Richtlinien zur Ausstellung der Fortbildungs-Bestätigung
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- Kristina Waltz
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1 Richtlinien zur Ausstellung der Fortbildungs-Bestätigung Verband der LogopädInnen für Oberösterreich, Der Verband der LogopädInnen für Oberösterreich stellt auf Antrag eine Bestätigung für geleistete Fortbildungen aus. Diese FOBI-Bestätigung ist nötig: - bei der GKK Oberösterreich zum Einreichen für den FOBI-Topf - bei der BVA für den FOBI-Zuschuss - für alle freiberuflich tätigen LogopädInnen - zum Nachweis der Fortbildung beim Arbeitgeber 1) Formale Voraussetzungen: Es werden nur Formulare mit vollständigen Angaben anerkannt. Fortbildungsbestätigungen müssen Titel, Thema, ReferentIn, Anzahl der Einheiten und Unterschrift aufweisen. Zahlungsbelege sind ebenfalls anzuschließen. Bestätigungen, welche nicht alle Angaben enthalten oder handschriftliche Korrekturen der Teilnehmerin aufweisen, werden nicht akzeptiert. Für Nichtmitglieder des Verbandes für LogopädInnen für OÖ kostet die Ausstellung der Fortbildungsbestätigung 20,-. Die Fortbildungs-Bestätigung wird jeweils nur das vorherige Kalenderjahr ausgestellt. Es gibt keine Gutpunkte für kommende Jahre.
2 2) Welche Fortbildungen werden anerkannt? Anerkannt werden Fortbildungen und/oder weiterführende Ausbildungen, die auf der Ausbildung zur Logopädin aufbauen, beziehungsweise für eine Zielgruppe mit fachspezifischer Grundausbildung ausgeschrieben sind (MTD- Berufe, Sprachtherapeutische Berufe, klinische Linguistik). Außerdem werden Fortbildungen anerkannt, wenn ihre Zielgruppe neben LogopädInnen und verwandten Berufen auch Personen mit medizinischer oder pädagogischer Grundausbildung umfasst. Entscheidend bei der Beurteilung ist, für welche Zielgruppe die Fortbildung ausgeschrieben ist. Fortbildungen, welche für alle Interessierten offen sind, oder aus deren Ausschreibung keine Spezifizierung der Zielgruppe hervorgeht, werden nicht anerkannt. Fachspezifische Symposien/Tagungen werden bei Vorlage der Ausschreibung und unterschriebener Teilnahmebestätigung anerkannt. Dabei wird der Tag mit 8 UE und der Halbtag mit 4 UE gerechnet, sofern keine anderen Angaben vorliegen. Die Fortbildung muss einem Fachbereich zuzuordnen sein bzw. die logopädische Relevanz begründet werden. Bereiche: 1) Kinder SES 2) Kinder frühe Therapie 3) Kinder Behinderung 4) Myofunktionelle Therapie 5) Neurologoie 6) Stimme und Atmung 7) Stottern 8) Mehrsprachigkeit 9) Störungen des Lesens, Schreibens und Rechnens 10) Hörstörungen 11) Mutismus
3 12) Audiometrie 13) Sonstiges logopädische Relevanz ist jedenfalls zu begründen Bei externen Fortbildungen muss die Ausschreibung mitgeschickt werden, die Fortbildung einem Fachbereich zuzuordnen sein bzw. die logopädische Relevanz begründet werden. Bei Fernstudien/E-learning muss der Nachweis des Workloads, sowie der abgelegten Prüfungen vom Veranstalter bestätigt werden, außerdem ist der Studieninhalt detailliert nachzuweisen und einem logopädischen Fachbereich zuzuordnen. Fachspezifische Arbeitskreise mit den Themen des jeweiligen Treffens werden ebenso wie logopädische Fachabende angerechnet. Arbeitskreise, welche kein spezifisches Thema haben, werden nicht berücksichtigt. Supervisionen müssen als Fallsupervisionen bestätigt sein. (Teamsupervisionen hat der Arbeitgeber zu finanzieren). 3) Organisatorischer Ablauf: 1. Das Ansuchen um Ausstellung der Fortbildungs-Bestätigung wird ans Büro geschickt und muss bis des Folgejahres gestellt werden. 2. Das Sekretariat macht eine Eingangskontrolle auf Vollständigkeit und erstellt eine Liste der Fortbildungen pro ansuchender Person. 3. Unvollständige Unterlagen wie fehlende Zahlungsbestätigungen, fehlende Kursbeschreibungen von anderen Anbietern usw. werden schon im Vorfeld durch das Büro wieder an die jeweilige Person retourniert. 4. Das Freiberuflerteam bearbeitet die Ansuchen und erstellt Vorschläge, wie diese zu beantworten sind, anhand der veröffentlichten Richtlinien. Ablehnungen werden kurz begründet. Diese Vorschläge werden in die Liste eingetragen, welche vom Büro erstellt wurde.
4 5. Die Liste mit den Vorschlägen wird dem FOBI-Team zur Stellungnahme übermittelt. Dabei ist die wissenschaftliche Leitung des FOBI-Teams (im Sinn des Qualitätssiegels der oberösterreichischen Erwachsenenbildungseinrichtungen) mit einzubeziehen. Auch hier müssen Ablehnungen kurz begründet werden. 6. Nach Stellungnahme durch das FOBI-Team wird das Ansuchen im Vorstand abgestimmt. 7. Bis 1. März müssen die Bestätigungen durch das Büro ausgeschickt sein. 8. Die komplette Liste mit allen Unterlagen wird im Büro archiviert. 4) Sonstiges: Die vorliegenden Richtlinien werden nach ihrer Abstimmung und Freigabe durch den Vorstand im allgemein zugänglichen Bereich der Homepage veröffentlicht. Für Generalversammlung, Freiberuflertreffen und ähnliche Informationsveranstaltungen werden zur Vorlage beim Finanzamt (Fahrtkosten) Teilnahmebestätigungen ausgegeben.
5 5) schematischer Ablauf: Ansuchen an das Logo-Büro: spätestens bis 31. Jänner des jeweiligen Jahres Anlegen einer Liste, Prüfung auf Vollständigkeit, Kopieren Freiberufler-Team: Bearbeiten + Vorschläge, Ablehnung begründen spätestens bis Mitte Februar FOBI-Team: Stellungnahme, Ablehnungen begründen wissenschaftliche Leitung des FOBI-Teams beiziehen Vorstand: Abstimmung laut Liste + Stellungnahmen spätestens Ende Februar (nach Semesterferien) Ausstellung der Bestätigungen durch Freiberufler-VertreterIn und VorsitzendeN Büro: Aussendung Ende Februar, Liste und Unterlagen archivieren Liste externer Fortbildungen führen
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