3 Studienbeginn Das Studium kann zum Winter- oder zum Sommersemester aufgenommen werden.

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "3 Studienbeginn Das Studium kann zum Winter- oder zum Sommersemester aufgenommen werden."

Transkript

1 Der Fachbereichsrat des Fachbereichs Fremdsprachliche Philologien der Philipps-Universität Marburg hat gem. 50 Abs. 1 HHG in der Neufassung vom 31. Juli 2000 (GVBl. I S. 374) am... in... Lesung folgende Studienordnung beschlossen: STUDIENORDNUNG für den Teilstudiengang Spanisch (Nebenfach) mit dem Abschluss Magistra Artium / Magister Artium an der Philipps- Universität Marburg [2001] Inhaltsverzeichnis: 1 Geltungsbereich 2 Studiendauer 3 Studienbeginn 4 Studienvoraussetzungen 5 Ziele des Teilstudiengangs 6 Inhalte des Teilstudiengangs 7 Umfang und Aufbau des Studiums 8 Art der Lehrveranstaltungen 9 Lehrveranstaltungen im Grund- und Hauptstudium (Studienplan) 10 Studien- und Leistungsnachweise 11 Studienfachberatung 12 Übergangsregelung 13 Inkrafttreten 1 Geltungsbereich (1) Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage der Ordnung für die Magisterprüfung der Fachbereiche Gesellschaftswissenschaften und Philosophie, Evangelische Theologie, Geschichte und Kulturwissenschaften, Germanistik und Kunstwissenschaften, Fremdsprachliche Philologien sowie Geographie der Philipps-Universität Marburg vom 15. November 2000 (StAnz. Nr. 6/2001 S. 522) Magisterprüfungsordnung Ziele, Inhalte, Aufbau und Gliederung des Teilstudiengangs Spanisch im Nebenfach mit dem Abschluss Magistra Artium/ Magister Artium. 2 Studiendauer (1) Der Studiengang gliedert sich in Grund- und Hauptstudium. Die Regelstudienzeit beträgt neun Semester. Der Fachbereich stellt durch sein Lehrangebot sicher, dass die Studierenden ihr Studium innerhalb der Regelstudienzeit abschließen können. Das Lehrangebot erstreckt sich über acht Semester. Teile des achten Semesters und das neunte Semester sind der Anfertigung der Magisterarbeit und der Ablegung der Fachprüfungen gewidmet. (2) Das Grundstudium dauert in der Regel bis zum Ende des 4. Semesters und wird sofern das Spanische als Nebenfach mit Zwischenprüfung gewählt wurde mit der Zwischenprüfung

2 abgeschlossen (vgl. 4 Abs. 1; 9 Abs. 2 Magisterprüfungsordnung). In diesem Fall ist das Bestehen der Zwischenprüfung Voraussetzung für die Zulassung zu Lehrveranstaltungen des Hauptstudiums. Ansonsten sind die laut Studienplan für das Grundstudium geforderten Leistungsnachweise Voraussetzung für die Zulassung zu den Lehrveranstaltungen des Hauptstudiums. Darüber wird auf Antrag eine Bescheinigung erteilt. (3) Die Prüfungen können vor Ablauf der vorgenannten Fristen abgelegt werden, sofern die für die Zulassung zur Prüfung erforderlichen Leistungen nachgewiesen sind. 3 Studienbeginn Das Studium kann zum Winter- oder zum Sommersemester aufgenommen werden. 4 Studienvoraussetzungen (1) Zulassungsvoraussetzung ist die Allgemeine Hochschulreife oder eine von der zuständigen staatlichen Stelle als gleichwertig anerkannte Zugangsberechtigung. (2) Die Studierenden sollten bereits bei Studienbeginn über gute Spanischkenntnisse verfügen. Unterschiedliche Vorkenntnisse der Studierenden werden in einem dafür vorgesehenen Sprachkurs ausgeglichen (Spanisch für Fortgeschrittene). Die Studierenden erhalten die Möglichkeit, an einem Einstufungstest teilzunehmen, der ihnen eine Orientierung über ihre Spanischkenntnisse erlaubt. 5 Ziele des Teilstudiengangs (1) Der Studiengang soll die Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln, die für ein selbständiges, am jeweiligen Stand der Forschung orientiertes wissenschaftliches Arbeiten auf dem Gebiet der spanischen Philologie erforderlich sind. Das Studium soll darüber hinaus geistes- und kulturwissenschaftliche Perspektiven eröffnen und fächerübergreifende Forschungsansätze vermitteln. (2) Im Einzelnen sollen die Studierenden bis zum Ende ihres Studiums erworben haben 1.Gründliche Beherrschung des Spanischen in Wort und Schrift 2. Vertrautheit mit Problemen, Methoden und Terminologie der spanischen Sprachwissenschaft. Fähigkeit zur kritischen Überprüfung und selbständigen Anwendung linguistischer Methoden. Überblick über die Geschichte der spanischen Sprache anhand repräsentativer Texte unter Einbeziehung kultureller, historischer und politischer Zusammenhänge. 3. Vertrautheit mit Problemen, Methoden und Terminologie der spanischen Literaturwissenschaft. Fähigkeit zur kritischen Überprüfung und selbständigen Anwendung literaturwissenschaftlicher Methoden. Überblick über die Geschichte der spanischen Literatur anhand repräsentativer Texte unter Einbeziehung kultureller, historischer und politischer Zusammenhänge.

3 4. Vertrautheit mit landeskundlichen Fragestellungen unter Einbeziehung der geografischen, historischen, sozialen, rechtlichen, ökonomischen und politischen Grundlagen der modernen Gesellschaft Frankreichs bzw. anderer spanischsprachiger Länder. 6 Inhalte des Teilstudiengangs (1) Das Studium umfasst die Teilbereiche "Sprachpraxis", "spanische Sprachwissenschaft und spanische Literaturwissenschaft". Landeskundliche und kulturwissenschaftliche Inhalte sind integrierte Bestandteile der Ausbildung in den aufgeführten Bereichen, werden aber auch in eigenständigen Veranstaltungen angeboten. Die Bereiche entsprechen den in der Magisterprüfungsordnung genannten Prüfungsbereichen. (2) Im Einzelnen sind Gegenstand des Studiums: 1. Fortschreitende Erweiterung der Sprachkompetenz in a) der mündlichen Kommunikation, b) der schriftlichen Kommunikation, c) der Sprachbetrachtung kontrastiv zur Muttersprache. 2. Sprachwissenschaft a) Theorien und Methoden der Sprachwissenschaft, b) die spanische Gegenwartssprache und ihre sozialen und regionalen Varianten, c) Geschichte der spanischen Sprache. 3. Literaturwissenschaft a) Theorien und Methoden der Literaturwissenschaft, b) Geschichte der spanischen Literatur bzw. der Literaturen anderer spanischsprachiger Länder, c) Analyse und Interpretation von Texten. 4. Landeskunde a) geografische, historische, soziale, rechtliche, ökonomische, politische und kulturelle Aspekte Spaniens bzw. anderer spanischsprachiger Länder, b) Geschichte Spaniens bzw. anderer spanischsprachiger Länder. (3) Die Auseinandersetzung mit verschiedenen wissenschaftlichen Methoden wird gewährleistet. Die wechselseitige Bezugnahme der Teilbereiche aufeinander wird in allen Lehrveranstaltungen angestrebt. 7 Umfang und Aufbau des Studiums (1) Der Studiengang besteht aus zwei Studienabschnitten, die insgesamt 38 Semesterwochenstunden (SWS) umfassen. Das Grundstudium umfasst insgesamt 22 SWS und wird in der Regel nach dem 4. Fachsemester entweder mit der Zwischenprüfung oder nach Erlangung der laut Studienplan für das Grundstudium geforderten Leistungsnachweise abgeschlossen (cf. 2 Studiendauer ). Das Hauptstudium umfasst insgesamt 16 SWS. Das Studium wird mit der Magisterprüfung für das Nebenfach Spanisch abgeschlossen.

4 (2) Das Studium beginnt für alle Studierenden des Faches mit einer Studienberatung, die über Studienorganisation, Lernziele, berufliche Anwendungsmöglichkeiten und Möglichkeiten des Studiums im Ausland informiert. (3) Das Grundstudium dient der Vermittlung fachlicher Grundkenntnisse, methodischer Fähigkeiten und wissenschaftlicher Arbeitstechniken mit dem Ziel, die Studierenden zu selbständiger Planung und Durchführung ihres Studiums zu befähigen. Die angestrebte breite Grundlegung erfordert, dass die Studierenden in dieser Studienphase Lehrveranstaltungen in allen Teildisziplinen ihres Faches besuchen und dass ihnen die Beziehung des Faches zum angestrebten beruflichen Tätigkeitsfeld aufgezeigt wird. (4) Das Grundstudium schließt, sofern das Spanische als Nebenfach mit Zwischenprüfung gewählt wurde, mit der universitären Zwischenprüfung ab. Die Gegenstände der Leistungsnachweise, die als Zulassungsvoraussetzung bei der Meldung zur Zwischenprüfung vorzulegen sind, sowie die Art ihrer Erbringung, sind in der Zwischenprüfungsordnung geregelt. Ansonsten sind die laut Studienplan für das Grundstudium geforderten Leistungsnachweise Voraussetzung für die Zulassung zu den Lehrveranstaltungen des Hauptstudiums. Darüber wird auf Antrag eine Bescheinigung erteilt. (5) Im Hauptstudium wird den Studierenden eine exemplarische Vertiefung der fachwissenschaftlichen Kenntnisse und Methoden ermöglicht. Sie wählen deshalb Studienschwerpunkte. Studienschwerpunkt kann die spanische Sprachwissenschaft oder die spanische Literaturwissenschaft sein. Die Wahl des Schwerpunktes schließt eine stärkere Berücksichtigung des jeweiligen Teilgebietes in der Teilnahme an Veranstaltungen, im Eigenstudium und in der Prüfung ein. (6) Zur Verbesserung der Sprachpraxis und zur Erweiterung der landes- und kulturkundlichen Kenntnisse werden Studienaufenthalte im spanischsprachigen Ausland im Umfang von mindestens einem Semester dringend empfohlen. Dem selben Zweck dienen Exkursionen ins spanischsprachige Ausland, die das Fachgebiet im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten anbietet. Die Anrechnung des Auslandsstudiums auf die Studienzeit und die Anrechung von im Ausland erbrachten Studienleistungen ist unter den Voraussetzungen des 7 der Magisterprüfungsordnung grundsätzlich möglich. 8 Lehrveranstaltungstypen (1) Folgende Lehrveranstaltungstypen sind vorgesehen: 1. Übungen (UE): Sie dienen der praktischen Erarbeitung der fundamentalen Arbeitstechniken des Fachs sowie dem Erwerb fremdsprachlicher Kompetenz. Die Form der Übung ist durch praktische Arbeitsaufgaben gekennzeichnet. Einführungsübungen sollen nach Möglichkeit in Verbindung mit Tutorien durchgeführt werden. 2. Proseminare (PS): Sie sind die zentrale Veranstaltung des Grundstudiums und dienen der Einführung in selbständiges wissenschaftliches Arbeiten. Der Arbeitsstil ist gekennzeichnet durch Diskussion, Referat und schriftliche Hausarbeit.

5 3. Seminare (SE): Sie sind die zentrale Veranstaltungsform des Hauptstudiums und dienen der Bewältigung begrenzter wissenschaftlicher Aufgaben; sie setzen die Fähigkeit zu selbständigem wissenschaftlichem Arbeiten voraus. Der Arbeitsstil ist gekennzeichnet durch Diskussion, Referat und schriftliche Hausarbeit. 4. Kolloquien (KO): Sie dienen der Examensvorbereitung und der gemeinsamen Diskussion und Forschung. 5. Vorlesungen (VL): Sie dienen der Einführung in einen größeren Gegenstands- oder Problembereich sowie umfassender Orientierung. Es soll grundsätzlich die Möglichkeit zu Fragen gegeben werden. (2) Den Studierenden wird die Arbeit in kleinen Gruppen und die Teilnahme an Tutorien dringend empfohlen. 9 Lehrveranstaltungen im Grund- und Hauptstudium (Studienplan) (1) Der Studienplan gliedert das Studium zeitlich nach dem Umfang der Lehrveranstaltungen in Semesterwochenstunden und ordnet den Lehrveranstaltungen in Verbindung mit 10 die zu erwerbenden Studien- und Leistungsnachweise zu. Abkürzungen: Stl. Studienleistung (= erfolgreiche Teilnahme), LN = Leistungsnachweis. (2) Grundstudium Zu Semesterbeginn werden Orientierungsveranstaltungen für Anfängerinnen und Anfänger angeboten. Auf die Möglichkeiten der individuellen Studienberatung und Mentorierung wird hingewiesen.

6 A Grundstudium (1. 4. Semester) PFLICHTVERANSTALTUNGEN SWS Stl. LN UE Expresión oral II UE Gramática UE Traducción I (alemán-español) UE Einführung in die spanische Literaturwissenschaft (möglichst zuzüglich 2 SWS Tutorium) UE Einführung in die spanische Sprachwissenschaft (möglichst zuzüglich 2 SWS Tutorium) PS Sprachwissenschaftliches Proseminar PS Literaturwissenschaftliches Proseminar WAHLPFLICHTVERANSTALTUNGEN 6 SWS Diese setzten sich folgendermaßen zusammen: - Mindestens 4 SWS aus dem Bereich der für das Grundstudium angebotenen sprachpraktischen und landeskundlichen Übungen (Teilnahmescheine) - 2 SWS Vorlesungen (Teilnahmescheine) WAHLVERANSTALTUNGEN SWS Vorlesungen, die aus dem Lehrangebot der Romanistik oder aus dem auf Spanien oder spanischsprachige Länder bezogenen Lehrangebot anderer Fachbereiche stammen Grundstudium insgesamt 22 SWS B Hauptstudium (5.-8. Semester) PFLICHTVERANSTALTUNGEN SWS Stl. LN UE Traducción II (alemán-español) UE Interpretación de textos II UE Expresión oral III (Sprachkurs für Examenskandidatinnen und -kandidaten) SE Zwei Seminare nach Wahl

7 WAHLPFLICHTVERANSTALTUNGEN 4 SWS Diese setzten sich folgendermaßen zusammen: - 2 SWS aus dem Bereich der für das Hauptstudium angebotenen sprachpraktischen und landeskundlichen Übungen (Teilnahmescheine) - 2 SWS Vorlesungen (Teilnahmescheine) WAHLVERANSTALTUNGEN 2 SWS Vorlesungen, die aus dem Lehrangebot der Romanistik oder aus dem auf Spanien oder spanischsprachige Länder bezogenen Lehrangebot anderer Fachbereiche stammen Hauptstudium insgesamt Teilstudiengang Spanisch insgesamt 16 SWS 38 SWS 10 Studien- und Leistungsnachweise (1) Studien- und Leistungsnachweise über die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an Lehrveranstaltungen dienen dem Nachweis des ordnungsgemäßen Studiums. Sie geben der/ dem Studierenden zugleich Aufschluss über ihren/seinen persönlichen Studienfortschritt. Studien- und Leistungsnachweise werden von der Leiterin oder dem Leiter der Lehrveranstaltungen auf einem besonderen Vordruck erteilt. (2) Leistungsnachweise als Nachweise des ordnungsgemäßen Studiums werden aufgrund der regelmäßigen aktiven Mitarbeit in der Lehrveranstaltung und einer mindestens mit ausreichend bestandenen Leistungskontrolle vergeben. Leistungsnachweise sind benotet. Regelmäßig teilgenommen hat, wer pro Semester nicht mehr als zwei Sitzungen der Lehrveranstaltung versäumt hat. Ausnahmeregelungen (z.b. im Falle nachgewiesener Krankheit) sind möglich. Konnten Studierende unverschuldet nicht in diesem Umfang anwesend sein, so entscheidet die Leiterin oder der Leiter der Veranstaltung, ob das Versäumnis noch in demselben Semester nachgeholt werden kann und legt Art und Umfang der entsprechenden Pflichten fest. Im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten sollte Gelegenheit gegeben werden, unverschuldet versäumte Teile der Lehrveranstaltungen im selben Semester nachzuholen. Die Art der Leistungskontrolle wird zu Beginn der Lehrveranstaltung von der Leiterin oder dem Leiter der Veranstaltung bekannt gegeben.

8 (3) Leistungsnachweise im Sinne von Abs. 2 sind in den nachstehenden Lehrveranstaltungen zu erwerben. Die Abschnitte II. A. 36.II.+IV., Nebenfach, des Anhangs der Magisterprüfungsordnung finden keine Anwendung. 1. im Grundstudium: a) UE Traducción I (2 bestandene Klausuren) b) UE Gramática (2 bestandene Klausuren) c) PS Literaturwissenschaft (Hausarbeit) d) PS Sprachwissenschaft (Hausarbeit) 2. im Hauptstudium: a) UE Traducción II (2 bestandene Klausuren) b) UE Interpretación de textos II (2 bestandene Klausuren) c) UE Expresión oral III (2 bestandene Tests) d) SE Seminar nach Wahl (Hausarbeit) e) SE Seminar nach Wahl (Hausarbeit) (4) Für die übrigen Lehrveranstaltungen werden von der Leiterin oder dem Leiter der Veranstaltung Teilnahmenachweise über die erfolgreiche aktive Mitarbeit ausgegeben. Sie sind unbenotet. Für Vorlesungen oder Wahlveranstaltungen wird lediglich die regelmäßige Teilnahme durch die Leiterin oder den Leiter der Veranstaltung bestätigt. (5) Ein nicht-bestandener Leistungsnachweis kann im selben Semester oder spätestens zum Beginn des Folgesemesters einmal wiederholt werden, ohne dass die Lehrveranstaltung noch einmal besucht wird. Wird auch dann keine ausreichende Leistung erbracht, ist die gesamte Lehrveranstaltung zu wiederholen. (6) Gleichwertige Lehrveranstaltungen anderer Universitäten werden anerkannt. Die Anerkennung orientiert sich an den Vorgaben des European Credit Transfer System (= ECTS) der Europäischen Union. 11 Studienfachberatung (1) Die Studienfachberatung informiert über das Lehrangebot des Fachs Spanisch für den Studiengang Magistra Artium/Magister Artium (Nebenfach), über Fächerkombinationen und Möglichkeiten der individuellen Studiengestaltung. Sie macht Studienfortschritte und Studienrückstände bewusst und soll die Studierenden für ein sinnvoll angelegtes Studium motivieren. Die Studienfachberatung wird von den zuständigen Lehrenden des Fachs Spanisch durchgeführt. Der Besuch der Studienberatung sowohl zu Studienbeginn als auch zu Beginn des Hauptstudiums wird dringend empfohlen. Desgleichen wird dringend dazu eingeladen, die Mentorierungsangebote des Fachgebiets wahrzunehmen. (2) Es wird auf die Orientierungsveranstaltungen der Fachschaft hingewiesen. 12

9 Übergangsregelung Diese Studienordnung ist für alle Studierenden verbindlich, die ihr Studium an der Philipps- Universität nach Inkrafttreten der Magisterprüfungsordnung gem. 1 beginnen. Die vor diesem Zeitpunkt immatrikulierten Studierenden können ihr Studium nach den bisher geltenden Regelungen abschließen, sofern sie nach Maßgabe der Magisterprüfungsordnung vom 2. Juli 1986 geprüft werden wollen. 13 Inkrafttreten Diese Studienordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Staatsanzeiger für das Land Hessen in Kraft.

1 Geltungsbereich. 2 Studiendauer

1 Geltungsbereich. 2 Studiendauer Studienordnung des Fachbereichs Gesellschaftswissenschaften und Philosophie der Philipps-Universität Marburg für den Studiengang Philosophie im Haupt- und Nebenfach mit dem Abschluss Magistra/Magister

Mehr

Bestehen der Zwischenprüfung ist Voraussetzung für die Zulassung zu Lehrveranstaltungen des Hauptstudiums.

Bestehen der Zwischenprüfung ist Voraussetzung für die Zulassung zu Lehrveranstaltungen des Hauptstudiums. Der Fachbereichsrat des Fachbereichs Fremdsprachliche Philologien der Philipps-Universität Marburg hat gem. 50 Abs. 1 HHG in der Neufassung vom 31. Juli 2000 (GVBl. I S. 374) am... in... Lesung folgende

Mehr

1 Geltungsbereich. 2 Studiendauer. 3 Studienbeginn

1 Geltungsbereich. 2 Studiendauer. 3 Studienbeginn Studienordnung des Fachbereichs Rechtswissenschaften der Philipps-Universität Marburg für das Studium der Rechtswissenschaft im Nebenfach im Rahmen der Studiengänge mit dem Abschluß Magistra / Magister

Mehr

Nr Studienangelegenheiten und Studienordnungen Lehramt an Gymnasien Unterrichtsfach Spanisch

Nr Studienangelegenheiten und Studienordnungen Lehramt an Gymnasien Unterrichtsfach Spanisch Justus -Liebig-Universität Gießen - Der Präsident Mitteilungen GKL / FB 05 55 Abs. 2 HHG Nr. 2 6.73.05 Nr. 3 6. Studienangelegenheiten und Studienordnungen 73.05 Lehramt an Gymnasien GKL / FB 05 Bekanntmachung

Mehr

Studienordnung für das Studium des Faches Französisch im Studiengang Lehramt an Realschulen an der Universität Trier Vom 12. Juli 1984 Auf Grund des

Studienordnung für das Studium des Faches Französisch im Studiengang Lehramt an Realschulen an der Universität Trier Vom 12. Juli 1984 Auf Grund des Studienordnung für das Studium des Faches Französisch im Studiengang Lehramt an Realschulen an der Universität Trier Vom 12. Juli 1984 Auf Grund des 80 Abs. 2 Nr. 1 des Hochschulgesetzes vom 21. Juli 1978

Mehr

Studienordnung für das Studium des Faches Italienisch im Studiengang Lehramt an Gymnasien an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz

Studienordnung für das Studium des Faches Italienisch im Studiengang Lehramt an Gymnasien an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Studienordnung für das Studium des Faches Italienisch im Studiengang Lehramt an Gymnasien an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Vom 11. Dezember 1984 [erschienen im Staatsanzeiger Nr. 49] Auf Grund

Mehr

DaF als Magister-Nebenfach NEU! (gültig bei Studienbeginn ab SoSe 2001)

DaF als Magister-Nebenfach NEU! (gültig bei Studienbeginn ab SoSe 2001) DaF als Magister-Nebenfach NEU! (gültig bei Studienbeginn ab SoSe 2001) Grundstudium Pflichtbereich (obligatorisch) 1 SN 1 PS "Grammatik des Deutschen und ihre Vermittlung" 1 LS 1 MS "Einführung in die

Mehr

Nr. 48 / S. 1339/1340 STAATSANZEIGER MONTAG; DEN 16. DEZEMBER 1991

Nr. 48 / S. 1339/1340 STAATSANZEIGER MONTAG; DEN 16. DEZEMBER 1991 Nr. 48 / S. 1339/1340 STAATSANZEIGER MONTAG; DEN 16. DEZEMBER 1991 6473. Studienordnung für das Studium des Faches Anglistik als Hauptfach im Magisterstudiengang des Fachbereichs II an der Universität

Mehr

Nr Studienangelegenheiten und Studienordnungen Lehramt an Gymnasien Unterrichtsfach Italienisch

Nr Studienangelegenheiten und Studienordnungen Lehramt an Gymnasien Unterrichtsfach Italienisch Justus -Liebig-Universität Gießen - Der Präsident Mitteilungen GKL / FB 05 55 Abs. 2 HHG Nr. 2 6.73.05 Nr. 2 6. Studienangelegenheiten und Studienordnungen 73.05 Lehramt an Gymnasien GKL / FB 05 Bekanntmachung

Mehr

Universitätsstr Bayreuth Tel.: 0921 / Fax: 0921 /

Universitätsstr Bayreuth Tel.: 0921 / Fax: 0921 / HERAUSGEBER Zentrale Universitätsverwaltung Abteilung I, Akademische Angelegenheiten Universitätsstr. 30 95440 Bayreuth Tel.: 0921 / 55-5215 Fax: 0921 / 55-5325 ROMANISTIK (MAGISTER) Der Text dieser Studienordnung

Mehr

Studienordnung für die Magisterteilstudiengänge Japanologie als Hauptfach und als Nebenfach. A. Allgemeiner Teil

Studienordnung für die Magisterteilstudiengänge Japanologie als Hauptfach und als Nebenfach. A. Allgemeiner Teil Studienordnung für die Magisterteilstudiengänge Japanologie als Hauptfach und als Nebenfach Der Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät III der Humboldt-Universität zu Berlin hat aufgrund der 24 und

Mehr

T e i l s t u d i e n o r d n u n g für die Fächergruppe 12 Romanistik (Nebenfach) für den Magisterstudiengang der Universität Bamberg

T e i l s t u d i e n o r d n u n g für die Fächergruppe 12 Romanistik (Nebenfach) für den Magisterstudiengang der Universität Bamberg 113 T e i l s t u d i e n o r d n u n g für die Fächergruppe 12 Romanistik (Nebenfach) für den Magisterstudiengang der Universität Bamberg 1 Geltungsbereich Die vorliegende Teilstudienordnung beschreibt

Mehr

Universitätsstr Bayreuth Tel.: 0921 / Fax: 0921 /

Universitätsstr Bayreuth Tel.: 0921 / Fax: 0921 / HERAUSGEBER Zentrale Universitätsverwaltung Abteilung I, Akademische Angelegenheiten Universitätsstr. 30 95440 Bayreuth Tel.: 0921 / 55-5215 Fax: 0921 / 55-5325 PÄDAGOGIK (MAGISTER) Der Text dieser Studienordnung

Mehr

Mitteilungsblatt der Universität Kassel

Mitteilungsblatt der Universität Kassel Mitteilungsblatt der Universität Kassel 3.13.05/068 L Herausgeber: Der Präsident Studienordnung für den Teilstudiengang Geschichte für das Lehramt an Haupt- und Realschulen an der Universität Gesamthochschule

Mehr

Technische Universität Dresden. Fakultät Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften

Technische Universität Dresden. Fakultät Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften Technische Universität Dresden Fakultät Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften Studienordnung für das "vertieft studierte Fach" Französisch im Studiengang Höheres Lehramt an Gymnasien Vom 30.01.2004

Mehr

Mitteilungsblatt der Universität Kassel

Mitteilungsblatt der Universität Kassel Mitteilungsblatt der Universität Kassel 3.13.01/053 Herausgeber: Der Präsident Studienordnung für den Teilstudiengang Evangelische Religion mit dem Abschluß Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien

Mehr

Studienordnung für das Studium des Faches Anglistik im Studiengang Magister Artium an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. Vom 5.

Studienordnung für das Studium des Faches Anglistik im Studiengang Magister Artium an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. Vom 5. Studienordnung für das Studium des Faches Anglistik im Studiengang Magister Artium an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Vom 5. Oktober 1993 [erschienen im Staatsanzeiger Nr. 40, S. 1156] Auf Grund

Mehr

FRIEDRICH - SCHILLER - UNIVERSITÄT JENA Stand: 04/2006 [mahfromanfranzö] LOSEBLATTSAMMLUNG: Studiengänge

FRIEDRICH - SCHILLER - UNIVERSITÄT JENA Stand: 04/2006 [mahfromanfranzö] LOSEBLATTSAMMLUNG: Studiengänge FRIEDRICH - SCHILLER - UNIVERSITÄT JENA Stand: 04/2006 [mahfromanfranzö] LOSEBLATTSAMMLUNG: Studiengänge STUDIENGANG: Magisterstudium STUDIENFACH: ROMANISTIK ( F R A N Z Ö S I S C H ) Hauptfach Philosophische

Mehr

Studienordnung für das Studium des Faches Amerikanistik im Studiengang Magister Artium an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz

Studienordnung für das Studium des Faches Amerikanistik im Studiengang Magister Artium an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Studienordnung für das Studium des Faches Amerikanistik im Studiengang Magister Artium an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Vom 5. Oktober 1993 [erschienen im Staatsanzeiger Nr. 40, S. 1152; geändert

Mehr

Studienordnung für das Fach Philosophie mit dem Abschluss Magistra Artium/Magister Artium (M.A.) an der Friedrich-Schiller-Universität Jena

Studienordnung für das Fach Philosophie mit dem Abschluss Magistra Artium/Magister Artium (M.A.) an der Friedrich-Schiller-Universität Jena Studienordnung für das Fach Philosophie mit dem Abschluss Magistra Artium/Magister Artium (M.A.) an der Friedrich-Schiller-Universität Jena Gemäß 5 Abs. 1 in Verbindung mit 79 Abs. 2 Nr. 11, 83 Abs. 2

Mehr

FRIEDRICH - SCHILLER - UNIVERSITÄT JENA Stand: 02/2006 [mahfromanitalien]

FRIEDRICH - SCHILLER - UNIVERSITÄT JENA Stand: 02/2006 [mahfromanitalien] FRIEDRICH - SCHILLER - UNIVERSITÄT JENA Stand: 02/2006 [mahfromanitalien] LOSEBLATTSAMMLUNG: Studiengänge STUDIENGANG: Magisterstudium STUDIENFACH: ROMANISTIK ( I T A L I E N I S C H ) Hauptfach Philosophische

Mehr

- 1 - Studienordnung für das Nebenfach Neuere und Neueste Geschichte im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig Vom 16.

- 1 - Studienordnung für das Nebenfach Neuere und Neueste Geschichte im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig Vom 16. - 1 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Fakultät für Geschichte, Kunstund Orientwissenschaften Studienordnung für das Nebenfach Neuere und Neueste Geschichte im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig Vom

Mehr

Nr Studienangelegenheiten und Studienordnungen Magisterstudiengänge Studienordnung Romanische Philologie

Nr Studienangelegenheiten und Studienordnungen Magisterstudiengänge Studienordnung Romanische Philologie Justus -Liebig-Universität Gießen - Der Präsident Mitteilungen FB 11 18.6.1986 22 (5) HUG Nr. 3 6.20.05 Nr. 1 6. Studienangelegenheiten und Studienordnungen 20.05 Magisterstudiengänge Studienordnung Romanische

Mehr

STUDIENFACH: ROMANISTIK (P O R T U G I E S I S C H) Hauptfach

STUDIENFACH: ROMANISTIK (P O R T U G I E S I S C H) Hauptfach FRIEDRICH - SCHILLER - UNIVERSITÄT JENA Stand: 02/2006 [mahfromanportugies] LOSEBLATTSAMMLUNG: Studiengänge STUDIENGANG: Magisterstudium STUDIENFACH: ROMANISTIK (P O R T U G I E S I S C H) Hauptfach Philosophische

Mehr

Studienordnung für die Magisterteilstudiengänge (MTSG) Geschichte und Gesellschaft Südasiens als Hauptfach (HF) und als Nebenfach (NF)

Studienordnung für die Magisterteilstudiengänge (MTSG) Geschichte und Gesellschaft Südasiens als Hauptfach (HF) und als Nebenfach (NF) Philosophische Fakultät III Institut für Asien- und Afrikawissenschaften -Seminar für Geschichte und Gesellschaft Südasiens- Studienordnung für die Magisterteilstudiengänge (MTSG) Geschichte und Gesellschaft

Mehr

Studienordnung für das Studium der Philosophie als Zweitfach innerhalb des Bachelorstudiengangs

Studienordnung für das Studium der Philosophie als Zweitfach innerhalb des Bachelorstudiengangs Philosophische Fakultät I Institut für Philosophie Studienordnung für das Studium der Philosophie als Zweitfach innerhalb des Bachelorstudiengangs Gemäß 17 Abs. 1 Ziffer 1 Vorläufige Verfassung der Humboldt-Universität

Mehr

Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen

Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen Der Präsident Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen 6.20.05 Nr. 1 Studienordnung des Fachbereichs Kunstpädagogik, Musikwissenschaft, Sportwissenschaft für das Hauptfach und Nebenfach Musikwissenschaft

Mehr

der Ersten Staatsprüfung für Lehrämter im Lande Mecklenburg-Vorpommern

der Ersten Staatsprüfung für Lehrämter im Lande Mecklenburg-Vorpommern Fassung 8.09.010 Universität Rostock Philosophische Fakultät Institut für Romanistik Vorläufige Studienordnung für die Teilstudiengänge Französisch, Italienisch, Spanisch als Beifach an der Universität

Mehr

Studienordnung für das Nebenfach Sozialpolitik im Magisterstudiengang der Sozialwissenschaftlichen Fakultät

Studienordnung für das Nebenfach Sozialpolitik im Magisterstudiengang der Sozialwissenschaftlichen Fakultät Nach Beschluss des Fakultätsrats der Sozialwissenschaftlichen Fakultät vom 08.02.2006 und nach Stellungnahme des Senats vom 10.01.2007 hat das Präsidium der Georg-August- Universität Göttingen am 17.01.2007

Mehr

Studienordnung für den Teilstudiengang "Unterrichtsfach CHEMIE"

Studienordnung für den Teilstudiengang Unterrichtsfach CHEMIE Studienordnung für den Teilstudiengang "Unterrichtsfach CHEMIE" 1. Ziele Aufgabe dieses Teilstudienganges ist es, die wissenschaftlichen Grundlagen für das Lehramt an Gymnasien im Fach Chemie zu vermitteln.

Mehr

Studienordnung. für den Teilstudiengang 'Evangelische Religion' mit dem Abschluß 'Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien'

Studienordnung. für den Teilstudiengang 'Evangelische Religion' mit dem Abschluß 'Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien' Studienordnung für den Teilstudiengang 'Evangelische Religion' mit dem Abschluß 'Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien' an der Universität Gesamthochschule Kassel Aufgrund des 21 Abs. 5 des

Mehr

- 15/15 - Studienordnung für das Nebenfach Soziologie im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig. Vom 10.

- 15/15 - Studienordnung für das Nebenfach Soziologie im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig. Vom 10. - 15/15 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Fakultät für Sozialwissenschaften und Philosophie Institut für Soziologie Studienordnung für das Nebenfach Soziologie im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig

Mehr

Studienplan für das Fach Politikwissenschaft als Haupt- und als Beifach im Studiengang Lehramt an Gymnasien

Studienplan für das Fach Politikwissenschaft als Haupt- und als Beifach im Studiengang Lehramt an Gymnasien 1 Studienplan für das Fach Politikwissenschaft als Haupt- und als Beifach im Studiengang Lehramt an Gymnasien I. Allgemeiner Teil Das Fach Politikwissenschaft zählt im Rahmen des Studienganges Lehramt

Mehr

Studienordnung der Mittel- und Neulateinischen Philologie im Haupt- und Nebenfach mit dem Abschluss Magister

Studienordnung der Mittel- und Neulateinischen Philologie im Haupt- und Nebenfach mit dem Abschluss Magister Blatt: 1 Studienordnung (Satzung) der Philosophischen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel für Studierende der Mittel- und Neulateinischen Philologie vom 26. November 1999 (Veröffentlichung

Mehr

Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen

Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen Der Präsident Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen 6.40.10 Nr. 3 Ordnung des Fachbereichs 10 Anglistik für das Studium der Studienelemente Teilbereiche der Anglistik/Amerikanistik: 1. Neuere

Mehr

Studienordnung für den Magisterstudiengang Modernes Japan als Hauptfach an der HHU

Studienordnung für den Magisterstudiengang Modernes Japan als Hauptfach an der HHU Studienordnung für den Magisterstudiengang Modernes Japan als Hauptfach an der HHU vom 7. August 1999 Aufgrund des Abs. 4 und des 85 Abs. 1 des Gesetzes über die Universitäten des Landes Nordrhein-Westfalen

Mehr

Studienordnung für das Fachgebiet Evangelische Theologie im Magisterstudiengang an der Universität Bayreuth. vom 20. Juli 2001*

Studienordnung für das Fachgebiet Evangelische Theologie im Magisterstudiengang an der Universität Bayreuth. vom 20. Juli 2001* Studienordnung für das Fachgebiet Evangelische Theologie im Magisterstudiengang an der Universität Bayreuth vom 20. Juli 2001* *Diese Ordnung wurde mit Satzung vom 15. Juli 2004 aufgehoben. Für Studenten,

Mehr

Studienordnung für die Magisterteilstudiengänge (MTSG) Anglistik/Amerikanistik als Hauptfach und Anglistik oder Amerikanistik als Nebenfach

Studienordnung für die Magisterteilstudiengänge (MTSG) Anglistik/Amerikanistik als Hauptfach und Anglistik oder Amerikanistik als Nebenfach Studienordnung für die Magisterteilstudiengänge (MTSG) Anglistik/Amerikanistik als Hauptfach und Anglistik oder Amerikanistik als Nebenfach 1 Geltungsbereich (1) Auf der Grundlage der 24 und 71 des Gesetzes

Mehr

AMTLICHE MITTEILUNGEN BERGISCHE UNIVERSITÄT GESAMTHOCHSCHULE WUPPERTAL HERAUSGEBER: DER REKTOR

AMTLICHE MITTEILUNGEN BERGISCHE UNIVERSITÄT GESAMTHOCHSCHULE WUPPERTAL HERAUSGEBER: DER REKTOR AMTLICHE MITTEILUNGEN BERGISCHE UNIVERSITÄT GESAMTHOCHSCHULE WUPPERTAL HERAUSGEBER: DER REKTOR JAHRGANG 29 DATUM 25. September 2000 NR: 29 Studienordnung für den Studiengang Allgemeine Literaturwissenschaft

Mehr

Universität Bereinigte Sammlung der Satzungen Ziffer Duisburg-Essen und Ordnungen Seite 1

Universität Bereinigte Sammlung der Satzungen Ziffer Duisburg-Essen und Ordnungen Seite 1 Duisburg-Essen und Ordnungen Seite 1 Studienordnung für das Unterrichtsfach Geschichte für das Studium des Lehramtes an Gymnasien und Gesamtschulen an der Universität Duisburg-Essen Vom 02. Dezember 2013

Mehr

S t u d i e n o r d n u n g. M a t h e m a t i k (als Zweitfach [40 SWS]) Lehramt an Haupt- und Realschulen. Lehramt für Sonderpädagogik

S t u d i e n o r d n u n g. M a t h e m a t i k (als Zweitfach [40 SWS]) Lehramt an Haupt- und Realschulen. Lehramt für Sonderpädagogik UNIVERSITÄT ROSTOCK Institut für Mathematik S t u d i e n o r d n u n g für den Teilstudiengang M a t h e m a t i k (als Zweitfach [40 SWS]) im Studiengang Lehramt an Haupt- und Realschulen sowie als allgemeinbildendes

Mehr

Studienordnung für das Hauptfach und Nebenfach Philosophie im Magisterstudiengang an der Technischen Universität Chemnitz Vom 13.

Studienordnung für das Hauptfach und Nebenfach Philosophie im Magisterstudiengang an der Technischen Universität Chemnitz Vom 13. Studienordnung für das Hauptfach und Nebenfach Philosophie im Magisterstudiengang an Vom 13. September 2002 Aufgrund von 21 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Hochschulgesetz

Mehr

- 17/1 - Studienordnung für das Nebenfach Theoretische Physik im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig. Vom 16.

- 17/1 - Studienordnung für das Nebenfach Theoretische Physik im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig. Vom 16. - 17/1 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Fakultät für Physik und Geowissenschaften Studienordnung für das Nebenfach Theoretische Physik im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig Vom 16. November 1999

Mehr

Universität Hamburg S TUDIENORDNUNG. für den Diplomstudiengang Betriebswirtschaftslehre. Fachbereich Wirtschaftswissenschaften (4. 10.

Universität Hamburg S TUDIENORDNUNG. für den Diplomstudiengang Betriebswirtschaftslehre. Fachbereich Wirtschaftswissenschaften (4. 10. Universität Hamburg Fachbereich Wirtschaftswissenschaften S TUDIENORDNUNG für den Diplomstudiengang Betriebswirtschaftslehre (4. 10. 1996) 2 Die Studienordnung konkretisiert die Prüfungsordnung und regelt

Mehr

Studienordnung für das Nebenfach Mittlere und Neuere Geschichte im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig. Vom 25.

Studienordnung für das Nebenfach Mittlere und Neuere Geschichte im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig. Vom 25. - 14/15 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Fakultät für Geschichte, Kunst- und Orientwissenschaften Historisches Seminar Studienordnung für das Nebenfach Mittlere und Neuere Geschichte im Studiengang Magister Artium

Mehr

Inhaltsübersicht. Anhang: Studienplan

Inhaltsübersicht. Anhang: Studienplan Studienordnung für die Fächer Alte, Mittlere, Neuere und Neueste sowie Osteuropäische Geschichte als Haupt- und Nebenfach sowie das Fach Historische Hilfswissenschaften als Nebenfach mit dem Abschluß Magisterprüfung

Mehr

Studienordnung für den Teilstudiengang

Studienordnung für den Teilstudiengang UNIVERSITÄT ROSTOCK Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät Fachbereich Biowissenschaften Studienordnung für den Teilstudiengang DIDAKTIK DER BIOLOGIE als Prüfungsfach im Studiengang Lehramt an Grund-

Mehr

3 Studienbeginn Das Studium kann jeweils zu Beginn des Winter- oder Sommersemesters aufgenommen werden.

3 Studienbeginn Das Studium kann jeweils zu Beginn des Winter- oder Sommersemesters aufgenommen werden. Studienordnung für das Haupt- und Nebenfach Politikwissenschaft im Magisterstudiengang an der Technischen Universität Chemnitz Vom 17. Mai 2001 Aufgrund von 21 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen

Mehr

Der Zugang zu diesem Studium setzt die allgemeine Hochschulreife bzw. eine einschlägige fachgebundene Hochschulreife voraus.

Der Zugang zu diesem Studium setzt die allgemeine Hochschulreife bzw. eine einschlägige fachgebundene Hochschulreife voraus. Studienordnung für das Studium im Studiengang "Sprachen und Kulturen des südostasiatischen Festlandes" (SOAF) Aufgrund der 49 und 97, Abs. 2 des Hamburgisches Hochschulgesetzes (HmbHG) vom 22.05.1978 erläßt

Mehr

4 Studienvoraussetzungen, Praktika (1) Abgesehen von den Voraussetzungen für die Einschreibung für diesen Studiengang erfordert das Studium

4 Studienvoraussetzungen, Praktika (1) Abgesehen von den Voraussetzungen für die Einschreibung für diesen Studiengang erfordert das Studium Studienordnung für das Studium des Faches Spanisch im Studiengang Lehramt an Gymnasien an der Universität Trier Vom 19. Juli 2001 Aufgrund des 5 Abs. 2 Nr. 2 und des 80 Abs. 2. Nr. 1 des Universitätsgesetzes

Mehr

Technische Universität Dresden. Philosophische Fakultät

Technische Universität Dresden. Philosophische Fakultät Technische Universität Dresden Philosophische Fakultät Studienordnung für das "studierte Fach Ethik/Philosophie im Studiengang Lehramt an Mittelschulen Vom 0.08.00 Auf Grund von 1 des Gesetzes über die

Mehr

FACHBEREICH PHILOSOPHIE UND SOZIALWISSENSCHAFTEN I

FACHBEREICH PHILOSOPHIE UND SOZIALWISSENSCHAFTEN I Seite 2 FU-Mitteilungen 24/1997 FACHBEREICH PHILOSOPHIE UND SOZIALWISSENSCHAFTEN I Bearbeiterinnrn: Prof. Dr. Erika Fischer-Lichte Fachbereich Philosophie und Sozialwissenschaften I Tel.: 82400 140 Dr.

Mehr

Studienordnung (neu; gültig zum Wintersemester 1998/99)

Studienordnung (neu; gültig zum Wintersemester 1998/99) Studienordnung (neu; gültig zum Wintersemester 1998/99) Die neue Studienordnung gilt für alle Studierenden, die zum Wintersemester 1998/99 noch nicht im fünften Fachsemester sind. Nebenfach 1 Geltungsbereich

Mehr

Universitätsstr Bayreuth Tel.: 0921 / Fax: 0921 /

Universitätsstr Bayreuth Tel.: 0921 / Fax: 0921 / HERAUSGEBER Zentrale Universitätsverwaltung Abteilung I, Akademische Angelegenheiten Universitätsstr. 30 95440 Bayreuth Tel.: 0921 / 55-5215 Fax: 0921 / 55-5325 PHILOSOPHIE (MAGISTER) Der Text dieser Studienordnung

Mehr

Studienordnung für das "studierte Fach" Katholische Religion im Studiengang Lehramt an Grundschulen

Studienordnung für das studierte Fach Katholische Religion im Studiengang Lehramt an Grundschulen Technische Universität Dresden Philosophische Fakultät Studienordnung für das "studierte Fach" Katholische Religion im Studiengang Lehramt an Grundschulen Vom 23.07.2004 Auf Grund von 21 des Gesetzes über

Mehr

S t u d i e n o r d n u n g. M a t h e m a t i k (als extensiv studiertes Fach) Lehramt an Haupt- und Realschulen

S t u d i e n o r d n u n g. M a t h e m a t i k (als extensiv studiertes Fach) Lehramt an Haupt- und Realschulen UNIVERSITÄT ROSTOCK Institut für Mathematik S t u d i e n o r d n u n g für den Teilstudiengang M a t h e m a t i k (als extensiv studiertes Fach) im Studiengang Lehramt an Haupt- und Realschulen - 2008

Mehr

4 Besondere Zulassungsvoraussetzungen zu den Modulprüfungen für das Bachelor-Nebenfach Französisch

4 Besondere Zulassungsvoraussetzungen zu den Modulprüfungen für das Bachelor-Nebenfach Französisch Neufassung der Fachprüfungsordnung für das Bachelor-Nebenfach Französisch des Fachbereichs Geistes- und Kulturwissenschaften der Universität Kassel vom 23. April 2014 Aufgrund der Ordnung zur Änderung

Mehr

Studienordnung für das Studium des Faches Französisch im Studiengang Lehramt an Gymnasien an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz

Studienordnung für das Studium des Faches Französisch im Studiengang Lehramt an Gymnasien an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Studienordnung für das Studium des Faches Französisch im Studiengang Lehramt an Gymnasien an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Vom 11. Dezember 1984 [erschienen im Staatsanzeiger Nr. 49, S. 1152]

Mehr

Universitätsstr Bayreuth Tel.: 0921 / Fax: 0921 /

Universitätsstr Bayreuth Tel.: 0921 / Fax: 0921 / HERAUSGEBER Zentrale Universitätsverwaltung Abteilung I, Akademische Angelegenheiten Universitätsstr. 30 95440 Bayreuth Tel.: 0921 / 55-5215 Fax: 0921 / 55-5325 ETHNOLOGIE (MAGISTER) Der Text dieser Studienordnung

Mehr

Ordnung für die Bachelorprüfung in lehramtsbezogenen Studiengängen Seite 125

Ordnung für die Bachelorprüfung in lehramtsbezogenen Studiengängen Seite 125 Ordnung für die Bachelorprüfung in lehramtsbezogenen Studiengängen Seite 125 22. Spanisch A. Fachspezifische Zulassungsvoraussetzungen 1. Nachweis fachspezifischer Sprachkenntnisse ( 2 Abs. 2): Voraussetzung

Mehr

- 15/1 - Studienordnung für das Hauptfach Soziologie im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig. Vom 10. November 1999

- 15/1 - Studienordnung für das Hauptfach Soziologie im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig. Vom 10. November 1999 - 15/1 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Fakultät für Sozialwissenschaften und Philosophie Institut für Soziologie Studienordnung für das Hauptfach Soziologie im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig

Mehr

Fachprüfungsordnung für den BA-Studiengang. Germanistik. an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg. Vom 1. August 2006

Fachprüfungsordnung für den BA-Studiengang. Germanistik. an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg. Vom 1. August 2006 Fachprüfungsordnung für den BA-Studiengang Germanistik an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Vom 1. August 2006 (Fundstelle: http://www.uni-bamberg.de/fileadmin/uni/amtliche_veroeffentlichungen/2006/2006-15.pdf)

Mehr

Studienordnung für das Haupt- und Nebenfach Kunstgeschichte im Magisterstudiengang an der Technischen Universität Dresden. Vom

Studienordnung für das Haupt- und Nebenfach Kunstgeschichte im Magisterstudiengang an der Technischen Universität Dresden. Vom Technische Universität Dresden Philosophische Fakultät Studienordnung für das Haupt- und Nebenfach Kunstgeschichte im Magisterstudiengang an der Technischen Universität Dresden Vom 08.09.2001 Aufgrund

Mehr

Anlage 5. Studienordnung für den Teilstudiengang Unterrichtsfach Erdkunde

Anlage 5. Studienordnung für den Teilstudiengang Unterrichtsfach Erdkunde Anlage 5 Studienordnung für den Teilstudiengang Unterrichtsfach Erdkunde 1. Ziele und Inhalte Die Studierenden sollen durch das Studium die Fähigkeit erwerben, räumlich differenzierte oder differenzierende

Mehr

Philosophische Fakultät II Institut für Romanistik

Philosophische Fakultät II Institut für Romanistik Philosophische Fakultät II Institut für Romanistik Studienordnung für die Magisterteilstudiengänge (MTSG) Französisch, Spanisch und Italienisch als Haupt- und als Nebenfach und Portugiesisch und Rumänisch

Mehr

Studienordnung: Kurzstudium

Studienordnung: Kurzstudium Seite 1 von 5 Studienordnung: Kurzstudium Studienordnung für das Kurzstudium Deutsch als Fremdsprache für ausländische Studierende des Fachbereichs II an der Universität Trier vom 8. März 1999 Auf Grund

Mehr

Studienplan. Unterrichtsfach Katholische Religion Lehramt an Gymnasien (gem. PVO-Lehr I 1998).

Studienplan. Unterrichtsfach Katholische Religion Lehramt an Gymnasien (gem. PVO-Lehr I 1998). UNIVERSITÄT HANNOVER Fachbereich Erziehungswissenschaften Institut für Theologie und Religionspädagogik Abteilung Katholische Theologie http://www.erz.uni-hannover.de/ithrp/ GY Studienplan Unterrichtsfach

Mehr

Studienordnung. für den. Studiengang Modern China. mit dem. Abschluss Bachelor of Arts (B.A.) an der. Bayerischen Julius-Maximilians-Universität

Studienordnung. für den. Studiengang Modern China. mit dem. Abschluss Bachelor of Arts (B.A.) an der. Bayerischen Julius-Maximilians-Universität Studienordnung für den Studiengang Modern China mit dem Abschluss Bachelor of Arts (B.A.) an der Bayerischen Julius-Maximilians-Universität Würzburg Vom 10. August 2004 (Fundstelle: http://www.uni-wuerzburg.de/amtl_veroeffentlichungen/2005-12)

Mehr

- - Geltungsbereich Die Studienordnung regelt auf der Grundlage der Ordnung für die Prüfung im

- - Geltungsbereich Die Studienordnung regelt auf der Grundlage der Ordnung für die Prüfung im Studienordnung für den Studiengang POLITIKWISSENSCHAFT als Ergänzungsfach im Bachelorstudium an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 16.10.2002 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 86 Abs. 1 des Gesetzes

Mehr

1 Geltungsbereich. 2 Dauer des Studiums

1 Geltungsbereich. 2 Dauer des Studiums Nach 50 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 des Hessischen Hochschulgesetzes (HHG) in der Fassung vom 31. Juli 2000 (GVBl. I S. 374), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Juni 2002 (GVBl. I S. 255), hat der Fachbereich

Mehr

Vom 26. August 1987. [erschienen im Staatsanzeiger Nr. 36, S. 968]

Vom 26. August 1987. [erschienen im Staatsanzeiger Nr. 36, S. 968] Studienordnung des Fachbereichs Philologie III für das Studium des Faches Spanische Philologie (Hispanistik) als Hauptfach in den Studiengängen für Magister und Promotion an der Johannes Gutenberg-Universität

Mehr

I. Allgemeine Bestimmungen

I. Allgemeine Bestimmungen I. Allgemeine Bestimmungen 1 Geltungsbereich Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage der Ordnung für den Erwerb des akademischen Grades eines Magister Artium (M.A.) an der Ludwig-Maximilians-Universität

Mehr

Studienordnung für den Masterstudiengang Literatur und Medien an der Universität Bayreuth. Vom 20. März 2003

Studienordnung für den Masterstudiengang Literatur und Medien an der Universität Bayreuth. Vom 20. März 2003 Studienordnung für den Masterstudiengang Literatur und Medien an der Universität Bayreuth Vom 20. März 2003 Auf Grund von Art. 6 Abs. 1 Satz 1, Art. 72 Abs. 1 Satz 1 und Art. 86a des Bayerischen Hochschulgesetzes

Mehr

13. Ordnung zur Änderung der Ordnung für die Prüfung im lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz

13. Ordnung zur Änderung der Ordnung für die Prüfung im lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz 13. Ordnung zur Änderung der Ordnung für die Prüfung im lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz vom 23. März 2016 (Veröffentlichungsblatt der Johannes Gutenberg-Universität

Mehr

Studienordnung. für die Lehramtsstudiengänge an der Humboldt-Universität zu Berlin

Studienordnung. für die Lehramtsstudiengänge an der Humboldt-Universität zu Berlin Studienordnung für die Lehramtsstudiengänge an der Humboldt-Universität zu Berlin für das Amt des Lehrers (L 1) Amt des Lehrers - mit fachwissenschaftlicher Ausbildung in zwei Fächern (L 2) Amt des Lehrers

Mehr

Studienordnung für den Magisterstudiengang Erziehungswissenschaft als Hauptfach an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 15.

Studienordnung für den Magisterstudiengang Erziehungswissenschaft als Hauptfach an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 15. Studienordnung für den Magisterstudiengang Erziehungswissenschaft als Hauptfach an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 15. Juli 1998 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 85 Abs. 1 des Gesetzes über

Mehr

Humboldt-Universität zu Berlin Philosophische Fakultät II Institut für Romanistik

Humboldt-Universität zu Berlin Philosophische Fakultät II Institut für Romanistik Humboldt-Universität zu Berlin Philosophische Fakultät II Institut für Romanistik STUDIENORDNUNG FÜR DIE MAGISTERTEILSTUDIENGÄNGE (MTSG) FRANZÖSISCH, SPANISCH UND ITALIENISCH ALS HAUPT- UND NEBENFACH UND

Mehr

Studienordnung für den Studiengang SOZIOLOGIE als Ergänzungsfach im Bachelorstudium an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom

Studienordnung für den Studiengang SOZIOLOGIE als Ergänzungsfach im Bachelorstudium an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom Studienordnung für den Studiengang SOZIOLOGIE als Ergänzungsfach im Bachelorstudium an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 16.10.2002 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 86 Abs. 1 des Gesetzes über

Mehr

Studienordnung für den Ergänzungsstudiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Englisch

Studienordnung für den Ergänzungsstudiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Englisch Studienordnung für den Ergänzungsstudiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Englisch vom 09. Juni 1999 Hinweis: Diese Studienordnung ist im Gemeinsamen Amtsblatt des Thüringer Kultusministeriums und des

Mehr

- 31/13 - Studienordnung für das Studium des studierten Faches Ethik/Philosophie für das Lehramt an Mittelschulen. Vom 19.

- 31/13 - Studienordnung für das Studium des studierten Faches Ethik/Philosophie für das Lehramt an Mittelschulen. Vom 19. - 31/13 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Fakultät für Sozialwissenschaften und Philosophie Institut für Philosophie Inhalt: Studienordnung für das Studium des studierten Faches Ethik/Philosophie für das Lehramt an

Mehr

Hinweis: Diese Prüfungsordnung gilt für alle Studierenden, die Ihr Studium vor dem Wintersemester 2010/2011 aufgenommen haben.

Hinweis: Diese Prüfungsordnung gilt für alle Studierenden, die Ihr Studium vor dem Wintersemester 2010/2011 aufgenommen haben. Der Text dieser Fachstudien- und sordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim samt einsehbare Text. Hinweis:

Mehr

- 1 - Studienordnung für das Nebenfach Frankreich-Studien Vom 16. Mai 1997

- 1 - Studienordnung für das Nebenfach Frankreich-Studien Vom 16. Mai 1997 - 1 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Studienordnung für das Nebenfach Frankreich-Studien Vom 16. Mai 1997 Interdisziplinäres Nebenfach im Studiengang Magister Artium am Frankreich- Zentrum im Zentrum für Höhere Studien

Mehr

6. Studienangelegenheiten und Studienordnungen Diplomstudiengänge Neuere Fremdsprachen

6. Studienangelegenheiten und Studienordnungen Diplomstudiengänge Neuere Fremdsprachen Justus-Liebig-Universität Gießen - Der Präsident Mitteilungen Nr. 1 6.30.05 Nr. 3 FB 11 22 Abs. 5 HUG 6. Studienangelegenheiten und Studienordnungen 30.11 Diplomstudiengänge FBR 11 Bekanntmachung HMWK

Mehr

Vom 26. August 1987. [erschienen im Staatsanzeiger Nr. 36, S. 964]

Vom 26. August 1987. [erschienen im Staatsanzeiger Nr. 36, S. 964] Studienordnung des Fachbereichs Philologie III für das Studium des Faches Französische Philologie als Hauptfach in den Studiengängen für Magister und Promotion an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz

Mehr

Studienordnung für das vertieft studierte Fach Latein im Studiengang Höheres Lehramt an Gymnasien als Erweiterungsfach. Vom

Studienordnung für das vertieft studierte Fach Latein im Studiengang Höheres Lehramt an Gymnasien als Erweiterungsfach. Vom Technische Universität Dresden Fakultät Sprach-, iteratur- und Kulturwissenschaften Studienordnung für das vertieft studierte Fach atein im Studiengang Höheres ehramt an Gymnasien als Erweiterungsfach

Mehr

GRIECHISCHE PHILOLOGIE

GRIECHISCHE PHILOLOGIE GEORG-AUGUST-UNIVERSITÄT GÖTTINGEN ZENTRALE STUDIENBERATUNG GRIECHISCHE PHILOLOGIE Fakultät: Studienabschluss: Regelstudienzeit: Voraussetzungen: Philosophische Fakultät Magister/ Magistra Artium 9 Semester

Mehr

Studienordnung für den Magisterstudiengang Geographie als Nebenfach an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 15. Juli 1998

Studienordnung für den Magisterstudiengang Geographie als Nebenfach an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 15. Juli 1998 Studienordnung für den Magisterstudiengang Geographie als Nebenfach an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 15. Juli 1998 Aufgrund des 2 Abs.4 und des 85 Abs.1 des Gesetzes über die Universitäten

Mehr

Studienordnung für das Haupt- und Nebenfach Slavistik im Magisterstudiengang an der Technischen Universität Dresden

Studienordnung für das Haupt- und Nebenfach Slavistik im Magisterstudiengang an der Technischen Universität Dresden Technische Fakultät Dresden Fakultät Sprach- und Literaturwissenschaften Studienordnung für das Haupt- und Nebenfach Slavistik im Magisterstudiengang an der Technischen Universität Dresden Vom 08.11.2001

Mehr

für den Studiengang Philosophie mit dem Abschluss Prüfung zum Magister Artium (Magisterprüfung) an der Universität - Gesamthochschule Siegen

für den Studiengang Philosophie mit dem Abschluss Prüfung zum Magister Artium (Magisterprüfung) an der Universität - Gesamthochschule Siegen 1 STUDIENORDNUNG für den Studiengang Philosophie mit dem Abschluss Prüfung zum Magister Artium (Magisterprüfung) an der Universität - Gesamthochschule Siegen Vom 13. Februar 2001 Aufgrund des 2 Abs. 4

Mehr

Ordnung für die Bachelorprüfung in lehramtsbezogenen Studiengängen Seite 63

Ordnung für die Bachelorprüfung in lehramtsbezogenen Studiengängen Seite 63 Ordnung für die Bachelorprüfung in lehramtsbezogenen Studiengängen Seite 63 8. Französisch A. Fachspezifische Zulassungsvoraussetzungen 1. Nachweis fachspezifischer Sprachkenntnisse ( 2 Abs. 2): Voraussetzung

Mehr

- Keine amtliche Bekanntmachung -

- Keine amtliche Bekanntmachung - - Keine amtliche Bekanntmachung - Studienordnung der Ludwig-Maximilians-Universität München für das Fach Lateinische Philologie des Mittelalters für das Studium zum Erwerb des akademischen Grades eines

Mehr

Konsolidierte Fassung der Universität Bayreuth:

Konsolidierte Fassung der Universität Bayreuth: Konsolidierte Fassung der Universität Bayreuth: Der Text dieser Satzung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl sind Übertragungsfehler nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche,

Mehr

Universität Freiburg

Universität Freiburg Universität Freiburg Studienplan Gender Studies / Geschlechterforschung Magister Artium (M.A.)/Promotion Nebenfach 1. Gegenstand des Studiums Gender Studies bezeichnen interdisziplinär ausgerichtete Forschungsansätze,

Mehr

- 41/19 - Studienordnung für das Nebenfach Namenkunde (Onomastik) im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig. Vom 17.

- 41/19 - Studienordnung für das Nebenfach Namenkunde (Onomastik) im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig. Vom 17. - 41/19 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Philologische Fakultät Institut für Slavistik Studienordnung für das Nebenfach Namenkunde (Onomastik) im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig Vom 17. Dezember

Mehr

Prüfungsordnung für das Bachelor-Nebenfach Französisch des Fachbereichs Sprach- und Literaturwissenschaften der Universität Kassel vom 15. Juli.

Prüfungsordnung für das Bachelor-Nebenfach Französisch des Fachbereichs Sprach- und Literaturwissenschaften der Universität Kassel vom 15. Juli. Prüfungsordnung für das Bachelor-Nebenfach Französisch des Fachbereichs Sprach- und Literaturwissenschaften der Universität Kassel vom 15. Juli.2009 Inhalt 1 Geltungsbereich 2 Studienbeginn 3 Prüfungsausschuss

Mehr

Studiengang Bachelor of Arts (B.A.)

Studiengang Bachelor of Arts (B.A.) Studiengang Bachelor of Arts (B.A.) geko/11.01.2016 Prüfungsordnung der Albert-Ludwigs-Universität für den Studiengang Bachelor of Arts (B.A.) vom 25.11.2011 in der Fassung der fachspezifischen Bestimmungen

Mehr

Studiengang "Lehramt an Gymnasien" Spanisch, Hauptfach. 1. Erstes oder zweites Hauptfach. 1 Studienumfang

Studiengang Lehramt an Gymnasien Spanisch, Hauptfach. 1. Erstes oder zweites Hauptfach. 1 Studienumfang Studiengang "Lehramt an Gymnasien" Spanisch, Hauptfach 1. Erstes oder zweites Hauptfach 1 Studienumfang Im ersten oder zweiten Hauptfach Spanisch sind insgesamt 104 ECTS-Punkte zu erwerben; davon entfallen

Mehr

- 4/1 - Studienordnung für das Nebenfach Psychologie im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig. Vom 18. Januar 2001

- 4/1 - Studienordnung für das Nebenfach Psychologie im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig. Vom 18. Januar 2001 - 4/1 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Fakultät für Biowissenschaften, Pharmazie und Psychologie Institute für Psychologie Studienordnung für das Nebenfach Psychologie im Studiengang Magister Artium der Universität

Mehr

Studienordnung für das Fachgebiet Katholische Theologie im Magisterstudiengang an der Universität Bayreuth vom 20. September 2001*

Studienordnung für das Fachgebiet Katholische Theologie im Magisterstudiengang an der Universität Bayreuth vom 20. September 2001* Studienordnung für das Fachgebiet Katholische Theologie im Magisterstudiengang an der Universität Bayreuth vom 20. September 200* *Diese Ordnung wurde mit Satzung vom 5. Juli 2004 aufgehoben. Für Studenten,

Mehr

für den Studiengang Germanistik mit dem Abschluß Prüfung zum Magister Artium (M.A.) an der Universität - Gesamthochschule Siegen

für den Studiengang Germanistik mit dem Abschluß Prüfung zum Magister Artium (M.A.) an der Universität - Gesamthochschule Siegen 1 STUDIENORDNUNG für den Studiengang Germanistik mit dem Abschluß Prüfung zum Magister Artium (M.A.) an der Universität - Gesamthochschule Siegen Vom 12. März 2000 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 85 Abs.

Mehr