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1 AMTSBLATT Nr. 27 vom Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Aktiv für -i- _,$-' /&.. tssjßn. ' Auskunft erteilt: Frau Brettschneider I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Datum Inhalt Seite Es liegen keine Veröffentlichungen vor! II. Bekanntmachung anderer Behörden Datum Inhalt Seite Bekanntmachung der Stadtwerke GmbH über die 234 Offenlegung des Jahresabschlusses Amtsgericht Rockenhausen: Terminbestimmung im 235 Wege der Zwangsvollstreckung, Gemeinde Marnheim Amtsgericht Rockenhausen: Terminbestimmung im 236 Wege der Zwangsvollstreckung, Gemeinde Bolanden Amtsgericht Rockenhausen: Terminbestimmung im Wege 237 der Zwangsvollstreckung, Gemeinde Jakobsweiler Amtsgericht Rockenhausen: Terminbestimmung im Wege 239 der Zwangsvollstreckung, Stadt Kirchheimbolanden Herausgeber und verantwortlich: Verbandsgemeindoverwaltung Kirchheimbolanden Das Amtsblatt erscheint nach Bedarf freitags und ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchheimbolanden, Rathaus und m den Ortsgemeinden kostenlos erhältlich Abonnement ist gegen Erstattung der Portokosten möglich Besuchzeilen der Vcrbandsaemeindeverwaltung Kircnneimbolanden, Neue Allee 2 Montag Dienstag Mittwochs Donnerstag Freitag 8 00 Uhr bis Uhr und Uhr bis Uhr 8 00 Uhr bis Uhr und Uhr bis 16 (»Uhr 800 Uhr bis Uhr und nachmittags geschlossen 8 00 Uhr bis Uhr und Uhr bis Uhr 8 00 Uhr bis Uhr vg@kirchheimbolanden.d Lde)

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3 AMTS, G E R I C H T Vollstreckungsgericht- 2 K 17/05 Terminsbestimmung Rockenhausen, KreuznacherStraße 37 Telefon: 06361/ Telefax: 06361/ Im Wege der Zwangsvollstreckung soll der im Grundbuch von.. Marnheim Blatt 1139 und 582 eingetragene, nachstehend bezeichnete Grundbesitz am Dienstag, dem um Uhr im Amtsgericht Rockenhausen, Sitzungsaal I versteigert werden. Blatt 1139: 1 Marnheim Fl.St. 21 Hof- und Gebäudefläche Hauptstraße qm (laut Gutachten: Wohnhaus; Wohnfläche ca. 114 qm; tatsächliche Grundstücksbezeichnung: Haus-Nr. 47 a) Verkehrswert: EUR Blatt 582: 1/2-Miteigentumsanteil an dem Grundstück 2 Marnheim Pl.St. 19 Hofräum (Einfahrt) An der Hauptstraße 120 qm Verkehrswert: EUR 1. Beschlagnahme: ; Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu.machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden. Es ist zweckmäßig schon zwei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche 'an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder die einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. gez.: Albert Rechtspflegerin 2K17.05D/ALBERT

4 236 Aktenzeichen: 2 K 153/ Datum: Amtsgericht Rockenhausen Terminsbestimmung Im Wege der Zwangsvollstreckung soll der im Grundbuch von Bolanden Blatt 1681 eingetragene Grundbesitz l Bolanden Fl.St. 520/34 Gebäude-und Freifläche Donnersbergstraße 518 qm (laut Gutachten: l ^-geschossiges ELK-Fertighaus mit Erker und Balkon; Wohnfläche ca. 97 qm; Garage; Hausnummer 7). Verkehrswert: ; fc-anteile je ; 1. Beschlagnahme: am Montag, dem um Uhr im Amtsgericht Rockenhausen, Sitzungssaal II versteigert werden. Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgäbe von Geboten anzumelden und gegebenenfalls glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden. Es ist zweckmäßig schon zwei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstückes oder des nach 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizufuhren, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. gez. Albert Rechtspflegerin JAn 2K TB.doc

5 2*37. AJctenzeichen: l K16/05 Datum: Amtsgericht Rockenhausen Terminsbestimmung Im Wege der Zwangsvollstreckung soll der im Grundbuch von Jakobsweiler Blatt 146 eingetragene, nachstehend bezeichnete Grundbesitz am Donnerstag, den um 13:30 Uhr im Amtsgericht Rockenhausen Sitzungssaal II versteigert werden: 7 Jakobsweiler FlstNr. 699/15 Hof-und Gebäudefläche Jakobsweiler, Haus Nr. 6 Hauptstraße (Laut Liegenschaftskataster: Steinbacher Straße 1) 495 qm Verkehrswert gemäß 74a, 64 ZVG: Gründstück: ,00 EUR Gemäß Gutachten handelt es sich um ein mit einem Einfamilienhaus mit Garage bebautes Grundstück. Beschlagnahme: Nähere Informationen unter ca. 4 Wochen vor dem Versteigerungstermin. Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und gegebenenfalls glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden. l Kl 6-05Terminsbestimmung.doc

6 Es ist zweckmäßig schon zwei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstückes oder des nach 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. gez. Tober-Weber Rechtspflegerin

7 239 Aktenzeichen: l K140/ Datum: Amtsgericht Rockenhausen Terminsbestimmung Im Wege der Zwangsvollstreckung soll der im Grundbuch von Kirchheimbolanden Blatt 2725 eingetragene, nachstehend bezeichnete Grundbesitz am Donnerstag, den um 13:30 Uhr im Amtsgericht Rockenhausen Sitzungssaal II versteigert werden: 13 Kirchheimbolanden Flst.Nr.2823/84 Gebäude- und Freifläche Waldstraße 833 qm Verkehrswert gemäß 74a, 64 ZVG: Gründstück: ,00 EUR Gemäß Gutachten handelt es sich um ein unbebautes Grundstück, teilweise als Stellplätze, teilweise als Gartenland genutzt. Nach Auskunft der zuständigen Behörde ist nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes eine Bebauung des Grundstücks nicht möglich. Beschlagnahme: Nähere Informationen unter ca. 4 Wochen vor dem Versteigerungstermin. Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und gegebenenfalls glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden. Es ist zweckmäßig schon zwei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. lk140-04terminsbestimmung.doc

8 Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstückes oder des nach 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. gez. Tober-Weber Re ' '

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