Die Stadt Brakel informiert: Energieausweis: Wer muss was? Fakten-Check der Energieberatung der Verbraucherzentrale
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- Jörg Fischer
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1 Die Stadt Brakel informiert: Energieausweis: Wer muss was? Fakten-Check der Energieberatung der Verbraucherzentrale Klarheit schaffen über die energetische Qualität eines Gebäudes und über die zu erwartenden Energiekosten das soll der Energieausweis laut Energieeinsparverordnung (EnEV) leisten. Seit es ihn gibt, wird er jedoch auch heftig kritisiert, und über Rechte und Pflichten von Eigentümern, Käufern und Mietern gibt es zahlreiche Missverständnisse. Dipl. Ing. Axel Bender, Energieberater der Verbraucherzentrale Standort Brakel / erläutert die Eckpunkte. Klimaschutzbeauftragter der Stadt Brakel Hendrik Rottländer Zimmer 47, Rathaus Am Markt 12, Brakel Tel.: 05272/ Fax: 05272/ h. rottlaender@brakel.de Was steht drin? Der fünfseitige Energieausweis enthält neben grundlegenden Angaben zum Gebäude entweder die Kennwerte für Energiebedarf (Bedarfsausweis) oder Den Energieverbrauch (Verbrauchsausweis). Bei Neubauten, bei Verkauf oder Vermietung von Wohngebäuden mit weniger als 5 Wohneinheiten, die älter als 1977 sind und nicht das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung 1977 einhalten, ist nur der Bedarfsausweis zulässig. Zudem beinhaltet der Ausweis soweit möglich Maßnahmenvorschläge zur Verbesserung des energetischen Gebäudezustands. Wer braucht einen Energieausweis? Verpflichtend ist der Energieausweis immer dann, wenn ein Gebäude neu gebaut, umfassend saniert, verkauft oder neu vermietet werden soll. Bei Vermietung müssen die wichtigsten Kenndaten des Ausweises bereits in der Immobilienanzeige genannt werden. Ab gilt die Verletzung dieser Pflicht als Ordnungswidrigkeit. Wer sein eigenes Haus seit Jahren selbst bewohnt und es weder verkaufen noch vermieten will, braucht also keinen Energieausweis auch wenn es immer wieder Betrüger gibt, die das behaupten, stellt Bender klar. Wer stellt den Energieausweis aus? Nur speziell qualifizierte Fachleute dürfen den Ausweis ausstellen. Ein Zertifikat oder eine Liste aller Aussteller gibt es allerdings nicht. Hilfreich ist die Liste der dena ( Sie bietet jedoch keine Gewähr für die Qualität der gelisteten Anbieter. Wichtig ist: Ein Energieausweis ersetzt keine Energieberatung. Wer plant, die Empfehlungen umzusetzen, sollte unbedingt eine unabhängige Beratung, beispielsweise die Energieberatung der Verbraucherzentrale in Anspruch nehmen. Bei Fragen zu Sanierung und Modernisierung privater Haushalte geben die Energieberater der Verbraucherzentrale NRW gerne Auskunft. Die halbstündige Beratung von einem Energieberater, findet am in der Verwaltungsnebenstelle am Markt 4 in Brakel statt. Terminvereinbarung beim Klimaschutzmanager Dipl. Ing. Hendrik Rottländer unter Tel /
2 oder Falls Sie aus der Nähe von Borgentreich kommen, so können Sie sich dort einen persönlichen Beratungstermin für den bei Herrn Stromberg unter 05643/ holen. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.
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5 Bekanntmachung Sitzung: Termin: Ort: Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Kultur Montag, , 19:00 Uhr Rheder, Nethetalstraße 10, Schloß Rheder, Orangerie Vor der Sitzung treffen sich die Ausschussmitglieder um Uhr im Innenhof zur Besichtigung der Brauerei in Rheder. 1. Kultur Tagesordnung Öffentliche Sitzung 1.1. Information über die Arbeit des Kulturring Brakel e.v Kultureller Genuss - Neue Ideen für das Regionalmarketing im Kreis Höxter 2. Wirtschaftsförderung 2.1. Standortzufriedenheitsumfrage der IHK zum Standort Brakel 3. Tourismus 3.1. Neue Tourismusbroschüre 4. Bekanntgaben der Verwaltung Brakel, Robert Rissing, Ausschussvorsitzender
6 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Brakel Einwohnerversammlung Oberflächengestaltung 3. und 4. Bauabschnitt Hanekamp in der Kernstadt Brakel Der Rat der Stadt Brakel hat in seiner Sitzung am beschlossen, gem. 23 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in Verbindung mit 5 Abs. 3 der Hauptsatzung der Stadt Brakel eine Einwohnerversammlung zur Vorstellung der Planung zur im Betreff genannten Maßnahme durchzuführen. Zu dieser Versammlung, die am Dienstag, den 02. Juni 2015, um Uhr im Sitzungssaal der Alte Waage in Brakel stattfindet, lade ich die Einwohner der Stadt Brakel herzlich ein. In dieser Versammlung erfolgt eine Unterrichtung über die Grundlagen, Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Planung zur Durchführung der o.g. Maßnahme. Anschließend haben die Einwohner Gelegenheit, sich zu den Ausführungen zu äußern und sie mit den vom Rat bestellten Ratsmitgliedern aller Fraktionen und der Stadtverwaltung zu erörtern. Eine Beschlussfassung erfolgt in der Versammlung nicht. Brakel, Hermann Temme, Bürgermeister der Stadt Brakel
7 Bürgersprechstunde des Bürgermeisters Bürgermeister Hermann Temme führt die nächste Bürgersprechstunde für alle Brakeler Bürgerinnen und Bürger am Donnerstag, 28. Mai 2015 von bis Uhr im Rathaus, 1. Stock, Zimmer 20 durch. In dieser Zeit ist der Bürgermeister selbstverständlich auch telefonisch erreichbar unter /
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