EEG Finanzierungsrelevante Änderungen
|
|
- Minna Gerber
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 EEG 2014 Finanzierungsrelevante Änderungen Dr. Stefan Geiger Das neue EEG Auswirkungen auf die Finanzierung von Onshore-Windprojekten 17. September 2014
2 Stenger LLP Mittelständische Wirtschaftskanzlei mit Sitz in Hamburg 13 Berufsträger, 6 Partner Mandanten sind in- und ausländische Unternehmen, Banken und die öffentliche Hand Energie Immobilien Internationales Netzwerk Stenger LLP ist langjähriges Mitglied des International Business Law Consortium (IBLC), einem Verbund internationaler Anwaltskanzleien Infrastruktur Luftverkehr
3 Unser Fokus: Planung, Finanzierung und Realisierung von EE-Projekten Gestaltung und Verhandlung der Finanzierungsverträge Durchführung und Organisation der Legal Due Diligence Energie Gestaltung und Verhandlung der Projektverträge Begleitung bei der Projektplanung und -entwicklung Beratung in streitigen Angelegenheiten Fondstrukturierungen Begleitung bei der Veräußerung oder dem Erwerb des Projekts Beratung von über 100 EE-Projekten mit einer Gesamtleistung von mehr als MW im In- und Ausland (u.a. Spanien, Italien, Frankreich, Belgien, England, Bulgarien und Tschechien)
4 EEG Ziele des Gesetzes 2. Änderungen bei der Förderung der Onshore-Windenergie 2.1 Verpflichtende Direktvermarktung 2.2 Kürzere Laufzeit der Anfangsvergütung 2.3 Degression und atmender Deckel 2.4 Verringerung der Förderung 2.5 Ausschreibung 2.6 Übergangsregelungen 3. Fazit 1
5 2 1. (Widerstreitende) Ziele des Gesetzes Ausbau der EE heute ca. 25% (Bruttostromverbrauch) bis 45% bis 60% % Maßnahmen Markt- und Netzintegration Mengensteuerung Gleichzeitig Durchbrechung der Kostendynamik Bezahlbarkeit der Energiewende für Bürger und Wirtschaft (Akzeptanz der EE) Europarechtskonforme Ausgestaltung des EEG Kosteneffizienz und angemessene Verteilung der Ausbaukosten
6 1. Ausbaupfad, 3 EEG Konzentration auf kostengünstige Technologien (Windenergie an Land und PV) Förderung von Wind auf See wegen hoher Kostensenkungspotentiale Technologiespezifische Ausbauziele, 1 Abs. 2 Satz 2 EEG Windenergie auf See: 6,5 GW bis 2020 und 15 GW bis 2030 Windenergie an Land: 2,5 GW jährlich (atmender Deckel) Solarenergie: 2,5 GW jährlich (atmender Deckel) Bioenergie 100 MW jährlich Geothermie und Wasserkraft (keine Mengensteuerung) 3
7 2. Finanzielle Förderung der Windenergie an Land Förderanspruch der Anlagenbetreiber gegen den Netzbetreiber ( 19 Abs. 1 EEG) geförderte Direktvermarktung nach 34 EEG Einspeisevergütung als Ausfallvermarktung nach 38 EEG Förderdauer: 20 Kalenderjahre zuzüglich Inbetriebnahmejahr ( 22 EEG) Vorrang der Direktvermarktung 4
8 2. Förderung der Windenergie an Land, 23 Abs. 1 Satz 2 i.v.m. 49 EEG Anzulegender Wert = der zur Ermittlung der Marktprämie oder der Einspeisevergütung für Strom aus EE zugrunde zu legende Betrag in Cent pro Kilowattstunde: Grundwert Anfangswert 4,95 Cent pro Kilowattstunde ( 49 Abs. 1 EEG) 8,9 Cent pro Kilowattstunde ( 49 Abs. 2 EEG) Repowering-Bonus gestrichen, Systemdienstleistungsbonus nicht verlängert 5
9 2.1 Geförderte Direktvermarktung, 34 EEG 34 EEG (entspricht 33g Abs. 1 und 2 EEG 2012) Anspruch der Anlagenbetreiber gegen den Netzbetreiber auf Marktprämie Erlös besteht aus 2 Komponenten: (1) Preis, den der Direktvermarkter beim Verkauf am Markt erzielt (2) Marktprämie Marktprämie wird rückwirkend anhand der für den jeweiligen Kalendermonat berechneten Wert nach Anlage 1 zum EEG 2014 ermittelt: MP = AW - MW (= Differenz zwischen anzulegendem Wert und dem energiespezifischen Monatsmarktwert) Managementprämie gestrichen (Kosten für Direktvermarktung im anzulegenden Wert enthalten) 6
10 2.1 Voraussetzungen der Marktprämie, 35 EEG Nr. 1: Kein vermiedenes Netzentgelt (= 33c Abs. 2 Nr. 1b EEG 2012) Verhinderung einer doppelten Förderung, indem der Anlagenbetreiber vermiedene Netzentgelte nach 18 StromNEV bezieht Nr. 2: Fernsteuerbarkeit der Anlage i.s.v. 36 EEG Fernsteuerbarkeit ist bis zum Beginn des zweiten auf die Inbetriebnahme der Anlage folgenden Kalendermonat zu erfüllen Nr. 3: Sortenreiner Marktprämienbilanzkreis (= 33c Abs. 2 Nr. 4 EEG 2012) Sicherstellung der Überprüfbarkeit der Vermarktung und Ausschluss einer missbräuchlichen Doppelvermarktung ( Erzeugerbilanzkreis ) Vertragliche Regelungen zur Gewährleistung der Voraussetzungen 7
11 2.1 Fernsteuerbarkeit, 36 EEG Fernsteuerbarkeit ist konstitutiv für die Inanspruchnahme der Marktprämie (nicht mehr bloß Voraussetzung für die erhöhte Marktprämie) Voraussetzungen entsprechen mit leichten Modifikationen 3 MaPrV Abs. 1 - Technische Einrichtungen für die Fernsteuerbarkeit für Abruf der Ist-Einspeisung und der Reduzierung der Einspeiseleistung (= 3 Abs. 1 MaPrV) - Einräumung entsprechender Befugnisse gegenüber dem Direktvermarkter / Dritten Abs. 2 - sichere Anbindung der Anlagen, intelligente Zähler nach 21c/d/e EnWG (= 3 Abs. 3 MaPrV) Abs. 3 - Einspeisemanagement ( 14 EEG) darf nicht beschränkt werden (= 3 Abs. 4 MaPrV) 8
12 2.1 Ausfallvermarktung, 38 Abs. 1 EEG Anlagenbetreiber können für Strom aus EE, den sie nach 20 Abs. 1 Nr. 4 dem Netzbetreiber zur Verfügung stellen, von diesem Netzbetreiber eine Einspeisevergütung verlangen. Einspeisevergütung wenn Direktvermarktung noch nicht möglich (Fehlen von Stammdaten, etwa Zählpunktbezeichnung, Anlagenschlüssel etc.) oder bei Insolvenz des Direktvermarkters Pauschaler Abschlag i.h.v. 20% auf den anzulegenden Wert Wirtschaftlich unattraktiv, daher nur Notfalloption Ziel: Reduzierung des Risikos und Begrenzung der Finanzierungskosten 9
13 2.1 Wechsel zwischen den Veräußerungsformen, 20 EEG 1. Anlagenbetreiber dürfen mit jeder Anlage nur zum ersten Kalendertag eines Monats zwischen den folgenden Veräußerungsformen wechseln: Geförderte Direktvermarktung Sonstige (nicht geförderte) Direktvermarktung Einspeisevergütung nach 38 EEG 2. Anlagenbetreiber dürfen den in einer Anlage erzeugten Strom weiterhin prozentual in verschiedenen Veräußerungsformen veräußern ( 20 Abs. 2 EEG) 3. Anlagenbetreiber können jederzeit ihren Direktvermarktungsunternehmer wechseln den Strom vollständig oder anteilig an Dritte veräußern, sofern diese den Strom in unmittelbarer räumlicher Nähe zur Anlage verbrauchen und der Strom nicht durch ein Netz durchgeleitet wird. 10
14 2.1 Wechselverfahren, 21 EEG Wechsel zwischen den Veräußerungsformen muss dem Netzbetreiber vor Beginn des jeweils vorangegangen Kalendermonat mitgeteilt werden (einmonatige Wartefrist) Beispiel: beabsichtigter Wechsel zum 1. Januar 2015 Wechselmitteilung vor Beginn des Monats Dezember Verkürzte Wechselfrist bei Ausfallvermarktung Wechsel aus oder in die Ausfallvermarktung ( 20 Abs. 2 Nr. 4 EEG) müssen bis zum fünftletzten Werktag des Vormonats mitgeteilt werden Ausfallvermarktung und kurze Wechselfrist begrenzen das Risiko der Direktvermarktung 11
15 2.2 Laufzeit der Anfangsvergütung EEG 2012 Anfangsvergütung variiert zwischen 5 Jahren (150% des Referenzertrags) und 20 Jahren (82,5% des Referenzertrags) EEG 2014 Anfangsvergütung variiert zwischen 5 Jahren (130% des Referenzertrags) und 20 Jahren (80% des Referenzertrags) Frist verlängert sich um einen Monat pro 0,36% des Referenzertrags, um den der Ertrag der Anlage 130% des Referenzertrag unterschreitet Zusätzlich: Frist verlängert sich um einen Monat pro 0,48% des Referenzertrags, um den der Ertrag der Anlage 100% des Referenzertrags unterschreitet (Anlage 2 des EEG Referenzertrag ) 12
16 2.2 Laufzeit der Anfangsvergütung Geringere Erlöse und Laufzeit der Anfangsvergütung bei der Finanzierung berücksichtigen 13
17 2.3 Degression und atmender Deckel, 26 und 29 EEG (I) Zielkorridor Netto-Zubau von WEA an Land: bis MW pro Jahr Allgemeine Degression Verringerung der anzulegenden Werte ab 2016 zum 1. Januar, 1. April, 1. Juli und 1. Oktober jeweils um 0,4% gegenüber dem vorangegangen Kalendermonat (bisher: 1,5% pro Jahr) Überschreitung und Unterschreitung des Ausbaukorridors ( atmender Deckel ) Stufenweise erhöhte Degression in Abhängigkeit der Summe in MW, um den die installierte Leistung den Zielkorridor im Bezugszeitraum überschreitet, Spiegelbildliche stufenweise Absenkung der Degression, in denen der Zielkorridor im Bezugszeitraum überschritten wird Erhöhung der anzulegenden Werte i.s.v. 49 EEG, in denen der Zielkorridor im Bezugszeitraum um mehr als 600 MW (Erhöhung um 0,2%) bzw. 800 MW (Erhöhung um 0,4%) unterschritten wird 14
18 2.3 Degression und atmender Deckel, 26 und 29 EEG (II) Bezugszeitraum Zeitraum nach dem letzten Kalendertag des 18. Monats und vor dem ersten Kalendertag des 5. Monats, der einem Zeitpunkt nach 29 Abs. 2 EEG vorausgeht (= 12-Monats-Zeitraum) Zubau-Berechnung Differenz zwischen Summe der registrierten installierten Leistung und der Summe der registrierten endgültig stillgelegten Leistung (= Netto-Zubau) 15
19 2.3 Zeitlicher Ablauf der Projektrealisierung Degression zum Errichtungsphase Bezugszeitraum Inbetriebnahme Anzulegender Wert steht erst etwa fünf Monate vor Inbetriebnahme fest 16
20 2.4 Verringerung der Vergütung bei negativen Preisen, 24 EEG Umsetzung der Umwelt- und Energiebeihilfen der EU-Kommission Reduzierung des anzulegenden Werts auf null, wenn die Preise der Stundenkontrakte für die Preiszone Deutschland/Österreich am Spotmarkt der Strombörse EPEX Spot SE in Paris an mindestens sechs aufeinanderfolgenden Stunden negativ ist Verringerung auf null betrifft die Einspeisung in diesen sechs Stunden sobald die Kette der unmittelbar aufeinanderfolgenden negativen Stundenkontrakte unterbrochen wird, müssen zunächst wieder sechs Stunden am Stück negative Preise herrschen Ermittlung der Strommenge über die Bilanzkreisabrechnung möglich Regelung gilt nicht für (1) Anlagen, die vor dem 1. Januar 2016 in Betrieb genommen worden sind (2) WEA mit installierter Leistung unter 3 MW (andere Anlagen unter 500 kw) (3) Demonstrationsobjekte 17
21 2.4 Verringerung der Förderung, 25 EEG (I) Verringerung auf Null ( 25 Abs. 1 EEG) Fehlende Übermittlung der zur Registrierung der Anlage erforderlichen Angaben Fehlende Übermittlung einer Erhöhung der installierten Leistung (Sanktion bezieht sich nur auf den Anteil, der der erhöhten Leistung entspricht) Dauer der Verringerung Solange : Bis zur Übermittlung der fehlenden Angaben 18
22 2.4 Verringerung der Förderung, 25 EEG (II) Verringerung auf Monatsmarktwert ( 25 Abs. 2 EEG) Nr. 1: Nr. 2: Nr. 3: Nr. 4: Nr. 5: Nr. 6: Technische Vorgaben der 9 Abs. 1, 2, 5 und 6 sowie 20 Abs. 1 EEG Wechselfristungen und -mitteilungen, 20 Abs. 1 i.v.m. 21 EEG Abrechnung mehrerer Anlagen über gemeinsame Messeinrichtung bei Inanspruchnahme unterschiedlicher Förderungen Pflicht zur Gesamtandienung Doppelvermarktungsverbot Vorbildfunktion öffentlicher Gebäude (EEWärmeG) Dauer der Verringerung ( 25 Abs. 2 Satz 2 EEG) Nr. 2 und 3: Bis zum Ablauf des Kalendermonats, der auf die Beendigung des Verstoßes folgt Nr. 5: Für die Dauer des Verstoßes zzgl. der darauf folgenden sechs Kalendermonate 19
23 2.5 Ausschreibung der Förderung von PV-Freiflächenanlagen, 55 EEG Pilotvorhaben: PV-Freiflächenanlagen relativ kurze Planungs- und Genehmigungszeiträume vergleichsweise geringe spezifische Investitionen im Planungsprozess 55 EEG legt Grundsätze fest, Konkretisierung erfolgt durch Rechtsverordnung Durchführung der Ausschreibungen durch BNetzA Art der finanziellen Förderung offen, Gebot auf den anzulegenden Wert Anspruch auf finanzielle Förderung nur bei Förderberechtigung, die im Rahmen der Ausschreibung vergeben wurde sechs Monate nach der erstmaligen öffentlichen Bekanntmachung eines Ausschreibungsverfahrens entfällt die Förderung nach 49 EEG Öffentliche Konsultation zum Eckpunktepapier ( 20
24 2.6 Übergangsvorschriften, 100 EEG Grundsätzliche Geltung des EEG 2014 für Bestandsanlagen, ABER: Anforderungen und Vergütungssätze gelten für Bestandsanlagen fort (Vertrauensschutz) Direktvermarktung: Fernsteuerbarkeit ab 1. April 2015 ( 100 Abs. 1 Nr. 5 EEG) Managementprämie für Bestandsanlagen ( 100 Abs.1 Nr. 8 EEG) 2014 Managementprämie wird gemäß Anlage 4 zum EEG 2012 fortgeführt 2015 Absenkung der Managementprämie um 0,1 C/kWh für fernsteuerbare WEA (Kein Vertrauensschutz, da Absenkung bereits nach 64f Nr. 3 EEG 2012 möglich) Erweiterung des Bestandsschutzes ( 100 Abs. 3 EEG) Genehmigung oder Zulassung vor dem 23. Januar 2014 Inbetriebnahme bis zum 31. Dezember
25 3. Fazit Auswirkungen des EEG 2014 auf die Finanzierung von Windprojekten Beschreibung Trend 1. Direktvermarktung Verpflichtende Direktvermarktung Bonität des Direktvermarkters Ausfallvermarktung 2. Vergütungsstrukturen Neue Berechnung der Anfangsvergütung Ausbaukorridor für Windenergie führt zu Unsicherheit bei der Förderung Neue Vertragsbedingungen für Finanzierungen und Finanzierungstrukturen 3. Ausschreibungen Ab 2017 Ausschreibung von Windprojekten (?) 22
26 Ihr Ansprechpartner Dr. Stefan Geiger Stefan Geiger ist Partner der Stenger LLP. Er ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht und auf das Bau-, Planungs- und Umweltrecht sowie das Energierecht spezialisiert. T: +49 (40) M: sgeiger@stengerllp.de 10
27 Englische Planke Hamburg T: +49 (40) F: +49 (40) contact@stengerllp.de
Das neue EEG 2014 am Beispiel der Windenergie
Das neue EEG 2014 am Beispiel der Windenergie 1 I. Ziele und Grundsätze 1.) Ausbauziele EEG 2012-35% spätestens bis zum Jahr 2020-50% spätestens bis zum Jahr 2030-65% spätestens bis zum Jahr 2040 und -
MehrDas Erneuerbare-Energien-Gesetz 2014
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2014 EEG 2014 - Überblick über die wesentlichen Neuregelungen Einführung Am 1. August 2014 ist das novellierte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Kraft getreten. Ziel
MehrWindenergie die tragende Säule der Energiewende?!
Windenergie die tragende Säule der Energiewende?! Tarmstedt 2012 Harald Wedemeyer Rechtsanwalt Folie 1 RA Harald Wedemeyer Gliederung 1. Einführung Folie 2 RA Harald Wedemeyer Einführung Ziele des Gesetzgebers
MehrINFO. EEG 2014 wesentliche Änderungen und Anpassungen, die auch für Bestandsanlagen von Bedeutung sind. Stand: 07. Juli 2014
Stand: 07. Juli 2014 INFO EEG 2014 wesentliche Änderungen und Anpassungen, die auch für Bestandsanlagen von Bedeutung sind ARGE Netz GmbH & Co.KG Husumer Straße 61 25821 Breklum Beisheim Center Ebertstraße
MehrUmwelt- und Energierecht
Umwelt- und Energierecht Vergütung Windenergie und PV Referent: Dr. Helmut Loibl Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Generelle neue Vorgaben für die Vergütung Bisherige EEG EEG 2014 Bisherige
MehrEEG 2014 Erste Erfahrungen aus der anwaltlichen Praxis
EEG 2014 Erste Erfahrungen aus der anwaltlichen Praxis Dr. Thomas Heineke Die Bewertungen der EEG-Reform sind unterschiedlich. Die einen sehen es so 09.10.2014 2 und die anderen so 09.10.2014 3 1. Regelförderung:
MehrDie Zukunft der Bürger-Energie-Unterhaching eg nach dem neuen EEG Erich Brand, Hermann Mader
Die Zukunft der Bürger-Energie-Unterhaching eg nach dem neuen EEG Erich Brand, Hermann Mader 1 Bürger-Energie-Unterhaching eg Gegründet am 19. März 2012 205 Mitglieder 3 Photovoltaikanlagen errichtet 2
MehrGrundzüge der EEG-Reform 2014
Grundzüge der EEG-Reform 2014 Ministerialdirigentin Dr. Dorothee Mühl Leiterin der Unterabteilung IIIB (Strom) Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Berlin, 19. Mai 2014 Ausgangspunkte der Novelle
Mehr20. November 2014 Energiekonferenz Strausberg Das neue EEG 2.0 aus Sicht der Anlagenbetreiber
20. November 2014 Energiekonferenz Strausberg Das neue EEG 2.0 aus Sicht der Anlagenbetreiber Rechtsanwalt Janko Geßner Fachanwalt für Verwaltungsrecht ausschließlich öffentlich-rechtlich / bundesweit
MehrBürger-Energie - Kultur der nachhaltigen Energiewende in Gefahr. Was tun?
Bürger-Energie - Kultur der nachhaltigen Energiewende in Gefahr. Was tun? Freiburg, den 11. Juli 2014 Ursula Sladek Vorstand der Netzkauf EWS Genossenschaft Schönau eg EEG Umlage Das Erneuerbare Energien
MehrErneuerbare-Energien-Gesetz
EEG2014 Erneuerbare-Energien-Gesetz EEG - Entwicklung Stromeinspeisungsgesetz (1991) Erneuerbare-Energien-Gesetz (2000) Erneuerbare-Energien-Gesetz (2004) Erneuerbare-Energien-Gesetz (2009) Erneuerbare-Energien-Gesetz
MehrRechtliche Probleme bei der Auslegung und Umsetzung des Direktvermarktungsmodells. Dr. Steffen Herz
Rechtliche Probleme bei der Auslegung und Umsetzung des Direktvermarktungsmodells Workshop zum EEG 2014 Institut für Energie- und Regulierungsrecht Berlin 10. Dezember 2014 Dr. Steffen Herz Über uns Erneuerbare
MehrTagung Recht & Finanzierung Erneuerbarer Energien Auswirkungen der EEG Novelle 2014
Tagung Recht & Finanzierung Erneuerbarer Energien Auswirkungen der EEG Novelle 2014 Verpflichtende Direktvermarktung und neue Einspeisevergütung Regelungen des EEG 2014 Dr. Thorsten Behle 18. September
MehrVerpflichtende Direktvermarktung erneuerbarer Energien als richtiger und wichtiger Schritt in Richtung Wettbewerb?
Verpflichtende Direktvermarktung erneuerbarer Energien als richtiger und wichtiger Schritt in Richtung Wettbewerb? enreg-workshop am 29. Juni 2015, Berlin Dr. Guido Hermeier Agenda I. Entwicklung und Bedeutung
MehrEEG 2014 Rahmenbedingungen und Marktauswirkungen
EEG 2014 Rahmenbedingungen und Marktauswirkungen KOCOnnect Tag bei der KOCO AG 22. Januar 2015, Dirk Voges LL.M, Legal Director Europe, Yingli Green Energy Europe GmbH DAS EEG 2014 AUF EINEN BLICK 2 Yingli
MehrEEG-Novelle Wesentliche Auswirkungen auf die Projektfinanzierung. Jörg-Uwe Fischer 6. Branchentag Windenergie NRW Düsseldorf, 11.
EEG-Novelle 2014 - Wesentliche Auswirkungen auf die Projektfinanzierung Jörg-Uwe Fischer 6. Branchentag Windenergie NRW Düsseldorf, 11. Juni 2014 DKB - die Hausbank für erneuerbare Energien 1990 gegründet
Mehr23. Windenergietage. Das EEG 2014 ein Überblick über die Neuregelungen für die Windenergie an Land
www.becklaw.de 23. Windenergietage Das EEG 2014 ein Überblick über die Neuregelungen für die Windenergie an Land Markus Krieger, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht beck beck rechtsanwälte
MehrRechte für Windenergieanlagen ohne Förderanspruch
Rechte für Windenergieanlagen ohne Förderanspruch BWE Forum: Zukunftsfragen im WEA-Betrieb HUSUM Wind 2017 Dr. Steffen Herz Über uns Umfassende rechtliche Beratung u.a. von Anlagenbetreibern, Projektentwicklern,
MehrStand der Diskussion zur Novellierung des EEG EEG-Novelle
15. NRW-Biogastagung Haus Düsse, 27.03.2014 Westfälisch-Lippischer Landwirtschaftsverband e.v. Stand der Diskussion zur Novellierung des EEG EEG-Novelle 2014 - Dr. Thomas Forstreuter Westfälisch-Lippischer
MehrArbeitsentwurf des EEG 2014
Arbeitsentwurf des EEG 2014 Inzwischen ist der Arbeitsentwurf des EEG 2014 vom 10.02.2014 in der öffentlichen Diskussion. Er kann hier http://www.taz.de/static/pdf/arbe_eeg2014_stand-140210_fin.pdf abgerufen
MehrM A S L A T O N. Rechtsanwaltsgesellschaft mbh. Köln Holbeinstraße 24, Leipzig. Leipzig
Rechtliche Rahmenbedingungen des EEG M A S L A T O N Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Leipzig. München. Köln Holbeinstraße 24, 04229 Leipzig Prof. Dr. Martin Maslaton Recht der Erneuerbaren Energien TU Chemnitz,
MehrInformationen über das. Neue EEG-Regelungen ab 2009
Informationen über das Neue EEG-Regelungen ab 2009 2008: Novelle des Erneuerbaren Energien Gesetzes EEG 2009: Höhere Vergütung und weniger Degression Vergütung für neue Windenergieanlagen an Land EEG 2004:
MehrBericht zu den Auswirkungen des Referentenentwurfs des Erneuerbaren- Energiegesetzes (EEG)
1 Verbandsversammlung 28.03.2014 DS 08 VV/2014 TOP 6: Bericht zu den Auswirkungen des Referentenentwurfs des Erneuerbaren- Energiegesetzes (EEG) Beschlussvorschlag Die Verbandsversammlung nimmt die Vorlage
MehrDIE EEG NOVELLE 2014 KONSEQUENZEN FÜR DIE UMSETZBARKEIT VON PHOTOVOLTAIK PROJEKTEN
DIE EEG NOVELLE 2014 KONSEQUENZEN FÜR DIE UMSETZBARKEIT VON PHOTOVOLTAIK PROJEKTEN 18.11.2014 Anika Titze Referentin Energierecht und Energiewirtschaft Photovoltaik 2.0 Geschäftsmodelle nach dem neuen
MehrBemessungsleistung bis 2 MW. bis 500 kw
EEG-Vergütungsübersicht für Inbetriebnahmejahr 2015 (ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit) Hinweise: Im EEG 2014 sind 3 Fördermöglichkeiten vorgesehen. Unter diesen kann der Anlagenbetreiber
MehrPhotovoltaik in der Praxis Das neue EEG 2014. 7. Jahrestagung Kommunaler Energie-Dialog Sachsen. Anja Assion
WWW.GOETZE.NET Photovoltaik in der Praxis Das neue EEG 2014 7. Jahrestagung Kommunaler Energie-Dialog Sachsen Anja Assion Rechtsanwältin, Petersstraße 15, 04109 Leipzig AGENDA 1. Gesetzgebungsprozess 2.
MehrAuch Windenergieanlagen haben Rechte Rechte und Pflichten nach dem EEG für WEA ohne Förderanspruch
Auch Windenergieanlagen haben Rechte Rechte und Pflichten nach dem EEG für WEA ohne Förderanspruch 26. Windenergietage Warnemünde, 8. November 2017 Dr. Steffen Herz Über uns Umfassende rechtliche Beratung
MehrEnergieforum Session 3 Mieterstrommodell. Einführung
Energieforum 2017 Session 3 Mieterstrommodell Einführung Thomas Schomerus Tallinn, 3 July 2017 Das Gesetz zur Förderung von Mieterstrom vom 17. Juli 2017 trat am 25. Juli 2017 in Kraft. Anspruchsvoraussetzungen
MehrDie Einspeisevergütung aus dem EEG stellt sich ab wie folgt dar:
Einspeisevergütung für im Kalenderjahr 2014 neu in Betrieb genommene Eigenerzeugungsanlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG vom 21.07.2014 (EEG 2014) Grundlage: Zum 1. August 2014 ist das novellierte
MehrStand der EEG-Diskussion
Stand der EEG-Diskussion Dr. Bernhard Dreher, Referat IIIB5 Erneuerbare Energien Technologien (Wind, Wasser, PV, Biomasse, Geothermie) Tagung Dezentrale flexible Strombereitstellung aus Biogas: Entwicklung,
MehrInformation über die Registrierungspflicht für Bestandsanlagen gemäß 16 Abs. 3 Satz 1 AnlRegV
Information über die Registrierungspflicht für Bestandsanlagen gemäß 16 Abs. 3 Satz 1 AnlRegV Betreiber von vor dem 01.08.2014 in Betrieb genommenen EEG-Anlagen (Bestandsanlagen) im Geltungsbereich des
MehrDirektvermarktung zur Inanspruchnahme der Marktprämie - Rechtliche Aspekte (Vertragsgestaltung)
Direktvermarktung zur Inanspruchnahme der Marktprämie - Rechtliche Aspekte (Vertragsgestaltung) Fachgespräch Direktvermarktung Bestandsaufnahme und Entwicklungsperspektiven auf den Berliner Energietagen
MehrAktuelle Änderungen im EEG und der Solarförderung Rechtliche Grundlagen neuer Geschäftsmodelle beim Ausbau von PV- Gemeinschaftsanlagen
Kanzlei für Bau- und Energierecht Aktuelle Änderungen im EEG und der Solarförderung Rechtliche Grundlagen neuer Geschäftsmodelle beim Ausbau von PV- Gemeinschaftsanlagen RA Stefan Flaig Freitag, 1. Januar
MehrBericht nach 77 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2017
Bericht nach 77 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2017 EEG-Einspeisungen im Jahr 2016 Netzbetreiber (VNB): Betriebsnummer der Bundesnetzagentur: 10003699 Vorgelagerter Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB): GELSENWASSER Energienetze
MehrPV-Anlagen in der Direktvermarktung PV-Betreiberkonferenz Kirchdorf/Haag, 08. April 2016
Ob und wie Direktvermarktung bei kleinen und mittleren Anlagen funktioniert PV-Vermarktung bei Volleinspeisung und Überschuss PV-Anlagen in der Direktvermarktung PV-Betreiberkonferenz Kirchdorf/Haag, 08.
MehrNeuerungen durch das EEG 2017 für Bioenergieanlagen
Neuerungen durch das EEG 2017 für Bioenergieanlagen Stephan Kleiner Referat Bioenergie, Biokraftstoffe 46. Woche der Erzeuger und Vermarkter 22. November 2016 Herrsching am Ammersee Die Energiewende in
MehrMaßnahme Referenz Bewertung des DIHK. Europäischer Kontext
DIHK-Kurzbewertung: Beschlussfassung des Bundeskabinetts zur Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vom 8. April 2014 unter Berücksichtigung der Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien (2014 2020)
MehrDas neue EEG 2014. BBWind Projektberatungsgesellschaft mbh. Eckpunkte der Änderungen im Erneuerbaren-Energien-Gesetz für Windenergie an Land
Das neue EEG 2014 Eckpunkte der Änderungen im Erneuerbaren-Energien-Gesetz für Windenergie an Land BBWind Projektberatungsgesellschaft mbh 1 Umsetzung des Gesetzes Das neue EEG ist seit dem 1. August 2014
MehrStrom-Direktvermarktung
Strom-Direktvermarktung Lohnt sich und ermöglicht neue Geschäftsmodelle PV Magazine Webinar Direktvermarktung lohnt sich und ermöglicht neue Geschäftsmodelle Was ist Direktvermarktung? PV Magazine Webinar
MehrZahlen zum EEG. Bericht nach 77 EEG EEG-Einspeisungen im Jahr Betriebsnummer der Bundesnetzagentur:
Zahlen zum EEG Bericht nach 77 EEG 2014 EEG-Einspeisungen im Jahr 2013 Netzbetreiber (VNB): Stadtwerke Saarbrücken AG Betriebsnummer der Bundesnetzagentur: 10000923 Netznummer der Bundesnetzagentur: 1
MehrEckpunkte Ausschreibung für die Förderung von Erneuerbare-Energien-Anlagen
Eckpunkte Ausschreibung für die Förderung von Erneuerbare-Energien-Anlagen Berlin, den 16. September 2015 Referate III B 2 / III B 5 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie EEG 2016 Systemwechsel
MehrEEG 2014 ÄNDERUNGEN UND ANFORDERUNGEN
EEG 2014 ÄNDERUNGEN UND 12.11.2014 Anika Titze Referentin Energierecht und Energiewirtschaft Energieberatertag 2014 Nieder Olm www.energieagentur.rlp.de www.twitter.com/energie_rlp GLIEDERUNG:» Allgemeiner
MehrVermarktungsarten nach EEG und Grünstrom. Uwe Klann,
Vermarktungsarten nach EEG und Grünstrom Uwe Klann, klann@izes.de Agenda 1. Energiepolitische Ziele der Neuregelung der Vermarktung 2. Stromkennzeichnung 3. Vermarktungsoptionen nach EEG (Überblick) 4.
MehrÜbergangsregelungen im EEG 2017: Rechtlicher Rahmen für Windprojekte mit Inbetriebnahme in 2017 und 2018
Übergangsregelungen im EEG 2017: Rechtlicher Rahmen für Windprojekte mit Inbetriebnahme in 2017 und 2018 Forum Recht, Finanzen, Alternative Märkte 1 Kurzprofil BBH Becker Büttner Held gibt es seit 1991.
MehrWindkraft in Bayern in Zukunft chancenlos?
Windkraft in Bayern in Zukunft chancenlos? Öffentlicher Vortrag bei der Bürgerinitiative Pro Wind Landkreis Günzburg am 20. Februar 2014 in Ichenhausen Roland Wolf Referent für Energie und Umwelt Risiken
MehrDirektvermarktung: Markt- und Flexibilitätsprämie nach EEG
Direktvermarktung: Markt- und Flexibilitätsprämie nach EEG Biogasseminar am 1. März 212 in Wittlich Dipl.-Ing. Patrick Hochloff Direktvermarktung: Markt- und Flexibilitätsprämie nach EEG 1) Direktvermarktung
MehrDie Direktvermarktung aus Sicht der Netzbetreiber
13. Fachgespräch der Clearingstelle EEG Das Schwerpunkt Direktvermarktung Die Direktvermarktung aus Sicht der Netzbetreiber Constanze Hartmann, LL.M. / BDEW Berlin, 23. November 2012 www.bdew.de Anforderungen
MehrDer Rechtsrahmen für die energetische Nutzung von Klärgas
Der Rechtsrahmen für die energetische Nutzung von Klärgas Christian Buchmüller und Jörn Schnutenhaus 1. Einführung...71 2. Förderung nach dem KWKG...71 2.1. Förderung der Stromerzeugung...72 2.1.1. Anspruchsvoraussetzungen...72
MehrWelche Perspektiven eröffnet das EEG 2014 für Bestandsanlagen und neue Projekte. Bildquelle: Wagner
Welche Perspektiven eröffnet das EEG 2014 für Bestandsanlagen und neue Projekte Bildquelle: Wagner Inhalt Strom, Wärme und Kraftstoffe aus Erneuerbaren Energien in Deutschland, Der Weg vom Stromeinspeisegesetz
MehrEEG-Vergütungsregelungen für das Inbetriebnahmejahr 2009
Wasserkraft ( 23 EEG) EEG-Vergütungsregelungen für das Inbetriebnahmejahr 2009 (ohne Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit) Anlagen bis 5 MW Anlagen bis 5 MW Neuanlagen modernisierte/revitalisierte
MehrEnergie Briefing. Februar 2014
Energie Briefing Februar 2014 Inhalt Einleitung 01 1. Änderungen der 02 Vergütungsregeln 2. Obligatorische 03 Direktvermarktung 3. Ausschreibungsverfahren 04 4. Eigenverbrauch, 04 Ausnahmen für energieintensive
Mehr- Windenergie an Land Marktanalyse. Berlin, 9. Februar 2015
- Windenergie an Land Marktanalyse Berlin, 9. Februar 2015 Gliederung 1. Mengengerüst 1995-2025 2. Eckdaten EEG 2014 3. Windparkstruktur 4. Akteure 5. Genehmigungsprozess 6. Potentiale/Hemmnisse 7. Fazit
MehrLeseprobe zum Download
Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen
MehrWindenergie in Deutschland Vergütungsstruktur des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG)
Windenergie in Deutschland Vergütungsstruktur des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) Thorsten Falk Referat Wasserkraft, Windenergie und Netzintegration der Erneuerbaren Energien Übersicht 1. Wirkungsweise
MehrRegelungen des EEG 2014 für Bioabfallvergärungsanlagen
Diskussionspapier 01.08.2014 WITZENHAUSEN-INSTITUT Thema: Regelungen des EEG 2014 für Bioabfallvergärungsanlagen 1 Novellierung des EEG im Jahr 2014 Mit den Zielen der Beschränkung des Strompreisanstiegs
MehrDie richtige Berechnung der Einspeisevergütung bei Biomasseanlagen
Die richtige Berechnung der Einspeisevergütung bei Biomasseanlagen Januar 2005 Paluka Sobola & Partner Neupfarrplatz 10 93047 Regensburg Tel. 0941 58 57 1-0 Fax 0941 58 57 1-14 info@paluka.de www.paluka.de
MehrEinspeisevergütung für im Kalenderjahr 2012 neu in Betrieb genommene Eigenerzeugungsanlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG vom
Einspeisevergütung für im Kalenderjahr 2012 neu in Betrieb genommene Eigenerzeugungsanlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG vom 28.07.2011 Grundlage: Zum 1. Januar 2012 ist das novellierte Gesetz
MehrVermarktung von Strom aus Erneuerbaren Energien
Vermarktung von Strom aus Erneuerbaren Energien EEG-Vergütung EEG-Umlage Elektrische Energie Vergütung für Graustrom EEG-Vergütung Lieferanten Kunde 12.03.2013 2 Im Marktprämien-Modell übernimmt der Anlagenbetreiber
MehrInhaltsverzeichnis. Vorwort... Bearbeiterverzeichnis... Abkürzungsverzeichnis... Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) Einleitung zum EEG...
Vorwort.................................... Bearbeiterverzeichnis..................................................... Abkürzungsverzeichnis................................................... V VII XV
MehrErhebungsbogen EEG-Jahresmeldung 2016 der Bundesnetzagentur. Einspeisevergütung nach 37 EEG an Anlagenbetreiber tatsächlich geleistete Vergütung
a) Einspeisevergütung Einspeisevergütung nach 37 EEG 2014 Einspeisevergütung in Ausnahmefällen nach 38 EEG 2014 kaufmännisch abgenommende Strommenge an Anlagenbetreiber tatsächlich geleistete kaufmännisch
MehrErhebungsbogen EEG-Jahresmeldung 2016 der Bundesnetzagentur. Einspeisevergütung nach 37 EEG an Anlagenbetreiber tatsächlich geleistete Vergütung
a) Einspeisevergütung Einspeisevergütung nach 37 EEG 2014 Einspeisevergütung in Ausnahmefällen nach 38 EEG 2014 kaufmännisch abgenommende Strommenge an Anlagenbetreiber tatsächlich geleistete kaufmännisch
MehrDas EEG 2014 Veränderungen bei Neubau und Bestandsanlagen Dr. Günter Hälsig Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
Das EEG 2014 Veränderungen bei Neubau und Bestandsanlagen Dr. Günter Hälsig Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz 9. Fachtagung Biogas 15. Oktober 2014 Einführung neuer Koalitionsvertrag
MehrIhr Partner für die Direktvermarktung. Transparent. Marktgerecht. Ohne Umwege.
Ihr Partner für die Direktvermarktung. Transparent. Marktgerecht. Ohne Umwege. Wind- und Solarenergie Direktvermarktung www.clens.eu Clean Energy Sourcing Das Unternehmen Kennzahlen 2014 520.000.000 Konzernumsatz
MehrEEG-Direkt und Regelenergievermarktung für Biogasanlagenbetreiber
EEG-Direkt und Regelenergievermarktung für Biogasanlagenbetreiber Die Lechwerke AG > Aktuell ca. 1,5 Mrd. kwh in der Direktvermarktung > Seit 2007 Vermarktung von Minutenreserveleistung > Seit 2013 Vermarktung
MehrEckpunkte für die Reform des EEG
Berlin, 17. Januar 2014 Eckpunkte für die Reform des EEG Einführung Die Energiewende ist ein richtiger und notwendiger Schritt auf dem Weg in eine Industriegesellschaft, die dem Gedanken der Nachhaltigkeit
MehrVergleich der EEG-Vergütungsregelungen für 2009
Vergleich der -Vergütungsregelungen für 2009 Bundestagsbeschluss zum nachrichtlich (theoretische Werte): nach, - und nach. Die folgenden Tabellen geben einen beispielhaften Überblick für Vergütungen und
MehrDIREKTVERMARKTUNG. Dr. René Mono, Vortrag im Rahmen des 18. Fachgesprächs der EEG-Clearingstelle
DIREKTVERMARKTUNG Dr. René Mono, Vortrag im Rahmen des 18. Fachgesprächs der EEG-Clearingstelle WAS IST DIE WESENTLICHE ÄNDERUNG IM EEG 2014? Regelung 2 Abs. 2 EEG Strom aus erneuerbaren Energien und aus
MehrInhaltsverzeichnis. Vorwort 5
Vorwort 5 A. Nachhaltigkeit, Transformationsbedingungen, Steuerungsprobleme: Grundlagen und Grundprobleme der Energiepolitik 13 I. Deutschland, ein Vorreiter bei der Energiewende? 13 II. Effektivitätsbedingungen
MehrÜbersicht über die EEG-Vergütungsregelungen für 2009 gemäß Bundestagsbeschluss zum EEG Vergütung ct/ kwh
Übersicht über die EEG-Vergütungsregelungen für 2009 gemäß Bundestagsbeschluss zum EEG Die folgenden Tabellen geben einen beispielhaften Überblick für Vergütungen und Degressionen für Anlagen, die im Jahr
MehrVergleich EEG 2012 und EEG 2014 Das hat der BWE erreicht!
Vergleich EEG 2012 und EEG 2014 Das hat der BWE erreicht! In der Diskussion um das EEG 2014 wurden für die Windenergie an Land viele Änderungen weit im Vorfeld der EEG-Novelle 2014 diskutiert. Schon im
MehrDAS EEG 2017: FRISTEN ÜBER FRISTEN. MARTINA BEESE Rechtsanwältin. Pflichten über Pflichten -
DAS EEG 2017: FRISTEN ÜBER FRISTEN Pflichten über Pflichten - Eine einzige Haftungsfalle für Betreiber, Betriebsführer und Dienstleister Quelle 8.2 Consulting AG 25. Windenergietage 2016 MARTINA BEESE
MehrMesstechnische Fragen aus Sicht der Netzbetreiber
Messtechnische Fragen aus Sicht der Netzbetreiber Constanze Hartmann, LL.M./ BDEW 20. Fachgespräch der Clearingstelle EEG Technische Aspekte im EEG: Messung & Technik www.bdew.de Eigenversorgung und EEG-Umlagepflicht
MehrVergütungsübersicht gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz
vom 19.03.2002 in der Fassung vom 21.08.2009 sowie 12.07.2012 und der StromNEV vom 25.07.2005. 1. Grundvergütung (üblicher Preis) Zeitraum Vergütung Quartal 3-2016 Quartal 4-2016 Quartal 1-2017 Quartal
MehrBericht nach 52 Abs. 1 Nr. 2 EEG
Bericht nach 52 Abs. 1 Nr. 2 EEG EEG-Einspeisungen im Jahr 2015 Netzbetreiber (VNB): SWP Stadtwerke Pforzheim GmbH & Co. KG Betriebsnummer der Bundesnetzagentur: 10000996 Netznummer der Bundesnetzagentur:
MehrDas neue Ausschreibungsmodell für PV-Freiflächenanlagen
WWW.GOETZE.NET Das neue Ausschreibungsmodell für PV-Freiflächenanlagen Dr. Roman Götze Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Petersstraße 15, 04109 Leipzig Anja Assion Rechtsanwältin, Petersstraße
MehrZusammengefasste Endabrechnung nach 72 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a EEG 2017 der Stadtwerke Mengen für das Kalenderjahr 2016
Zusammengefasste Endabrechnung nach 72 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a EEG 217 der Stadtwerke Mengen für das Kalenderjahr 216 Einspeisevergütung Die nachfolgende Tabelle gibt die von uns, der Stadtwerke Mengen,
MehrVergütungsübersicht gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz
vom 19.03.2002 in der Fassung vom 21.08.2009 sowie 12.07.2012 und der StromNEV vom 25.07.2005. 1. Grundvergütung (üblicher Preis) Zeitraum Vergütung Quartal 4-2016 2,83 Ct/kWh Quartal 1-2017 3,76 Ct/kWh
MehrBiogasanlagen Was geht noch? Auswirkungen des Regierungsentwurfes vom 10.04.2014 zur Novellierung des EEG 2014 auf Biogasanlagen
Biogasanlagen Was geht noch? Auswirkungen des Regierungsentwurfes vom 10.04.2014 zur Novellierung des EEG 2014 auf Biogasanlagen Vortrag Haus Düsse am 10.04.2014 Rechtsanwalt Philipp Wernsmann Weberstraße
MehrErneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) - Ziel (Urfassung, 2000): Im Interesse des Klima- und Umweltschutzes eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung zu ermöglichen und den Beitrag Erneuerbarer Energien
MehrAusschreibungen im EEG 2016
Ausschreibungen im EEG 2016 BEE Unternehmertag, Berlin, 24. Februar 2016 Workshop 3: Wie begegne ich den neuen Herausforderungen des Ausschreibungsmodells im EEG 2016? Dr. Florian Valentin Über uns Umfassende
MehrVermarktung von eigenerzeugter Energie Minutenreserve, Marktprämienmodell
Vermarktung von eigenerzeugter Energie Minutenreserve, Marktprämienmodell Dr. Martin Reh Lechwerke AG 28.11.2014 Seite 1 EEG-Direktvermarktung Marktprämienmodell (MPM) Flexibilitätsprämie Regelenergie
MehrM A S L A T O N. Rechtliche Auswirkungen der EEG-Novelle Rechtliche Auswirkungen der EEG-Novelle Rechtsanwaltsgesellschaft mbh.
Rechtliche Auswirkungen der EEG-Novelle 2014 M A S L A T O N Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Leipzig. München. Köln Holbeinstraße 24, 04229 Leipzig Prof. Dr. Martin Maslaton, Rechtsanwalt TU Chemnitz, TU/Bergakademie
MehrA N M E L D U N G PV-Dachanlagen zur kaufmännischen Abwicklung der EEG-Förderung
A N M E L D U N G PV-Dachanlagen zur kaufmännischen Abwicklung der EEG-Förderung An die Stadtwerke Mössingen Freiherr vom Stein Strasse 18 72116 Mössingen - nachfolgend Netzbetreiber genannt - durch 1.
MehrRegionalkonferenz Naturschutz Münsterland 2014
Regionalkonferenz Naturschutz Münsterland 2014 Neuerungen aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz 2014 BEE=Bundesverband Erneuerbare Energien Herkunft von EEG-Strom per 31.12.2011 (Quelle: Wikipedia) (Quelle:
Mehr16. FACHKONGRESS HOLZENERGIE
16. FACHKONGRESS HOLZENERGIE Augsburg, 07.10.2016 Das Open Source Planungstool SoPHeNa Darstellung der Wirtschaftlichkeits-Betrachtung und energetischen Planung von Biomasse-KWK-Anlagen in Nahwärmenetzen
MehrReferentenentwurf des BMWi vom 26. September 2016 zur Änderung des KWK-Gesetzes 2016
Referentenentwurf des BMWi vom 26. September 2016 zur Änderung des KWK-Gesetzes 2016 Das KWK-Gesetz 2016 steht seit seiner Verabschiedung durch den Bundestag und den Bundesrat unter dem Vorbehalt der beihilferechtlichen
MehrBericht nach 77 Abs. 1 Nr.2 EEG EEG Einspeisung im Jahr 2015
Bericht nach 77 Abs. 1 Nr.2 EEG EEG Einspeisung im Jahr 2015 Netzbetreiber (VNB): Stadtwerke Neu-Isenburg GmbH Betriebsnummer der Bundesnetzagentur: 10001697 Netznummer der Bundesnetzagentur: 1 Vorgelagerter
Mehr1.) Inkrafttreten: Das Gesetz tritt zum in Kraft.
Photovoltaik: Einigung im Vermittlungsausschuss Am 27. Juni 2012 konnte im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat eine Einigung über die zukünftige Ausgestaltung der Förderung von Photovoltaik-Anlagen
MehrRechtliche Rahmenbedingungen der Strom-Eigenversorgung
Rechtliche Rahmenbedingungen der Strom-Eigenversorgung Prof. Dr. Christian Buchmüller 1. EE.SH-Werkstatt: Produzieren mit Erneuerbaren Energien 9. März 2017 in Fedderingen 1 Übersicht I. Eigenverbrauch
MehrGibt es ein Recht der Bürgerenergie?
Forschungsstelle Umweltenergierecht Gibt es ein Recht der Bürgerenergie? Bürgerenergie und Recht aktuelle Entwicklungen Ilka Hoffmann Würzburg, 27.04.2016 Überblick Einleitung Der Begriff Bürgerenergie
MehrFachhochschule Köln Cologne University of Applied Sciences. Windstille Sonnenfinsternis die Luft ist raus Gefährdet das neue EEG die Energiewende?
Fachhochschule Köln Herzlich Willkommen! Windstille Sonnenfinsternis die Luft ist raus Gefährdet das neue EEG die Energiewende? VDI-Bezirksverein Köln, 21.April 2015 Eine Gesprächsrunde mit Vorträgen und
MehrThemenblock 1: Einführung in die Direktvermarktung Neuerungen in der EEG-Novelle 2014
ForWind Academy / HDT am 16. September 2014, Bremen Direktvermarktung von Windstrom Was ändert sich durch das neue EEG für Anlagenbetreiber? Themenblock 1: Einführung in die Direktvermarktung Neuerungen
MehrAUSSCHREIBUNG FÜR EEG-ANLAGEN: FUNKTION, WIRKUNGEN, ENTWICKLUNGEN
: FUNKTION, WIRKUNGEN, ENTWICKLUNGEN Bürgerenergie-Konvent in Erfurt, 25./26. September 2015 Marcel Keiffenheim Leiter Politik und Kommunikation Greenpeace Energy 1 EEG 2016 Alles soll gleich bleiben wie
MehrErneuerbare Energien auf dem Weg in den Markt
Erneuerbare Energien auf dem Weg in den Markt Boos Hummel & Wegerich Rechtsanwälte Zimmerstraße 56 101117 Berlin Tel.: 030-2009547-0 Fax: 030-2009547-19 post@boos-hummel.de Übersicht Einführung Hintergrund
MehrDas EEG 2014 im Überblick
Das EEG 2014 im Überblick Dr. Guido Wustlich Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Berlin, 23. September 2014 Einführung (1) Energieversorgung Status quo: Endenergieverbrauch wird zu rd. 87% durch
MehrEinführung in das EEG 2014
Einführung in das EEG 2014 Prof. Dr. Thomas Schomerus Stand: 4.7.2014 Übersicht I. Einführung: Energiewende, Zeitplan, Ziele, Eckpunkte II. Neue Mengensteuerung über Ausbaupfad III. Neue Förderregelungen
MehrWarum überhaupt Energiewende?
Solar lohnt sich! Warum überhaupt Energiewende? Energieressourcen Akzeptanz Erneuerbarer Energien Zellen und Modultypen Quelle: https://www.manz.com/de/maerkte/solar/systemloesungen-fuer-gebaeudeintegrierte-photovoltaik-bipv/manz-cigs-solarmodule/
MehrBiogas Wie geht es weiter?
Biogas Wie geht es weiter? Bastian Olzem Referatsleiter Politik Gemeinschaftsveranstaltung Bernburg Strenzfeld, 26. März 2014 Agenda 1. Die zukünftige Rolle von Biogas 2. Die Finanzierung von Biogas 3.
MehrNeue Regelungen im EEG 2014 für die Nutzung von Abfall- und Reststoffen
Neue Regelungen im EEG 2014 für die Nutzung von Abfall- und Reststoffen Dipl. Ing. agr. Regionalbüro Nord über 400 ehrenamtliche Experten Mitglied im Europäischen Biogasverband (EBA) Struktur Fachverband
MehrAusschreibungen/Marktanalyse
Ausschreibungen/Marktanalyse Photovoltaik-Dachanlagen Berlin, 9.2.2015 Gliederung 1. Ausbaustand und Marktentwicklung bis 2014 2. EEG-Förderung und Stromgestehungskosten 3. Ausbauziele und Potenziale 4.
Mehr