Herr Gass Tel. 0241 / 432-2323 Fax: 0241 / 432-2399 mail: Thomas.Gass@mail.aachen.de
MehrErläuterungen zum Erfassungsbogen
Erläuterungen zum Erfassungsbogen Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren, an dieser Stelle möchten wir uns bereits bei Ihnen bedanken, dass Sie unser Büro ausgewählt haben für die Beurkundung des Kaufvertrages.
MehrAmtsblatt für die Stadt Lichtenau
Amtsblatt für die Stadt Lichtenau Nr. 03 Jahrgang 2014 ausgegeben am 10.02.2014 Seite 1 Inhalt 03/2014 Öffentliche Bekanntmachung der Bezirksregierung Detmold Aufforderung zur Anmeldung unbekannter Rechte
MehrMonschau, den GV-Anwärter/in. Klausur II/ Kostenrecht - Schönfelder "Deutsche Gesetze" GVO/GVGA GVKostG DB-GVKostG
Monschau, den 28. 06. 2001 GV-Anwärter/in Klasse Klausur II/2001 - Kostenrecht - Bearbeitungszeit: Hilfsmittel: 3 Stunden Schönfelder "Deutsche Gesetze" GVO/GVGA GVKostG DB-GVKostG Fall 1: Am 28. 06. 2001
MehrAMTSBLATT für die Stadt Leuna
AMTSBLATT für die 7. Jahrgang Leuna, den 23. November 2016 Nummer 48 I N H A L T 1. Bekanntmachung der Sitzung des Ortschaftsrates Günthersdorf am 28.11.2016 1 2. Bekanntmachung der Sitzung des Ortschaftsrates
MehrIII.Verteilungsverfahren ( 105 ZVG) 1. Aufstellung des Teilungsplanes ( 113 ZVG) 2. Ausführung des Teilungsplanes ( 116 ff. ZVG)
Zwangsvollstreckung und einstweiliger Rechtsschutz 17. Teil: Die Vollstreckung in das unbewegliche Vermögen I (Zwangsversteigerung; 866, 869 i.v.m. ZVG) I. Anordnung der Zwangsversteigerung 1. Voraussetzungen
MehrHinweis für Bieter. (Ohne Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben)
Hinweis für Bieter (Ohne Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben) Terminsveröffentlichung: Jede Versteigerung wird grundsätzlich sechs Wochen vor ihrem Termin in der örtlichen Presse
MehrAmtsblatt für die Stadt Lichtenau
Amtsblatt für die Stadt Lichtenau Nr. 14 Jahrgang 2014 ausgegeben am 01.09.2014 Seite 1 Inhalt 22/2014 Beschleunigte Zusammenlegung Lippeaue-Boke Anmeldung unbekannter Rechte (Az.: 33 81005 H. O. 21) 23/2014
MehrBUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 10. Oktober in dem Zwangsversteigerungsverfahren
BUNDESGERICHTSHOF IXa ZB 128/03 BESCHLUSS vom 10. Oktober 2003 in dem Zwangsversteigerungsverfahren Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja ZVG 74 a Abs. 1 Satz 1, Abs. 4, 5, 85 a Abs. 1, 2 Satz 2, 95,
MehrZwangsversteigerung von Immobilien
- Seite 1 von 5 - Zwangsversteigerung von Immobilien Einige Informationen rund um das Verfahren Welche Vorteile habe ich bei einer Versteigerung? Die Anzahl der Versteigerungstermine hat sich von knapp
MehrI. ABSCHNITT ALLGEMEINE ANGABEN. 1. Kurzbeschreibung des Bewertungsobjekts (BO) 1
Stoschstraße 4 in 24143 Kiel Blatt 3 I. ABSCHNITT ALLGEMEINE ANGABEN 1. Kurzbeschreibung des Bewertungsobjekts (BO) 1 Gegenstand des nachfolgenden Verkehrswertgutachtens ist das mit einem Mehrfamilienwohnhaus
Mehr